04.03.2013 Aufrufe

DIENSTLEISTUNGSKONZEPT

DIENSTLEISTUNGSKONZEPT

DIENSTLEISTUNGSKONZEPT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DIENSTLEISTUNGSKONZEPT</strong><br />

für die Service-Immobilie<br />

mit integriertem technischem Betrieb durch Dienstleistungsgeber.<br />

sowie<br />

Hausmeisterdienste für die Liegenschaft


Inhalt<br />

Teil A, Service Immobilie<br />

1. Objektbeschreibung<br />

1.1 Standort und Profil<br />

1.2 Nutzung<br />

1.2.1.1 Nutzung<br />

1.2.1.2 Besondere Nutzung<br />

1.2.1.3 Mieter, in exklusiver Lage<br />

1.3 Anforderungen an Service- und Dienstleistungsgeber<br />

2. Organisationsform, Mieter & Auftragnehmer<br />

2.1 Organisationsform als Diagramm<br />

2.1.1.1 besondere Stellung des Haumeisterdienstes<br />

2.1.1.2 besondere Qualifikationen an die personelle Besetzung<br />

2.2 Beschreibung, des im Dialog ablaufenden Hausmeisterdienstes<br />

2.3 Struktur der Objektleitung<br />

2.3.1.1 Diagramm der Objektleitung<br />

2.3.1.2 Kaufm.- / Infrastr. Gebäudemanagement und Service Immobilie<br />

2.3.1.3 Techn. - / Infrastr. Gebäudemanagement und Service Immobilie<br />

2.3.1.4 Zusammenführung von Leistungen im Bereich der Hausmeisterdienste<br />

2.4 Qualitätsmanagement<br />

2.5 Berichtswesen<br />

2.6 Kommunikation aller Beteiligten<br />

3. Dienstleistungen allgemein, Grundleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />

3.1 Hausmeisterdienste<br />

3.1.1.1 Techn. / Infrastrukturelles Betreiberkonzept, Leistungsbeschreibung<br />

3.1.1.2 Gegenstand des Vertrages<br />

3.1.1.3 Arbeitszeitregelung<br />

3.1.1.4 Personelle Qualifikationen<br />

3.2 Aufgaben und Stellungen innerhalb des technischen Betreiberkonzeptes<br />

3.2.1.1 Technisches Betreiberkonzept<br />

3.2.1.2 Gegenstand des Vertrages<br />

3.2.1.3 Leistungsbeschreibung<br />

3.2.1.4 Pflichten des Auftragnehmers<br />

3.2.1.5 Wartung<br />

3.2.1.6 Störungsbeseitigung<br />

3.2.1.7 Ersatzteile<br />

3.2.1.8 Pflichten des Auftragnehmers


3.2.1.9 Leistungszeiten<br />

3.2.1.10 Bereitschaftsdienst / Entstörzeiten<br />

3.2.1.11 Gewährleistung und Haftung im technischem Gebäudemanagement<br />

4. Dienstleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />

4.1 Aufgaben und Stellungen<br />

4.1.1 Dienstleistungen mit besonderem Anforderungsprofil<br />

4.1.2 Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistungen für Mängelbearbeitung<br />

4.2 Durchführungsanweisungen<br />

4.3 Arbeitsplatzbeschreibungen<br />

5. Dienstleistungen für Mieter, im Sinne einer Service Immobilie<br />

5.1 Aufgaben und Stellungen<br />

5.2 Durchführungsanweisungen<br />

5.3 Arbeitsplatzbeschreibungen<br />

6. Kostenermittlung<br />

6.1 Vergütung allgemein genutzte Flächen.<br />

6.2 Kosten für „Allgemein Aufgaben“; umlegbar auf Mieter<br />

6.3 Kosten für von genutzte Flächen<br />

6.4 Kosten für Mieter<br />

7. Service Dienstleistungen, Preislisten<br />

8. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

9. Versicherungen<br />

10. Vertraulichkeitserklärung<br />

11. Schriftformerfordernis<br />

12. Salvatorische Klausel


13. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

14. Anlagen<br />

14.1 Zu betreuende technische und infrastrukturelle Einrichtungen<br />

14.2 Wartungsplan und Intervalle<br />

14.3 Leistungsbeschreibungen<br />

14.4 Prioritätenliste bei Störungen<br />

14.5 Projektraumberechtigte<br />

14.6 Personalliste<br />

14.7 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Dach und Fach<br />

14.8 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Versorgungstechnik<br />

14.9 ... zu koordinierende Wartungsverträge, Außenanlagen<br />

Teil B, Hausmeisterdienste, Wohn- und Geschäftshaus.<br />

15. Objektbeschreibung<br />

16. Allgemeine Bestimmung<br />

17. Tätigkeiten am Objekt für die Hausmeisterdienste<br />

18. Kostenermittlung


Teil A, Service Immobilie<br />

1. Objektbeschreibung<br />

1.1 Standort und Profil<br />

Nur eine Gehminute von der Universität entfernt, besticht die Immoblie durch seinen<br />

exquisiten Standort an der Leopoldstrasse.<br />

Durch seine exponierte Lage und die hochwertige Ausstattung bietet die Immobilie ein<br />

Höchstmaß an Repräsentativität und zählt zweifellos zu den attraktivsten Adressen im<br />

Zentrum Münchens.<br />

“ Ein privilegierter Platz zum Arbeiten, der seinesgleichen sucht.“<br />

Die Immobilie verfügt über modernste Ausstattungsmerkmale auf höchstem Niveau. Von<br />

der problemlosen Integrationsmöglichkeit anspruchsvoller IT - Strukturen in<br />

Hohlraumböden über Gebläse- und Unterflurkonvektoren zur Beheizung und Kühlung bis<br />

zu exklusivsten Sanitärräumen; von stuckverzierten Decken und Wänden über edle<br />

Parkettböden bis zu imposanten Kaminen aus echtem Marmor. Die perfekte<br />

Modernisierung des Bauwerks spiegelt sich in der gekonnten Restaurierung historischer<br />

Elemente unter Einbeziehung modernster Ausstattungsansprüche wieder. Die Tiefgarage<br />

bietet ausreichende Parkmöglichkeiten für die Nutzer.<br />

1.2 Nutzung<br />

Der Investor und Eigentümer verfolgt mit dem Objekt gleichzeitig mehrere Ziele.<br />

a) Die Eigennutzung als moderne hochwertige Verwaltungsimmobilie.<br />

b) Im Rahmen der Präsentation der SwissLife, als Ort einer modernen mediengerechten<br />

Außendarstellung.<br />

c) Die Gestellung von Mieträumlichkeiten für höchste Ansprüche im Sinne einer<br />

Service Immobilie.<br />

1.2.1.1 Nutzung<br />

Verschiedene Abteilungen wurden mit ihrer Verwaltungstätigkeit in der Immobilie<br />

angesiedelt. Hierbei entsteht eine Nutzung mit alltäglichen Verwaltungs- und<br />

Büroaufgaben als auch ein reger Kunden- und Besucherverkehr gegeben ist.<br />

1.2.1.2 Besondere Nutzung<br />

Die Immobilie wird im Rahmen der Außendarstellung des Konzerns für Medienauftritte,<br />

Konferenzen, Presseerklärungen und für hausinterne und externe Events genutzt.<br />

1.2.1.2 Mieter, in exklusiver Lage


Von Seiten der Nutzung der Immobilie durch Dritte wurde bei der Auswahl der Mieter<br />

ebenfalls ein hohes Anspruchdenken im Sinne einer Service Immobilie integriert.<br />

1.3 Anforderungen an Service- und Dienstleistungsgeber<br />

Auf Grund der Nutzungsart und der Anforderung der Immobilie zu einer Service<br />

Immobilie zu entwickeln, welche umfangreiche infrastrukturelle, technische und<br />

kaufmännische Dienstleistungen dem Nutzer mittels einer IT – unterstützten Plattform zur<br />

Verfügung stellt, entstehen anspruchsvolle Anforderungen an den/die<br />

Dienstleistungsgeber.<br />

Somit erfordert das Dienstleistungskonzept und die darin enthaltenen Aufgaben eine<br />

hochwertige Umsetzung aller Dienstleitungen und die Gestellung des dafür geeigneten<br />

Personals.<br />

Über ein Qualitätsmanagement werden regelmäßig die Standards der zu erbringenden<br />

Dienstleistungen durch den Dienstleistungsgeber eigenständig überwacht.<br />

Der Dienstleistungsgeber garantiert der SwissLife durch den Nachweis seiner<br />

Zertifizierung und durch das Berichtswesen, dass er diesem Anspruch entspricht.<br />

2. Organisationsform, Mieter versus Dienstleistungsgeber<br />

2.1 Organigramm<br />

Auftraggeber<br />

Objektleitung<br />

Dienstleistungsgeber<br />

Auftragnehmer<br />

Hausmeisterdienste<br />

Direkte Beauftragung gem. Dienstleistungskonzept<br />

Besondere Beauftragung gem. DL.- Konzept über SwissLife,<br />

Abrechnung erfolgt über SwissLife<br />

Direkte Beauftragung durch Mieter zu dessen Lasten<br />

2.1.1.1 Besondere Stellung des Hausmeisterdienstes<br />

Mieter<br />

(Auftraggeber)<br />

Auf Grund der Vorraussetzungen das die Service Immobilie keine externe Objektleitung<br />

erhält und die Objektleitung durch die Immobilienabteilung erfolgt sowie der Deckelung<br />

der Bewirtschaftungskosten erhält der Hausmeisterdienst eine sehr anspruchvolle<br />

Position mit hohem Verantwortungspotential.


Der Hausmeisterdienst bildet eine Schnittstelle zwischen Eigentümer und deren Mieter<br />

sowie zu Fremddienstleistern als auch im Rahmen von Veranstaltungen zu allen daran<br />

Beteiligten.<br />

Teile der Objektorganisation im Sinne der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung als<br />

auch deren Controlling und Umsetzungsgewähr liegen in seiner Hand und sind nach den<br />

facilitären Ansätzen zu optimalen Voraussetzungen durchzuführen. Hierbei ist auch der<br />

besondere Aspekt der zeitlichen Anwesenheit zu beachten.<br />

Die Hausmeisterdienste fungieren im Innenverhältnis als externer Mitarbeiter für die<br />

Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, die die Allgemeinflächen und die sich<br />

daraus generierenden Aufgaben, mit sich bringen.<br />

Der Hausmeisterdienst fungiert als Servicegeber den Mietern gegenüber als Dienstleister<br />

und gewährleistet die Umsetzung der Anforderungen einer Service Immobilie.<br />

Der Hausmeisterdienst steht dem Mieter für Individualanforderungen gegen gesonderte<br />

Beauftragung und zu Lasten des Mieters zur Verfügung.<br />

Im Rahmen des Berichtwesen ist der Hausmeisterdienst – Objektleitung und dem<br />

externen Qualitätsmanagement berichtspflichtig.<br />

Der Hausmeisterdienst wird in den Projektraum innerhalb der Objektorganisation<br />

integriert.<br />

2.1.1.2 Besondere Qualifikationen an die personelle Besetzung<br />

Die verantwortliche Person muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen<br />

Beruf aus der Versorgungstechnik haben. Im Bereich IT müssen entsprechende<br />

Kenntnisse zur Verfügung stehen, so dass alle Anforderungen aus dem Projektraum<br />

nach gründlicher Einweisung problemlos erfüllt werden können.<br />

Die beauftragte Person beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift ohne<br />

Einschränkungen, von Vorteil wäre zusätzliche englisch Kenntnisse.<br />

Der Hausmeister der Immobilie ist in der Lage sich einem Vorstandmitglied als auch dem<br />

Besucher und einen gewerblichen Mitarbeiter gegenüber höflich und fachkompetent<br />

Auszudrücken sowie sein optisches Erscheinungsbild den jeweiligem Erfordernissen<br />

angepasst sein muss, u. U. das Tragen einer Krawatte bei bestimmten Veranstaltungen,<br />

usw. Er ist Dienstleister und glänzt durch Hilfsbereitschaft und durch sein freundliches<br />

Auftreten.<br />

Er ist in der Lage die Interessen Dritten gegenüber mit Nachdruck zu vertreten und kann<br />

in Notlagen oder bei Störungen die entsprechend notwendigen Entscheidungen treffen.<br />

Somit erwartet der Auftraggeber die persönliche Identifizierung der verantwortlichen<br />

Person mit den Aufgaben der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung in der Service<br />

Immobilie.


