Lärmaktionsplan Für die Kreisstadt Siegburg
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<strong>Lärmaktionsplan</strong><br />
<strong>Für</strong> <strong>die</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Siegburg</strong><br />
Vorentwurf<br />
November 2010
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeines S.3<br />
2. Einführung <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung <strong>Siegburg</strong> S.4<br />
3. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigen Lärmquellen S.11<br />
4. Konfliktbeurteilung Großflughafen Köln_ Bonn S.13<br />
5. Zuständige Behörde S.15<br />
6. Verweis auf Ort der Veröffentlichung S.15<br />
7. Rechtlicher Hintergrund S.16<br />
8. Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG S.16<br />
9. Zusammenfassung der Lärmkarten S.17<br />
10. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen S.18<br />
11. Informationen und Mitwirkung der Öffentlichkeit S.39<br />
12. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmsanierung S.40<br />
13. Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung<br />
ggf. zum Schutz ruhiger Gebiete<br />
S.40<br />
14. Langfristige Strategie der Lärmminderung S.41<br />
15. Bemerkungen S.41<br />
16. Finanzielle Information S.41<br />
17. Geplante Bestimmungen über <strong>die</strong> Bewertung<br />
der Durchführung (Qualitätssicherung)<br />
S.41<br />
18. Erwartete Auswirkungen S.41<br />
19. Fazit S.41<br />
Anhang I: Lärmkarten S.42<br />
Anhang II: Daten zu Lärmkarten S.53<br />
Anhang III: Protokoll der öffentlichen Anhörung S.56<br />
Anhang IV: Lärmschutz an bestehenden Straßen S.57<br />
Anhang V: Exkurs Fluglärm S.60<br />
Bewertung und aktuelle Lage S.61<br />
Möglichkeiten zur weiteren Reduktion des Fluglärms S.64<br />
Verhältnis Fluglärm und Auswirkungen auf <strong>die</strong> Gesundheit S.72<br />
2
1. Allgemeines<br />
Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen<br />
Union <strong>die</strong> Richtlinie 2002/49/EG über <strong>die</strong> Bewertung und Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärmrichtlinie (ULR) verfolgt das Ziel, ein<br />
gemeinsames Konzept zur Ermittlung, Bewertung und Bekämpfung durch<br />
Umgebungslärm vorzugeben. Das Konzept sollte schrittweise durch folgende<br />
Maßnahmen umgesetzt werden:<br />
Ermittlung des Umgebungslärms anhand von Lärmkarten nach einheitlichen<br />
Bewertungsmethoden Lärmkartierung)<br />
Information über Belastung durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen<br />
(Information der Öffentlichkeit)<br />
Aufstellung von Aktionsplänen, um Umgebungslärm zu mindern, ihm<br />
vorzubeugen und zu verhindern (<strong>Lärmaktionsplan</strong>)<br />
Die URL ist am 16. Juni 2006 durch Ergänzung des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht übernommen worden. Darin<br />
werden u.a. <strong>die</strong> Zuständigkeiten für <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland geregelt.<br />
Danach sind <strong>die</strong> Gemeinden oder <strong>die</strong> nach Landesrecht zuständigen Stellen für <strong>die</strong><br />
Kartierung zuständig (soweit es sich um Lärm von Eisenbahnen des Bundes<br />
handelt). Die Lärmkartierung und <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung liegt auch für den<br />
Schienenlärm in der Zuständigkeit der Gemeinde. Am 16. März 2006 ist <strong>die</strong><br />
Verordnung über <strong>die</strong> Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Der<br />
Umgebungslärm ist innerhalb und außerhalb der Ballungsräume stufenweise und<br />
nach Lärmarten getrennt zu untersuchen und zu kartieren.<br />
Lärmaktionspläne sind gem. § 47d BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und<br />
Lärmauswirkungen sind in der ersten Stufe von allen Kommunen aufzustellen,<br />
welche <strong>die</strong> folgende Schwellenwerte überschreiten:<br />
1. Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,<br />
2. Orte in der Nähe von:<br />
„Hauptverkehrsstraßen“ mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs<br />
Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (<strong>die</strong>s entspricht einer durchschnittlichen<br />
täglichen Verkehrsmenge von ca. 16.450),<br />
3
„Haupteisenbahnstrecken“ mit einem Verkehrsaufkommen von über<br />
60.000 Zügen pro Jahr (durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge ca.<br />
165 DTV),<br />
„Großflughäfen“ mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000<br />
Bewegungen pro Jahr<br />
Durch <strong>die</strong> Überschreitung der Schwellenwerte in den Bereichen<br />
„Hauptverkehrsstraßen“, Haupteisenbahnstrecken“ und „Großflughäfen“ ist <strong>die</strong><br />
<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Siegburg</strong> verpflichtet entsprechende Lärmaktionspläne aufzustellen.<br />
Der vorliegende <strong>Lärmaktionsplan</strong> orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes<br />
Nordrhein Westfalen, der <strong>die</strong> Mindestanforderungen gem. Anhang V der EG-<br />
Umgebungslärmrichtlinie erfüllt.<br />
2. Einführung <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung <strong>Siegburg</strong><br />
Der Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 30.11.2009 <strong>die</strong> Aufstellung<br />
eines Lärmaktionplanes der ersten Stufe gem. § 47d Bundes<br />
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für <strong>die</strong> im Rahmen der Lärmberechnung<br />
betroffenen Bereiche des Stadtgebietes. Als Grundlage hierzu <strong>die</strong>nten <strong>die</strong><br />
berechneten Lärmkarten des Büros grasy + zanolli engineering, Bergisch Gladbach,<br />
welche von Herrn Zanolli in der Sitzung erläutert wurden.<br />
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorentwurf des <strong>Lärmaktionsplan</strong>es zu<br />
erarbeiten, um auf <strong>die</strong>ser Grundlage <strong>die</strong> Stellungnahmen der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong> berührt sein können, einzuholen. Weiterhin wurde <strong>die</strong> Verwaltung<br />
beauftragt, eine Abfrage an den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW)<br />
bezüglich einer möglichen Lärmsanierung für <strong>die</strong> betroffenen Gebiete entlang der<br />
Hauptverkehrsstraßen mit über sechs Millionen Kraftfahrzeugen einzureichen.<br />
Nach Abschluss der Analyse und mit Beginn der Erarbeitung des Vorentwurfes des<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>es, erfolgt <strong>die</strong> Fortführung des o.g. Verfahrens nunmehr durch das<br />
Planungs- und Bauaufsichtsamt unter fachlicher Begleitung des Umweltamtes. Die<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung stellt eine städtebaulich relevante Fachplanung dar, welche in<br />
4
unmittelbarem Zusammenhang mit den vorbereitenden und verbindlichen<br />
Bauleitplänen der Stadt <strong>Siegburg</strong> steht und somit weiter im Planungsausschuss<br />
behandelt werden soll.<br />
Rechtliche Bedeutung:<br />
Entsprechend der Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie soll Vorsorge gegen<br />
Umgebungslärm getroffen werden. Die EU-Richtlinie definiert dafür den Schutz<br />
ruhiger Gebiete und unterscheidet zwischen ruhigen Gebieten auf dem Land und in<br />
Ballungsräumen.<br />
Entsprechend der Definition der EU-Richtlinie sollen ruhige Gebiete von der<br />
zuständigen Behörde festgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine allgemeine<br />
Bestimmung in Form einer Sollvorschrift, <strong>die</strong> eine Zielvorgabe definiert.<br />
Abweichungen sind möglich, unter Umständen kann auch eine Erhöhung des<br />
Geräuschpegels zugelassen werden.<br />
Verbote, wie z.B. Verkehrsbeschränkungen, spielen in <strong>die</strong>sem Bereich eine eher<br />
untergeordnete Rolle, da der Schutz lediglich gegen eine Zunahme des Lärms<br />
vorgesehen ist. Finden planerische Maßnahmen Aufnahme in den <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />
(z.B. Bebauungsplan) sind <strong>die</strong>se nach § 47b Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2<br />
BImSchG von den Planungsträgern bei ihren Planungen zu berücksichtigen.<br />
Es ergibt sich jedoch aus dem <strong>Lärmaktionsplan</strong> keine strikte Verpflichtung zur<br />
Durchführung der planerischen Maßnahmen, denn der <strong>Lärmaktionsplan</strong> ist innerhalb<br />
der nach § 1 BauGB geforderten Abwägung immer nur einer von mehreren<br />
Belangen. Die dort getroffenen Festlegungen müssen also im Rahmen der<br />
Bauleitplanung in <strong>die</strong> Abwägung einbezogen werden.<br />
Der <strong>Lärmaktionsplan</strong> entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen.<br />
Aufstellung der Lärmaktionspläne:<br />
Aufbauend auf den Lärmkarten waren gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG bis zum 18.<br />
Juli 2008 Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Rahmen <strong>die</strong>ser Aktionspläne ist eine<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sowie Angaben zu geplanten und bereits<br />
durchgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Festlegung einer<br />
5
langfristigen Strategie zu tätigen. Nach den Vorgaben des BImSchG liegt <strong>die</strong><br />
Festlegung von Maßnahmen im Ermessen der Stadt <strong>Siegburg</strong>. Ansprüche auf<br />
Festsetzungen aus den Lärmaktionsplänen bestehen nicht.<br />
Die o.g. Frist konnte von der Verwaltung nicht eingehalten werden. Das Landesamt<br />
für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat im Auftrag des Landes<br />
Lärmkarten für <strong>die</strong> Ballungszonen und <strong>die</strong> Großstädte berechnet und im Internet im<br />
März 2008 veröffentlicht. Diese Karten wurden seitens des Umweltamtes einer<br />
Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dabei wurden gravierende Abweichungen zur<br />
realen Situation festgestellt. Eine Änderung des durchgeführten Berechnungsverfahrens<br />
konnte nicht erreicht werden, so dass <strong>die</strong> Beauftragung eines<br />
Ingenieurbüros sowie <strong>die</strong> Neuberechnung der Lärmkarten in <strong>die</strong> Wege geleitet<br />
wurde.<br />
Auf <strong>die</strong>se Daten kann <strong>die</strong> Verwaltung ebenfalls bei der Umsetzung der zweiten Stufe<br />
(2011/2012), <strong>die</strong> nachfolgend beschrieben wird, zurückgreifen.<br />
Das Ministerium wurde in einem umfangreichen Schreiben am 12.6.2008 durch <strong>die</strong><br />
Verwaltung auf <strong>die</strong> festgestellten Unstimmigkeiten der Datengrundlage aufmerksam<br />
gemacht.<br />
Definition des Lärms:<br />
Weitere Vorgaben entstehen durch den Erlass vom 7. Februar 2008 des<br />
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(MUNLV) zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung. Dieser schreibt vor, dass Lärmaktionspläne zur<br />
Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen sind.<br />
Lärmprobleme liegen vor, wenn gewisse Dauerschallpegel überschritten werden.<br />
Zur Bewertung werden als Größe der „LDEN“ (Level day, evening, night) und „LNight“<br />
herangezogen. Diese Größen stellen einen energetisch ermittelten Dauerschallpegel<br />
im Jahresmittel dar. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen<br />
demzufolge dann vor, wenn an bestimmten schutzwürdigen Gebäuden<br />
(Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser) ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNIGHT von<br />
60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Nach Mitteilung des MUNLV vom<br />
6
24.04.2008 gelten für Fluglärm verminderte Auslösewerte von LDEN 65 dB(A) und<br />
LNIGHT 55 dB(A)<br />
Bereiche in <strong>Siegburg</strong>, in denen <strong>die</strong>se Werte überschritten werden, sind durch <strong>die</strong><br />
Lärmkartierung ermittelt und graphisch auf sog. Isophonenkarten dargestellt worden.<br />
Die das Siedlungsgebiet betreffenden Überschreitungen konzentrieren sich im<br />
Wesentlichen auf den Verlauf der Bundesautobahnen A 3 und A 560, der Landstraße<br />
L 16 (ehemals B 484; Teilbereich Bonner Straße und Aulgasse) und L 333 (ehemals<br />
B 8; Teilbereich Luisenstraße), <strong>die</strong> Bundesstraße B 56 (Nordumgehung), sowie den<br />
Schienen- und Flugverkehr.<br />
Vorstellung der Lärmberechnung (1. Stufe):<br />
In den Sitzungen des Umweltausschusses am 30.11.2009 und des<br />
Planungsausschusses am 10.02.2010 wurden <strong>die</strong> neu berechneten Lärmkarten für<br />
<strong>die</strong> Bereiche Straße und Schiene durch das beauftragte Ingenieurbüro grasy u.<br />
zanolli GbR, Köln, vorgestellt und erläutert.<br />
Eine Neuberechnung des Fluglärms ist nach den derzeitigen Erkenntnissen zurzeit<br />
nicht sinnvoll. Dies liegt an der Art und dem Umfang der beschriebenen<br />
Berechnungsverfahren, <strong>die</strong> eine Vielzahl von Parametern berücksichtigen, u.a.<br />
typische flug- und schalltechnische Daten der Luftfahrzeuge, wie z:B. Entfernung,<br />
Höhenwinkel, Bogenlänge der Flugkurve etc. Diese Berechungen basieren auf<br />
Annahmen und werden voraussichtlich bei einer Neuberechnung nicht zu einem<br />
anderen Ergebnis führen. Dies liegt auch an der Art der Schallausbreitung.<br />
Eine Überprüfung des Fluglärms auf der Basis realer Messdaten könnte im Rahmen<br />
des Projektes „Lärm-Isophonenberechnung“, das der Deutsche Fluglärm<strong>die</strong>nst e.V.<br />
zurzeit vorbereitet, mit Hilfe der rund um den Flughafen Köln/Bonn aufgestellten<br />
Fluglärm-Messgeräte realisiert werden.<br />
Vorbereitung <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung (1. Stufe):<br />
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wird <strong>die</strong> Verwaltung in Abstimmung<br />
mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Entwurf des <strong>Lärmaktionsplan</strong>es erstellen.<br />
7
Hierbei werden <strong>die</strong> bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Lärms beschrieben.<br />
Die zukünftigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden in unterschiedlichen<br />
Umsetzungsebenen (kurz-, mittel- und langfristig) dargestellt.<br />
Anforderungen an Inhalt und Form der Lärmaktionspläne ergeben sich aus § 47d<br />
Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der EG-Umgebungslärmrichtlinie.<br />
Daraus wird deutlich, dass ein <strong>Lärmaktionsplan</strong> aus dem Maßnahmenplan und den<br />
dazugehörigen Unterlagen, z. B. dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung,<br />
bestehen soll. Folgende Angaben enthält der Maßnahmenplan in der Regel:<br />
- Beschreibung des Ballungsraums bzw. der zu berücksichtigenden<br />
Lärmquellen sowie Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,<br />
- Information zur Rechtslage (zuständige Behörde, rechtlicher Hintergrund,<br />
geltende Grenzwerte),<br />
- Problemdarstellung (Analyse der Lärm- und Konfliktsituation und der Zahl der<br />
betroffenen Personen) und Lösungsmöglichkeiten (einschließlich Kosten-Nutzen-<br />
Analyse),<br />
- vorhandene und geplante Maßnahmen (lang-, mittel-, kurzfristig),<br />
- Überlegungen zur Plandurchführung und zur Ergebniskontrolle,<br />
- Schätzwerte für <strong>die</strong> Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen.<br />
Der Vorentwurf soll als Grundlage für <strong>die</strong> Einholung der Stellungnahmen der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch<br />
den <strong>Lärmaktionsplan</strong> berührt sein kann, <strong>die</strong>nen.<br />
Nach Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen, <strong>die</strong> sich ggf. im Rahmen der<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben haben, wird der <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />
ausgearbeitet und dem Planungsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Abschließend wird <strong>die</strong> Erstellung des Plans der Landesregierung (MUNLV) gemeldet.<br />
8
Ablauf der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung:<br />
In komplexen Lärmsituationen stellt sich der Ablauf der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung wie folgt<br />
dar:<br />
1. Analyse der vorhandenen Lärmsituation<br />
- Lärmanalyse<br />
- Betroffenenanalysen<br />
- Ermittlung von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen<br />
- Ermittlung ruhiger Gebiete<br />
- Analyse der Lärmquellen<br />
2. Analyse vorhandener Planungen<br />
- Bauleitplanung<br />
- Verkehrsentwicklungsplanung<br />
- Luftreinhalteplanung und weitere Planungen<br />
3. <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung<br />
- Analyse vorhandener und geplanter Lärmschutzprogramme und -<br />
maßnahmen<br />
- Maßnahmenkonzepte und -strategien<br />
- Prioritätensetzung<br />
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
- Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
4. Gesamtkonzept<br />
- Wirkungsanalysen, Kosten-Nutzen-Analyse<br />
- Zeitrahmen, Umsetzungsverantwortliche<br />
- Bewertung, Abwägung möglicher Maßnahmen<br />
5. <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />
6. Beschlussfassung<br />
7. Veröffentlichung und Berichterstattung<br />
Verknüpfung der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung mit anderen raumbezogenen Planungen<br />
Die <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung ist eine querschnittsorientierte Planung. In einer<br />
wechselseitigen Verzahnung mit den vorbereitenden und den verbindlichen<br />
Bauleitplanen der Stadt <strong>Siegburg</strong>, ggf. auch mit überörtlichen Planungen, soll <strong>die</strong><br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und<br />
Lärmminderung geben.<br />
9
In der nachfolgenden Abbildung ist <strong>die</strong> mögliche Verzahnung der<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung mit anderen Fachplanungen dargestellt (Quelle: LAI-Hinweise<br />
zur <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung vom 25.03.2009)<br />
Ausblick: Lärmberechnung (2. Stufe)<br />
Bereits jetzt zeichnet sich <strong>die</strong> Fortsetzung der eingeleiteten Maßnahmen ab. Bis zum<br />
18. Juli 2013 sind <strong>die</strong> Lärmaktionspläne für <strong>die</strong> 2. Stufe zu erstellen. Hierbei sind alle<br />
übrigen Straßen- und Schienenstrecken zu berücksichtigen.<br />
Gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG müssen <strong>die</strong> Lärmaktionspläne bei bedeutsamen<br />
Entwicklungen für <strong>die</strong> Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem<br />
Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.<br />
10
3. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen<br />
Zur Beschreibung der Umgebung unter den zu berücksichtigenden Lärmquellen ist<br />
festzuhalten, dass <strong>Siegburg</strong> als <strong>Kreisstadt</strong> des Rhein-Sieg-Kreises im Süden<br />
Nordrhein-Westfalens liegt und sich am Übergang zwischen Nieder- und Mittelrhein<br />
im Westen Deutschlands befindet, in der Kern-Rand-Zone zwischen den<br />
Ballungsräumen Köln im Norden und Bonn im Süden.<br />
Naturräumlich betrachtet ist <strong>Siegburg</strong> an einem südöstlichen Ausläufer der Kölner<br />
Bucht gelegen und wird im Osten durch <strong>die</strong> Höhen des Bergischen Landes begrenzt.<br />
Im Süden schließen sich der Westerwald und das Siebengebirge an. Nordöstlich der<br />
Stadt befindet sich <strong>die</strong> Wahner Heide. Im südlichen und südöstlichen Teil des<br />
Stadtgebietes bildet <strong>die</strong> Siegaue <strong>die</strong> Trennlinie zu den Nachbarstädten Sankt<br />
Augustin und Hennef und <strong>die</strong> Aggeraue zieht im nordwestlichen Teil <strong>die</strong> Grenze zu<br />
Troisdorf. Sowohl <strong>die</strong> Auenbereiche als auch das mitten im Stadtgebiet gelegene<br />
Wahrzeichen von <strong>Siegburg</strong>, der Michaelsberg, haben für <strong>die</strong> Erholung der<br />
Bevölkerung der Region eine große Bedeutung.<br />
<strong>Siegburg</strong> liegt an der Bundesautobahn A 560 (nach Bonn und Hennef), welche den<br />
südlichen Stadtrand begrenzt. Hierbei handelt es sich um eine so genannte<br />
Tangentialverkehrsstrecke, <strong>die</strong> eine überregionale Bedeutung besitzt, da durch <strong>die</strong><br />
Auffahrten zur A 59 bei Sankt Augustin eine Verbindung zum Flughafen Köln-Bonn<br />
