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Fahrtenbuch:

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<strong>Fahrtenbuch</strong>:<br />

Anforderung von Finanzverwaltung und<br />

Rechtsprechung<br />

(Stand: Mai 2009)<br />

37073 Göttingen · Weender Landstraße 21<br />

Telefon (05 51) 49 80 1-0 · Telefax (05 51) 49 80 1-55<br />

Seite 1 von 2<br />

Der Gesetzgeber verwendet den Begriff des “ordnungsgemäßen <strong>Fahrtenbuch</strong>s“<br />

im Einkommensteuerecht, ohne ihn zu definieren. So kann beispielweise die private<br />

Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3+4 EStG<br />

durch Führung eines ordnungsgemäßen <strong>Fahrtenbuch</strong>es ermittelt werden.<br />

Die Finanzverwaltung schreibt genau vor, wie ein <strong>Fahrtenbuch</strong> zu führen ist, damit<br />

der anhand der Aufzeichnungen nachgewiesene Umfang der Privatnutzung der<br />

Besteuerung zugrunde gelegt werden kann.<br />

Das <strong>Fahrtenbuch</strong> muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und<br />

die zu erfassenden Fahrten in einem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Es<br />

reicht nicht aus, anhand von losen Notizzettel ein nachträgliches <strong>Fahrtenbuch</strong> zu<br />

erstellen, auch wenn die in einem gebundenen <strong>Fahrtenbuch</strong> nachträglich erstellten<br />

Aufzeichnungen mit den laufenden Terminübersichten übereinstimmen. Das<br />

<strong>Fahrtenbuch</strong> muss daher ein Heft oder ein Buch sein.<br />

Auch elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich<br />

daraus dieselben Erkenntnisse wie aus dem manuell geführten <strong>Fahrtenbuch</strong> ergeben.<br />

Der Nachweis anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms ( z. B. Microsoft - Excel-<br />

Tabelle) genügt den Anforderungen eines <strong>Fahrtenbuch</strong>es nicht. Beim Ausdrucken von<br />

elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen<br />

ausgeschlossen sein.<br />

Für dienstliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:<br />

Ø Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt<br />

Ø Reiseziel und Reiseroute (wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen)<br />

Ø Reisegrund (z.B. Mandantenbesprechung, Treffen mit einem Geschäftspartner)<br />

Für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe und für Fahrten zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte ist ein kurzer Vermerk im <strong>Fahrtenbuch</strong> ausreichend.<br />

Der Übergang von einer beruflichen Nutzung zu einer privaten Nutzung des<br />

Fahrzeugs ist im <strong>Fahrtenbuch</strong> durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt<br />

erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren.


Berufliche Verschwiegenheitspflichten, z. B. beim Arzt, berechtigen nicht dazu, im<br />

<strong>Fahrtenbuch</strong> auf die Angabe von Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchten Patienten<br />

zu verzichten.<br />

Musterbeispiel für ein ordnungsgemäßes <strong>Fahrtenbuch</strong><br />

Datu m Km -Sta nd<br />

zu be g in n<br />

G e fahre ne k m<br />

Km -<br />

Stand<br />

Ende Privat Fah rte<br />

n<br />

Whg .-<br />

A rbe it -<br />

stätte<br />

Beruflich<br />

Adresse<br />

Reiseziel<br />

01.07.2007 20.500 21.500 1000 Hamburg,<br />

Straße…….<br />

und zurück<br />

02.07.2007 21.500 21.530 30 Büro und<br />

zurück<br />

Reiseroute<br />

(Angabe<br />

von<br />

Umwegen)<br />

Seite 2 von 2<br />

Reisezweck<br />

A 7, B ……… Mandanten-<br />

Besprechung<br />

Mandant<br />

Anlass…….<br />

Über B ……… Fahrten<br />

Whg. -<br />

Arbeiststätte<br />

03.07.2007 21.530 21.807 277 Privat<br />

Aus den nach dem <strong>Fahrtenbuch</strong> ermittelten Fahrleistungen und den Gesamtkosten ist<br />

der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz<br />

bildet dann die Grundlage für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten<br />

Vorteils bzw. den Entnahme.<br />

Dieses Merkblatt wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann<br />

nicht übernommen werden. Zu dem Thema dieses Merkblatts wird im Bedarfsfall<br />

gerne ausführlich Auskunft erteilt. (Stand: Mai 2009)

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