2.2 Beschreibung des im Dialog ablaufenden Hausmeisterdienstes<br />

Als Dialog im täglichen Ablauf wird die tägliche Kontaktaufnahme des<br />

Hausmeisterdienstes mit der Objektleitung angesehen.<br />

Die sich ergebend erforderlich zeitliche Abstimmung wird zwischen den Beteiligten<br />

individuell an das Tagesgeschäft angepasst jedoch ist von Seiten des<br />

Hausmeisterdienstes mindestens einmal täglich die persönliche Kontaktaufnahme zur<br />

Objektleitung zu gewährleisten.<br />

Als unterstützendes Kommunikationsmittel steht der Objektleitung wie auch dem<br />

Hausmeisterdienst der internetbasierende Projektraum zur Kommunikation zur<br />

Verfügung.<br />

Mit den beiden vorgenannten Ansätzen ist sichergestellt, dass der Informationsfluss<br />

zwischen allen Beteiligten sichergestellt und bei einer Weitergabe von Informationen und<br />

Aufträgen über den Projektraum deren Dokumentation dauerhaft gesichert ist.<br />

Ebenso wird von den Hausmeisterdiensten erwartet, dass ein ständiger Kontakt zu den<br />

Mietern aufrechterhalten wird. Zum Einen ist die durch die Anforderungen der Service<br />

Immobilie erforderlich zum Anderen sollte im Sinne der Werterhaltung das Objekt<br />

schonend und optimiert genutzt werden. Die dadurch entstehende Schnittstelle<br />

garantieren dem Eigentümer mit Einbeziehung der Kommunikation über den Projektraum<br />

das Wissen über Wünsche und Anliegen, Anforderungen der Mieter.<br />

Zur Vor- und Nachbereitung, sowie zur Umsetzung von Events aller Art beziehen die<br />

Hausmeisterdienste die Objektleitung über den Projektraum mit ein.<br />

Somit erhalten die Hausmeisterdienste ein leistungsstarkes Werkzeug und<br />

Kommunikationsmittel, mit dem die gesamte Immobilie geführt und organisiert werden<br />

kann. Von Seiten des Eigentümers wird auf die Nutzung des Projektraumes höchsten<br />

Wert gelegt.<br />

2.3 Struktur der Objektleitung<br />

2.3.1.1 Organigramm der Objektleitung<br />

Kaufm. / Infrastr.<br />

Gebäudemanagement<br />

Hausmeisterdienste<br />

Investment Management<br />

Liegenschaften<br />

Techn. / Infrastr.<br />

Gebäudemanagement<br />

... umzusetzende Dienstleistungen


Die Objektleitung wird von Seitens des Eigentümers zwei Bereiche aufgeteilt. Diese<br />

Bereiche gliedern sich nachdem Aufgabengebiet der Investment Management Abteilung<br />

und Ihren Fachbereichen in<br />

Kaufmännisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement (KGM/IGM & SI)<br />

Technisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement (TGM/IGM & SI)<br />

Somit ist zu beachten, dass die Hausmeisterdienste im Rahmen ihrer Tätigkeit zwei<br />

Ansprechpartner für die Umsetzung der täglichen Arbeiten haben wird!<br />

2.3.1.2 Kaufmännisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement und Service<br />

Immobilie<br />

Die Besonderheit im Betrieb der Immobilie liegt darin, dass auf Grund der Konstellation<br />

Eigennutzung und Mieternutzung mit hohen Ansprüchen die Anlagen und<br />

Betriebswirtschaft, wie bereits beschrieben, in Fachbereiche gegliedert wurde. So ist der<br />

Schwerpunkt von KGM/IGM & SI weitgehend in der verwaltungstechnischen Abwicklung<br />

und der Organisation von Events angesiedelt. Zusätzlich werden die Maßnahmen aus<br />

Qualitätsmanagement und Controlling im Bereich Infrastruktur mit umgesetzt.<br />

2.3.1.3 Technisches / Infrastrukturelles Gebäudemanagement und Service<br />

Immobilie<br />

Der Fachbereich TGM/IGM & SI ist für alle am Objekt installierten technischen Anlagen<br />

zuständig. Ebenso werden die Aussenanlagen und die Gewerke Dach und Fach betreut.<br />

Stör- und Notdienste werden ebenfalls durch diesen Fachbereich abgedeckt. Die<br />

Instandhaltung nach DIN 31051, das Controlling und das Qualitätsmanagement wird von<br />

TGM/ IGM & SI umgesetzt.<br />

2.3.1.4 Zusammenführung von Leistungen im Bereich der Hausmeisterdienste<br />

Um den Anforderungen einer Service Immobilie gerecht zu werden ist es erforderlich die<br />

Schnittstelle Hausmeisterdienste entsprechend in die Anlagen- und<br />

Immobilienbewirtschaftung mit einzubeziehen.<br />

Die sich daraus ergebende Aufgabenstellung für die Hausmeisterdienste stellt sich somit<br />

wie folgt dar.<br />

a) Umsetzung aller nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten des Technischen<br />

Gebäudemanagements.<br />

b) Durchführung der nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten des Infrastrukturellen<br />

Gebäudemanagements.<br />

c) Zuarbeitung im Kaufmännischen Gebäudemanagement<br />

d) Umsetzung des Berichtswesens<br />

e) Durchführung der Service Dienste<br />

f) Durchführung der Service Dienste für die Mieter, welche vom Eigentümer<br />

beauftrag werden.<br />

g) Durchführung von Service Diensten, welche direkt von den Mietern beauftragt und<br />

bezahlt werden.<br />

Die Hausmeisterdienste garantieren somit in Exekutivfunktion, den erforderlichen<br />

Standard der Service Immobilie umzusetzen und aufrecht zu erhalten.


2.4 Qualitätsmanagement<br />

Das Qualitätsmanagement wird extern durch ein Fachunternehmen für Facility<br />

Management durchgeführt. Hierbei wird auf Grund der vor Ort anzutreffenden Situation<br />

auf die Umsetzungsqualitäten der einzelnen Dienstleistungen besonderer Wert gelegt.<br />

Im Rahmen der Zertifizierung des Dienstleistungsgebers, DIN ISO EN 9001 : 2000, ist er<br />

verpflichtet alle durch ihn oder seinen Gehilfen erbrachten Leistungen entsprechend zu<br />

controllen und innerhalb des Berichtswesens die dafür notwendige Dokumentation zu<br />

führen und diese der SwissLife über den Projektraum zur Verfügung zu stellen.<br />

Festgestellte Abweichungen von den vereinbarten Standards werden von den<br />

Hausmeisterdiensten, den Objektverantwortlichen und dem Controlling ohne jegliche<br />

Verzögerung dokumentiert und der Objektleitung über den Projektraum informativ zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Festgestellte fehlerhafte oder gar mangelhafte Ausführung von Dienstleistungen, auch<br />

deren Koordination und die Überwachung Dritter, führt im Wiederholungsfalle zur<br />

Minderung der Monatspauschale, in dem Monat, in dem die Minderleistung festgestellt<br />

wurde und über den gesamten Zeitraum, rückwirkend, in dem die Minderleistung erbracht<br />

wurde.<br />

Die Maßnahmen der Minderleistung und die für den Dienstleistungsgeber sich<br />

generierenden vertraglichen Verpflichtungen:<br />

2.5 Berichtswesen<br />

a) kostenlose Nacharbeit<br />

b) Kürzung der Monatspauschale, im Wiederholungsfalle bis<br />

zu 10% und kostenlose Nacharbeit<br />

c) Kürzung der Monatspauschale, im weiterem<br />

Wiederholungsfall bis zu 25% und kostenlose Nacharbeit.<br />

d) Bei nochmaliger Beanstandung, steht dem Eigentümer<br />

das außerordentliche Kündigungsrecht und<br />

Schadensersatz zu.<br />

Das Berichtswesen erfolgt grundsätzlich in digitaler Form. Die notwendig vom<br />

Eigentümer geforderten Berichte werden jeweils zur Monatsmitte, spätestens zum 10.<br />

des lfd. Monats, über den Berichtszeitraum des vorangegangenen Monats in den<br />

Projektraum eingestellt.<br />

Folgende Berichte werden der Objektleitung zur Verfügung gestellt.<br />

a) Monatsbericht des Dienstleistungsgebers mit den Inhalten;<br />

Besondere Vorkommnisse<br />

Festgestellte Mängel und deren Beseitigung, in dem Fachbereich<br />

Technik und den Gewerken Dach und Fach.<br />

Instandhaltungstätigkeit, in dem Fachbereich Technik und den<br />

Gewerken Dach und Fach.<br />

Aufgaben in besonderen Fällen für Eigentümer und Mieter.<br />

Anregungen und Wünsche des Eigentümers und Mieters.


Beschwerden, Reklamationen vom Eigentümer, Mieter und dem<br />

Qualitätsmanagement.<br />

Tätigkeiten von Fremdfirmen.<br />

Änderungs- und Umbauarbeiten.<br />

Tätigkeiten im Sinne des Notfallhandbuches.<br />

Erkenntnisse und Maßnahmen der Inspektionen für die Gewerke<br />

Dach und Fach.<br />

Wiederholungsprüfungen für die Gewerke Dach und Fach<br />

Prophylaxe Maßnahmen für die Gewerke Dach und Fach.<br />

Wartungsprotokolle für die Gewerke Dach und Fach.<br />

Rückmeldungen von durchgeführten Arbeiten bei den Gewerken<br />

Dach und Fach.<br />

b) Monatsbericht für Versorgungstechnik, Betriebs-technik und<br />

Haustechnische Anlagen mit den Inhalten;<br />

Führung des Anlagenhandbuches gem. den Anforderungen der<br />

VDMA.<br />

Wartungsprotokolle.<br />

Instandhaltungstagebuch.<br />

Inspektion.<br />

Rückmeldung über durchgeführte Tätigkeiten.<br />

Wiederholungsprüfungen, gem. den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Notdienst.<br />

Stördienst.<br />

Prophylaxe Maßnahmen.<br />

Einsätze im Sinne des Notfallhandbuches<br />

c) Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichte, werden mit den<br />

vorgenannten Inhalten zur Verfügung gestellt;<br />

zusätzlich ist dem Quartals- und Halbjahres-bericht eine<br />

Kostenverfolgung bezüglich der Einhaltung des FM Jahresbudget<br />

beizulegen.<br />

Der dritte Quartalsbericht beinhaltet eine Budgetempfehlung, für<br />

das folgende Kalenderjahr, für die Gewerke Dach und Fach,<br />

Dienstleistungen im Sinne der Service Immobilie und allen<br />

technischen Anlagen und Einbauten.<br />

e) Jahresbericht über die gesamte Liegenschaft;<br />

Der Jahresbericht enthält zusätzlich alle erforderlichen<br />

Informationen, welche für die Objektleitung notwendig sind um die<br />

Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung einer Optimalen<br />

Betriebsführung zuzuführen. Der Dienstleistungsgeber beteiligt<br />

sich hierbei gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement zur<br />

Sicherung der einer optimalen Bewirtschaftung.<br />

f) Besondere Berichte;<br />

Nach jeden Notfall im Sinne des Notfallhandbuches erstellt der<br />

Dienstleistungsgeber einen besonderen Bericht.<br />

Gleiches gilt nach einem Einsatz von Rettungskräften, der<br />

Landespolizei oder des Technischen Dienstes von<br />

Versorgungsgebern, z.B. Gas, Strom.


2.6 Kommunikation aller Beteiligten<br />

Die Kommunikation erfolgt über den vom Eigentümer allen Beteiligten kostenlos zur<br />

Verfügung gestellten Projektraum.<br />

Es wird hiermit vereinbart, dass alle Schriftsätze, Rechnungen und Dokumente<br />

ausschließlich über den Projektraum an den Eigentümer zu senden sind.<br />

„Dokumente, Teile aus dem Berichtswesen oder entsprechende Berichte<br />

selbst, Rechnungen und sonstige Schriftsätze aller Art, welche nicht im<br />

Projektraum eingestellt wurden gelten als nicht dem Eigentümer zur<br />

Kenntnis gebracht und erlagen keinerlei Rechtgültigkeit.“<br />

3. Dienstleistungen allgemein, Grundleistungen im Sinne einer Service<br />

Immobilie<br />

3.1 Hausmeisterdienste<br />

Hausmeisterdienste im Sinne diese Dienstleistungskonzeptes beinhalten Aufgaben und<br />

Leistungen, welche über die Anforderungen eines herkömmlichen Hausmeisterdienstes<br />

hinausgehen.<br />

Wie bereits beschrieben stellt der Hausmeisterdienst eine sehr zentrale und<br />

verantwortungsbewusste Schnittstelle zwischen allen am Objekt Beteiligten dar und<br />

garantiert die Umsetzung der geforderten Standards.<br />

3.1.1.1 Techn. / Infrastrukturelles Betreiberkonzept, Leistungsbeschreibung<br />

a) Allgemeine Tätigkeiten<br />

Die Hausmeisterdienste stellen die erste Anlaufstelle für<br />

Wünsche, Anliegen und Beschwerden des Eigentümers, Mieters<br />

und des Eigners dar.<br />

Mängel und nicht vertragskonforme Leistungen von Dritten<br />

werden durch ihn mit den Betroffenen entsprechend bearbeitet und<br />

beseitigt.<br />

Die Überwachung und Durchführung aller erforderlichen<br />

Wiederholungsprüfungen für die Versorgungs- und Betriebstechnik<br />

sowie für die Gewerke Dach und Fach werden von den<br />

Hausmeisterdiensten organisiert und überwacht.<br />

In Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt die Beschaffung und<br />

Bevorratung von Ersatzteilen, diese werden auf Rechnung<br />

beschafft, die Koordination liegt bei den Hausmeisterdiensten.


