Merkblatt zur Körperspende - Medizinische Fakultät der Martin ...
Merkblatt zur Körperspende - Medizinische Fakultät der Martin ...
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Körperspende</strong><br />
Sie haben sich entschlossen, Ihren Körper nach dem Tod dem Institut für Anatomie und<br />
Zellbiologie <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität für wissenschaftliche Zwecke <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
Dafür danken wir Ihnen sehr. Wir bitten Sie, Ihre nächsten Angehörigen und Ihren Hausarzt von<br />
Ihrem Entschluss in Kenntnis zu setzen.<br />
Anatomische Institute sind auf <strong>Körperspende</strong>n angewiesen, um vor allem für eine anschauliche<br />
und gründliche Ausbildung <strong>der</strong> angehenden Ärztinnen und Ärzte Sorge tragen zu können.<br />
Daneben werden die gespendeten Leichname auch für wissenschaftliche Untersuchungen (mit<br />
Ausnahme genetischer Forschung) genutzt.<br />
Sie können Ihren Körper durch eine Letztwillige Verfügung dem Institut für Anatomie und<br />
Zellbiologie <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität Halle-Wittenberg testamentarisch vermachen. Eine mit<br />
notarieller Vollmacht betreute Person kann nur dann ihren Körper spenden, wenn die zu<br />
betreuende Person nicht geistig behin<strong>der</strong>t ist und wenn die notarielle Vollmacht ausdrücklich die<br />
<strong>Körperspende</strong> mit einschließt. Eine allgemeine Vollmacht für die ärztliche Versorgung reicht laut<br />
Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht aus. Liegt eine krankheitsbedingte geistige<br />
Behin<strong>der</strong>ung vor, muss vor <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wille <strong>zur</strong> <strong>Körperspende</strong> handschriftlich o<strong>der</strong><br />
notariell beurkundet zum Ausdruck gebracht worden sein.<br />
Bitte füllen Sie hierzu die beigefügten Vordrucke einer „Letztwilligen Verfügung“ eigenhändig<br />
aus, unterschreiben diese und senden sie ausgefüllt an das Institut für Anatomie und<br />
Zellbiologie <strong>zur</strong>ück.<br />
- 1 Exemplar ist für die Akten des Instituts<br />
- 1 Exemplar verbleibt in Ihrem Besitz<br />
- 1 Exemplar übergeben Sie bitte Ihrem Hausarzt o<strong>der</strong> Ihren Angehörigen<br />
Schicken Sie bitte sämtliche Unterlagen <strong>zur</strong> Überprüfung und Abstempelung durch das Institut<br />
zunächst direkt an uns <strong>zur</strong>ück. Nach Bearbeitung senden wir Ihnen dann 2 Exemplare <strong>der</strong><br />
Letztwilligen Verfügung und einen Spen<strong>der</strong>ausweis für Ihre Unterlagen zu. Ihre Letztwillige<br />
Verfügung wird von uns vertraulich behandelt.<br />
Wohnortwechsel<br />
Bei einem Wechsel Ihres Wohnsitzes geben Sie uns bitte sofort Nachricht. Sollte Ihr neuer<br />
Wohnsitz sehr weit außerhalb des Einzugsbereiches <strong>der</strong> Universität Halle liegen, würden wir die<br />
mit uns getroffene Vereinbarung <strong>der</strong>art än<strong>der</strong>n, dass wir Ihnen die Ihrem Wohnsitz am nächsten<br />
gelegene Universität nennen, an die Sie sich dann für die <strong>Körperspende</strong> wenden können.<br />
Auflösung <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
Die zwischen dem <strong>Körperspende</strong>r und dem Institut für Anatomie und Zellbiologie<br />
eingegangenen Vereinbarungen können sowohl von dem <strong>Körperspende</strong>r vor seinem Ableben<br />
als auch von seinen Angehörigen nach seinem Ableben gekündigt werden. Sollte die Auflösung<br />
<strong>der</strong> getroffenen Vereinbarung durch Angehörige des <strong>Körperspende</strong>rs erst dann erfolgen, wenn<br />
die <strong>Körperspende</strong> bereits vollzogen worden ist, müssen die anfallenden Kosten <strong>der</strong><br />
Überführung und Beisetzung von den Angehörigen übernommen werden.<br />
Die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen würden von uns aufgelöst, wenn<br />
- <strong>der</strong> Tod außerhalb des uns mitgeteilten Wohnortes o<strong>der</strong> seiner Umgebung eintreten<br />
sollte (z. B. im Ausland),<br />
- für ein medizinisches Gutachten eine Sektion erfor<strong>der</strong>lich wird,
