Der betriebliche Umweltbeauftragte - fmberatung.de
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<strong>Der</strong> <strong>betriebliche</strong> <strong>Umweltbeauftragte</strong><br />
Pflichten und Aufgaben am Beispiel <strong>de</strong>s Abfall- und Gefahrgutbeauftragten<br />
Bei <strong>de</strong>n gesetzlichen Aufgaben und Pflichten han<strong>de</strong>lt es sich grundsätzlich um<br />
• Mitteilungspflichten<br />
• Organisationspflichten<br />
• Dokumentationspflichten<br />
• Überwachungspflichten,<br />
•<br />
welche im folgen<strong>de</strong>n näher erläutert wer<strong>de</strong>n:<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s Abfallbeauftragten nach KrW-/AbfG<br />
<strong>Der</strong> Abfallbeauftragte berät <strong>de</strong>n Anlagenbetreiber, bestellungspflichtigen Unternehmer und die<br />
Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung be<strong>de</strong>utsam sein<br />
können. Er ist berechtigt und verpflichtet,<br />
1. <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>r Abfälle von ihrer Entstehung o<strong>de</strong>r Anlieferung bis zu ihrer Verwertung o<strong>de</strong>r<br />
Beseitigung zu überwachen,<br />
2. die Einhaltung <strong>de</strong>r Vorschriften dieses Gesetzes und <strong>de</strong>r auf Grund dieses Gesetzes erlassenen<br />
Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen zu überwachen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re durch Kontrolle <strong>de</strong>r Betriebsstätte und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Anlage<br />
anfallen<strong>de</strong>n, verwerteten o<strong>de</strong>r beseitigten Abfälle in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n, Mitteilung<br />
festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel,<br />
3. die Betriebsangehörigen aufzuklären über Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Wohls <strong>de</strong>r Allgemeinheit, welche<br />
von <strong>de</strong>n Abfällen ausgehen können, die in <strong>de</strong>r Anlage o<strong>de</strong>r Betriebsstätte anfallen, verwertet o<strong>de</strong>r<br />
beseitigt wer<strong>de</strong>n, und über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhin<strong>de</strong>rung unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen gelten<strong>de</strong>n<br />
Gesetze und Rechtsverordnungen,<br />
4. bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne <strong>de</strong>s § 4 <strong>de</strong>s BimmSchG o<strong>de</strong>r solchen Anlagen und<br />
Betriebsstätten, in <strong>de</strong>nen regelmäßig beson<strong>de</strong>rs überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, zu<strong>de</strong>m<br />
auf die Entwicklung und Einführung<br />
5.<br />
a) umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, einschließlich Verfahren zur Vermeidung,<br />
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung o<strong>de</strong>r umweltverträglicher Beseitigung von<br />
Abfällen sowie<br />
b) umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse, einschließlich Verfahren zur<br />
Wie<strong>de</strong>rverwendung, Verwertung o<strong>de</strong>r umweltverträglichen Beseitigung nach Wegfall <strong>de</strong>r<br />
Nutzung hinzuwirken und<br />
c) bei <strong>de</strong>r Entwicklung und Einführung <strong>de</strong>r unter Buchstaben a und b genannten<br />
Verfahren mitzuwirken, insbeson<strong>de</strong>re durch Begutachtung <strong>de</strong>r Verfahren und<br />
Erzeugnisse unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Kreislaufwirtschaft und Beseitigung.<br />
<strong>Der</strong> Abfallbeauftragte erstattet <strong>de</strong>m Betreiber jährlich einen Bericht über die oben genannten getroffenen und<br />
beabsichtigten Maßnahmen.<br />
Zu <strong>de</strong>n konkret erteilten Arbeitsaufgaben bei Bleistahl zählen zu <strong>de</strong>n oben und in <strong>de</strong>r Bestellung genannten<br />
Punkte weitere folgen<strong>de</strong> Arbeitsbereiche:<br />
• Einführung eines Abfallcontrollings sowie <strong>de</strong>ssen regelmäßige Datenpflege, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Dokumentenlenkung.<br />
