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Mitteilungsblatt vom 26.02.2009 - Markt Bechhofen

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<strong>Bechhofen</strong> - 4- Nr. 5/09<br />

Beim Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe mit Sitz in Gunzenhausen ist zum<br />

01. September 2009 die Stelle<br />

eines/einer Auszubildenden<br />

zum/zur Elektroniker/in<br />

Fachrichtung Energie- u. Gebäudetechnik<br />

zu besetzen.<br />

Der Ausbildungsort befindet sich im Wasserwerk Wassermungenau.<br />

Ihre Qualifikation:<br />

• Qualifizierter Hauptschulabschluss<br />

• Mittlere Reife<br />

Senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis<br />

13.03.2009 an den Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe, Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen<br />

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Hofmann,<br />

Telefon 09831/6781-23 gerne zur Verfügung.<br />

Analysewerte<br />

zum abgegebenen Trinkwasser<br />

Das <strong>vom</strong> Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe<br />

(RBG) abgegebene Trinkwasser wird im Wasserwerk<br />

Wassermungenau aus elf Flachbrunnen (ca. 20 Meter)<br />

und zwei Tiefbrunnen (ca. 200 Meter) gewonnen, im Wasserwerk<br />

über eine zweistufige mechanische Aufbereitungsanlage<br />

geleitet und anschließend über ein umfangreiches Leitungsnetz<br />

in die Übergabebehälter und direkt zu Ihnen gepumpt.<br />

Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Untersuchungsparameter.<br />

< : kleiner als angegebener Wert - i.a. Nachweisgrenze<br />

mg/l : Milligramm pro Liter<br />

°dH : Grad deutscher Härte<br />

Das Wasser entspricht den Anforderungen der<br />

Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />

Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit für<br />

metallische Leitungen:<br />

Das Wasser befindet sich im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht.<br />

Kalkausfällungen oder Kalkauflösungen sind daher nicht zu<br />

erwarten. Aus der Wasserzusammensetzung ergibt sich nach<br />

DIN EN 12 502 eine mögliche Korrosionswahrscheinlichkeit<br />

(Lochkorrosion) bei schmelztauchverzinkten Stählen, da der<br />

Muldenquotient S1 > 0,5. Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

Ihre Fragen zur Qualität des von der RBG abgegebenen<br />

Trinkwassers beantworten wir Ihnen gerne.<br />

Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe (RBG)<br />

Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen<br />

Tel.: 0 98 31/67 81 -0<br />

Fax: 0 98 31/67 81 -40<br />

E-Mail: info@reckenberg-gruppe.de<br />

Internet: http://www.reckenberg-gruppe.de<br />

Wasserwerk Wassermungenau<br />

Tel.: 0 98 73/97 80 -0<br />

Fax: 0 98 73/97 80 -40<br />

Hinweis: Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite. Hier<br />

finden Sie alles Wissenswerte über die Reckenberg-Gruppe<br />

(www.reckenberg-gruppe.de).<br />

Kirchliche Trauung<br />

allein begründet keine Rentenansprüche<br />

Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin<br />

ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen für<br />

die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebend.<br />

Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung<br />

in Bayern weisen darauf hin, dass die seit Anfang 2009 in<br />

Deutschland auch ohne vorherige standesamtliche Trauung<br />

möglichen kirchlichen Eheschließungen keine Ansprüche auf<br />

eine spätere Hinterbliebenenrente auslösen. Stirbt ein Partner,<br />

kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente<br />

gezahlt werden, wenn es lediglich eine kirchliche Trauung<br />

gab.<br />

Das bedeutet aber auch, dass die aus einer früheren Ehe<br />

gezahlte Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente nicht<br />

wegfällt, wenn nunmehr nach deutschem Recht erneut ausschließlich<br />

wieder kirchlich geheiratet wird.<br />

Fragen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang<br />

mit der Rentenversicherung beantworten die Experten am<br />

kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048088.

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