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PR Aktuell 3-2010 - Wechselschichtzulage

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Die Personalratspost-<strong>Aktuell</strong><br />

Der Personalrat UKH informiert!<br />

Info-Post Nr. 3/<strong>2010</strong> Juni <strong>2010</strong><br />

Anspruch auf <strong>Wechselschichtzulage</strong> auch bei Urlaub!<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Der Personalrat musste feststellen, dass Mitarbeiter die im ständigen 3 – Schicht Betrieb nach<br />

einem Dienstplan tätig sind, nicht immer die tariflichen Gegenleistungen nach dem<br />

Haustarifvertrag des UKH erhalten. Dies ist der Fall, wenn in einem Monat, meist bedingt durch<br />

Jahresurlaub, der einzelne Mitarbeiter nicht zu allen drei Schichten herangezogen wurde.<br />

Dies widerspricht aus Sicht des Personalrats dem Haustarifvertrag<br />

(§ 7 (1) MTV-UK Halle)! (Siehe Rückseite)<br />

In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 24. März <strong>2010</strong> dazu heißt es:<br />

„Fällt eine tariflich für den Zulagenanspruch geforderte Schicht nur deshalb aus, weil der<br />

Beschäftigte wegen der Gewährung von Erholungsurlaub … oder anderen Gründen (z.<br />

B. Arbeitsunfähigkeit während des Entgeltfortzahlungszeitraums) von der Verpflichtung<br />

zur Erbringung der Arbeitsleistung frei ist, so steht dies dem Anspruch auf die Zulage für<br />

ständige Wechselschichtarbeit nicht entgegen. Entscheidend ist, ob der Beschäftigte<br />

ohne die Arbeitsbefreiung die geforderten Schichten geleistet hätte. …“<br />

Kläger war in dem o. g. Fall ein Krankenpfleger, der urlaubsbedingt erst nach mehr als einem<br />

Monat wieder zum Nachdienst herangezogen wurde. Ohne diese Zeit des Urlaubes wäre er<br />

spätestens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachschichten herangezogen<br />

worden. Das BAG hat damit höchstrichterlich entschieden, dass ihm die ständige<br />

<strong>Wechselschichtzulage</strong> zusteht. Dieses Urteil basiert auf dem so genannten Referenzprinzip.<br />

Der Personalrat empfiehlt deshalb allen möglicherweise betroffenen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern, ihre Gehaltsabrechnungen regelmäßig zu überprüfen! Sollten Sie feststellen, dass<br />

bestimmte Zahlungen - hier die Zulage für ständige Wechselschicht im Sinne § 8 (3) MTV -<br />

nicht getätigt werden, machen Sie die Ansprüche unverzüglich beim Arbeitgeber<br />

(Geschäftsbereich II – Personalangelegenheiten) geltend! Nach § 23 MTV-UK Halle ist dies<br />

6 Monate rückwirkend möglich. Hinweis: Die Bezügestelle ist nicht Arbeitgeber und damit nicht<br />

Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit!<br />

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, bei der Überprüfung behilflich zu sein. Für den Fall<br />

melden Sie sich bitte in unserem Sprechstunden<br />

Spannaus<br />

Personalratsvorsitzender Bitte Wenden!


BITTE LESEN UND WEITERGEBEN! BITTE LESEN UND WEITERGEBEN!<br />

Auszug aus dem Haustarifvertrag:<br />

§ 7 (1) MTV<br />

Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen<br />

Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Arbeitnehmer<br />

durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei<br />

Nachtschichten herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in<br />

denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.<br />

Sprechstunden:<br />

Ernst-Grube-Str. 40 Magdeburger Str. 16<br />

Komplement 2. Ebene R 2503<br />

mittwochs 8.00 bis 11.00 Uhr donnerstags 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags 13.30 bis 15.00 Uhr freitags 08.00 bis 11.00 Uhr<br />

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 1204

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