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Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur

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<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />

Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> 10. <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />

am Freitag, 14.12.2012, von 20:00 bis 23:10 Uhr<br />

Ort: Rathaus <strong>Trebur</strong>, Ratssaal<br />

Staengle, Horst Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Frick, Harald stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> anwesend bis 22.10 Uhr<br />

Roos, Jürgen stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Fußmann, Heinz stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Beemelmann, Bernhard<br />

Ben<strong>der</strong>, Thomas<br />

Cavelius, Volker<br />

Dressler, Ingrid<br />

Ertel, Christine<br />

Fuchs, Barbara<br />

Girresch, Hans Wilhelm<br />

Jäger, Georg<br />

Karcher, Heike<br />

Löffert, Gerhard<br />

Möbus, Benjamin<br />

Mussel, Constantin<br />

Richter, Gerhard<br />

Rühl, Willi<br />

Scheler Eckstein, Victoria<br />

Sittmann, Carsten<br />

Stadion, Berthold<br />

Stadion, David<br />

Swirschuk, Andreas<br />

Winkler, Bernhard<br />

Zeelen, Paul<br />

Zink, Sigrid<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

Arnold, Jürgen Bürgermeister<br />

Bernhard, Rolf<br />

Kaus-Schmidt, Sabine<br />

Staengle, Heike<br />

Swets, Charlotte<br />

Zink, Wilfried<br />

<strong>Protokoll</strong>führer/in<br />

Welp, Anette<br />

Abwesend:<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />

Dietz, Bruno<br />

Hartl, Egon<br />

Karolus, Oswin<br />

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Nadler, Manfred<br />

Schöps, Melanie<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

Blum, Joachim<br />

Egner, Heinrich<br />

Tagesordnung<br />

1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.11.2012<br />

2 Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />

3 Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

4 Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis<br />

Groß-Gerau<br />

5 Wahl einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> eines Stellvertreters für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />

Wasserwerk "Gerauer Land"<br />

6 Finanzschutzschirm des Landes Hessen; Abschluss des Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages<br />

BV/0337/2012<br />

BV/0354/2012<br />

BV/0362/2012<br />

7 Hebesatzsatzung 2013 BV/0279/2012<br />

8 Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer BV/0311/2012<br />

9 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />

10 Breitbandversorgung <strong>Trebur</strong><br />

10.1 Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 27.06.2012; Lfd-Nr. 818<br />

Breitbandversorgung<br />

10.2 Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 08.11.2012, Lfd-Nr. 832<br />

Vertragsabschluss zwischen <strong>der</strong> Gesellschaft "Breitband Kreis Groß-<br />

Gerau" und <strong>der</strong> beteiligten Städten und <strong>Gemeinde</strong>n des Kreises Groß-<br />

Gerau<br />

11 Bauleitplanung Hessenaue<br />

11.1 Bauleitplanung Hessenaue<br />

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzung "Hessenaue" vom 25.02.2011<br />

11.2 Bauleitplanung Hessenaue<br />

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hessenaue"<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

BV/0218/2012<br />

BV/0258/2012<br />

BV/0263/2012<br />

12 Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>; Festlegung <strong>der</strong> Variante und weiteres Verfahren BV/0364/2012<br />

13 Kiesabbau; Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich<br />

des Kiesabbaus <strong>Trebur</strong>-Geinsheim (Verfüllung von 13 ha im "Altsee")<br />

14 Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 28.11.2012, Lfd-Nr. 839;<br />

Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />

BV/0363/2012<br />

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15 Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 840;<br />

Vermarktung Werbefläche Autos <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

16 Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 841;<br />

Einladung eines Referenten zum Thema Pflanzenkohleherstellung<br />

17 Persönliche Erklärung von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk<br />

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Der Vorsitzende <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> Horst Staengle begrüßt <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />

und des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes, <strong>die</strong> zahlreich erschienen Zuhörer sowie <strong>die</strong> Presse.<br />

Er stellt fest, dass <strong>die</strong> Einladung fristgerecht zugestellt und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Bernhard Winkler, Christine Ertel und Andreas Swirschuk erklären, dass sie keine Einladung für <strong>die</strong><br />

<strong>Sitzung</strong> erhalten hätten. Es wird festgestellt, dass <strong>die</strong> Einladungen am 5.12.2012 in <strong>der</strong> Ausschusssitzung<br />

ausgeteilt wurden. Den nicht Anwesenden wurden <strong>die</strong> Unterlagen am 6.12.2012 per Botin zugestellt.<br />

Fazit: Die Unterlagen werden zukünftig wie<strong>der</strong> ausschließlich per Botin zugestellt.<br />

1. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.11.2012<br />

Die Einspruchsfrist für das <strong>Protokoll</strong> besteht bis einschließlich Freitag, 14.12.2012. Die Abstimmung<br />

wird in <strong>die</strong> nächste <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am 1.2.2013 vertagt.<br />

2. Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />

Es liegt kein Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes vor.<br />

3. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

Die Tagesordnung wird um <strong>die</strong> persönliche Erklärung von Andreas Swirschuk (TOP 17) erweitert. Die<br />

GLT-Fraktion legt zu TOP 12 am <strong>Sitzung</strong>sabend einen Än<strong>der</strong>ungsantrag vor. Der erweiterten <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

wird bei 24 Ja-, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung zugestimmt.<br />

4. Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-<br />

Gerau<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mit 18 Ja-, 5 Neinstimmen und 2-Enhaltungen wie folgt:<br />

Der Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-Gerau wird zugestimmt.<br />

Dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong> Verbandsversammlung wird ein Mandat erteilt, <strong>der</strong><br />

Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung zuzustimmen."<br />

5. Wahl einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> eines Stellvertreters für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />

Wasserwerk "Gerauer Land"<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> wählt einstimmig Bruno Dietz als Stellvertreter für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />

Wasserwerk „Gerauer Land“. Bruno Dietz wird in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am<br />

1.2.2013 um Zustimmung gebeten.<br />

6. Finanzschutzschirm des Landes Hessen; Abschluss des Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages<br />

Nach kontroversen Diskussionen verweist <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> einstimmig den von Ersten Beigeordneten<br />

Wilfried Zink und Bürgermeister Jürgen Arnold unterschriebenen Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag mit<br />

dem Land Hessen gemäß Anlage in den Haupt- und Finanzausschuss.<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass <strong>die</strong> Vertreter des Landes Hessen auf Grundlage des Vertragsentwurfs<br />

ihre Bereitschaft zur Gegenzeichnung des Vertrags erklärt haben.<br />

Die Anlagen zum Vertrag (Anlage 1 und Anlage 2 sowie Auslegungshinweise) wurden dem Parlament<br />

mit dem „Ersten ausgeglichenen Haushalt 2016“ in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 23.11.2012 bereits zugestellt.<br />

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Zur besseren Beratung des Vertrages wird <strong>die</strong>ser Vorlage als Anlage das Hessische kommunale<br />

Schutzschirmgesetz vom 14.05.2012 sowie <strong>die</strong> dazu ergangene Verordnung – Verordnung zur Durchführung<br />

des Schutzschirmgesetzes – vom 21.6.2012 beigefügt.<br />

7. Hebesatzsatzung 2013<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt <strong>die</strong> nachfolgende Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Steuersätze<br />

für <strong>die</strong> Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung in Einzelabstimmungen wie folgt:<br />

Grundsteuer A einstimmig<br />

Grundsteuer B mehrheitlich bei 25 Ja- und 1 Nein-Stimmen<br />

Gewerbesteuer mehrheitlich bei 25 Ja- und 1 Nein-Stimmen.<br />

Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Steuersätze<br />

für <strong>die</strong> Grund- und Gewerbesteuer<br />

- Hebesatzsatzung –<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 51 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />

16.12.2011 (GVBl I S. 786), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973<br />

(BGBl. I S. 965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des §<br />

16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.10.2002<br />

(BGBl. I S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat <strong>die</strong><br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am .................................. <strong>die</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Hebesätze für <strong>die</strong> Grundsteuer und für <strong>die</strong> Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für <strong>die</strong> land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.<br />

b) für <strong>die</strong> Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2. für <strong>die</strong> Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013.<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2013 außer Kraft.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

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8. Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mit 23-Ja, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung <strong>die</strong> nachfolgende<br />

Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer.<br />

Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 51 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), <strong>der</strong> §§<br />

1, 2 und 7 des Gesetzes <strong>über</strong> kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> am<br />

…………………….. <strong>die</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung einer Hundesteuer<br />

im Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />

§ 1<br />

Steuergegenstand<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

§ 2<br />

Steuerpflicht und Haftung<br />

(1) Steuerschuldnerin o<strong>der</strong> Steuerschuldner ist <strong>die</strong> Halterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Halter eines Hundes.<br />

(2) Hundehalterin o<strong>der</strong> Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse o<strong>der</strong> im Interesse<br />

eines Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt aufnimmt.<br />

Als Halterin o<strong>der</strong> Halter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht<br />

o<strong>der</strong> auf Probe o<strong>der</strong> zum Anlernen gehalten hat.<br />

(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen o<strong>der</strong><br />

Haltern gemeinsam gehalten.<br />

(4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen o<strong>der</strong> mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner<br />

