bnn-nachrichtennaturkosthandel - Bundesverband Naturkost ...
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All Ding sind Gift und nichts<br />
ohn Gift; allein die Dosis macht,<br />
dass ein Ding kein Gift ist.<br />
(Paracelsus)<br />
Grundsätzlich gilt: Kein Lebensmittel<br />
kann von jedem Menschen gefahrlos gegessen<br />
werden – ein gewisses Maß an<br />
Selbstverantwortung ist immer erforderlich.<br />
Ansonsten dürften nur noch salzar-<br />
Vorläufige Verzehrsempfehlung für Zimtprodukte von Bund und Ländern<br />
Kinder (15 kg) pro Tag:<br />
• 4 Zimtsterne oder • 1 Lebkuchen à 30 g oder • 2 Müsliriegel à 35 g oder<br />
• Fertigmüsli oder Getreidechips mit Zimt 75g<br />
Erwachsene (60 kg) pro Tag:<br />
• 8 Zimtsterne oder • 2 Lebkuchen à 30 g oder • 2 Müsliriegel à 35 g oder<br />
• Fertigmüsli oder Getreidechips mit Zimt 100 g<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Da durch den Verzehr weiterer zimthaltiger Lebensmittel (Joghurt, Tee, Glühwein etc.)<br />
versehentlich doch zu viel Cumarin aufgenommen werden kann, sollten die Verzehrsempfehlungen<br />
sicherheitshalber nicht täglich ausgeschöpft werden.<br />
Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt<br />
Das Pulver beider Zimtarten sieht sehr ähnlich aus. In der Regel wird einfach »Zimt«<br />
deklariert. Im <strong>Naturkost</strong>handel gibt es jedoch auch Produkte, auf denen die jeweils<br />
eingesetzte Zimtsorte genannt ist. Für Zimtstangen wird bei Cassia-Zimt eine relativ<br />
dicke Rindenschicht eingerollt (auf dem Foto rechts). Eine Ceylon-Zimt-Stange ähnelt<br />
dagegen im Querschnitt einer angeschnittenen Zigarre, da mehrere feine Rindenlagen<br />
zu einer Zimtstange gerollt werden (auf dem Foto links).<br />
me, zuckerfreie, laktose- und glutenfreie<br />
Produkte verkauft werden – und letztlich<br />
auch diese nicht, denn bekanntlich wird<br />
jedes Ding zum Gift, wenn man zu viel<br />
davon zu sich nimmt.<br />
Auf Spurensuche<br />
Ein Jahr nach Änderung der Allergenkennzeichnung<br />
Seit einem Jahr ist die neue EU-<br />
Kennzeichnungsregelung für allergieauslösende<br />
Zutaten in Lebensmitteln<br />
verbindlich und muss in die<br />
Praxis umgesetzt werden. Zeit für<br />
eine Zwischenbilanz aus Sicht der<br />
<strong>Naturkost</strong>branche: Gab es Hindernisse<br />
bei der Umsetzung der EU-<br />
Richtlinie im <strong>Naturkost</strong>bereich? Wie<br />
handhaben Bio-Betriebe die Kennzeichnung<br />
von Allergenspuren? Gibt<br />
es neue gesetzliche Anforderungen<br />
an die Allergenkennzeichnung? Und<br />
schließlich: Profitieren Allergiker von<br />
den neuen Kennzeichnungsregeln?<br />
Ein immer größerer Prozentsatz der europäischen<br />
Bevölkerung leidet unter All-<br />
ergien, die mitunter schwerwiegende gesundheitliche<br />
Probleme verursachen.<br />
Aber noch längst sind die Wirkmechanismen<br />
allergener Substanzen nicht endgültig<br />
geklärt und für viele Stoffe müssen<br />
erst noch optimale Nachweisverfahren<br />
gefunden werden. Aus diesen Gründen<br />
enthält die EU-Richtlinie 2003/89/EG zur<br />
Allergenkennzeichnung den ausdrücklichen<br />
Hinweis, dass die Listen der kennzeichnungspflichtigen<br />
und von der Kennzeichnung<br />
ausgenommenen Substanzen<br />
regelmäßig überprüft und aktualisiert<br />
werden sollen. Ein Jahr nach Inkrafttreten<br />
ist die Allergenkennzeichnungs-Richtlinie<br />
(http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/si<br />
te/de/oj/2003/l_308/l_30820031125de<br />
00150018.pdf) jedoch noch unverändert.<br />
Katja Niedzwezky<br />
Biobranche gut vorbereitet<br />
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Allergenkennzeichnung<br />
hat innerhalb der<br />
<strong>Naturkost</strong>branche nur geringe Probleme<br />
verursacht, denn ein Großteil der Hersteller<br />
deklariert die Zutaten seiner Produkte<br />
schon seit einigen Jahren vollständig. Diese<br />
Volldeklaration geht weit über die gesetzlichen<br />
Anforderungen hinaus, da jede<br />
Zutat, egal in welcher Menge sie zum<br />
Produkt hinzu gegeben wird, im Zutatenverzeichnis<br />
aufgelistet wird. Für die meisten<br />
<strong>Naturkost</strong>unternehmen hat sich<br />
folglich mit Inkrafttreten der Richtlinie<br />
nichts an der Zutatenkennzeichnung geändert.<br />
Der Volldeklarationsbeschluss des<br />
BNN Herstellung und Handel gibt den Na-<br />
BNN-Nachrichten <strong>Naturkost</strong>handel Dezember 2006 12