FRIEDHOFSSATZUNG - Gemeinde Sontheim an der Brenz
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X. Schlußvorschriften<br />
Die Satzung tritt am 29.12.2009 in Kraft.<br />
15<br />
§ 28<br />
Inkrafttreten<br />
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und<br />
Bestattungsgebührensatzung) vom 19. November 1991 (mit allen späteren Än<strong>der</strong>ungen)<br />
außer Kraft.<br />
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahren- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für<br />
Baden-Württemberg o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordung beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser<br />
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />
innerhalb eines Jahres seit Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
Der Sachverhalt <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn<br />
die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung bei <strong>der</strong> Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />
Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>,17. Dezember 2009<br />
Kraut<br />
Bürgermeister