DIENSTLEISTUNGSKONZEPT
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<strong>DIENSTLEISTUNGSKONZEPT</strong><br />
für die Service-Immobilie<br />
mit integriertem technischem Betrieb durch Dienstleistungsgeber.<br />
sowie<br />
Hausmeisterdienste für die Liegenschaft
Inhalt<br />
Teil A, Service Immobilie<br />
1. Objektbeschreibung<br />
1.1 Standort und Profil<br />
1.2 Nutzung<br />
1.2.1.1 Nutzung<br />
1.2.1.2 Besondere Nutzung<br />
1.2.1.3 Mieter, in exklusiver Lage<br />
1.3 Anforderungen an Service- und Dienstleistungsgeber<br />
2. Organisationsform, Mieter & Auftragnehmer<br />
2.1 Organisationsform als Diagramm<br />
2.1.1.1 besondere Stellung des Haumeisterdienstes<br />
2.1.1.2 besondere Qualifikationen an die personelle Besetzung<br />
2.2 Beschreibung, des im Dialog ablaufenden Hausmeisterdienstes<br />
2.3 Struktur der Objektleitung<br />
2.3.1.1 Diagramm der Objektleitung<br />
2.3.1.2 Kaufm.- / Infrastr. Gebäudemanagement und Service Immobilie<br />
2.3.1.3 Techn. - / Infrastr. Gebäudemanagement und Service Immobilie<br />
2.3.1.4 Zusammenführung von Leistungen im Bereich der Hausmeisterdienste<br />
2.4 Qualitätsmanagement<br />
2.5 Berichtswesen<br />
2.6 Kommunikation aller Beteiligten<br />
3. Dienstleistungen allgemein, Grundleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />
3.1 Hausmeisterdienste<br />
3.1.1.1 Techn. / Infrastrukturelles Betreiberkonzept, Leistungsbeschreibung<br />
3.1.1.2 Gegenstand des Vertrages<br />
3.1.1.3 Arbeitszeitregelung<br />
3.1.1.4 Personelle Qualifikationen<br />
3.2 Aufgaben und Stellungen innerhalb des technischen Betreiberkonzeptes<br />
3.2.1.1 Technisches Betreiberkonzept<br />
3.2.1.2 Gegenstand des Vertrages<br />
3.2.1.3 Leistungsbeschreibung<br />
3.2.1.4 Pflichten des Auftragnehmers<br />
3.2.1.5 Wartung<br />
3.2.1.6 Störungsbeseitigung<br />
3.2.1.7 Ersatzteile<br />
3.2.1.8 Pflichten des Auftragnehmers
3.2.1.9 Leistungszeiten<br />
3.2.1.10 Bereitschaftsdienst / Entstörzeiten<br />
3.2.1.11 Gewährleistung und Haftung im technischem Gebäudemanagement<br />
4. Dienstleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />
4.1 Aufgaben und Stellungen<br />
4.1.1 Dienstleistungen mit besonderem Anforderungsprofil<br />
4.1.2 Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistungen für Mängelbearbeitung<br />
4.2 Durchführungsanweisungen<br />
4.3 Arbeitsplatzbeschreibungen<br />
5. Dienstleistungen für Mieter, im Sinne einer Service Immobilie<br />
5.1 Aufgaben und Stellungen<br />
5.2 Durchführungsanweisungen<br />
5.3 Arbeitsplatzbeschreibungen<br />
6. Kostenermittlung<br />
6.1 Vergütung allgemein genutzte Flächen.<br />
6.2 Kosten für „Allgemein Aufgaben“; umlegbar auf Mieter<br />
6.3 Kosten für von genutzte Flächen<br />
6.4 Kosten für Mieter<br />
7. Service Dienstleistungen, Preislisten<br />
8. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
9. Versicherungen<br />
10. Vertraulichkeitserklärung<br />
11. Schriftformerfordernis<br />
12. Salvatorische Klausel
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />
14. Anlagen<br />
14.1 Zu betreuende technische und infrastrukturelle Einrichtungen<br />
14.2 Wartungsplan und Intervalle<br />
14.3 Leistungsbeschreibungen<br />
14.4 Prioritätenliste bei Störungen<br />
14.5 Projektraumberechtigte<br />
14.6 Personalliste<br />
14.7 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Dach und Fach<br />
14.8 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Versorgungstechnik<br />
14.9 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Außenanlagen<br />
Teil B, Hausmeisterdienste, Wohn- und Geschäftshaus.<br />
15. Objektbeschreibung<br />
16. Allgemeine Bestimmung<br />
17. Tätigkeiten am Objekt für die Hausmeisterdienste<br />
18. Kostenermittlung
Teil A, Service Immobilie<br />
1. Objektbeschreibung<br />
1.1 Standort und Profil<br />
Nur eine Gehminute von der Universität entfernt, besticht die Immoblie durch seinen<br />
exquisiten Standort an der Leopoldstrasse.<br />
Durch seine exponierte Lage und die hochwertige Ausstattung bietet die Immobilie ein<br />
Höchstmaß an Repräsentativität und zählt zweifellos zu den attraktivsten Adressen im<br />
Zentrum Münchens.<br />
“ Ein privilegierter Platz zum Arbeiten, der seinesgleichen sucht.“<br />
Die Immobilie verfügt über modernste Ausstattungsmerkmale auf höchstem Niveau. Von<br />
der problemlosen Integrationsmöglichkeit anspruchsvoller IT - Strukturen in<br />
Hohlraumböden über Gebläse- und Unterflurkonvektoren zur Beheizung und Kühlung bis<br />
zu exklusivsten Sanitärräumen; von stuckverzierten Decken und Wänden über edle<br />
Parkettböden bis zu imposanten Kaminen aus echtem Marmor. Die perfekte<br />
Modernisierung des Bauwerks spiegelt sich in der gekonnten Restaurierung historischer<br />
Elemente unter Einbeziehung modernster Ausstattungsansprüche wieder. Die Tiefgarage<br />
bietet ausreichende Parkmöglichkeiten für die Nutzer.<br />
1.2 Nutzung<br />
Der Investor und Eigentümer verfolgt mit dem Objekt gleichzeitig mehrere Ziele.<br />
a) Die Eigennutzung als moderne hochwertige Verwaltungsimmobilie.<br />
b) Im Rahmen der Präsentation der SwissLife, als Ort einer modernen mediengerechten<br />
Außendarstellung.<br />
c) Die Gestellung von Mieträumlichkeiten für höchste Ansprüche im Sinne einer<br />
Service Immobilie.<br />
1.2.1.1 Nutzung<br />
Verschiedene Abteilungen wurden mit ihrer Verwaltungstätigkeit in der Immobilie<br />
angesiedelt. Hierbei entsteht eine Nutzung mit alltäglichen Verwaltungs- und<br />
Büroaufgaben als auch ein reger Kunden- und Besucherverkehr gegeben ist.<br />
1.2.1.2 Besondere Nutzung<br />
Die Immobilie wird im Rahmen der Außendarstellung des Konzerns für Medienauftritte,<br />
Konferenzen, Presseerklärungen und für hausinterne und externe Events genutzt.<br />
1.2.1.2 Mieter, in exklusiver Lage
Von Seiten der Nutzung der Immobilie durch Dritte wurde bei der Auswahl der Mieter<br />
ebenfalls ein hohes Anspruchdenken im Sinne einer Service Immobilie integriert.<br />
1.3 Anforderungen an Service- und Dienstleistungsgeber<br />
Auf Grund der Nutzungsart und der Anforderung der Immobilie zu einer Service<br />
Immobilie zu entwickeln, welche umfangreiche infrastrukturelle, technische und<br />
kaufmännische Dienstleistungen dem Nutzer mittels einer IT – unterstützten Plattform zur<br />
Verfügung stellt, entstehen anspruchsvolle Anforderungen an den/die<br />
Dienstleistungsgeber.<br />
Somit erfordert das Dienstleistungskonzept und die darin enthaltenen Aufgaben eine<br />
hochwertige Umsetzung aller Dienstleitungen und die Gestellung des dafür geeigneten<br />
Personals.<br />
Über ein Qualitätsmanagement werden regelmäßig die Standards der zu erbringenden<br />
Dienstleistungen durch den Dienstleistungsgeber eigenständig überwacht.<br />
Der Dienstleistungsgeber garantiert der SwissLife durch den Nachweis seiner<br />
Zertifizierung und durch das Berichtswesen, dass er diesem Anspruch entspricht.<br />
2. Organisationsform, Mieter versus Dienstleistungsgeber<br />
2.1 Organigramm<br />
Auftraggeber<br />
Objektleitung<br />
Dienstleistungsgeber<br />
Auftragnehmer<br />
Hausmeisterdienste<br />
Direkte Beauftragung gem. Dienstleistungskonzept<br />
Besondere Beauftragung gem. DL.- Konzept über SwissLife,<br />
Abrechnung erfolgt über SwissLife<br />
Direkte Beauftragung durch Mieter zu dessen Lasten<br />
2.1.1.1 Besondere Stellung des Hausmeisterdienstes<br />
Mieter<br />
(Auftraggeber)<br />
Auf Grund der Vorraussetzungen das die Service Immobilie keine externe Objektleitung<br />
erhält und die Objektleitung durch die Immobilienabteilung erfolgt sowie der Deckelung<br />
der Bewirtschaftungskosten erhält der Hausmeisterdienst eine sehr anspruchvolle<br />
Position mit hohem Verantwortungspotential.
Der Hausmeisterdienst bildet eine Schnittstelle zwischen Eigentümer und deren Mieter<br />
sowie zu Fremddienstleistern als auch im Rahmen von Veranstaltungen zu allen daran<br />
Beteiligten.<br />
Teile der Objektorganisation im Sinne der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung als<br />
auch deren Controlling und Umsetzungsgewähr liegen in seiner Hand und sind nach den<br />
facilitären Ansätzen zu optimalen Voraussetzungen durchzuführen. Hierbei ist auch der<br />
besondere Aspekt der zeitlichen Anwesenheit zu beachten.<br />
Die Hausmeisterdienste fungieren im Innenverhältnis als externer Mitarbeiter für die<br />
Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, die die Allgemeinflächen und die sich<br />
daraus generierenden Aufgaben, mit sich bringen.<br />
Der Hausmeisterdienst fungiert als Servicegeber den Mietern gegenüber als Dienstleister<br />
und gewährleistet die Umsetzung der Anforderungen einer Service Immobilie.<br />
Der Hausmeisterdienst steht dem Mieter für Individualanforderungen gegen gesonderte<br />
Beauftragung und zu Lasten des Mieters zur Verfügung.<br />
Im Rahmen des Berichtwesen ist der Hausmeisterdienst – Objektleitung und dem<br />
externen Qualitätsmanagement berichtspflichtig.<br />
Der Hausmeisterdienst wird in den Projektraum innerhalb der Objektorganisation<br />
integriert.<br />
2.1.1.2 Besondere Qualifikationen an die personelle Besetzung<br />
Die verantwortliche Person muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen<br />
Beruf aus der Versorgungstechnik haben. Im Bereich IT müssen entsprechende<br />
Kenntnisse zur Verfügung stehen, so dass alle Anforderungen aus dem Projektraum<br />
nach gründlicher Einweisung problemlos erfüllt werden können.<br />
Die beauftragte Person beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift ohne<br />
Einschränkungen, von Vorteil wäre zusätzliche englisch Kenntnisse.<br />
Der Hausmeister der Immobilie ist in der Lage sich einem Vorstandmitglied als auch dem<br />
Besucher und einen gewerblichen Mitarbeiter gegenüber höflich und fachkompetent<br />
Auszudrücken sowie sein optisches Erscheinungsbild den jeweiligem Erfordernissen<br />
angepasst sein muss, u. U. das Tragen einer Krawatte bei bestimmten Veranstaltungen,<br />
usw. Er ist Dienstleister und glänzt durch Hilfsbereitschaft und durch sein freundliches<br />
Auftreten.<br />
Er ist in der Lage die Interessen Dritten gegenüber mit Nachdruck zu vertreten und kann<br />
in Notlagen oder bei Störungen die entsprechend notwendigen Entscheidungen treffen.<br />
Somit erwartet der Auftraggeber die persönliche Identifizierung der verantwortlichen<br />
Person mit den Aufgaben der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung in der Service<br />
Immobilie.