) Technische Tätigkeiten und Funktionen<br />

Von den Hausmeisterdiensten werden alle Kleinreparaturen<br />

durchgeführt. Hierzu gehören z.B. Reparaturen von Spülkästen,<br />

Türfeststellern, Fensterbeschlägen, Thermostaten, Abdichten von<br />

Armaturen usw.<br />

Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />

Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />

die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />

Der Austausch von Leuchtmitteln erfolgt über die von den<br />

Hausmeisterdiensten vorgehaltenen, durch den Eigentümer<br />

beschafften, Ersatzleuchtmittel.<br />

Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />

Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />

die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />

Beseitigung von Verstopfungen in den Nasszonen,<br />

Waschbecken, WC’s und Gullys, im Allgemeinbereich und bei den<br />

vom Eigentümer eigengenutzten Flächen.<br />

Im Mieterbereich werden diese Tätigkeiten ebenfalls durch die<br />

Hausmeisterdienste durchgeführt, der entstehende Aufwand wird durch<br />

die Verwaltung dem Mieter quartalsweise in Rechnung gestellt.<br />

Die Hausmeisterdienste sind für die Entsorgung und für die<br />

fachgerechte Trennung aller an der Liegenschaft anfallenden<br />

Müllfraktionen zuständig. Die Reinigung der Müllbehälter gehört<br />

ebenso zum Aufgabengebiet der Hausmeisterdienste. Bei<br />

Umbauten oder Erneuerungen sowie im erweiterten Mieterausbau<br />

übernimmt der Hausmeisterdienst auf Grund der erforderlichen<br />

Aufrechterhaltung der Standards der Außendarstellung die<br />

Beseitigung des anfallenden Bauschuttes auf den<br />

Allgemeinflächen und ordnet diesen dem Verursacher zu, so dass<br />

dieser mit den Kosten belastet werden kann.<br />

Im Rahmen des Qualitätsmanagement übernehmen die<br />

Hausmeisterdienste die Überwachung und Aufrechterhaltung des<br />

Service Level für die Reinigung.<br />

Für den Bereich Außenanlagen übernimmt der<br />

Hausmeisterdienst voll umfänglich die Aufgaben des Sommer- und<br />

Winterdienstes.<br />

„Der sich hier einstellende Service Level liegt<br />

darin begründet, dass „keinerlei“ – auch noch<br />

so geringfügig anzusehende Beeinträchtigung<br />

gegeben sein darf!“<br />

„Besonders zu beachten ist hierbei die dauerhaft notwendige<br />

Anforderung der Außendarstellung der Liegenschaft, welche auf


Grund der exponierten Lage und der Nutzung durch den<br />

Eigentümer gehobene Standards erfordert!“<br />

Die Hausmeisterdienste übernehmen hierbei einen Teil des<br />

Qualitätsmanagements und garantieren den erforderlichen Service<br />

Level.<br />

Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen bei<br />

Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsarbeiten und besonders nach<br />

dem Einbau von Ersatzteilen. Jedoch wird hier nur die<br />

fachtechnische Verfolgung der Gewährleistung durchgeführt, die<br />

notwendigen rechtlichen Schritte werden von der SwissLife<br />

Objektleitung vollzogen. Hierbei ist der Informationsfluss vom<br />

Eigentümer zu den Hausmeisterdiensten und zurück über den<br />

Projektraum entsprechend intensiv und zeitnah zu nutzen.<br />

Alle sich generierenden Belege, Nachweise, Lieferscheine und<br />

Rechnungen werden unverzüglich durch den Dienstleistungsgeber<br />

in gescannter Form über den Projektraum der SwissLife zur<br />

Verfügung gestellt. Die Originalbelege werden monatlich, bis zum<br />

10. des lfd. Monats, der Objektleitung, nach den Kostengruppen<br />

der SwissLife gegliedert, in gebundener Form übergeben.<br />

Verauslagungen sind nicht erforderlich, da von Seiten des<br />

Eigentümers die Beschaffung der Materialien erfolgt. Für<br />

Kleinbeträge wird eine Kasse mit einem Betrag von 250,00 € zur<br />

Verfügung gestellt, welche monatlich über ein Kassenbuch<br />

abgerechnet wird.<br />

c) Bedienen und Überwachen aller Technischen Anlagen<br />

Die Hausmeisterdienste übernehmen einen Teil der Instandhaltung<br />

gem. DIN 31051. Im Rahmen von zweitäglichen<br />

Inspektionsgängen werden alle technischen Einbauten in, an und<br />

um die Liegenschaft in Augenschein genommen, auf ihre Funktion<br />

geprüft und deren Abnutzung beobachtet.<br />

Werden im Rahmen der Inspektion, durch Hausmeisterdienste,<br />

Abweichungen von den Sollzuständen oder Fehlfunktionen<br />

festgestellt so sind unverzüglich durch den Hausmeister die<br />

entsprechenden Stellen zu benachrichtigen, welche eine fachkompetente<br />

Wiederherstellung des Normalzustandes gewährleisten<br />

können, jedoch nur dann wenn die Hausmeisterdienste dies<br />

nicht in eigener fachlichen Qualifikation umsetzen können.<br />

Die Hausmeisterdienste führen wöchentliche Kontrollgänge im<br />

Bereich der Gewerke Dach und Fach und Außenanlagen durch.<br />

Dabei ist im Besonderem darauf zu achten ob von der<br />

Liegenschaft Gefahr für Leib und Leben sowie höheren<br />

Sachwerten ausgeht oder eine Beeinträchtigung Dritter gegeben<br />

ist oder erfolgen könnte.<br />

Im Falle einer vorgenannten Situation ist nach den Vorschriften<br />

des Notfallhandbuches zu verfahren und Sicherungsmaßnahmen<br />

einzuleiten, den Beauftragten zu informieren und für die sofortige<br />

Beseitigung des eingetretenen Zustandes zu sorgen bzw. alle


erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen, dass<br />

eine ungehinderte Beseitigung erfolgen kann.<br />

Die Regel- und Absperreinrichtungen sind, soweit diese nicht<br />

automatisiert sind, gemäß den Bedürfnissen der Nutzer zu stellen,<br />

was im Rahmen der Rundgänge erfolgen kann, aber auch im<br />

besonderen Fall unmittelbar geschehen muss.<br />

Jede Arbeit durch Dritte oder durch die Servicegeber erfordert<br />

eine Nachbegehung der Hausmeisterdienste. Diese Maßnahmen<br />

werden gezielt zur Sicherung des Objektes, der Anlagen und des<br />

Qualitätsstandards erforderlich und sind dem beschriebenen<br />

Berichtwesen zuzuführen.<br />

3.1.2.1 Gegenstand des Vertragsteil „Hausmeisterdienste“<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung der Immobilie. Gem. den<br />

Anforderungen der Instandhaltung nach DIN 31051 sowie der AMEV und den<br />

ges. Bestimmungen entsprechend im Sinne einer Service Immobilie, aller in<br />

der Anlage 1 beschriebenen technischen und infrastrukturellen Einrichtungen<br />

sowie den Gewerken Dach und Fach mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der<br />

Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems und den Wert der Anlagen<br />

langfristig zu erhalten.<br />

Im Einzelnem regelt der Vertragteil 3.1 und 3.2,<br />

3.1.3.1 Arbeitszeitregelung der Hausmeisterdienste<br />

- Wartung, anteilig,<br />

- Inspektion, anteilig,<br />

- Instandhaltung, anteilig,<br />

- Infrastrukturelle Dienstleistungen,<br />

in der zugeordneten Verantwortung der Hausmeisterdienste.<br />

Regelarbeitszeit Werktags, Montag – Freitag<br />

(Samstag ist ganztägig Werktag und erzeugt kein Lohnzuschlagskosten)<br />

07.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

Mittag 12.00 Uhr – 13.00 Uhr<br />

13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Sind im Rahmen des Sommer- oder Winterdienstes Arbeiten über die<br />

Regelarbeitszeit hinaus oder an Sonn- und Feiertagen erforderlich, z.B.<br />

Kehren nach Gewitterschlag oder Schneeräumen, so sind diese mit der<br />

Pauschale abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.<br />

Die Regelarbeitszeit stellt zugleich die vertraglich vereinbarte Anwesenheitspflicht<br />

für die Hausmeisterdienste dar.<br />

Der Eigentümer geht davon aus, dass das die Immobilie in 52<br />

Kalenderwochen mit geeignetem fach- und ortskundigem Personal besetzt ist.<br />

Bei Krankheit und Urlaub sind die Hausmeisterdienste entsprechend mit<br />

eingewiesenem, fachkundigem Personal zu besetzen.


3.1.4.1 Personelle Qualifikationen<br />

Zur Umsetzung der Aufgabenstellung ist die Position mit einem Mitarbeiter/in<br />

zu besetzen, der/die eine erfolgreich abgeschlossene, technische<br />

Berufsausbildung besitzt und eine mehrjährige Ehrfahrung in der Führung von<br />

hochwertigen Liegenschaften nachweisen kann., alternativ wäre die<br />

Ausbildung zur Fachkraft für Facility Management (GEFMA 620) anzusehen<br />

mit entsprechenden Referenzen.<br />

Die verantwortliche Person hat sich im Rahmen der Aufzugswärtereinweisung<br />

mit der Befreiung von Personen in Liften vertraut zu machen. Der Nachweis ist<br />

der Objektleitung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn zu<br />

übergeben.<br />

3.2 Aufgaben und Stellungen innerhalb des technischen Betreiberkonzeptes<br />

3.2.1 Technisches Betreiberkonzept<br />

3.2.1.1 Gegenstand des Vertrages, Technischer Teil<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung, gem. DIN 31051, der in der<br />

Anlage 1 beschriebenen technischen und infrastrukturellen Einrichtungen mit<br />

dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Einzelkomponenten sowie des<br />

Gesamtsystems und den Wert der Anlagen langfristig zu erhalten.<br />

Im Einzelnem regelt der Vertrag;<br />

Wartung<br />

Inspektion<br />

Instandhaltung<br />

Instandsetzung<br />

Die Rechte und Pflichten der Parteien regeln sich nach diesem Vertrag und<br />

seinen Anlagen,<br />

dem Angebot der WISAG,<br />

(nachstehend AG genannt ) vom 23. 02. ’05, Anlage 11,<br />

dem zusätzlichen Angebot vom 17. 03. ’05, Anlage 12,<br />

dem Verhandlungsprotokoll vom 18. 03. ’05, Anlage 13,<br />

der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),<br />

den Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) für Bayern<br />

und Sachsen,<br />

dem Regelwerk des Verbandes der Anlagen- und Maschinenbauer (VDMA),<br />

dem Regelwerk des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />

und kommunaler Verwaltungen (AMEV),<br />

den dem Vertrag in den Anlagen 2 und 3 zugeordneten Regelwerken und<br />

Vorschriften,<br />

sowie den einschlägigen Vorschriften der Hersteller über Wartung und<br />

Bedienung von technischen Anlagen und Einrichtungen.


Der AN kann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Nebenbzw.<br />

Subunternehmer einsetzen. Die Beauftragung eines Neben- bzw.<br />

Subunternehmers ist von der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers abhängig.<br />

Das gesamte vom AN oder seinen Erfüllungsgehilfen eingesetzte Personal ist<br />

namentlich dem AG zu benennen. (Anlage 8) Dem AG ist gegen Aufforderung<br />

ein polizeiliches Führungszeugnis für jeden einzelnen Mitarbeiter vorzulegen.<br />

Der AG ist berechtigt ohne Angaben von Gründen vorselektierten Mitarbeitern<br />

des AN den Zutritt zur Immobilie, zu verweigern. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf die erweiterte exponierte Nutzung durch den Vorstand des AG und<br />

Außendarstellung der Liegenschaft im Besonderem auf das Gebäude<br />

verwiesen.<br />

3.2.1.2 Leistungsbeschreibung<br />

Die Begriffe Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung werden wie folgt<br />

definiert;<br />

Wartung:<br />

Wartung ist die Bewahrung des Soll-Zustandes der Anlagen entsprechend<br />

dem erstellten Wartungsplan. (Anlage 2) Der Wartungsplan wird zwischen den<br />

Parteien standort-spezifisch aufgestellt und ist Bestandteil des Vertrages er<br />

unterliegt den Besonderen Bestimmungen des Qualitätsmanagement und den<br />

Anforderungen einer nach DIN ISO EN 9001:2000 zertifizierten Anlagen- und<br />

Immobilienbewirtschaftung.<br />

Inspektion:<br />

Inspektion ist die Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen durch Messung,<br />

Sicht- und Funktionsprüfungen entsprechend den in der Anlage<br />

Wartungsintervalle angegebenen Intervallen.<br />

Abweichende Zustände, welche während der Inspektion festgestellt werden<br />

sind unverzüglich, sofort, in schriftlicher Form als Protokoll dem AG über den<br />

Projektraum zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist die vor Ort eingerichtete IT<br />

zu nutzen.<br />

Das Wartungsergebnis wird in einer Wartungs-Checkliste festgehalten. Sofern<br />

eine Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand vorliegt, wird der AN<br />

dies dem AG unverzüglich mitteilen und angemessene Maßnahmen einleiten.<br />

Die Dokumentation und Kommunikation erfolgt wie vor beschrieben.<br />

Instandhaltung:<br />

Instandhaltung ist die Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlichen<br />

vorgeschriebenen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige, die<br />

Durchführung und Bescheinigung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen<br />

durch Sachkundige und das Führen eines digitalen IT unterstützten<br />

Instandhaltungsbuches, dieses wird ebenfalls über den Projektraum<br />

dokumentiert und kommuniziert.


