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Umrüstkatalog für OPEL-Fahrzeuge - Opel-Niedersachsen

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<strong>Umrüstkatalog</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Fahrzeuge</strong> der ADAM <strong>OPEL</strong> GmbH<br />

TÜV TECHNISCHE ÜBERWACHUNG HESSEN GMBH<br />

Automotive<br />

Rüdesheimer Straße 119, D-64285 Darmstadt<br />

6.2.2 Hinweise <strong>für</strong> den amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

30. Dezember 2009<br />

Anlage 1<br />

Seite: 217<br />

a) Die ERSTZULASSUNG des umgerüsteten Fahrzeugs ist von zentraler Bedeutung. Es können nur Motoren<br />

eingebaut werden, deren Bauzustand mindestens die Richtlinien der StVZO zum Zeitpunkt der<br />

Erstzulassung erfüllte (insbesondere Abgas- und Geräuschvorschriften).<br />

b) Die Ausführung der Bremsanlage beim umgerüsteten Fahrzeug muss den Mindestanforderungen der<br />

Bremsanlage gemäß Abschnitt 7.2 entsprechen.<br />

c) Die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen können Kapitel 5 entnommen werden.<br />

d) Die Fahrwerkskomponenten des umgerüsteten Fahrzeugs (Federn, Dämpfer, Stabilisatoren usw.) müssen<br />

dem Serienstand der neuen Motorisierung entsprechen. Die erforderlichen Ausrüstungen sind aus den bei<br />

den <strong>OPEL</strong>-Vertragshändlern vorliegenden Ersatzteillisten bzw. -dateien zu entnehmen.<br />

e) Die Anhängelasten des umgerüsteten Fahrzeugs können dem Katalog “Anhängelasten, Stützlasten,<br />

Dachlasten <strong>für</strong> <strong>OPEL</strong>-<strong>Fahrzeuge</strong>“ entnommen werden.<br />

f) Die folgenden Seiten beinhalten keine Angaben zu den zugeordneten Abgasreinigungs- bzw.<br />

Abgasanlagen. Katalysator-Kennzeichnungen sind nur in soweit angegeben, wie sie <strong>für</strong> die Zuordnung der<br />

Steuergeräte relevant sind.<br />

Die erforderlichen Ausrüstungen (insbesondere die Kennzeichnungen der Aktivkohlebehälter, Katalysatoren,<br />

Lambda-Sonden, Diesel-Partikel-Filtern etc. und Auspuffschalldämpfern) sind aus den bei den<br />

<strong>OPEL</strong>-Vertragshändlern vorliegenden Ersatzteillisten bzw. -dateien zu entnehmen.<br />

g) Das Steuergerät ist in der Regel durch einen weißen Aufkleber mit einem sechsstelligen Code, wie z.B.<br />

D 01 004 oder ww. einer GM-Nummer gekennzeichnet.<br />

Die Vertragshändler haben die Möglichkeit, den Steuergerät-Code elektronisch auszulesen.<br />

h) Für <strong>Fahrzeuge</strong> mit Ottomotor die mit Euro 3 oder besser eingestuft werden, sowie <strong>für</strong> <strong>Fahrzeuge</strong> mit<br />

Dieselmotor die mit Euro 4 eingestuft werden ist ein On-Board-Diagnose-System (OBD) mit genormter<br />

Diagnoseschnittstelle erforderlich.<br />

i) Nach dem Umbau ist eine neue Abgasuntersuchung (AU) durchzuführen.<br />

j) Verwendete emissionsbezogene Schlüsselnummern<br />

- Zulassungsdokumente bis 30.09.2005: 5. und 6. Stelle der Schlüsselnr. zu 1 (Fahrzeug- und Aufbauart)<br />

- Zulassungsdokumente ab 01.10. 2005: Feld 14.1, 3. und 4. Stelle; ab Euro 5 (Pkw): 4-stellige Angabe<br />

"S-Nr. KBA"<br />

Spalte 8 ff. Tabellen<br />

Klartext Pkw<br />

"S-Nr. KBA"<br />

Spalte 8 ff. Tabellen<br />

Klartext Lkw<br />

29 96/69/EG III 21 SKL: S2, GKL: G1<br />

44 EURO 3 34 98/69/EG I; A<br />

45 EURO 3; 5L 35 98/69/EG I; B<br />

51 98/69/EG III; A 44 98/69/EG II; A<br />

53 EURO 3 und D4 45 98/69/EG II; B<br />

62 EURO 4 53 96/69/EG III<br />

63 EURO 4; 5L 54 98/69/EG III; A<br />

69 98/69/EG III; B 55 98/69/EG III; B<br />

35A0 Euro5;A;PI/CI;M, N1 I 71 1999/96/EG; A, GKL: G1

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