2.2 Beschreibung des im Dialog ablaufenden Hausmeisterdienstes<br />
Als Dialog im täglichen Ablauf wird die tägliche Kontaktaufnahme des<br />
Hausmeisterdienstes mit der Objektleitung angesehen.<br />
Die sich ergebend erforderlich zeitliche Abstimmung wird zwischen den Beteiligten<br />
individuell an das Tagesgeschäft angepasst jedoch ist von Seiten des<br />
Hausmeisterdienstes mindestens einmal täglich die persönliche Kontaktaufnahme zur<br />
Objektleitung zu gewährleisten.<br />
Als unterstützendes Kommunikationsmittel steht der Objektleitung wie auch dem<br />
Hausmeisterdienst der internetbasierende Projektraum zur Kommunikation zur<br />
Verfügung.<br />
Mit den beiden vorgenannten Ansätzen ist sichergestellt, dass der Informationsfluss<br />
zwischen allen Beteiligten sichergestellt und bei einer Weitergabe von Informationen und<br />
Aufträgen über den Projektraum deren Dokumentation dauerhaft gesichert ist.<br />
Ebenso wird von den Hausmeisterdiensten erwartet, dass ein ständiger Kontakt zu den<br />
Mietern aufrechterhalten wird. Zum Einen ist die durch die Anforderungen der Service<br />
Immobilie erforderlich zum Anderen sollte im Sinne der Werterhaltung das Objekt<br />
schonend und optimiert genutzt werden. Die dadurch entstehende Schnittstelle<br />
garantieren dem Eigentümer mit Einbeziehung der Kommunikation über den Projektraum<br />
das Wissen über Wünsche und Anliegen, Anforderungen der Mieter.<br />
Zur Vor- und Nachbereitung, sowie zur Umsetzung von Events aller Art beziehen die<br />
Hausmeisterdienste die Objektleitung über den Projektraum mit ein.<br />
Somit erhalten die Hausmeisterdienste ein leistungsstarkes Werkzeug und<br />
Kommunikationsmittel, mit dem die gesamte Immobilie geführt und organisiert werden<br />
kann. Von Seiten des Eigentümers wird auf die Nutzung des Projektraumes höchsten<br />
Wert gelegt.<br />
2.3 Struktur der Objektleitung<br />
2.3.1.1 Organigramm der Objektleitung<br />
Kaufm. / Infrastr.<br />
Gebäudemanagement<br />
Hausmeisterdienste<br />
Investment Management<br />
Liegenschaften<br />
Techn. / Infrastr.<br />
Gebäudemanagement<br />
... umzusetzende Dienstleistungen
Die Objektleitung wird von Seitens des Eigentümers zwei Bereiche aufgeteilt. Diese<br />
Bereiche gliedern sich nachdem Aufgabengebiet der Investment Management Abteilung<br />
und Ihren Fachbereichen in<br />
Kaufmännisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement (KGM/IGM & SI)<br />
Technisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement (TGM/IGM & SI)<br />
Somit ist zu beachten, dass die Hausmeisterdienste im Rahmen ihrer Tätigkeit zwei<br />
Ansprechpartner für die Umsetzung der täglichen Arbeiten haben wird!<br />
2.3.1.2 Kaufmännisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement und Service<br />
Immobilie<br />
Die Besonderheit im Betrieb der Immobilie liegt darin, dass auf Grund der Konstellation<br />
Eigennutzung und Mieternutzung mit hohen Ansprüchen die Anlagen und<br />
Betriebswirtschaft, wie bereits beschrieben, in Fachbereiche gegliedert wurde. So ist der<br />
Schwerpunkt von KGM/IGM & SI weitgehend in der verwaltungstechnischen Abwicklung<br />
und der Organisation von Events angesiedelt. Zusätzlich werden die Maßnahmen aus<br />
Qualitätsmanagement und Controlling im Bereich Infrastruktur mit umgesetzt.<br />
2.3.1.3 Technisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement und Service<br />
Immobilie<br />
Der Fachbereich TGM/IGM & SI ist für alle am Objekt installierten technischen Anlagen<br />
zuständig. Ebenso werden die Aussenanlagen und die Gewerke Dach und Fach betreut.<br />
Stör- und Notdienste werden ebenfalls durch diesen Fachbereich abgedeckt. Die<br />
Instandhaltung nach DIN 31051, das Controlling und das Qualitätsmanagement wird von<br />
TGM/ IGM & SI umgesetzt.<br />
2.3.1.4 Zusammenführung von Leistungen im Bereich der Hausmeisterdienste<br />
Um den Anforderungen einer Service Immobilie gerecht zu werden ist es erforderlich die<br />
Schnittstelle Hausmeisterdienste entsprechend in die Anlagen- und<br />
Immobilienbewirtschaftung mit einzubeziehen.<br />
Die sich daraus ergebende Aufgabenstellung für die Hausmeisterdienste stellt sich somit<br />
wie folgt dar.<br />
a) Umsetzung aller nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten des Technischen<br />
Gebäudemanagements.<br />
b) Durchführung der nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten des Infrastrukturellen<br />
Gebäudemanagements.<br />
c) Zuarbeitung im Kaufmännischen Gebäudemanagement<br />
d) Umsetzung des Berichtswesens<br />
e) Durchführung der Service Dienste<br />
f) Durchführung der Service Dienste für die Mieter, welche vom Eigentümer<br />
beauftrag werden.<br />
g) Durchführung von Service Diensten, welche direkt von den Mietern beauftragt und<br />
bezahlt werden.<br />
Die Hausmeisterdienste garantieren somit in Exekutivfunktion, den erforderlichen<br />
Standard der Service Immobilie umzusetzen und aufrecht zu erhalten.
2.4 Qualitätsmanagement<br />
Das Qualitätsmanagement wird extern durch ein Fachunternehmen für Facility<br />
Management durchgeführt. Hierbei wird auf Grund der vor Ort anzutreffenden Situation<br />
auf die Umsetzungsqualitäten der einzelnen Dienstleistungen besonderer Wert gelegt.<br />
Im Rahmen der Zertifizierung des Dienstleistungsgebers, DIN ISO EN 9001 : 2000, ist er<br />
verpflichtet alle durch ihn oder seinen Gehilfen erbrachten Leistungen entsprechend zu<br />
controllen und innerhalb des Berichtswesens die dafür notwendige Dokumentation zu<br />
führen und diese der SwissLife über den Projektraum zur Verfügung zu stellen.<br />
Festgestellte Abweichungen von den vereinbarten Standards werden von den<br />
Hausmeisterdiensten, den Objektverantwortlichen und dem Controlling ohne jegliche<br />
Verzögerung dokumentiert und der Objektleitung über den Projektraum informativ zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
Festgestellte fehlerhafte oder gar mangelhafte Ausführung von Dienstleistungen, auch<br />
deren Koordination und die Überwachung Dritter, führt im Wiederholungsfalle zur<br />
Minderung der Monatspauschale, in dem Monat, in dem die Minderleistung festgestellt<br />
wurde und über den gesamten Zeitraum, rückwirkend, in dem die Minderleistung erbracht<br />
wurde.<br />
Die Maßnahmen der Minderleistung und die für den Dienstleistungsgeber sich<br />
generierenden vertraglichen Verpflichtungen:<br />
2.5 Berichtswesen<br />
a) kostenlose Nacharbeit<br />
b) Kürzung der Monatspauschale, im Wiederholungsfalle bis<br />
zu 10% und kostenlose Nacharbeit<br />
c) Kürzung der Monatspauschale, im weiterem<br />
Wiederholungsfall bis zu 25% und kostenlose Nacharbeit.<br />
d) Bei nochmaliger Beanstandung, steht dem Eigentümer<br />
das außerordentliche Kündigungsrecht und<br />
Schadensersatz zu.<br />
Das Berichtswesen erfolgt grundsätzlich in digitaler Form. Die notwendig vom<br />
Eigentümer geforderten Berichte werden jeweils zur Monatsmitte, spätestens zum 10.<br />
des lfd. Monats, über den Berichtszeitraum des vorangegangenen Monats in den<br />
Projektraum eingestellt.<br />
Folgende Berichte werden der Objektleitung zur Verfügung gestellt.<br />
a) Monatsbericht des Dienstleistungsgebers mit den Inhalten;<br />
Besondere Vorkommnisse<br />
Festgestellte Mängel und deren Beseitigung, in dem Fachbereich<br />
Technik und den Gewerken Dach und Fach.<br />
Instandhaltungstätigkeit, in dem Fachbereich Technik und den<br />
Gewerken Dach und Fach.<br />
Aufgaben in besonderen Fällen für Eigentümer und Mieter.<br />
Anregungen und Wünsche des Eigentümers und Mieters.
Beschwerden, Reklamationen vom Eigentümer, Mieter und dem<br />
Qualitätsmanagement.<br />
Tätigkeiten von Fremdfirmen.<br />
Änderungs- und Umbauarbeiten.<br />
Tätigkeiten im Sinne des Notfallhandbuches.<br />
Erkenntnisse und Maßnahmen der Inspektionen für die Gewerke<br />
Dach und Fach.<br />
Wiederholungsprüfungen für die Gewerke Dach und Fach<br />
Prophylaxe Maßnahmen für die Gewerke Dach und Fach.<br />
Wartungsprotokolle für die Gewerke Dach und Fach.<br />
Rückmeldungen von durchgeführten Arbeiten bei den Gewerken<br />
Dach und Fach.<br />
b) Monatsbericht für Versorgungstechnik, Betriebs-technik und<br />
Haustechnische Anlagen mit den Inhalten;<br />
Führung des Anlagenhandbuches gem. den Anforderungen der<br />
VDMA.<br />
Wartungsprotokolle.<br />
Instandhaltungstagebuch.<br />
Inspektion.<br />
Rückmeldung über durchgeführte Tätigkeiten.<br />
Wiederholungsprüfungen, gem. den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Notdienst.<br />
Stördienst.<br />
Prophylaxe Maßnahmen.<br />
Einsätze im Sinne des Notfallhandbuches<br />
c) Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichte, werden mit den<br />
vorgenannten Inhalten zur Verfügung gestellt;<br />
zusätzlich ist dem Quartals- und Halbjahres-bericht eine<br />
Kostenverfolgung bezüglich der Einhaltung des FM Jahresbudget<br />
beizulegen.<br />
Der dritte Quartalsbericht beinhaltet eine Budgetempfehlung, für<br />
das folgende Kalenderjahr, für die Gewerke Dach und Fach,<br />
Dienstleistungen im Sinne der Service Immobilie und allen<br />
technischen Anlagen und Einbauten.<br />
e) Jahresbericht über die gesamte Liegenschaft;<br />
Der Jahresbericht enthält zusätzlich alle erforderlichen<br />
Informationen, welche für die Objektleitung notwendig sind um die<br />
Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung einer Optimalen<br />
Betriebsführung zuzuführen. Der Dienstleistungsgeber beteiligt<br />
sich hierbei gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement zur<br />
Sicherung der einer optimalen Bewirtschaftung.<br />
f) Besondere Berichte;<br />
Nach jeden Notfall im Sinne des Notfallhandbuches erstellt der<br />
Dienstleistungsgeber einen besonderen Bericht.<br />
Gleiches gilt nach einem Einsatz von Rettungskräften, der<br />
Landespolizei oder des Technischen Dienstes von<br />
Versorgungsgebern, z.B. Gas, Strom.
2.6 Kommunikation aller Beteiligten<br />
Die Kommunikation erfolgt über den vom Eigentümer allen Beteiligten kostenlos zur<br />
Verfügung gestellten Projektraum.<br />
Es wird hiermit vereinbart, dass alle Schriftsätze, Rechnungen und Dokumente<br />
ausschließlich über den Projektraum an den Eigentümer zu senden sind.<br />
„Dokumente, Teile aus dem Berichtswesen oder entsprechende Berichte<br />
selbst, Rechnungen und sonstige Schriftsätze aller Art, welche nicht im<br />
Projektraum eingestellt wurden gelten als nicht dem Eigentümer zur<br />
Kenntnis gebracht und erlagen keinerlei Rechtgültigkeit.“<br />
3. Dienstleistungen allgemein, Grundleistungen im Sinne einer Service<br />
Immobilie<br />
3.1 Hausmeisterdienste<br />
Hausmeisterdienste im Sinne diese Dienstleistungskonzeptes beinhalten Aufgaben und<br />
Leistungen, welche über die Anforderungen eines herkömmlichen Hausmeisterdienstes<br />
hinausgehen.<br />
Wie bereits beschrieben stellt der Hausmeisterdienst eine sehr zentrale und<br />
verantwortungsbewusste Schnittstelle zwischen allen am Objekt Beteiligten dar und<br />
garantiert die Umsetzung der geforderten Standards.<br />
3.1.1.1 Techn. / Infrastrukturelles Betreiberkonzept, Leistungsbeschreibung<br />
a) Allgemeine Tätigkeiten<br />
Die Hausmeisterdienste stellen die erste Anlaufstelle für<br />
Wünsche, Anliegen und Beschwerden des Eigentümers, Mieters<br />
und des Eigners dar.<br />
Mängel und nicht vertragskonforme Leistungen von Dritten<br />
werden durch ihn mit den Betroffenen entsprechend bearbeitet und<br />
beseitigt.<br />
Die Überwachung und Durchführung aller erforderlichen<br />
Wiederholungsprüfungen für die Versorgungs- und Betriebstechnik<br />
sowie für die Gewerke Dach und Fach werden von den<br />
Hausmeisterdiensten organisiert und überwacht.<br />
In Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt die Beschaffung und<br />
Bevorratung von Ersatzteilen, diese werden auf Rechnung<br />
beschafft, die Koordination liegt bei den Hausmeisterdiensten.