Instandsetzung:<br />

Instandsetzung sind Reparatur-, Austausch- oder sonstige Störungsbeseitigungsmaßnahmen<br />

vor Ort, die der Herstellung des funktionsgerechten<br />

Zustandes dienen.<br />

Art und Umfang der Leistung richtet sich nach den einschlägigen DIN, VDSund<br />

VDE- Vorschriften und den jeweiligen Hersteller- bzw.<br />

Verbändevorschriften und –empfehlungen, insbesondere der ZVEI, der ZVEH<br />

oder der VDMA und AMEV. (Abk. siehe Anlage 2)<br />

Der AG sowie der AN ist berechtigt, eine Anpassung des Leistungsumfanges<br />

zu verlangen.<br />

Sofern es zu einer Änderung des Leistungsumfanges, insbesondere zu einer<br />

Änderung des Anlagenbestandes, der Servicesequenz oder der<br />

Serviceleistung kommen sollte und der AN hieraus eine<br />

Erhöhung/Reduzierung der Vergütung anregt, hat der AN dem AG schriftlich<br />

darzulegen, über den Projektraum, in wie weit sich sein Aufwand durch die<br />

Änderung des Leistungsumfangs erhöht/verringert und in wie weit der mit der<br />

Anpassung verbundene Mehraufwand außer Verhältnis zu der vereinbarten<br />

Verfügung steht.<br />

Der AG erwartet grundsätzlich für jede Einzelmaßnahme einen Soll/Ist-<br />

Vergleich mit entsprechendem Kalkulationsnachweis.<br />

Für die vereinbarten Grundleistungen ist diese Vorgehensweise<br />

ausgeschlossen, da über die Laufzeit des Vertrages eine<br />

Festpreisvereinbarung getroffen wird.<br />

Der AG wird eine Erhöhung der Vergütung auf der Grundlage dieser<br />

schriftlichen Aufstellung prüfen. Sollte der AG zu dem Ergebnis kommen, dass<br />

eine Erhöhung der Vergütung nicht oder nicht im geforderten Umfang gewährt<br />

werden kann, läuft der Vertrag unverändert weiter.<br />

Der AG hat aber das Recht den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs<br />

Monaten zum Monatsende, aus vorgenannten Gründen, zu kündigen.<br />

3.2.1.3 Pflichten des Auftragnehmers<br />

Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht durchzuführen,<br />

so dass die ordnungsgemäße Funktion der Geräte bzw. Maschinen und der<br />

optimale Betriebszustand des Gesamtsystems an 365 Tagen/ 24 Stunden<br />

gewährleistet ist.<br />

Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der Vertragsarbeiten ausschließlich<br />

qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.<br />

Der AN benennt dem AG eine fachkompetente Kontaktperson, die der AG in<br />

der im Angebot vom 23.02.’05 vereinbarten Zeit erreichen kann.<br />

Der AN verpflichtet sich, die im Rahmen der ihm nach diesem Vertrag<br />

obliegenden Verpflichtungen durchgeführten Änderungen der Systeme in die<br />

vorhandenen Bestandsunterlagen einzupflegen. Diese Maßnahmen sind<br />

Bestandteil dieses Vertrages und werden nicht gesondert vergütet, die sich<br />

daraus notwendig erforderliche Kommunikations- und Dokumentationspflicht<br />

ist ausschließlich über den Projektraum umzusetzen.


3.2.1.4 Wartung<br />

Der AN bietet dem AG bei notwendigen Sonderlösungen entsprechende<br />

Lösungs- und Umsetzungsvorschläge an und informiert den Auftraggeber<br />

über technische Neuheiten und Weiterentwicklungen.<br />

Der AN hat die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen<br />

Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallverhütungsvorschriften, zu beachten.<br />

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten<br />

Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Diagnosegeräte, Belastungsgewichte und<br />

Werkzeuge) zu stellen und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu<br />

liefern. Alle dadurch entstehenden Kosten sind mit der Wartungspauschale<br />

abgegolten.<br />

Es dürfen nur Originalersatzteile (neue Teile) eingesetzt werden.<br />

Austauschteile oder gleichwertige Fremdfabrikate bedürfen der<br />

ausdrücklichen Genehmigung des AG und können nur im Not- oder Störfall<br />

als Interimslösung zum Einsatz kommen. Diese sind unverzüglich wider durch<br />

Originalteile zu Ersetzen.<br />

Erkennt der AN im Rahmen seiner Tätigkeit außerhalb des Leistungsumfanges<br />

dieses Vertrages Mängel oder Gefahrenpotentiale, welche von<br />

Teilen der Liegenschaft ausgehen, im Rahmen der Anlagen- und<br />

Immobilienbewirtschaftung, so hat er nachstehende Stelle beim AG zu<br />

benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu<br />

veranlassen.<br />

Die Benachrichtigungspflicht gilt auch für Mängel oder Schäden, die die<br />

Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Liegenschaft, Palais Leopold<br />

gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können.<br />

Der AN hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen unverzüglich schriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

Der AG stellt dem AN und seinen Erfüllungsgehilfen kostenlos eine<br />

Internetbasierende Daten- und Kommunikationsplattform zur Verfügung,<br />

Projektraum.<br />

Der AG und der AN vereinbaren, dass alle nicht im Projektraum gespeicherten<br />

Dokumente, jeglicher Art, als nicht vorhanden gelten und somit keine<br />

Rechtsverbindlichkeit erhalten.<br />

Die Umsetzung der operativen Wartung richtet sich nach dem als Anlage 2<br />

Wartungsintervalle beigefügten Intervallen.<br />

Nach jeder Wartung sind Art und Umfang der Ausgeführten Leistungen<br />

einschließlich der eingebauten Teile in die Arbeitskarte einzutragen und die<br />

bei der Wartung getroffenen Feststellungen über den Zustand der Anlage,<br />

auch über etwaige in absehbarer Zeit notwendig werdende


Instandsetzungsarbeiten, in einem Arbeitsbericht anzugeben. Die<br />

Arbeitsberichte sind monatlich dem Auftraggeber in digitaler Form in den<br />

Projektraum einzustellen.<br />

Der AN trägt zur Betriebskostensenkung /-optimierung und Qualitätssicherung<br />

bei, indem er Vorschläge zur Verbesserung der Anlagenqualität liefert sowie<br />

den Anlagenbetrieb bewertet und auf etwaige drohende Schäden oder<br />

Betriebsunterbrechungen/-störungen hinweist, diese Leistung ist ein<br />

Bestandteil des Betreiberkonzeptes und wird nicht gesondert vergütet.<br />

3.2.1.5 Störungsbeseitigung<br />

Die Beseitigung der im Rahmen der Wartung oder Inspektion festgestellten<br />

Mängel (Bagatellschäden) werden unmittelbar bis zu einer Höchstgrenze von<br />

Euro 150,00, ohne gesonderten Auftrag durch den AN zu seinen Lasten<br />

beseitigt und erneuert.<br />

Darüber hinausgehende Schäden bis zu einer Höchstgrenze von 1.500,00 €,<br />

im Einzelfall, liegt bei entsprechender Notwendigkeit im Ermessendes AN.<br />

Jedoch ist er verpflichtet jeden Einzelfall über den Projektraum unverzüglich,<br />

d.h. ohne jeglichen zeitlichen Verzug, dem AG zur Kenntnisnahme zu<br />

übermitteln.<br />

Schäden und Maßnahmen deren erkennbare Mindestgrenze über 1.500,00 €<br />

liegen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass der AN dem AG die Kosten der notwendigen<br />

Instandsetzung über ein Angebot definiert. Der AG wird dann eine schriftliche<br />

Auftragserteilung vornehmen.<br />

Mängel und Schäden sowie Maßnahmen aus dem Infrastrukturellem<br />

Gebäudemanagement, die nicht unter Nr. 1 fallen, sind in Absprache mit dem<br />

AG zu beheben. Der AN ist verpflichtet, vor Ausführung von Reparatur – und<br />

Instandsetzungsarbeiten oder sonstigen Dienstleistungen sofern diese nicht<br />

von dem Leistungsumfang des AN umfasst sind, dem AG ein Kostenangebot<br />

vorzulegen und das schriftliche Einverständnis abzuwarten, die<br />

Kommunikation erfolgt auch hier über den Projektraum.<br />

Ein schriftliches Einverständnis kann ausnahmsweise entfallen, sofern Gefahr<br />

im Verzug vorliegt oder die Gefahr von Nutzungsausfällen besteht, die beim<br />

AG Folgeschäden verursachen können und eine Zustimmung des AG nicht<br />

rechtzeitig eingeholt werden kann. Allerdings muss der AN hier zuvor<br />

versuchen das fernmündliche Einverständnis des AG einzuholen. Nach<br />

Abschluss der Störungsbeseitigungsmaßnahme findet stets eine förmliche<br />

Abnahme statt. Das Abnahmeprotokoll ist von beiden Parteien zu<br />

unterzeichnen. Bei der Abnahme festgestellte Mängel bzw. Restarbeiten sind<br />

unverzüglich, im Bedarfsfall nach Vorgabe durch den AG, zu erledigen.<br />

Hinsichtlich der Mängelbeseitigungs- bzw. Nachbesserungsleistung findet<br />

ebenfalls eine förmliche Nachabnahme statt. Daraus entstehende Kosten<br />

gehen in ihrer Gesamtheit zu Lasten des AG. Der AN berichtet über alle<br />

durchgeführten Arbeiten in Form von Protokollen und erstellt einen<br />

zusätzlichen Bericht über die ausgeführten Leistungen.


3.2.1.6 Ersatzteile<br />

Während des ersten Betriebsjahres verpflichtet sich der AN alle zur Bedienung<br />

der technischen Anlage notwendigen Daten und Informationen in ein vom AG<br />

bestimmtes Computer Aided Facility Management Programm (CAFM) zu<br />

implementieren. Der AN wird dieses in den Folgejahren als Basis seiner<br />

Instandhaltungsdokumentation verwenden. Das CAFM wird über einen E-<br />

Room, Internet basierende Datenplattform, dem AG zur ständigen Einsicht<br />

und für das Immobilien Controlling zur Verfügung stehen.<br />

Der AN wird innerhalb des ersten Betriebsjahres alle erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Optimierung der Betriebskosten, insbesondere der<br />

Energiekosten, durchführen und dem AG entsprechende Vorschläge<br />

unterbreiten und diese unverzüglich umsetzen.<br />

Der AN verpflichtet sich, alle betriebswichtige Ersatzteile zu bevorraten und –<br />

soweit erforderlich- zum jeweiligen Einsatzort mitzubringen. Eine gesonderte<br />

Vergütung für den Transport wird nicht vereinbart.<br />

Der AN unterstützt dem AG im Rahmen der Abnahmen und Inbetriebnahmen<br />

bei der Beschaffung von aller notwendigen digitalen Unterlagen, welche für<br />

die Umsetzung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Diese Leistung ist mit<br />

der zweimonatigen Pauschale der ganztägigen Anwesenheit am Objekt mit<br />

abgegolten. Der AG stellt dem AN, wenn erforderlich kostenlos die<br />

erforderliche IT - Unterstützung bei.<br />

3.2.1.7 Pflichten des Auftragnehmers<br />

Der AG stellt dem AN die technischen Unterlagen kostenlos zur Verfügung,<br />

die zur optimalen Erfüllung der vom AN übernommenen Aufgaben erforderlich<br />

sind und sie nicht im Rahmen der Maßnahmen aus § 6/2 bereits vorliegen.<br />

Die Räume, Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Programme werden dem<br />

Auftraggeber zur Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zugänglich gehalten.<br />

Vorraussetzung ist dabei eine vorangegangene schriftliche Anzeige mit Art<br />

und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen und der betroffenen Bereiche<br />

der SwissLife. Bei Nichtbeachtung durch den AN besteht kein Recht auf Zutritt<br />

bestimmter Sicherheitsbereiche, auch fallen für den AG keinerlei Kosten an.<br />

Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diesbezüglich ein<br />

angemessener Zeitraum von 2 Wochen durchaus gegeben sein könnte!<br />

Der AG wird den AN über beabsichtigte Erweiterungen oder Veränderungen<br />

an den technischen Anlagen, soweit es für die Aufgabenerfüllung des AN<br />

notwendig ist, informieren.<br />

Der AG benennt dem AN einen Ansprechpartner als Kontaktperson.