• Erstellung <strong>de</strong>s Abfallwirtschaftskonzeptes und <strong>de</strong>r jährlichen Abfallbilanz.<br />
• Optimierung <strong>de</strong>r Entsorgungslogistik.<br />
• Überprüfung <strong>de</strong>r Entsorgungskonditionen und <strong>de</strong>ren Verbesserung im Sinne von Einsparungen.<br />
• Im Rahmen <strong>de</strong>s jährlich zu erstellen<strong>de</strong>n Umweltberichtes die Berücksichtigung <strong>de</strong>s Arbeitsbereiches<br />
"Abfall" im Bericht.<br />
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Facility Management Beratung Helmut Sebald
• Kontaktpflege zu <strong>de</strong>n Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n, Entsorgern, Kun<strong>de</strong>n und Lieferanten im Rahmen <strong>de</strong>r Abfallund<br />
Entsorgungsüberwachung.<br />
• Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen und durchzuführen.<br />
Auf das Verhältnis zwischen <strong>de</strong>m zur Bestellung Verpflichteten und <strong>de</strong>m Abfallbeauftragten fin<strong>de</strong>n die § 55-58<br />
<strong>de</strong>s BImmSchG entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s Gefahrgutbeauftragten nach GbV, Anlage 1 (zu § 1c Abs.1)<br />
<strong>Der</strong> Gefahrgutbeauftragte nimmt insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Aufgaben wahr:<br />
1. Überwachung und Einhaltung <strong>de</strong>r Vorschriften für die Gefahrgutbeför<strong>de</strong>rung,<br />
2. unverzügliche Anzeige von Mängeln, welche die Sicherheit beim Transport<br />
gefährlicher Güter beeinträchtigen, an <strong>de</strong>n Unternehmer o<strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>s<br />
Betriebes,<br />
3. Beratung <strong>de</strong>s Unternehmens o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Betriebes bei <strong>de</strong>n Tätigkeiten im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gefahrgutbeför<strong>de</strong>rung,<br />
4. Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten <strong>de</strong>s Unternehmens in bezug<br />
auf die Gefahrgutbeför<strong>de</strong>rung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />
Geschäftsjahres.<br />
5. <strong>Der</strong> Jahresbericht sollte insbeson<strong>de</strong>re enthalten:<br />
a) Art <strong>de</strong>r gefährlichen Güter<br />
b) Menge <strong>de</strong>r gefährlichen Güter<br />
c) Zahl und Art <strong>de</strong>r Unfälle mit gefährlichen Gütern, über die ein Unfallbericht<br />
erstellt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
d) sonstige Angaben, die nach Auffassung <strong>de</strong>s Gefahrgutbeauftragten für die<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r Sicherheitslage wichtig sind.<br />
6. Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s Gefahrgutbeauftragten gehört insbeson<strong>de</strong>re auch die Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Vorgehens hinsichtlich <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n betroffenen Tätigkeiten:<br />
• Sicherstellung <strong>de</strong>r Vorschriften zur I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s beför<strong>de</strong>rten Gefahrgutes.<br />
• Sicherstellung <strong>de</strong>r korrekten Kennzeichnungen von Verpackungen.<br />
• Sicherstellung <strong>de</strong>s korrekten Transportes, insbeson<strong>de</strong>re Überprüfung <strong>de</strong>r Begleitpapiere und<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r Fahrzeuge.<br />
• Durchführung <strong>de</strong>r Schulung von beauftragten Personen und sonstigen Verantwortlichen sowie<br />
Ausstellung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Schulungsnachweise.<br />
• Überprüfung <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Gefahrgutbeför<strong>de</strong>rung betrauten Personals auf Mitführen von<br />
Unfallmerkblättern, Arbeitsanleitungen und evtl. zusätzlichen Fahrzeugausrüstungen.<br />
• Erstellung von Unfallberichten und Maßnahmen zur Verhin<strong>de</strong>rung von Unfällen.<br />
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Implementierung eines Umweltmanagementsystems<br />
über DIN ISO 14.000 / zum Öko – Audit - Verfahren<br />
Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem<br />
Vorteile<br />
1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik<br />
2. Schritt: Die Umweltprüfung<br />
3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms<br />
4. Schritt: Das Umweltmanagement<br />
5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung<br />
6. Schritt: Die Umwelterklärung<br />
7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung<br />
8. Schritt: Zertifizierung, Validierung und Registrierung<br />
Grundsätzliches zum Umweltmanagementsystem<br />
Hinter <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>s als Öko - Audit bezeichneten Verfahrens verbirgt sich eine Rechtsverordnung <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Gemeinschaft vom 29.6.1993 "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen und<br />
Dienstleister an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung."<br />
Ziel dieser Verordnung ist es, die Unternehmen zu einer dauerhaft ökologisch orientierten Betriebsführung zu<br />
bewegen, an <strong>de</strong>ssen En<strong>de</strong> eine Validierung und Registrierung <strong>de</strong>s eingeführten Umweltmanagementsystems<br />
steht.<br />
Eine positiver Aspekt <strong>de</strong>r Verordnung liegt in <strong>de</strong>r Tatsache begrün<strong>de</strong>t, dass hier erstmals <strong>de</strong>r <strong>betriebliche</strong><br />
durchgeführte Umweltschutz auf freiwilliger Basis realisiert wird, was im Gegensatz zu <strong>de</strong>r bislang üblichen<br />
staatlichen Überwachung ganz neue Aspekte persönlicher Motivation eröffnet. Dem liegt <strong>de</strong>r richtige Gedanke<br />
zugrun<strong>de</strong>, dass sich lebendiger Umweltschutz nicht ausschließlich durch behördliche Kontrollen erreichen lässt,<br />
son<strong>de</strong>rn Umweltschutz nur an <strong>de</strong>r Quelle <strong>de</strong>r Verursachung erfolgreich praktiziert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die anfänglich mit einiger Skepsis betrachtete Öko-Audit-Verordnung kann mittlerweile Die zweite Möglichkeit zur<br />
Einführung eines Umweltmanagementsystems ist die Zertifizierung nach <strong>de</strong>r DIN ISO 14.000 ff. Da sich die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeitsschritte <strong>de</strong>r Öko-Audit-Verordnung immer mehr <strong>de</strong>r DIN ISO 14.000 angleichen, können<br />
bei<strong>de</strong> Systeme an dieser Stelle gleichwertig betrachtet wer<strong>de</strong>n. Grundsätzliche Unterschie<strong>de</strong> bestehen im<br />
Gültigkeitsbereich und vor allem in <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit in Form von Umwelterklärungen. als erfolgreiches und<br />
bewährtes Instrument auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s betrieblich durchgeführten Umweltschutzes angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>r Arbeitsschritte wird daher im Text vom Öko-Audit<br />
gesprochen, gemeint ist aber immer auch die DIN ISO 14.000 ff.<br />
Vorteile<br />
Die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren eröffnet interessante Perspektiven. Betriebswirtschaftlich relevant sind<br />
vor allem die durch die Teilnahme entstehen<strong>de</strong>n Wettbewerbsvorteile. Die zunehmen<strong>de</strong> Sensibilität <strong>de</strong>r<br />
Verbraucher im Hinblick auf umweltgerecht produzierte Güter, bzw. umweltgerechtes Han<strong>de</strong>ln kann zu einer<br />
<strong>de</strong>utlichen Imageverbesserung <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Unternehmen führen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für solche<br />
Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Produktpalette mit <strong>de</strong>m Makel umweltschädlicher Herstellungsverfahren<br />
konfrontiert sehen.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren führt ein geän<strong>de</strong>rter und optimierter Betriebsablauf als Voraussetzung für die erfolgreiche<br />
Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren zur Senkung von Betriebskosten. Die Teilnahme nach <strong>de</strong>m Öko-Audit-<br />
