7. Formular-Bewerberbogen-Jugendstrafsachen.pdf - Menden
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Bewerbungsbogen „Vorschlagsliste für Jugendschöffen“<br />
Geschäftsjahre 2014 bis 2018 - nicht für die Wahl der Schöffen -<br />
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet:<br />
- Ausführliche allgemeine Seite zur Schöffenwahl http://www.schoeffenwahl.de/<br />
- Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen u. Richter e.V. http://schoeffen.de/<br />
- Landesverband Nordrhein-Westfalen http://www.schoeffen-nrw.de/<br />
- Internetseiten der Stadt <strong>Menden</strong> (Sauerland) http://www.menden.de/jugendschoeffen/<br />
Stadt <strong>Menden</strong> (Sauerland)<br />
Abteilung Jugend und Soziales<br />
Zimmer B 233 / 2. Stock<br />
Neumarkt 5<br />
58706 <strong>Menden</strong><br />
Absenderangaben<br />
Familienname, Vorname<br />
(bei Verbänden, Vereinen, Organisationen…: Bezeichnung)<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ, Wohnort<br />
Telefon / Fax<br />
E-Mail<br />
(bei Verbänden, Vereinen, Organisationen…): Ansprechpartner/in<br />
Ich möchte Folgende Person soll<br />
in die Vorschlagsliste für die Auswahl der Jugendschöffen aufgenommen werden:<br />
Folgende Person soll<br />
Familienname: Abweichender Geburtsname:<br />
Vorname(n) (Rufname bitte unterstreichen): Familienstand:<br />
Geburtsort / Landkreis / Land: Geburtsdatum:<br />
Beruf oder Stand (derzeitige Verhältnisse):<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
deutsch<br />
Arbeitgeber (siehe Fußnote) 1) Dienst-/Amtsbezeichnung (siehe Fußnote) 1)<br />
Wohnungsanschrift in M E N D E N (Straße, Haus-Nr., PLZ) in <strong>Menden</strong> wohnhaft seit:<br />
E-Mail Telefonisch erreichbar unter:<br />
1) Angaben nur erforderlich, wenn im öffentlichen Dienst beschäftigt.<br />
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:<br />
• Die Stadt <strong>Menden</strong> kann Sie nicht über Ihre Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen<br />
benachrichtigen, da diese durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht gewählt werden.<br />
• Ihre personenbezogenen Daten dienen nur zur Erstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen<br />
und werden dem Amtsgericht <strong>Menden</strong> zum 15.08.2013 übermittelt. Die Angabe der Daten ist freiwillig,<br />
jedoch kann die Aufnahme in die Vorschlagsliste nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Angaben<br />
(s. Rückseite) gemacht werden.<br />
• Bitte die Rückseite ausfüllen! bitte wenden...
Bitte kreuzen Sie die nachstehenden Punkte an, wenn die jeweilige Aussage auf<br />
Sie zutrifft (die Beantwortung ist freiwillig; Sie ersparen aber dem Gericht nach<br />
einer eventuellen Wahl die - zulässige - Anfrage bei einem Register).<br />
Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter wurde mir nicht infolge eines Richterspruchs<br />
aberkannt.<br />
Ich wurde in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe<br />
von mehr als sechs Monaten verurteilt (auch nicht zur Bewährung).<br />
Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den<br />
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.<br />
Ich befinde mich nicht in Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung<br />
über mein Vermögen abgegeben.<br />
Ich habe keine Handlungen begangen, die gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit<br />
verstießen, war nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes<br />
der DDR, war gegenüber dessen Mitarbeitern nicht faktisch weisungsbefugt<br />
und nie inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 (K 1) der Kriminalpolizei der<br />
Volkspolizei.<br />
Hinweis: Wenn Sie bei den oben stehenden gesetzlichen Ausschlussgründen auch nur einen einzigen<br />
nicht ankreuzen, können Sie kraft Gesetzes nicht als Jugendschöffe gewählt werden.<br />
Ich war bereits Jugendschöffe bei einem Amts- oder Landgericht 2005 - 2008<br />
2009 - 2013.<br />
Hinweis: Wenn Sie in den letzten beiden Wahlperioden bereits als Jugendschöffe eingesetzt waren, können<br />
Sie nicht mehr als Jugendschöffe gewählt werden und müssen sich nicht bewerben.<br />
Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.<br />
Hinweis: Nur wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können Sie als<br />
Jugendschöffe gewählt werden.<br />
Hinweis: Bitte füllen Sie die nachstehenden Fragen ebenfalls aus.<br />
Ich verfüge über Erfahrung in der Jugenderziehung weil:<br />
________________________________________________________________________<br />
Ich bin mit der Speicherung und Nutzung meiner Daten zu Zwecken der Jugendschöffenwahl<br />
einverstanden.<br />
Die als Anlage beigefügten Informationen habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Freiwillige Angabe: Ich fühle mich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen<br />
Verhandlung gesundheitlich gewachsen.<br />
Freiwillige Angabe: Ich begründe meine Bewerbung wie folgt:<br />
____________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________<br />
Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich (ggf. kurze Begründung) ein Jugendschöffenamt am<br />
Amtsgericht <strong>Menden</strong> ____________________________________________________<br />
Landgericht Arnsberg ____________________________________________________<br />
Ich weiß, dass der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht nicht an meinen Wunsch<br />
gebunden ist.<br />
Ich versichere ausdrücklich die Korrektheit aller meiner Angaben.<br />
Datum ___________________ _________________________________________<br />
(Unterschrift mit Vor- und Zuname