Gutachten zum Pflanzen von Douglasien in ... - Greenpeace
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Strukturvielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Beurteilung<br />
Neben dem EU Recht, der sogenannten FFH Richtl<strong>in</strong>ie, greift auch das Naturschutzgesetz <strong>in</strong><br />
Deutschland. Dabei s<strong>in</strong>d die folgenden Punkte ebenfalls zu berücksichtigen:<br />
• die Eigenart, Schönheit und Vielfalt des Landschaftsbildes zu erhalten,<br />
• das Gebiet wegen se<strong>in</strong>er besonderen Bedeutung für die Erholung zu erhalten und<br />
• die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten oder wieder herzustellen.<br />
Im § 1 BNatSchG ist die Erhaltung der Eigenart, Schönheit und Vielfalt der Landschaft e<strong>in</strong><br />
zentrales Anliegen des Gesetzes. In der Literatur fehlen aber weitgehend verb<strong>in</strong>dliche<br />
allgeme<strong>in</strong> anerkannte Leitbilder zu diesem Themenkomplex. "Dabei ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll, und<br />
für die Glaubwürdigkeit und den Erfolg der Naturschutzarbeit unabd<strong>in</strong>gbar, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche<br />
Stimmigkeit zwischen bio-ökologischen und landschaftsästhetischen Zielvorstellungen zu<br />
erreichen" (BÜRGER-ARNDT 1996). Bewertungen <strong>von</strong> Schönheit und Vielfalt e<strong>in</strong>es<br />
Landschaftsbildes (Landschaftsästhetik) müssen auf e<strong>in</strong>en breiten konzeptionellen Ansatz<br />
zurückgreifen, sollen sie nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong>en Gutachter abhängigen Bild enden<br />
(ARBEITSKREIS FORSTLICHE LANDSCHAFTSPFLEGE 1991; SCHERZINGER 1996).<br />
Diese Aussagen betreffen <strong>in</strong>sbesondere die Schönheit e<strong>in</strong>er Landschaft.<br />
Die verschiedenen Naturschutzgesetze und auch Pflege- und Entwicklungsvorgaben für die<br />
FFH Gebiete regeln aber e<strong>in</strong>deutig die Erhaltung der derzeitigen Buchenwälder und damit<br />
auch das entsprechende Landschaftsbild, so dass e<strong>in</strong> großflächiger Anbau der Douglasie als<br />
Nadelbaumart generell ausscheidet (HÖLTERMANN, KLINGSTEIN & SSYMANK 2007).<br />
E<strong>in</strong>e Anhebung des derzeitigen <strong>Douglasien</strong>anteils aus historischen Gründen (<strong>zum</strong> Schutz<br />
historischer Landnutzungen, wie etwa der sekundären Eichenwälder auf<br />
Buchenwaldstandorten) scheidet ebenfalls aus, da es sich bei den <strong>Douglasien</strong>beständen i.d.R.<br />
um Jungbestände handelt und die Douglasie ke<strong>in</strong>e Habitattradition <strong>in</strong> Deutschland aufbauen<br />
konnte.<br />
Die Eigenart des Landschaftsbildes und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werden <strong>in</strong><br />
der Naturschutzpraxis auch für Arten und Biotoptypen verwendet. Die Eigenart des<br />
Landschaftsbildes wird dabei die speziellen Ökosystemtypen / Waldgesellschaften des<br />
Landschaftsraumes berücksichtigen müssen (s.z.B. PLACHTER 1991; ERDMANN &<br />
SPANDAU 1997; HÖLTERMANN, KLINGSTEIN & SSYMANK 2007). Wie oben<br />
beschrieben hat die Douglasie hier e<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluss und verändert nachhaltig die<br />
Arten- und Lebensraumgeme<strong>in</strong>schaften.<br />
Die Strukturvielfalt des Bestandesaufbaus wird durch den <strong>Douglasien</strong>anbau verändert<br />
(HÖLTERMANN, KLINGSTEIN & SSYMANK 2007). Durch die Douglasie können Mehr-<br />
Stockwerke–Bestandesstrukturen aufgebaut werden. Durch die unterschiedliche<br />
Wuchsdynamik können auch unterschiedliche horizontale Strukturen auftreten, die aber<br />
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