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Gleichberg-Kurier der Stadt Römhild

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<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong><br />

<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong><br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild 1. Jg. • Ausgabe 01/2013 • 17.01.2013<br />

Bedheim · Eicha · Gleichamberg · Gleicherwiesen · Haina · Hindfeld · Mendhausen<br />

Milz · Römhild · Roth · Simmershausen · Sülzdorf · Westenfeld · Zeilfeld<br />

Die nächste Ausgabe des <strong>Gleichberg</strong>-<br />

<strong>Kurier</strong>s erscheint am 07.02.2013.<br />

Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013.<br />

Amtlicher Teil<br />

Bildung <strong>der</strong> neuen <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

Thüringer Gesetz<br />

zur freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung<br />

kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012<br />

(Auszug)<br />

§ 3<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild, Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />

Mendhausen, Milz, Westenfeld und Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Gleichberg</strong>e" (Landkreis Hildburghausen)<br />

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e”, bestehend aus <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> Römhild und den Gemeinden Haina, Mendhausen, Milz<br />

und Westenfeld, wird aufgelöst.<br />

im Oktober 2011 haben die Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />

Mendhausen, Milz, Westenfeld sowie die <strong>Stadt</strong> Römhild beschlossen (2) Die <strong>Stadt</strong> Römhild sowie die Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />

sich aufzulösen und zu einer neuen Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” Mendhausen, Milz und Westenfeld werden aufgelöst. Aus den<br />

zusammenzuschließen. Die übereinstimmenden Beschlüsse aller Gebieten <strong>der</strong> aufgelösten <strong>Stadt</strong> und den aufgelösten Gemein-<br />

Gebietskörperschaften und ein von allen Bürgermeistern unter- den wird eine neue Gemeinde gebildet. Diese ist Rechtsnachfolzeichneter<br />

Vertrag über den Gemeindezusammenschluss wurden gerin <strong>der</strong> aufgelösten <strong>Stadt</strong>, den aufgelösten Gemeinden sowie<br />

zum 15.11.2011 über die zuständige Kommunalaufsicht des Land- <strong>der</strong> aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e".<br />

ratsamtes Hildburghausen beim zuständigen Innenministerium<br />

eingereicht. Gleichzeitig hat die Kommunalaufsicht das rechtmäßige<br />

Zustandekommen <strong>der</strong> Beschlüsse und des Vertrages unseren<br />

Gemeinden befürwortet.<br />

(3) Die nach Absatz 2 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den<br />

Namen „Römhild" und ist berechtigt, die Bezeichnung „<strong>Stadt</strong>" zu<br />

führen.<br />

Der Thüringer Landtag hat am 22.11.2012 das Thüringer Gesetz zur (4) Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> neu gebildeten <strong>Stadt</strong> Römhild entscheidet über<br />

freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr den Sitz <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

2012 mit einer Enthaltung bei <strong>der</strong> CDU, 3 Gegenstimmen <strong>der</strong> SPD,<br />

Enthaltungen bei FDP und Grünen und Ablehnung bei einer Ent-<br />

§ 14<br />

haltung bei den Linken verabschiedet.<br />

Wahlen und Fortführung <strong>der</strong> Geschäfte<br />

Unser Gemeindezusammenschluss fällt in eine Zeit großer finan-<br />

in den neu gebildeten Gemeinden<br />

zieller Kürzungen bei den Kommunalfinanzen. Dazu kommen gravierende<br />

Kostenerhöhungen in den verschiedensten Bereichen, wo<br />

Standards ständig weiter erhöht bzw. verschärft werden. Neben den<br />

Gemeinden ist auch <strong>der</strong> Landkreis entsprechend betroffen, was<br />

durch eine Erhöhung <strong>der</strong> Kreisumlage wie<strong>der</strong> auf die Gemeinden<br />

zurückfällt.<br />

Durch die Bildung <strong>der</strong> neuen <strong>Stadt</strong> Römhild mit 7370 Einwohnern<br />

entsteht eine ausreichend große und finanziell stabile Gemeinde, in<br />

(1) Die Wahl <strong>der</strong> Bürgermeister und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> in<br />

den nach den §§ 3, 6, 7, 10 und 11 neu gebildeten Gemeinden<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild, Kyffhäuserland, <strong>Stadt</strong> Königsee-Rottenbach,<br />

