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KATH. FRAUENGEMEIN - Samtgemeinde Spelle

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09:00 - 10:00 Uhr, 16 Termine<br />

Wöhlehof, Pastor-Batsche-Weg 1, 63,80<br />

EUR, Kursnummer: 96194<br />

Ausgleichsgymnastik für Frauen<br />

Ingrid Aubreville<br />

montags, 07.02.2011 bis 06.06.2011,<br />

19:00 - 20:00 Uhr, 15 Termine<br />

Ludgerus-Grundschule Schapen, Turnhalle,<br />

Kirchstr. 7<br />

58,00 EUR, Kursnummer: 96290<br />

Neben den o.a. Kursen stehen Ihnen natürlich<br />

auch alle anderen im Programmheft<br />

der VHS Lingen gGmbH genannten Veranstaltungen<br />

offen. Das ausführliche Programm<br />

erhalten Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung<br />

oder bei der VHS Lingen.<br />

Achtung Zusatzkosten bei unseren Kochkursen!<br />

Beim Kochen und Backen entstehen zusätzliche<br />

Kosten für die Lebensmittel, die<br />

im Kurs beim Dozenten zu zahlen sind.<br />

Bitte bringen Sie zum Kochen und Backen<br />

ein Geschirrtuch, Topflappen und Restebehälter<br />

mit und wenn Sie verhindert sind,<br />

melden Sie sich bitte rechtzeitig ab, wenn<br />

Sie an einem Abend nicht teilnehmen<br />

können. Wir müssen Ihnen zusätzlich zur<br />

Kursgebühr sonst auch die Lebensmittelumlage<br />

in Rechnung stellen.<br />

Sollten Sie sich für einen der Kurse interessieren,<br />

melden Sie sich bitte an. Das<br />

VHS-Team freut sich auf Ihre Anmeldung<br />

und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat bei<br />

möglichen Fragen (0591/912020) zur Verfügung.<br />

Anmeldemöglichkeiten: Persönlich,<br />

schriftlich (Am Pulverturm 3, 49808 Lingen),<br />

Fax 0591-91202-199, E-Mail: info@<br />

vhs-lingen.de, tel. 0591-91202-122, Online<br />

www.vhs-lingen.de.<br />

Gebührenermäßigungen: Schüler/innen,<br />

Auszubildenden, Student/innen, Grundwehr-<br />

oder Ersatzdienstleistende und Inhaber<br />

der niedersächsischen Ehrenamtskarte<br />

wird auf Antrag eine Ermäßigung<br />

von 20 % der jeweiligen Gebührensätze<br />

gewährt. Auf weitere Kurskosten (z.B.<br />

anteilige Mieten, Lernmittel, Lebensmittelumlagen,<br />

usw.) kann keine Ermäßigung<br />

gewährt werden. Sozialhilfe- und Arbeits-<br />

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