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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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Zu den von der Kirchengemeinde vorgelegten Unterlagen wird darauf hingewiesen,<br />

dass zwar ein Gebührensatz für die Nutzung durch die örtlichen Vereine festgelegt<br />

ist, in den Finanzierungsnachweisen für die Jahre 2010 – 2012 jedoch keine entsprechenden<br />

Einnahmen vermerkt sind.<br />

Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass ausweislich der vorliegenden Abrechnungsunterlagen<br />

die politische Gemeinde ca. die Hälfte der Verbrauchsabgaben des<br />

Pallottisaales trägt, die Nutzung durch Vereine bzw. öffentliche Veranstaltungen<br />

anteilig jedoch weit dahinter zurück bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch eine<br />

Gleichbehandlung mit dem St. Wolfgang-Zentrum in Hamberg oder dem Schwalbennest<br />

in <strong>Neuhausen</strong>, die ebenfalls für Veranstaltungen der politischen Gemeinde<br />

genutzt werden, angemahnt.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass für die Eigentümer der vorgenannten Einrichtungen<br />

jederzeit die Möglichkeit besteht, entsprechende Anträge bei der<br />

Gemeinde einzureichen, dies jedoch nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt<br />

verknüpft werden sollte. Im Übrigen macht der Vorsitzende deutlich, dass es für die<br />

Gemeinde <strong>im</strong> Vergleich zur Unterhaltung einer eigenen Halle finanziell äußerst<br />

vorteilhaft ist, für die vorgenannte, doch recht geringe Nutzungsentschädigung den<br />

Pallottisaal für die örtlichen Vereine bzw. öffentliche Veranstaltungen nutzen zu<br />

können.<br />

In Anbetracht des Umstandes, dass der größte Teil der Verbrauchsaufwendungen<br />

auf die Heizkosten entfällt, wird ferner die Frage aufgeworfen, inwieweit hierbei durch<br />

energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Einsparungen möglich sind. Der<br />

Bürgermeister geht davon aus, dass sich die Kirchengemeinde hierüber bereits<br />

selbst Gedanken gemacht hat, jedoch bedacht werden sollte, dass entsprechende<br />

Maßnahmen mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden sind. Der Vorsitzende<br />

verweist in diesem Zusammenhang auch auf § 8 der Vereinbarung, wonach die<br />

Notwendigkeit, der Umfang und die Kostenbeteiligung an wesentlichen Bauerhaltungsmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> Einzelfall durch einvernehmliche Regelungen zwischen der<br />

Kirchengemeinde und der Gemeinde getroffen werden.

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