Verfahren kann sich im Bereich <strong>de</strong>r zivilrechtlichen Haftung o<strong>de</strong>r einer Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht nach <strong>de</strong>m<br />
Umwelthaftungsgesetz positiv nie<strong>de</strong>rschlagen, da aufgrund <strong>de</strong>r Neuorganisation <strong>de</strong>s Betriebes die Gefahr eines<br />
Unfalls vermin<strong>de</strong>rt, bzw. durch ordnungsgemäße Dokumentation die Haftung beschränkt wird.<br />
Dieser Punkt ist bei Versicherungsabschlüssen o<strong>de</strong>r Kreditanträgen ein Vorteil.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen zeigen die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>r Öko-Audit-Verordnung,<br />
bzw. DIN ISO 14.000 auf.<br />
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1. Schritt: Festschreibung einer Umweltpolitik<br />
<strong>Der</strong> Eintritt in das Öko-Audit-Verfahren beginnt mit <strong>de</strong>r Festlegung einer auf Dauer angelegten,<br />
firmeninternen Umweltpolitik.<br />
Diese in schriftlicher Form abgefasste Erklärung muss beinhalten:<br />
<br />
<br />
die Verpflichtung zur Einhaltung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Umweltvorschriften<br />
Erklärungen, wie die stetige Verbesserung <strong>de</strong>s Umweltschutzes erreicht wird.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Grundsätze maßgebend:<br />
• Einbeziehung <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Betriebes durch Sensibilisierung <strong>de</strong>s Umweltbewusstseins.<br />
• Vorabsondierung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen im Hinblick auf ein neu eingesetztes Produkt.<br />
• Auswirkungen <strong>de</strong>s gegenwärtigen Produktions- und Betriebsablaufes auf die Umwelt.<br />
• Maßnahmen zur Vorsorge bei Unfällen, die im Einzelfall zu Umweltbelastungen führen können.<br />
• Entwicklung von Kontrollmechanismen, welche die Übereinstimmung <strong>de</strong>s Betriebablaufes mit<br />
<strong>de</strong>r entwickelten Umweltpolitik sicherstellen.<br />
• Entwicklung von Kontrollmechanismen, die geeignet sind, Defizite im Hinblick auf die<br />
Umweltpolitik festzustellen.<br />
• Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über die umweltrelevanten Auswirkungen <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
(Anm.: dieser Punkt entfällt bei <strong>de</strong>r Umsetzung nach DIN ISO 14.000).<br />
• Mitarbeiterschulungen unter ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Handhabung und Lagerung<br />
von Produkten, Abfallentsorgung)<br />
2. Schritt: Die Umweltprüfung<br />
Die Umweltprüfung stellt die erste umfassen<strong>de</strong> Untersuchung unter ökologischen Gesichtspunkten dar.<br />
Sie ist die Beschreibung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Ist-Zustands <strong>de</strong>s Unternehmens und Grundlage für die<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Verwirklichung von umweltpolitischen Zielen.<br />
Die Umweltprüfung basiert auf folgen<strong>de</strong> Grundlagen:<br />
• Beurteilung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r bisherigen Produktionsmetho<strong>de</strong>n, bzw. Betriebsabläufe auf<br />
die verschie<strong>de</strong>nen Umweltbereiche (Luft, Wasser, Bo<strong>de</strong>n).<br />
• Rohstoffnutzung: Bewirtschaftung, Einsparung, Auswahl und Transport von Rohstoffen,<br />
Wasserbewirtschaftung und -einsparung.<br />
• Energienutzung: Feststellungen zum <strong>de</strong>rzeitigen Energiemanagement, Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />
Energieeinsparungen und Auswahl von Energiequellen.<br />
• Abfallwirtschaft: Vermeidung, Recycling, Wie<strong>de</strong>rverwendung, Transport und Endlagerung von<br />
Abfällen.<br />
• Lärm: Bewertung, Kontrolle und Verringerung <strong>de</strong>r Lärmbelästigung innerhalb und außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Standortes.<br />
• Produktionsmetho<strong>de</strong>n: Än<strong>de</strong>rung bei bestehen<strong>de</strong>n Produktionsverfahren und ggf. Einführung<br />
neuer Produktionsmetho<strong>de</strong>n.<br />
• Produktplanung: <strong>de</strong>rzeitige ökologische Auswirkungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Produktion,<br />