3.2.1.8 Leistungszeiten<br />

Die Wartungs- und Inspektionsarbeiten, ausgenommen Störungsbeseitigungen<br />

und Notdienste, werden vom AN in der Zeit von Montag bis Freitag<br />

von 07.00 bis 22.00 Uhr ausgeführt.<br />

Die Wartungen werden zu den im Wartungsplan angegebenen Zeiträumen<br />

und Intervallen durchgeführt.<br />

Der Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten ist mit folgender<br />

Stelle rechtzeitig, 4 Wochen vor Beginn, abzustimmen.<br />

Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung unverzüglich, spätestens<br />

jedoch nach 1,5 Std. nach Störmeldungseingang beim AN, einzuleiten. Diese<br />

Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr, eine Sonn- und<br />

Feiertagsregelung wird nicht vereinbart. Der AN ist verpflichtet<br />

365Tage/24Std. die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.<br />

Der AN ist im Fall § 5 Nr. 3 verpflichtet, die zur Abwendung der genannten<br />

Gefahren erforderlichen Maßnahmen unverzüglich und damit auch außerhalb<br />

der normalen Arbeitszeit durch bzw. auszuführen. Gleiches gilt, wenn der AG<br />

dies verlangt.<br />

3.2.1.9 Bereitschaftsdienst / Entstörzeiten<br />

Der AN stellt dem AG einen Bereitschafts-, Stör- und Notdienst zur Verfügung,<br />

der über die nachstehende Rufnummer und Adresse 365Tage/24Std. zu<br />

erreichen ist.<br />

Dem AN ist untersagt zunächst telefonisch das Problem zu lösen, er ist<br />

verpflichtet generell umgehend einen Einsatz vor Ort durchzuführen.<br />

Die Zeitspanne zwischen Anruf und dem Eintreffen vor Ort (Reaktionszeit)<br />

beträgt 1,5 Stunden, gem. der Prioritätenliste, Anlage 4. Darüber hinaus ist der<br />

AN verpflichtet, den AG unverzüglich nach Lokation der Störung und<br />

Ermittlung der Störungsursache über die benötigte Entstörungszeit zu<br />

informieren. Die Entstörungsbeseitigungszeit darf im Einzelfall 24 Stunden<br />

nicht überschreiten.<br />

Bei Nichteinhaltung der Entstörungszeit durch den AN ist der AG berechtigt,<br />

ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des AN die Störung<br />

selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die dadurch entstehenden<br />

Kosten gehen zu Lasten des AN. Die sonstigen Rechte des AG bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

3.2.1.10 Gewährleistung und Haftung im technischem Gebäudemanagement<br />

Der Auftragnehmer übernimmt eine Gewähr nach VOB/B § 13 von 2 Jahren<br />

auf maschinelle bzw. elektrotechnische Anlagen und 5 Jahre auf statische<br />

Teile, für von ihm oder den von ihm eingesetzten Neben- oder<br />

Subunternehmern beschaffte und eingebaute Bauteile, Baugruppen,


Halbfabrikate oder Anlagenteile und Anlagen. Die Gewährleistung beginnt mit<br />

dem Tage der Abnahme durch den AG.<br />

Werden in der Bestandsliste aufgeführte Anlagen oder Teile davon<br />

vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum die<br />

entsprechende Leistungs- und Vergütungspflicht. Die vereinbarte Pauschale<br />

ist ab dem der Außerbetriebsetzung folgenden Monat der Minderung<br />

anzupassen. Hierbei wird festgelegt, dass Minderungen und Mehrungen<br />

welche kleiner als fünf Prozent vom jeweils betroffenen Gewerk<br />

unberücksichtig bleiben.<br />

Eine Änderung der Nutzung der Anlagen berechtigt den AN zu keiner<br />

Erhöhung der Leistungsvergütung, auch dann nicht wenn eine wesentliche<br />

Mehrbelastung der im Vertrag beinhalteten Technologien sich ergeben würde.<br />

Nach Ablauf des Vertrages übergibt der AN dem AG alle von Ihm betreuten<br />

Anlagen im Rahmen einer Inspektion. Die Parteien erstellen ein Protokoll über<br />

den Zustand der Anlagen. Die Inspektion findet im vorletzten Quartal der<br />

Vertragslaufzeit statt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass diese rechtzeitig<br />

terminiert wird und auf grund der besonderen Situation bei der Nutzung des<br />

Palais eine durchgängige Inspektion durchgeführt werden kann. Bei<br />

vorliegenden Mängeln oder nicht sachgemäßer Instandhaltung ist der AG<br />

berechtigt die letzten beiden Quartalsrechnungen solange einzubehalten bis<br />

der AN einen ordnungsgemäßen vertragskonformen Zustand der Anlagen<br />

gewährleistet hat.<br />

Der AN haftet für alle von ihm sowie seinen Erfüllungsgehilfen, wie etwaigen<br />

Neben- oder Subunternehmern und anderen an der Leistungserbringung<br />

Beteiligten schuldhaft verursachten Schäden und Folgeschäden einschließlich<br />

des entgangenen Gewinns. Dieses umfasst auch Schadensansprüche Dritter.<br />

Der AN weist den Abschluss eine Haftpflichtversicherung in nachstehender<br />

Höhe nach.<br />

Personenschaden im Einzelfall<br />

Sach- & Vermögensschaden im Einzelfall €<br />

Vermögensschäden €<br />

Bearbeitungsschäden €<br />

Schlüsselverlust €<br />

Versicherungsgeber AXA Colonia<br />

Anschrift<br />

siehe Kopie der Police<br />

Policenummer<br />

siehe Kopie der Police


Der AN garantiert folgende Leistungsmerkmale;<br />

⇒ ständige Erreichbarkeit der 24 Stunden Rufbereitschaft für technische<br />

Störungen<br />

und<br />

die Rufbereitschaft für Infrastrukturelle Dienstleistungen in der Zeit von<br />

07.00 – 22,00 Uhr<br />

⇒ Bevorratung der Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien<br />

⇒ Ausführung der Instandsetzungsmaßnahmen nur durch qualifiziertes<br />

Fachpersonal<br />

⇒ umfassende praktische Erfahrung der AN im Hinblick auf die<br />

vertraglich geschuldeten Leistungen und Pflichten.<br />

Der AN haftet insbesondere für die Einhaltung aller gewerblichen,<br />

sicherheitspolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie<br />

den Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften oder sonstiger<br />

durch seine Tätigkeit berührten Vorschriften und Gesetze. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass ausschließlich das deutsche Recht und deutsche<br />

Vorschriften zum Ansatz gelangen.<br />

Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten des AN Schäden an den<br />

Anlagen oder den zur Liegenschaft gehörenden Immobilien verursacht, hat<br />

der AN die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seinen Neben- oder<br />

Subunternehmern oder seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.<br />

4. Dienstleistungen, im Sinne einer Service Immobilie<br />

5. Dienstleistungen für Mieter, im Sinne einer Service Immobilie<br />

6. Kostenermittlung<br />

6.1 Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />

Die Vergütung für die Leistungen, die allgemein genutzten Flächen<br />

betreffendend, ist in der „Anlage 9.1 – Vergütung“ festgelegt.<br />

Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche den drei<br />

Nutzungsarten und Kostenverursachern in der Immobilie zu zuordnen sind<br />

und innerhalb der Betriebskosten zu gleichen Teilen dem Eigner, Nutzer und<br />

den Mietern verrechnet werden soll.<br />

Diese Vergütung beinhaltet alle Kosten für die Wartungs-, Inspektions-,<br />

Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, alle beauftragten


infrastrukturelle Dienstleistungen sowie die Kosten jeglicher Nebenarbeiten,<br />

Hilfsstoffe und Kleinmaterialien.<br />

Weiter beinhaltet sie alle Reise-/Mehrarbeitskosten und Spesen sowie<br />

Auslösungen. Zuschläge für Sonn- und Feiertag werden ebenfalls nicht<br />

gesondert berechnet und sind in der Pauschale integriert.<br />

Die Pauschale sieht einen Festpreis für den Zeitraum, 01.12.2005. bis zum<br />

31.12.2010 vor. Während dieses Zeitraumes werden keinerlei Mehrkosten<br />

vom AG akzeptiert.<br />

Für besondere Dienstleistungen erfolgt die Vergütung über die in der Anlage<br />

Leistungsverzeichnis/ Angebot vom 23.02.’05 festgeschriebenen<br />

Stundenlöhne.<br />

Auf die Einsetzung einer Lohngleitklausel wird verzichtet, da die<br />

Wartungspauschale als Festkostensatz zur Betriebskostenoptimierung<br />

beitragen soll. Der AN ist verpflichtet nach dem ersten Betriebsjahr dem AG<br />

eine Kostenoptimierung, im Bezug auf die Wartung. vorzuschlagen und diese<br />

umgehend umzusetzen.<br />

Weiter ist mit allem am Palais beteiligten Dienstleistern die Regelung<br />

vereinbart, dass Samstag als Werktag gilt und somit keine Zuschläge auf<br />

Lohnkosten entfallen.<br />

Die Vergütung der Pauschale erfolgt in zwölf gleichen Teilen jeweils zum<br />

Monatsanfang gegen Rechnungsstellung.<br />

Alle Leistungen über die Wartungsvereinbarung hinaus werden mit<br />

gesonderter Rechnung und unterschriebenen Belegen für Material und<br />

Arbeitsstunden verrechnet.<br />

Rechnungen ohne freigezeichnete Materialien und Arbeitsstunden werden<br />

nicht akzeptiert und gehen zur Entlastung des AG unbearbeitet zurück.<br />

Dem AN steht daraus kein Verweigerungsrecht im Bezug auf dem<br />

Hauptauftrag zu.<br />

Weiter wird vereinbart, dass nur Leistungen zur Abrechnung gelangen und<br />

durch den AG anerkannt werden müssen, wenn deren rechnerische Prüfung<br />

und Nachvollziehbarkeit eindeutig, aus den Dokumentationen, aus dem<br />

Projektraum hervorgehen.<br />

Alle anderweitig zugestellten Dokumentationen, welcher Art auch immer<br />

betreffend, erlangen keine Rechtsgültigkeit.


6.2 Vergütung für „Allgemein Aufgaben“; umlegbar auf Mieter<br />

Die Vergütung für die Leistungen, die allgemeinen Aufgaben betreffendend<br />

und ausschließlich über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, sind in der<br />

„Anlage 9.2 – Vergütung“ festgelegt.<br />

Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche der Nutzungsart<br />

„Mieter“ im Palais Leopold zu zu ordnen sind und innerhalb der<br />

Mietnebenkosten über den Flächenschlüssel verrechnet werden sollen.<br />

... die weiteren Bestimmungen sind wie unter 6.1 beschrieben anzuwenden!<br />

6.3 Vergütung von genutzte Flächen<br />

Die Vergütung für die Leistungen, die allgemeinen Aufgaben betreffendend<br />

und ausschließlich über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, sind in der<br />

„Anlage 9.3 – Vergütung“ festgelegt.<br />

Hier sind alle Kosten zu erfassen, welche über die Fläche der Nutzungsart<br />

„Mieter“ in der Immobilie zu zuordnen sind und innerhalb der Mietnebenkosten<br />

über den Flächenschlüssel verrechnet werden sollen.<br />

... die weiteren Bestimmungen sind wie unter 6.1 beschrieben anzuwenden!<br />

6.4 Vergütung für individuelle Dienstleistungen für Mieter<br />

Die Vergütung für die Leistungen, welche die individuellen Dienstleistungen für<br />

Mieter betreffenden werden direkt über die Mieter abgerechnet, diese Kosten<br />

werden nur über die Rahmenvereinbarungen Bestandteil des Vertrages und<br />

sollen dem Eigentümer im Rahmen der Verwaltungsarbeit bei der<br />

Außendarstellung, Vermietung, der Service Immobilie unterstützen.<br />

Sollte im Rahmen eines Mietverhältnisses die Abrechnung über den<br />

Eigentümer gewünscht werden so gelten die Vereinbarungen aus 6.1.<br />

7. Service Dienstleistungen d, Preislisten


8. Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

9. Versicherungen<br />

Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.12.2005 in Kraft und hat eine Laufzeit<br />

von fünf Jahren und endet zum 31.12.2010.<br />

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsfrist, fünf Jahre, um<br />

weitere fünf Jahre wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zum<br />

30.06. des zutreffenden Jahres, schriftlich gekündigt wurde.<br />

Der AG hat zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn und soweit der AN<br />

gegen die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, insbesondere in Bezug<br />

auf die Qualität der Störungsbeseitigung oder die vereinbarten<br />

Reaktionszeiten oder die vereinbarten Störungsbeseitigungszeiten trotz<br />

schriftlicher Abmahnung wiederholt verstößt.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />

Der AN wird eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder deren<br />

Abschluss nachweisen und diese bis zum Ende der Gewährleistungszeit und<br />

Vertragslaufzeit aufrechterhalten, deren Höhe jeweils gem. § 11 Nr. 2<br />

beschrieben für Personen- und Sachschäden nicht unterschreitet. Die<br />

Versicherung hat auch insbesondere auch Schäden, die aus Mängeln der vom<br />

Auftragnehmer erbrachten Leistung resultieren oder mit diesen<br />

zusammenhängen zu umfassen. Eine bestätigte Kopie, durch den<br />

Versicherungsgeber, ist dem AG bei Vertragsunterzeichnung zu übergeben.<br />

Der Wegfall des Versicherungsschutzes durch vom AN zu vertretende<br />

Maßnahmen stellen ein besonderes Kündigungsrecht für den AG dar.<br />

10. Vertraulichkeitserklärung<br />

Die als Anlage 7 beigefügte Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil dieses<br />

Vertrages und von beiden Seiten zu unterzeichnen.<br />

11. Schriftformerfordernis<br />

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen dieses<br />

Vertrages sowie nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch<br />

die Änderung dieser Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.