Vogtei und <strong>Stadt</strong> Bad Liebenstein soll innerhalb von drei<br />

Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfinden. Die<br />

jeweils zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bestimmt den<br />

Termin für die durchzuführenden Gemeindewahlen.<br />

<strong>der</strong> die vorhandenen Potenziale zusammengeführt, gebündelt und (2) Vom Inkrafttreten <strong>der</strong> §§ 3, 6, 7, 10 und 11 an bis zur Wahl <strong>der</strong><br />

noch wirtschaftlicher genutzt werden können. Die <strong>Stadt</strong> Römhild neuen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> setzen sich die Gemein<strong>der</strong>äte<br />

wird als wichtiges regionales Zentrum mit Umlandfunktion für den <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinden aus den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie-<br />

ländlichen Raum zwischen den Städten Hildburghausen und Mei- <strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden zusammen.<br />

ningen sowie als Verwaltungsstadt zusätzlich gestärkt.<br />

Sicher wird in <strong>der</strong> Bevölkerung die Fusion nicht bei allen so positiv<br />

gesehen. Schade, dass kein Bürger von seinem Anhörungsrecht Gebrauch<br />

gemacht hat. Trotzdem können wir insgesamt guter Hoffnung<br />

sein, dass uns <strong>der</strong> kommunale Zusammenschluss gerade in den<br />

(3) Zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Funktion des Bürgermeisters für den<br />

Zeitraum vom Inkrafttreten <strong>der</strong> §§ 3, 6, 7, 10 und 11 an bis zur<br />

Wahl <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinden bestellt<br />

die Rechtsaufsichtsbehörde jeweils einen Beauftragten.<br />

nächsten Jahren entscheidend stärken kann, wenn alle Beteiligten (4) Die Beauftragten nach Absatz 3 leiten die Vorbereitung und<br />

bereit sind, sich beim Neuanfang entsprechend aufzustellen. Durchführung <strong>der</strong> Gemeindewahlen, sofern sie nicht nach den<br />

Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes verhin-<br />

Roßbach <strong>der</strong>t sind. Im Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung wird durch die Rechtsauf-<br />

Beauftragter sichtsbehörde die Bestellung aufgehoben und ein neuer Beauf-<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild tragter bestellt.


§ 19 Steuern, Abgaben, AZV 881-17<br />

Wohnsitz<br />

881-13<br />

Soweit für Rechte o<strong>der</strong> Pflichten die Wohndauer im Gebiet einer<br />

Gemeinde maßgebend ist, wird die bis zum Inkrafttreten dieses<br />

Gesetzes ununterbrochene Wohndauer im Gebiet einer nach den<br />

Bestimmungen dieses Gesetzes aufgelösten Gemeinde auf die<br />

Wohndauer in <strong>der</strong> neu gebildeten o<strong>der</strong> aufnehmenden Gemeinde<br />

angerechnet.<br />

Kasse<br />

Fax<br />

881-15<br />

881-16<br />

881-22<br />

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.<br />

§ 22<br />

Informationen zu den<br />

Inkrafttreten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschriften<br />

Information zur<br />

Neubildung <strong>der</strong> Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />

Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung<br />

kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 am 31.12.2012<br />

än<strong>der</strong>n sich Ihre Anschriften. Für die gesamte neue Gemeinde „<strong>Stadt</strong><br />

Römhild” wurde von <strong>der</strong> Deutschen Post eine neue einheitliche<br />

