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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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im Vermögenshaushalt<br />

ab.<br />

in den Einnahmen und<br />

in den Ausgaben mit 647.000,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2011<br />

nicht festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Eine Betriebskosten- und Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

200.000,00 € festgesetzt.<br />

Weitere Feststellungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />

____________________, den ______________<br />

___________________________<br />

Erwin Osterhuber<br />

Erster Verbandsvorsitzender<br />

Gemäß Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber. 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 13 des<br />

Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400) erlässt der Zweckverband „Interpark im Wittelsbacher-Land“ folgende<br />

1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interpark im Wittelsbacher-Land“ vom<br />

01.05.2010<br />

§ 1<br />

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert<br />

(1) Der Zweckverband führt den Namen „Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land“. Er ist eine<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 01.05.2010 tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />

§ 2<br />

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