12. Salvatorische Klausel<br />

Falls eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam oder<br />

undurchführbar sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall gilt die<br />

unwirksame oder undurchführbare Bestimmung als durch solche wirksame<br />

oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Inhalt und den Zweck der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in größtmöglichem Umfang<br />

entspricht.<br />

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist<br />

München.<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Anlagen Leistungsbild<br />

1 Auflistung der zu betreuenden Anlagen<br />

Gewerke<br />

Dach und Fach<br />

Versorgungstechnik<br />

Außenanlagen<br />

2 Wartungsplan, Wartungsintervalle.<br />

3 Leistungsbeschreibung, Vorschriften, Normen und Bezeichnungen.<br />

4 Prioritätenliste<br />

5 Infrastrukturelle Dienstleistungen<br />

6 Projektraumberechtigungen<br />

7 Vertraulichkeitserklärung<br />

8 Personalliste<br />

9 Vergütung<br />

9.1 Vergütung, „Allgemein“ genutzte Flächen<br />

9.2 Vergütung, „Allgemeine „ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />

9.3 Vergütung, für von SwissLife genutzte Flächen<br />

10 Kostenzusammenstellung<br />

11<br />

Vertragsrelevante Unterlagen<br />

Angebot der WISAG, vom 23. 02. 2005<br />

12 Zusatzangebot der WISAG, vom 17. 03. 2005<br />

13 Verhandlungsprotokoll, vom 18. 03. 2005<br />

14/ Teil<br />

1<br />

14/ Teil<br />

2<br />

14/ Teil<br />

3<br />

Akte mit Wartungsverträgen, welche durch WISAG zu Koordinieren<br />

sind, bzw. welche gewährleistungsrelevante Eigenschaften beinhalten.<br />

Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Dach u. Fach<br />

Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Versorgungstechnik<br />

Wartungsverträge u. Angebote für das Gewerk; Außenanlagen<br />

Mängelfeststellung und Verfolgung gem. VOB<br />

15 Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistung für Mängelbearbeitung<br />

Übergabeprotokoll vom<br />

Zusammenstellung der Anlagen zum Wartungsvertrag vom 01. 12. 2005


Anlage 1<br />

Zu betreuende technische und infrastrukturelle Einrichtungen<br />

Vergabe<br />

Einheit<br />

Nr.<br />

Gewerk<br />

Dach u. Fach<br />

Bauhauptgewerke<br />

Innenausbau<br />

Fachbereich<br />

361.1 Dachdeckerarbeiten<br />

335.1 Fassaden<br />

326.1 Bauwerksabdichtung<br />

334.1 Fenster<br />

337.1 Metall-Glas-Fassade mit Fenster<br />

344.1 Holz - Innentüren<br />

342.1 Trockenbau<br />

345.1 Innenputzarbeiten<br />

351.1 Hohlraumboden / Doppelboden<br />

344.3 Metall – Glas- Türen, Windfänge<br />

471.1 Teeküchen<br />

338.2 Blendschutzanlagen<br />

346.1 Glas-Innenwände mit Türen<br />

Versorgungstechnische<br />

Anlage<br />

414.1 Feuerlöschanlagen<br />

410.1 Sanitärtechnik<br />

430.1 Lüftungstechnik<br />

420.1 Heizungs- und Kältetechnik<br />

440.1 Starkstromanlagen<br />

450.1 Schwachstrom<br />

489.1 Gebäudeautomation<br />

Sonstige technische<br />

Einrichtungen<br />

338.2 Blendschutzanlagen<br />

344.2 Tore und Stahltüren<br />

460.1 Aufzüge<br />

479.1 Dreifachparker<br />

371.1 Schließanlage<br />

Infrastruktureller<br />

Bereich<br />

500.1 Außenanlagen<br />

541.1 Außenkanal


Anlage 2<br />

Wartungsplan und –intervalle<br />

Folgende Wartung- / Inspektionsintervalle sind vom AN bei der Durchführung der<br />

Wartungsarbeiten zu berücksichtigen.<br />

Anlage 14, Register Nr.<br />

Gewerk<br />

Brandschutztüren<br />

1 T 30 Türen 1 12 33 X<br />

1 T 90 Türen 1 12 13 X<br />

1 2 flg. Ganzglas Türe 1 12 1 X<br />

Feststellanlagen<br />

2 Feststellanlagen für T 30 Türen 1 12 10 X<br />

2 Rauchmelder 4 12 X<br />

Wartung von Dreh- und Schiebetüren<br />

3 Ganzglastüren 1 12 40 X<br />

3 WC Kabinentür 1 12 111 X<br />

3 Treppenhaustüren Historische Treppe 1 12 8 X<br />

3 Flurabschnittstüren 1 12 10 X<br />

3 Innentüren 1 12 204 X<br />

3 Historische Innentüren 1 12 14 X<br />

Dreh- / Kippfenster Holz<br />

4 Holzfenster 1 4 X<br />

5 entfällt, bei AFFT enthalten<br />

Wartungs-Intervall / a<br />

Inspektion<br />

Anlagen / Stck<br />

Wartung Fremd<br />

Wartung WISAG<br />

Lieferant


Anschlageinrichtung<br />

6 Einzel-Anschlagpunkte 1 1 230 X<br />

Toranlage<br />

7 Einfahrtor 1 12 1 X<br />

Schließanlage<br />

8 Schließanlage 1 12 1 X<br />

Sonnenschutzsystem<br />

9 Sonnenschutz 2 4 X<br />

Dreh- und Kippfenster<br />

10 Dreh- und Kippfenster 1 4 204 X<br />

Hebe-Schiebeanlagen<br />

11 Hebe-Schiebeanlagen 1 4 X<br />

Glasdächer<br />

12 Glasdächer 1 12 2 X<br />

Pfosten-Riegelfassade<br />

13 Pfosten-Riegelfassade 1 4 1 X<br />

Eingänge<br />

14 Eingänge 1 12 1 X<br />

Mobile Trennwände<br />

15 Mobile Trennwände 1 12 1 X<br />

Einfahrt<br />

16 Tor 1 12 2 X<br />

Dreifachparker<br />

17 Dreifachparker 1 12 X x


Dachflächen<br />

18 Dachflächen 1 12 1 X<br />

Stahlflügeltüren<br />

19 Stahlflügeltüren 1 - flg. 1 12 33 X<br />

19 Stahlflügeltüren 1 12 18 X<br />

19 Feststellanlagen 21 12 2 X<br />

Innenjalousien<br />

20 Innenjalousien 1 12 204 X x<br />

21-25 leer<br />

Heizungs- Kälteanlage<br />

27 Heizungsanlage, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 12 1 X<br />

27 Kältemaschine, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 6 2 X x<br />

Raumlufttechnik<br />

28 RLT-Anlagen, gem. VDMA* Arbeitskarte 1 12 5 X<br />

Mess-, Steuer-, und Regeltechnik<br />

29 Mess-, Steuer-, und Regeltechnik 1 12 1 X x<br />

gem. AMEV* Arbeitskarte<br />

Nichtselbstständige Löschanlagen<br />

30 Nichtselbstständige Löschanlagen 1 12 X x<br />

Medientechnik<br />

31 Medientechnik 1<br />

1 X<br />

Schrankenanlage<br />

32 Schrankenanlage 1 52 1 X x<br />

Gegensprechanlage


33 Gegensprechanlage 1 52 1 X x<br />

Zutrittskontrollsystem<br />

34 Zutrittskontrollsystem 1 52 1 X x<br />

Blitzschutzanlage<br />

35 Blitzschutzanlage 1 52 1 X x<br />

Niederspannungshauptverteilung<br />

36 Niederspannungshauptverteilung 1 52 1 X x<br />

Brandmeldeanlagen<br />

37 Brandmeldeanlagen 1 52 1 X x<br />

38-52 leer<br />

* Die VDMA und AMEV Arbeitskarten werden durch den AG im Rahmen der<br />

Anlagenbewirtschaftungsoptimierung erstellt und dem AG kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt. Die Erstellung der Arbeitskarten stellt einen wesentlichen<br />

Bestandteil der Dokumentation der Instandhaltung dar und wird in den<br />

Projektraum mit übernommen.


Anlage 3<br />

Leistungsbeschreibung der einzelnen Dienstleistungen innerhalb der<br />

Service Immobilie<br />

3.1 Allgemein<br />

3.2 Unterhaltsreinigung<br />

3.3 Glasreinigung<br />

3.4 Reinigung der Tiefgarage<br />

3.5 Reinigung der Außenanlagen<br />

3.6 Reinigung der Technikflächen<br />

3.7 Reinigung der Gewerke Dach und Fach<br />

3.8 Reinigung der Brunnenanlage<br />

3.9 Sommerdienste<br />

3.10 Gärtnerdienste<br />

3.11 Winterdienste<br />

3.12 Müllbehandlung, -trennung und -entsorgung<br />

3.1 Allgemein<br />

Da die Immobilie im Sinne einer Service Immobilie zu führen sein wird, kann die<br />

Beschreibung des Service Level wie folgt definiert werden.<br />

Die Dienstleistungen werden im Sinne des Qualitätsmanagement so ausgeführt, dass<br />

keinerlei Beeinträchtigung des täglichen Betriebes erfolgt.<br />

Weiter obliegt dem AN die Umsetzung der vertraglichen Leistung in der Art, dass er<br />

den facilitären Gedanken der Betriebsbereitschaft, Werterhaltung und Wertsteigerung<br />

der SwissLife durch seine Tätigkeiten oder die von Dritten, welche er steuert und<br />

eigenverantwortlich überwacht, gewährleistet.<br />

Der AN ist verpflichtet dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss<br />

eine Planung zur Verfügung zu stellen aus der eindeutig hervorgeht, wie er<br />

beabsichtigt den Service Level zu erreichen.<br />

Der AN übergibt eine Planung in tabellarischer Form, in der<br />

- die tatsächlich zu bearbeitenden Flächen und Stückzahlen,<br />

- die Leistungsintervalle,<br />

- die zeitlichen Ansätze,<br />

- Kosten je Einheit,<br />

zu entnehmen sind.<br />

Der AN übergibt gleichzeitig für alle Bereiche die entsprechende<br />

Arbeitsplatzbeschreibung.<br />

Mit Ablauf des ersten Betriebsjahres legt der AN dem AG die Optimierung und<br />

Kostenreduzierung für alle Dienstleistungsbereiche vor.<br />

Diese Verpflichtung gilt für die Dienstleistungsbereiche der Pos. 3.1 – 3.12, aus der<br />

Anlage 3.


Die sich daraus generierenden Unterlagen werden als Anlage dem Vertrag als<br />

Ergänzung der Anlage 3 beigefügt.<br />

3.2 Unterhaltsreinigung<br />

- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv gereinigte Flächen, abzüglich der Überstellung.<br />

- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />

durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />

- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />

- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />

3.3 Glasreinigung<br />

wie 3.2.<br />

3.4 Reinigung der Tiefgarage<br />

wie 3.2.<br />

3.5 Reinigung der Außenanlagen<br />

wie 3.2.<br />

3.6 Reinigung der Technikflächen<br />

wie 3.2.<br />

3.7 Reinigung der Gewerke Dach und Fach<br />

wie 3.2.<br />

3.8 Reinigung der Brunnenanlage<br />

wie 3.2.<br />

3.9 Sommerdienste<br />

- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />

- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />

durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />

- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />

- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />

3.10 Gärtnerdienste<br />

- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />

- Tabellarische Darstellung der Bearbeitungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />

durchgeführt Kontrolle.<br />

- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />

- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />

3.11 Winterdienste<br />

- Tabellarischer Flächennachweis über effektiv bearbeitete Flächen.<br />

- Tabellarische Darstellung der Reinigungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />

durchgeführt Kontrolle der Reinigungsqualität.<br />

- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />

- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.<br />

3.12 Müllbehandlung, -trennung und -entsorgung<br />

- Tabellarischer Nachweis über effektiv durchzuführenden Arbeiten.<br />

- Tabellarische Darstellung der Bearbeitungsintervalle und der durch die Hausmeisterdienste<br />

durchgeführt Kontrolle.<br />

- Zeitlicher Ansatz zur Durchführung der Arbeiten, Kontrolle und Nacharbeit.<br />

- Ausweisung der Kosten in tabellarischer Form nach den Nutzungsarten der Immobilie.


