Reiseinformationen und Tipps
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Feuerwaffen/Munition<br />
Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im<br />
Handgepäck nicht erlaubt, können aber im aufgegebenen<br />
Gepäck unter Berücksichtigung der schweizerischen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes mitgenommen werden. Bitte<br />
kontaktieren Sie für die nötigen Voraussetzungen Ihre Fluggesellschaft.<br />
Stichwaffen<br />
Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (wie<br />
z. B. Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln)<br />
sind nicht erlaubt im Handgepäck. Diese Gegenstände können<br />
aber unter Berücksichtigung der schweizerischen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes im aufgegebenen Gepäck mitgenommen<br />
werden. Im Zweifelsfall erk<strong>und</strong>igen Sie sich bei Ihrer<br />
Fluggesellschaft.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich verboten:<br />
Nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt:<br />
Diese Gegenstände<br />
dürfen weder im<br />
Handgepäck noch<br />
im aufgegebenen<br />
Gepäck mitgeführt<br />
werden (Auswahl<br />
unvollständig).<br />
Diese Gegenstände<br />
dürfen nur im aufgegebenen<br />
Gepäck<br />
mitgeführt werden<br />
(Auswahl unvollständig).<br />
3