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Bekanntmachung - Gemeinde Trebur

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5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag<br />

5.1 die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,<br />

5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,<br />

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Einspruchsfrist bis zum 11. März 2011<br />

versäumt haben,<br />

b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist,<br />

c) wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchs- oder<br />

Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum<br />

25. März 2011, 13:00 Uhr, beim <strong>Gemeinde</strong>vorstand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> Wahlamt, Zimmer 2,<br />

Herrngasse 3, 65468 <strong>Trebur</strong> mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform wird auch<br />

durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare<br />

elektronische Übermittlung gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Ein<br />

behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person<br />

bedienen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht<br />

oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Samstag,<br />

den 26. März 2011 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, 27. März 2011 von 08.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr.<br />

5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag,<br />

15:00 Uhr, stellen.<br />

Werden Anträge für andere gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die<br />

Berechtigung nachgewiesen werden.<br />

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann<br />

bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

6. Die <strong>Gemeinde</strong> wird in 10 allgemeine Wahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt.<br />

Wahlbezirk 1 Rathaus <strong>Trebur</strong>, Trauzimmer<br />

Wahlbezirk 2 Rathaus <strong>Trebur</strong>, Ratssaal<br />

Wahlbezirk 3 <strong>Trebur</strong>, Kindertagesstätte Tannenweg<br />

Wahlbezirk 4 <strong>Trebur</strong>, Kinderhaus Phantasien<br />

Wahlbezirk 5 Astheim, Jakob-Roos-Halle, Wahlraum 1<br />

Wahlbezirk 6 Astheim, Jakob-Roos-Halle, Wahlraum 2<br />

Wahlbezirk 7 Geinsheim, Kindertagesstätte Kunterbunt, Wahlraum 1<br />

Wahlbezirk 8 Geinsheim, Kindertagesstätte Kunterbunt, Wahlraum 2<br />

Wahlbezirk 9 Geinsheim, Kindertagesstätte Kleine Welt<br />

Wahlbezirk 10 Hessenaue, Feuerwehrgerätehaus<br />

Briefwahlbezirk 11 Ortsteile <strong>Trebur</strong> und Hessenaue<br />

Briefwahlbezirk 12 Ortsteile Astheim und Geinsheim<br />

Die Wahlräume in den Wahlbezirken 1 bis 9 sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung<br />

barrierefrei erreichbar.

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