Anlage 3a<br />

Leistungsbeschreibung technisches Betreiberkonzept<br />

Die Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsleistungen der in der Anlage 1 und 2<br />

aufgeführten technischen Anlagen mit Einhaltung der Inspektionsintervalle und<br />

Herstellervorschriften angegebenen Wartungssequenzen hat unter Berücksichtigung<br />

folgender Bestimmungen zu erfolgen:<br />

OZ Kurzbez. Text<br />

1 Wartungsvorgaben des jeweiligen Anlage-/Geräte-<br />

/Halbfabrikatherstellers oder Lieferanten.<br />

2 DIN DIN-Normen<br />

DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und<br />

umweltrelevante Anforderungen.<br />

Teil 1 Grundlegende Anforderungen und Definitionen, Klassifikationen<br />

und Auswahlkriterien.<br />

Teil 2 Anforderungen; Konstruktion, Herstellung. Prüfung,<br />

Kennzeichnung und Dokumentation.<br />

Teil 3 Anforderungen; Aufstellungsort und Schutz von Personen<br />

Teil 4 Anforderungen; Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und<br />

Rückgewinnung<br />

11042-1 Instandhaltungsbücher; Bildzeichen, Benennungen (11.78)<br />

24420-1 Ersatzteillisten; Allgemeines (09.76)<br />

24420-2 Ersatzteillisten; Form und Aufbau des Textteils (09.76)<br />

31051 Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen (01.85)<br />

31052 Instandhaltung; Aufbau und Inhalt von<br />

Instandhaltungsanleitungen (06.81)<br />

31054 Instandhaltung; Grundsätze zur Festlegung von Zeiten und zum<br />

Aufbau von Zeitsystemen(09.87)<br />

32541 Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen<br />

Arbeitsmitteln; Begriffe für Tätigkeiten (05.77)<br />

57833 Gefahrenmeldeanlagen<br />

3 VDMA VDMA-Einheitsblätter<br />

24176 Inspektion von lufttechnischen und anderen technischen<br />

Ausrüstungen in Gebäuden (1.90)<br />

24186 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und<br />

anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden.<br />

Teil 0 Übersicht und Gliederung Nummernsystem, allgemeine<br />

Anwendungshinweise (09.96)<br />

Teil 1 Lufttechnische Anlagen (09.88)<br />

Teil 2 Heiztechnische Anlagen (09.88)<br />

Teil 3 Kältetechnische Anlagen (09.88)<br />

Teil 31 Elektrisch angetriebene Hauswärmepumpen zu Heizzwecken<br />

(04.88)


Teil 4 MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme (09.88)<br />

Teil 5 Elektrotechnische Geräte und Anlagen (04.96)<br />

Teil 6 Sanitärtechnische Anlagen (05.92)<br />

24196 Gebäudemanagement; Begriffe und Leistungen (08.96)<br />

24243 Kältemaschinen und –anlagen; Emissionsminderung von<br />

Kältemitteln<br />

Teil 3 Montage, Inbetriebnahme (05.94)<br />

Teil 4 Wartung, Instandsetzung, Entsorgung (05.94)<br />

Teil 5 Fachausbildung, Fachbetriebsausrüstung, Betriebsanleitung<br />

(05.94)<br />

4 VDI VDI-Richtlinien<br />

2079 Abnahmeprüfung an raumlufttechnischen Anlagen (03.82)<br />

2080 Messverfahren und Messgeräte für raumlufttechnische Anlagen<br />

(10.84)<br />

2887 Qualitätsmanagement der Instandhaltung (03.98)<br />

2890 Planmäßige Instandhaltung; Anleitung zur Erstellung von<br />

Wartungs- und Inspektionsplänen (11.86)<br />

2891 Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von<br />

Investitionsgütern (09.85)<br />

2892 Ersatzteilwesen der Instandhaltung (09.87)<br />

2893 Bildung von Kennzahlen für die Instandhaltung (10.91)<br />

2895 Organisation der Instandhaltung – Instandhalten als<br />

Unternehmensaufgabe (12.96)<br />

2896 Instandhaltungs-Controlling innerhalb der Anlagenwirtschaft<br />

(10.94)<br />

2897 Instandhaltung; Handhabung von Schmierstoffen im Betrieb;<br />

Aufgaben und Organisation (12.95)<br />

2899 Entscheidungsfindung für Eigenleistung oder Fremdvergabe<br />

von Instandhaltungsleistungen (12.96)<br />

3801 Betreiben von raumlufttechnischen Anlagen (07.82)<br />

3810 Betreiben von heiztechnischen Anlagen (06.97)<br />

3814-3 Gebäudeautomation; Hinweise für das Betreiben (06.97)<br />

3822-1 Schadensanalyse; Grundlagen, Begriffe und Definitionen, Ablauf<br />

einer Schadensanalyse (02.84)<br />

6022-1 Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen;<br />

Büro- und Versammlungsräume (07.98)<br />

6022-2 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen<br />

5 DKIN Empfehlungen (Deutsches Institut für Instandhaltung)<br />

5 Teil 2 Instandhaltungskosten; Gliederung (08.80)<br />

8 Teil 2 Instandhaltungskosten; Planung der Kosten, Erfassen und<br />

Auswerten von Instandhaltungsdaten (11.82)<br />

10 Planung der Instandhaltung (09.85)<br />

11 Wirksamkeit der Instandhaltung (03.87)<br />

12 Teil 4 Instandhaltungskosten; Hinweise für<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (08.87)


7 AIG Instandhaltungsinformationen (Arbeitsgemeinschaft<br />

Instandhaltung Gebäudetechnik)<br />

1 Leitfaden zur Vergabe von Instandhaltungsleistungen für die<br />

technische Gebäudeausrüstung (01.94)<br />

2 Entsorgung und Umweltschutz in der technischen<br />

Gebäudeausrüstung (07.98)<br />

3 VDMA-Einheitsblatt für die Wartung (04.98)<br />

4 Luftbefeuchter in Raulufttechnischen Anlagen (11.98)<br />

5 Luftfilter (06.95)<br />

6 Wartungsschwerpunkte bei Lüftungs- und Klimaanlagen (02-93)<br />

7 Hygieneanforderungen in der Raumlufttechnik (08.97)<br />

8 Brandschutzklappen (05.97)<br />

9 Zusammenstellung instandhaltungsrelevanter Normen,<br />

Richtlinien und Veröffentlichungen für die Gebäudetechnik<br />

(11.98)<br />

10 Kältemittel für den Einsatz in gebäudetechnischen Anlagen<br />

(07.97)<br />

11 Umweltschutzanforderungen an Kälteanlagen und deren<br />

Auswirkung auf die Instandhaltung(04.94)<br />

12 Gebäudemanagement; Definition, Untergliederung (09.96)<br />

13 Verträge für Instandhalten, Betreiben und Gebäudemanagement;<br />

Begriffe Leistungen (11.94)<br />

16 Ventilatoren; Reduzierung des Energieverbrauchs<br />

raumlufttechnischer Anlagen durch optimierte Ventilatoren und<br />

Ventilatorantriebe (08.96)<br />

17 Effizienz und Wirtschaftlichkeit raumlufttechnischer Geräte und<br />

Anlagen (12.97)<br />

7 AMEV AMEV-Ausarbeitungen (Arbeitskreis Maschinen- und<br />

Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen)<br />

BedienHeiz Bedienen von Heizanlagen (12.83)<br />

BedienRLT Bedienen von Raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen<br />

88<br />

Gebäuden (09.88)<br />

Bedien Bedienen von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden (12.90)<br />

Sanitär 90<br />

EmSi Empfehlung zur Sicherstellung sparsamer Energieverwendung<br />

Energie 79 beim Betrieb technischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden<br />

(12.79)<br />

EnMeß 79 Einbau von Messgeräten zum Erfassen des Energie- und<br />

Medienverbrauches (08.79)<br />

Heizbetrieb Hinweise für den Betrieb von Anlagen zur Beheizung und<br />

86<br />

RLT-<br />

Anlagen-<br />

Bau 93<br />

Wassererwärmung in öffentlichen Gebäuden (07.86)<br />

Hinweise zur Planung und Ausführung von raumlufttechnischen<br />

Anlagen für öffentliche Gebäude (03-93)<br />

Kälte 96 Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von<br />

Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude (1996)<br />

AMEV Leistungskataloge<br />

420 Wärmeversorgungsanlagen


430 Lufttechnische Anlagen, ausgenommen zugehörige Kälteanlage<br />

434 Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen<br />

441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen<br />

442 Eigenstromversorgungsanlagen<br />

443 Niederspannungsanlagen<br />

461 Aufzugsanlagen<br />

480 Gebäudeautomation<br />

499 Mess-, Steuer- und Regelanlagen<br />

8 Besondere Bestimmungen<br />

Alle Vorschriften werden im Projektraum eingestellt und den berechtigten Projektraum – Nutzern<br />

uneingeschränkt zur Einsicht zur Verfügung gestellt.


Anlage 4<br />

Prioritätenliste bei Störungen<br />

Priorität 1<br />

Es besteht Gefahr im Verzug, vom Gebäude oder einem seiner Bauteile oder einer<br />

installierten Anlage geht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder erheblichen<br />

Sachwert aus.<br />

Sofortige Benachrichtigung der erforderlich Einsatzkräfte von<br />

Polizei und Feuerwehr.<br />

Die Sicherungsmaßnahmen gem. den Notfallhandbuch sind<br />

umzusetzen.<br />

Der von AG genannte Objektbeauftragte ist unverzüglich in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Priorität 2<br />

Die bestehende Störung stellt eine das Kerngeschäft des AG verhindernden Zustand<br />

dar, das Unternehmensziel des AG wird ganz oder in erheblicher Weise beeinträchtigt.<br />

Die Sicherungsmaßnahmen gem. den Notfallhandbuch sind<br />

umzusetzen.<br />

Der von AG genannte Objektbeauftragte ist unverzüglich in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Die Störungsbeseitigung ist gem. den vertraglichen<br />

Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages zu beseitigen.<br />

Die Störung ist zu dokumentieren und im Projektraum als<br />

außerordentlicher Vorgang per mail den im Notfallhandbuch<br />

genannten Verantwortlichen der SwissLife zu hinterlegen.<br />

Priorität 3<br />

Die eingetretene Abweichung vom Normalbtrieb beeinträchtigt den Betrieb des AG nur gering<br />

oder stellen keine messbare Beeinträchtigung dar.<br />

Die Störung ist unverzüglich zu beseitigen<br />

Die Störung wird im Projektraum dokumentiert.


Anlage 5<br />

Infrastrukturelle Leistungen<br />

Unterhaltsreinigung, Allgemeinflächen<br />

Die Angleichung der Unterhaltsreinigung ist in der nachstehenden Tabelle<br />

enthalten. In Abweichung zum Angebot vom 23.02.’05 wurden die<br />

Reinigungsintervalle den Erfordernissen der Nutzung der Liegenschaft<br />

angepasst.<br />

Die sich daraus generierenden Mehrkosten werden in einem gesonderten<br />

Angebot erfasst und der monatlichen Pauschale zugeordnet. (Siehe beiliegende Liste<br />

Fa. WISAG vom 15.07.2005, Zusammenstellung Allgemeinflächen.)<br />

Unterhaltsreinigung für von SwissLife eigen genutzte Flächen<br />

Hier gelten die Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages uneingeschränkt.<br />

(Siehe beiliegende Liste Fa. WISAG vom 19.07.2005, Zusammenstellung Mietflächen.)<br />

Infrastrukturelle Leistungen<br />

Die Weiteren Infra-Leistungen werden wie im Angebot vom 23.02.’05<br />

beschrieben umgesetzt..