<strong>der</strong> Steuer.<br />

§ 3<br />

Entstehung und Ende <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt<br />

aufgenommen wird. Bei Hunden, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Halterin o<strong>der</strong> dem Halter durch Geburt von einer<br />

von ihr o<strong>der</strong> von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt <strong>die</strong> Steuerpflicht mit<br />

dem 1. des Monats, in dem <strong>der</strong> Hund drei Monate alt wird. In den Fällen des § 2 Abs. 2<br />

Satz 2 beginnt <strong>die</strong> Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem <strong>der</strong> Zeitraum von zwei<br />

Monaten <strong>über</strong>schritten worden ist.<br />

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(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalen<strong>der</strong>monats, in dem <strong>die</strong> Hundehaltung beendet<br />

wird.<br />

§ 4<br />

Erhebungszeitraum, Entstehung <strong>der</strong> Steuer<br />

(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

(2) Entsteht o<strong>der</strong> endet <strong>die</strong> Steuerpflicht im Laufe eines Kalen<strong>der</strong>jahres, so ist <strong>die</strong> Steuer<br />

anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.<br />

(1) Die Steuer beträgt jährlich<br />

§ 5<br />

Steuersatz<br />

für den ersten Hund 80,00 EURO<br />

für den zweiten Hund 120,00 EURO<br />

für jeden dritten und jeden weiteren Hund 130,00 EURO<br />

(2) Hunde, für <strong>die</strong> Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> Hunde nicht anzusetzen.<br />

(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt <strong>die</strong> Steuer für Hunde, <strong>die</strong> Menschen angefallen und verletzt<br />

haben und im Ordnungsamt <strong>die</strong>sbezüglich bekannt sind jährlich 300,00 Euro.<br />

§ 6<br />

Steuerbefreiungen<br />

(1) Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt für Hunde, <strong>die</strong> ausschließlich dem<br />

Schutz und <strong>der</strong> Hilfe blin<strong>der</strong>, tauber o<strong>der</strong> sonst hilfloser Personen <strong>die</strong>nen.<br />

Sonst hilflose Personen sind solche Personen, <strong>die</strong> einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis mit<br />

den Merkzeichen "B", "BL", "aG" o<strong>der</strong> "H" besitzen.<br />

§ 7<br />

Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen<br />

Steuerbefreiung o<strong>der</strong> Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn<br />

1. <strong>die</strong> Hunde, für welche <strong>die</strong> Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den<br />

angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,<br />

2. <strong>die</strong> Hunde entsprechend den Erfor<strong>der</strong>nissen des Tierschutzes gehalten werden.<br />

§ 8<br />

Festsetzung und Fälligkeit<br />

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(1) Die Steuer wird für ein Kalen<strong>der</strong>jahr o<strong>der</strong> - wenn <strong>die</strong> Steuerpflicht erst während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

beginnt - für den Rest des Kalen<strong>der</strong>jahres festgesetzt.<br />

(2) Die Steuer wird jeweils zum 15. August eines Kalen<strong>der</strong>jahres mit dem Jahresbetrag fällig.<br />

§ 9<br />

Meldepflicht<br />

(1) Die Hundehalterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei<br />

Wochen nach <strong>der</strong> Aufnahme o<strong>der</strong> - wenn <strong>der</strong> Hund ihr o<strong>der</strong> ihm durch Geburt von einer<br />

von ihr o<strong>der</strong> ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen,<br />

nachdem <strong>der</strong> Hund drei Monate alt geworden ist, bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe <strong>der</strong><br />

Rasse und <strong>der</strong> Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 2<br />

Abs. 2 Satz 2 muss <strong>die</strong> Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem<br />

<strong>der</strong> Zeitraum von zwei Monaten <strong>über</strong>schritten worden ist, erfolgen.<br />

(2) Endet <strong>die</strong> Hundehaltung o<strong>der</strong> entfallen <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung,<br />

so ist <strong>die</strong>s <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.<br />

(3) Wird ein Hund abgemeldet, so ist mit <strong>der</strong> Anzeige nach Abs. 2 Nachweis <strong>über</strong> dessen<br />

Verbleib zu führen.<br />

§ 10<br />

Hundesteuermarken<br />

(1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet angezeigt wurde,<br />

wird eine Hundesteuermarke, <strong>die</strong> Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bleibt, ausgegeben.<br />

(2) Die Hundehalterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hundehalter hat <strong>die</strong> von ihr o<strong>der</strong> ihm gehaltenen Hunde mit<br />

einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.<br />

(3) Endet eine Hundehaltung, so ist <strong>die</strong> Steuermarke mit <strong>der</strong> Anzeige <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung<br />

<strong>der</strong> Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zurückzugeben.<br />

(4) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird <strong>der</strong> Halterin o<strong>der</strong> dem Halter eine Ersatzmarke<br />

gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen<br />

Hundesteuermarke; <strong>die</strong> unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.<br />

Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wie<strong>der</strong> aufgefunden, ist<br />

