Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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Zu den von der Kirchengemeinde vorgelegten Unterlagen wird darauf hingewiesen,<br />
dass zwar ein Gebührensatz für die Nutzung durch die örtlichen Vereine festgelegt<br />
ist, in den Finanzierungsnachweisen für die Jahre 2010 – 2012 jedoch keine entsprechenden<br />
Einnahmen vermerkt sind.<br />
Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass ausweislich der vorliegenden Abrechnungsunterlagen<br />
die politische Gemeinde ca. die Hälfte der Verbrauchsabgaben des<br />
Pallottisaales trägt, die Nutzung durch Vereine bzw. öffentliche Veranstaltungen<br />
anteilig jedoch weit dahinter zurück bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch eine<br />
Gleichbehandlung mit dem St. Wolfgang-Zentrum in Hamberg oder dem Schwalbennest<br />
in <strong>Neuhausen</strong>, die ebenfalls für Veranstaltungen der politischen Gemeinde<br />
genutzt werden, angemahnt.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass für die Eigentümer der vorgenannten Einrichtungen<br />
jederzeit die Möglichkeit besteht, entsprechende Anträge bei der<br />
Gemeinde einzureichen, dies jedoch nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt<br />
verknüpft werden sollte. Im Übrigen macht der Vorsitzende deutlich, dass es für die<br />
Gemeinde <strong>im</strong> Vergleich zur Unterhaltung einer eigenen Halle finanziell äußerst<br />
vorteilhaft ist, für die vorgenannte, doch recht geringe Nutzungsentschädigung den<br />
Pallottisaal für die örtlichen Vereine bzw. öffentliche Veranstaltungen nutzen zu<br />
können.<br />
In Anbetracht des Umstandes, dass der größte Teil der Verbrauchsaufwendungen<br />
auf die Heizkosten entfällt, wird ferner die Frage aufgeworfen, inwieweit hierbei durch<br />
energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Einsparungen möglich sind. Der<br />
Bürgermeister geht davon aus, dass sich die Kirchengemeinde hierüber bereits<br />
selbst Gedanken gemacht hat, jedoch bedacht werden sollte, dass entsprechende<br />
Maßnahmen mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden sind. Der Vorsitzende<br />
verweist in diesem Zusammenhang auch auf § 8 der Vereinbarung, wonach die<br />
Notwendigkeit, der Umfang und die Kostenbeteiligung an wesentlichen Bauerhaltungsmaßnahmen<br />
<strong>im</strong> Einzelfall durch einvernehmliche Regelungen zwischen der<br />
Kirchengemeinde und der Gemeinde getroffen werden.