) Technische Tätigkeiten und Funktionen<br />
Von den Hausmeisterdiensten werden alle Kleinreparaturen<br />
durchgeführt. Hierzu gehören z.B. Reparaturen von Spülkästen,<br />
Türfeststellern, Fensterbeschlägen, Thermostaten, Abdichten von<br />
Armaturen usw.<br />
Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />
Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />
die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />
Der Austausch von Leuchtmitteln erfolgt über die von den<br />
Hausmeisterdiensten vorgehaltenen, durch den Eigentümer<br />
beschafften, Ersatzleuchtmittel.<br />
Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />
Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />
die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />
Beseitigung von Verstopfungen in den Nasszonen,<br />
Waschbecken, WC’s und Gullys, im Allgemeinbereich und bei den<br />
vom Eigentümer eigengenutzten Flächen.<br />
Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />
Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />
die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />
Die Hausmeisterdienste sind für die Entsorgung und für die<br />
fachgerechte Trennung aller an der Liegenschaft anfallenden<br />
Müllfraktionen zuständig. Die Reinigung der Müllbehälter gehört<br />
ebenso zum Aufgabengebiet der Hausmeisterdienste. Bei<br />
Umbauten oder Erneuerungen sowie im erweiterten Mieterausbau<br />
übernimmt der Hausmeisterdienst auf Grund der erforderlichen<br />
Aufrechterhaltung der Standards der Außendarstellung die<br />
Beseitigung des anfallenden Bauschuttes auf den<br />
Allgemeinflächen und ordnet diesen dem Verursacher zu, so dass<br />
dieser mit den Kosten belastet werden kann.<br />
Im Rahmen des Qualitätsmanagement übernehmen die<br />
Hausmeisterdienste die Überwachung und Aufrechterhaltung des<br />
Service Level für die Reinigung.<br />
Für den Bereich Außenanlagen übernimmt der<br />
Hausmeisterdienst voll umfänglich die Aufgaben des Sommer- und<br />
Winterdienstes.<br />
„Der sich hier einstellende Service Level liegt<br />
darin begründet, dass „keinerlei“ – auch noch<br />
so geringfügig anzusehende Beeinträchtigung<br />
gegeben sein darf!“<br />
„Besonders zu beachten ist hierbei die dauerhaft notwendige<br />
Anforderung der Außendarstellung der Liegenschaft, welche auf
Grund der exponierten Lage und der Nutzung durch den<br />
Eigentümer gehobene Standards erfordert!“<br />
Die Hausmeisterdienste übernehmen hierbei einen Teil des<br />
Qualitätsmanagements und garantieren den erforderlichen Service<br />
Level.<br />
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen bei<br />
Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsarbeiten und besonders nach<br />
dem Einbau von Ersatzteilen. Jedoch wird hier nur die<br />
fachtechnische Verfolgung der Gewährleistung durchgeführt, die<br />
notwendigen rechtlichen Schritte werden von der SwissLife<br />
Objektleitung vollzogen. Hierbei ist der Informationsfluss vom<br />
Eigentümer zu den Hausmeisterdiensten und zurück über den<br />
Projektraum entsprechend intensiv und zeitnah zu nutzen.<br />
Alle sich generierenden Belege, Nachweise, Lieferscheine und<br />
Rechnungen werden unverzüglich durch den Dienstleistungsgeber<br />
in gescannter Form über den Projektraum der SwissLife zur<br />
Verfügung gestellt. Die Originalbelege werden monatlich, bis zum<br />
10. des lfd. Monats, der Objektleitung, nach den Kostengruppen<br />
der SwissLife gegliedert, in gebundener Form übergeben.<br />
Verauslagungen sind nicht erforderlich, da von Seiten des<br />
Eigentümers die Beschaffung der Materialien erfolgt. Für<br />
Kleinbeträge wird eine Kasse mit einem Betrag von 250,00 € zur<br />
Verfügung gestellt, welche monatlich über ein Kassenbuch<br />
abgerechnet wird.<br />
c) Bedienen und Überwachen aller Technischen Anlagen<br />
Die Hausmeisterdienste übernehmen einen Teil der Instandhaltung<br />
gem. DIN 31051. Im Rahmen von zweitäglichen<br />
Inspektionsgängen werden alle technischen Einbauten in, an und<br />
um die Liegenschaft in Augenschein genommen, auf ihre Funktion<br />
geprüft und deren Abnutzung beobachtet.<br />
Werden im Rahmen der Inspektion, durch Hausmeisterdienste,<br />
Abweichungen von den Sollzuständen oder Fehlfunktionen<br />
festgestellt so sind unverzüglich durch den Hausmeister die<br />
entsprechenden Stellen zu benachrichtigen, welche eine fachkompetente<br />
Wiederherstellung des Normalzustandes gewährleisten<br />
können, jedoch nur dann wenn die Hausmeisterdienste dies<br />
nicht in eigener fachlichen Qualifikation umsetzen können.<br />
Die Hausmeisterdienste führen wöchentliche Kontrollgänge im<br />
Bereich der Gewerke Dach und Fach und Außenanlagen durch.<br />
Dabei ist im Besonderem darauf zu achten ob von der<br />
Liegenschaft Gefahr für Leib und Leben sowie höheren<br />
Sachwerten ausgeht oder eine Beeinträchtigung Dritter gegeben<br />
ist oder erfolgen könnte.<br />
Im Falle einer vorgenannten Situation ist nach den Vorschriften<br />
des Notfallhandbuches zu verfahren und Sicherungsmaßnahmen<br />
einzuleiten, den Beauftragten zu informieren und für die sofortige<br />
Beseitigung des eingetretenen Zustandes zu sorgen bzw. alle
erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen, dass<br />
eine ungehinderte Beseitigung erfolgen kann.<br />
Die Regel- und Absperreinrichtungen sind, soweit diese nicht<br />
automatisiert sind, gemäß den Bedürfnissen der Nutzer zu stellen,<br />
was im Rahmen der Rundgänge erfolgen kann, aber auch im<br />
besonderen Fall unmittelbar geschehen muss.<br />
Jede Arbeit durch Dritte oder durch die Servicegeber erfordert<br />
eine Nachbegehung der Hausmeisterdienste. Diese Maßnahmen<br />
werden gezielt zur Sicherung des Objektes, der Anlagen und des<br />
Qualitätsstandards erforderlich und sind dem beschriebenen<br />
Berichtwesen zuzuführen.<br />
3.1.2.1 Gegenstand des Vertragsteil „Hausmeisterdienste“<br />
Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung der Immobilie. Gem. den<br />
Anforderungen der Instandhaltung nach DIN 31051 sowie der AMEV und den<br />
ges. Bestimmungen entsprechend im Sinne einer Service Immobilie, aller in<br />
der Anlage 1 beschriebenen technischen und infrastrukturellen Einrichtungen<br />
sowie den Gewerken Dach und Fach mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der<br />
Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems und den Wert der Anlagen<br />
langfristig zu erhalten.<br />
Im Einzelnem regelt der Vertragteil 3.1 und 3.2,<br />
3.1.3.1 Arbeitszeitregelung der Hausmeisterdienste<br />
- Wartung, anteilig,<br />
- Inspektion, anteilig,<br />
- Instandhaltung, anteilig,<br />
- Infrastrukturelle Dienstleistungen,<br />
in der zugeordneten Verantwortung der Hausmeisterdienste.<br />
Regelarbeitszeit Werktags, Montag – Freitag<br />
(Samstag ist ganztägig Werktag und erzeugt kein Lohnzuschlagskosten)<br />
07.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />
Mittag 12.00 Uhr – 13.00 Uhr<br />
13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Sind im Rahmen des Sommer- oder Winterdienstes Arbeiten über die<br />
Regelarbeitszeit hinaus oder an Sonn- und Feiertagen erforderlich, z.B.<br />
Kehren nach Gewitterschlag oder Schneeräumen, so sind diese mit der<br />
Pauschale abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.<br />
Die Regelarbeitszeit stellt zugleich die vertraglich vereinbarte Anwesenheitspflicht<br />
für die Hausmeisterdienste dar.<br />
Der Eigentümer geht davon aus, dass das die Immobilie in 52<br />
Kalenderwochen mit geeignetem fach- und ortskundigem Personal besetzt ist.<br />
Bei Krankheit und Urlaub sind die Hausmeisterdienste entsprechend mit<br />
eingewiesenem, fachkundigem Personal zu besetzen.
3.1.4.1 Personelle Qualifikationen<br />
Zur Umsetzung der Aufgabenstellung ist die Position mit einem Mitarbeiter/in<br />
zu besetzen, der/die eine erfolgreich abgeschlossene, technische<br />
Berufsausbildung besitzt und eine mehrjährige Ehrfahrung in der Führung von<br />
hochwertigen Liegenschaften nachweisen kann., alternativ wäre die<br />
Ausbildung zur Fachkraft für Facility Management (GEFMA 620) anzusehen<br />
mit entsprechenden Referenzen.<br />
Die verantwortliche Person hat sich im Rahmen der Aufzugswärtereinweisung<br />
mit der Befreiung von Personen in Liften vertraut zu machen. Der Nachweis ist<br />
der Objektleitung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn zu<br />
übergeben.<br />
3.2 Aufgaben und Stellungen innerhalb des technischen Betreiberkonzeptes<br />
3.2.1 Technisches Betreiberkonzept<br />
3.2.1.1 Gegenstand des Vertrages, Technischer Teil<br />
Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung, gem. DIN 31051, der in der<br />
Anlage 1 beschriebenen technischen und infrastrukturellen Einrichtungen mit<br />
dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Einzelkomponenten sowie des<br />
Gesamtsystems und den Wert der Anlagen langfristig zu erhalten.<br />
Im Einzelnem regelt der Vertrag;<br />
Wartung<br />
Inspektion<br />
Instandhaltung<br />
Instandsetzung<br />
Die Rechte und Pflichten der Parteien regeln sich nach diesem Vertrag und<br />
seinen Anlagen,<br />
dem Angebot der WISAG,<br />
(nachstehend AG genannt ) vom 23. 02. ’05, Anlage 11,<br />
dem zusätzlichen Angebot vom 17. 03. ’05, Anlage 12,<br />
dem Verhandlungsprotokoll vom 18. 03. ’05, Anlage 13,<br />
der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),<br />
den Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) für Bayern<br />
und Sachsen,<br />
dem Regelwerk des Verbandes der Anlagen- und Maschinenbauer (VDMA),<br />
dem Regelwerk des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />
und kommunaler Verwaltungen (AMEV),<br />
den dem Vertrag in den Anlagen 2 und 3 zugeordneten Regelwerken und<br />
Vorschriften,<br />
sowie den einschlägigen Vorschriften der Hersteller über Wartung und<br />
Bedienung von technischen Anlagen und Einrichtungen.
Der AN kann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Nebenbzw.<br />
Subunternehmer einsetzen. Die Beauftragung eines Neben- bzw.<br />
Subunternehmers ist von der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des<br />
Auftraggebers abhängig.<br />
Das gesamte vom AN oder seinen Erfüllungsgehilfen eingesetzte Personal ist<br />
namentlich dem AG zu benennen. (Anlage 8) Dem AG ist gegen Aufforderung<br />
ein polizeiliches Führungszeugnis für jeden einzelnen Mitarbeiter vorzulegen.<br />
Der AG ist berechtigt ohne Angaben von Gründen vorselektierten Mitarbeitern<br />
des AN den Zutritt zur Immobilie, zu verweigern. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf die erweiterte exponierte Nutzung durch den Vorstand des AG und<br />
Außendarstellung der Liegenschaft im Besonderem auf das Gebäude<br />
verwiesen.<br />
3.2.1.2 Leistungsbeschreibung<br />
Die Begriffe Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung werden wie folgt<br />
definiert;<br />
Wartung:<br />
Wartung ist die Bewahrung des Soll-Zustandes der Anlagen entsprechend<br />
dem erstellten Wartungsplan. (Anlage 2) Der Wartungsplan wird zwischen den<br />
Parteien standort-spezifisch aufgestellt und ist Bestandteil des Vertrages er<br />
unterliegt den Besonderen Bestimmungen des Qualitätsmanagement und den<br />
Anforderungen einer nach DIN ISO EN 9001:2000 zertifizierten Anlagen- und<br />
Immobilienbewirtschaftung.<br />
Inspektion:<br />
Inspektion ist die Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen durch Messung,<br />
Sicht- und Funktionsprüfungen entsprechend den in der Anlage<br />
Wartungsintervalle angegebenen Intervallen.<br />
Abweichende Zustände, welche während der Inspektion festgestellt werden<br />
sind unverzüglich, sofort, in schriftlicher Form als Protokoll dem AG über den<br />
Projektraum zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist die vor Ort eingerichtete IT<br />
zu nutzen.<br />
Das Wartungsergebnis wird in einer Wartungs-Checkliste festgehalten. Sofern<br />
eine Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand vorliegt, wird der AN<br />
dies dem AG unverzüglich mitteilen und angemessene Maßnahmen einleiten.<br />
Die Dokumentation und Kommunikation erfolgt wie vor beschrieben.<br />
Instandhaltung:<br />
Instandhaltung ist die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlichen<br />
vorgeschriebenen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige, die<br />
Durchführung und Bescheinigung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen<br />
durch Sachkundige und das Führen eines digitalen IT unterstützten<br />
Instandhaltungsbuches, dieses wird ebenfalls über den Projektraum<br />
dokumentiert und kommuniziert.