besteht. Weiterhin verläuft <strong>die</strong> Bundesautobahn 3 (Frankfurt-Köln) von Nordwesten<br />
nach Südosten und durchzieht dabei <strong>die</strong> Stadtteile <strong>Siegburg</strong>-Nord und Wolsdorf. Aus<br />
Hennef kommend führt <strong>die</strong> Landstraße 333 (bisher: Bundesstraße 8) in Richtung<br />
Troisdorf (Südost nach West). Die Grenze zu Lohmar bildet <strong>die</strong> Bundesstraße 56,<br />
welche von Nordosten nach Südwesten verläuft und sich dort an <strong>die</strong> A560<br />
anschließt. Ausgehend von Lohmar mündet <strong>die</strong> Landstraße 16 (früher Bundesstraße<br />
484) in <strong>die</strong> Aulgasse, einer Hauptverkehrsstraße <strong>die</strong> in das Stadtgebiet führt.<br />
Die Landstraße 316 schließt südlich an <strong>die</strong> L 333 an und führt dann östlich in<br />
Richtung Hennef. Als Radialverkehrsstraße mit Zubringern auf <strong>die</strong> BAB A 560<br />
beginnt <strong>die</strong> Bonner Straße hinter der Bahnlinie und verläuft südlich nach Sankt<br />
Augustin.<br />
Seit 2003 ist <strong>Siegburg</strong> an <strong>die</strong> ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Rhein/Main<br />
angebunden. Weiterhin liegt <strong>Siegburg</strong> an der Siegstrecke Köln-Siegen und wird von<br />
Regional-Express-Zügen der Linie RE 9 be<strong>die</strong>nt. Die S-Bahn-Linie 12 von Düren<br />
11
nach Au (Sieg) über Köln und Hennef hält ebenfalls in <strong>Siegburg</strong>. Über <strong>die</strong><br />
Stadtbahnlinie 66, <strong>die</strong> in den Hauptverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt verkehrt,<br />
besteht eine ÖPNV-Verbindung mit Bonn. In der Einflugschneise des<br />
Großflughafens Köln-Bonn, der nördlich an <strong>die</strong> Wahner Heide grenzt, liegen <strong>die</strong><br />
Stadtteile <strong>Siegburg</strong>-Nord, Stallberg und Kaldauen.<br />
Aus infrastruktureller Sicht ist <strong>Siegburg</strong> ein überdurchschnittlich gut erschlossener<br />
Standort und zeugt für <strong>die</strong> Bewohner von einer besonderen Lebensqualität, <strong>die</strong> durch<br />
Minderung der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm erhalten werden muss.<br />
Bei der Ausarbeitung von Lärmkarten wird jede Lärmart (Straßen-, Schienen-, Flug-,<br />
Industrie- und Gewerbelärm) getrennt betrachtet, wobei <strong>die</strong>s auf der Grundlage einer<br />
getrennten Ermittlung der Lärmindizes LDEN und LNIGHT erfolgt, da das Ruhebedürfnis<br />
des Menschen am Tag im Vergleich zur Nacht unterschiedlich ist.<br />
Hauptlärmquellen, welche in <strong>die</strong> Gemeinde einwirken, sind:<br />
Haupt-Straßenverkehr<br />
Name Kfz/a Lage<br />
A 3 ~ 26,6 Mio.<br />
Stadtgebiet in Nord-Süd-<br />
Richtung querend<br />
A 560 ~ 22,0 Mio. Von NW nach SO<br />
B 484 ~ 8,5 Mio. Norden bis Stadtgebiet<br />
B 56 ~ 14,0 Mio. (westlich A3) Grenze nördl. Stadtgebiet<br />
B 56 ~ 8,7 Mio. (östlich A3) Grenze nördl. Stadtgebiet<br />
L 333 (Luisenstraße) ~ 6,0 Mio.<br />
L 16<br />
(Bonner Straße)<br />
Haupt-Schienenverkehr<br />
~ 8,6 Mio.<br />
Name Züge/a Lage<br />
Fern- und<br />
Regionalverkehr<br />
Westliches Stadtgebiet<br />
Richtung Troisdorf<br />
Grenze südwestliches<br />
Stadtgebiet<br />
~ 145.000 Von NW nach SO<br />
12
Flughafen<br />
Name Flugbewegungen/a Lage<br />
Köln-Bonn 151.000 Ca. 8 km nord- westlich<br />
4. Konfliktbeurteilung – Großflughafen Köln- Bonn<br />
Der Fluglärm ist in <strong>Siegburg</strong> aufgrund der geographischen Lage der<br />
Siedlungsbereiche zu den Flugrouten und Start- und Landebahnen sehr stark<br />
ausgeprägt. Die Ortsteile Nordstadt, Stallberg, Braschoß, Kaldauen und Seligenthal<br />
sind vom Fluglärm besonders betroffen.<br />
Die gesetzlichen Pflichten sind im § 29 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
hinreichend dargelegt:<br />
"Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind<br />
verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden<br />
vermeidbare Geräusche zu verhindern und <strong>die</strong> Ausbreitung unvermeidbarer<br />
Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn <strong>die</strong>s erforderlich ist, um<br />
<strong>die</strong> Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen<br />
Belästigungen durch Lärm zu schützen.<br />
Auf <strong>die</strong> Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu<br />
nehmen."<br />
Wegen der Internationalität des Luftverkehrs werden <strong>die</strong> wesentlichen Regelungen in<br />
der Internationalen Luftfahrt-Organisation ICAO verhandelt und fließen dann in<br />
nationales Recht ein. Die Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr obliegt der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden wesentliche<br />
Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung übertragen (§ 31 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz).<br />
<strong>Für</strong> <strong>die</strong> Gemeinden verbleiben nur wenige Handlungsmöglichkeiten.<br />
Eine Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen besteht immer dann, wenn für<br />
den jeweiligen Bereich festgelegte Beurteilungskriterien, insbesondere Grenzwerte,<br />
überschritten werden. Das EU-Recht gibt hierzu keine Grenzwerte vor, so dass es<br />
darauf ankommt, ob negative Lärmauswirkungen für <strong>die</strong> Gesundheit der Menschen<br />
zu befürchten sind und nur durch einen <strong>Lärmaktionsplan</strong> bewältigt werden können.<br />
Nach Auffassung der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss ein<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong> auf jeden Fall aufgestellt werden,<br />
„wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen<br />
Gebäuden ein Tagespegel (Lden) von 70 dB(A) oder ein Nachtpegel (Lnight) von 60<br />
dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder<br />
13
Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in<br />
Gebieten nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart.“<br />
Quelle: Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz vom 7.2.2008<br />
http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Dokumente/Regelwerke_und_Hilfen/Erlass_<br />
Laermaktionsplanung.pdf<br />
Diese sehr hohen, aus gesundheitlicher Sicht völlig unakzeptablen Auslöseschwellen<br />
der Landesregierung stehen im Widerspruch zur Intention der<br />
Umgebungslärmrichtlinie der EU, negative Lärmauswirkungen für <strong>die</strong> Gesundheit der<br />
Menschen zu verhindern. Das Umweltbundesamt ist bereits im März 2006 folgender<br />
Meinung:<br />
„Erforderlich wäre demnach zur Vermeidung deutlicher Beeinträchtigungen durch<br />
Lärm eine Unterschreitung der Pegelwerte von LDEN/LNight = 55/45 dB(A). Ein<br />
solches Ziel erscheint für <strong>die</strong> nächsten Jahrzehnte unrealistisch, so dass<br />
vorgeschlagen wird, <strong>die</strong> Wertepaare LDEN/LNight = 60/50 dB(A) in Analogie der<br />
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bzw. 65/55 dB(A) als weitere<br />
vorgeschaltete Stufe heranzuziehen.“<br />
Quelle: Umweltbundesamt, 2006<br />
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/UBA_Kriterien_UL<br />
R.pdf<br />
Im Runderlass “<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung” der Landesregierung (2008) ist ferner<br />
festgeschrieben, dass auch niedrigere Werte als Auslösekriterien von den<br />
Kommunen als Träger der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung verwendet werden können:<br />
„Soweit Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planung weitergehende<br />
Kriterien verfolgen, können sie <strong>die</strong>se der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung zugrunde<br />
legen.“<br />
Quelle: Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz vom 7.2.2008<br />
http://www.umgebungslaerm.nrw.de/Dokumente/Regelwerke_und_Hilfen/Erlass_<br />
Laermaktionsplanung.pdf<br />
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2009 den Night Noise Guidelines for<br />
Europe veröffentlicht und empfiehlt als primäre Prävention, dass <strong>die</strong> Bevölkerung<br />
nachts keinem höheren mittleren Schalldruckpegel (Mittelungspegel) als LNacht, außen<br />
von 40 dB(A) ausgesetzt sein sollte.<br />
Dieser Wert wird als „gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert der „Night Noise<br />
Guidelines (NNG)“ angesehen, der notwendig ist, um <strong>die</strong><br />
14
Allgemeinbevölkerung einschließlich der empfindlichsten Gruppen wie Kinder,<br />
chronisch Kranke und Ältere vor den Wirkungen des Nachtlärms zu schützen.<br />
Des Weiteren wird ein Interims-Zielwert (IT) LNacht, außen von 55 dB(A) genannt,<br />
der als Minimalziel angestrebt werden sollte, wenn der NNG-Wert von 40 dB(A)<br />
kurzfristig nicht zu erreichen ist. Die WHO weist darauf hin, dass <strong>die</strong>ser Wert kein<br />
gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert ist. Empfindliche Gruppen können bei<br />
<strong>die</strong>ser Lärmbelastung nicht hinreichend geschützt werden. Der IT-Wert sollte von<br />
den politisch Verantwortlichen daher nur als Übergangsziel in lokalen oder<br />
überregionalen Ausnahmesituationen verstanden werden.<br />
Quelle: Weltgesundheitsorganisation (WHO), 2009<br />
5. Zuständige Behörde<br />
<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Siegburg</strong><br />
Nogenter Platz 10<br />
53721 <strong>Siegburg</strong><br />
Telefon: 02241/102-0<br />
Telefax: 02241/102-284<br />
Homepage: www.siegburg.de<br />
Email: rathaus@siegurg.de<br />
Gemeindeschlüssel: 05 3 82 060<br />
NUTS3: DEA2C<br />
6. Verweis auf Ort der Veröffentlichung<br />
Die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen der Stadt <strong>Siegburg</strong> sowie des<br />
Großflughafens Köln-Bonn sind in der ersten Phase der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung durch<br />
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt<br />
worden. <strong>Für</strong> <strong>die</strong> Kartierung des Schienenlärms auf den Schienenwegen der<br />
Deutschen Bahn AG lag <strong>die</strong> Zuständigkeit bei dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).<br />
Da unmittelbar nach der Veröffentlichung der Kartenwerke gravierende<br />
Abweichungen zur Realität seitens der Stadt <strong>Siegburg</strong> festgestellt wurden und eine<br />
Änderung des durchgeführten Berechnungsverfahrens nicht durchgesetzt werden<br />
konnte, wurde ein Ingenieurbüro zur Neuberechnung der Lärmkarten beauftragt. Die<br />
aktualisierten Karten sollen im weiteren Verfahren auch auf den Internetportalen des<br />
Eisenbahn-Bundesamtes (http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de) ) und des<br />
15
LANUV (www.umgebungslaerm.nrw.de) abrufbar sein. Der Bericht über <strong>die</strong><br />
Lärmkartierung der Stadt <strong>Siegburg</strong> wird ebenfalls über <strong>die</strong> Homapage des LANUV<br />
bereitgestellt.<br />
Die neu berechneten Karten der Hauptverkehrsstraßen, Schienenverkehr und<br />
Flughafen stehen auch als PDF-Download auf den Internetseiten der Stadt <strong>Siegburg</strong><br />
unter www.siegburg.de zur Verfügung.<br />
7. Rechtlicher Hintergrund<br />
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung<br />
in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 47 a-f des BImSchG.<br />
8. Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG<br />
Da <strong>die</strong> EU in der Umgebungslärmrichtlinie keine europaweit gültigen, einheitlichen<br />
Grenzwerte festgelegt hat gelten Auslösepegel, <strong>die</strong> von der Landesregierung<br />
festgesetzt wurden oder <strong>die</strong> aufgrund gesetzlicher Regelungen bestehen. Werden<br />
<strong>die</strong> Auslösepegel überschritten, sollen Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung<br />
gezogen oder umgesetzt werden.<br />
<strong>Für</strong> den Straßen- und Schienenlärm ist <strong>die</strong>s ein Auslösepegel von LDEN= 70 dB(A)<br />
(über 24 Stunden gemittelt) bzw. von LNight = 60 dB(A) (von 22.00 – 06.00 Uhr<br />
gemittelt).<br />
<strong>Für</strong> den Fluglärm gelten <strong>die</strong> Bestimmungen des Gestzes zum Schutz gegen Fluglärm<br />
vom 31.10.2007 mit einem Auslösepegel von LDEN= 65 dB(A) (über 24 Stunden<br />
gemittelt) bzw. von LNight = 55 dB(A) (von 22.00 – 06.00 Uhr gemittelt).<br />
Die von der Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Union mitgeteilten<br />
Grenzwerte sind auch veröffentlicht unter:<br />
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/german<br />
y/dezip/_EN_1.0_&a=d<br />
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/german<br />
y/reporting2005_d2002-49/_DE_1.0_&a=d<br />
16
9. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten<br />
Im Anhang I sind <strong>die</strong> vom Ingenieurbüro grasy + zanolli neu berechneten Karten für<br />
<strong>die</strong> Bereiche Straßen- und Schienenverkehr sowie <strong>die</strong> vom LANUV zur Verfügung<br />
gestellten Lärmkarte für den Flugverkehr hinterlegt. Darüber hinaus befindet sich im<br />
Anhang II <strong>die</strong> zu der graphischen Darstellung gehörige statistische Auswertung der<br />
betroffenen Einwohner <strong>Siegburg</strong>s.<br />
Straßenverkehr<br />
Die Kartierung erfolgte aufgrund des Grenzwertes von >6 Millionen Kfz/Jahr für <strong>die</strong><br />
Hauptverkehrsstraßen Autobahnen A 3 und A 560, <strong>die</strong> Bundesstraße 56 sowie <strong>die</strong><br />
Landesstraßen L 16, Bonner Straße (ehemals B 484) und L 333, Luisenstraße<br />
(ehemals B 8). Anhand der Kartierung ergab sich, dass <strong>die</strong> Auslösewerte der<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung bei der Autobahn A 3 und der L 16, Bonner Straße überschritten<br />
wurden. Als Problembereiche stellten sich hier <strong>die</strong> Bonner Straße zwischen der<br />
Stadtgrenze und dem Kaiser-Wilhelm-Platz sowie der Stadtteil Wolsdorf beidseitig<br />
der Autobahn A 3 heraus.<br />
Schienenverkehr<br />
Die Kartierung des Schienenverkehrs erfolgte aufgrund der Eingangsgröße von<br />
>60.000 Züge/Jahr und ergab eine Betroffenheit insbesondere im Bereich<br />
Haydnstraße und im Bereich Hohlweg.<br />
Flugverkehr<br />
Die Kartierung des Flugverkehrs erfolgte durch das LANUV aufgrund der Anzahl von<br />
151.000 Flügen/Jahr, welcher somit über der für <strong>die</strong> <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung relevanten<br />
Eingangsgröße von 50.000 Flügen/Jahr liegt. Der Fluglärm betrifft insbesondere <strong>die</strong><br />
Stadtteile Kaldauen, Stallberg, Wolsdorf, Innenstadt und Nordstadt mit LDEN >55...60<br />
dB(A) und LNight >50 dB(A). Aufgrund <strong>die</strong>ser Belastung werden <strong>die</strong> für <strong>die</strong><br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung relevanten Schwellenwerte im Stadtteil Stallberg erreicht.<br />
17
10. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen<br />
Die Auswertung der Lärmkarten ergab, dass eine erhebliche Anzahl <strong>Siegburg</strong>er<br />
Einwohner durch bestehenden Flug-, Straßen- und Schienenlärm betroffen sind.<br />
Auch <strong>die</strong> Anzahl von Personen, <strong>die</strong> Lärm ausgesetzt sind, der über den für das Land<br />
NRW festgelegten Auslösewerten gemäß des Runderlasses des Ministerium für<br />
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung RdErl. V-5-8820.4.1 vom 07.02.2008) liegt, ist nicht<br />
unerheblich. Die Auslösewerte von LDEN >70 dB(A) bzw. LNight >60 dB(A) für den<br />
Straßen- und Schienenlärm und LDEN >65 dB(A) bzw. LNight >55 dB(A) für den<br />
Fluglärm wurden bei den unter „8. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten“<br />
genannten Bereichen überschritten, so dass sich folgende Teilaktionspläne für <strong>die</strong><br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung in <strong>Siegburg</strong> ergeben:<br />
Planbezeichnung Ortslage Lärmart<br />
<strong>Siegburg</strong>-2010-1 Zange Straßenverkehr<br />
<strong>Siegburg</strong>-2010-2 Wolsdorf Straßenverkehr<br />
<strong>Siegburg</strong>-2010-3 Deichhaus Schienenverkehr<br />
<strong>Siegburg</strong>-2010-4 Brückberg Schienenverkehr<br />
<strong>Siegburg</strong>-2010-5 Stallberg Fluglärm<br />
Maßnahmen zur Lärmminderung<br />
Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten der Lärmminderung:<br />
1. an der Quelle<br />
2. auf dem Ausbreitungsweg<br />
3. am Empfänger<br />
Möglichkeiten der Lärmminderung Straßenverkehrslärm:<br />
An der Quelle:<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen:<br />
- Minderung von 50 km/h auf 30 km/h: ~2,6 dB(A)<br />
- Überprüfung der Auswirkungen auf den Verkehrsfluss notwendig<br />
Änderung Oberbelag („Flüsterasphalt“)<br />
- außerorts bis zu ~5 dB(A)<br />
- kostenintensiv<br />
Verkehrslenkung, Verkehrsreduzierung, Verkehrsvermeidung<br />
- Minderung nur auf Basis einer Verkehrsprognose abschätzbar<br />
18
- Bündelung des LKW-Verkehrs/ Sperrungen für LKW<br />
- Förderung/ Ausbau ÖPNV und „Park and Ride“<br />
besserer Verkehrsfluss (grüne Welle etc.)<br />
- rechnerisch nicht nachweisbar, subjektiv jedoch positive Wirkung<br />
Auf dem Ausbreitungsweg:<br />
Lärmschutzwände/ Lärmschutzwälle (LSW)<br />
- innerorts in der Regel nicht umsetzbar, außerorts wirksam wenn<br />
Abstand zwischen LSW und Immissionsort gering<br />
Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Empfänger<br />
- bei Neuplanungen relevant, im Bestand nicht möglich<br />
Am Empfänger:<br />
Lärmschutzfenster<br />
- Schalldämmlüfter zur Verbesserung der Situation in Gebäuden<br />
- kostenintensiv<br />
Möglichkeiten der Lärmminderung Schienenverkehrslärm:<br />
An der Quelle:<br />
Geschwindigkeitsreduzierung<br />
Einsatz leiserer Züge mit hohem Scheibenbremsanteil<br />
Verlagerung in den Tageszeitraum<br />
Auf dem Ausbreitungsweg:<br />
Lärmschutzwände/ Lärmschutzwälle<br />
Am Empfänger:<br />
Schallschutzfenster (Schallschutzlüfter als Ergänzung bei Schlafräumen)<br />
Möglichkeiten der Lärmminderung Fluglärm:<br />
Fortgesetzte Mitarbeit der Stadt <strong>Siegburg</strong> Beratungskommission nach §32<br />
LVG (ehem. Fluglärmkommission)<br />
Optimierung von Flugrouten, Flughöhen und Flugverfahren<br />
Beschränkung von Nachtflügen<br />
Passiver Schallschutz<br />
Etc.<br />
Siehe auch Anhang V „Exkurs Fluglärm“<br />
19
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-1 - Konfliktbereich: Bonner Straße<br />
Ortslage: <strong>Siegburg</strong><br />
Lärmquelle: L16<br />
Verkehrsaufkommen: ~ 8,6 Mio. Kfz/a<br />
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-2 - Konfliktbereich: Wolsdorf<br />
Ortslage: Wolsdorf<br />
Lärmquelle: A3<br />
Verkehrsaufkommen: ~ 26,6 Mio. Kfz/a<br />
20
Aus den durch das Ingenieurbüro grasy + zanolli überarbeiteten Daten für <strong>die</strong><br />
Lärmquellen ergeben sich für <strong>Siegburg</strong> folgende statistische Betroffenheiten:<br />
Größe in km²<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
- Straßenverkehr -<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete<br />
>55 >65 >75<br />
Größe in km² 7,88 2,09 0,51<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Das dargestellte Diagramm zeigt <strong>die</strong> Summe der lärmbelasteten Flächen entlang der<br />
unter 3. zu berücksichtigen Hauptlärmquellen (Verkehrswege >6 Mio. Kfz/a). in<br />
Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Immissionswerten in dB(A). Die Flächen<br />
liegen in einem nach dem Immissionswerten abgestuften Band beidseits der<br />
Autobahnen bzw. Bundes- und Landesstraßen. Der Schwellenwert für eine<br />
Kartierung liegt bei 55 dB(A) tagsüber bzw. 50 dB(A) nachts.<br />
Alle Bereiche an den Hauptverkehrsstraßen, auf <strong>die</strong> Lärmimmissionen über 55 dB(A)<br />
einwirken, haben in der Summe eine Flächenausdehnung von 7,88 km² und damit<br />
einen Anteil von 33,5% am gesamten Gemeindegebiet (23,47 km²).<br />
Die Summe der betroffenen Flächen über 65 dB(A) reduziert sich im Vergleich hierzu<br />
um etwa ¼ und beträgt mit 2,09 km² etwa einen Anteil von 8,90% am gesamten<br />
Gemeindegebiet.<br />
Auf 2,17% des gesamten Gemeindegebietes ist mit erheblichen Lärmimmissionen<br />
über 75 dB(A) zu rechnen. In <strong>die</strong>sen Bereichen befinden sich in <strong>Siegburg</strong> allerdings<br />
