23.02.2012 Aufrufe

Reiseinformationen und Tipps

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Feuerwaffen/Munition<br />

Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im<br />

Handgepäck nicht erlaubt, können aber im aufgegebenen<br />

Gepäck unter Berücksichtigung der schweizerischen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes mitgenommen werden. Bitte<br />

kontaktieren Sie für die nötigen Voraussetzungen Ihre Fluggesellschaft.<br />

Stichwaffen<br />

Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (wie<br />

z. B. Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln)<br />

sind nicht erlaubt im Handgepäck. Diese Gegenstände können<br />

aber unter Berücksichtigung der schweizerischen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes im aufgegebenen Gepäck mitgenommen<br />

werden. Im Zweifelsfall erk<strong>und</strong>igen Sie sich bei Ihrer<br />

Fluggesellschaft.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich verboten:<br />

Nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt:<br />

Diese Gegenstände<br />

dürfen weder im<br />

Handgepäck noch<br />

im aufgegebenen<br />

Gepäck mitgeführt<br />

werden (Auswahl<br />

unvollständig).<br />

Diese Gegenstände<br />

dürfen nur im aufgegebenen<br />

Gepäck<br />

mitgeführt werden<br />

(Auswahl unvollständig).<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!