Instandsetzung:<br />
Instandsetzung sind Reparatur-, Austausch- oder sonstige Störungsbeseitigungsmaßnahmen<br />
vor Ort, die der Herstellung des funktionsgerechten<br />
Zustandes dienen.<br />
Art und Umfang der Leistung richtet sich nach den einschlägigen DIN, VDSund<br />
VDE- Vorschriften und den jeweiligen Hersteller- bzw.<br />
Verbändevorschriften und –empfehlungen, insbesondere der ZVEI, der ZVEH<br />
oder der VDMA und AMEV. (Abk. siehe Anlage 2)<br />
Der AG sowie der AN ist berechtigt, eine Anpassung des Leistungsumfanges<br />
zu verlangen.<br />
Sofern es zu einer Änderung des Leistungsumfanges, insbesondere zu einer<br />
Änderung des Anlagenbestandes, der Servicesequenz oder der<br />
Serviceleistung kommen sollte und der AN hieraus eine<br />
Erhöhung/Reduzierung der Vergütung anregt, hat der AN dem AG schriftlich<br />
darzulegen, über den Projektraum, in wie weit sich sein Aufwand durch die<br />
Änderung des Leistungsumfangs erhöht/verringert und in wie weit der mit der<br />
Anpassung verbundene Mehraufwand außer Verhältnis zu der vereinbarten<br />
Verfügung steht.<br />
Der AG erwartet grundsätzlich für jede Einzelmaßnahme einen Soll/Ist-<br />
Vergleich mit entsprechendem Kalkulationsnachweis.<br />
Für die vereinbarten Grundleistungen ist diese Vorgehensweise<br />
ausgeschlossen, da über die Laufzeit des Vertrages eine<br />
Festpreisvereinbarung getroffen wird.<br />
Der AG wird eine Erhöhung der Vergütung auf der Grundlage dieser<br />
schriftlichen Aufstellung prüfen. Sollte der AG zu dem Ergebnis kommen, dass<br />
eine Erhöhung der Vergütung nicht oder nicht im geforderten Umfang gewährt<br />
werden kann, läuft der Vertrag unverändert weiter.<br />
Der AG hat aber das Recht den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs<br />
Monaten zum Monatsende, aus vorgenannten Gründen, zu kündigen.<br />
3.2.1.3 Pflichten des Auftragnehmers<br />
Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht durchzuführen,<br />
so dass die ordnungsgemäße Funktion der Geräte bzw. Maschinen und der<br />
optimale Betriebszustand des Gesamtsystems an 365 Tagen/ 24 Stunden<br />
gewährleistet ist.<br />
Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der Vertragsarbeiten ausschließlich<br />
qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.<br />
Der AN benennt dem AG eine fachkompetente Kontaktperson, die der AG in<br />
der im Angebot vom 23.02.’05 vereinbarten Zeit erreichen kann.<br />
Der AN verpflichtet sich, die im Rahmen der ihm nach diesem Vertrag<br />
obliegenden Verpflichtungen durchgeführten Änderungen der Systeme in die<br />
vorhandenen Bestandsunterlagen einzupflegen. Diese Maßnahmen sind<br />
Bestandteil dieses Vertrages und werden nicht gesondert vergütet, die sich<br />
daraus notwendig erforderliche Kommunikations- und Dokumentationspflicht<br />
ist ausschließlich über den Projektraum umzusetzen.
3.2.1.4 Wartung<br />
Der AN bietet dem AG bei notwendigen Sonderlösungen entsprechende<br />
Lösungs- und Umsetzungsvorschläge an und informiert den Auftraggeber<br />
über technische Neuheiten und Weiterentwicklungen.<br />
Der AN hat die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen<br />
Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Berufsgenossenschaftlichen<br />
Unfallverhütungsvorschriften, zu beachten.<br />
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten<br />
Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Diagnosegeräte, Belastungsgewichte und<br />
Werkzeuge) zu stellen und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu<br />
liefern. Alle dadurch entstehenden Kosten sind mit der Wartungspauschale<br />
abgegolten.<br />
Es dürfen nur Originalersatzteile (neue Teile) eingesetzt werden.<br />
Austauschteile oder gleichwertige Fremdfabrikate bedürfen der<br />
ausdrücklichen Genehmigung des AG und können nur im Not- oder Störfall<br />
als Interimslösung zum Einsatz kommen. Diese sind unverzüglich wider durch<br />
Originalteile zu Ersetzen.<br />
Erkennt der AN im Rahmen seiner Tätigkeit außerhalb des Leistungsumfanges<br />
dieses Vertrages Mängel oder Gefahrenpotentiale, welche von<br />
Teilen der Liegenschaft ausgehen, im Rahmen der Anlagen- und<br />
Immobilienbewirtschaftung, so hat er nachstehende Stelle beim AG zu<br />
benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu<br />
veranlassen.<br />
Die Benachrichtigungspflicht gilt auch für Mängel oder Schäden, die die<br />
Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Liegenschaft, Palais Leopold<br />
gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können.<br />
Der AN hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen unverzüglich schriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
Der AG stellt dem AN und seinen Erfüllungsgehilfen kostenlos eine<br />
Internetbasierende Daten- und Kommunikationsplattform zur Verfügung,<br />
Projektraum.<br />
Der AG und der AN vereinbaren, dass alle nicht im Projektraum gespeicherten<br />
Dokumente, jeglicher Art, als nicht vorhanden gelten und somit keine<br />
Rechtsverbindlichkeit erhalten.<br />
Die Umsetzung der operativen Wartung richtet sich nach dem als Anlage 2<br />
Wartungsintervalle beigefügten Intervallen.<br />
Nach jeder Wartung sind Art und Umfang der Ausgeführten Leistungen<br />
einschließlich der eingebauten Teile in die Arbeitskarte einzutragen und die<br />
bei der Wartung getroffenen Feststellungen über den Zustand der Anlage,<br />
auch über etwaige in absehbarer Zeit notwendig werdende
Instandsetzungsarbeiten, in einem Arbeitsbericht anzugeben. Die<br />
Arbeitsberichte sind monatlich dem Auftraggeber in digitaler Form in den<br />
Projektraum einzustellen.<br />
Der AN trägt zur Betriebskostensenkung /-optimierung und Qualitätssicherung<br />
bei, indem er Vorschläge zur Verbesserung der Anlagenqualität liefert sowie<br />
den Anlagenbetrieb bewertet und auf etwaige drohende Schäden oder<br />
Betriebsunterbrechungen/-störungen hinweist, diese Leistung ist ein<br />
Bestandteil des Betreiberkonzeptes und wird nicht gesondert vergütet.<br />
3.2.1.5 Störungsbeseitigung<br />
Die Beseitigung der im Rahmen der Wartung oder Inspektion festgestellten<br />
Mängel (Bagatellschäden) werden unmittelbar bis zu einer Höchstgrenze von<br />
Euro 150,00, ohne gesonderten Auftrag durch den AN zu seinen Lasten<br />
beseitigt und erneuert.<br />
Darüber hinausgehende Schäden bis zu einer Höchstgrenze von 1.500,00 €,<br />
im Einzelfall, liegt bei entsprechender Notwendigkeit im Ermessendes AN.<br />
Jedoch ist er verpflichtet jeden Einzelfall über den Projektraum unverzüglich,<br />
d.h. ohne jeglichen zeitlichen Verzug, dem AG zur Kenntnisnahme zu<br />
übermitteln.<br />
Schäden und Maßnahmen deren erkennbare Mindestgrenze über 1.500,00 €<br />
liegen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass der AN dem AG die Kosten der notwendigen<br />
Instandsetzung über ein Angebot definiert. Der AG wird dann eine schriftliche<br />
Auftragserteilung vornehmen.<br />
Mängel und Schäden sowie Maßnahmen aus dem Infrastrukturellem<br />
Gebäudemanagement, die nicht unter Nr. 1 fallen, sind in Absprache mit dem<br />
AG zu beheben. Der AN ist verpflichtet, vor Ausführung von Reparatur – und<br />
Instandsetzungsarbeiten oder sonstigen Dienstleistungen sofern diese nicht<br />
von dem Leistungsumfang des AN umfasst sind, dem AG ein Kostenangebot<br />
vorzulegen und das schriftliche Einverständnis abzuwarten, die<br />
Kommunikation erfolgt auch hier über den Projektraum.<br />
Ein schriftliches Einverständnis kann ausnahmsweise entfallen, sofern Gefahr<br />
im Verzug vorliegt oder die Gefahr von Nutzungsausfällen besteht, die beim<br />
AG Folgeschäden verursachen können und eine Zustimmung des AG nicht<br />
rechtzeitig eingeholt werden kann. Allerdings muss der AN hier zuvor<br />
versuchen das fernmündliche Einverständnis des AG einzuholen. Nach<br />
Abschluss der Störungsbeseitigungsmaßnahme findet stets eine förmliche<br />
Abnahme statt. Das Abnahmeprotokoll ist von beiden Parteien zu<br />
unterzeichnen. Bei der Abnahme festgestellte Mängel bzw. Restarbeiten sind<br />
unverzüglich, im Bedarfsfall nach Vorgabe durch den AG, zu erledigen.<br />
Hinsichtlich der Mängelbeseitigungs- bzw. Nachbesserungsleistung findet<br />
ebenfalls eine förmliche Nachabnahme statt. Daraus entstehende Kosten<br />
gehen in ihrer Gesamtheit zu Lasten des AG. Der AN berichtet über alle<br />
durchgeführten Arbeiten in Form von Protokollen und erstellt einen<br />
zusätzlichen Bericht über die ausgeführten Leistungen.
3.2.1.6 Ersatzteile<br />
Während des ersten Betriebsjahres verpflichtet sich der AN alle zur Bedienung<br />
der technischen Anlage notwendigen Daten und Informationen in ein vom AG<br />
bestimmtes Computer Aided Facility Management Programm (CAFM) zu<br />
implementieren. Der AN wird dieses in den Folgejahren als Basis seiner<br />
Instandhaltungsdokumentation verwenden. Das CAFM wird über einen E-<br />
Room, Internet basierende Datenplattform, dem AG zur ständigen Einsicht<br />
und für das Immobilien Controlling zur Verfügung stehen.<br />
Der AN wird innerhalb des ersten Betriebsjahres alle erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Optimierung der Betriebskosten, insbesondere der<br />
Energiekosten, durchführen und dem AG entsprechende Vorschläge<br />
unterbreiten und diese unverzüglich umsetzen.<br />
Der AN verpflichtet sich, alle betriebswichtige Ersatzteile zu bevorraten und –<br />
soweit erforderlich- zum jeweiligen Einsatzort mitzubringen. Eine gesonderte<br />
Vergütung für den Transport wird nicht vereinbart.<br />
Der AN unterstützt dem AG im Rahmen der Abnahmen und Inbetriebnahmen<br />
bei der Beschaffung von aller notwendigen digitalen Unterlagen, welche für<br />
die Umsetzung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Diese Leistung ist mit<br />
der zweimonatigen Pauschale der ganztägigen Anwesenheit am Objekt mit<br />
abgegolten. Der AG stellt dem AN, wenn erforderlich kostenlos die<br />
erforderliche IT - Unterstützung bei.<br />
3.2.1.7 Pflichten des Auftragnehmers<br />
Der AG stellt dem AN die technischen Unterlagen kostenlos zur Verfügung,<br />
die zur optimalen Erfüllung der vom AN übernommenen Aufgaben erforderlich<br />
sind und sie nicht im Rahmen der Maßnahmen aus § 6/2 bereits vorliegen.<br />
Die Räume, Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Programme werden dem<br />
Auftraggeber zur Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zugänglich gehalten.<br />
Vorraussetzung ist dabei eine vorangegangene schriftliche Anzeige mit Art<br />
und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen und der betroffenen Bereiche<br />
der SwissLife. Bei Nichtbeachtung durch den AN besteht kein Recht auf Zutritt<br />
bestimmter Sicherheitsbereiche, auch fallen für den AG keinerlei Kosten an.<br />
Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diesbezüglich ein<br />
angemessener Zeitraum von 2 Wochen durchaus gegeben sein könnte!<br />
Der AG wird den AN über beabsichtigte Erweiterungen oder Veränderungen<br />
an den technischen Anlagen, soweit es für die Aufgabenerfüllung des AN<br />
notwendig ist, informieren.<br />
Der AG benennt dem AN einen Ansprechpartner als Kontaktperson.