<strong>die</strong> wie<strong>der</strong>gefundene Marke unverzüglich an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zurückzugeben.<br />

§ 11<br />

Übergangsvorschrift<br />

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens <strong>die</strong>ser Satzung bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits angemeldeten<br />

Hunde gelten als angemeldet im Sinne des § 9 Abs. 1.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

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Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung<br />

<strong>der</strong> Hundesteuer vom 16.12.1977 in <strong>der</strong> Fassung vom 07.03.2003 außer Kraft.<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />

<strong>Trebur</strong> den<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

.......................................<br />

Jürgen Arnold<br />

Bürgermeister<br />

9. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt einstimmig <strong>die</strong> Gebührenordnung ausschließlich für das Jahr<br />

2013. Das Jahr 2014 wird gestrichen.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsantrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 11.12.2012, lfd. Nr. 842 wird zur Beratung in <strong>die</strong> Fachausschüsse<br />

verwiesen.<br />

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 93 Abs. 1 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 16.12.2011<br />

(GVBl. I. S. 786), <strong>der</strong> §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes <strong>über</strong> Kommunale Abgaben<br />

(KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />

31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 23 <strong>der</strong> Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong><br />

jeweils gültigen Fassung, hat <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 14.12.2012 für <strong>die</strong><br />

Friedhöfe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende<br />

beschlossen:<br />

I. Gebührenpflicht<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

§ 3<br />

Gebührenordnung<br />

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Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit<br />

§ 4<br />

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />

II. Gebührenarten<br />

§ 5<br />

Gebühren für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle<br />

§ 6<br />

Bestattungsgebühren<br />

§ 7<br />

Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihen-, Familien- und Urnenerdgrabstätte<br />

bzw. Urnennische<br />

§ 8<br />

Verlängerungsgebühren<br />

§ 9<br />

Kostenersatz<br />

§ 10<br />

Gebühren für Grabräumung<br />

§ 11<br />

Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

I. Gebührenpflicht<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen werden für Leistungen<br />

nach <strong>der</strong> Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung Gebühren<br />

nach Maßgabe <strong>die</strong>ser Gebührenordnung erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Schuldnerin o<strong>der</strong> Schuldner <strong>der</strong> Gebühren für Leistungen nach <strong>der</strong> Friedhofsordnung<br />

sind:<br />

a) Bei Bestattungen <strong>die</strong> Personen, <strong>die</strong> nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz<br />

bei Verstorbenen <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sorgemaßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Gesundheit und<br />

<strong>der</strong> Totenruhe zu veranlassen haben.<br />

Angehörige in <strong>die</strong>sem Sinne sind <strong>der</strong> Ehegatte, <strong>der</strong> Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />

Kin<strong>der</strong>, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und -kin<strong>der</strong>.<br />

Lebte <strong>der</strong> Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- o<strong>der</strong><br />

Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft o<strong>der</strong> einer ähnlichen Einrichtung,<br />

so ist <strong>der</strong>/<strong>die</strong> Leiter/-in <strong>die</strong>ser Einrichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte Verpflichteter im obigen<br />

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Sinne, wenn Angehörige innerhalb <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufinden<br />

sind.<br />

b) Bei Umbettungen o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>bestattungen <strong>die</strong> Antragstellerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch<br />

a) <strong>die</strong> Antragstellerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller,<br />

b) <strong>die</strong>jenige Person, <strong>die</strong> sich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> gegen<strong>über</strong> schriftlich zur Tragung <strong>der</strong><br />

Kosten verpflichtet hat.<br />

(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Leistungen nach <strong>der</strong><br />

Friedhofsordnung.<br />

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des entsprechenden<br />

Gebührenbescheides bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse zu zahlen.<br />

§ 4<br />

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund <strong>die</strong>ser Satzung regeln sich<br />

nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

(2) Für <strong>die</strong> zwangsweise Durchsetzung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>die</strong>ser Satzung erlassenen Gebührenbescheide<br />

gelten <strong>die</strong> Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

Gebühren für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

II. Gebührenarten<br />

§ 5<br />

und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle<br />

(1) Für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle bzw. des Aufbahrungsraumes werden folgende<br />

Gebühren erhoben:<br />

Kostenträger<br />

Gebühren in Euro<br />

a) Nutzung <strong>der</strong> Friedhofskapelle 162,00<br />

b) Leichenhalle / Kühlzelle pro Tag 50,00<br />

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(1)<br />

§ 6<br />

Bestattungsgebühren<br />

(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport des Sarges von <strong>der</strong><br />

