Mitteilungsblatt vom 26.02.2009 - Markt Bechhofen
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<strong>Bechhofen</strong> - 4- Nr. 5/09<br />
Beim Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe mit Sitz in Gunzenhausen ist zum<br />
01. September 2009 die Stelle<br />
eines/einer Auszubildenden<br />
zum/zur Elektroniker/in<br />
Fachrichtung Energie- u. Gebäudetechnik<br />
zu besetzen.<br />
Der Ausbildungsort befindet sich im Wasserwerk Wassermungenau.<br />
Ihre Qualifikation:<br />
• Qualifizierter Hauptschulabschluss<br />
• Mittlere Reife<br />
Senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis<br />
13.03.2009 an den Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe, Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen<br />
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Hofmann,<br />
Telefon 09831/6781-23 gerne zur Verfügung.<br />
Analysewerte<br />
zum abgegebenen Trinkwasser<br />
Das <strong>vom</strong> Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe<br />
(RBG) abgegebene Trinkwasser wird im Wasserwerk<br />
Wassermungenau aus elf Flachbrunnen (ca. 20 Meter)<br />
und zwei Tiefbrunnen (ca. 200 Meter) gewonnen, im Wasserwerk<br />
über eine zweistufige mechanische Aufbereitungsanlage<br />
geleitet und anschließend über ein umfangreiches Leitungsnetz<br />
in die Übergabebehälter und direkt zu Ihnen gepumpt.<br />
Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Untersuchungsparameter.<br />
< : kleiner als angegebener Wert - i.a. Nachweisgrenze<br />
mg/l : Milligramm pro Liter<br />
°dH : Grad deutscher Härte<br />
Das Wasser entspricht den Anforderungen der<br />
Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />
Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit für<br />
metallische Leitungen:<br />
Das Wasser befindet sich im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht.<br />
Kalkausfällungen oder Kalkauflösungen sind daher nicht zu<br />
erwarten. Aus der Wasserzusammensetzung ergibt sich nach<br />
DIN EN 12 502 eine mögliche Korrosionswahrscheinlichkeit<br />
(Lochkorrosion) bei schmelztauchverzinkten Stählen, da der<br />
Muldenquotient S1 > 0,5. Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit<br />
ist nicht zu erwarten.<br />
Ihre Fragen zur Qualität des von der RBG abgegebenen<br />
Trinkwassers beantworten wir Ihnen gerne.<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe (RBG)<br />
Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen<br />
Tel.: 0 98 31/67 81 -0<br />
Fax: 0 98 31/67 81 -40<br />
E-Mail: info@reckenberg-gruppe.de<br />
Internet: http://www.reckenberg-gruppe.de<br />
Wasserwerk Wassermungenau<br />
Tel.: 0 98 73/97 80 -0<br />
Fax: 0 98 73/97 80 -40<br />
Hinweis: Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite. Hier<br />
finden Sie alles Wissenswerte über die Reckenberg-Gruppe<br />
(www.reckenberg-gruppe.de).<br />
Kirchliche Trauung<br />
allein begründet keine Rentenansprüche<br />
Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin<br />
ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen für<br />
die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebend.<br />
Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung<br />
in Bayern weisen darauf hin, dass die seit Anfang 2009 in<br />
Deutschland auch ohne vorherige standesamtliche Trauung<br />
möglichen kirchlichen Eheschließungen keine Ansprüche auf<br />
eine spätere Hinterbliebenenrente auslösen. Stirbt ein Partner,<br />
kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente<br />
gezahlt werden, wenn es lediglich eine kirchliche Trauung<br />
gab.<br />
Das bedeutet aber auch, dass die aus einer früheren Ehe<br />
gezahlte Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente nicht<br />
wegfällt, wenn nunmehr nach deutschem Recht erneut ausschließlich<br />
wieder kirchlich geheiratet wird.<br />
Fragen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang<br />
mit der Rentenversicherung beantworten die Experten am<br />
kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048088.