3.2.1.8 Leistungszeiten<br />
Die Wartungs- und Inspektionsarbeiten, ausgenommen Störungsbeseitigungen<br />
und Notdienste, werden vom AN in der Zeit von Montag bis Freitag<br />
von 07.00 bis 22.00 Uhr ausgeführt.<br />
Die Wartungen werden zu den im Wartungsplan angegebenen Zeiträumen<br />
und Intervallen durchgeführt.<br />
Der Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten ist mit folgender<br />
Stelle rechtzeitig, 4 Wochen vor Beginn, abzustimmen.<br />
Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung unverzüglich, spätestens<br />
jedoch nach 1,5 Std. nach Störmeldungseingang beim AN, einzuleiten. Diese<br />
Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr, eine Sonn- und<br />
Feiertagsregelung wird nicht vereinbart. Der AN ist verpflichtet<br />
365Tage/24Std. die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.<br />
Der AN ist im Fall § 5 Nr. 3 verpflichtet, die zur Abwendung der genannten<br />
Gefahren erforderlichen Maßnahmen unverzüglich und damit auch außerhalb<br />
der normalen Arbeitszeit durch bzw. auszuführen. Gleiches gilt, wenn der AG<br />
dies verlangt.<br />
3.2.1.9 Bereitschaftsdienst / Entstörzeiten<br />
Der AN stellt dem AG einen Bereitschafts-, Stör- und Notdienst zur Verfügung,<br />
der über die nachstehende Rufnummer und Adresse 365Tage/24Std. zu<br />
erreichen ist.<br />
Dem AN ist untersagt zunächst telefonisch das Problem zu lösen, er ist<br />
verpflichtet generell umgehend einen Einsatz vor Ort durchzuführen.<br />
Die Zeitspanne zwischen Anruf und dem Eintreffen vor Ort (Reaktionszeit)<br />
beträgt 1,5 Stunden, gem. der Prioritätenliste, Anlage 4. Darüber hinaus ist der<br />
AN verpflichtet, den AG unverzüglich nach Lokation der Störung und<br />
Ermittlung der Störungsursache über die benötigte Entstörungszeit zu<br />
informieren. Die Entstörungsbeseitigungszeit darf im Einzelfall 24 Stunden<br />
nicht überschreiten.<br />
Bei Nichteinhaltung der Entstörungszeit durch den AN ist der AG berechtigt,<br />
ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des AN die Störung<br />
selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die dadurch entstehenden<br />
Kosten gehen zu Lasten des AN. Die sonstigen Rechte des AG bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
3.2.1.10 Gewährleistung und Haftung im technischem Gebäudemanagement<br />
Der Auftragnehmer übernimmt eine Gewähr nach VOB/B § 13 von 2 Jahren<br />
auf maschinelle bzw. elektrotechnische Anlagen und 5 Jahre auf statische<br />
Teile, für von ihm oder den von ihm eingesetzten Neben- oder<br />
Subunternehmern beschaffte und eingebaute Bauteile, Baugruppen,
Halbfabrikate oder Anlagenteile und Anlagen. Die Gewährleistung beginnt mit<br />
dem Tage der Abnahme durch den AG.<br />
Werden in der Bestandsliste aufgeführte Anlagen oder Teile davon<br />
vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum die<br />
entsprechende Leistungs- und Vergütungspflicht. Die vereinbarte Pauschale<br />
ist ab dem der Außerbetriebsetzung folgenden Monat der Minderung<br />
anzupassen. Hierbei wird festgelegt, dass Minderungen und Mehrungen<br />
welche kleiner als fünf Prozent vom jeweils betroffenen Gewerk<br />
unberücksichtig bleiben.<br />
Eine Änderung der Nutzung der Anlagen berechtigt den AN zu keiner<br />
Erhöhung der Leistungsvergütung, auch dann nicht wenn eine wesentliche<br />
Mehrbelastung der im Vertrag beinhalteten Technologien sich ergeben würde.<br />
Nach Ablauf des Vertrages übergibt der AN dem AG alle von Ihm betreuten<br />
Anlagen im Rahmen einer Inspektion. Die Parteien erstellen ein Protokoll über<br />
den Zustand der Anlagen. Die Inspektion findet im vorletzten Quartal der<br />
Vertragslaufzeit statt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass diese rechtzeitig<br />
terminiert wird und auf grund der besonderen Situation bei der Nutzung des<br />
Palais eine durchgängige Inspektion durchgeführt werden kann. Bei<br />
vorliegenden Mängeln oder nicht sachgemäßer Instandhaltung ist der AG<br />
berechtigt die letzten beiden Quartalsrechnungen solange einzubehalten bis<br />
der AN einen ordnungsgemäßen vertragskonformen Zustand der Anlagen<br />
gewährleistet hat.<br />
Der AN haftet für alle von ihm sowie seinen Erfüllungsgehilfen, wie etwaigen<br />
Neben- oder Subunternehmern und anderen an der Leistungserbringung<br />
Beteiligten schuldhaft verursachten Schäden und Folgeschäden einschließlich<br />
des entgangenen Gewinns. Dieses umfasst auch Schadensansprüche Dritter.<br />
Der AN weist den Abschluss eine Haftpflichtversicherung in nachstehender<br />
Höhe nach.<br />
Personenschaden im Einzelfall<br />
Sach- & Vermögensschaden im Einzelfall €<br />
Vermögensschäden €<br />
Bearbeitungsschäden €<br />
Schlüsselverlust €<br />
Versicherungsgeber AXA Colonia<br />
Anschrift<br />
siehe Kopie der Police<br />
Policenummer<br />
siehe Kopie der Police
Der AN garantiert folgende Leistungsmerkmale;<br />
⇒ ständige Erreichbarkeit der 24 Stunden Rufbereitschaft für technische<br />
Störungen<br />
und<br />
die Rufbereitschaft für Infrastrukturelle Dienstleistungen in der Zeit von<br />
07.00 – 22,00 Uhr<br />
⇒ Bevorratung der Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien<br />
⇒ Ausführung der Instandsetzungsmaßnahmen nur durch qualifiziertes<br />
Fachpersonal<br />
⇒ umfassende praktische Erfahrung der AN im Hinblick auf die<br />
vertraglich geschuldeten Leistungen und Pflichten.<br />
Der AN haftet insbesondere für die Einhaltung aller gewerblichen,<br />
sicherheitspolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie<br />
den Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften oder sonstiger<br />
durch seine Tätigkeit berührten Vorschriften und Gesetze. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass ausschließlich das deutsche Recht und deutsche<br />
Vorschriften zum Ansatz gelangen.<br />
Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten des AN Schäden an den<br />
Anlagen oder den zur Liegenschaft gehörenden Immobilien verursacht, hat<br />
der AN die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seinen Neben- oder<br />
Subunternehmern oder seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.<br />
4. Dienstleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />
5. Dienstleistungen für Mieter, im Sinne einer Service Immobilie<br />
6. Kostenermittlung<br />
6.1 Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />
Die Vergütung für die Leistungen, die allgemein genutzten Flächen<br />
betreffendend, ist in der „Anlage 9.1 – Vergütung“ festgelegt.<br />
Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche den drei<br />
Nutzungsarten und Kostenverursachern in der Immobilie zu zuordnen sind<br />
und innerhalb der Betriebskosten zu gleichen Teilen dem Eigner, Nutzer und<br />
den Mietern verrechnet werden soll.<br />
Diese Vergütung beinhaltet alle Kosten für die Wartungs-, Inspektions-,<br />
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, alle beauftragten
infrastrukturelle Dienstleistungen sowie die Kosten jeglicher Nebenarbeiten,<br />
Hilfsstoffe und Kleinmaterialien.<br />
Weiter beinhaltet sie alle Reise-/Mehrarbeitskosten und Spesen sowie<br />
Auslösungen. Zuschläge für Sonn- und Feiertag werden ebenfalls nicht<br />
gesondert berechnet und sind in der Pauschale integriert.<br />
Die Pauschale sieht einen Festpreis für den Zeitraum, 01.12.2005. bis zum<br />
31.12.2010 vor. Während dieses Zeitraumes werden keinerlei Mehrkosten<br />
vom AG akzeptiert.<br />
Für besondere Dienstleistungen erfolgt die Vergütung über die in der Anlage<br />
Leistungsverzeichnis/ Angebot vom 23.02.’05 festgeschriebenen<br />
Stundenlöhne.<br />
Auf die Einsetzung einer Lohngleitklausel wird verzichtet, da die<br />
Wartungspauschale als Festkostensatz zur Betriebskostenoptimierung<br />
beitragen soll. Der AN ist verpflichtet nach dem ersten Betriebsjahr dem AG<br />
eine Kostenoptimierung, im Bezug auf die Wartung. vorzuschlagen und diese<br />
umgehend umzusetzen.<br />
Weiter ist mit allem am Palais beteiligten Dienstleistern die Regelung<br />
vereinbart, dass Samstag als Werktag gilt und somit keine Zuschläge auf<br />
Lohnkosten entfallen.<br />
Die Vergütung der Pauschale erfolgt in zwölf gleichen Teilen jeweils zum<br />
Monatsanfang gegen Rechnungsstellung.<br />
Alle Leistungen über die Wartungsvereinbarung hinaus werden mit<br />
gesonderter Rechnung und unterschriebenen Belegen für Material und<br />
Arbeitsstunden verrechnet.<br />
Rechnungen ohne freigezeichnete Materialien und Arbeitsstunden werden<br />
nicht akzeptiert und gehen zur Entlastung des AG unbearbeitet zurück.<br />
Dem AN steht daraus kein Verweigerungsrecht im Bezug auf dem<br />
Hauptauftrag zu.<br />
Weiter wird vereinbart, dass nur Leistungen zur Abrechnung gelangen und<br />
durch den AG anerkannt werden müssen, wenn deren rechnerische Prüfung<br />
und Nachvollziehbarkeit eindeutig, aus den Dokumentationen, aus dem<br />
Projektraum hervorgehen.<br />
Alle anderweitig zugestellten Dokumentationen, welcher Art auch immer<br />
betreffend, erlangen keine Rechtsgültigkeit.