keine Wohnungen.<br />
21
Anzahl der Wohnungen<br />
- Straßenverkehr -<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
>55 >65 >75<br />
Wohnungen 2478 164 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Oberhalb des kartierten Pegelbereiches von über 55 dB(A) befinden sich in<br />
<strong>Siegburg</strong>, auf den Straßenverkehrslärm bezogen, insgesamt 2478 Wohnungen, was<br />
ca. 12% aller Haushaltungen entspricht. 164 Wohnungen liegen im Bereich stärkerer<br />
Lärmbelastungen, keine im Bereich von erheblichen Lärmbelastungen.<br />
Anzahl betroffener Bürger<br />
- Straßenverkehr -<br />
Lärmemissionen Straßenverkehr LDEN (24 Stunden) betroffene<br />
Einwohner<br />
4000<br />
3500<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
>55...60 >60...65 >65...70 >70...75 >75<br />
Einwohner 3712 1148 251 93 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
22
Das vorangestellte Diagramm zeigt, dass insgesamt ca. 5200 Personen (errechneter<br />
Wert) im <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet im Pegelbereich >55 dB(A) leben. Bezogen auf den<br />
festgelegten Auslösepegel von LDEN 70 dB(A), ab dem Lärmschutzmaßnahmen in<br />
Erwägung gezogen werden sollen, reduziert sich <strong>die</strong>ser Wert auf 93 Personen, <strong>die</strong>s<br />
entspricht einem Anteil von ca. 0,21% der Gesamtbevölkerung <strong>Siegburg</strong>s.<br />
Bürger<br />
Anzahl betroffener<br />
- Straßenverkehr -<br />
Lärmemissionen Straßenverkehr LNIGHT (22.00 - 06.00 Uhr)<br />
betroffene Einwohner<br />
2000<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
>50...55 >55...60 >60...65 >65...70 >70<br />
Einwohner 1810 567 176 2 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Die Betroffenheit in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr stellt sich marginal anders<br />
dar, da hier, bezogen auf den Auslösepegel von LNight 60 dB(A), 178 Personen<br />
betroffen sind. Im Verhältnis zur Gesamteinwohneranzahl entspricht <strong>die</strong>s einem Wert<br />
von ca. 0,40%<br />
Die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen liegt nicht im<br />
Verantwortungsbereich der Stadt <strong>Siegburg</strong>. <strong>Für</strong> bauliche Änderungen, z.B. in Form<br />
von Lärmschutzwänden, an <strong>die</strong>sen Lärmquellen ist der Landebetrieb Straßenbau<br />
NRW als Maßnahmenträger zuständig. <strong>Für</strong> <strong>die</strong> Umsetzung ordnungsrechtlicher<br />
Maßnahmen, wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen, ist <strong>die</strong> ebenfalls <strong>die</strong> jeweils<br />
zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich.<br />
23
Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen an der L16, Bonner Straße:<br />
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-1<br />
Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h<br />
Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion Tageszeitraum (24):<br />
LDEN in dB(A) >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70- =75 >75<br />
Ist-Zustand Straße<br />
betroffene Personen<br />
(Hautverkehrsstraßen<br />
gesamt)<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf 30km/h<br />
Bonner Straße<br />
3712 1148 251 93 0<br />
3680 1150 264 67 0<br />
Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion Nachtzeitraum (22:00- 06:00 Uhr):<br />
LNight in dB(A) >50- =55 >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70<br />
Ist-Zustand Straße<br />
Betroffene Personen<br />
(Hautverkehrsstraßen<br />
gesamt)<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
auf 30km/h<br />
Bonner Straße<br />
1810 567 176 2 0<br />
1814 578 155 2 0<br />
Die Gegenüberstellung der beiden Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigt, dass durch<br />
eine Reduktion auf 30 km/h im Bereich der Bonner Straße <strong>die</strong> Zahl der betroffenen<br />
Personen, für <strong>die</strong> Auslösewerte der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung, tagsüber um 26 Personen<br />
und im Nachtzeitraum um 21 Personen gesenkt werden kann.<br />
24
Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen an der Bundesautobahn A3 (Wolsdorf):<br />
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-2<br />
Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100km/h<br />
Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von tags: 100km/h und nachts<br />
von 80 km/h<br />
Einbau Lärm absorbierender Straßenoberbeläge (bauliche Maßnahme)<br />
Überwachung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion Tageszeitraum (24h):<br />
LDEN in dB(A) >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70- =75 >75<br />
Ist-Zustand Straße<br />
Betroffene Personen<br />
(Hautverkehrsstraßen<br />
gesamt)<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
tags und<br />
nachts 100 km/h<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
tags 100<br />
km/h und nachts 80<br />
km/h<br />
3712 1148 251 93 0<br />
3352 972 208 71 0<br />
3309 939 193 70 0<br />
Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion Nachtzeitraum (22:00-06:00 Uhr):<br />
LNight in dB(A) >50- =55 >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70<br />
Ist-Zustand Straße<br />
Betroffene Personen<br />
(Hautverkehrsstraßen<br />
gesamt)<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
tags und<br />
nachts 100 km/h<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
tags 100<br />
km/h und nachts 80<br />
km/h<br />
1810 567 176 2 0<br />
1663 457 149 1 0<br />
1607 407 134 1 0<br />
25
Die Gegenüberstellung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigt, dass durch eine<br />
generelle Reduktion der Geschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich der<br />
Bundesautobahn A3 – Bereich Wolsdorf <strong>die</strong> Zahl der betroffenen Personen, für <strong>die</strong><br />
Auslösewerte der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung, tagsüber um 22 Personen und im<br />
Nachtzeitraum um 28 Personen gesenkt werden kann.<br />
Sollte zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung im Nachtzeitraum zwischen<br />
22:00 und 06:00 Uhr erfolgen, würde sich <strong>die</strong> Zahl der betroffenen Personen zum<br />
Ausgangswert um 43 reduzieren.<br />
Parallel zur Erstellung <strong>die</strong>ses Entwurfes des <strong>Lärmaktionsplan</strong>es werden <strong>die</strong><br />
zuständigen Behörden aufgefordert, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung<br />
zu nehmen und sich zu deren Durchführbarkeit zu äußern.<br />
26
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-3 – Konfliktbereich Haydnstraße<br />
Ortslage: Deichhaus<br />
Lärmquelle: Schiene<br />
Verkehrsaufkommen: ~ 145.000 Züge/a<br />
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-4 – Konfliktbereich Hohlweg<br />
Ortslage: Brückberg<br />
Lärmquelle: Schiene<br />
Verkehrsaufkommen: ~ 145.000 Züge/a<br />
27
Aus den durch das Ingenieurbüro grasy + zanolli überarbeiteten Daten für <strong>die</strong><br />
Lärmquellen ergeben sich für <strong>Siegburg</strong> folgende statistische Betroffenheiten:<br />
Größe in km²<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
1,5<br />
1<br />
0,5<br />
0<br />
- Schienenverkehr -<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete<br />
>55 >65 >75<br />
Größe in km² 2,57 0,66 0,22<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Das dargestellte Diagramm zeigt <strong>die</strong> Summe der lärmbelasteten Flächen entlang der<br />
unter 3. zu berücksichtigen Hauptlärmquellen (Schienenverkehr >60.000Züge/a), in<br />
Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Immissionswerten in dB(A). Die Flächen<br />
liegen in einem nach den Immissionswerten abgestuften Band beidseits der<br />
Schienenstrecke und betreffen hier vor allem <strong>die</strong> nördlich angrenzenden Bereiche<br />
Haydnstraße und Hohlweg. Der Schwellenwert für eine Kartierung liegt bei 55 dB(A)<br />
tagsüber bzw. 50 dB(A) nachts.<br />
Alle Bereiche an Schienenstrecke, auf <strong>die</strong> Lärmimmissionen über 55 dB(A)<br />
einwirken, haben in der Summe eine Flächenausdehnung von 2,57 km² und damit<br />
einen Anteil von 10,95% am gesamten Gemeindegebiet (23,47 km²).<br />
Die Summe der betroffenen Flächen über 65 dB(A) reduziert sich im Vergleich hierzu<br />
um etwa ¼ und beträgt mit 0,66 km² etwa einen Anteil von 2,81% am gesamten<br />
Gemeindegebiet.<br />
Auf 0,94% oder umgerechnet 0,22 km² des gesamten Gemeindegebietes ist mit<br />
erheblichen Lärmimmissionen über 75 dB(A) zu rechnen.<br />
28
Anzahl der Wohnungen<br />
- Schienenverkehr -<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
>55 >65 >75<br />
Wohnungen 1171 197 17<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Oberhalb des kartierten Pegelbereiches von über 55 dB(A) befinden sich in<br />
<strong>Siegburg</strong>, auf den Schienenlärm bezogen, insgesamt 1171 Wohnungen, was ca.<br />
5,67% aller Haushaltungen entspricht. 197 Wohnungen liegen im Bereich stärkerer<br />
Lärmbelastungen, 17 im Bereich von erheblichen Lärmbelastungen.<br />
Anzahl betroffener Bürger<br />
- Schienenverkehr -<br />
Lärmemissionen Schienenverkehr<br />
Straßenverkehr LDEN (24 Stunden) betroffene<br />
Einwohner<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
>55...60 >60...65 >65...70 >70...75 >75<br />
Einwohner 1439 608 256 122 35<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
29
Das vorangestellte Diagramm zeigt, dass insgesamt ca. 2460 Personen (errechneter<br />
Wert) im <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet im Pegelbereich >55 dB(A), in Bezug auf den<br />
Schienenlärm, leben. Bezogen auf den festgelegten Auslösepegel von LDEN 70<br />
dB(A), ab dem Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden sollen,<br />
reduziert sich <strong>die</strong>ser Wert auf 122 Personen, was einem Anteil von lediglich ca.<br />
0,28% der Gesamtbevölkerung <strong>Siegburg</strong>s entspricht.<br />
Anzahl betroffener Bürger<br />
- Schienenverkehr -<br />
Lärmemissionen Schienenverkehr<br />
Straßenverkehr LNIGHT (22.00 - 06.00 Uhr)<br />
betroffene Einwohner<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
>50...55 >55...60 >60...65 >65...70 >70<br />
Einwohner 1059 395 183 75 25<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Die Betroffenheit in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr stellt sich marginal anders<br />
dar, da hier, bezogen auf den Auslösepegel von LNight 60 dB(A), 283 Personen<br />
betroffen sind. Im Verhältnis zur Gesamteinwohneranzahl entspricht <strong>die</strong>s einem Wert<br />
von ca. 0,65%<br />
Die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen an Schienenstrecken liegt nicht im<br />
Verantwortungsbereich der Stadt <strong>Siegburg</strong>. <strong>Für</strong> bauliche Änderungen, z.B. in Form<br />
von Lärmschutzwänden oder dem Einsatz leiserer Züge an <strong>die</strong>ser Lärmquelle, ist das<br />
Eisenbahnbundesamt bzw. <strong>die</strong> Deutsche Bahn AG als Maßnahmenträger zuständig.<br />
30
Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen entlang der Schienenstrecke in den<br />
Bereichen Haydnstraße und Hohlweg:<br />
Teilaktionspläne <strong>Siegburg</strong>-2010-3 und 2010-4<br />
Errichtung einer Schallschutzwand berechnet für 2, 3 und 4 m Höhe<br />
Lärmminderung durch Schallschutzwand Tageszeitraum (24h):<br />
LDEN in dB(A) >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70- =75 >75<br />
Ist-Zustand Schiene<br />
Betroffene Personen<br />
(Schiene gesamt)<br />
1439 608 256 122 35<br />
Lärmschutzwand 2m 1444 605 251 111 35<br />
Lärmschutzwand 3m 1447 607 247 105 35<br />
Lärmschutzwand 4m 1447 608 239 99 35<br />
Lärmminderung durch Schallschutzwand Nachtzeitraum (22:00- 06:00 Uhr):<br />
LDEN in dB(A) >55- =60 >60- =65 >65- =70 >70- =75 >75<br />
Ist-Zustand Schiene<br />
Betroffene Personen<br />
(Schiene gesamt)<br />
1059 395 183 75 25<br />
Lärmschutzwand 2m 1035 399 174 70 25<br />
Lärmschutzwand 3m 1030 396 168 67 25<br />
Lärmschutzwand 4m 1020 395 161 65 25<br />
Bei der Gegenüberstellung der verschiedenen Wandhöhen zeigt sich, dass faktisch<br />
keine Verbesserung zur bestehenden Situation eintritt. Die Erklärung hierfür ist der<br />
Tatsache geschuldet, dass <strong>die</strong> Lärmberechnung einen Messpunkt in 4 m Höhe an<br />
der Fassade simuliert, <strong>die</strong> belasteten Personen/Wohnungen sich aber bereits<br />
vornehmlich in mehr als 4m Höhe, etwa ab dem 1. Obergeschoss befinden, so dass<br />
eine Lärmschutzwand in eben <strong>die</strong>ser Höhe keine nennenswerte Wirkung entfalten<br />
kann. Eine noch höher geplante Wand als <strong>die</strong> berechnete 4m Wand, stellt u.a. aus<br />
optischer aber auch ggf. aus bauordnungsrechtlicher Sicht (Abstandsflächen) keine<br />
Alternative dar.<br />
31
Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-5 – Konfliktbereich Stallberg<br />
Betroffenheit der <strong>Siegburg</strong>er Wohnbevölkerung<br />
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von<br />
Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen/Jahr ausgeht, wurde durch das<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Auftrag des<br />
Landes NRW rechnerisch ermittelt. Die Daten wurden der Stadt <strong>Siegburg</strong> mit<br />
Schreiben vom 25.02.2008 bereitgestellt und - aufgrund eines Fehlers in den<br />
statistischen Berechnungen - im Juli 2008 korrigiert.<br />
Eine Überprüfung <strong>die</strong>ser Daten durch das beauftragte Ingenieurbüro wurde nicht<br />
durchgeführt, da <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit, ein anderes Berechnungsergebnis zu<br />
erzielen, als sehr gering eingeschätzt wurde. Dies ist insbesondere begründet in den<br />
Rahmenbedingungen für <strong>die</strong> Berechnung des Fluglärms.<br />
Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden in <strong>die</strong>sem Fall seitens der Stadt <strong>Siegburg</strong><br />
vom LANUV übernommen.<br />
32
In den nachfolgenden Grafiken und Tabellen werden <strong>die</strong> vom Lärm betroffenen<br />
Gebiete in <strong>Siegburg</strong> sowie <strong>die</strong> Bewohner dargestellt.<br />
Ausbreitung des Fluglärms am<br />
Tag und in der Nacht (24<br />
Stunden)<br />
Quelle: LANUV<br />
Ausbreitung des Fluglärms in der<br />
Nacht (8 Stunden)<br />
Quelle: LANUV<br />
33
Mit Hilfe des vom Deutschen Fluglärm<strong>die</strong>nst e.V. (DFLD) überwachten Fluglärms ist<br />
es möglich, Flugspuren der startenden und landenden Flugzeuge darzustellen.<br />
Nachfolgende Grafik zeigt eine beispielhafte Aufzeichnung der Flugbewegungen<br />
eines Tages.<br />
Flugspuren am 6. Mai 2010, aufgezeichnet von den DFLD-Messstellen<br />
Quelle: www.dfld.de<br />
34
Der Fluglärm vom Flughafen Köln/Bonn ist auf der Fluglärmkarte deutlich an der<br />
„Lärmschleppe“ über den Ortsteilen Nordstadt, Stallberg, Kaldauen und Seligenthal<br />
zu erkennen. Die Europäische Union schreibt für <strong>die</strong> Darstellung des Fluglärms <strong>die</strong><br />
Verwendung des 24h-Pegels „Lden“ vor (den = day-evening-night). Die Verwendung<br />
<strong>die</strong>ses Pegels Lden ergibt für <strong>die</strong> Lärmschleppe Belastungswerte, <strong>die</strong> sich zwischen<br />
50 und 65 dB(A) bewegen.<br />
Die Auslöseschwelle für <strong>die</strong> <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung von Lden von 65 dB(A) oder Lnight<br />
von 55 dB(A) werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr überschritten. Eine<br />
Betroffenheit der <strong>Siegburg</strong>er Bevölkerung im gemittelten 24 Stundenzeitraum liegt<br />
rechnerisch und im Sinne der Auslösewerte nicht vor.<br />
In der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung<br />
der Lärmbelastung entwickelt werden, auf jeden Fall für <strong>die</strong> Bereiche in <strong>Siegburg</strong>, wo<br />
der Auslösewert von Lden von 65 dB(A) oder Lnight von 55 dB(A) überschritten wird.<br />
Der vorhandene und belästigende Fluglärm in <strong>Siegburg</strong> soll keinesfalls negiert<br />
werden; nur ist <strong>die</strong> <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung nicht das geeignete Instrument, da <strong>die</strong> Stadt<br />
<strong>Siegburg</strong> keine wirksamen Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms selbst<br />
festlegen kann. Dies ist nur durch das Land Nordrhein-Westfalen möglich.<br />
Gegen zwei vom Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Entscheidungen haben <strong>die</strong><br />
Stadt <strong>Siegburg</strong> und ein <strong>Siegburg</strong>er Bürger Klage erhoben.<br />
Weitere Möglichkeiten zur künftigen Lärmreduzierung sind im Anhang V „Exkurs<br />
Fluglärm“ aufgeführt.<br />
35
Das dargestellte Diagramm zeigt <strong>die</strong> Summe der lärmbelasteten Flächen in Bezug zu<br />
den unter 3. zu berücksichtigenden Hauptlärmquellen (Flugverkehr >50.000 Flüge/a)<br />
in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Immissionswerten in dB(A).<br />
Alle Bereiche, auf <strong>die</strong> der Flugverkehr mit über 55 dB(A) einwirkt, haben in der<br />
Größe in km²<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
- Flugverkehr -<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete<br />
>55 >65 >75<br />
Größe in km² 13,83 0 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Summe eine Flächenausdehnung von 13,83 km² und damit einen Anteil von 58,92%<br />
am gesamten Gemeindegebiet (23,47 km²).<br />
36
Anzahl der Wohnungen<br />
- Flugverkehr -<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen<br />
8000<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
>55 >65 >75<br />
Wohnungen 6798 0 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Hieraus resultierend ergibt sich eine Anzahl von 6798 Wohnungen, welche innerhalb<br />
des kartierten Pegelbereiches von über 55 dB(A) liegen, was einem Anteil von<br />
32,92% aller Haushaltungen entspricht.<br />
Anzahl betroffener Bürger<br />
- Flugverkehr -<br />
Lärmemissionen Straßenverkehr Flugverkehr<br />
LDEN (24 Stunden) betroffene<br />
Einwohner<br />
14000<br />
12000<br />
10000<br />
8000<br />
6000<br />
4000<br />
2000<br />
0<br />
>55...60 >60...65 >65...70 >70...75 >75<br />
Einwohner 11475 2851 0 0 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
37
Das vorangestellte Diagramm zeigt, dass insgesamt ca. 14336 Personen<br />
(errechneter Wert) im <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet im Pegelbereich >55 dB(A), in Bezug<br />
auf den Fluglärm, leben. Somit ergibt sich, dass nach den vorgegebenen<br />
Auslösewerten von Lden von 65 dB(A), keine Betroffenheit der Einwohner <strong>Siegburg</strong>s<br />
vorliegt.<br />
Anzahl betroffener<br />
Bürger<br />
- Flugverkehr -<br />
Lärmemissionen Straßenverkehr Flugverkehr LNIGHT (22.00 - 06.00 Uhr)<br />
betroffene Einwohner<br />
9000<br />
8000<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
>50...55 >55...60 >60...65 >65...70 >70<br />
Einwohner 8434 2264 0 0 0<br />
Pegelwerte dB(A)<br />
Die Lärmsituation in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr zeigt, dass insgesamt<br />
10.698 Personen im Stadtgebiet im Pegelbereich >50 dB(A) leben. Im Sinne der<br />
vorgegebenen Auslösewerte von Lnight von 55 dB(A) ergibt sich somit eine Anzahl von<br />
2264 betroffenen Einwohnern. Dies entspricht einem Anteil von ca. 5,20% der<br />
Gesamtbevölkerung.<br />
38
11. Informationen und Mitwirkung der Öffentlichkeit<br />
(Mögliche Lärmschutzmaßnahmen werden derzeit seitens der Verwaltung in<br />
Zusammenarbeit mit den Maßnahmenträgern und sonstigen Trägern<br />
öffentlilcher Belange abgestimmt. Nach Abschluss <strong>die</strong>ses Prozesses wird <strong>die</strong><br />
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung des Entwurfes zur<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong>ung für zwei Wochen durchgeführt.)<br />
39
12. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmsanierung<br />
Bestehende Maßnahmen<br />
[ ] Verkehrsplanung<br />
[ ] Raumordnung<br />
[ x] auf <strong>die</strong> Quelle ausgerichtete Maßnahmen<br />
[ ] Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung<br />
[ x] Verringerung der Schallübertragung<br />
[ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize<br />