Postleitzahl zugeordnet:<br />

98630<br />

Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie-<br />

Die Eindeutigkeit von Straßennamen ist ordnungsrechtlich notwendig.<br />

Vor allem für den Bereich des Rettungswesens sind genaue<br />

<strong>der</strong>ung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurden die Ge- Angaben unerlässlich, um das jeweilige Grundstück schnell zu<br />

meinden Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Westenfeld und finden. Aber auch Zustelldienste sind auf genaue, eindeutig auffinddie<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild aufgelöst und aus den aufgelösten Kommunen bare Grundstücksbezeichnungen angewiesen. Nicht zuletzt arbeidie<br />

neue Gemeinde mit dem Namen „<strong>Stadt</strong> Römhild” gebildet. ten auch Navigationsgeräte heute sehr genau und hätten bei einer<br />

Die bisherigen Gemein<strong>der</strong>äte werden Ortsteilräte und die ehren- Doppelung von Straßennamen große Probleme bei <strong>der</strong> Zuordnung.<br />

amtlichen Bürgermeister werden Ortsteilbürgermeister für die Dauer Dies sind nur einige Beispiele, wie wichtig das schnelle und ein<strong>der</strong><br />

laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ates (30.06. deutige Auffinden von Grundstücken ist.<br />

2014).<br />

Innerhalb von 3 Monaten nach Bildung <strong>der</strong> neuen Gemeinde soll<br />

die Wahl des Bürgermeisters und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> stattfin-<br />

den. Der Termin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt<br />

Hildburghausen) bestimmt. Nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Rechts-<br />

aufsicht wird als Termin für die Kommunalwahlen <strong>der</strong> 24.03.2013<br />

festgesetzt. Der Gemein<strong>der</strong>at wird noch bis zur Wahl aus allen<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> jetzigen Gemein<strong>der</strong>äte zusammengesetzt.<br />

Für die Zeit vom Inkrafttreten bis zur Wahl des Bürgermeisters wird<br />

Aufgrund dessen müssen alle betroffenen Einwohner ihre Personalausweise<br />

und Reisepässe än<strong>der</strong>n lassen. Die Än<strong>der</strong>ungen sind<br />

kostenfrei und können zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Meldestelle in<br />

Römhild vorgenommen werden. Familienmitglie<strong>der</strong> können für<br />

an<strong>der</strong>e Familienmitglie<strong>der</strong> die Ausweise mitbringen .Führerscheine<br />

müssen nicht geän<strong>der</strong>t werden, da sie keine Anschriften enthalten.<br />

An<strong>der</strong>s verhält es sich mit den Fahrzeugpapieren. Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Anschriften muss in den Papieren berichtigt werden (Kfz-Zulassungs-<br />

stelle im Landratsamt Hildburghausen).<br />

durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Funktion Beachten Sie bitte dabei, dass Sie vorab Ihren Personalausweis aktu-<br />

des Bürgermeisters ein Beauftragter bestimmt.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen hat die Kommunalaufsicht<br />

ab 01.01.2013 Herrn Gerd Roßbach als Wahlleiter und<br />

alisieren lassen müssen.<br />

Beauftragten für die Wahrnehmung <strong>der</strong> rechtlichen Vertretung <strong>der</strong><br />

neu gebildeten Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” bis zur Wahl des Bürger-<br />

Adressän<strong>der</strong>ungen<br />

meisters bestellt. Die <strong>Stadt</strong> Römhild möchte Ihnen bezüglich <strong>der</strong> Umbenennung <strong>der</strong><br />

Der Sitz <strong>der</strong> Verwaltung befindet sich in 98630 Römhild, Griebelstraße<br />