- <strong>der</strong> Verstorbene an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des<br />
Bundesseuchengesetzes erkrankt war (Beispiel: Tuberkulose, AIDS),<br />
- zwischen dem Eintritt des Todes und <strong>der</strong> Überführung in das Institut für Anatomie<br />
und Zellbiologie <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität mehr als 72 Stunden liegen,<br />
- ein größeres Organ <strong>zur</strong> Organspende entnommen wurde (Beispiel: Nieren, Herz),<br />
- <strong>der</strong> Tod durch einen Unfall mit schweren körperlichen Verletzungen verursacht<br />
wurde o<strong>der</strong> unmittelbar nach einer Operation eingetreten ist,<br />
- eine unnatürliche Todesursache vorliegt (z.B. Suizid),<br />
- die Konservierung des Leichnams zu den beabsichtigten wissenschaftlichen<br />
Zwecken aus sonstigen Gründen, welche die Universität nicht zu vertreten hat,<br />
unmöglich ist.<br />
Eintritt des Todes<br />
Nach dem Tod muss das Institut benachrichtigt werden. Es sorgt für die Überführung des<br />
Leichnams nach Halle in das Institut für Anatomie und Zellbiologie durch ein beauftragtes<br />
Bestattungsunternehmen.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Institut für<br />
Anatomie über einen Telefonanrufbeantworter erreichbar. Dieser nennt das beauftragte<br />
Bestattungsunternehmen, das benachrichtigt werden muss. Es werden eine vom Arzt<br />
ausgestellte Todesbescheinigung und die Beurkundung des Sterbefalls (Sterbeurkunde) für die<br />
spätere Beisetzung benötigt. Die Sterbeurkunde wird beim zuständigen Standesamt durch das<br />
Institut für Anatomie und Zellbiologie gegen Vorlage <strong>der</strong> Todesbescheinigung beantragt.<br />
Zweck <strong>der</strong> <strong>Körperspende</strong><br />
Die Leichname dienen hauptsächlich einer anschaulichen und gründlichen Ausbildung <strong>der</strong><br />
Medizinstudentinnen und –studenten. Weiterhin werden die Leichname auch für<br />
wissenschaftliche Untersuchungen genutzt. Dabei werden keine genetischen Analysen<br />
vorgenommen.<br />
Außerdem werden sie im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung berufstätiger Ärzte genutzt. Zu diesem<br />
Zweck werden einzelne Körper bzw. Körperteile vorübergehend deutschen Universitätsklinika<br />
für <strong>der</strong>en eigene Weiterbildungsangebote überlassen. Soweit diese Weiterbildung eine<br />
geson<strong>der</strong>te technische Ausstattung erfor<strong>der</strong>t, finden zudem Weiterbildungen in Kooperation mit<br />
ausgewählten, privaten Weiterbildungsanbietern statt.<br />
Für die Wissenschaft und den Unterricht benötigt das Institut darüber hinaus ständig Präparate,<br />
die in die wissenschaftliche Sammlung des Instituts für Anatomie und Zellbiologie eingeglie<strong>der</strong>t<br />
werden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass ihr Körper möglicherweise ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise in die Sammlung übernommen wird, bitten wir Sie, dies durch ein Kreuz auf<br />
beiliegendem Formblatt zu vermerken.<br />
Beisetzung<br />
Die Beisetzung <strong>der</strong> sterblichen Überreste erfolgt nach <strong>der</strong> Einäscherung, sofern Ihrerseits keine<br />
Einwände bestehen. Wir benötigen von Ihnen eine handschriftliche Einverständniserklärung<br />
(Formblatt), dass Sie mit <strong>der</strong> Einäscherung einverstanden sind. Diese Bestätigung ist auch<br />
dann notwendig, wenn Ihr Körper vollständig o<strong>der</strong> zum Teil in die wissenschaftliche Sammlung<br />
übernommen wird.<br />
Die Beisetzung findet auf <strong>der</strong> Ehrengrabstätte <strong>der</strong> <strong>Medizinische</strong>n <strong>Fakultät</strong> auf dem<br />
Gertraudenfriedhof in Halle im Rahmen einer Gedenkfeier unter Beteiligung <strong>der</strong> Professoren,
Mitarbeiter des Anatomischen Institutes und <strong>der</strong> Studierenden statt. Falls Angehörige an <strong>der</strong><br />
Beisetzung teilnehmen möchten, erbitten wir eine entsprechende Mitteilung unter Angabe <strong>der</strong><br />
Anschrift (Formblatt), an die zu gegebener Zeit <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> Beisetzung mitgeteilt werden<br />
