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1. Beantragter Kredit und Finanzierungsmodell An die KfW Frankfurt ...

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(Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen).<br />

13 Erhebung Prüfungsgebühr<br />

Bei <strong>An</strong>tragstellung ist vom Investor eine Prüfungsgebühr in Höhe von 65.000 EUR pro Bohrprojekt zu entrichten. Das den<br />

<strong>Kredit</strong> durchleitende <strong>Kredit</strong>institut hat <strong>die</strong>se Prüfungsgebühr innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an <strong>die</strong> <strong>KfW</strong> weiterzugeben.<br />

Die Zahlung der Prüfungsgebühr ist eine Voraussetzung für <strong>die</strong> <strong>An</strong>tragsprüfung.<br />

Wird der <strong>Kredit</strong>antrag aufgr<strong>und</strong> der Prüfung abgelehnt, erfolgt keine Erstattung der Prüfungsgebühr.<br />

Der <strong>An</strong>tragsteller hat <strong>die</strong> Möglichkeit nach einer Ablehnung innerhalb von 6 Monaten Nachbesserungen für dasselbe Projekt<br />

mit aktualisierten <strong>An</strong>tragsunterlagen einzureichen, ohne dass <strong>die</strong> Prüfungsgebühr erneut gezahlt werden muss.<br />

14 Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen/Reihenfolge der Bearbeitung<br />

Die Prüfung <strong>und</strong> <strong>die</strong> im <strong>An</strong>schluss an <strong>die</strong> Prüfung folgende <strong>Kredit</strong>entscheidung zum haftungsfreigestellten Darlehen erfolgt<br />

in der Reihenfolge der <strong>An</strong>tragstellung (First-In-First-Out), wobei das Datum zugr<strong>und</strong>e gelegt wird, zu dem <strong>die</strong> vollständigen<br />

<strong>An</strong>tragsunterlagen inkl. sämtlicher Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen bei der <strong>KfW</strong> eingegangen sind.<br />

15 Marge der Hausbank<br />

Da <strong>die</strong> Hausbank mit Ausnahme des geologischen Fündigkeitsrisiko für <strong>die</strong> Nicht-Fündigkeit nach Erreichen des Zielhorizonts<br />

<strong>und</strong> zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bohrung (wie im jeweiligen Darlehensvertrag vorhabensspezifisch vereinbart) gegenüber<br />

der <strong>KfW</strong> <strong>die</strong> Risiken für <strong>die</strong> Rückzahlung des Refinanzierungskredites trägt, kann <strong>die</strong> Hausbank ihre Risikomarge frei mit<br />

dem <strong>An</strong>tragsteller vereinbaren.<br />

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