AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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im Vermögenshaushalt<br />
ab.<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 647.000,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2011<br />
nicht festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Eine Betriebskosten- und Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
200.000,00 € festgesetzt.<br />
Weitere Feststellungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
____________________, den ______________<br />
___________________________<br />
Erwin Osterhuber<br />
Erster Verbandsvorsitzender<br />
Gemäß Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber. 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 13 des<br />
Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400) erlässt der Zweckverband „Interpark im Wittelsbacher-Land“ folgende<br />
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interpark im Wittelsbacher-Land“ vom<br />
01.05.2010<br />
§ 1<br />
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert<br />
(1) Der Zweckverband führt den Namen „Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land“. Er ist eine<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />
Inkrafttreten<br />
Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 01.05.2010 tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
§ 2<br />
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