Verpackung, Transport, Verwendung und Endlagerung.<br />
• Unfallverhütung: Verhütung und Begrenzung umweltschädigen<strong>de</strong>r Unfälle.<br />
• Mitarbeiterinformation: Information und Ausbildung <strong>de</strong>s Personals im Bezug auf ökologische<br />
Fragestellungen.<br />
• Grundsätzliche Einhaltung aller Gesetze und Rechtsvorschriften.<br />
Die Durchführung einer ersten Umweltprüfung <strong>de</strong>ckt neben <strong>de</strong>n evtl. vorhan<strong>de</strong>nen ökologischen Defiziten oftmals<br />
auch Mängel in Betriebsabläufen auf, so dass die Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren organisatorische und<br />
betriebswirtschaftlich interessante Aspekte aufweist.<br />
3. Schritt: Die Erstellung eines Umweltprogramms<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r festgestellten Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung wird ein Umweltprogramm erstellt, welches eine<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r konkreten Ziele und Tätigkeiten <strong>de</strong>s Unternehmens zur Verwirklichung <strong>de</strong>s umweltpolitischen<br />
Programms beinhaltet. Die Zielsetzungen <strong>de</strong>s Umweltprogramms sind entsprechend zu konkretisieren und<br />
verbindlich unter Angabe von Fristen festzuschreiben, d.h. es wer<strong>de</strong>n Umweltziele festgelegt.<br />
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4. Schritt: Das Umweltmanagement<br />
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die inner<strong>betriebliche</strong> Realisierung <strong>de</strong>r vorgegebenen Ziele durch die<br />
Festlegung von organisatorischen Strukturen. Dabei wer<strong>de</strong>n die umweltrelevanten Betriebsabläufe,<br />
Zuständigkeiten, Verhaltensweisen und Mittel verbindlich festgelegt. Die Umweltmanagementeinrichtung ist in<br />
tatsächlicher und personeller Hinsicht so auszustatten, dass die Aufgaben innerhalb <strong>de</strong>s vorgegebenen<br />
Zeitrahmens bewältigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Es gilt das Prinzip <strong>de</strong>r kontinuierlichen Verbesserung. Das Umweltmanagementsystem ist auf Dauer angelegt, da<br />
das Öko-Audit-Verfahren nicht lediglich die einmalige ökologische Umstellung <strong>de</strong>r firmeninternen Struktur<br />
vorsieht, son<strong>de</strong>rn vielmehr darauf abzielt, <strong>de</strong>n Umweltschutz als festes Ziel <strong>de</strong>r Firmenpolitik zu etablieren und bei<br />
Bedarf entsprechen<strong>de</strong> Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.<br />
5. Schritt: Die interne Umweltbetriebsprüfung<br />
Weiterhin sieht das Öko-Audit-Verfahren eine interne Umweltbetriebsprüfung vor.<br />
Im Rahmen die Prüfung wird festgestellt, ob und inwieweit das umweltpolitische Programm verwirklicht wur<strong>de</strong> und<br />
ob diese Ziele sich positiv auf die Umwelt ausgewirkt haben. Gleichermaßen von Be<strong>de</strong>utung ist, ob das<br />
Managementsystem in <strong>de</strong>r Lage war, die Ziele entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben zu realisieren.<br />
Die Häufigkeit <strong>de</strong>r internen Betriebsprüfungen richtet sich nach <strong>de</strong>r konkreten Beschaffenheit eines<br />
Unternehmens. Je gewichtiger die Umweltprobleme und komplexer die Anlage, <strong>de</strong>sto häufiger sind <strong>de</strong>rartige<br />
Prüfungen durchzuführen.<br />
6. Schritt: Die Umwelterklärung<br />
Nach <strong>de</strong>r durchgeführten internen Betriebsprüfung erstellt das Unternehmen eine Umwelterklärung, die nach<br />
Überprüfung durch einen Gutachter in verständlicher Form an die Öffentlichkeit zu richten ist.<br />
Die Umwelterklärung eröffnet die Möglichkeit, die Öffentlichkeit (Kun<strong>de</strong>n, Lieferanten, Nachbarn, Behör<strong>de</strong>n) über<br />
umweltrelevante, <strong>betriebliche</strong> Verbesserungen in Kenntnis zu setzen.<br />
Im einzelnen muss die Umwelterklärung folgen<strong>de</strong>s beinhalten:<br />
• eine Beschreibung <strong>de</strong>r Tätigkeiten <strong>de</strong>s Unternehmens an <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Standort und die<br />