6.2 Vergütung für „Allgemein Aufgaben“; umlegbar auf Mieter<br />
Die Vergütung für die Leistungen, die allgemeinen Aufgaben betreffendend<br />
und ausschließlich über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, sind in der<br />
„Anlage 9.2 – Vergütung“ festgelegt.<br />
Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche der Nutzungsart<br />
„Mieter“ im Palais Leopold zu zu ordnen sind und innerhalb der<br />
Mietnebenkosten über den Flächenschlüssel verrechnet werden sollen.<br />
... die weiteren Bestimmungen sind wie unter 6.1 beschrieben anzuwenden!<br />
6.3 Vergütung von genutzte Flächen<br />
Die Vergütung für die Leistungen, die allgemeinen Aufgaben betreffendend<br />
und ausschließlich über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, sind in der<br />
„Anlage 9.3 – Vergütung“ festgelegt.<br />
Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche der Nutzungsart<br />
„Mieter“ in der Immobilie zu zuordnen sind und innerhalb der Mietnebenkosten<br />
über den Flächenschlüssel verrechnet werden sollen.<br />
... die weiteren Bestimmungen sind wie unter 6.1 beschrieben anzuwenden!<br />
6.4 Vergütung für individuelle Dienstleistungen für Mieter<br />
Die Vergütung für die Leistungen, welche die individuellen Dienstleistungen für<br />
Mieter betreffenden werden direkt über die Mieter abgerechnet, diese Kosten<br />
werden nur über die Rahmenvereinbarungen Bestandteil des Vertrages und<br />
sollen dem Eigentümer im Rahmen der Verwaltungsarbeit bei der<br />
Außendarstellung, Vermietung, der Service Immobilie unterstützen.<br />
Sollte im Rahmen eines Mietverhältnisses die Abrechnung über den<br />
Eigentümer gewünscht werden so gelten die Vereinbarungen aus 6.1.<br />
7. Service Dienstleistungen d, Preislisten
8. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />
9. Versicherungen<br />
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.12.2005 in Kraft und hat eine Laufzeit<br />
von fünf Jahren und endet zum 31.12.2010.<br />
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsfrist, fünf Jahre, um<br />
weitere fünf Jahre wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zum<br />
30.06. des zutreffenden Jahres, schriftlich gekündigt wurde.<br />
Der AG hat zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn und soweit der AN<br />
gegen die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, insbesondere in Bezug<br />
auf die Qualität der Störungsbeseitigung oder die vereinbarten<br />
Reaktionszeiten oder die vereinbarten Störungsbeseitigungszeiten trotz<br />
schriftlicher Abmahnung wiederholt verstößt.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />
Der AN wird eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder deren<br />
Abschluss nachweisen und diese bis zum Ende der Gewährleistungszeit und<br />
Vertragslaufzeit aufrechterhalten, deren Höhe jeweils gem. § 11 Nr. 2<br />
beschrieben für Personen- und Sachschäden nicht unterschreitet. Die<br />
Versicherung hat auch insbesondere auch Schäden, die aus Mängeln der vom<br />
Auftragnehmer erbrachten Leistung resultieren oder mit diesen<br />
zusammenhängen zu umfassen. Eine bestätigte Kopie, durch den<br />
Versicherungsgeber, ist dem AG bei Vertragsunterzeichnung zu übergeben.<br />
Der Wegfall des Versicherungsschutzes durch vom AN zu vertretende<br />
Maßnahmen stellen ein besonderes Kündigungsrecht für den AG dar.<br />
10. Vertraulichkeitserklärung<br />
Die als Anlage 7 beigefügte Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil dieses<br />
Vertrages und von beiden Seiten zu unterzeichnen.<br />
11. Schriftformerfordernis<br />
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen dieses<br />
Vertrages sowie nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch<br />
die Änderung dieser Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel<br />
Falls eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam oder<br />
undurchführbar sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall gilt die<br />
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung als durch solche wirksame<br />
oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Inhalt und den Zweck der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in größtmöglichem Umfang<br />
entspricht.<br />
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist<br />
München.<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlagen Leistungsbild<br />
1 Auflistung der zu betreuenden Anlagen<br />
Gewerke<br />
Dach und Fach<br />
Versorgungstechnik<br />
Außenanlagen<br />
2 Wartungsplan, Wartungsintervalle.<br />
3 Leistungsbeschreibung, Vorschriften, Normen und Bezeichnungen.<br />
4 Prioritätenliste<br />
5 Infrastrukturelle Dienstleistungen<br />
6 Projektraumberechtigungen<br />
7 Vertraulichkeitserklärung<br />
8 Personalliste<br />
9 Vergütung<br />
9.1 Vergütung, „Allgemein“ genutzte Flächen<br />
9.2 Vergütung, „Allgemeine „ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />
9.3 Vergütung, für von SwissLife genutzte Flächen<br />
10 Kostenzusammenstellung<br />
11<br />
Vertragsrelevante Unterlagen<br />
Angebot der WISAG, vom 23. 02. 2005<br />
12 Zusatzangebot der WISAG, vom 17. 03. 2005<br />
13 Verhandlungsprotokoll, vom 18. 03. 2005<br />
14/ Teil<br />
1<br />
14/ Teil<br />
2<br />
14/ Teil<br />
3<br />
Akte mit Wartungsverträgen, welche durch WISAG zu Koordinieren<br />
sind, bzw. welche gewährleistungsrelevante Eigenschaften beinhalten.<br />
Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Dach u. Fach<br />
Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Versorgungstechnik<br />
Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Außenanlagen<br />
Mängelfeststellung und Verfolgung gem. VOB<br />
15 Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistung für Mängelbearbeitung<br />
Übergabeprotokoll vom<br />
Zusammenstellung der Anlagen zum Wartungsvertrag vom 01. 12. 2005
Anlage 1<br />
Zu betreuende technische und infrastrukturelle Einrichtungen<br />
Vergabe<br />
Einheit<br />
Nr.<br />
Gewerk<br />
Dach u. Fach<br />
Bauhauptgewerke<br />
Innenausbau<br />
Fachbereich<br />
361.1 Dachdeckerarbeiten<br />
335.1 Fassaden<br />
326.1 Bauwerksabdichtung<br />
334.1 Fenster<br />
337.1 Metall-Glas-Fassade mit Fenster<br />
344.1 Holz - Innentüren<br />
342.1 Trockenbau<br />
345.1 Innenputzarbeiten<br />
351.1 Hohlraumboden / Doppelboden<br />
344.3 Metall – Glas- Türen, Windfänge<br />
471.1 Teeküchen<br />
338.2 Blendschutzanlagen<br />
346.1 Glas-Innenwände mit Türen<br />
Versorgungstechnische<br />
Anlage<br />
414.1 Feuerlöschanlagen<br />
410.1 Sanitärtechnik<br />
430.1 Lüftungstechnik<br />
420.1 Heizungs- und Kältetechnik<br />
440.1 Starkstromanlagen<br />
450.1 Schwachstrom<br />
489.1 Gebäudeautomation<br />
Sonstige technische<br />
Einrichtungen<br />
338.2 Blendschutzanlagen<br />
344.2 Tore und Stahltüren<br />
460.1 Aufzüge<br />
479.1 Dreifachparker<br />
371.1 Schließanlage<br />
Infrastruktureller<br />
Bereich<br />
500.1 Außenanlagen<br />
541.1 Außenkanal
Anlage 2<br />
Wartungsplan und –intervalle<br />
Folgende Wartung- / Inspektionsintervalle sind vom AN bei der Durchführung der<br />
Wartungsarbeiten zu berücksichtigen.<br />
Anlage 14, Register Nr.<br />
Gewerk<br />
Brandschutztüren<br />
1 T 30 Türen 1 12 33 X<br />
1 T 90 Türen 1 12 13 X<br />
1 2 flg. Ganzglas Türe 1 12 1 X<br />
Feststellanlagen<br />
2 Feststellanlagen für T 30 Türen 1 12 10 X<br />
2 Rauchmelder 4 12 X<br />
Wartung von Dreh- und Schiebetüren<br />
3 Ganzglastüren 1 12 40 X<br />
3 WC Kabinentür 1 12 111 X<br />
3 Treppenhaustüren Historische Treppe 1 12 8 X<br />
3 Flurabschnittstüren 1 12 10 X<br />
3 Innentüren 1 12 204 X<br />
3 Historische Innentüren 1 12 14 X<br />
Dreh- / Kippfenster Holz<br />
4 Holzfenster 1 4 X<br />
5 entfällt, bei AFFT enthalten<br />
Wartungs-Intervall / a<br />
Inspektion<br />
Anlagen / Stck<br />
Wartung Fremd<br />
Wartung WISAG<br />
Lieferant
Anschlageinrichtung<br />
6 Einzel-Anschlagpunkte 1 1 230 X<br />
Toranlage<br />
7 Einfahrtor 1 12 1 X<br />
Schließanlage<br />
8 Schließanlage 1 12 1 X<br />
Sonnenschutzsystem<br />
9 Sonnenschutz 2 4 X<br />
Dreh- und Kippfenster<br />
10 Dreh- und Kippfenster 1 4 204 X<br />
Hebe-Schiebeanlagen<br />
11 Hebe-Schiebeanlagen 1 4 X<br />
Glasdächer<br />
12 Glasdächer 1 12 2 X<br />
Pfosten-Riegelfassade<br />
13 Pfosten-Riegelfassade 1 4 1 X<br />
Eingänge<br />
14 Eingänge 1 12 1 X<br />
Mobile Trennwände<br />
15 Mobile Trennwände 1 12 1 X<br />
Einfahrt<br />
16 Tor 1 12 2 X<br />
Dreifachparker<br />
17 Dreifachparker 1 12 X x
Dachflächen<br />
18 Dachflächen 1 12 1 X<br />
Stahlflügeltüren<br />
19 Stahlflügeltüren 1 - flg. 1 12 33 X<br />
19 Stahlflügeltüren 1 12 18 X<br />
19 Feststellanlagen 21 12 2 X<br />
Innenjalousien<br />
20 Innenjalousien 1 12 204 X x<br />
21-25 leer<br />
Heizungs- Kälteanlage<br />
27 Heizungsanlage, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 12 1 X<br />
27 Kältemaschine, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 6 2 X x<br />
Raumlufttechnik<br />
28 RLT-Anlagen, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 12 5 X<br />
Mess-, Steuer-, und Regeltechnik<br />
29 Mess-, Steuer-, und Regeltechnik 1 12 1 X x<br />
gem. AMEV* Arbeitskarte<br />
Nichtselbstständige Löschanlagen<br />
30 Nichtselbstständige Löschanlagen 1 12 X x<br />
Medientechnik<br />
31 Medientechnik 1<br />
1 X<br />
Schrankenanlage<br />
32 Schrankenanlage 1 52 1 X x<br />
Gegensprechanlage
33 Gegensprechanlage 1 52 1 X x<br />
Zutrittskontrollsystem<br />
34 Zutrittskontrollsystem 1 52 1 X x<br />
Blitzschutzanlage<br />
35 Blitzschutzanlage 1 52 1 X x<br />
Niederspannungshauptverteilung<br />
36 Niederspannungshauptverteilung 1 52 1 X x<br />
Brandmeldeanlagen<br />
37 Brandmeldeanlagen 1 52 1 X x<br />
38-52 leer<br />
* Die VDMA und AMEV Arbeitskarten werden durch den AG im Rahmen der<br />
Anlagenbewirtschaftungsoptimierung erstellt und dem AG kostenlos zur<br />
Verfügung gestellt. Die Erstellung der Arbeitskarten stellt einen wesentlichen<br />
Bestandteil der Dokumentation der Instandhaltung dar und wird in den<br />
Projektraum mit übernommen.
Anlage 3<br />
Leistungsbeschreibung der einzelnen Dienstleistungen innerhalb der<br />
Service Immobilie<br />
3.1 Allgemein<br />
3.2 Unterhaltsreinigung<br />
3.3 Glasreinigung<br />
3.4 Reinigung der Tiefgarage<br />
3.5 Reinigung der Außenanlagen<br />
3.6 Reinigung der Technikflächen<br />
3.7 Reinigung der Gewerke Dach und Fach<br />
3.8 Reinigung der Brunnenanlage<br />
3.9 Sommerdienste<br />
3.10 Gärtnerdienste<br />
3.11 Winterdienste<br />
3.12 Müllbehandlung, -trennung und -entsorgung<br />
3.1 Allgemein<br />
Da die Immobilie im Sinne einer Service Immobilie zu führen sein wird, kann die<br />
Beschreibung des Service Level wie folgt definiert werden.<br />
Die Dienstleistungen werden im Sinne des Qualitätsmanagement so ausgeführt, dass<br />
keinerlei Beeinträchtigung des täglichen Betriebes erfolgt.<br />
Weiter obliegt dem AN die Umsetzung der vertraglichen Leistung in der Art, dass er<br />
den facilitären Gedanken der Betriebsbereitschaft, Werterhaltung und Wertsteigerung<br />
der SwissLife durch seine Tätigkeiten oder die von Dritten, welche er steuert und<br />
eigenverantwortlich überwacht, gewährleistet.<br />
Der AN ist verpflichtet dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss<br />
eine Planung zur Verfügung zu stellen aus der eindeutig hervorgeht, wie er<br />
beabsichtigt den Service Level zu erreichen.<br />
Der AN übergibt eine Planung in tabellarischer Form, in der<br />
- die tatsächlich zu bearbeitenden Flächen und Stückzahlen,<br />
- die Leistungsintervalle,<br />
- die zeitlichen Ansätze,<br />
- Kosten je Einheit,<br />
zu entnehmen sind.<br />
Der AN übergibt gleichzeitig für alle Bereiche die entsprechende<br />
Arbeitsplatzbeschreibung.<br />
Mit Ablauf des ersten Betriebsjahres legt der AN dem AG die Optimierung und<br />
Kostenreduzierung für alle Dienstleistungsbereiche vor.<br />
Diese Verpflichtung gilt für die Dienstleistungsbereiche der Pos. 3.1 – 3.12, aus der<br />
Anlage 3.
