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FRIEDHOFSSATZUNG - Gemeinde Sontheim an der Brenz

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X. Schlußvorschriften<br />

Die Satzung tritt am 29.12.2009 in Kraft.<br />

15<br />

§ 28<br />

Inkrafttreten<br />

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und<br />

Bestattungsgebührensatzung) vom 19. November 1991 (mit allen späteren Än<strong>der</strong>ungen)<br />

außer Kraft.<br />

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahren- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für<br />

Baden-Württemberg o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordung beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser<br />

Satzung wird nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

Der Sachverhalt <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn<br />

die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung bei <strong>der</strong> Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />

Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>,17. Dezember 2009<br />

Kraut<br />

Bürgermeister

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