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7. Formular-Bewerberbogen-Jugendstrafsachen.pdf - Menden

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Bewerbungsbogen „Vorschlagsliste für Jugendschöffen“<br />

Geschäftsjahre 2014 bis 2018 - nicht für die Wahl der Schöffen -<br />

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet:<br />

- Ausführliche allgemeine Seite zur Schöffenwahl http://www.schoeffenwahl.de/<br />

- Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen u. Richter e.V. http://schoeffen.de/<br />

- Landesverband Nordrhein-Westfalen http://www.schoeffen-nrw.de/<br />

- Internetseiten der Stadt <strong>Menden</strong> (Sauerland) http://www.menden.de/jugendschoeffen/<br />

Stadt <strong>Menden</strong> (Sauerland)<br />

Abteilung Jugend und Soziales<br />

Zimmer B 233 / 2. Stock<br />

Neumarkt 5<br />

58706 <strong>Menden</strong><br />

Absenderangaben<br />

Familienname, Vorname<br />

(bei Verbänden, Vereinen, Organisationen…: Bezeichnung)<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ, Wohnort<br />

Telefon / Fax<br />

E-Mail<br />

(bei Verbänden, Vereinen, Organisationen…): Ansprechpartner/in<br />

Ich möchte Folgende Person soll<br />

in die Vorschlagsliste für die Auswahl der Jugendschöffen aufgenommen werden:<br />

Folgende Person soll<br />

Familienname: Abweichender Geburtsname:<br />

Vorname(n) (Rufname bitte unterstreichen): Familienstand:<br />

Geburtsort / Landkreis / Land: Geburtsdatum:<br />

Beruf oder Stand (derzeitige Verhältnisse):<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

deutsch<br />

Arbeitgeber (siehe Fußnote) 1) Dienst-/Amtsbezeichnung (siehe Fußnote) 1)<br />

Wohnungsanschrift in M E N D E N (Straße, Haus-Nr., PLZ) in <strong>Menden</strong> wohnhaft seit:<br />

E-Mail Telefonisch erreichbar unter:<br />

1) Angaben nur erforderlich, wenn im öffentlichen Dienst beschäftigt.<br />

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:<br />

• Die Stadt <strong>Menden</strong> kann Sie nicht über Ihre Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen<br />

benachrichtigen, da diese durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht gewählt werden.<br />

• Ihre personenbezogenen Daten dienen nur zur Erstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen<br />

und werden dem Amtsgericht <strong>Menden</strong> zum 15.08.2013 übermittelt. Die Angabe der Daten ist freiwillig,<br />

jedoch kann die Aufnahme in die Vorschlagsliste nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Angaben<br />

(s. Rückseite) gemacht werden.<br />

• Bitte die Rückseite ausfüllen! bitte wenden...


Bitte kreuzen Sie die nachstehenden Punkte an, wenn die jeweilige Aussage auf<br />

Sie zutrifft (die Beantwortung ist freiwillig; Sie ersparen aber dem Gericht nach<br />

einer eventuellen Wahl die - zulässige - Anfrage bei einem Register).<br />

Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter wurde mir nicht infolge eines Richterspruchs<br />

aberkannt.<br />

Ich wurde in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe<br />

von mehr als sechs Monaten verurteilt (auch nicht zur Bewährung).<br />

Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den<br />

Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.<br />

Ich befinde mich nicht in Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung<br />

über mein Vermögen abgegeben.<br />

Ich habe keine Handlungen begangen, die gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit<br />

verstießen, war nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes<br />

der DDR, war gegenüber dessen Mitarbeitern nicht faktisch weisungsbefugt<br />

und nie inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 (K 1) der Kriminalpolizei der<br />

Volkspolizei.<br />

Hinweis: Wenn Sie bei den oben stehenden gesetzlichen Ausschlussgründen auch nur einen einzigen<br />

nicht ankreuzen, können Sie kraft Gesetzes nicht als Jugendschöffe gewählt werden.<br />

Ich war bereits Jugendschöffe bei einem Amts- oder Landgericht 2005 - 2008<br />

2009 - 2013.<br />

Hinweis: Wenn Sie in den letzten beiden Wahlperioden bereits als Jugendschöffe eingesetzt waren, können<br />

Sie nicht mehr als Jugendschöffe gewählt werden und müssen sich nicht bewerben.<br />

Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.<br />

Hinweis: Nur wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können Sie als<br />

Jugendschöffe gewählt werden.<br />

Hinweis: Bitte füllen Sie die nachstehenden Fragen ebenfalls aus.<br />

Ich verfüge über Erfahrung in der Jugenderziehung weil:<br />

________________________________________________________________________<br />

Ich bin mit der Speicherung und Nutzung meiner Daten zu Zwecken der Jugendschöffenwahl<br />

einverstanden.<br />

Die als Anlage beigefügten Informationen habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Freiwillige Angabe: Ich fühle mich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen<br />

Verhandlung gesundheitlich gewachsen.<br />

Freiwillige Angabe: Ich begründe meine Bewerbung wie folgt:<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich (ggf. kurze Begründung) ein Jugendschöffenamt am<br />

Amtsgericht <strong>Menden</strong> ____________________________________________________<br />

Landgericht Arnsberg ____________________________________________________<br />

Ich weiß, dass der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht nicht an meinen Wunsch<br />

gebunden ist.<br />

Ich versichere ausdrücklich die Korrektheit aller meiner Angaben.<br />

Datum ___________________ _________________________________________<br />

(Unterschrift mit Vor- und Zuname

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