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Umrüstkatalog für OPEL-Fahrzeuge - Opel-Niedersachsen

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<strong>Umrüstkatalog</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Fahrzeuge</strong> der ADAM <strong>OPEL</strong> GmbH<br />

TÜV TECHNISCHE ÜBERWACHUNG HESSEN GMBH<br />

Automotive<br />

Rüdesheimer Straße 119, D-64285 Darmstadt<br />

5.5 Hinweis zur Umrüstung mit Winterreifen<br />

30. Dezember 2009<br />

Anlage 1<br />

Seite: 14<br />

a) Alle Reifengrößen, die in der Zulassung (Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw.<br />

Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)) angegeben sind, können grundsätzlich auch als<br />

Winterreifen gefahren werden.<br />

Ausnahme:<br />

Die Zulassung (Fz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Übereinstimmungsbescheinigung (COC-<br />

Papier)) oder die Betriebsanleitung des Fahrzeugs enthalten eine ausdrückliche Einschränkung der<br />

Reifengröße auf Sommerreifen.<br />

b) Winterreifen unterliegen in der Regel einer Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. die zulässige<br />

Höchstgeschwindigkeit der Reifen deckt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht ab.<br />

Gemäß § 36 Absatz 1 StVZO muss an <strong>Fahrzeuge</strong>n, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer als<br />

die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gewählten Winterreifens ist, im Blickfeld des Fahrzeugführers ein<br />

Aufkleber nachfolgenden Musters angebracht werden:<br />

ACHTUNG: WINTERREIFEN (oder M+S-Reifen)<br />

Zulässige Höchstgeschwindigkeit ..... km/h<br />

Im Bedarfsfall erhalten Sie entsprechende Aufkleber bei Ihrem <strong>Opel</strong>-Partner oder Ihrer TÜV-Prüfstelle.<br />

Anpassung der Ausrüstung an die Wetterverhältnisse<br />

Laut § 2 Abs. 3a ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen.<br />

Gesetzesgrundlage: §2, Abs. 3a StVO<br />

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu<br />

gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der<br />

Scheibenwaschanlage".<br />

5.6 Reifen mit Notlaufeigenschaften<br />

Die Modellreihen Astra (A-H, A-H/C, A-H/SW), Zafira-B (A-H/Monocab) und Corsa (S-D) können optional mit<br />

Reifen mit Notlaufeigenschaften (Run-Flat-Tyre) ausgerüstet werden. Diese ermöglichen durch verstärkte<br />

Seitenwände eine Weiterfahrt im Pannenfall. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h können maximal<br />

80 km zurückgelegt werden.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Einsatz von RFT-Reifen sind:<br />

Electronic Stability Programm ESP ®plus<br />

Reifendruckverlust-Überwachungssystem DDS (Deflation Detection System) bzw.<br />

Reifendruck Anzeigesystem TPMS (Tyre Pressure Monotoring System)<br />

Nur <strong>für</strong> o.g. Modelle<br />

Bereifung mit Notlaufeigenschaften ist, je nach Reifenhersteller, an der Bezeichnung DSST, RoF oder SSR an<br />

der Reifenflanke erkennbar. Sie sind nur in Kombination mit den von <strong>Opel</strong> freigegebenen Leichtmetallfelgen<br />

möglich, dies gilt auch <strong>für</strong> Winterreifen.<br />

Weitere Informationen sind in der Betriebsanleitung zu finden.

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