Die sich daraus generierenden Unterlagen werden als Anlage dem Vertrag als<br />
Ergänzung der Anlage 3 beigefügt.<br />
3.2 Unterhaltsreinigung<br />
- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv gereinigte Flächen, abzüglich der Überstellung.<br />
- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />
durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />
- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />
- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />
3.3 Glasreinigung<br />
wie 3.2.<br />
3.4 Reinigung der Tiefgarage<br />
wie 3.2.<br />
3.5 Reinigung der Außenanlagen<br />
wie 3.2.<br />
3.6 Reinigung der Technikflächen<br />
wie 3.2.<br />
3.7 Reinigung der Gewerke Dach und Fach<br />
wie 3.2.<br />
3.8 Reinigung der Brunnenanlage<br />
wie 3.2.<br />
3.9 Sommerdienste<br />
- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />
- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />
durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />
- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />
- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />
3.10 Gärtnerdienste<br />
- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />
- Tabellarische Darstellung der Bearbeitungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />
durchgeführt Kontrolle.<br />
- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />
- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />
3.11 Winterdienste<br />
- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />
- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />
durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />
- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />
- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />
3.12 Müllbehandlung, -trennung und -entsorgung<br />
- Tabellarischer Nachweis über effektiv durchzuführenden Arbeiten.<br />
- Tabellarische Darstellung der Bearbeitungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />
durchgeführt Kontrolle.<br />
- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />
- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.
Anlage 3a<br />
Leistungsbeschreibung technisches Betreiberkonzept<br />
Die Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsleistungen der in der Anlage 1 und 2<br />
aufgeführten technischen Anlagen mit Einhaltung der Inspektionsintervalle und<br />
Herstellervorschriften angegebenen Wartungssequenzen hat unter Berücksichtigung<br />
folgender Bestimmungen zu erfolgen:<br />
OZ Kurzbez. Text<br />
1 Wartungsvorgaben des jeweiligen Anlage-/Geräte-<br />
/Halbfabrikatherstellers oder Lieferanten.<br />
2 DIN DIN-Normen<br />
DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und<br />
umweltrelevante Anforderungen.<br />
Teil 1 Grundlegende Anforderungen und Definitionen, Klassifikationen<br />
und Auswahlkriterien.<br />
Teil 2 Anforderungen; Konstruktion, Herstellung. Prüfung,<br />
Kennzeichnung und Dokumentation.<br />
Teil 3 Anforderungen; Aufstellungsort und Schutz von Personen<br />
Teil 4 Anforderungen; Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und<br />
Rückgewinnung<br />
11042-1 Instandhaltungsbücher; Bildzeichen, Benennungen (11.78)<br />
24420-1 Ersatzteillisten; Allgemeines (09.76)<br />
24420-2 Ersatzteillisten; Form und Aufbau des Textteils (09.76)<br />
31051 Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen (01.85)<br />
31052 Instandhaltung; Aufbau und Inhalt von<br />
Instandhaltungsanleitungen (06.81)<br />
31054 Instandhaltung; Grundsätze zur Festlegung von Zeiten und zum<br />
Aufbau von Zeitsystemen(09.87)<br />
32541 Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen<br />
Arbeitsmitteln; Begriffe für Tätigkeiten (05.77)<br />
57833 Gefahrenmeldeanlagen<br />
3 VDMA VDMA-Einheitsblätter<br />
24176 Inspektion von lufttechnischen und anderen technischen<br />
Ausrüstungen in Gebäuden (1.90)<br />
24186 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und<br />
anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden.<br />
Teil 0 Übersicht und Gliederung Nummernsystem, allgemeine<br />
Anwendungshinweise (09.96)<br />
Teil 1 Lufttechnische Anlagen (09.88)<br />
Teil 2 Heiztechnische Anlagen (09.88)<br />
Teil 3 Kältetechnische Anlagen (09.88)<br />
Teil 31 Elektrisch angetriebene Hauswärmepumpen zu Heizzwecken<br />
(04.88)
Teil 4 MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme (09.88)<br />
Teil 5 Elektrotechnische Geräte und Anlagen (04.96)<br />
Teil 6 Sanitärtechnische Anlagen (05.92)<br />
24196 Gebäudemanagement; Begriffe und Leistungen (08.96)<br />
24243 Kältemaschinen und –anlagen; Emissionsminderung von<br />
Kältemitteln<br />
Teil 3 Montage, Inbetriebnahme (05.94)<br />
Teil 4 Wartung, Instandsetzung, Entsorgung (05.94)<br />
Teil 5 Fachausbildung, Fachbetriebsausrüstung, Betriebsanleitung<br />
(05.94)<br />
4 VDI VDI-Richtlinien<br />
2079 Abnahmeprüfung an raumlufttechnischen Anlagen (03.82)<br />
2080 Messverfahren und Messgeräte für raumlufttechnische Anlagen<br />
(10.84)<br />
2887 Qualitätsmanagement der Instandhaltung (03.98)<br />
2890 Planmäßige Instandhaltung; Anleitung zur Erstellung von<br />
Wartungs- und Inspektionsplänen (11.86)<br />
2891 Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von<br />
Investitionsgütern (09.85)<br />
2892 Ersatzteilwesen der Instandhaltung (09.87)<br />
2893 Bildung von Kennzahlen für die Instandhaltung (10.91)<br />
2895 Organisation der Instandhaltung – Instandhalten als<br />
Unternehmensaufgabe (12.96)<br />
2896 Instandhaltungs-Controlling innerhalb der Anlagenwirtschaft<br />
(10.94)<br />
2897 Instandhaltung; Handhabung von Schmierstoffen im Betrieb;<br />
Aufgaben und Organisation (12.95)<br />
2899 Entscheidungsfindung für Eigenleistung oder Fremdvergabe<br />
von Instandhaltungsleistungen (12.96)<br />
3801 Betreiben von raumlufttechnischen Anlagen (07.82)<br />
3810 Betreiben von heiztechnischen Anlagen (06.97)<br />
3814-3 Gebäudeautomation; Hinweise für das Betreiben (06.97)<br />
3822-1 Schadensanalyse; Grundlagen, Begriffe und Definitionen, Ablauf<br />
einer Schadensanalyse (02.84)<br />
6022-1 Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen;<br />
Büro- und Versammlungsräume (07.98)<br />
6022-2 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen<br />
5 DKIN Empfehlungen (Deutsches Institut für Instandhaltung)<br />
5 Teil 2 Instandhaltungskosten; Gliederung (08.80)<br />
8 Teil 2 Instandhaltungskosten; Planung der Kosten, Erfassen und<br />
Auswerten von Instandhaltungsdaten (11.82)<br />
10 Planung der Instandhaltung (09.85)<br />
11 Wirksamkeit der Instandhaltung (03.87)<br />
12 Teil 4 Instandhaltungskosten; Hinweise für<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (08.87)
7 AIG Instandhaltungsinformationen (Arbeitsgemeinschaft<br />
Instandhaltung Gebäudetechnik)<br />
1 Leitfaden zur Vergabe von Instandhaltungsleistungen für die<br />
technische Gebäudeausrüstung (01.94)<br />
2 Entsorgung und Umweltschutz in der technischen<br />
Gebäudeausrüstung (07.98)<br />
3 VDMA-Einheitsblatt für die Wartung (04.98)<br />
4 Luftbefeuchter in Raulufttechnischen Anlagen (11.98)<br />
5 Luftfilter (06.95)<br />
6 Wartungsschwerpunkte bei Lüftungs- und Klimaanlagen (02-93)<br />
7 Hygieneanforderungen in der Raumlufttechnik (08.97)<br />
8 Brandschutzklappen (05.97)<br />
9 Zusammenstellung instandhaltungsrelevanter Normen,<br />
Richtlinien und Veröffentlichungen für die Gebäudetechnik<br />
(11.98)<br />
10 Kältemittel für den Einsatz in gebäudetechnischen Anlagen<br />
(07.97)<br />
11 Umweltschutzanforderungen an Kälteanlagen und deren<br />
Auswirkung auf die Instandhaltung(04.94)<br />
12 Gebäudemanagement; Definition, Untergliederung (09.96)<br />
13 Verträge für Instandhalten, Betreiben und Gebäudemanagement;<br />
Begriffe Leistungen (11.94)<br />
16 Ventilatoren; Reduzierung des Energieverbrauchs<br />
raumlufttechnischer Anlagen durch optimierte Ventilatoren und<br />
Ventilatorantriebe (08.96)<br />
17 Effizienz und Wirtschaftlichkeit raumlufttechnischer Geräte und<br />
Anlagen (12.97)<br />
7 AMEV AMEV-Ausarbeitungen (Arbeitskreis Maschinen- und<br />
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen)<br />
BedienHeiz Bedienen von Heizanlagen (12.83)<br />
BedienRLT Bedienen von Raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen<br />
88<br />
Gebäuden (09.88)<br />
Bedien Bedienen von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden (12.90)<br />
Sanitär 90<br />
EmSi Empfehlung zur Sicherstellung sparsamer Energieverwendung<br />
Energie 79 beim Betrieb technischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden<br />
(12.79)<br />
EnMeß 79 Einbau von Messgeräten zum Erfassen des Energie- und<br />
Medienverbrauches (08.79)<br />
Heizbetrieb Hinweise für den Betrieb von Anlagen zur Beheizung und<br />
86<br />
RLT-<br />
Anlagen-<br />
Bau 93<br />
Wassererwärmung in öffentlichen Gebäuden (07.86)<br />
Hinweise zur Planung und Ausführung von raumlufttechnischen<br />
Anlagen für öffentliche Gebäude (03-93)<br />
Kälte 96 Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von<br />
Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude (1996)<br />
AMEV Leistungskataloge<br />
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen, ausgenommen zugehörige Kälteanlage<br />
434 Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen<br />
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen<br />
442 Eigenstromversorgungsanlagen<br />
443 Niederspannungsanlagen<br />
461 Aufzugsanlagen<br />
480 Gebäudeautomation<br />
499 Mess-, Steuer- und Regelanlagen<br />
8 Besondere Bestimmungen<br />
Alle Vorschriften werden im Projektraum eingestellt und den berechtigten Projektraum – Nutzern<br />
uneingeschränkt zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Anlage 4<br />
Prioritätenliste bei Störungen<br />
Priorität 1<br />
Es besteht Gefahr im Verzug, vom Gebäude oder einem seiner Bauteile oder einer<br />
installierten Anlage geht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder erheblichen<br />
Sachwert aus.<br />
Sofortige Benachrichtigung der erforderlich Einsatzkräfte von<br />
Polizei und Feuerwehr.<br />
Die Sicherungsmaßnahmen gem. den Notfallhandbuch sind<br />
umzusetzen.<br />
Der von AG genannte Objektbeauftragte ist unverzüglich in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Priorität 2<br />
Die bestehende Störung stellt eine das Kerngeschäft des AG verhindernden Zustand<br />
dar, das Unternehmensziel des AG wird ganz oder in erheblicher Weise beeinträchtigt.<br />
Die Sicherungsmaßnahmen gem. den Notfallhandbuch sind<br />
umzusetzen.<br />
Der von AG genannte Objektbeauftragte ist unverzüglich in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Die Störungsbeseitigung ist gem. den vertraglichen<br />
Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages zu beseitigen.<br />
Die Störung ist zu dokumentieren und im Projektraum als<br />
außerordentlicher Vorgang per mail den im Notfallhandbuch<br />
genannten Verantwortlichen der SwissLife zu hinterlegen.<br />
Priorität 3<br />
Die eingetretene Abweichung vom Normalbtrieb beeinträchtigt den Betrieb des AG nur gering<br />
oder stellen keine messbare Beeinträchtigung dar.<br />
Die Störung ist unverzüglich zu beseitigen<br />
Die Störung wird im Projektraum dokumentiert.
Anlage 5<br />
Infrastrukturelle Leistungen<br />
Unterhaltsreinigung, Allgemeinflächen<br />
Die Angleichung der Unterhaltsreinigung ist in der nachstehenden Tabelle<br />
enthalten. In Abweichung zum Angebot vom 23.02.’05 wurden die<br />
Reinigungsintervalle den Erfordernissen der Nutzung der Liegenschaft<br />
angepasst.<br />
Die sich daraus generierenden Mehrkosten werden in einem gesonderten<br />
Angebot erfasst und der monatlichen Pauschale zugeordnet. (Siehe beiliegende Liste<br />
Fa. WISAG vom 15.07.2005, Zusammenstellung Allgemeinflächen.)<br />
Unterhaltsreinigung für von SwissLife eigen genutzte Flächen<br />
Hier gelten die Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages uneingeschränkt.<br />
(Siehe beiliegende Liste Fa. WISAG vom 19.07.2005, Zusammenstellung Mietflächen.)<br />
Infrastrukturelle Leistungen<br />
Die Weiteren Infra-Leistungen werden wie im Angebot vom 23.02.’05<br />
beschrieben umgesetzt..
