17. Woche - Eppelheim
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AVR<br />
Abfuhr- und Sammeltermine Mai 2011<br />
Anmeldungen zu den AVR Sammlungen auf Abruf rund um<br />
die Uhr möglich - Telefon 07261 931310<br />
Rest- und Biomüll Elektro / Schrott **<br />
Do 05., Do 19. individuell<br />
Grüne Tonne Glasbox<br />
Do 12., Do 26. Fr 06.<br />
Sperrmüll Altholz * Grünschnitt *<br />
Mo 09., Mo 23.,<br />
* = Auf Abruf<br />
Mo 09., Mo 23.<br />
** = Auf Abruf, Termine werden Ihnen individuell schriftlich oder<br />
telefonisch mitgeteilt.<br />
SKM<br />
Informationsveranstaltung zum Thema:<br />
„Sucht im Alter“<br />
Zahlreiche Angehörige oder sozial engagierte Mitbürger führen<br />
ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung für einen Menschen, um<br />
diesem bei seinen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.<br />
Hierbei handelt es sich um Menschen, welche auf Grund von Alter,<br />
Krankheit oder Behinderung ihre Rechte in den Bereichen der Vermögenssorge,<br />
Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung u.a.<br />
nicht selbst wahrnehmen können und auf die Unterstützung durch<br />
einen gesetzlichen Betreuer, der durch das Vormundschaftsgericht<br />
bestellt wird, angewiesen sind.<br />
Der SKM Rhein-Neckar als anerkannter Betreuungsverein im<br />
Rhein-Neckar-Kreis und das Caritas-Altenzentrum Sancta Maria<br />
Plankstadt laden alle ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer, sowie<br />
alle an dem Thema Interessierten, herzlich zur Informationsveranstaltung<br />
„Sucht im Alter“<br />
Die Veranstaltung findet am Montag, den 09.05. um 18 Uhr im<br />
Caritas Altenzentrum Sancta Maria in Plankstadt statt.<br />
Herr Eichelsheimer von der AGJ Heidelberg, Außenstelle Schwetzingen<br />
wird referieren und steht im Anschluss für weitere Fragen<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung zu<br />
dieser Veranstaltung erhalten Sie beim SKM Rhein-Neckar unter<br />
der Tel.-Nr. 06221-602685.<br />
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis<br />
Landrat Stefan Dallinger: „Kreis muss agieren,<br />
um die Schulen fit für die Zukunft zu<br />
machen“<br />
Kreistag beschließt einstimmig neue Schularten<br />
für den Rhein-Neckar-Kreis einzurichten<br />
Seit Jahren erhöht der Rhein-Neckar-Kreis nicht nur durch Investitionen<br />
in seine Beruflichen Schulen deren Attraktivität, sondern<br />
ein weiteres Plus ist das breit gefächerte schulische Angebot, das<br />
immer mehr ausgebaut wird. Und da Landrat Stefan Dallinger<br />
die Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für einen ganz<br />
zentralen Standortfaktor hält, will er den ausgezeichneten Ruf<br />
der Kreis-Schulen weiter beibehalten und festigen. „Wir müssen<br />
agieren, müssen versuchen, Leitplanken aufzustellen, an denen<br />
entlang wir die Schulen für die Zukunft fit machen“, so Landrat<br />
Dallinger. Hierzu gehöre auch die Einrichtung weiterer Schularten<br />
an den sechs Standorten der beruflichen Schulen in Trägerschaft<br />
des Kreises.<br />
In Abstimmung mit der Regionalkonferenz für Berufliche Schulen<br />
Rhein-Neckar-Odenwald, an der die Handwerkskammer, die<br />
Industrie- und Handelskammer und die Schulträger des Neckar-<br />
Odenwald-Kreises, des Rhein-Neckar-Kreises und der Städte<br />
Mannheim und Heidelberg beteiligt sind, hat er dem Kreistag<br />
vorgeschlagen, 13 weitere Schularten an den Beruflichen<br />
Schulen einzurichten. Einstimmig hat der Kreistag des Rhein-<br />
Neckar-Kreises in seiner Sitzung am 19. April 2011 in der<br />
Elsenzhalle in Bammental diesen Beschluss gefasst. So wird ab<br />
dem kommenden Schuljahr sowohl die Helen-Keller-Schule in<br />
<strong>17.</strong> <strong>Woche</strong><br />
29. April 2011<br />
15<br />
Weinheim als auch die Louise-Otto-Peters-Schule in Wiesloch ein<br />
Sozialwissenschaftliches Gymnasium erhalten. Ein Technisches<br />
Gymnasium mit dem Profil Technik wird an der Ehrhart-Schott-<br />
Schule in Schwetzingen eingerichtet. Bei der Hubert-Sternberg-<br />
Schule in Wiesloch und der Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim<br />
wird jeweils das bestehende Technische Gymnasium um das Profil<br />
Technik und Management erweitert. Ebenso wird ab dem Schuljahr<br />