kann. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine anonyme o<strong>der</strong> eine namentliche Beisetzung<br />
wünschen.<br />
Sie können sich auch auf einem an<strong>der</strong>en von Ihnen festgelegten Friedhof beisetzen lassen. In<br />
diesem Fall bitten wir Sie, dies auf dem Formblatt zu vermerken. Wir werden in diesem Falle<br />
dafür Sorge tragen, dass die Urne zum angegebenen Friedhof überführt wird (Die Kosten<br />
können allerdings nur bis 100 km Entfernung von Halle übernommen werden). Alle weiteren<br />
Schritte müssen dann entsprechend Ihren Angaben (Formblatt) von Angehörigen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
von Ihnen betrauten Personen durchgeführt werden. Für daraus zusätzlich entstehende Kosten<br />
z. B. für Grabstein und/o<strong>der</strong> Namentafel können wir nicht aufkommen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass zwischen Übernahme des Leichnams in das Institut für<br />
Anatomie und Beisetzung <strong>der</strong> sterblichen Überreste ein längerer Zeitraum (normalerweise<br />
zwischen ein bis drei Jahren) vergehen kann. Das liegt darin begründet, dass <strong>der</strong> Leichnam<br />
vor <strong>der</strong> wissenschaftlichen Verwendung von uns vorbereitet und mindestens 6 Monate<br />
aufbewahrt werden muss. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, dass sich Ihre engen<br />
Familienangehörigen mit Ihrem Wunsch und Entschluss einverstanden erklären, damit im Falle<br />
des Todes keine Missverständnisse auftreten.<br />
Kosten<br />
Für alle <strong>Körperspende</strong>r, die sich vor dem 1. September 2006 an uns gewandt haben, ist und<br />
bleibt die <strong>Körperspende</strong> kostenfrei und bleibt dies auch für alle Spen<strong>der</strong>, die sich bis zu diesem<br />
Termin dem Institut verfügt haben.<br />
Da zum 1. Januar 2004 das Sterbegeld, das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt<br />
wurde, weggefallen ist, kann die <strong>Martin</strong>-Luther-Universität den Wegfall des Sterbegeldes nicht<br />
mehr ausgleichen. Aus diesem Grund sieht sich die <strong>Martin</strong>-Luther-Universität lei<strong>der</strong> gezwungen,<br />
die <strong>Körperspende</strong>r ab dem 1. September 2006 an den Bestattungskosten zu beteiligen (<strong>zur</strong>zeit<br />
750 € zzgl. ggf. anfallen<strong>der</strong> Überführungs- und sonstiger Kosten bei einer Entfernung über 100<br />
km). Wenn Sie sich für die <strong>Körperspende</strong> entscheiden, füllen Sie hierzu die beiliegende<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Teilkostenübernahme <strong>der</strong> <strong>Körperspende</strong> aus und überweisen den Betrag<br />
innerhalb von vier Wochen nach Unterschrift auf das angegebene Konto. Erst nach<br />
vollständiger Bezahlung ist die Voraussetzung für die Annahme Ihrer <strong>Körperspende</strong> gegeben.<br />
Sollte das Institut aus gegebenen Gründen die <strong>Körperspende</strong> ablehnen, (siehe dieses <strong>Merkblatt</strong>:<br />
Auflösung <strong>der</strong> Vereinbarung) werden die bereits gezahlten 750 € auf Ihre in <strong>der</strong> Verpflichtung<br />
angegebene Kontoverbindung <strong>zur</strong>ück überwiesen.<br />
Schriftwechsel<br />
Wir bitten Sie, im Schriftwechsel mit dem Institut (Adressän<strong>der</strong>ung, Namenän<strong>der</strong>ung,<br />
Kontoän<strong>der</strong>ung, etc.) immer das Verfügungsdatum anzugeben.<br />
Seien Sie versichert, dass Sie mit <strong>der</strong> <strong>Körperspende</strong> einen wichtigen Beitrag <strong>zur</strong> Ausbildung<br />
junger Ärztinnen und Ärzte und <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung des Fortschritts in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft leisten. Im Namen des Kollegiums des Instituts für Anatomie und Zellbiologie, <strong>der</strong><br />
<strong>Medizinische</strong>n <strong>Fakultät</strong>, <strong>der</strong> angehenden Ärzte und <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität danken wir<br />
Ihnen für Ihre Letztwillige Verfügung.<br />
Prof. Dr. med. Heike Kielstein