[ ] sonstige: _____________________<br />
Straßenverkehr (Teilaktionsplan 1 und 2)<br />
An der Bundesautobahn A3 bestehen teilweise bereits Lärmschutzeinrichtungen.<br />
Weitere Maßnahmen sind nicht bekannt.<br />
Schienenverkehr (Teilaktionsplan 3 und 4)<br />
Entlang der Bahnstrecke sind ebenfalls bereits Lärmschutzmaßnahmen in<br />
erheblichen Umfang vorhanden.<br />
Flugverkehr (Teilaktionsplan 5)<br />
Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
13. Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz<br />
ruhiger Gebiete<br />
Zukünftige Maßnahmen<br />
[ ] Verkehrsplanung<br />
[ ] Raumordnung<br />
[ x] auf <strong>die</strong> Quelle ausgerichtete Maßnahmen<br />
[ ] Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung<br />
[ x] Verringerung der Schallübertragung<br />
[ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize<br />
[ ] sonstige: _____________________<br />
Straßenverkehr (Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-1 und 2)<br />
Mögliche Maßnahmen werden mit den Maßnahmenträgern diskutiert und ggf. in <strong>die</strong><br />
Teilaktionspläne mit eingearbeitet.<br />
Schienenverkehr (Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-3 und 4)<br />
Mögliche Maßnahmen werden mit den Maßnahmenträgern diskutiert und ggf. in <strong>die</strong><br />
Teilaktionspläne mit eingearbeitet.<br />
40
Flugverkehr (Teilaktionsplan <strong>Siegburg</strong>-2010-5)<br />
Mögliche Maßnahmen werden mit den Maßnahmenträgern diskutiert und ggf. in <strong>die</strong><br />
Teilaktionspläne mit eingearbeitet.<br />
14. Langfristige Strategie der Lärmminderung<br />
(Ergänzung erfolgt nach Abstimmung der konkreten Projekte für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Teilaktionspläne mit den Maßnahmenträgern)<br />
15. Bemerkungen<br />
(Ergänzung erfolgt nach Abstimmung der konkreten Projekte für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Teilaktionspläne mit den Maßnahmenträgern)<br />
16. Finanzielle Information<br />
(Ergänzung erfolgt nach Abstimmung der konkreten Projekte für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Teilaktionspläne mit den Maßnahmenträgern)<br />
17. Geplante Bestimmungen über <strong>die</strong> Bewertung der Durchführung<br />
(Qualitätssicherung)<br />
(Ergänzung erfolgt nach Abstimmung der konkreten Projekte für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Teilaktionspläne mit den Maßnahmenträgern)<br />
18. Erwartete Auswirkungen<br />
(Ergänzung erfolgt nach Abstimmung der konkreten Projekte für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Teilaktionspläne mit den Maßnahmenträgern)<br />
19. Fazit<br />
Insgesamt lässt sich für das <strong>Siegburg</strong>er Stadtgebiet feststellen, dass <strong>die</strong> Anzahl der,<br />
im Sinne des Gesetzgebers durch Lärm betroffenen Einwohner, verhältnismäßig<br />
gering ausfällt. In den Bereichen Straßen- und Schienenlärm liegt <strong>die</strong> Betroffenheit<br />
zwischen 0,21 und 0,65% bezogen auf <strong>die</strong> Gesamtbevölkerung. Ob auch in <strong>die</strong>sen<br />
Bereichen eine Verbesserung erzielt werden kann, wird derzeit mit den verschieden<br />
Maßnahmenträgern diskutiert und abgewogen.<br />
Die Betroffenheit im Bereich Fluglärm ist nach den Vorgaben des Gesetzgebers,<br />
aufgrund der angesetzten Schwellenwerte lediglich für ca. 5,2% der <strong>Siegburg</strong>er<br />
Bevölkerung im Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr gegeben. Dieser Auffassung wird<br />
seitens der Stadt <strong>Siegburg</strong> nicht gefolgt, da Auswirkungen des Lärms auf <strong>die</strong><br />
Gesundheit auch schon bei geringeren Lärmpegeln/ Schwellenwerten auftreten<br />
können. Auf den „Exkurs Fluglärm“ (Anhang V) wird verwiesen.<br />
41
Anhang I:<br />
Lärmkarten<br />
Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)<br />
erstellten Karten wurden für <strong>die</strong> Bereiche Straße und Schiene durch das<br />
Ingenieurbüro grasy + zanolli auf Plausibilität überprüft und überarbeitet. Die<br />
Lärmkarten, auch für den Flugverkehrslärm, stehen unter www.siegburg.de als PDF-<br />
Download zur Verfügung. Ergänzend hierzu sind auch <strong>die</strong> „Brennpunkte“ Bonner<br />
Str., A3 Wolsdorf, Haydnstr. und Hohlweg, bei welchen <strong>die</strong> Betroffenheitswerte<br />
überschritten werden, im Internet hinterlegt.<br />
Übersichtkarten Straßenverkehr des gesamten Stadtgebietes<br />
Straßenverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
Straßenverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
Übersichtkarten Schienenverkehr des gesamten Stadtgebietes<br />
Schienenverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
Schienenverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
Übersichtkarten Flugverkehr des gesamten Stadtgebietes<br />
Flugverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
Flugverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
Detailkarten Straßen- und Schienenlärm<br />
Bonner Straße (L 16), Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
Bereich Wolsdorf (Autobahn A3), Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
Haydnstraße (Bahntrasse), Tageszeitraum (24h), Pegelwerte L DEN dB(A)<br />
Hohlweg (Bahntrasse), Tageszeitraum (24h), Pegelwerte L DEN dB(A)<br />
42
Straßenverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
43
Straßenverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
44
Schienenverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
45
Schienenverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
46
Flugverkehr Tageszeitraum (24h), Pegelwerte LDEN dB(A)<br />
47
Flugverkehr Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr), Pegelwerte LNight dB(A)<br />
48
Anhang II:<br />
Daten zu Lärmkarten<br />
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr<br />
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen,<br />
Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurden durch<br />
das Ingenieurbüro grasy + zanolli rechnerisch ermittelt:<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:<br />
LDEN dB(A) >55 >65 >75<br />
Größe / km² 7,88 2,09 0,51<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen (Faktor nach VBEB<br />
2,1 Menschen/ WE), Schulen und Krankenhäuser:<br />
LDEN dB(A) >55 >65 >75<br />
N Wohnungen 2478 164 0<br />
N Schulgebäude 1 1 0<br />
N Krankenhausgebäude 0 0 0<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,<br />
<strong>die</strong> in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:<br />
(Tageszeitraum 24h)<br />
LDEN dB(A) >55...60 >60…65 >65…70 >70…75 >75<br />
N in Personen 3712 1148 251 93 0<br />
(Nachtzeitraum 22:00 – 06:00 Uhr)<br />
LNight/ dB(A) >50...55 >55…60 >60…65 >65…70 >70<br />
N in Personen 1810 567 176 2 0<br />
53
Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr<br />
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von<br />
Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr<br />
ausgeht, wurden durch das Ingenieurbüro grasy + zanolli rechnerisch ermittelt:<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:<br />
LDEN dB(A) >55 >65 >75<br />
Größe / km² 2,57 0,66 0,22<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen (Faktor nach VBEB<br />
2,1 Menschen/ WE), Schulen und Krankenhäuser:<br />
LDEN/ dB(A) >55 >65 >75<br />
N Wohnungen 1171 197 17<br />
N Schulgebäude 1 1 0<br />
N Krankenhausgebäude 0 0 0<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,<br />
<strong>die</strong> in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:<br />
(Tageszeitraum 24h)<br />
LDEN dB(A) >55...60 >60…65 >65…70 >70…75 >75<br />
N in Personen 1439 608 256 122 35<br />
(Nachtzeitraum 22:00 – 06:00 Uhr)<br />
LNight/ dB(A) >50...55 >55…60 >60…65 >65…70 >70<br />
N in Personen 1059 395 183 75 25<br />
54
Lärmeinwirkung durch Flugverkehr<br />
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Flugverkehrslärm, der von Großflughäfen<br />
ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:<br />
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde:<br />
LDEN dB(A) >55 >65 >75<br />
Größe / km² 13,83 0 0<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen (Faktor nach VBEB<br />
2,1 Menschen/ WE), Schulen und Krankenhäuser:<br />
LDEN dB(A) >55 >65 >75<br />
N Wohnungen 6798 0 0<br />
N Schulgebäude 51 0 0<br />
N Krankenhausgebäude 0 0 0<br />
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,<br />
<strong>die</strong> in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:<br />
(Tageszeitraum 24h)<br />
LDEN dB(A) >55...60 >60…65 >65…70 >70…75 >75<br />
N in Personen 11475 2851 0 0 0<br />
(Nachtzeitraum 22:00 – 06:00 Uhr)<br />
LNight/ dB(A) >50...55 >55…60 >60…65 >65…70 >70<br />
N in Personen 8434 2264 0 0 0<br />
55
Anhang III:<br />
Protokoll der öffentlichen Anhörung<br />
(Niederschrift der öffentlichen Anhörung vom xx.yy.zzzz)<br />
56
Anhang IV:<br />
Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung)<br />
In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik<br />
Deutschland für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von<br />
Bundesstraßen) oder das Land Nordrhein-Westfalen für seine Landesstraßen<br />
Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung <strong>die</strong>nt der Verminderung der Lärmbelastung an<br />
bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es<br />
geht um <strong>die</strong> Bewältigung einer durch <strong>die</strong> verkehrliche und bauliche Entwicklung<br />
„gewachsenen“ und „verfestigten“ Situation.<br />
Die Regelungen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den<br />
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR-<br />
97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990<br />
(RLS-90).<br />
Voraussetzungen<br />
Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der<br />
maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der<br />
Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden <strong>die</strong><br />
Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90<br />
vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten<br />
gegenübergestellt.<br />
Tabelle: Zusammenstellung der Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- und<br />
Landesstraßen<br />
Kategorie Bundesfernstraßen Landesstraßen<br />
Krankenhäuser, Schulen,<br />
Kur-, Altenheime, reine und<br />
allgemeine Wohngebiete,<br />
Kleinsiedlungsgebiete<br />
Kern- , Dorf- und<br />
Mischgebiete<br />
Tag dB(A) Nacht dB(A)<br />
70 60<br />
72 62<br />
Gewerbegebiete 75 65<br />
Tag dB(A) Nacht dB(A)<br />
70<br />
60<br />
57
Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen<br />
in den Bebauungsplänen.<br />
Bewertung der Lärmsituation<br />
Anhand der Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung wird eine Einschätzung der<br />
Lärmsituation unter Beachtung weiterer formaler Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
vorgenommen.<br />
Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung sind:<br />
• Die Stärke der Lärmbelastung<br />
• Die Anzahl der Betroffenen<br />
• Die Art des Gebietes<br />
• Die Nutzung der betroffenen Flächen<br />
• Ausschluss-/Minderungsgründe<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) oder in<br />
Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz).<br />
Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören:<br />
• Wälle<br />
• Wände<br />
• Kombination aus Wall/Wand<br />
• lärmmindernde Fahrbahnoberflächen<br />
• Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen.<br />
Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an<br />
Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume. (z.B. Einbau von<br />
Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aufwendungen für den passiven Lärmschutz<br />
können bis zu 75 v.H. erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer<br />
des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Wohnungseigentümer oder<br />
Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt.<br />
Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage<br />
der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose).<br />
Information zur Lärmsituation<br />
Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im<br />
Bereich seines Wohnhauses an <strong>die</strong> Straßenbauverwaltung richten.<br />
58
Ablaufschema: Lärmschutz an bestehenden Straßen<br />
Im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt zunächst <strong>die</strong> Bewertung der Lärmsituation<br />
nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der<br />
Berechnungsvorschrift der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 und -<br />
sofern <strong>die</strong> Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – <strong>die</strong> Ausarbeitung eines<br />
Maßnahmenkonzeptes.<br />
Wer? Was? Wie?<br />
Ausgangssituation<br />
Bürger, Gemeinde, Politik,<br />
Straßenbauverwaltung<br />
Schritt 1<br />
Straßen.NRW<br />
Schritt 2<br />
Straßen.NRW<br />
Schritt 3<br />
Straßen.NRW<br />
Schritt 4<br />
Straßen.NRW<br />
Schritt 5<br />
Straßen.NRW, MBV,<br />
BMVBS<br />
Schritt 6<br />
Straßen.NRW<br />
Schritt 7<br />
Straßen.NRW; TÖB;<br />
Gemeinde<br />
Ziel<br />
Straßen.NRW<br />
Bennennung eines konkreten<br />
Lärmproblems<br />
Überprüfung der<br />
Lärmsituation<br />
Bewertung der<br />
Lärmbelastung<br />
Bewertung der allgemeinen<br />
und rechtlichen Situation<br />
Entwicklung eines<br />
Maßnahmenkonzeptes<br />
Abstimmung des<br />
Maßnahmenkonzeptes auf<br />
Landes- bzw. Bundesebene<br />
Aufstellung des Vorentwurfs<br />
und des Bauwerksentwurfs<br />
und ggf. Einholung<br />
des Genehmigungsvermerks<br />
Schaffung von Baurecht und<br />
Sicherung der Finanzierung<br />
Eingabe, formloser Antrag<br />
Lärmtechnische Berechnung nach RLS-<br />
90; Zusammenstellung der<br />
Geobasisdaten und relevanter<br />
Informationen; Infrastrukturdaten<br />
Auswertung der Lärmtechnischen<br />
Berechnung (Pegelhöhe, Zahl der<br />
Betroffenen, Gebietsnutzung,<br />
etc.);Vergleich mit den maßgeblichen<br />
Immissionswerten<br />
Prüfung von Ausschluss-/<br />
Minderungsgründen, ggf. Hinweis auf §<br />
75 Abs. 2 VwVfG (NRW); sonstige<br />
planerische Aktivitäten<br />
Sachgerechte Bewertung verschiedener<br />
Maßnahmenvarianten, dabei<br />
Berücksichtigung von Machbarkeit,<br />
Kosten, Nutzen und Zeithorizont;<br />
Variantenvergleich mit Wirkungsanalyse<br />
und Abwägung möglicher Maßnahmen;<br />
Berücksichtigung weiterer<br />
Planungs- bzw. Baumaßnahmen<br />
Detaillierte Ausarbeitung der<br />
Vorzugsvariante und Festlegung des<br />
Zeithorizonts<br />
Klärung, ob „Fall unwesentlicher<br />
Bedeutung“ oder ggf.<br />
Planfeststellungsverfahren, Antrag auf<br />
Befreiung; Grunderwerb; Abstimmung<br />
mit Dritten; Aufnahme in das<br />
Bauprogramm<br />
Umsetzung Aktive Lärmschutzmaßnahmen; Passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen:<br />
Benachrichtigung der Eigentümer<br />
hinsichtlich der Möglichkeit<br />
(Achtung: mind. 25 % Eigenanteil)<br />
59
Anhang V:<br />
Exkurs Fluglärm<br />
Lärm, unerwünschter Schall, ist <strong>die</strong> am unmittelbarsten empfundene<br />
Umweltbelastung, <strong>die</strong> aus der Luftfahrt resultiert. Durch Flugzeuge verursachter Lärm<br />
wird aufgrund seiner speziellen Ausbreitungsmuster und vor allem wegen der<br />
Tageszeiten, zu welchen er auftritt, oftmals als besonders störend empfunden. Im<br />
Vergleich zum Straßenverkehr ist der Luftverkehr als Lärm verursachende Quelle<br />
zwar von wesentlich geringerer Bedeutung, allerdings tritt das Problem dafür lokal<br />
konzentriert und hier in der Regel mit wesentlichen höheren Spitzenpegeln auf.<br />
Mit dem am 7. Juni 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes<br />
vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen wurde das Gesetz zum Schutz gegen<br />
Fluglärm von 1971 grundlegend modernisiert. Verschiedene Verordnungen sollen<br />
der einheitlichen und effizienten Durchführung des Gesetzes <strong>die</strong>nen.<br />
Allerdings enthält das novellierte Gesetz – wie sein Vorgänger – keine Regelungen<br />
zu aktiven Maßnahmen des Fluglärmschutzes; <strong>die</strong>se sind weiterhin im<br />
Luftverkehrsgesetz angesiedelt. Das Fluglärmgesetz bestimmt, dass der<br />
Flugplatzhalter <strong>die</strong> Kosten für baulichen Schallschutz an Wohngebäuden und<br />
schutzbedürftigen Einrichtungen im stark lärmbelasteten Umland tragen muss.<br />
Gegenüber dem Gesetz von 1971 wurden <strong>die</strong> Grenzwerte für <strong>die</strong> Schutzzonen um<br />
10 bis 15 Dezibel abgesenkt. Zudem wird eine Nachtschutzzone mit spezifischen<br />
Schutzkriterien eingeführt. Durch abgestufte Baubeschränkungen im<br />
Flugplatzumland wird für eine lärmschutzorientierte Siedlungsentwicklung gesorgt,<br />
um künftigen Lärmkonflikten vorzubeugen. Durch <strong>die</strong> Beschränkungen für neue<br />
Wohnnutzungen im Flughafenumfeld wird auch in <strong>die</strong> Planungshoheit der<br />
Kommunen eingegriffen. Als Grundlage für <strong>die</strong> <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung kommt daher<br />
vorrangig das Lärmschutzinstrumentarium des Luftverkehrsrechts in den Blick.<br />
60
Bewertung und aktuelle Lage<br />
Die Anzahl der Nachtflugbewegungen ist in den vergangenen Jahren auf hohem<br />
Niveau weitgehend gleich geblieben. Nachdem sie in den Jahren 2004 und 2005<br />
leicht gesunken waren, sind <strong>die</strong> Nachtflugbewegungen im Jahr 2006 wieder spürbar<br />
um 5,4% auf 37.800 Bewegungen angestiegen, im Jahr 2007 bislang um ca. 7% –<br />
stärker belastet werden zunehmend <strong>die</strong> Tagesrandzeiten. Die heute mit den<br />
vermeintlich „lärmarmen“ Flugzeugen der Bonusliste erreichten nächtlichen<br />
Lärmwerte von 80 – 85 dB(A) liegen noch immer um mehr als 100 Prozent über<br />
denen für <strong>die</strong> Nacht anzustrebenden Grenzwerten.<br />
Dabei sind <strong>die</strong> Flugzeugmuster MD11 und A300 <strong>die</strong> größten Krachmacher. Nach<br />
dem Weggang von DHL und Lufthansa Cargo nach Leipzig werden <strong>die</strong><br />
Nachtflugzahlen zunächst absinken bis im Jahr 2010 Fedex vom Flughafen Köln/<br />
Bonn den vollen Betrieb aufnimmt. Voraussichtlich werden sie dann aber nicht das<br />
jetzige Niveau erreichen. Während DHL vorwiegend <strong>die</strong> vergleichsweise lärmarmen<br />
Modelle B 757 nutzte, wird FedEx verstärkt mit dem Flugzeugtyp MD11 operieren<br />
und damit der Nachtfluglärm wieder deutlich ansteigen.<br />
Prognose des Passagiervolumens CGN bis 2020 und Prognoseausblick bis 2030<br />
Quelle: Prognos AG, Basel, 2008<br />
61
Prognose des Air-Cargo-Aufkommens CGN bis 2020 und Ausblick 2030 (in 1000 t)<br />
Quelle: Prognos AG, Basel, 2008<br />
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat bisher – trotz mehrfacher Aufforderung durch<br />
<strong>die</strong> Beratungskommission nach § 32 LVG– ein im sog. 22-Punkte-Programm der<br />
Landesregierung vorgesehenes Lärmminderungskonzept unter Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit nicht erstellt.<br />
Der Nachtflugverkehr führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren (Störung des<br />
Immunsystems, Störung der Gedächtnisfunktionen, Bluthochdruck etc.). Dies wurde<br />
in zahlreichen Stu<strong>die</strong>n aufgezeigt.<br />
In den letzten Jahren wurden durch aktive und passive Maßnahmen von allen<br />
Beteiligten Anstrengungen zur Minderung der Geräuschbelastung durch den<br />
Luftverkehr unternommen:<br />
Entwicklung lärmgeminderter Flugzeuge durch <strong>die</strong> Hersteller<br />
steilere An- und Abflugrouten, um durch raschen Höhengewinn und -verlust<br />
den Schalldruck zu mindern (hier gibt es allerdings nur sehr wenig Spielraum,<br />
da <strong>die</strong>se Kriterien von der ICAO festgelegt werden (z. B. ILS Anflug 3 Grad)<br />
freiwilliges Schallschutzfensterprogramm<br />
stationäre Fluglärmüberwachungsanlagen in der Umgebung von Flughäfen,<br />
um eine ständige Kontrolle und Dokumentation der aktuellen<br />
Geräuschbelastung zu erhalten<br />
62
lärmdifferenzierte Landegebühren als Benutzervorteil für lärmarme Flugzeuge,<br />
um <strong>die</strong> Fluggesellschaften im Eigeninteresse zum Kauf von geräuscharmen<br />
Flugzeugen zu bewegen<br />