Beurteilung aller betriebsorientierten Umweltfragen.<br />
• eine Zusammenfassung <strong>de</strong>r Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen,<br />
Rohstoff , Energie- und Wasserverbrauch und gegebenenfalls über Lärm und an<strong>de</strong>re<br />
be<strong>de</strong>utsame umweltrelevante Aspekte<br />
• sonstige Faktoren, die <strong>de</strong>n <strong>betriebliche</strong>n Umweltschutz betreffen<br />
• eine Darstellung <strong>de</strong>r Umweltpolitik, <strong>de</strong>s Umweltprogramms und <strong>de</strong>s<br />
Umweltmanagementsystems <strong>de</strong>s Unternehmens für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Standort<br />
• <strong>de</strong>n Termin für die Vorlage <strong>de</strong>r nächsten Umwelterklärung<br />
• <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s zugelassenen Umweltgutachters.<br />
Die Erstellung einer Umwelterklärung entfällt bei <strong>de</strong>r Umsetzung nach DIN ISO 14.000.<br />
Es steht <strong>de</strong>m Betrieb allerdings frei, aus Image- und Wettbewerbsgrün<strong>de</strong>n einen eigenständigen Umweltbericht<br />
zu veröffentlichen.<br />
7. Schritt: Die externe Betriebsüberprüfung<br />
Die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s Öko-Audit-Verfahrens bedarf schließlich einer hoheitlichen Kontrolle. Die<br />
Überwachung erfolgt durch einen zugelassenen und unabhängigen Gutachter, <strong>de</strong>r die festgeschriebene<br />
Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung sowie die Umwelterklärung überprüft. Die<br />
Überprüfung kann auch durch eine zugelassene Organisation erfolgen.<br />
Damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann, ist <strong>de</strong>m Gutachter <strong>de</strong>r Zugang zu allen relevanten Unterlagen<br />
und Betriebsbereichen sicherzustellen. Er ist zu Gesprächen mit <strong>de</strong>r Belegschaft befugt, um sich über <strong>de</strong>ren<br />
Kenntnisstand zu informieren. Nach Abschluss <strong>de</strong>r Begutachtung erstellt <strong>de</strong>r Gutachter einen Bericht an die<br />
Unternehmensleitung. Hat die Überprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt, validiert und erklärt <strong>de</strong>r<br />
Gutachter die firmeninterne Umwelterklärung für verbindlich.<br />
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8. Schritt: Validierung und Registrierung<br />
Nach erfolgreicher Überprüfung durch <strong>de</strong>n Umweltgutachter erfolgt gegen Gebühr die Eintragung in das<br />
Standortregister. Zuständig dafür sind die Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammern sowie die Handwerkskammern. Die<br />
Validierung ist z.Z. 3 Jahre gültig. Eine Verkürzung <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer auf 1 Jahr ist ab 2001 vorgesehen<br />
(ebenfalls eine Anpassung an die DIN ISO 14.000)<br />
.<br />
Des weiteren sind die Firmen verpflichtet, die durch <strong>de</strong>n Gutachter bestätigte Umwelterklärung nach Eintragung in<br />
das Standortregister <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die erfolgreiche Teilnahme <strong>de</strong>s Unternehmens am<br />
Öko-Audit-Verfahren wird durch eine Teilnahmeerklärung bescheinigt. Das Logo <strong>de</strong>r Teilnahmeerklärung darf für<br />
Werbezwecke nur eingeschränkt genutzt wer<strong>de</strong>n. Es darf nicht in <strong>de</strong>r Produktwerbung, auf <strong>de</strong>n Erzeugnissen<br />
selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verpackung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Verwendung im Bereich <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit ist zulässig.<br />
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Öko-Audit-Verfahren mit <strong>de</strong>r Validierung nicht sein<br />
En<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn vielmehr die Entwicklung <strong>de</strong>s betriebsinternen Umweltschutzes über die bislang erreichten<br />
Ziele hinaus weiter fortgeführt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
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