Leichenhalle zum Grab sowie das Absenken des Sarges bzw. <strong>der</strong> Urne in das Grab<br />

werden folgende Gebühren erhoben:<br />

Kostenträger<br />

Gebühren in Euro<br />

a) Öffnen und Schließen Grab<br />

b) Öffnen und Schließen<br />

381,00<br />

Urnenerdgrab<br />

125,00<br />

c) Öffnen und Schließen Urnennische 90,00<br />

d) Begleitung Mitarbeiter <strong>der</strong> Friedhöfe<br />

bei Erdbestattung<br />

pro Mann<br />

e) Begleitung Mitarbeiter bei Trauerfeier<br />

bzw. Urnenbeisetzung (einmalige<br />

Gebühr)<br />

Kostenträger<br />

32,50<br />

32,50<br />

§ 7<br />

Erwerb des Nutzungsrechtes an einer<br />

Reihen-, Familien- und Urnenerdgrabstätte<br />

bzw. Urnennische<br />

Gebühren in Euro<br />

a) Reihengrab 1.044,00<br />

b) Familiengrab 2stellig 2.652,00<br />

c) Urnenerdgrab 534,00<br />

d) Urnennische 732,00<br />

e) Anonymes Urnenerdgrab 66,00<br />

(2) Über <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> Gebühr bei Kin<strong>der</strong>n unter 5 Jahren sowie Totgeburten entscheidet<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />

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§ 8<br />

Verlängerungsgebühren<br />

(1) Für <strong>die</strong> Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 <strong>der</strong> Friedhofsordnung)<br />

werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:<br />

Kostenträger<br />

Gebühren in Euro<br />

a) Tiefgrab 2stellig 35,00<br />

b) Familiengrab 88,00<br />

c) Urnenerdgrab 18,00<br />

d) Urnennische 25,00<br />

Erwerb einer Verschlussplatte<br />

Urnennische<br />

§ 9<br />

Kostenersatz<br />

§ 10<br />

Gebühren für Grabräumung<br />

130,00 €<br />

Für <strong>die</strong> Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit durch den Friedhofsträger<br />

(§ 20 <strong>der</strong> Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Reihen-, Tief- / Familiengrab Nach Aufwand<br />

b) Urnenerdgrab Nach Aufwand<br />

c) Urnennische Nach Aufwand<br />

§ 11<br />

Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />

(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />

<strong>die</strong> sie auf Veranlassung o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt<br />

<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen).<br />

Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag o<strong>der</strong> ein Wi<strong>der</strong>spruch zurückgenommen,<br />

abgelehnt o<strong>der</strong> zurückgewiesen, o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Amtshandlung zurückgenommen o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rufen<br />

wird.<br />

Kostenträger<br />

a) Graburkunde 10,00 €<br />

b) Ausstellung einer Zulassungskarte 21,00 €<br />

c) Zulassungsgenehmigung / Jahr 170,00 €<br />

d) Genehmigung<br />

Grabmal/Grabeinfassung<br />

41,00 €<br />

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e) Verwaltungsgebühr<br />

Ausgrabung/Umbettung Urne<br />

50,00 €<br />

f) Versand Urne 29,00 €<br />

g) Übertragung Nutzungsrecht an<br />

einer Grabstätte<br />

41,00 €<br />

h) Än<strong>der</strong>ung Bestattungsart 12,00 €<br />

(2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung<br />

von Auslagen entsteht mit <strong>der</strong> Aufwendung des zu erstattenden Betrages.<br />

(3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig.<br />

(4) Zur Zahlung <strong>der</strong> Kosten ist verpflichtet,<br />

a) wer <strong>die</strong> Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstige Verwaltungstätigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />

veranlasst o<strong>der</strong> zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,<br />

b) wer <strong>die</strong> Kosten durch eine vor <strong>der</strong> zuständigen <strong>Gemeinde</strong>behörde abgegebene<br />

o<strong>der</strong> ihr mitgeteilten Erklärung <strong>über</strong>nommen hat,<br />

c) wer für <strong>die</strong> Kostenschuld eines an<strong>der</strong>en kraft Gesetzes haftet.<br />

Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> bisherige<br />

Gebührenordnung außer Kraft.<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />

<strong>Trebur</strong>, den 17.12.2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

..............................................<br />

Jürgen Arnold<br />

Bürgermeister<br />

10. Breitbandversorgung <strong>Trebur</strong><br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass <strong>die</strong> Verwaltungsvorlage<br />

in <strong>die</strong> Fachausschüsse im Januar 2013 verwiesen wird. Die Vertreter des Kreises erklärten<br />

gegen<strong>über</strong> dem Bürgermeister, dass sie für <strong>die</strong> Fachausschusssitzung am 19.12.12 so kurzfristig<br />

nicht zur Verfügung stünden.<br />

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10.1. Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 27.06.2012; Lfd-Nr. 818<br />

Breitbandversorgung<br />

Der Antrag gilt als erledigt.<br />

10.2. Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktionv om 08.11.2012, Lfd-Nr. 832<br />