Weitere Maßnahmen sind jedoch dringend notwendig, um den erforderlichen Schutz<br />
der Bevölkerung herstellen zu können. Hierfür können Maßnahmen ergriffen werden,<br />
<strong>die</strong> sich in ihrer Wirkung und der zeitlichen Umsetzung zum Teil erheblich<br />
unterscheiden.<br />
In der nachfolgenden Auflistung sind Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung des<br />
Fluglärms, aber auch zur besseren Einschätzung des Lärmaufkommens aufgeführt.<br />
63
Möglichkeiten zur weiteren Reduktion des Fluglärms<br />
Beratungskommission nach § 32 LVG<br />
Obwohl <strong>die</strong> Einflussmöglichkeiten der Stadt <strong>Siegburg</strong> bei der aktiven<br />
Fluglärmminderung durch flugbetriebliche Maßnahmen begrenzt sind, hat sie als<br />
Mitglied in der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungskommission zumindest<br />
theoretisch <strong>die</strong> Möglichkeit, ihre Belange einzubringen.<br />
Die Beratungskommission hat <strong>die</strong> Aufgabe, <strong>die</strong> Genehmigungsbehörde und <strong>die</strong><br />
für <strong>die</strong> Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche Flugsicherung GmbH – DFS) bei<br />
Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch<br />
Luftfahrzeuge zu beraten. Die Kommission hat auch ein Vorschlagsrecht für<br />
entsprechende Schutzmaßnahmen.<br />
Sie wirkt z.B. an der Festlegung von Abflugstrecken mit, <strong>die</strong> auf Vorschlag der DFS<br />
nach Anhörung der Beratungskommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung<br />
erlassen werden. Falls Genehmigungsbehörde bzw. DFS den Vorschlägen nicht<br />
folgen, müssen sie <strong>die</strong>s der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.<br />
Leider hat <strong>die</strong> Beratungskommission keine Entscheidungs-, sondern nur eine<br />
beratende Funktion. Die Vorschläge müssen von der Genehmigungsbehörde nicht<br />
übernommen werden, so dass auch Entscheidungen zum Nachteil der Anwohner<br />
getroffenen werden können.<br />
Dies wurde besonders deutlich, als der Landesverkehrsminister vor einem Jahr trotz<br />
des gegenteiligen Votums der Kommission <strong>die</strong> Betriebsgenehmigung für den<br />
Flughafen Köln/Bonn bis 2030 verlängerte<br />
Resolutionen des Rates<br />
Der Rat der Stadt <strong>Siegburg</strong> hat häufig seine Meinung durch <strong>die</strong> Verabschiedung von<br />
verschiedenen Resolutionen gegenüber dem Flughafen Köln/Bonn GmbH wie auch<br />
der Landesregierung kund getan. Es ist ein zulässiges Mittel, um <strong>die</strong> aktuelle<br />
Stimmung und Meinung der Bevölkerung gegenüber den Verantwortlichen zu<br />
dokumentieren.<br />
Lärm-Messung<br />
Durch <strong>die</strong> Messstation der Stadt <strong>Siegburg</strong> im Stadtteil Stallberg werden <strong>die</strong><br />
Lärmwerte erfasst und innerhalb kurzer Zeit (max. 60 Minuten) der Öffentlichkeit<br />
präsentiert. Dadurch ist es möglich, den Lärm „zeitnah“ zu dokumentieren. Die mit<br />
der Anlage auf dem Stallberg erreichte hohe Präzision ermöglicht eine detailgetreue<br />
Darstellung des realen Lärmaufkommens. Zudem ist der Vergleich mit der Messstelle<br />
der Flughafen Köln/Bonn GmbH möglich, da beide Messstellen nur 10 Meter<br />
voneinander entfernt aufgebaut wurden.<br />
Zur Feststellung des Fluglärms betreibt der Flughafen Köln/Bonn eine Messstelle in<br />
der Einflugschneise. Sie steht auf der Grundschule Stallberg und ist seit Juni 1988 in<br />
Betrieb.<br />
64
Die Qualität der berechneten Dauerschallpegel ist wesentlich von der<br />
Messeinrichtung und der Betriebsdauer abhängig. Die Messanlage Stallberg (M08)<br />
war in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich zu 93,7 % oder an 342 Tagen<br />
in Betrieb. Im Durchschnitt wurden an 23 Tagen im Jahr keine Überflüge gemessen.<br />
% 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Jan 93,7 89,8 95,2 81,3 88,6 93,0<br />
Feb 93,7 94,1 94,5 94,8 93,1 89,4<br />
Mrz 94,3 92,8 96,6 92,4 71,5 83,4<br />
Apr 98,1 97,8 96,2 99,4 94,7 91,4<br />
Mai 98,4 96,8 98,1 94,8 98,3 94,5<br />
Jun 96,7 98,7 62,9 98,0 81,3 92,9<br />
Jul 98,4 96,6 98,4 92,4 94,4 99,6<br />
Aug 98,8 96,1 99,4 93,2 93,6 99,6<br />
Sep 95,0 99,8 99,1 99,2 98,7 99,0<br />
Okt 93,4 98,7 97,5 99,4 98,1 90,2<br />
Nov 96,6 90,9 94,4 82,7 83,9 82,6<br />
Dez 96,8 74,9 90,4 91,2 97,4 94,2<br />
Mittelwert<br />
96,2 93,9 93,6<br />
93,7<br />
93,2 91,1 92,5<br />
Tabelle 2: Statistik Verfügbarkeit der Messanlage: Gibt <strong>die</strong> zeitliche Messbereitschaft der Einrichtung in Prozenten an.<br />
Quelle: Flughafen Köln/Bonn<br />
In der Tabelle wurden Werte grün unterlegt, <strong>die</strong> 2 % über <strong>die</strong>sem Durchschnitt<br />
liegen, orange sind <strong>die</strong> Werte, <strong>die</strong> 2 % schlechter als der Durchschnitt sind. Die<br />
letzten vier Jahre lagen unter dem Durchschnitt der letzten sechs Jahre.<br />
Berechnung der realen Lärm-Isophonenlinien<br />
Die Stadt <strong>Siegburg</strong> beabsichtigt, gemeinsam mit dem Deutschen Fluglärm<strong>die</strong>nst e.V.<br />
(DFLD), aus den real geflogenen Flugspuren und den dadurch gemessenen<br />
Lärmwerte "echte" Lärm-Isophone zu berechnen.<br />
Die bisherige Fluglärmberechnungsmethodik scheint nur bedingt tauglich für eine<br />
reale Darstellung der Schallausbreitung zu sein. Die mathematischen Modelle, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen“<br />
(VBUF-AzB) vorschreibt, berücksichtigen zum Beispiel keine Reflektionen durch <strong>die</strong><br />
Bebauung.<br />
Dem wollen <strong>die</strong> Stadt <strong>Siegburg</strong> und der DFLD ein praxisnäheres Modell<br />
entgegensetzen, indem <strong>die</strong> realen Flugparameter mit einer Software ausgewertet<br />
werden. Der DFLD prüft zurzeit <strong>die</strong> Realisierungsmöglichkeit der technischen Details<br />
des Projektes.<br />
65
Standorte der DFLD-Messstationen rund um den Flughafen Köln/Bonn<br />
Alle bisher vorliegenden Lärmberechnungen, d.h. auch insbesondere <strong>die</strong><br />
Lärmkonturen der Fluglärmschutzzonen sind kritisch zu hinterfragen. Sie<br />
beruhen auf Annahmen, <strong>die</strong> mehr oder minder ein realistisches Flugverkehrsabbild<br />
aufzeigen können – oder auch nicht. Dies betrifft insbesondere <strong>die</strong> Annahmen:<br />
1. zum Flugzeugmix, also <strong>die</strong> Zusammensetzung der Flugzeugtypen<br />
2. zu den Flugrouten (in der Realität wird häufig breit gestreut geflogen)<br />
3. zu den Flughöhen (<strong>die</strong> derzeit schon verfügbaren Höhenprofile weisen darauf<br />
hin, dass <strong>die</strong> VBUF-AzB-Höhen, <strong>die</strong> zur Berechnung herangezogen werden,<br />
häufig unterschritten werden)<br />
<strong>Für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Schallschutzzonen werden anstelle der realen Lärm-<br />
Isophone Flugsituationen angenommen, <strong>die</strong> der Flughafen und <strong>die</strong> Deutsche<br />
Flugsicherung GmbH (DFS) für den zukünftigen Flugzeitraum prognostizieren. Dies<br />
sieht das Fluglärmgesetz so vor.<br />
Maßnahme:<br />
Um <strong>die</strong>se Unsicherheiten bei der derzeitigen Lärmberechnung auszuräumen, sollen<br />
<strong>die</strong> Flugdaten (d.h. der Ist-Zustand und keine Planzahlen) ausgewertet werden. Die<br />
Basis für <strong>die</strong>se Berechnung bilden <strong>die</strong> um den Flughafen Köln/Bonn errichteten<br />
Lärmmessstellen, <strong>die</strong> vom DFLD jetzt schon ausgewertet und im Internet<br />
(www.dfld.de) öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
66
Verfassungsbeschwerde gegen Fluglärmgesetz<br />
Mit Unterstützung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben sieben<br />
Beschwerdeführer in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das im Juni<br />
2007 verabschiedete Fluglärmgesetz eingelegt. <strong>Siegburg</strong> unterstützt durch seine<br />
Mitgliedschaft <strong>die</strong>se Klage.<br />
Anfechtungsklage<br />
Gegen <strong>die</strong> Verlängerung der Nachtflugregelung durch das Ministerium für Bauen und<br />
Verkehr des Landes NRW hat <strong>die</strong> Stadt <strong>Siegburg</strong> Klage vor dem<br />
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erhoben.<br />
An den Kosten für <strong>die</strong>se Klage beteiligen sich der Rhein-Sieg-Kreis, <strong>die</strong> Städte<br />
Lohmar, Hennef, St. Augustin, Rösrath und Bergisch-Gladbach, <strong>die</strong><br />
Verbandsgemeinde Asbach und <strong>die</strong> Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge e.V.<br />
anteilig.<br />
Anfechtungsklage eines <strong>Siegburg</strong>er Bürgers<br />
Gegen <strong>die</strong> Verlängerung der Nachtflugregelung durch das Ministerium für Bauen und<br />
Verkehr des Landes NRW hat ein <strong>Siegburg</strong>er Bürger Klage vor dem<br />
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erhoben.<br />
Verpflichtungsklage<br />
Mit Antrag vom 21.12.2007 hat <strong>die</strong> Stadt <strong>Siegburg</strong> beim Ministerium für Bauen und<br />
Verkehr des Landes NRW den Antrag gestellt, den Nachtflugverkehr auf dem<br />
Flughafen Köln/Bonn in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zu untersagen. Dieser<br />
Antrag wurde am 24. September 2008 abgelehnt, so dass hiergegen Klage beim<br />
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erhoben wurde.<br />
An den Kosten für <strong>die</strong>se Klage beteiligen sich der Rhein-Sieg-Kreis, <strong>die</strong> Städte<br />
Lohmar, Hennef, St. Augustin, Rösrath und Bergisch-Gladbach, <strong>die</strong><br />
Verbandsgemeinde Asbach und <strong>die</strong> Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge e.V.<br />
anteilig.<br />
Optimierung von Flugrouten, Flughöhen und Flugverfahren unter<br />
Berücksichtigung der Besiedlungsdichte<br />
Im März 1999 wurde am Köln Bonn Airport mit dem NeSS-Verfahren (New Standard<br />
Instrument Departure and Standard Instrument Arrival Routes) ein neues<br />
Navigationssystem eingeführt, bei dem ein Bordcomputer (Flight Management<br />
67
System) <strong>die</strong> Navigation übernimmt. Der Computer berechnet unter Berücksichtigung<br />
aller maßgeblichen Randfaktoren (Geschwindigkeit, Gewicht, Windverhältnisse etc.)<br />
<strong>die</strong> ideale Flugroute und verringert somit <strong>die</strong> Abweichung von der Ideallinie. Die<br />
Streubreite der Abflugkorridore wird somit erheblich reduziert.<br />
Grafik: Übersichtskarte An-/Abflugrouten sowie der Messstellen, 2005<br />
Quelle: http://www.koeln-bonn-airport.de/main.php?id=186&lang=1<br />
Beschränkung für Nachtflüge<br />
Wer auf dem Köln Bonn Airport zur Nachtzeit starten oder landen will, muss Auflagen<br />
erfüllen. Start- und Landeerlaubnis erhalten seit 1997 grundsätzlich nur noch solche<br />
Flugzeuge, <strong>die</strong> nach internationaler Festlegung als „lärmarm” eingestuft sind.<br />
Seit dem 1.11.2002 dürfen lediglich Flugzeuge, <strong>die</strong> auf der Bonusliste des<br />
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen stehen, zwischen 22<br />
Uhr und 6 Uhr starten und landen. Das heißt allerdings nur, dass <strong>die</strong> Flugzeuge<br />
relativ zu ihrem maximalen Startgewicht etwas weniger laut sind, als <strong>die</strong> Grenzen aus<br />
der Kapitel-3-Zertifizierung erlauben. Die Bonusliste ist somit kein Maß für <strong>die</strong><br />
absolute Lautstärke des Flugzeuges, sondern nur für <strong>die</strong> relative Lautstärke. Da<br />
derzeit praktisch nur mehr Kapitel-3-Flugzeuge verkehren, ist <strong>die</strong> Einteilung<br />
eigentlich sinnlos geworden.<br />
Zudem sind am Flughafen Köln/Bonn nur drei der sechs An- und Abflugrichtungen in<br />
der Nacht geöffnet. Die Effektivität der "Kapitel-3-Bonuslisten-Regelung" ist allerdings<br />
eingeschränkt, da auf ihr nur wenige Kapitel-3-Flugzeuge nicht aufgeführt sind<br />
68
Beteiligung an den Lärmfolgekosten<br />
Ein wesentliches Steuerungsinstrument besteht in der Beteiligung der Verursacher<br />
an den Folge- und Vermeidungskosten, der sog. Internalisierung externer Kosten.<br />
Verkehrsteilnehmer können so an den von ihnen verursachten Lärmkosten beteiligt<br />
werden, etwa durch lärmabhängige Fluglandegebühren.<br />
Dieses Konzept der Internalisierung externer Kosten ist ein wichtiger Ansatz, mit dem<br />
das traditionelle Instrumentarium der Lärmbekämpfung (Emissions- und<br />
Immissionsvorschriften) ergänzt und bereichert werden muss.<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) und der Arbeitsring Lärm der DEGA<br />
(ALD) halten es deshalb für dringend erforderlich, dass:<br />
verbesserte Verfahren zur genaueren Ermittlung aller Lärmfolgekosten<br />
entwickelt und bereitgestellt werden,<br />
alle Lärmfolgekosten bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt<br />
werden,<br />
verbesserte ökonomische Instrumente zur Internalisierung externer<br />
Lärmkosten implementiert werden, etwa durch <strong>die</strong> Einführung<br />
lärmabhängiger Infrastrukturnutzungsentgelte (z.B. Flughafengebühren) für<br />
alle Verkehrs- und Fahrzeugarten.<br />
Passiver Schallschutz<br />
Um <strong>die</strong> umliegende Bevölkerung vor Fluglärm besser schützen zu können, hat <strong>die</strong><br />
Flughafen Köln/Bonn GmbH 1992 auf freiwilliger Basis ein Programm zum Passiven<br />
Schallschutz aufgelegt.<br />
Zirka 85 Mio. Euro stehen für den Einbau von speziellen Schallschutzfenstern und<br />
Raumlüftern auf Kosten der Flughafengesellschaft zur Verfügung. Zum aktuellen<br />
Nachtschutzgebiet gehören rund um den Flughafen rd. 850 Straßen mit 17.500<br />
Häusern. Das ist eine freiwillige Leistung der Flughafen Köln/Bonn GmbH.<br />
Kontinuierlicher Sinkflug<br />
Seit dem 12. Februar 2009 ist bei Nachtlandungen ein Continuous Descent<br />
Approach (CDA) vorgeschrieben. Während <strong>die</strong>ses kontinuierlichen Sinkfluges<br />
befinden sich <strong>die</strong> Triebwerke des landenden Flugzeuges im Leerlauf, was eine<br />
Lärmverminderung und Treibstoffeinsparung zur Folge hat. Tagsüber ist ein solches<br />
Verfahren wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens am Flughafen nicht<br />
praktikabel. In Nordrhein-Westfalen ist der Flughafen Köln/Bonn der einzige, der ein<br />
CDA vorschreibt.<br />
Die ständigen Wechsel zwischen Beschleunigung und Absinken sind charakteristisch<br />
für eine gewöhnliche Landung. Bei einer CDA-Landung werden <strong>die</strong> Triebwerke<br />
dagegen auf Leerlauf geschaltet, das Flugzeug sinkt kontinuierlich, ähnlich einem<br />
69
Segelflieger, bis zur Landebahn. Dadurch reduziert sich vor allem der Lärm für<br />
Anwohner, <strong>die</strong> im Umkreis von 15 bis 45 Kilometern vom Flughafen entfernt wohnen.<br />
Emissionsabhängige Flughafenentgelte<br />
Der Flughafen hat zum 1. April 2008 emissionsabhängige Landegebühren<br />
eingeführt. Er war damit der dritte Flughafen in Deutschland, der den<br />
Luftfahrtgesellschaften einen weiteren Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicher<br />
Flugzeuge gegeben hat. Ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt müssen Gesellschaften für jedes<br />
Kilogramm Stickoxid (NOx), das in einem Start- und Landezyklus ausgestoßen wird,<br />
drei Euro bezahlen. Dazu gehören der Endanflug, das Rollen am Boden sowie der<br />
Start bis zu einer Höhe von 3000 Fuß (ca. 940 m).<br />
Mit <strong>die</strong>ser Maßnahme soll insbesondere <strong>die</strong> Luftqualität rund um den Flughafen<br />
verbessert werden. Stickoxide werden im Sonnenlicht in Ozon umgewandelt, das für<br />
den Sommersmog verantwortlich ist. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet,<br />
da über Bonus-Malus-Komponente der Einsatz umweltfreundlicher Flugzeuge<br />
belohnt wird.<br />
Lärmabhängige Flughafenentgelte<br />
Auf allen deutschen Flughäfen gelten während der Nachtzeit besondere<br />
Betriebsregelungen, <strong>die</strong> sich an den speziellen Gegebenheiten vor Ort orientieren.<br />
Dabei findet <strong>die</strong> Lärmklassifizierung der Flugzeuge gemäß ICAO-Anhang 16 bzw.<br />
LSL Berücksichtigung.<br />
Neben lärmabhängigen Betriebsregelungen stellen lärmdifferenzierte<br />
Landegebühren ein weiteres Instrument dar, mit dem der Flugplatzbetreiber auf das<br />
eingesetzte Fluggerät Einfluss nehmen und den aktiven Lärmschutz fördern kann.<br />
Die auf den deutschen Flughäfen angewandten lärmdifferenzierten Landegebühren<br />
sind auf <strong>die</strong> Einteilung der Flugzeuge in Lärmklassen gemäß ICAO-Anhang 16 oder<br />
Lärmmessungen vor Ort aufgebaut. Die Mehrbelastung lauter Flugzeuge fördert <strong>die</strong><br />
Anschaffung und den Einsatz leiserer Flugzeugmuster.<br />
Die lärmdifferenzierten Gebührenstrukturen haben mit dazu beigetragen, dass der<br />
Anteil der auf deutschen Flughäfen verkehrenden Jets über 25 t MTOW mit einem<br />
Lärmzeugnis gemäß Kapitel 3, ICAO-Anhang 16, seit 1988 stark angestiegen ist. In<br />
Deutschland ist der Kapitel-3-Anteil deutlich größer als in anderen Ländern. Kapitel-<br />
2-Flugzeuge landen nur noch in Ausnahmefällen auf deutschen Flughäfen und der<br />
Anteil der modernen Kapitel-4-Flugzeuge nimmt stetig zu.<br />
Eine Anpassung der Start- und Landegebühren in Bezug auf <strong>die</strong> Lautstärke der<br />
Flugzeuge erfolgte zuletzt am 1. März 2009.<br />
70
Ablauf des Rechtssetzungsverfahrens zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs<br />
Quelle: Umweltbundesamt<br />
Festsetzung von Lärmschutzbereichen<br />
Nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 9.11.2007 ist spätestens<br />
bis Ende 2009 für den Flughafen Köln/Bonn ein Lärmschutzbereich festzulegen. Dies<br />
ist bis zum 31.12.2009 nicht erfolgt. Eine Neuberechnung der Lärmschutzbereiche ist<br />
unbedingt erforderlich.<br />
71
Verhältnis Fluglärm und Auswirkungen auf <strong>die</strong> Gesundheit<br />
1.1 Äquivalenter Dauerschallpegel<br />
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH weist auf ihren Internetseiten den Dauerschallpegel<br />
der verkehrs-reichsten sechs Monate eines Jahres aus: Trotz technischer<br />
Fortschritts ist eine merkliche Reduzierung des Fluglärms nicht zu erkennen.<br />
Insbesondere kann <strong>die</strong> Störung der nächtlichen Ruhephase durch <strong>die</strong> Ausweisung<br />
des Dauerschallpegels nur unzureichend dargestellt werden.<br />
Meßst. 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
1 53,7 54,2 53,3 50,3 53,7 54,8 55,8 55,1 54,9 55,1 54,7 54,4 54,1 56,3 56,3 57,1 55,6 56,1 54,2<br />
2 57,0 58,0 57,2 54,4 58,5 59,7 58,6 57,8 57,4 57,9 57,1 57,0 57,0 57,8 57,9 58,3 57,7 57,7 55,3<br />
3 43,5 44,4 42,7 44,6 38,2 48,4 48,7 45,4 39,1 40,7 40,7 41,8 41,2 42,6 42,1 42,7 43,9 44,2 42,7<br />
4 41,2 45,2 40,9 41,1 43,5 40,9 42,5 40,3 40,0 39,3 41,2 41,7 40,2 43,1 44,6 44,3 45,3 44,0 40,4<br />
5 50,1 56,0 52,3 60,7 57,0 53,9 55,1 55,7 55,9 55,2 58,1 55,3 53,8 56,4 53,7 55,6 55,5 56,0 53,9<br />
6 56,9 58,2 58,7 59,0 59,6 60,8 59,6 59,6 59,6 58,7 58,9 58,1 57,7 58,3 58,3 58,5 58,8 59,0 56,4<br />
7 48,3 49,9 49,9 49,4 51,5 54,4 53,8 51,4 48,5 51,4 51,6 52,0 52,6 52,5 53,1 52,6 54,3 52,3 52,7<br />
8 58,4 60,2 59,7 59,8 60,8 63,1 61,4 60,8 60,2 60,6 60,6 59,4 60,3 60,4 60,6 60,5 62,1 60,4 60,1<br />
9 41,1 44,5 39,8 39,2 41,8 41,0 40,5 39,3 38,9 37,4 38,7 38,0 39,8 37,5 38,6 42,5 40,6 42,6 39,5<br />
10 42,5 51,5 47,9 60,0 55,2 41,9 47,4 45,5 49,2 44,8 44,6 42,3 44,9 48,5 43,8 48,6 49,4 - 44,5<br />
11 50,4 51,6 47,5 47,3 52,0 51,0 52,9 49,9 47,8 50,3 50,6 51,2 50,5 51,1 51,9 51,3 52,7 51,4 50,5<br />
12 46,8 45,4 44,1 42,7 48,5 50,8 52,4 50,4 46,7 44,3 43,8 43,9 42,5 43,4 44,4 44,0 45,8 43,4 44,8<br />
13 - - - - - - - - - 39,8 40,0 41,6 40,6 42,9 43,3 43,9 45,0 44,7 44,7<br />
14 - - - - - - - - - - 32,2 30,1 - 46,6 44,9 47,8 45,6 45,7 44,5<br />
16 - - - - - - - - - - 42,2 41,9 38,7 39,4 40,3 42,0 44,7 42,1 40,9<br />
17 - - - - - - - - - - 48,9 47,4 45,3 49,6 49,1 50,6 50,1 51,0 49,0<br />
Tabelle 1: Entwicklung des Dauerschallpegels Leq in dB(A) der jeweils 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres nach<br />
Fluglärmgesetz, Messstellen 1-17<br />
Quelle: http://www.koeln-bonn-airport.de/main.php?id=188&lang=1<br />