28 und ist telefonisch wie folgt zu erreichen:<br />

Straßennamen möglichst viel an Verwaltungsaufwand abnehmen.<br />

Deshalb werden folgende Stellen von uns informiert:<br />

– Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Telefonverzeichnung<br />

(TLVermGEO) – Katasterbereich Schmalkalden<br />

– Grundbuchamt beim Amtsgericht Hildburghausen<br />

Vorwahl 036948 Zentrale 881- 0 – Deutsche Post AG<br />

Beauftragter 881-12 – Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Hildburghausen<br />

Sekretariat 881-30 (Müllentsorgung)<br />

Einwohnermeldeamt 881-18 – Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen<br />

881-19 – KWA Meininger-Umland<br />

Standesamt 881-18 – Finanzamt Sonneberg<br />

Amtsblatt, Tourismus, – Deutsche Telekom AG<br />

Friedhofsverwaltung 881-23 – E.ON Thüringer Energie AG (Strom und Gas)<br />

Kin<strong>der</strong>garten, – Kreissparkasse Hildburghausen<br />

Vollstreckung 881-21 – vr Bank Südthüringen<br />

Ordnungsamt 881-20 – Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland<br />

881-27 – Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />

Bauamt 881-24<br />

881-25 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine personenbezo-<br />

881-26 genen Daten übermittelt, lediglich eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> alten<br />

Kämmerei 881-14 und neuen Adressen.<br />

2


Die Meldung <strong>der</strong> Adressän<strong>der</strong>ung bei privaten Vertragspartnern alter Straßenname neuer Straßenname<br />

(Versicherungen, Banken, „Bezahl-Fernsehen”, Mobilfunkanbieter, Steinweg Römhil<strong>der</strong> Steinweg<br />

Versandhäuser etc.) müssen eigenständig vorgenommen werden. Froschgasse Römhil<strong>der</strong> Froschgasse<br />

Ein einfacher Vordruck zur Mitteilung <strong>der</strong> Adressän<strong>der</strong>ung ist auf <strong>der</strong><br />

Internetseite www.stadt-roemhild.de erhältlich. Mendhausen<br />

Bei vielen Versicherungen und an<strong>der</strong>en Firmen kann man seine Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

neue Anschrift aber auch telefonisch o<strong>der</strong> über das Internet mit-<br />

Musterstraße Mendhausen<br />

teilen. Zum Beispiel unterstützt die Internetseite www.einfach-<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

ummelden.de den Nutzer mit einer automatischen Mitteilung an alle<br />

98630 Römhild<br />

ausgewählten Firmen und Einrichtungen und einen automatischen<br />

Ausdruck von Formularen.<br />

alter Straßenname<br />

Hauptstraße<br />

neuer Straßenname<br />

Mendhäuser Hauptstraße<br />

Römhil<strong>der</strong> Straße Mönchshof<br />

Römhil<strong>der</strong> Weg Alter Römhil<strong>der</strong> Weg<br />

Holun<strong>der</strong>gasse 41 Alter Römhil<strong>der</strong> Weg 41<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschriften<br />

Hauptstraße 7<br />

Holun<strong>der</strong>gasse 50, 88,<br />

Am Kirchgarten 7<br />

Am Kirchgarten 50, 88,<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />

Holun<strong>der</strong>gasse 90 – 94 Am Kirchgarten 90 – 94<br />

Hintere Gasse 86 Am Kirchgarten 68<br />

Haina<br />

Holun<strong>der</strong>gasse 40, 97 Hintere Gasse 40, 97<br />

Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann Gleichamberg<br />

Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

Haina<br />

Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

Beispiele: Max Mustermann<br />

Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Gleichamberg<br />

Musterstraße<br />

alter Straßenname neuer Straßenname<br />

98630 Römhild<br />

Mühlgasse<br />

Pfarrgasse<br />

Heurichstraße<br />

Hainaer Mühlgasse<br />

Am Pfarrhügel<br />

Hainaer Heurichstraße<br />

alter Name<br />

Buchenhof<br />

neuer Name<br />

Gut Buchenhof<br />

Dorfstraße Hainaer Dorfstraße Eicha<br />

Die Firma Gängel erhält die einheitliche Straßenbezeichnung Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Schleifgarten. Musterstraße Eicha<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