Vertragsabschluss zwischen <strong>der</strong> Gesellschaft "Breitband Kreis Groß-Gerau" und<br />

<strong>der</strong> beteiligten Städten und <strong>Gemeinde</strong>n des Kreises Groß-Gerau<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass <strong>der</strong> Antrag in<br />

<strong>die</strong> Fachausschüsse im Januar 2013 verwiesen wird.<br />

Vor Aufruf des TOP 11 verlässt <strong>Gemeinde</strong>vertreter Bernhard Winkler wegen Wi<strong>der</strong>streit <strong>der</strong> Interessen<br />

den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

11. Bauleitplanung Hessenaue<br />

11.1. Bauleitplanung Hessenaue<br />

Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

"Hessenaue" vom 25.02.2011<br />

Der nachfolgend im Wortlaut aufgeführte Beschluss <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> vom 25.02.2011 wird<br />

aufgehoben.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt wie einstimmig wie folgt:<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB<br />

Die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB<br />

für den Bereich „Hessenaue“.<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst 8 Teilbereiche in<br />

<strong>der</strong> Gemarkung Hessenaue und ist in <strong>der</strong> Anlage dargestellt.<br />

Anlass und Ziel <strong>der</strong> Planung<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hessenaue“ soll zum einen <strong>der</strong> Innenbereich<br />

nach § 34 BauGB eindeutig bestimmt werden und zum an<strong>der</strong>en sollen bisher im Außenbereich<br />

gelegene Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, um auf<br />

den Grundstücken eine Bebauung planungsrechtlich zu sichern.<br />

11.2. Bauleitplanung Hessenaue<br />

Beschluss zur Aufstellung eines Bebaungsplanes "Hessenaue"<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den nachfolgend beschriebenen<br />

Geltungsbereich <strong>die</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hessenaue“ gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB:<br />

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“ hat eine Größe von ca. 29 ha und<br />

umfasst in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 1<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 5, 7/2, 8, 9 jeweils teilweise und Flurstück 12<br />

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Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 2<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 1 tlw., 2 tlw., 3/1, 3/3 tlw., 3/4, 4/1 tlw., 4/3 tlw., 4/4, 4/5, 5/6, 5/7, 5/10, 5/11, 5/12, 6/2<br />

tlw., 6/3, 7/2 tlw., 8 tlw., 9/3, 9/10, 9/20, 9/31, 9/32, 9/33, 9/34, 9/35, 9/36, 9/38, 9/41, 9/42, 9/43, 9/45<br />

tlw., 9/48, 10 tlw., 11/1, 11/4, 11/5, 12/1 (Feldstraße), 12/2 (Feldstraße), 13/1 (Niersteiner Straße) 13/2<br />

(Niersteiner Straße), 14/1 (Niersteiner Straße), 15 tlw. (Weg) 16 tlw. (Weg) und Flurstück 17 (Weg)<br />

Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 3<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 1/16, 1/18, 1/20, 1/21, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/31, 1/32, 1/33, 2/1 tlw.,<br />

2/3, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 3/4, 3/5, 3/7, 3/10 tlw., 3/11, 4/2, 4/3 tlw., 4/4, 5 tlw., 6/1 tlw., 6/2, 7 tlw.,<br />

8/1, 8/2, 8/3, 9/2 tlw., 11/1 Rheinstraße, 12 (Feldstraße) und Flurstück 13/1 (Weg)<br />

Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 4<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 28/9, 28/10, 28/11, 29/1, 29/2, 29/3 tlw., 30 tlw., 31/1 tlw., 31/2, 32/4, 32/5, 32/7 tlw., 43<br />

tlw., 53 tlw. 54 tlw.<br />

Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 11<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 10/3, 10/5, 10/12, 10/14, 10/23, 10/21, 10/24, 10/25, 10/26, 10/27, 10/28, 10/30<br />

Gemarkung Geinsheim in <strong>der</strong> Flur 9<br />

<strong>die</strong> Flurstücke 1 tlw. (Mandlacher Weg), 2 tlw. (Weg), 3 tlw. (Weg), 4/3, 4/5, 4/6 tlw., 4/7, 4/8<br />

Gemarkung Geinsheim in <strong>der</strong> Flur 10<br />

das Flurstück 40 tlw. (Weg), 41/1<br />

Anlass und Ziel <strong>der</strong> Planung<br />

Mit dem Bebauungsplan „Hessenaue“ soll zum einen eindeutig Planungsrecht für bisher im Innenbereich<br />

nach § 34 BauGB gelegene Grundstücke geschaffen werden und zum an<strong>der</strong>en soll für bisher im<br />

Außenbereich gelegene Grundstücke eine Bebauung planungsrechtlich gesichert werden.<br />