Aus der Statistik lässt sich auch der deutliche Abstand zu den benachbarten<br />
Messstellen in Lohmar (M 06) und Hennef (M 07) ablesen. Begünstigt wird der hohe<br />
Dauerschallpegel durch <strong>die</strong> Höhenlage des Ortsteils Stallberg.<br />
Der besonders beim Abflug entstehende Fluglärm belastet <strong>die</strong> Anrainer von<br />
Flughäfen schwer. <strong>Für</strong> Fluglärm ist kennzeichnend, dass <strong>die</strong> Beschallung vorwiegend<br />
von oben erfolgt. Daher ist eine Abschirmung durch Barrieren, wie beispielsweise<br />
andere Gebäude, Wälle oder Hauswände nicht möglich. Rückzugsmöglichkeiten<br />
innerhalb der Wohnung in weniger laute Räume, wie z. B. in das ruhigere<br />
Schlafzimmer an der Rückseite des Hauses fehlen. Außenwohnbereiche, wie<br />
Terrassen und Gärten, können nur passiv durch eine Abstandsvergrößerung zum<br />
Flughafen wirkungsvoll gegen Fluglärm geschützt werden.<br />
Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Fluglärmgesetzes am 07. Juni 2007 ist der<br />
äquivalente Dauerschallpegel Leq(4) als Kenngröße für <strong>die</strong> Fluglärmbelastung durch<br />
den energieäquivalenten Dauerschallpegel Leq(3) abgelöst worden.<br />
72
Der nun maßgebliche energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3) berücksichtigt<br />
ebenfalls alle Fluglärmereignisse mit der jeweiligen maximalen Schallpegelhöhe<br />
(Lmax) und der Geräuschdauer. Allerdings wird <strong>die</strong> Mittelung über <strong>die</strong> einzelnen<br />
Geräusche im Bezugszeitraum beim Leq(3) energetisch durchgeführt. Der Leq(3) ist<br />
äquivalent zur Schallenergie aller im Bezugszeitraum auftretenden Einzelgeräusche.<br />
Wenngleich beide Dauerschallpegel, Leq(3) und Leq(4), in der Einheit Dezibel,<br />
dB(A), angegeben werden, sind <strong>die</strong> Zahlenwerte für ein und denselben Zeitraum<br />
i.d.R. nicht identisch. Der Leq(3)-Wert ist im Allgemeinen an einem Messpunkt, an<br />
dem verhältnismäßig wenige Flugbewegungen vorbeiführen, zahlenmäßig größer als<br />
der entsprechende Leq(4)-Wert.<br />
Eine weitere Neuerung wurde eingeführt: Zum Beurteilen der Fluglärmbelastung<br />
werden als Bezugszeiträume nur noch der Tag (06:00-22:00 Uhr) und <strong>die</strong> Nacht<br />
(22:00-06:00 Uhr) separat betrachtet. Nach dem Fluglärmgesetz sind <strong>die</strong><br />
Fluglärmereignisse der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres (in Frankfurt in<br />
der Regel Mai bis Oktober) während des Tages einerseits und während der Nacht<br />
andererseits in <strong>die</strong> Mittelung einzustellen.<br />
64<br />
63<br />
62<br />
61<br />
60<br />
59<br />
58<br />
57<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
Grafik 1: Dauerschallpegel in <strong>Siegburg</strong>-Stallberg [Leq in dB(A)] der jeweils 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres nach<br />
Fluglärmgesetz<br />
Quelle: Flughafen Köln/Bonn<br />
Zur Feststellung des Fluglärms betreibt der Flughafen Köln/Bonn eine Messstelle in<br />
der Einflugschneise. Sie steht auf der Grundschule Stallberg und ist seit Juni 1988 in<br />
Betrieb. Die Qualität der berechneten Dauerschallpegel ist wesentlich von der<br />
Messeinrichtung und der Betriebsdauer abhängig. Die Messanlage Stallberg (M 08)<br />
war in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich zu 93,4 % oder an 340 Tagen<br />
in Betrieb. Im Durchschnitt wurden an 25 Tagen im Jahr keine Überflüge gemessen.<br />
73
% 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Jan 93,7 89,8 95,2 81,3 88,6 93,0<br />
Feb 93,7 94,1 94,5 94,8 93,1 89,4<br />
Mrz 94,3 92,8 96,6 92,4 71,5 83,4<br />
Apr 98,1 97,8 96,2 99,4 94,7 91,4<br />
Mai 98,4 96,8 98,1 94,8 98,3 94,5<br />
Jun 96,7 98,7 62,9 98,0 81,3 92,9<br />
Jul 98,4 96,6 98,4 92,4 94,4 99,6<br />
Aug 98,8 96,1 99,4 93,2 93,6 99,6<br />
Sep 95,0 99,8 99,1 99,2 98,7 99,0<br />
Okt 93,4 98,7 97,5 99,4 98,1 90,2<br />
Nov 96,6 90,9 94,4 82,7 83,9 82,6<br />
Dez 96,8 74,9 90,4 91,2 97,4 94,2<br />
Mittelwert<br />
96,2 93,9 93,6<br />
93,7<br />
93,2 91,1 92,5<br />
Tabelle 2: Statistik Verfügbarkeit der Messanlage: Gibt <strong>die</strong> zeitliche Messbereitschaft der Einrichtung in Prozenten an.<br />
Quelle: Flughafen Köln/Bonn<br />
Zur Feststellung des Fluglärms betreibt der Flughafen Köln/Bonn eine Messstelle in<br />
der Einflugschneise. Sie steht auf der Grundschule Stallberg und ist seit Juni 1988 in<br />
Betrieb. Die Qualität der berechneten Dauerschallpegel ist wesentlich von der<br />
Messeinrichtung und der Betriebsdauer abhängig. Die Messanlage Stallberg (M 08)<br />
war in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich zu 93,4 % oder an 340 Tagen<br />
in Betrieb. Im Durchschnitt wurden an 25 Tagen im Jahr keine Überflüge gemessen.<br />
In der Tabelle wurden Werte grün dargestellt, <strong>die</strong> 2 % über <strong>die</strong>sem Durchschnitt<br />
liegen, orange sind <strong>die</strong> Werte, <strong>die</strong> 2 % schlechter als der Durchschnitt sind. Die<br />
letzten drei Jahre lagen unter dem Durchschnitt der letzten sechs Jahre.<br />
Es ist also daher <strong>die</strong> berechtigte Vermutung zulässig, dass der tatsächliche<br />
Dauerschallpegel deutlich über dem gemessenen und ausgewiesenen Leq<br />
liegt.<br />
1.2 Anzahl der Maximalpegel von 70 dB(A) und mehr<br />
Der Maximalpegel ist eine kennzeichnende Größe für ein Fluglärmereignis. Beim<br />
Vorbeiflug eines Flugzeuges steigt der Schalldruckpegel zunächst langsam an; wenn<br />
das Flugzeug den geringsten Abstand zum Beobachter hat, erreicht er einen<br />
Höchstwert und fällt dann wieder ab.<br />
Zum Beurteilen der Störwirkung von Fluglärm wird häufig ergänzend zum<br />
Dauerschallpegel <strong>die</strong> tagesdurchschnittliche Anzahl der Maximalpegel<br />
herangezogen.<br />
74
Überflüge in der Nacht (22-6 Uhr) 70 dB(A)<br />
Messstelle Stallberg der Flughafen Köln/Bonn GmbH<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Jan 506 559<br />
Feb 651 659<br />
Mrz 579<br />
Apr 776<br />
Mai 1134<br />
Jun 1194<br />
Jul 1341<br />
Aug 1104<br />
Sep 1242<br />
Okt 1098<br />
Nov 688<br />
Dez 718<br />
Summe 11.031<br />
Quelle: Fluglärmberichte der Flughafen Köln/Bonn GmbH (Messstellenstatistik M 08 Stallberg, relevante Flugbewegungen)<br />
Stand: 1. Mai 2010<br />
Die Tabelle zeigt <strong>die</strong> in einem Monat gemessene Anzahl der Überschreitungen von<br />
70 dB(A). An der Messstelle Stallberg (M08) können <strong>die</strong> Häufigkeiten für<br />
unterschiedliche Zeiträume in Abhängigkeit von der Betriebsrichtung stark<br />
schwanken. Dies gilt insbesondere für Messpunkte im Einflussbereich einer An- oder<br />
Abflugroute, <strong>die</strong> bei einer der Betriebsrichtungen nicht genutzt werden.<br />
1.3 Eigene Lärmmessung<br />
Aufgrund <strong>die</strong>ser Feststellung und der Tatsache, dass<br />
der Bericht über <strong>die</strong> Fluglärmmessung erst etwa 2-3<br />
Monate nach Ende des Messmonats in schriftlicher<br />
Form vorliegt, sowie der fehlenden Möglichkeit, sich<br />
online über aktuelle Messwerte der landenden und<br />
startenden Flugzeuge zu informieren, hat <strong>die</strong> Stadt<br />
eine eigene Lärmmessstation errichtet. Die<br />
Messanlage wurde nur 10 m von der Messanlage der<br />
Flughafen Köln/Bonn GmbH aufgebaut und ist seit<br />
dem August 2009 in Betrieb. Im ersten Testmonat September wurden <strong>die</strong><br />
Einzelschallereignisse (> 80 dB(A)) mit den Messwerten des Flughafens verglichen.<br />
Es ergab sich eine sehr gute Übereinstimmung zwischen beiden Anlagen.<br />
75
Der Vergleich der Messanlage in den Monaten September bis Dezember 2009 ergibt<br />
folgendes Bild:<br />
Anzahl Überflüge<br />
0 – 24 Uhr<br />
Anzahl Überflüge nachts<br />
22 – 6 Uhr<br />
Verfügbarkeit<br />
der Messanlage<br />
Betreiber Flughafen Köln/Bonn GmbH Stadt <strong>Siegburg</strong> / DFLD<br />
Stations-Name Stallberg (M08) <strong>Siegburg</strong>***<br />
19.624 18.778<br />
4.466 5.139<br />
91,5 % 98 %<br />
Mit der DFLD-Station wurden im Zeitfenster 0 – 24 Uhr 846 Überflugerkennung (- 4,3<br />
%) weniger erkannt. Bei der Auswahl des Messstandortes wurden verschiedene<br />
Aspekte berücksichtigt, letztlich standen jedoch <strong>die</strong> optimale Position unterhalb der<br />
Einflugschneise und <strong>die</strong> Vergleichbarkeit mit der Flughafen-Messanlage im<br />
Vordergrund. Der Standort der Messanlage ist unmittelbar an der Gebäudeecke der<br />
Turnhalle gewählt worden, um den Blitzschutz zu optimieren.<br />
Dieser Standort ist durch den Schullärm benachteiligt. Anhand der Messgraphen<br />
kann der Pausenhoflärm in den Zeitfenstern 7.40 – 8.05 Uhr, 9.40 – 10.00 Uhr und<br />
11.30 – 11.45 Uhr abgelesen werden. Er liegt etwa 20 dB(A) über dem<br />
Umgebungslärm. Da <strong>die</strong> Messanlage den Überflug anhand der Lärmcharakteristik<br />
eines Flugzeuges erkennt, kann vereinzelt <strong>die</strong> Differenz zwischen Schullärm und<br />
Flugzeuglärm zu gering sein. Dieser Nachteil im Messzeitfenster 7 – 12 Uhr ist<br />
vernachlässigbar, da <strong>die</strong> Messung in der Nachtzeit hohe Priorität genießt.<br />
Andererseits wurden mit der DFLD-Station in der Nachtzeit 673 Flugzeuge (+ 15<br />
%) mehr erkannt als mit der Flughafen-Anlage. Dies kann auf <strong>die</strong> geringere<br />
(technische) Verfügbarkeit der Flughafen-Messanlage zurück zu führen sein.<br />
Die DFLD-Station erlaubt der Stadt <strong>Siegburg</strong> nunmehr, auch in Zeiten technischer<br />
Ausfälle der Flughafen-Messanlage Überflüge erfassen zu können, <strong>die</strong> bei der<br />
bisherigen Praxis unberücksichtigt geblieben wären. Dies gilt insbesondere für<br />
Überflüge in der Nacht.<br />
1.4 Nachtflugregelung<br />
Ein Nachtflugverbot (Nachtflugbeschränkung) ist ein durch Gesetz, Verordnung oder<br />
eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Schutz der<br />
Bevölkerung gegen Nachtfluglärm.<br />
Nachtflugbeschränkungen sind außerordentlich wichtig, da der vor allem durch Starts<br />
und Landeanflüge verursachte Fluglärm erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner<br />
in sich bergen kann (Störung des Immunsystems, Bluthochdruck, Störung der<br />
Gedächtnisfunktionen). Ursache dafür ist insbesondere <strong>die</strong> Störung des<br />
Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie <strong>die</strong>s auch als<br />
Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu<br />
beobachten ist.<br />
76
Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Stu<strong>die</strong><br />
nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm tatsächlich in erhöhtem Arzneimittelverbrauch<br />
niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und<br />
der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Bei Nachtflügen kann deshalb nicht<br />
zwangsläufig auf eine gesundheitliche Folgewirkung geschlossen werden.<br />
Daher gibt es zumindest an vielen zivilen Flughäfen Begrenzungen des<br />
Nachtflugverkehrs. Generelle Nachtflugverbote sind aber – gerade in Bezug auf<br />
Ambulanz- oder Rettungsflüge – wenig sinnvoll. Zudem ist militärischer und<br />
hoheitlicher Flugverkehr (bspw. von der Bundespolizei) meist von den Verbotsregeln<br />
ausgenommen.<br />
Am Flughafen Köln/Bonn wurden zahlreiche Versuche unternommen, eine für<br />
<strong>die</strong> Bürger zumutbare Nachtflugregelung umzusetzen. Die nachfolgenden<br />
Darstellungen zeigen <strong>die</strong> wesentlichen Beschlüsse auf:<br />
1.4.1 22-Punkte-Katalog<br />
Vom Landtag in NRW wurde am 10. Juni 1996 der sog. „22-Punkte-Katalog“<br />
beschlossen. Er benennt Maßnahmen, <strong>die</strong> bei der Festlegung von Inhalten einer<br />
neuen Nachtflugregelung berücksichtigt werden sollten:<br />
"Der Landtag ist der Auffassung, dass <strong>die</strong> zuständigen Behörden des Bundes<br />
und des Landes, <strong>die</strong> Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) und <strong>die</strong><br />
nachtflugbetreibenden Unternehmen alles ihnen möglich tun sollen, um durch<br />
ein Bündel von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes bis zum<br />
Ende des Jahrzehnts eine messbare Reduzierung der Lärmbelastung für <strong>die</strong><br />
Flughafenanwohnerinnen und -anwohner zu erreichen" …<br />
"Der Landtag fordert <strong>die</strong> Landesregierung auf, bei der Festlegung von Inhalten<br />
einer neuen Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn folgende Punkte zu<br />
berücksichtigen"<br />
Es folgen insgesamt 22 Maßnahmen, von denen insbesondere zwei Maßnahmen<br />
des aktiven Lärmschutzes bis heute nicht umgesetzt sind:<br />
Verbot von Nachtstarts und -landungen von Strahlflugzeugen über 340 t<br />
im Frachtverkehr (Punkt 2)<br />
eine Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr<br />
(Punkt 3)<br />
Am 23. Juli 1997 stellt der Bundesminister für Verkehr im Schreiben an <strong>die</strong> Oberste<br />
Luftfahrtbehörde des Landes NRW fest:<br />
"Zur geplanten Einführung einer neuen Nachtflugregelung für den Flughafen<br />
Köln/Bonn stelle ich nach eingehender Prüfung des Vorgangs folgendes fest:<br />
Eine ausreichende Begründung für eine Verschärfung der bestehenden<br />
Regelung liegt nicht vor.<br />
....<br />
Eine Trennung von Flügen nach beförderter "Ladung" ist nach dem<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 1GG)<br />
77
diskriminierend und stellt damit einen unzulässigen Eingriff in <strong>die</strong><br />
Entscheidungsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen dar.<br />
Da <strong>die</strong>ser zudem - nach Einlassungen der Luftfahrtunternehmen - erhebliche<br />
wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben wird, halte ich <strong>die</strong> Punkte 3.2 und<br />
3.4 (Strahlflugzeuge) sowie 5.1 und 5.2 Propellerflugzeuge nach Artikel 3 Abs. 1<br />
sowie Art. 12 und 14 GG für nicht zulässig."<br />
1.4.2 Nachtflugregelungen für den Flughafen Köln/Bonn ab 1. November 1997<br />
(befristet bis 31.10.2015)<br />
"Nach jeweils 5 Jahren, erstmals im Jahre 2000, wird <strong>die</strong> Wirksamkeit der<br />
Lärmschutzmaßnahmen überprüft und festgestellt. Sollte sich der<br />
Nachtfluglärm nicht signifikant vermindert haben, werden – unter strikter Beachtung<br />
des Vertrauensschutzes für <strong>die</strong> zum Zeitpunkt des Inkrafttretens <strong>die</strong>ser Regelung<br />
am Flughafen Köln/Bonn operierenden Luftfahrtunternehmen – zusätzliche<br />
aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich.<br />
Eine Verminderung des Nachtfluglärms liegt vor, wenn <strong>die</strong> Fläche des Gebietes<br />
kleiner wird, in dem zur Nachtzeit sechs Fluglärmereignisse im Freien mit einem<br />
Maximalpegel (LASmax) von 75 dB(A) und mehr erreicht werden (sog.<br />
Nachtschutzgebiet). …<br />
Obwohl <strong>die</strong> Beratungskommission in der Vergangenheit mehrfach festgestellt hat,<br />
dass keine signifikante Verbesserung eingetreten ist, wurden keine weiteren<br />
Maßnahme seitens des Flughafens bzw. der Landesregierung eingeleitet.<br />
Der Vertrauensschutz gilt nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks<br />
Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen<br />
mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 340 Tonnen im<br />
Frachtverkehr; <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>die</strong>ser Einschränkungen wird spätestens im<br />
Jahr 2000 überprüft."<br />
Der Rat der Stadt hat in seiner Resolution am 17. März 1998 seine Forderung nach<br />
Einführung eines Nachtflugverbotes bekräftigt und <strong>die</strong> Einstellung der<br />
Landesregierung zum Lärm- und Gesundheitsschutz der <strong>Siegburg</strong>er Bürgerinnen<br />
und Bürger bedauert. Ein kurzfristiger Austausch besonders lauten Fluggerätes<br />
wurde gefordert. Der Resolutionstext wurde in der Sitzung des Rates am 4.11.1998<br />
um den Appell an <strong>die</strong> neue Bundesregierung und <strong>die</strong> bestehende<br />
Landesregierung erweitert, sich für ein Nachtflugverbot/Kernruhezeit einzusetzen.<br />
Am 1.10.1999 bekräftigte der Rat der Stadt <strong>Siegburg</strong> seine Forderung nach<br />
Einführung eines absoluten Nachtflugverbotes. Er stellte fest, dass <strong>die</strong><br />
Landesregierung und der Flughafenbetreiber dem Lärm- und Gesundheitsschutz nur<br />
unzureichend Rechnung tragen würden. Der Rat forderte nächtliche<br />
Einschränkungen für Fracht- und Passagiermaschinen, Änderung des NESS-<br />
Verfahrens, Ausweitung des Passiven Schallschutzfensterprogramms und den<br />
Abbau bürokratischer Hürden.<br />
78
Die im Jahr 2001 gutachterliche Prüfung ergab, dass das Nachtschutzgebiet<br />
(definiert durch 6 Ereignisse von 75 dB(A) und mehr) in der Fläche um ca. 2%<br />
abgenommen hat, umgerechnet resultiert daraus eine Reduzierung des<br />
Nachtfluglärms um nicht wahrnehmbare 0,1 dB(A) – <strong>die</strong>s obwohl <strong>die</strong> meisten sehr<br />
lauten Flugzeuge des Kapitel 3 bereits aus der Nacht heraus genommen worden<br />
waren. Bei dem vermehrten Einsatz größerer Flugzeugmuster ist sogar wieder mit<br />
einem Ansteigen der Lärmwerte, vor allem bei den Landungen, zu rechnen. Die<br />
Beratungskommission im November 2001 mit den Stimmen aller kommunalen<br />
Vertreter (auch der Stadt Köln) mehrheitlich festgestellt, dass keine signifikante<br />
Verbesserung der nächtlichen Fluglärmsituation eingetreten ist und zusätzliche<br />
aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind.<br />
Die Beratungskommission empfahl dem NRW-Verkehrsminister am 24. Juli 2003<br />
weitergehende wirksame Lärmschutzmaßnahmen für den Flughafen Köln/Bonn<br />
einzuführen, damit auf einem gegenüber dem derzeitigen Zustand zunächst<br />
abzusenkenden Lärmniveau eine dem Schutzanspruch der Betroffenen<br />
angemessene Begrenzung des Lärmaufkommens gewährleistet ist. Die<br />
Nachtflugregelung soll innerhalb der vorhandenen Öffnungsklausel entsprechend<br />
angepasst werden.<br />
Die im Nachtflug eingesetzten Flugzeuge sollen entsprechend ihres wirklichen Lärms<br />
klassifiziert werden; für Sommer- und Winterflugplan soll ein Lärmkontingent auf<br />
einem abgesenkten Niveau festgelegt werden. Die Einhaltung des<br />
Lärmkontingents - und damit auch einer durchschnittlichen Punktzahl pro Nacht -<br />
soll überwacht werden, bei Überschreitung sollen Sanktionen erfolgen (als Vorlage<br />
kann <strong>die</strong> am Rhein-Main-Flughafen Frankfurt eingeführte Regelung <strong>die</strong>nen).<br />
Die im Nachtflug eingesetzten Flugzeuge dürfen an den vorhandenen<br />
Messstellen einen noch festzulegenden Höchstwert nicht überschreiten.<br />
Dabei ist anzustreben, dass im Mittel keine höheren Einzelschallpegel als 75<br />
dB(A) erzeugt werden.<br />
Das Nachtschutzgebiet soll entsprechend dem Schutzziel von 6 x < 55<br />
dB(A) im Raum-inneren neu festgesetzt werden. Anzustreben ist ein<br />
Nachtschutzgebiet, das mit 6 x > 70 dB(A) umschrieben wird.<br />
An den äußeren Grenzen des Nachtschutzgebietes soll der nächtliche<br />
Fluglärm einen festzulegenden energieäquivalenten Dauerschallpegel<br />
nicht überschreiten. Angestrebt werden hier 50 dB(A) für eine<br />
Durchschnittsnacht.<br />
Diese Empfehlung ist vom NRW-Verkehrsministerium abgelehnt und nicht<br />
umgesetzt worden. Dabei ist weitgehend unklar, geblieben ob <strong>die</strong> Umsetzung<br />
überhaupt auf dem üblichen Dienstweg im Ministerium geprüft worden ist Der<br />
Vertreter des Ministeriums in der Kommission hat dazu <strong>die</strong> Auskunft verweigert. Dies<br />
führte zu einem erneuten Antrag in der Fluglärmkommission am 1.4.2004:<br />
„Die Beratungskommission fordert den NRW-Verkehrsminister erneut auf,<br />
weitergehende wirksame Lärmschutzmaßnahmen für den Flughafen Köln/Bonn<br />
vorzuschlagen, damit auf einem gegenüber dem derzeitigen Zustand zunächst<br />
abzusenkenden Lärmniveau eine dem Schutzanspruch der Betroffenen<br />
angemessene Deckelung des Lärmaufkommens gewährleistet ist. Die<br />
79
Nachtflugregelung ist innerhalb der vorhandenen Öffnungsklausel entsprechend<br />
anzupassen.<br />
In seiner Resolution forderte der <strong>Siegburg</strong>er Stadtrat am 8. Juli 2004 erneut, dass<br />
