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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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Punkt 4<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />

Der Entwurf der Jahresrechnung 2011 wurde in der Finanzausschusssitzung am<br />

02.Mai 2012 eingehend vorberaten. Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf<br />

wurde zugest<strong>im</strong>mt und die Jahresrechnung 2011 zur Beschlussfassung an den Gemeinderat<br />

verwiesen. Dem Gremium liegt zur heutigen Sitzung der kassenmäßige Abschluss,<br />

die Feststellung des Rechnungsergebnisses mit Rechenschaftsbericht sowie<br />

eine Vermögensübersicht zum 31.Dez.2011 vor.<br />

Nach den Ausführungen des stellvertretenden Kämmerers Ralf Hildinger ergeben sich<br />

be<strong>im</strong> Rechnungsergebnis <strong>im</strong> Bereich des Verwaltungshaushalts gegenüber dem<br />

Haushaltsplan Mehreinnahmen be<strong>im</strong> Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+<br />

134.--€), bei den Schlüsselzuweisungen (+ 158.821.--€), be<strong>im</strong> Familienleistungsausgleich<br />

(+ 3.491.--€), bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (+ 163.495.--<br />

€) sowie Minderausgaben bei den Bewirtschaftungskosten (./. 17.887.--€), bei den<br />

Personalausgaben (./. 73.877.--€), bei den Unterhaltungsausgaben (./. 12.833.--€) und<br />

bei der Umlage an den Schulverband (./. 54.000.--€). Dem stehen Mindereinnahmen<br />

bei der Gewerbesteuer (./. 8.962.--€) und bei der Grundsteuer A und B (./. 593.--€)<br />

sowie Mehrausgaben bei der Umlage an den Wasserverband (+ 3.064.--€) und bei der<br />

Fahrzeugunterhaltung (+ 8.959.--€) gegenüber.<br />

Aufgrund der vorgenannten Verbesserungen <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt konnte die Zuführungsrate<br />

an den Vermögenshaushalt um 582.097.--€ auf 668.397.--€ erhöht<br />

werden. Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung müssen dem Vermögenshaushalt<br />

mindestens Mittel in Höhe der Kreditbeschaffungskosten und der ordentlichen<br />

Tilgung von Krediten zugeführt werden, soweit <strong>im</strong> Vermögenshaushalt keine Ersatzdeckungsmittel<br />

zur Verfügung stehen. Diese Mindestzuführungsrate <strong>im</strong> Jahr 2011 in<br />

Höhe von 106.680,28 € konnte somit durch den Verwaltungshaushalt erwirtschaftet<br />

werden. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt soll ferner die Ansammlung von<br />

Rücklagen ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten<br />

gedeckten Abschreibungen. Diese betragen 613.224,02 €, so dass auch die Soll-<br />

Zuführungsrate erreicht wurde. Durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen bei den<br />

kostendeckenden Einrichtungen konnte in diesen Bereichen die Vermögenssubstanz<br />

erhalten werden. Dies darf jedoch nach den Ausführungen des stellvertretenden<br />

Kämmerers nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die anderen Vermögensgegen-

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