2011/2012 das bestehende Wirtschaftsgymnasium an der Carl-<br />
Theodor-Schule Schwetzingen um das Profil Internationales Abitur<br />
am Wirtschaftsgymnasium erweitert. Die Theodor-Frey-Schule in<br />
Eberbach erhält gleich drei neue Profile: die Wirtschaftsoberschule,<br />
kaufmännischer Bereich, die Technische Oberschule, gewerblicher<br />
Bereich und ein einjähriges technisches Berufskolleg I. An der<br />
Louise-Otto-Peters-Schule Hockenheim wird ein dreijähriges<br />
Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeitform, für die Albert<br />
Schweitzer-Schule in Sinsheim ein zweijähriges Berufsfachschule<br />
zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, Schwerpunkt Vorbereitung<br />
Erzieherabschluss und an der Hans-Freudenberg-Schule<br />
in Weinheim die Zusatzqualifikation Fachhochschulreife an<br />
Berufsschulen eingerichtet. Die Theodor-Frey-Schule wird<br />
zudem ab dem Schuljahr 2012/2013 ein einjähriges technisches<br />
Berufskolleg II anbieten.<br />
Fraktionsübergreifend nahm der Kreisrat der SPD, Hans-Jürgen<br />
Krieger, Stellung zu diesem Tagesordnungspunkt. „Mit diesem<br />
Beschluss fügt der Kreistag in das Mosaik des breit gefächerten<br />
beruflichen Schulwesens im Rhein-Neckar-Kreis noch weitere<br />
Steinchen hinzu.“ Die Schülerzahlen würden belegen, dass das<br />
Schulangebot des Rhein-Neckar-Kreises stark frequentiert sei. So<br />
werden an den sechs Schulstandorten über 10.200 Schülerinnen<br />
und Schüler von 831 Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet. Der Kreis<br />
biete hierzu insgesamt 122 Schularten an. „Und die Besonderheit“,<br />
so Krieger, „die kreiseigenen Schulen können alle Abschlüsse<br />
anbieten. Auch Schüler ohne Hauptschulabschluss können dort<br />
zur Hochschulreife geführt werden.“ Sein Fazit: „Unsere Schulen<br />
stehen sehr gut da und bieten eine hohe Qualität“. Krieger<br />
schloss mit einem Zitat seines Kreistagskollegen Rolf Hagmaier,<br />
Freie Wähler: „Die beruflichen Schulen sind heute weit mehr als nur<br />
Berufsschulen.“<br />
Das Forstamt im Rhein-Neckar-Kreis informiert:<br />
Mit dem schönen Frühlingswetter steigt<br />
auch die Waldbrandgefahr insbesondere im<br />
Rheintal<br />
Das anhaltend schöne Frühlingswetter freut die Erholungssuchenden<br />
und lockt bei angenehmen frühsommerlichen Temperaturen<br />
in Wald und Feld. „Die derzeit herrschende Wetterlage bringt<br />
vor allem in den Kiefernwäldern des Rheintals eine zunehmende<br />
Waldbrandgefahr“, so Dr. Ulrich Wilhelm, Leiter des Forstamtes<br />
im Rhein-Neckar-Kreis. Der strahlende Sonnenschein, ein trokkener<br />
Wind und niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation<br />
und die obere Bodenschicht stark aus. Das erst licht belaubte<br />
Kronendach, die zahlreichen Lücken und Bestandesränder der<br />
früheren Sturmflächen lassen Wind und Sonne ungehindert bis<br />
zum Waldboden durchdringen. Unzersetztes Laub vom Winter<br />
und Restholz sind zudem idealer Nährboden für Feuer. Besonders<br />
in den Kiefernwäldern zwischen Mannheim und Altlußheim<br />
mit trockenen, sandigen Böden, und wenig belaubtem Unterstand<br />
steigt das Waldbrandrisiko. Bereits eine achtlos weggeworfene<br />
Zigarette kann verheerende Folgen haben. Weit über die Hälfte<br />
aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und<br />
Fahrlässigkeit, Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen<br />
Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus<br />
die Lebensgrundlagen für viel im Wald lebende Tiere und Pflanzen.<br />
Alle Erholungssuchenden sind aufgefordert durch umsichtiges Verhalten<br />
zu helfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Denn im Umgang<br />
mit Feuer sind einige Spielregeln zu beachten:<br />
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot.<br />
Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell<br />
gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.<br />
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.<br />
Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt<br />
werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.<br />
Offenes Feuer muss mindesten 100 Meter vom Waldrand entfernt<br />
sein.