Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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Punkt 4<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />
Der Entwurf der Jahresrechnung 2011 wurde in der Finanzausschusssitzung am<br />
02.Mai 2012 eingehend vorberaten. Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf<br />
wurde zugest<strong>im</strong>mt und die Jahresrechnung 2011 zur Beschlussfassung an den Gemeinderat<br />
verwiesen. Dem Gremium liegt zur heutigen Sitzung der kassenmäßige Abschluss,<br />
die Feststellung des Rechnungsergebnisses mit Rechenschaftsbericht sowie<br />
eine Vermögensübersicht zum 31.Dez.2011 vor.<br />
Nach den Ausführungen des stellvertretenden Kämmerers Ralf Hildinger ergeben sich<br />
be<strong>im</strong> Rechnungsergebnis <strong>im</strong> Bereich des Verwaltungshaushalts gegenüber dem<br />
Haushaltsplan Mehreinnahmen be<strong>im</strong> Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+<br />
134.--€), bei den Schlüsselzuweisungen (+ 158.821.--€), be<strong>im</strong> Familienleistungsausgleich<br />
(+ 3.491.--€), bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (+ 163.495.--<br />
€) sowie Minderausgaben bei den Bewirtschaftungskosten (./. 17.887.--€), bei den<br />
Personalausgaben (./. 73.877.--€), bei den Unterhaltungsausgaben (./. 12.833.--€) und<br />
bei der Umlage an den Schulverband (./. 54.000.--€). Dem stehen Mindereinnahmen<br />
bei der Gewerbesteuer (./. 8.962.--€) und bei der Grundsteuer A und B (./. 593.--€)<br />
sowie Mehrausgaben bei der Umlage an den Wasserverband (+ 3.064.--€) und bei der<br />
Fahrzeugunterhaltung (+ 8.959.--€) gegenüber.<br />
Aufgrund der vorgenannten Verbesserungen <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt konnte die Zuführungsrate<br />
an den Vermögenshaushalt um 582.097.--€ auf 668.397.--€ erhöht<br />
werden. Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung müssen dem Vermögenshaushalt<br />
mindestens Mittel in Höhe der Kreditbeschaffungskosten und der ordentlichen<br />
Tilgung von Krediten zugeführt werden, soweit <strong>im</strong> Vermögenshaushalt keine Ersatzdeckungsmittel<br />
zur Verfügung stehen. Diese Mindestzuführungsrate <strong>im</strong> Jahr 2011 in<br />
Höhe von 106.680,28 € konnte somit durch den Verwaltungshaushalt erwirtschaftet<br />
werden. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt soll ferner die Ansammlung von<br />
Rücklagen ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten<br />
gedeckten Abschreibungen. Diese betragen 613.224,02 €, so dass auch die Soll-<br />
Zuführungsrate erreicht wurde. Durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen bei den<br />
kostendeckenden Einrichtungen konnte in diesen Bereichen die Vermögenssubstanz<br />
erhalten werden. Dies darf jedoch nach den Ausführungen des stellvertretenden<br />
Kämmerers nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die anderen Vermögensgegen-