Anlage 6<br />

Projektraumberechtigte<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail


Anlage 7<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

Diese Vereinbarung wurde am 01.12. 2005 zwischen den nachstehenden<br />

Vertragsparteien getroffen.<br />

Auftraggeber<br />

vertreten durch<br />

Auftragnehmer<br />

Firma<br />

Straße<br />

PLZ Ort<br />

Nachstehend Auftraggeber (AG) genannt<br />

Herrn / Frau<br />

Firma<br />

Strasse<br />

PLZ Ort<br />

Nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt


1. Die Parteien verpflichten sich hiermit;<br />

1.1 alle Informationen, Kenntnisse, Daten, Zeichnungen, Know-how und andere<br />

Materialien („Informationen“), die Ihnen durch die jeweils andere Partei übermittelt<br />

werden oder die sie von ihr erwerben, vertraulich und unter Verschluss zu halten und<br />

dafür Sorge zu tragen, dass ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter<br />

ebenso verfahren; und<br />

1.2 keine der Informationen aus einem anderen Grund als dem Zweck zu benutzen; und<br />

1.3 aus keinem anderen Grunde als dem Zweck Kopien von Dokumenten, die<br />

Informationen enthalten oder Aufzeichnungen der Informationen zu fertigen; und<br />

1.4 den Zugriff auf Informationen auf die in der anliegenden Aufstellung ausgeführten<br />

Personen zu beschränken oder eine Aufstellung nicht vereinbart wurde, auf solche<br />

Mitarbeiter, leitenden Angestellten zu beschränken, die angemessener und<br />

notwendigerweise diese Informationen für den Zweck benötigen und jeden dieser<br />

Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter und Vertragspartner über die<br />

vorausgehenden Beschränkungen zur Vertraulichkeit und Nutzung dieser<br />

Informationen zu unterrichten und sicherzustellen, dass jeder dieser Mitarbeiter,<br />

Vertreter oder leitende Angestellte diese Beschränkung beachtet und bezüglich jedes<br />

Vertreters oder Vertragspartners, diese anzuhalten, dass deren Mitarbeiter und<br />

leitende Angestellte diese Beschränkung beachten; und<br />

1.5 nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils offenlegenden Partei<br />

Presseerklärungen abzugeben oder andere Veröffentlichungen hinsichtlich der<br />

Vereinbarung, die zwischen der offenlegenden Partei und der empfangenden Partei<br />

bestehen mag, herauszugeben und keinem Dritten die Identität der offenlegenden<br />

Partei weder über eine Kundenliste oder anderweitig Offenzulegen.<br />

2. Diese Vereinbarung findet keine Anwendung auf Informationen,<br />

1.1 für die die empfangene Partei in einer für die Offenlegende Partei befriedigenden<br />

Weise belegen kann, dass sie zum Zeitpunkt des Empfanges oder der Offenlegung<br />

bereits in ihrem Besitz waren und dass sie nicht, entweder direkt oder indirekt, durch<br />

die offenlegende Partei erlangt wurden; oder<br />

1.2 die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt<br />

waren oder nach ihrer Offenlegung öffentlich bekannt wurden, in beiden Fällen muss<br />

dies durch gedruckte Veröffentlichung oder anderswie belegt werden; oder<br />

1.3 die die empfangenen Partei von einem Dritten, der hieran entsprechende Rechte hat<br />

erlangt.<br />

3. Die empfangene Partei stimmt zu, dass sie hinsichtlich Informationen keine Rechte<br />

oder Anrechte oder Lizenzen erwirbt.


4. Diese Vereinbarung beginnt mit der Unterzeichnung und läuft für die Dauer von 5<br />

Jahren termingleich mit der Instandhaltungsvereinbarung vom 01.04. 2005. Diese<br />

Vereinbarung kann nur mit vorgenannten Instandhaltungsvertrag gekündigt werden.<br />

5. Mit Beendigung dieser Vereinbarung muss die empfangene Partei alle Informationen<br />

und alle Durchschriften hiervon zurückgeben oder an Eidesstatt erklären, das keine<br />

weiteren Informationen bestehen oder aus welchen Gründen auch immer<br />

zurückgehalten werden.<br />

6. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand wird München<br />

vereinbart.<br />

München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />

Auftraggeber Auftragnehmer


Anlage 8<br />

Personalliste<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail<br />

Name Firma Anschrift<br />

Telefon Funk e-mail


Anlage 9.1<br />

Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />

Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />

erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />

diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />

Summe €


Anlage 9.1a<br />

Vergütung „allgemein“ genutzte Flächen<br />

Aufgliederung der Kosten<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />

Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />

den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Kostenart KGr. €<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €


Anlage 9.2<br />

Vergütung „allgemeine“ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />

Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />

erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />

diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />

Summe €


Anlage 9.2a<br />

Vergütung „allgemeine“ Aufgaben, umlegbar auf Mieter<br />

Aufgliederung der Kosten<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />

Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />

den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Kostenart KGr. €<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €


Anlage 9.3<br />

Vergütung für von SwissLife genutzte Flächen<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das<br />

Büro- und Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu<br />

erbringenden Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung,<br />

diese gilt als Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Jahrespauschale 01.12.’05 – 31.12.’06 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />

Summe €


Anlage 9.3a<br />

Vergütung für von SwissLife genutzte Flächen<br />

Aufgliederung der Kosten<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />

Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />

den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Kostenart KGr. €<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €


Anlage 10<br />

Vergütung Zusammenstellung<br />

Für die dem AN übertragenen Dienstleistungen gem. dem Vertrag vom 01.12. 2005,<br />

für das Büro- und Verwaltungsgebäude und der Instandhaltung der in der Bestandliste<br />

einzeln aufgeführten Technischen Anlagen wird nachstehende Jahrespauschale<br />

vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich<br />

zu erbringenden Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als<br />

Festpreis über den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Jahrespauschale 01.04.’05 – 31.03.’06 €<br />

Jahrespauschale 01.04.’06 – 31.03.’07 €<br />

Jahrespauschale 01.04.’07 – 31.03.’08 €<br />

Jahrespauschale 01.04.’08 – 31.03.’09 €<br />

Jahrespauschale 01.04.’09 – 31.03.’10 €<br />

Summe €<br />

Ges. MWST €<br />

Gesamtauftrag - Summe €


Anlage 11 Angebot WISAG vom 23.02.’05<br />

Anlage 12 Zusatzangebot WISAG vom 17.03.’05<br />

Anlage 13 Verhandlungsprotokoll<br />

Anlage 14 ... zu koordinierende Wartungsverträge<br />

14 Teil 1 Dach und Fach<br />

14 Teil 2 Versorgungstechnik<br />

Anlage 16 Übergabeprotokoll vom<br />

Siehe<br />

diverse<br />

Register<br />

der<br />

Akte<br />

Nr. 1


Anlage 15<br />

Besondere, zeitlich begrenzte Dienstleistung für Mängelbeseitigung<br />

Vergabe<br />

Einheit<br />

Nr.<br />

Gewerk Anlagentechnik / Komponenten<br />

334.1 Fensterarbeiten Bewegliche Teile<br />

460.1 Aufzugsanlagen Komplette Anlagentechnologie und Steuerung<br />

363.1 Dach u. Zimmerarbeiten Alle zur Dachabdichtung gehörenden Bauteile<br />

414.1 Feuerlöschanlagen Sprinklertechnik, Gaslöschanlagen<br />

410.1 Sanitärtechnik Alle eingebauten Komponenten sowie<br />

Aufbereitung<br />

430.1 Raumlufttechnik Alle eingebauten Komponenten<br />

420.1 Heizungs- u. Kältetechnik Alle eingebauten Komponenten<br />

440.1 Starkstromanlagen Alle eingebauten Komponenten<br />

450.1 Schwachstromanlagen Alle eingebauten Komponenten<br />

479.1 Dreifachparker Komplettes Anlagensystem<br />

344.1 Tore, Stahltüren Alle beweglichen Teile, Schließung usw.<br />

489.1 Gebäudeautomation Funktion, alle eingebauten Komponenten<br />

337.1 Metall-Glas-Fassade mit<br />

Alle beweglichen Teile<br />

Fenster<br />

344.1 Holz Innentüren Alle beweglichen Teile<br />

342.1 Trockenbauarbeiten Komplettes System<br />

345.1 Innenputzarbeiten Oberflächenbeschaffenheit<br />

351.1 Hohlraum- und<br />

Doppelboden<br />

Fachgerechte Verlegung<br />

371.2 Schlosserarbeiten Ausführungsqualität<br />

344.3 Metall-Glas-Türen,<br />

Alle beweglichen Teile<br />

Windfänge<br />

370.1 Schreinerarbeiten Ausführungsqualität<br />

352.1 Estricharbeiten Ausführungsqualität<br />

352.1 Gussasphalt Ausführungsqualität<br />

352.5 Naturstein innen Ausführungsqualität<br />

352.3 Fliesenarbeiten Ausführungsqualität<br />

335.1 Bestandsfassaden Ausführungsqualität<br />

500.1 Außenanlagen Bewässerung und Pflege<br />

326.1 Bauwerkabdichtung Dichtheit in den Untergeschossen<br />

345.2 Malerarbeiten Ausführungsqualität<br />

541.1 Außenkanalarbeiten Funktionalität<br />

345.3 Stucksanierung Ausführungsqualität<br />

471.1 Teeküchen Ausführungsqualität<br />

338.2 Blendschutzanlagen Ausführungsqualität<br />

346.1 Glas-Innenwände mit<br />

Alle beweglichen Teile<br />

Türen<br />

325.1 Tiefgaragenbeschichtung Ausführungsqualität<br />

352.4 Parkettarbeiten Ausführungsqualität<br />

369.1 Taubenvergrämung Ausführungsqualität<br />

371.1 Schließanlage Vollständigkeit, Funktionalität, Schließplan<br />

372.1 Beschilderung Vollständigkeit


Der Auftraggeber, SwissLife und der Auftragnehmer, bestätigen die Vollständigkeit und die<br />

Anerkennung der vorangestellten Anlagen als Grundlage für den Vertragsteil A des<br />

Dienstleistungsvertrages mit integriertem technischem Betreiberkonzept.<br />

München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />

Auftraggeber Auftragnehmer


Teil B, Hausmeisterdienste, Wohn- und Geschäftshaus.<br />

15. Objektbeschreibung<br />

16. Allgemeine Bestimmung<br />

Im Allgemeinen gelten für alle nachstehenden Dienstleistungen die<br />

Bestimmungen des Vertragsteil A. Jedoch entfallen die Leistungen der Service<br />

Immobilie im Sinne der Mieter-Dienstleistungen.<br />

Da die Liegenschaft unmittelbar an das Areal der Immobilie anschließt ist kann<br />

auf die Qualitätsansprüche, wie dort verlangt, auch hier nicht verzichtet<br />

werden.<br />

Aus Gründen der Ressourcen Optimierung und der Reduzierung der<br />

Mietnebenkosten wurde die Liegenschaft an das Dienstleistungskonzept des<br />

Palais Leopold angehängt.<br />

Es wird besonders auf die Leistungsbeschreibung und Optimierung der<br />

Mietnebenkosten hingewiesen im Sinne der Vorgehensweise der Anlage 3.<br />

17. Tätigkeiten für die Hausmeisterdienste und AN –Dienstleistungen<br />

Der AN übernimmt ab dem 01.01.2006 nachstehende Leistungen;<br />

18. Kostenermittlung<br />

Hausmeisterdienste, einschl. Sommer und Winterdienst,<br />

Pflege der Außenanlagen, einschl. der öffentlichen Flächen,<br />

Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Reinigung der Außenflächen,<br />

Reinigen der Tiefgarage,<br />

Reinigen der Technikflächen,<br />

Gärtnerdienste,<br />

Mülltrennung und Entsorgung.<br />

Die Kostenpauschale wird gem. den Bestimmungen des Vertragsteils<br />

A, unter Zugrundelegung des Abschnittes 6 ermittelt.<br />

Die Kosten werden in der Anlage 1 zum Vertragsteil B ausgewiesen.


Anlage 1 Vertragsteil B<br />

Vergütung für Hausmeisterdienstleistungen<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Wohn- und<br />

Geschäftshaus, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.01. 2006 bis zum 31.12. 2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />

Hausmeisterdienstleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über den<br />

gesamten Vertragszeitraum.<br />

Jahrespauschale 01.01.’05 – 31.12.’06 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’06 – 31.12.’07 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’07 – 31.12.’08 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’08 – 31.12.’09 €<br />

Jahrespauschale 01.12.’09 – 31.12.’10 €<br />

Summe €


Anlage 1a, Vertragsteil B<br />

Vergütung für Hausmeisterdienstleistungen<br />

Aufgliederung der Kosten<br />

Für die dem AN übertragenen Leistungen gem. dem Vertrag vom 01. 12. 2005, für das Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude, wird nachstehende Jahrespauschale vereinbart.<br />

Für den Zeitraum von 01.12. 2005 bis zum 31.12.2010 erhält der AN für die vertraglich zu erbringenden<br />

Servicedienst- und Betreiberleistungen nachstehende Pauschalvergütung, diese gilt als Festpreis über<br />

den gesamten Vertragszeitraum.<br />

Kostenart KGr. €<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Jahrespauschale (01.12.’05 – 31.12.’10) €


Der Auftraggeber und der Auftragnehmer, bestätigen die Vollständigkeit und die<br />

Anerkennung der vorangestellten Anlagen als Grundlage für den Vertragsteil B des<br />

Dienstleistungsvertrages sowie die Gültigkeit der Bestimmungen des Vertragsteil A in<br />

entsprechender Form.<br />

München, 01.12.2005 München, 01.12.2005<br />

Auftraggeber Auftragnehmer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!