Untitled - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
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Ergebnisse<br />
4.2. Lichtmikroskopische Untersuchungen<br />
Für die Auswertung der mikroskopischen Untersuchungen dienten der<br />
Strahlenverklebungsindex sowie die Anzahl der Strahlenbrüche pro Gesichtsfeld als<br />
Parameter.<br />
4.2.1. Strahlenverklebungsindex<br />
Die Federn der Versuchsgruppe 3A wiesen gegenüber den Gruppen 1A (p = 0,02),<br />
4A (p = 0,01) sowie der Kontrolle A (p = 0,01) signifikant höhere Werte auf. Auch bei<br />
der Behandlungsgruppe B zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen den<br />
einzelnen Ölen. Die Gruppe 1B lag in den Mittelwerten deutlich unter den Gruppen<br />
2B (p = 0,05), 3B (p = 0,02) und 4B (p = 0,02), wobei sich der Unterschied sowohl in<br />
der Behandlungsgruppe A, als auch in der Behandlungsgruppe B auf die<br />
Eiderentenfedern beschränkte. Die genannten Ölqualitäten hoben sich nach der<br />
Langzeitkontamination ferner durch erhöhte Werte von der Kontrollgruppe B ab. Bei<br />
den Ergebnissen der Behandlungsgruppe C konnten keine statistisch relevanten<br />
Abweichungen beobachtet werden. In allen Versuchsgruppen zeigten die<br />
Eiderentenfedern höhere Werte als die Stockentenfedern (p = 0,0001). Die Zunahme<br />
der Strahlenverklebungen nach der Verölung lag für die Eiderentenfedern bei 0,07 ±<br />
0,03 (entspricht 7,04 ± 2,53%) und für die Stockentenfedern bei 0,02 ± 0,01<br />
(entspricht 2,05 ± 1,41%). Innerhalb der Kontrollgruppen zeigten die<br />
Eiderentenfedern eine Indexzunahme von 0,06 ± 0,00 (entspricht 5,88 ± 0,00%) und<br />
die Stockentenfedern eine Indexzunahme von 0,04 ± 0,01 (entspricht 3,59 ±1 ,22%).<br />
Ein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungen konnte nur in den<br />
Kontrollgruppen ausgemacht werden. Die Kontrollgruppe B zeigte im Vergleich zur<br />
Kontrollgruppe 0 höhere Indexwerte (p = 0,02), wobei sich dieser Unterschied nur bei<br />
den Stockentenfedern bemerkbar machte. Die Ergebnisse werden in der Tabelle 7<br />
gezeigt und durch die Abbildung 11 verdeutlicht.<br />
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