<strong>die</strong> Gesundheit der Bürger absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen<br />
haben muss. Die EU wird darin unterstützt in dem Bestreben, Starts und Landungen<br />
zwischen 23.00 und 7.00 Uhr auf allen Flughäfen zu verbieten. Passagierflüge in der<br />
Nacht, <strong>die</strong> Zunahme der Billigflieger, <strong>die</strong> Einforderung von Zwischenschritten bis zur<br />
Einführung des Nachtflugverbotes sind weiter Forderungen des Rates. Die<br />
Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Antrag auf Verschärfung der<br />
Nachtflugregelung zu stellen. Hierbei soll <strong>die</strong> benachbarten Städte und<br />
Gemeinden für ein gemeinsames Vorgehen gewonnen werden.<br />
Der Rat der Stadt <strong>Siegburg</strong> hat in seiner Resolution vom 23. März 2006 erneut<br />
seine Forderung nach Einführung eines absoluten Nachtflugverbotes bekräftigt. Die<br />
Gesundheit der Menschen muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen<br />
Interessen haben. Die Landesregierung NRW wurde u. a. aufgefordert, weitere<br />
Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen, sofern erneut festgestellt werden<br />
muss, dass wieder keine signifikante Lärmminderung eingetreten ist. Das Land<br />
wurde zur unverzüglichen Umsetzung der noch ausstehenden Vorgaben des „22-<br />
Punkte-Programms“ aufgefordert<br />
Am 27. März 2007 fordert <strong>die</strong> Beratungskommission in seiner 85. Sitzung <strong>die</strong><br />
Einführung einer Kernruhezeit für den Passagierverkehr von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr:<br />
Die Beratungskommission fordert Herrn Minister Wittke auf, <strong>die</strong> in der<br />
Nachtflugregelung vorgesehene Kernruhezeit für den Passagierflugverkehr<br />
von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr für den Flughafen Köln/Bonn umgehend zu<br />
veranlassen.<br />
<strong>Für</strong> <strong>die</strong> nachträgliche Einführung gibt es eine Öffnungsklausel in Ziffer 11 der<br />
derzeit gültigen Nachtflugregelung von 1997: „Der Vertrauensschutz gilt nicht für<br />
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen<br />
.. „<br />
Im Mai 2008 wurde <strong>die</strong> Prognos-Stu<strong>die</strong> veröffentlicht.<br />
Der Köln Bonn Airport als Wirtschafts- und Standortfaktor<br />
Ökonomische Bedeutung des Köln Bonn Airport<br />
Auswirkungen eines Nachtflugverbotes (0-5 Uhr) im Passagierverkehr<br />
In der Einleitung werden <strong>die</strong> Ziele der Stu<strong>die</strong> erläutert:<br />
„Ziel der vorliegenden Stu<strong>die</strong> ist eine aktuelle Bestandsaufnahme der Bedeutung<br />
des Köln Bonn Airport als Wirtschafts- und Standortfaktor. …<br />
Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund werden im Rahmen <strong>die</strong>ser Stu<strong>die</strong> auch <strong>die</strong> Auswirkungen<br />
einer absoluten Beschränkung der nächtlichen Passagierverkehre im Zeitraum<br />
zwischen 0 Uhr und 5 Uhr in Bezug auf zu erwartende Umsatz- und<br />
Beschäftigungsverluste bewertet. Dazu wird zunächst ein grundlegendes<br />
80
Verständnis der Ursachen für Nachtflugbewegungen geschaffen. Im Anschluss<br />
daran werden <strong>die</strong> Reaktionen der betroffenen Airlines am Standort CGN im Falle<br />
eines Flugverbots dargestellt, um daraus wirtschaftliche Auswirkungen<br />
abzuleiten. Als Zeitpunkt der Einführung eines potentiellen Nachtflugverbots<br />
wurde das Stichjahr 2010 gewählt und potentielle Effekte bis 2020 und 2030<br />
prognostiziert.“<br />
Die Auswirkungen eines Nachtflugverbotes werden wie folgt dargestellt:<br />
„Am Köln Bonn Airport stellen Nachtflugbewegungen einen elementaren<br />
Bestandteil des derzeitigen Flughafengeschäfts dar, welches nicht nur durch <strong>die</strong><br />
Beförderung zeitsensitiver Güter im Bereich der Fracht, sondern auch durch<br />
Charter und Low-Cost-Verkehre im Bereich der Passage geprägt ist. Der Low-<br />
Cost-Verkehr hat zu einem erheblichen Teil zum Wachstum beigetragen,<br />
was auch durch <strong>die</strong> derzeitige Nachtflugregelung am Standort Köln/Bonn<br />
begünstigt wurde. …<br />
Im Jahr 2006 fanden im Durchschnitt wöchentlich 81 Flugbewegungen am Köln<br />
Bonn Airport in der Nacht zwischen 0 und 5 Uhr statt. Auf Basis der<br />
Verkehrsprognose ist im Jahr der potentiellen Beschränkung (2010) mit<br />
durchschnittlich 112 Nachtflugbewegungen zu rechnen…<br />
<strong>Für</strong> den Fall einer Nachtflugbeschränkung ab dem Stichjahr 2010 kann<br />
davon ausgegangen werden, dass 160 Bewegungen pro Woche nicht mehr<br />
am Köln Bonn Airport abgewickelt werden…“<br />
Quelle: Prognos AG, Basel<br />
http://www.prognos.com/fileadmin/pdf/publikationsdatenbank/2008_Wirtschaftsfaktor_CGN_Management_Summary.pdf<br />
1.4.3 Verlängerung der Nachtflugregelung bis 2030<br />
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat am 26.08.2007 einen Antrag auf Verlängerung<br />
der Nachtflugregelung über den 31.10.2015 hinaus bis zum 31.10.2030 beim<br />
Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) gestellt. Ziel des Antrages war es,<br />
Planungssicherheit für <strong>die</strong> Abwicklung nächtlicher Flugbewegungen zu schaffen.<br />
Dieser Antrag wurde in der 87. Sitzung der Beratungskommission am 22.10.2007<br />
seitens des Ministeriums bekannt gegeben. Der Vertreter der Genehmigungsbehörde<br />
deutete bereits an, dass das Ministerium beabsichtigt, <strong>die</strong>sem Antrag zu<br />
entsprechen.<br />
Die Kommission sah das Vorhaben der Genehmigungsbehörde kritisch und fordert<br />
das Ministerium in einem Beschluss auf, vor einer endgültigen Entscheidung <strong>die</strong><br />
Abwägung zwischen den Belangen des Flughafens und dem Schutz der Gesundheit<br />
der Bevölkerung vorzulegen. Nur dann könne <strong>die</strong> Kommission ihre Beratungsfunktion<br />
wahrnehmen. Mit Schreiben vom 21.12.2007 lehnt das Ministerium den<br />
Mitgliedern den Antrag der Beratungskommission auf Bekanntgabe der<br />
beabsichtigten Entscheidung und deren Abwägungsgründe ab.<br />
Der NRW-Verkehrsminister hat am 7. Februar 2008 <strong>die</strong> Verlängerung der<br />
Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn bis zum Jahr 2030 genehmigt –<br />
<strong>die</strong>s ohne eine Beschränkung des Nachtflugs. Forderungen nach der Einführung<br />
81
eines nächtlichen Passagierflugverbots von 0:00 bis 5:00 Uhr, wie es durch den<br />
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für den Flughafen Leipzig<br />
möglich wurde, lehnt er genauso ab wie eine Lärmkontingentierung für den Nachtflug<br />
mit dem Ziel einer dauerhaften Reduzierung des Nachtfluglärms.<br />
Trotz heftiger Proteste der Stadt <strong>Siegburg</strong> und einiger betroffener Kommunen wurde<br />
<strong>die</strong> Verlängerung durchgesetzt. Mit der Genehmigung entsprach der nordrheinwestfälische<br />
Verkehrsminister Oliver Wittke dem Antrag des Flughafens, <strong>die</strong> bis zum<br />
Jahr 2015 geltende Regelung um weitere 15 Jahre hinauszuschieben. Inhaltliche<br />
Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Regelung gab es dabei nicht. <strong>Für</strong> den<br />
Flughafen bedeutet <strong>die</strong>s vor allem Planungssicherheit.<br />
1.4.4 Messung der nächtlichen Fluglärmbelastung<br />
Die derzeitige Nachtflugregelung von 1997 sieht vor, dass <strong>die</strong> Wirksamkeit der<br />
Lärmschutzmaßnahmen alle 5 Jahre überprüft wird – erstmals im Jahr 2000.<br />
Maßgebend dabei ist <strong>die</strong> Fläche, <strong>die</strong> von nächtlichen Lärmereignissen von 6 x 75<br />
dB(A) und mehr beschrieben wird. Hat sich <strong>die</strong>ses Nachtschutzgebiet nicht<br />
signifikant vermindert, müssen zwingend zusätzliche aktive und passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen erfolgen.<br />
Die Überprüfung für das Jahr 2000 ergab eine Abnahme <strong>die</strong>ses so definierten<br />
Nachtschutzgebietes in der Fläche [64,895 63,541 km 2 ] um 2,1%. Bezogen auf<br />
den Nachtfluglärm entspricht <strong>die</strong>s einer nicht wahrnehmbaren Reduzierung des<br />
äquivalenten Dauerschallpegels um noch nicht einmal 0,1 dB(A). Die<br />
Fluglärmkommission hat <strong>die</strong> unzureichende (nicht signifikante) Lärmminderung mit<br />
den Stimmen aller kommunalen Vertreter im November 2001 mehrheitlich<br />
festgestellt. In Anlehnung an den Wortlaut der gültigen Nachtflugregelung von<br />
1997 haben zwingend zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnamen<br />
zu erfolgen. Diese werden bislang jedoch vom Flughafen und dem NRW-<br />
Verkehrsministerium blockiert.<br />
Eine neue Berechnung für das Jahre 2005 wies im Vergleich zum Jahr 2000 sogar<br />
nur noch eine Verringerung des Nachtschutzgebietes um 0,5% [63,541 63,195<br />
km 2 ] aus. Flächenmäßig entspricht <strong>die</strong> Verringerung der Größe eines<br />
Hausgrundstücks – und das obwohl <strong>die</strong> Mehrzahl der sehr lauten und "unechten"<br />
Kapitel 3-Flugzeuge seit Oktober 2002 vom Nachtverkehr ausgeschlossen sind.<br />
Auch <strong>die</strong>se “Verringerung“ wurde von der Beratungskommission als nicht<br />
signifikant bewertet. In der Sitzung am 24. August 2006 weigerte sich der Vertreter<br />
der Genehmigungsbehörde erneut, daraus <strong>die</strong> notwendigen Schlussfolgerungen<br />
(zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen) zu ziehen.<br />
Hinweis: Im neuen Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 9.11.2007 wird eine<br />
„wesentliche bauliche Erweiterung“ eines Flughafens immer dann unterstellt, wenn<br />
der äquivalente Dauerschallpegel um 2 dB(A) zunimmt.<br />
1.4.5 Internationale Regelungen zum Schutz gegen Fluglärm - ICAO-<br />
Anhang 16<br />
82
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO, eine Sonderorganisation der<br />
Vereinten Nationen, hat bereits 1971 ein Regelwerk zur Begrenzung der<br />
Schallabstrahlung ziviler Luftfahrzeuge geschaffen, den Band 1 des Anhangs 16 zum<br />
Abkommen über <strong>die</strong> internationale Zivilluftfahrt. Den verschiedenen<br />
Luftfahrzeugklassen sind jeweils eigene Kapitel gewidmet. Bei der Neuzulassung von<br />
Luftfahrzeugmustern muss nachgewiesen werden, dass <strong>die</strong> im Anhang 16<br />
festgelegten Lärmgrenzwerte eingehalten werden.<br />
Der Anhang 16 ist seit 1971 mehrfach fortgeschrieben und ergänzt worden. Seit dem<br />
01.01.2006 neu zugelassene Strahlflugzeuge sowie Propellerflugzeuge mit mehr als<br />
9.000 kg höchstzulässiger Startmasse (MTOW) müssen heute <strong>die</strong> in Kapitel 4 des<br />
Anhangs 16 festgelegten Lärmgrenzwerte einhalten. Der Grenzwert von Kapitel-4-<br />
Flugzeugen liegt in der Summe um 10 dB(A) unter dem von Kapitel 3. Innerhalb der<br />
Europäischen Union dürfen Flugzeuge, <strong>die</strong> lediglich den Anforderungen von Kapitel<br />
2 entsprechen, seit dem 01.04.2002 nur noch mit Sondergenehmigung verkehren.<br />
Strahlflugzeuge ohne Lärmzulassung dürfen schon seit Jahren nur noch mit<br />
Ausnahmegenehmigung betrieben werden, z.B. als Regierungsflugzeuge oder aus<br />
historischem Interesse.<br />
Kapitel Flugzeug Zulassungsdatum<br />
2 Strahlflugzeuge bis 1977<br />
3<br />
Strahlflugzeuge und<br />
1977 bis 2005<br />
große Propellerflugzeuge (MTOM größer 5.700 kg)<br />
1985 bis 1988<br />
große Propellerflugzeuge (MTOM größer 8.618 kg)<br />
1988 bis 2005<br />
4 Strahlflugzeuge und große (MTOM > 8.618 kg) Propellerflugzeuge ab 2006<br />
5 große Propellerflugzeuge (MTOM > 8.618 kg) 1977 bis 1985<br />
6 kleine Propellerflugzeuge (MTOM < 8.618 kg) 1977 bis 1988<br />
8 Helikopter seit 1985<br />
10 kleine** Propellerflugzeuge (MTOM < 8.618 kg) seit 1988<br />
11 kleine*** Helikopter (MTOM < 3.175 kg) seit 1993<br />
MTOW = höchstzulässige Startmasse<br />
Grafik: Einteilung der Flugzeuge nach dem ICAO-Abkommen über <strong>die</strong> internationale Zivilluftfahrt, Annex 16, Band<br />
1.4.6 Aktuelle Lärmgrenzwerte<br />
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 9.11.2007 sieht vor, dass in der<br />
Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet werden. Der<br />
Lärmschutzbereich ist in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für <strong>die</strong><br />
Nacht gegliedert. Schutzzonen sind <strong>die</strong>jenigen Gebiete, in denen der Fluglärm <strong>die</strong><br />
nachfolgenden Werte übersteigt. <strong>Für</strong> den Nachtschutz gelten maximale<br />
Überschreitungen, <strong>die</strong> aus den sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres als<br />
Mittelwert errechnet werden. <strong>Für</strong> den Flughafen Köln/Bonn gelten <strong>die</strong> unter „Bestand<br />
Flughafen“ genannten Werte:<br />
83
Verkehrsträger<br />
Luftverkehr<br />
Gesetz zum<br />
Schutz gegen<br />
Fluglärm 2007<br />
Bestand Flughafen Neu- und Ausbau Flughafen<br />
Tagschutz Nachtschutz Tagschutz Nachtschutz<br />
Schutzzone 1:<br />
LAeq = 65 dB(A)<br />
Schutzzone 2:<br />
LAeq = 60 dB(A)<br />
LAeq = 55 dB(A)<br />
LAmax =<br />
6 x 57 dB(A)<br />
Schutzzone 1:<br />
LAeq = 60 dB(A)<br />
Schutzzone 2:<br />
LAeq = 55 dB(A)<br />
LAeq = 50 dB(A)<br />
LAmax =<br />
6 x 53 dB(A)<br />
„Der Lärmschutzbereich für einen bestehenden Flugplatz … ist … spätestens<br />
bis zum Ende des Jahres 2009 neu festzusetzen ..:“ (§ 4 Abs. 4 Fluglärmgesetz).<br />
Der Lärmschutzbereich ist noch nicht festgesetzt!<br />
1.4.7 Flugsicherung<br />
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bewegungslenkung auf den Rollflächen der<br />
Flugplätze und in der Luft kann <strong>die</strong> Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) unmittelbar<br />
auf <strong>die</strong> von Luftfahrzeugen ausgehenden Lärmbelastungen Einfluss nehmen.<br />
In Zusammenarbeit mit Airlines, dem Flughafen Köln/Bonn GmbH und der<br />
Beratungskommission wurden zahlreiche flugsicherungsbetriebliche Verfahren und<br />
Maßnahmen zur Minderung vermeidbaren Fluglärms erarbeitet, <strong>die</strong> in erheblichem<br />
Umfang zu Verbesserungen geführt haben.<br />
Hierzu zählen <strong>die</strong> Festlegung Lärm mindernder An- und Abflugrouten, <strong>die</strong><br />
Empfehlung spezieller Startverfahren sowie – im Bereich des<br />
Instrumentenflugbetriebs – <strong>die</strong> Vergrößerung des Anflug-Gleitwegwinkels und <strong>die</strong><br />
Einführung von Anflugverfahren, <strong>die</strong> mit reduzierter Triebwerksleistung geflogen<br />
werden können.<br />
1.4.8 Auswirkungen des Lärms auf <strong>die</strong> Gesundheit<br />
Im Rhein-Sieg-Kreis ist es <strong>die</strong> Gruppe der Ärzte, <strong>die</strong><br />
Veränderungen bei ihren Patienten feststellen. Zeitgleich<br />
mit dem steigenden (Nacht-)-Flugaufkommen am Köln-<br />
Bonner Airport Mitte der 90-er Jahre häuften sich <strong>die</strong><br />
Klagen der Patienten über zunehmende<br />
Schlafstörungen. Durch Gespräche untereinander wird<br />
<strong>die</strong> Chance genutzt, gemeinsam der Ursache für den<br />
Zusammenhang zwischen Fluglärm und<br />
Gesundheitszustand auf den Grund zu gehen. Im Mai 2001<br />
unterschreiben 30 Ärztinnen und Ärzte eine Resolution an<br />
den Ärztekammerpräsidenten und bitten <strong>die</strong>sen um<br />
Unterstützung.<br />
Weitere Stationen des Engagements sind drei wissenschaftliche Symposien<br />
(16.02.2002, 09.04.2003 und 18.11.2006). Die Ärzte-Initiative hat <strong>die</strong> erste<br />
84
Greiser-Stu<strong>die</strong> initiiert und maßgeblich unterstützt und wurde 2004 mit dem<br />
Agendapreis der Stadt ausgezeichnet.<br />
Das Umweltbundesamt veröffentlicht 2000 <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> von Jens Ortscheid und<br />
Heidemarie Wende<br />
Fluglärmwirkungen<br />
„Es besteht Einigkeit dahingehend, dass das Gesetz zum Schutz gegen<br />
Fluglärm in der derzeitigen Fassung nicht einmal den Schutz vor<br />
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sicherstellt. Der nach dem BImSchG<br />
über <strong>die</strong> reine Gefahrenabwehr hinausreichende geforderte Schutz vor<br />
erheblichen Belästigungen ist somit zwangsläufig auch nicht gewährleistet.<br />
Unklar ist, was unter dem Zustand „Gesundheit“ zu verstehen ist. Eine eindeutige<br />
und allgemein verbindliche Gesundheitsdefinition existiert nicht. Hieraus ergibt<br />
sich das Problem, Anforderungen an Schutzziele zu formulieren, <strong>die</strong> nicht exakt<br />
und eindeutig definiert sind.“<br />
In der Zusammenfassung stellen <strong>die</strong> Autoren fest:<br />
„Zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungsbereiche, <strong>die</strong> aus Sicht der<br />
Lärmwirkungsforschung besonders beachtet werden müssen. Bei einer<br />
Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Falle von neuen oder wesentlich<br />
geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu bedenken, dass sich <strong>die</strong> hier<br />
genannten Bereiche nach unten verschieben können.<br />
Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird <strong>die</strong><br />
Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht.<br />
Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus<br />
präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten.<br />
Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts<br />
sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-<br />
Erkrankungen zu erwarten.<br />
Quelle: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2261.pdf<br />
Am 29. März 2002 trat <strong>die</strong><br />
EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie<br />
Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte<br />
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft<br />
der Europäischen Union in Kraft Die Richtlinie sieht vor allem <strong>die</strong> Festlegung von<br />
Betriebsbeschränkungen oder -verboten für laute zivile Strahlflugzeuge vor, sofern<br />
bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie musste von den Mitgliedstaaten bis zum<br />
28.09.2003 in nationales Recht umgesetzt werden.<br />
Wesentliche Inhalte sind:<br />
eingeführte Aufhebung der sog. Betriebspflicht von Flughäfen (ermöglicht<br />
durch neue ICAO-Resolution A 33/7 vom 05.10.2001)<br />
Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung durch Flugzeuge an<br />
besonders belasteten Flughäfen<br />
85
Definition des "besonders belasteten Flughafens"<br />
Konkretisierung des "ausgewogenen Ansatzes" (= balanced Approach) aus<br />
Lärmreduzierung an der Quelle, Maßnahmen zur Flächennutzungsplanung,<br />
lärmmindernde Betriebsverfahren sowie Betriebsbeschränkungen. Der<br />
ausgewogene Ansatz stellt <strong>die</strong> neue ICAO-Politik zur Bewältigung von<br />
Lärmproblemen an Flugplätzen dar.<br />
Inkrafttreten/Umsetzung: Die Betriebsbeschränkungsrichtlinie tritt als<br />
Nachfolgeregelung zur sog. HushkitVO 1999 mit Verabschiedung am<br />
26.03.2002 in Kraft. Die Umsetzungsfrist der RiLi in Deutsches Recht läuft am<br />
23.09.2003 ab.<br />
Am 16. März 2004 stellte das Institut für Verkehrsforschung (Luftverkehr) des<br />
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in Köln <strong>die</strong> Ergebnisse<br />
des Projektes vor.<br />
DLR-Stu<strong>die</strong> „Leiser Flugverkehr“<br />
„Lärmminderungskonzepte, genauer gesagt „Verkehrspolitische<br />
Lärmminderungsmaßnahmen“, sind wie „Lärmarme Flugverfahren“<br />
operationelle Maßnahmen, <strong>die</strong> hier jedoch nicht technischer, sondern<br />
steuerungspolitischer Art sind. …<br />
Die Motivation für eine Anwendung verkehrspolitischer Lärmminderungskonzepte<br />
liegt in der Möglichkeit, mit solchen Maßnahmen kurzfristig realisierbare<br />
Lösungen von Interessenkonflikten zwischen den Lärmbetroffenen, der<br />
Wirtschaft, der Luftfahrtindustrie und den Flugreisenden zu erzielen. Dies ist<br />
oft notwendig, weil technische Lärmminderungen an der Quelle von ihrer<br />
Entwicklung bis zur Marktreife häufig längere Zeit benötigen. Diese Zeiträume<br />
können sich auf Grund langer Abschreibungszeiten von Flugzeugen und<br />
entsprechend langer Marktdurchdringungsphasen nochmals erheblich<br />
verlängern.“<br />
Diese Informationen sind im Abschnitt „Ergebnis der <strong>Lärmaktionsplan</strong>ung“<br />
berücksichtigt.<br />