Die Mittel für <strong>die</strong> bisher erbrachten Leistungen stehen bei Produkt 51-5110-01 „Räumliche Planungs-<br />

und Entwicklungsmaßnahmen“, Sachkonto 612 0000 „Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten<br />

durch Dritte“, Budget 2-2-40 „Planungs- und Bauwesen“, Bestell Nr. 12-0142 (€ 25.000,00)<br />

zur Verfügung.<br />

12. Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>; Festlegung <strong>der</strong> Variante und weiteres Verfahren<br />

Nach kontroversen Diskussionen beschließt <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> mehrheitlich bei 6 Ja- und 18<br />

Nein-Stimmen, dass <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>“ <strong>der</strong><br />

GLT-Fraktion vom 13.12.2012, lfd. Nr. 843 abgelehnt wird (siehe Anlage).<br />

Auf Grundlage des Vortrags des Büro LAUB in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Fachausschüsse vom 28.11.2012 beschließt<br />

<strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> mehrheitlich bei 19 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen <strong>die</strong><br />

naturschutzrechtlich geprüfte und akzeptierte Variante 2 nun ins weitere Verfahren zu bringen.<br />

Es ergeht Auftrag an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand, einen Abweichungsantrag zum Regionalplan bei den<br />

Fachbehörden zu stellen, nachdem <strong>die</strong> Feinabstimmung mit den Fachbehörden voraussichtlich im<br />

Januar 2013 zum Abschluss gebracht ist.<br />

Es ergeht weiter Auftrag an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand, <strong>die</strong> vorliegende Zeitschiene mit den Fachbüros<br />

zu aktualisieren und im Zuge <strong>der</strong> Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2013 ggf. im Jahre 2013<br />

schon anfallende Planungskosten zu kalkulieren.<br />

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13. Kiesabbau; Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich des Kiesabbaus<br />

<strong>Trebur</strong>-Geinsheim (Verfüllung von 13 ha im "Altsee")<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mehrheitlich bei 16 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung <strong>die</strong><br />

Antragstellung auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich des Kiesabbaus <strong>Trebur</strong>-Geinsheim<br />

(Verfüllung von 13 ha im „Altsee“). Die Antragsstellung erfolgt im Einverständnis mit <strong>der</strong> Firma Dyckerhoff<br />

Kieswerk <strong>Trebur</strong> GmbH, sofern und soweit <strong>der</strong> Planfeststellungsbeschluss vom 30.6.2008<br />

von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungsziels betroffen ist. Das Unternehmen erklärt eine entsprechende<br />

Einverständniserklärung abzugeben.<br />

Die Antragstellerin stellt klar, dass sie entsprechend <strong>der</strong> Vergleichsvereinbarung alleinige Antragsstellerin<br />

ist. Sie stellt ferner klar, dass <strong>die</strong> gemäß den Antragsunterlagen vorgesehene Rekultivierung<br />

und insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Verfüllung im Umfang von 13 ha nicht durch sie selbst, son<strong>der</strong>n im Auftrag <strong>der</strong><br />

Firma Dyckerhoff Kieswerk <strong>Trebur</strong> GmbH durchgeführt werden wird.<br />

14. Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 28.11.2012, Lfd-Nr. 839;<br />

Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />

Die Bitte von <strong>Gemeinde</strong>vertreterin Barbara Fuchs um eine gemeinsame Antragstellung aller Fraktionen<br />

wird abgelehnt. Auf <strong>die</strong> bisherigen Aktivitäten des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes zum Thema wird verwiesen.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 17 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen folgenden Antrag<br />

<strong>der</strong> GLT-Fraktion:<br />

Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />

Der Bürgermeister o<strong>der</strong> sein/e Stellvertreter/in in <strong>der</strong> Kommission zur Abwehr von Fluglärm Frankfurt/Main<br />

(FLK) wird aufgefor<strong>der</strong>t, einen Antrag in <strong>der</strong> FLK einzubringen, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Offenlegung, bzw.<br />

Erstellung einer Bewertung des Fehlanflugverfahrens <strong>der</strong> Südbahn (25L) in Verbindung mit dem Start<br />

auf <strong>der</strong> Centerbahn (25C), insbeson<strong>der</strong>e bei Starts <strong>über</strong> <strong>die</strong> sogenannte „Südumfliegung“, durch <strong>die</strong><br />

Deutsche Flugsicherung (DFS) for<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>die</strong>ser Bewertung sollen insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Vor und Nachteile gegen<strong>über</strong> dem Fehlanflugverfahren<br />

auf <strong>der</strong> Landebahn Nordwest hinsichtlich des Abflugs auf den alten, bzw. modifizierbaren Nordrouten<br />

dargestellt werden.<br />

Ferner ist <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> einzelnen geprüften Routenvarianten (insb. Variante 1-7)<br />

hinsichtlich Fehlanflugs vorzulegen und aufzuzeigen, mit welchen jeweiligen Maßnahmen <strong>die</strong>sen Gefahren<br />

begegnet wird. Teilstreckengleiche Varianten können dabei zusammengefasst werden.<br />

15. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 840;<br />

Vermarktung Werbefläche Autos <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Der folgende Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion ist einstimmig an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> möge beschließen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird beauftragt, Verhandlungen mit Werbe-Dienstleistern, mit dem Ziel <strong>die</strong><br />

Oberflächen <strong>der</strong> Automobile <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu Werbezwecken zu vermarkten und dem folgend zu<br />

vermieten, aufzunehmen.<br />

16. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 841;<br />

Einladung eines Referenten zum Thema Pflanzenkohleherstellung<br />

Der Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion ist einstimmig wie folgt an <strong>die</strong> Ausschüsse verwiesen. Es sollen Referenten<br />

eingeladen werden.<br />

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Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> möge beschließen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird, in Bezug auf <strong>die</strong> FDP-Anfrage zum Thema Grünschnitt/Gartenabfälle/Klärschlamm,<br />

beauftragt, einen Referenten zum Thema „Pflanzenkohleherstellung“<br />

aus den besagten Abfallprodukten, zum Beispiel Helmut Gerber (PYREG GmbH), einzuladen<br />

und eine Vorstellung <strong>der</strong> Potentiale zu ermöglichen. Damit verbunden wird <strong>die</strong> Prüfung <strong>der</strong> Machbarkeit<br />

und Sinnhaftigkeit eines solchen Vorhabens für <strong>die</strong> Großgemeinde.<br />

17. Persönliche Erklärung von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk gibt beiliegende persönliche Erklärung ab (siehe Anlage).<br />

<strong>Trebur</strong>, 17.12.2012<br />

Horst Staengle Anette Welp<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />

Schriftführer/in<br />

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Persönliche Erklärung von Andreas Swirschuk zu<br />

den Vorwürfen von Horst Staengle Vorgängen <strong>der</strong><br />

Haushaltssichemngskommission<br />

Vorab: Die Wahrheit ist immer subjektiv/ jedoch gibt es Tatsachen, <strong>die</strong> je<strong>der</strong><br />

<strong>über</strong>prüfen kann.<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretervorsteher Horst Staengle behauptete in seiner<br />

Stellungnahme, dass ich im Zeitraum vom 5.10.-8.10.2012 im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Haushaltssicherungskommission mit <strong>der</strong> Presse gesprochen habe.<br />

Diese Behauptung ist falsch.<br />

In seiner persönlichen Erklärung weist Herr Staengle richtig daraufhin, dass <strong>die</strong><br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> <strong>die</strong> Kommission beauftragt hat ein Konzept zu erarbeiten<br />

und <strong>die</strong>s den Fachausschüssen vorzustellen.<br />

Als stellvertreten<strong>der</strong> Ausschussvorsitzen<strong>der</strong> des HFA habe ich den<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretervorsteher am 20.09.2012 darauf hingewiesen und gebeten <strong>die</strong><br />

Ergebnisse noch vor <strong>der</strong> Haushaltseinbringung zu beraten (Beschluss <strong>der</strong> GV<br />

27.04.2012 einstimmig «Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> erachtet es als notwendig, <strong>die</strong><br />

Vorschläge <strong>der</strong> Kommission frühzeitig auch im Ausschuss öffentlich zu<br />

diskutieren"}. Von meiner Seite war von sofortiger Beratung keine Rede, <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ung des <strong>Gemeinde</strong>vertretervorstehers Horst Staengle den Sachverhalt vom<br />

HSGB <strong>über</strong>prüfen zu lassen/ kam ich, mit meiner per Mail <strong>über</strong>mittelten Bitte,<br />

nach.<br />

Aus rfem Schreiben des HSGB geht hervor, dass <strong>die</strong> Fragestellung <strong>der</strong> Kommission<br />

keine rechtliche son<strong>der</strong>n eine politische ist/ und nichts an<strong>der</strong>es habe ich gesagt.<br />

Ich habe auf den Beschluss <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> vom 23.03.12 hingewiesen/<br />

wie er im <strong>Protokoll</strong> festgehalten ist, und zu keinem Zeitpunkt eine Än<strong>der</strong>ung<br />

t<br />

beantragt.<br />

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine persönlichen Anschuldigungen<br />

gemacht habe und <strong>die</strong>se deshalb nicht zurücknehmen kann.<br />

Dass Horst Staengle seit einem halben Jahr mir in fast Je<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> mindestens<br />

einmal das Wort entzieht und damit gegen unsere Geschäftsordnung verstößt/<br />

<strong>die</strong>s allerdings muss ich persönlich nehmen.

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