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bnn-nachrichtennaturkosthandel - Bundesverband Naturkost ...

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All Ding sind Gift und nichts<br />

ohn Gift; allein die Dosis macht,<br />

dass ein Ding kein Gift ist.<br />

(Paracelsus)<br />

Grundsätzlich gilt: Kein Lebensmittel<br />

kann von jedem Menschen gefahrlos gegessen<br />

werden – ein gewisses Maß an<br />

Selbstverantwortung ist immer erforderlich.<br />

Ansonsten dürften nur noch salzar-<br />

Vorläufige Verzehrsempfehlung für Zimtprodukte von Bund und Ländern<br />

Kinder (15 kg) pro Tag:<br />

• 4 Zimtsterne oder • 1 Lebkuchen à 30 g oder • 2 Müsliriegel à 35 g oder<br />

• Fertigmüsli oder Getreidechips mit Zimt 75g<br />

Erwachsene (60 kg) pro Tag:<br />

• 8 Zimtsterne oder • 2 Lebkuchen à 30 g oder • 2 Müsliriegel à 35 g oder<br />

• Fertigmüsli oder Getreidechips mit Zimt 100 g<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Da durch den Verzehr weiterer zimthaltiger Lebensmittel (Joghurt, Tee, Glühwein etc.)<br />

versehentlich doch zu viel Cumarin aufgenommen werden kann, sollten die Verzehrsempfehlungen<br />

sicherheitshalber nicht täglich ausgeschöpft werden.<br />

Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt<br />

Das Pulver beider Zimtarten sieht sehr ähnlich aus. In der Regel wird einfach »Zimt«<br />

deklariert. Im <strong>Naturkost</strong>handel gibt es jedoch auch Produkte, auf denen die jeweils<br />

eingesetzte Zimtsorte genannt ist. Für Zimtstangen wird bei Cassia-Zimt eine relativ<br />

dicke Rindenschicht eingerollt (auf dem Foto rechts). Eine Ceylon-Zimt-Stange ähnelt<br />

dagegen im Querschnitt einer angeschnittenen Zigarre, da mehrere feine Rindenlagen<br />

zu einer Zimtstange gerollt werden (auf dem Foto links).<br />

me, zuckerfreie, laktose- und glutenfreie<br />

Produkte verkauft werden – und letztlich<br />

auch diese nicht, denn bekanntlich wird<br />

jedes Ding zum Gift, wenn man zu viel<br />

davon zu sich nimmt.<br />

Auf Spurensuche<br />

Ein Jahr nach Änderung der Allergenkennzeichnung<br />

Seit einem Jahr ist die neue EU-<br />

Kennzeichnungsregelung für allergieauslösende<br />

Zutaten in Lebensmitteln<br />

verbindlich und muss in die<br />

Praxis umgesetzt werden. Zeit für<br />

eine Zwischenbilanz aus Sicht der<br />

<strong>Naturkost</strong>branche: Gab es Hindernisse<br />

bei der Umsetzung der EU-<br />

Richtlinie im <strong>Naturkost</strong>bereich? Wie<br />

handhaben Bio-Betriebe die Kennzeichnung<br />

von Allergenspuren? Gibt<br />

es neue gesetzliche Anforderungen<br />

an die Allergenkennzeichnung? Und<br />

schließlich: Profitieren Allergiker von<br />

den neuen Kennzeichnungsregeln?<br />

Ein immer größerer Prozentsatz der europäischen<br />

Bevölkerung leidet unter All-<br />

ergien, die mitunter schwerwiegende gesundheitliche<br />

Probleme verursachen.<br />

Aber noch längst sind die Wirkmechanismen<br />

allergener Substanzen nicht endgültig<br />

geklärt und für viele Stoffe müssen<br />

erst noch optimale Nachweisverfahren<br />

gefunden werden. Aus diesen Gründen<br />

enthält die EU-Richtlinie 2003/89/EG zur<br />

Allergenkennzeichnung den ausdrücklichen<br />

Hinweis, dass die Listen der kennzeichnungspflichtigen<br />

und von der Kennzeichnung<br />

ausgenommenen Substanzen<br />

regelmäßig überprüft und aktualisiert<br />

werden sollen. Ein Jahr nach Inkrafttreten<br />

ist die Allergenkennzeichnungs-Richtlinie<br />

(http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/si<br />

te/de/oj/2003/l_308/l_30820031125de<br />

00150018.pdf) jedoch noch unverändert.<br />

Katja Niedzwezky<br />

Biobranche gut vorbereitet<br />

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Allergenkennzeichnung<br />

hat innerhalb der<br />

<strong>Naturkost</strong>branche nur geringe Probleme<br />

verursacht, denn ein Großteil der Hersteller<br />

deklariert die Zutaten seiner Produkte<br />

schon seit einigen Jahren vollständig. Diese<br />

Volldeklaration geht weit über die gesetzlichen<br />

Anforderungen hinaus, da jede<br />

Zutat, egal in welcher Menge sie zum<br />

Produkt hinzu gegeben wird, im Zutatenverzeichnis<br />

aufgelistet wird. Für die meisten<br />

<strong>Naturkost</strong>unternehmen hat sich<br />

folglich mit Inkrafttreten der Richtlinie<br />

nichts an der Zutatenkennzeichnung geändert.<br />

Der Volldeklarationsbeschluss des<br />

BNN Herstellung und Handel gibt den Na-<br />

BNN-Nachrichten <strong>Naturkost</strong>handel Dezember 2006 12

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