Quelle: DLR<br />
http://www.dlr.de/as/Portaldata/5/Resources/dokumente/abteilungen/abt_ts/vortrag6_laermminderungskonzepte.pdf<br />
Am 5. Januar 2006 stellt das Umweltbundesamt <strong>die</strong> Untersuchungen der Berliner<br />
Charité vor:<br />
NaRoMi-Stu<strong>die</strong><br />
Lärm als Risikofaktor für den akuten Myokardinfarkt<br />
Die Berliner Charite erläutert <strong>die</strong> Ergebnisse der Stu<strong>die</strong> wie folgt:<br />
„Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Stu<strong>die</strong> in 32 Berliner Krankenhäusern wurde der<br />
Zusammenhang zwischen chronischer Lärmbelastung und dem Herzinfarkt-Risiko<br />
untersucht. 4.115 Patienten nahmen zwischen April 1998 und März 2001 an der<br />
Stu<strong>die</strong> teil.<br />
86
Als Fälle wurden Patienten mit akutem Herzinfarkt und Berliner Wohnsitz<br />
interviewt. <strong>Für</strong> jeden Fall wurde mindestens ein Kontrollpatient aus der Unfall-<br />
oder Allgemeinchirurgie des gleichen Krankenhauses rekrutiert und nach Alter<br />
und Geschlecht "gematcht". Mit Hilfe eines standardisierten Computerinterviews<br />
wurden ausführliche Informationen zu Umwelt-, Wohn- und Arbeitslärm sowie<br />
Lärmempfindlichkeit, Jobstress und relevanten Risikofaktoren des Herzinfarktes<br />
erfragt. Aus der aktuellen Straßenverkehrslärmkarte der Berliner<br />
Senatsumweltverwaltung wurden für <strong>die</strong> Wohnadressen der Probanden<br />
Lärmpegel ermittelt.<br />
…Die Analysen zeigten für Frauen, <strong>die</strong> sich durch Umweltlärm subjektiv belästigt<br />
fühlten, einen Trend zu einem erhöhten Herzinfarkt-Risiko. <strong>Für</strong> Männer ließ sich<br />
in unseren Daten für <strong>die</strong> subjektive Belästigung durch Umwelt- oder<br />
Arbeitslärmquellen kein Zusammenhang mit dem Herzinfarkt-Risiko nachweisen.<br />
Die Auswertung der Schallpegel ergaben ein erhöhtes Risiko für Frauen, <strong>die</strong><br />
durch Straßenlärm belastet sind und (weniger ausgeprägt) für Männer.“<br />
Die Stu<strong>die</strong> wurde kontovers interpretiert. Das Umweltbundesamt (UBA) als<br />
Auftraggeber der Stu<strong>die</strong> und <strong>die</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
(BAuA) stellen – abweichend zur Berliner Charite – fest:<br />
„Diese Aussagen beruhen auf einer unzulässigen Interpretation der statistischen<br />
Ergebnisse und resultieren aus einer fehlerhaften Behandlung der statistischen<br />
Lärmdaten, <strong>die</strong> das UBA und <strong>die</strong> BAuA erhoben hatten. Richtig ist für<br />
Verkehrslärm: <strong>Für</strong> Frauen ergab <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> kein erhöhtes Risiko durch<br />
Verkehrslärm. Aber: Das Herzinfarktrisiko für Männer durch Verkehrslärm<br />
liegt nach der Datenauswertung leicht – um etwa 30 Prozent – höher. Das<br />
UBA fordert deshalb weiterhin, <strong>die</strong> Verkehrslärmpegel in Wohngebieten stark zu<br />
senken.“<br />
…<br />
„Es zeigte sich, dass <strong>die</strong> Männer mit Herzinfarkt öfter an lauten Straßen wohnten,<br />
als <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> wegen anderer Krankheiten behandelt wurden. Es bestand<br />
eine Dosis-Wirkungs-Beziehung in Form eines ansteigenden<br />
Herzinfarktrisikos mit zunehmender Verkehrslärmbelastung. Das relative<br />
Herzinfarktrisiko für Männer mit Wohnungen an Straßen mit Verkehrslärmpegeln<br />
tagsüber von mehr als 65 dB(A) (entspricht nachts ca. 55 dB(A)) war gegenüber<br />
denen, <strong>die</strong> an leiseren Straßen mit Immissionspegeln von tags =60 dB(A) (nachts<br />
=50 dB(A)) um 20% erhöht. In der Teilstichprobe von Männern, <strong>die</strong> zehn Jahre<br />
lang nicht umgezogen waren, war das relative Risiko doppelt so hoch und<br />
statistisch signifikant. Bei den Frauen wurde kein schallpegelabhängiger<br />
Zusammenhang mit dem Herzinfarktrisiko gefunden. Darüber hinaus war bei den<br />
Männern (nicht bei den Frauen) <strong>die</strong> subjektiv beurteilte Belästigung durch<br />
Straßenverkehrslärm signifikant mit einem höheren Herzinfarktrisiko verbunden.“<br />
Quelle:<br />
Berliner Charité http://www.charite.de/epidemiologie/german/projekte/noise.html<br />
Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/infarktrisiko-laerm.pdf<br />
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2006/pd06-001.htm<br />
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2621.pdf.<br />
87
Das Umweltbundesamt veröffentlicht am 22. Februar 2007 <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> von Prof. Dr.<br />
Eberhard Greiser:<br />
Beeinträchtigung durch Fluglärm:<br />
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung<br />
„Nächtlicher Fluglärm führt dazu, dass <strong>die</strong> Betroffenen häufiger den Arzt<br />
aufsuchen und <strong>die</strong> Ärzte <strong>die</strong>sen mehr Medikamente verschreiben. Dies ist das<br />
Ergebnis einer epidemiologischen Stu<strong>die</strong> der Epi.Consult GmbH Bremen im<br />
Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Im Umfeld eines deutschen Flughafens<br />
mit Nachtflugbetrieb analysierte das Unternehmen Daten von mehr als 800.000<br />
Krankenversicherten – das sind mehr als 40 Prozent der Gesamtbevölkerung der<br />
betroffenen Region.<br />
Anlass für <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> waren unter anderem Beobachtungen einer Gruppe von<br />
Ärztinnen und Ärzten. In ihren Praxen nahm <strong>die</strong> Zahl der Patientinnen und<br />
Patienten zu, <strong>die</strong> über psycho-vegetative Störungen – wie Herzbeschwerden,<br />
Nervosität, Leistungsminderung – klagten. Die Mediziner vermuteten, dass <strong>die</strong>se<br />
in ihren Praxen gehäuft auftretenden Befunde sowie Fälle des Bluthochdrucks auf<br />
den Nachtflugverkehr des Flughafens zurückgehen könnten.<br />
Die epidemiologische Stu<strong>die</strong> zur Untersuchung möglicher Zusammenhänge<br />
zwischen Fluglärm und Arzneimittelverschreibungen durch niedergelassene Ärzte<br />
im Umfeld eines Flughafens liefert unter anderem folgenden wesentlichen<br />
Ergebnisse:<br />
Es zeigten sich – im Vergleich mit Patientinnen und Patienten, <strong>die</strong> keinem<br />
nächtlichen Lärm ausgesetzt waren – deutlich erhöhte Verordnungsraten und<br />
Verordnungsmengen bestimmter Arzneimittel mit blutdrucksenkender<br />
Wirkung, zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, zur<br />
Beruhigung (Tranquillizer) sowie zur Behandlung von Depressionen<br />
(Antidepressiva).<br />
Die Befunde waren bei weiblichen Versicherten ausgeprägter als bei<br />
männlichen, zum Teil auch nur bei Frauen vorzufinden (Tranquillizer,<br />
Antidepressiva).<br />
Es zeigte sich eine ausgeprägte Abhängigkeit zwischen der Intensität und der<br />
zeitlichen Einwirkung des Fluglärms: <strong>Für</strong> <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> von nächtlichem<br />
Fluglärm zwischen 3 und 5 Uhr belastet wurden, waren <strong>die</strong> stärksten<br />
Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und des Verordnungsvolumens der<br />
verschiedenen Arzneimittelgruppen nachweisbar.<br />
Die Stu<strong>die</strong> legt Zusammenhänge zwischen Fluglärm und den <strong>die</strong> Herzgefäße<br />
betreffenden – so genannten kardiovaskulären – sowie psychischen<br />
Erkrankungen nahe, obwohl sie <strong>die</strong>se nicht kausal belegen kann. Die Ergebnisse<br />
stützen auch Untersuchungen aus dem Ausland, <strong>die</strong> ebenfalls darauf hinweisen,<br />
dass Fluglärm Bluthochdruck sowie Herz- und Kreislauf-Erkrankungen<br />
hervorrufen kann.<br />
Quelle: Umweltbundesamt http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3153.pdf<br />
88
Im Dezember 2007 stellte das Institut für Verkehrsforschung (Luftverkehr) des<br />
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in Köln <strong>die</strong> Ergebnisse<br />
des Projektes vor.<br />
DLR-Projekt „Leiser Flugverkehr II“<br />
„Der Luftverkehr ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Mobilität und damit<br />
der Lebensqualität und wird auch auf politischer Ebene dementsprechend<br />
eingestuft. Nichtsdestoweniger ist seine Abwicklung mit einer Reihe von<br />
Umweltbelastungen verknüpft, von denen der Lärm aus Sicht der Betroffenen an<br />
erster Stelle zu nennen ist. Um das wachsende Luftverkehrsaufkommen<br />
möglichst umweltgerecht abwickeln zu können, kommt der Minimierung der<br />
Lärmbelastung daher eine essentielle Bedeutung zu.<br />
Ziel des Projektes war es, konkrete Lösungsvorschläge zu liefern, wie Lärm im<br />
Umfeld von Flughäfen realistisch gemindert werden kann. Aus technischer Sicht<br />
muss <strong>die</strong> Lärmminderung an der Quelle der primäre Ansatz sein, da hier<br />
langfristig das größte Potential zu finden ist. Zum anderen bietet <strong>die</strong> Entwicklung<br />
lärmarmer Flugverfahren kurzfristig umsetzbare Lösungen. Hierzu ist allerdings<br />
<strong>die</strong> Entwicklung neuer Managementverfahren notwendig.<br />
Um <strong>die</strong> Reduktion von lärmbelasteten Flächen im Umfeld von Flughäfen durch<br />
<strong>die</strong>se Verfahren und technische Modifikationen beurteilen zu können, ist eine<br />
Modellierung unerlässlich Die Beurteilung belastbarer Kriterien zur Wirkung<br />
des nächtlichen Fluglärms auch in Wechselwirkung mit anderen<br />
Verkehrsträgern ist Aufgabe der Wirkungsforschung.<br />
Auf <strong>die</strong>se Weise hat das Projekt „Leiser Flugverkehr II“ ein Fundament<br />
geschaffen, das u. a. als Basis für weitergehende Aktivitäten <strong>die</strong>nt (Novellierung<br />
des Fluglärmgesetzes, Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie,<br />
Harmonisierung von Lärmgrenzwerten, Fluglärmschutzkonzept für den Flughafen<br />
Leipzig/Halle).“<br />
Quelle: DLR http://www.dlr.de/me/Desktopdefault.aspx/tabid-4676/7746_read-11945/<br />
Das Umweltbundesamt veröffentlicht am 14. Januar 2008 <strong>die</strong> internationale HYENA-<br />
Stu<strong>die</strong>:<br />
Verkehrs- und Fluglärm machen auf Dauer krank<br />
Internationale Stu<strong>die</strong> zeigt: Mit steigender Lärmbelastung, steigt der Blutdruck<br />
„Lärm nervt nicht nur, Lärm kann auch krank machen: So haben etwa Personen,<br />
<strong>die</strong> erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, häufiger höhere Blutdruckwerte, als<br />
Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen<br />
Fluglärmpegels um 10 Dezibel [dB(A)] im Schallpegelbereich zwischen 30-<br />
60 dB(A) erhöht das Risiko für Bluthochdruck bei Frauen und Männern um<br />
rund 14 Prozent. Das geht aus einer aktuellen internationalen Stu<strong>die</strong> hervor,<br />
welche <strong>die</strong> Europäische Kommission förderte. An der großen europäischen<br />
Stu<strong>die</strong> – an der das Umweltbundesamt mitwirkte – nahmen rund 5.000 Anwohner<br />
der Flughäfen Amsterdam, Athen, Berlin, London, Mailand und Stockholm teil. Die<br />
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Experten ermittelten <strong>die</strong> Wirkungen des Flug- und Straßenverkehrslärms auf <strong>die</strong><br />
Gesundheit – vor allem auf den Blutdruck.<br />
…<br />
Im Ergebnis der Untersuchung zeigte sich für alle Flughäfen: Personen, <strong>die</strong><br />
Nachtfluglärm ausgesetzt waren (mittlere Lärmbelastung im Zeitraum zwischen<br />
22:00 Uhr bis 6:00 oder 23:00 bis 7:00 Uhr, je nach Land) wiesen häufiger höhere<br />
Blutdruckwerte (vor Ort gemessen) auf oder waren bereits wegen Bluthochdrucks<br />
in ärztlicher Behandlung, als Personen aus ruhigeren Wohngebieten.<br />
…<br />
Die subjektive Einschätzung der Lärmsituation der befragten Personen zeigt<br />
zudem, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Lärmbelästigung des<br />
Flug- sowie des Straßenverkehrslärms und dem Schallpegel außerhalb der<br />
Wohnungen besteht: Je höher <strong>die</strong> Schallbelastung, desto höher <strong>die</strong> Belästigung<br />
der Menschen durch den Lärm. Die Forscher stellten fest, dass sich <strong>die</strong><br />
Menschen bei gleicher Schallbelastung durch Fluglärm stärker gestört<br />
fühlen, als bisher aus früheren Untersuchungen bekannt.“<br />
Die Stu<strong>die</strong> ist in englischer Sprache im Internet unter der folgenden Adresse<br />
veröffentlicht: http://www.ehponline.org/docs/2007/10775/abstract.html<br />
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Konsortiums:<br />
http://www.hyena.eu.com/links.htm<br />
Am 20. März 2009 präsentiert <strong>die</strong> Ärzteinitiative eine geographische Karte des<br />
Rhein-Sieg-Kreises, in <strong>die</strong> ein Teil der Daten aus der „Greiser Stu<strong>die</strong>“ vom November<br />
2006 übertragen wurden. Damit soll den Menschen im Rhein-Sieg-Kreis <strong>die</strong><br />
möglichen Gesundheitsgefahren durch den nächtlichen Fluglärm auch visualisiert<br />
verständlich machen.<br />
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Grafik: Arzneimittelverbrauch und Lärmbelastung<br />
Quelle: Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf e.V., www.aefusch.de<br />
Die Grafik stellt <strong>die</strong> Lärmbelastung in der Zeit von 3.00 - 5.00 Uhr ortsbezogen und<br />
als Mittelwert dar. Der infolge der Lärmbelastung erforderliche Mehrverbrauch an<br />
Medikamenten für Herz- und Kreislauferkrankungen sowie zur Blutdrucksenkung ist<br />
in Prozent jeweils von Ort zu Ort angegeben. Die von Professor Greiser für <strong>die</strong><br />
Kartographie zur Verfügung gestellten Daten enthalten inzwischen Angaben von<br />
1.032.869 Versicherten! Ausgewiesen sind Angaben zu 388 Ortsteilen der<br />
Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.<br />
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht im 8. Oktober 2009 den<br />
Night Noise Guidelines for Europe<br />
„In der Publikation werden bahnbrechende neue Erkenntnisse über mögliche<br />
Gesundheitsschäden infolge nächtlicher Lärmbelastung erläutert und Richtwerte<br />
für den Schutz der Gesundheit<br />
empfohlen.<br />
Der neue Grenzwert ist ein jährlicher<br />
durchschnittlicher nächtlicher<br />
Geräuschpegel von max. 40 Dezibel (dB),<br />
91
was etwa dem Pegel einer ruhigen Straße in einem Wohngebiet entspricht. Wer<br />
beim Schlafen während des Jahres einer höheren Lärmbelastung ausgesetzt ist,<br />
kann leichte gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen oder Schlaflosigkeit<br />
erleben. Eine langfristige Lärmbelastung über 55 dB, was etwa dem<br />
Geräuschpegel einer belebten Straße entspricht, kann eine Ursache für<br />
Bluthochdruck und Herzinfarkte sein. Jeder fünfte Bürger der Europäischen<br />
Region ist regelmäßig einem solchen Lärmpegel ausgesetzt.<br />
…<br />
Grenzwerte für Lärm und Maßnahmen der Länder<br />
Die neue Publikation der WHO enthält sowohl neue Erkenntnisse als auch<br />
Empfehlungen, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong> Länder bei der Einführung konkreter Grenzwerte für<br />
Lärm leicht zunutze machen können. Die Leitlinien ergänzen <strong>die</strong> vor einigen<br />
Jahren von der Europäischen Union angenommene Richtlinie über<br />
Umgebungslärm; darin werden <strong>die</strong> Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten zu<br />
erstellen und <strong>die</strong> Lärmbelastung der Bevölkerung zu reduzieren, wobei jedoch auf<br />
<strong>die</strong> Festlegung von Grenzwerten verzichtet wird.<br />
Interventionen, <strong>die</strong> auf eine Reduzierung der Zahl von Lärmereignissen wie<br />
auch des allgemeinen Geräuschpegels abzielen, sind das wirksamste Mittel<br />
zum Schutz vor erhöhter Lärmbelastung.<br />
Wie Luftverschmutzung und toxische Chemikalien stellt auch Lärmbelastung eine<br />
umweltbedingte Gesundheitsgefahr dar. Zwar ist fast jeder von Lärmbelastung<br />
betroffen, doch wurde <strong>die</strong>se bisher immer als unvermeidbare Folge des<br />
Stadtlebens angesehen und nicht in demselben Maße ins Visier genommen und<br />
bekämpft wie andere Risiken.“<br />
Das Umweltbundesamt veröffentlicht am 1. März 2010 <strong>die</strong> zweite Stu<strong>die</strong> von Prof.<br />
Dr. Eberhard Greiser:<br />
Risikofaktor nächtlicher Fluglärm<br />
Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Stu<strong>die</strong> zu kardiovaskulären<br />
und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn<br />
Das Umweltbundesamt ist der Auffassung, dass <strong>die</strong> Klagen der Bevölkerung<br />
begründet sind. Dies zeige <strong>die</strong> neue UBA-Stu<strong>die</strong>:<br />
„<strong>Für</strong> Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu<br />
Personen, <strong>die</strong> keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko<br />
betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen<br />
Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind <strong>die</strong><br />
Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht.<br />
Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen<br />
„Arzneimittelstu<strong>die</strong>“ des UBA, <strong>die</strong> höhere Medikamentenverschreibungen bei<br />
Personen nachwies, <strong>die</strong> nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Stu<strong>die</strong><br />
im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Stu<strong>die</strong>) aus dem Jahr<br />
2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, <strong>die</strong><br />
verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte<br />
auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. „Die aktuellen Ergebnisse<br />
zeigen, dass wir mehr tun müssen, um Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zu<br />
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schützen. Wir sollten im Sinne einer nachhaltigen Mobilität, kritisch darüber<br />
nachdenken, welche Nachtflüge wirklich notwendig sind“, sagte UBA-<br />
Präsident Jochen Flasbarth.<br />
Vom Flughafen Köln/Bonn werden freiwillige Schallschutzmaßnahmen<br />
angeboten. Diese reduzieren zwar <strong>die</strong> Lärmrisiken, können jedoch <strong>die</strong><br />
gesundheitlichen Fluglärmwirkungen nicht vollständig verhindern. Bedingt durch<br />
<strong>die</strong> Besonderheiten des Flugbetriebs - der Flughafen Köln/Bonn hat einen relativ<br />
hohen Nachtfluganteil - sollten weitere Analysen folgen. Bisher gibt es<br />
beispielsweise noch keine Antwort auf <strong>die</strong> Frage, ob eine direkte Übertragung der<br />
Stu<strong>die</strong>nergebnisse zum Risiko durch nächtlichen Fluglärm auf andere Flughäfen<br />
möglich ist.“<br />
Quelle: Umweltbundesamt<br />
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-me<strong>die</strong>n/mysql_me<strong>die</strong>n.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3774<br />
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-me<strong>die</strong>n/mysql_me<strong>die</strong>n.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3775<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) und der Arbeitsring Lärm der<br />
DEGA (ALD) veröffentlichen am 28. April 2010 eine Presseerklärung:<br />
Kostbare Ruhe – Teurer Lärm<br />
„Lärm nervt und führt zu gesundheitlichen Schäden und Risiken. Seine<br />
Bekämpfung ist und bleibt deshalb eine unverändert notwendige<br />
gesellschaftliche Aufgabe. Doch Lärmminderung kostet in der Regel Geld.<br />
Deshalb werden Schutzziele abgeschwächt oder gar nicht erst verabschiedet<br />
und viele Regelungen des Lärmschutzes unzureichend formuliert und<br />
umgesetzt. Dabei wird gerne übersehen, dass auch der Lärm kostet, sogar<br />
viel kostet, vor allem in Form externer, nicht vom Verursacher, sondern von<br />
der Allgemeinheit getragener Folgekosten, aber auch in Form erheblicher<br />
Nutzungseinschränkungen und damit verbundener Wertverluste, <strong>die</strong><br />
ebenfalls nicht von den Verursachern, sondern von vielen Betroffenen getragen<br />
werden. Lärmminderung kostet also nicht nur, Lärmminderung vermeidet bzw.<br />
verringert auch Kosten.“<br />
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) und der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD)<br />
http://www.uba.de/laermprobleme/publikationen/Presseerklaerung_TgL2010.pdf<br />
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