Anlage 6<br />
Projektraumberechtigte<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail
Anlage 7<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung<br />
Diese Vereinbarung wurde am 01.12. 2005 zwischen den nachstehenden<br />
Vertragsparteien getroffen.<br />
Auftraggeber<br />
vertreten durch<br />
Auftragnehmer<br />
Firma<br />
Straße<br />
PLZ Ort<br />
Nachstehend Auftraggeber (AG) genannt<br />
Herrn / Frau<br />
Firma<br />
Strasse<br />
PLZ Ort<br />
Nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt
1. Die Parteien verpflichten sich hiermit;<br />
1.1 alle Informationen, Kenntnisse, Daten, Zeichnungen, Know-how und andere<br />
Materialien („Informationen“), die Ihnen durch die jeweils andere Partei übermittelt<br />
werden oder die sie von ihr erwerben, vertraulich und unter Verschluss zu halten und<br />
dafür Sorge zu tragen, dass ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter<br />
ebenso verfahren; und<br />
1.2 keine der Informationen aus einem anderen Grund als dem Zweck zu benutzen; und<br />
1.3 aus keinem anderen Grunde als dem Zweck Kopien von Dokumenten, die<br />
Informationen enthalten oder Aufzeichnungen der Informationen zu fertigen; und<br />
1.4 den Zugriff auf Informationen auf die in der anliegenden Aufstellung ausgeführten<br />
Personen zu beschränken oder eine Aufstellung nicht vereinbart wurde, auf solche<br />
Mitarbeiter, leitenden Angestellten zu beschränken, die angemessener und<br />
notwendigerweise diese Informationen für den Zweck benötigen und jeden dieser<br />
Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter und Vertragspartner über die<br />
vorausgehenden Beschränkungen zur Vertraulichkeit und Nutzung dieser<br />
Informationen zu unterrichten und sicherzustellen, dass jeder dieser Mitarbeiter,<br />
Vertreter oder leitende Angestellte diese Beschränkung beachtet und bezüglich jedes<br />
Vertreters oder Vertragspartners, diese anzuhalten, dass deren Mitarbeiter und<br />
leitende Angestellte diese Beschränkung beachten; und<br />
1.5 nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils offenlegenden Partei<br />
Presseerklärungen abzugeben oder andere Veröffentlichungen hinsichtlich der<br />
Vereinbarung, die zwischen der offenlegenden Partei und der empfangenden Partei<br />
bestehen mag, herauszugeben und keinem Dritten die Identität der offenlegenden<br />
Partei weder über eine Kundenliste oder anderweitig Offenzulegen.<br />
2. Diese Vereinbarung findet keine Anwendung auf Informationen,<br />
1.1 für die die empfangene Partei in einer für die Offenlegende Partei befriedigenden<br />
Weise belegen kann, dass sie zum Zeitpunkt des Empfanges oder der Offenlegung<br />
bereits in ihrem Besitz waren und dass sie nicht, entweder direkt oder indirekt, durch<br />
die offenlegende Partei erlangt wurden; oder<br />
1.2 die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt<br />
waren oder nach ihrer Offenlegung öffentlich bekannt wurden, in beiden Fällen muss<br />
dies durch gedruckte Veröffentlichung oder anderswie belegt werden; oder<br />
1.3 die die empfangenen Partei von einem Dritten, der hieran entsprechende Rechte hat<br />
erlangt.<br />
3. Die empfangene Partei stimmt zu, dass sie hinsichtlich Informationen keine Rechte<br />
oder Anrechte oder Lizenzen erwirbt.
4. Diese Vereinbarung beginnt mit der Unterzeichnung und läuft für die Dauer von 5<br />
Jahren termingleich mit der Instandhaltungsvereinbarung vom 01.04. 2005. Diese<br />
Vereinbarung kann nur mit vorgenannten Instandhaltungsvertrag gekündigt werden.<br />
5. Mit Beendigung dieser Vereinbarung muss die empfangene Partei alle Informationen<br />
und alle Durchschriften hiervon zurückgeben oder an Eidesstatt erklären, das keine<br />
weiteren Informationen bestehen oder aus welchen Gründen auch immer<br />
zurückgehalten werden.<br />
6. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand wird München<br />
vereinbart.<br />
München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />
Auftraggeber Auftragnehmer
Anlage 8<br />
Personalliste<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail<br />
Name Firma Anschrift<br />
Telefon Funk e-mail
Anlage 9.1<br />
Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />
Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />
erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />
diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />
Summe €
Anlage 9.1a<br />
Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />
Aufgliederung der Kosten<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />
Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />
Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />
den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Kostenart KGr. €<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €
Anlage 9.2<br />
Vergütung „allgemeine“ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />
Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />
erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />
diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />
Summe €
Anlage 9.2a<br />
Vergütung „allgemeine“ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />
Aufgliederung der Kosten<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />
Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />
Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />
den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Kostenart KGr. €<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €
Anlage 9.3<br />
Vergütung für von SwissLife genutzte Flächen<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />
Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />
erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />
diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />
Summe €
Anlage 9.3a<br />
Vergütung für von SwissLife genutzte Flächen<br />
Aufgliederung der Kosten<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />
Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />
Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />
den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Kostenart KGr. €<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €
Anlage 10<br />
Vergütung Zusammenstellung<br />
Für die dem AN übertragenen Dienstleistungen gem. dem Vertrag vom 01.12. 2005,<br />
für das Büro- und Verwaltungsgebäude und der Instandhaltung der in der Bestandliste<br />
einzeln aufgeführten Technischen Anlagen wird nachstehende Jahrespauschale<br />
vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich<br />
zu erbringenden Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als<br />
Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Jahrespauschale 01.04.’05 – 31.03.’06 €<br />
Jahrespauschale 01.04.’06 – 31.03.’07 €<br />
Jahrespauschale 01.04.’07 – 31.03.’08 €<br />
Jahrespauschale 01.04.’08 – 31.03.’09 €<br />
Jahrespauschale 01.04.’09 – 31.03.’10 €<br />
Summe €<br />
Ges. MWST €<br />
Gesamtauftrag - Summe €
Anlage 11 Angebot WISAG vom 23.02.’05<br />
Anlage 12 Zusatzangebot WISAG vom 17.03.’05<br />
Anlage 13 Verhandlungsprotokoll<br />
Anlage 14 ... zu koordinierende Wartungsverträge<br />
14 Teil 1 Dach und Fach<br />
14 Teil 2 Versorgungstechnik<br />
Anlage 16 Übergabeprotokoll vom<br />
Siehe<br />
diverse<br />
Register<br />
der<br />
Akte<br />
Nr. 1
Anlage 15<br />
Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistung für Mängelbeseitigung<br />
Vergabe<br />
Einheit<br />
Nr.<br />
Gewerk Anlagentechnik / Komponenten<br />
334.1 Fensterarbeiten Bewegliche Teile<br />
460.1 Aufzugsanlagen Komplette Anlagentechnologie und Steuerung<br />
363.1 Dach u. Zimmerarbeiten Alle zur Dachabdichtung gehörenden Bauteile<br />
414.1 Feuerlöschanlagen Sprinklertechnik, Gaslöschanlagen<br />
410.1 Sanitärtechnik Alle eingebauten Komponenten sowie<br />
Aufbereitung<br />
430.1 Raumlufttechnik Alle eingebauten Komponenten<br />
420.1 Heizungs- u. Kältetechnik Alle eingebauten Komponenten<br />
440.1 Starkstromanlagen Alle eingebauten Komponenten<br />
450.1 Schwachstromanlagen Alle eingebauten Komponenten<br />
479.1 Dreifachparker Komplettes Anlagensystem<br />
344.1 Tore, Stahltüren Alle beweglichen Teile, Schließung usw.<br />
489.1 Gebäudeautomation Funktion, alle eingebauten Komponenten<br />
337.1 Metall-Glas-Fassade mit<br />
Alle beweglichen Teile<br />
Fenster<br />
344.1 Holz Innentüren Alle beweglichen Teile<br />
342.1 Trockenbauarbeiten Komplettes System<br />
345.1 Innenputzarbeiten Oberflächenbeschaffenheit<br />
351.1 Hohlraum- und<br />
Doppelboden<br />
Fachgerechte Verlegung<br />
371.2 Schlosserarbeiten Ausführungsqualität<br />
344.3 Metall-Glas-Türen,<br />
Alle beweglichen Teile<br />
Windfänge<br />
370.1 Schreinerarbeiten Ausführungsqualität<br />
352.1 Estricharbeiten Ausführungsqualität<br />
352.1 Gussasphalt Ausführungsqualität<br />
352.5 Naturstein innen Ausführungsqualität<br />
352.3 Fliesenarbeiten Ausführungsqualität<br />
335.1 Bestandsfassaden Ausführungsqualität<br />
500.1 Außenanlagen Bewässerung und Pflege<br />
326.1 Bauwerkabdichtung Dichtheit in den Untergeschossen<br />
345.2 Malerarbeiten Ausführungsqualität<br />
541.1 Außenkanalarbeiten Funktionalität<br />
345.3 Stucksanierung Ausführungsqualität<br />
471.1 Teeküchen Ausführungsqualität<br />
338.2 Blendschutzanlagen Ausführungsqualität<br />
346.1 Glas-Innenwände mit<br />
Alle beweglichen Teile<br />
Türen<br />
325.1 Tiefgaragenbeschichtung Ausführungsqualität<br />
352.4 Parkettarbeiten Ausführungsqualität<br />
369.1 Taubenvergrämung Ausführungsqualität<br />
371.1 Schließanlage Vollständigkeit, Funktionalität, Schließplan<br />
372.1 Beschilderung Vollständigkeit
Der Auftraggeber, SwissLife und der Auftragnehmer, bestätigen die Vollständigkeit und die<br />
Anerkennung der vorangestellten Anlagen als Grundlage für den Vertragsteil A des<br />
Dienstleistungsvertrages mit integriertem technischem Betreiberkonzept.<br />
München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />
Auftraggeber Auftragnehmer
Teil B, Hausmeisterdienste, Wohn- und Geschäftshaus.<br />
15. Objektbeschreibung<br />
16. Allgemeine Bestimmung<br />
Im Allgemeinen gelten für alle nachstehenden Dienstleistungen die<br />
Bestimmungen des Vertragsteil A. Jedoch entfallen die Leistungen der Service<br />
Immobilie im Sinne der Mieter-Dienstleistungen.<br />
Da die Liegenschaft unmittelbar an das Areal der Immobilie anschließt ist kann<br />
auf die Qualitätsansprüche, wie dort verlangt, auch hier nicht verzichtet<br />
werden.<br />
Aus Gründen der Ressourcen Optimierung und der Reduzierung der<br />
Mietnebenkosten wurde die Liegenschaft an das Dienstleistungskonzept des<br />
Palais Leopold angehängt.<br />
Es wird besonders auf die Leistungsbeschreibung und Optimierung der<br />
Mietnebenkosten hingewiesen im Sinne der Vorgehensweise der Anlage 3.<br />
17. Tätigkeiten für die Hausmeisterdienste und AN –Dienstleistungen<br />
Der AN übernimmt ab dem 01.01.2006 nachstehende Leistungen;<br />
18. Kostenermittlung<br />
Hausmeisterdienste, einschl. Sommer und Winterdienst,<br />
Pflege der Außenanlagen, einschl. der öffentlichen Flächen,<br />
Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Reinigung der Außenflächen,<br />
Reinigen der Tiefgarage,<br />
Reinigen der Technikflächen,<br />
Gärtnerdienste,<br />
Mülltrennung und Entsorgung.<br />
Die Kostenpauschale wird gem. den Bestimmungen des Vertragsteils<br />
A, unter Zugrundelegung des Abschnittes 6 ermittelt.<br />
Die Kosten werden in der Anlage 1 zum Vertragsteil B ausgewiesen.
Anlage 1 Vertragsteil B<br />
Vergütung für Hausmeisterdienstleistungen<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Wohn- und<br />
Geschäftshaus, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.01. 2006 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />
Hausmeisterdienstleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über den<br />
gesamten Vertragszeitraum.<br />
Jahrespauschale 01.01.’05 – 31.12.’06 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />
Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />
Summe €
Anlage 1a, Vertragsteil B<br />
Vergütung für Hausmeisterdienstleistungen<br />
Aufgliederung der Kosten<br />
Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />
Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />
Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />
Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />
den gesamten Vertragszeitraum.<br />
Kostenart KGr. €<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer, bestätigen die Vollständigkeit und die<br />
Anerkennung der vorangestellten Anlagen als Grundlage für den Vertragsteil B des<br />
Dienstleistungsvertrages sowie die Gültigkeit der Bestimmungen des Vertragsteil A in<br />
entsprechender Form.<br />
München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />
Auftraggeber Auftragnehmer