Milz<br />

Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Musterstraße Milz<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

alter Straßenname neuer Straßenname<br />

Milzer Straße Trappstadter Straße<br />

Gleicherwiesen<br />

alter Straßenname<br />

Neue Straße<br />

Steinweg<br />

<strong>Gleichberg</strong>straße<br />

neuer Straßenname<br />

Milzer Neue Straße<br />

Milzer Steinweg<br />

Milzer <strong>Gleichberg</strong>straße<br />

Beispiele: Max Mustermann<br />

Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Gleicherwiesen<br />

Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

Hauptstraße Milzer Hauptstraße<br />

alter Straßenname neuer Straßenname<br />

Gartenstraße Milzer Gartenstraße<br />

Ortsstraße Zum Milzgrund<br />

Am Mühlpfad Milzer Mühlpfad<br />

Dorfstraße Hindfel<strong>der</strong> Dorfstraße Zeilfeld<br />

Westenfeld<br />

Beispiele: Max Mustermann<br />

Musterstraße<br />

o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Zeilfeld<br />

Beispiele: Max Mustermann<br />

Musterstraße<br />

o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Westenfeld<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

alter Straßenname neuer Straßenname<br />

98630 Römhild Hildburghäuser Straße Waldhausstraße<br />

alter Straßenname neuer Straßenname<br />

Hinter <strong>der</strong> Kirche Kirchplatz<br />

Dorfstraße Westenfel<strong>der</strong> Dorfstraße<br />

Römhild<br />

Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />

Musterstraße Römhild<br />

98630 Römhild Musterstraße<br />

98630 Römhild<br />

3<br />

Die nächste Ausgabe<br />

des <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>s<br />

erscheint am 07.02.2013.<br />

Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013.


Bekanntmachung des Wahlleiters<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlund<br />

ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und<br />

sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine<br />

Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvor-<br />

schlags als Beauftragter, <strong>der</strong> zweite als sein Stellvertreter. Ist<br />

vorschlägen für die Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> nur ein Beauftragter und nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter beam<br />

24. März 2013<br />

zeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvor-<br />

schlags <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunal-<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong><br />

wahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur <strong>der</strong> Beauftragte<br />

und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />

1. In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild sind am 24.03.2013 20 <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzu<br />

wählen. Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> werden für den Rest <strong>der</strong> ge- zugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />

setzlichen Amtszeit des <strong>Stadt</strong>rates und für die gesetzliche Amts- Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellverzeit,<br />

die den nächsten allgemeinen Wahlen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmit- treter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

glie<strong>der</strong> im Jahr 2014 folgt und im Jahr 2019 endet, gewählt. Zum Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahl-<br />

<strong>Stadt</strong>ratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne <strong>der</strong> §§ 1<br />

und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählleiter<br />

abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />

bar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines 1.2 Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss nach<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen Union besitzen, sind<br />

dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahl-<br />

wahlberechtigt, wenn sie am Tag <strong>der</strong> Wahl das 18. Lebensjahr<br />

ordnung (ThürKWO) enthalten:<br />

vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2<br />

ThürKWG) und seit min-destens drei Monaten ihren Aufenthalt<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde haben; <strong>der</strong> Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde wird<br />

vermutet, wenn die Person in <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet ist. Bei<br />

mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des<br />

Mel<strong>der</strong>echts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG). Mitglied-<br />

a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe,<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und An-<br />

schrift <strong>der</strong> Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im<br />

Wahlvorschlag,<br />

staaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellver-<br />

Deutschland:<br />

treters,<br />

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische<br />

Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />

Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />

und ihrer Anschrift.<br />

Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik Öster-<br />

Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />

reich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich<br />

Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />

Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich Großbritannien u. Nordirland sowie Republik Zypern.<br />

a) die Erklärungen <strong>der</strong> Bewerber nach dem Muster <strong>der</strong><br />

Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in<br />

einem an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />

sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

zustimmen,<br />

o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt b) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />

o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Par-<br />

Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 tei o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung,<br />

ThürKWG).<br />

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters<br />

1.1 Für die Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> können Wahlvorschläge<br />

von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />

und zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach<br />

§ 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />

o<strong>der</strong> von Wählergruppen aufgestellt werden.<br />

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Jede Partei o<strong>der</strong> jede Wählergruppe kann nur einen Wahl-<br />

vorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 20<br />

Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer<br />

Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens<br />

sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer<br />

Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Je<strong>der</strong> Bewerber darf<br />

nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss<br />

hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Je<strong>der</strong> Wahl-<br />

vorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung<br />

<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />

Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />

wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvor-<br />

schläge erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müs-<br />

sen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong><br />

2. Alle von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber<br />

müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-<br />

sammlung von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei<br />

o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe in<br />

geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den<br />

Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele <strong>der</strong> Ver-<br />

sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver-<br />

sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.<br />

Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von<br />

Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n einer<br />

Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe<br />

aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl <strong>der</strong> Bewerber<br />

Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und<br />

Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung sowie die Zahl <strong>der</strong><br />

einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunter- Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei<br />

zeichnungen erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer <strong>der</strong><br />

für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides<br />

4


statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung <strong>der</strong> Freitag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong><br />

wahlberechtigte Teilnehmer <strong>der</strong> Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />

war und dass den sich für die Aufstellung<br />

bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und<br />

ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />

Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an<br />

Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im<br />

Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />

im Zimmer 1 ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen<br />

Krankheit o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht<br />

o<strong>der</strong> nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage<br />

sind, einen Eintragungsraum bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild<br />

aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />

werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintra-<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />

aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit <strong>der</strong><br />

letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag<br />

sowie im Kreistag des Landkreises Hildburghausen vertreten<br />

sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechgungsschein<br />

ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags<br />

erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintra-<br />

gung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlbe-<br />

rechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides<br />

statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung<br />

eines Eintragungsscheins vorliegen.<br />

tigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgetragen<br />

hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unter- schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe<br />

stützt werden wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl be-<br />

90 Unterschriften). reits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen haben<br />

Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbro-<br />

o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

chen im <strong>Stadt</strong>rat vertreten, die in einer <strong>der</strong> bisherigen Gemeinhaben.<br />

Geleistete Unterschriften können nicht zurückge-<br />

den Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Römhild und<br />

Westenfeld im Gemein<strong>der</strong>at bzw. im <strong>Stadt</strong>rat vertreten waren.<br />

nommen werden.<br />

4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenver-<br />

3.1 Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />

Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie <strong>Stadt</strong>-<br />

bindung). Sie muss spätestens am Termin, bis 18.00 Uhr, durch<br />

übereinstimmende Erklärung <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />

Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

Unterzeichner <strong>der</strong> einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14<br />

Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.<br />

ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90 Unterschriften).<br />

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen<br />

Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlags-<br />

träger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im <strong>Stadt</strong>rat<br />

o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn einer<br />

<strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />

bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl<br />

ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, o<strong>der</strong> im<br />

<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist.<br />

3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn<br />

5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 08.02.2013 bis<br />

18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild einzu-<br />

reichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum<br />

08.02.2013 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä-<br />

rung des Beauftragten des Wahlvorschlages und <strong>der</strong> Mehrheit<br />

<strong>der</strong> übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom-<br />

men werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis<br />

zum 18.02.2013 bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />

eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> 6. Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag ein-<br />

neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, gereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne<br />

dass die Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das<br />

(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unter- Recht <strong>der</strong> Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />

zeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />

Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie <strong>Stadt</strong>rats-<br />

3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />

mitglie<strong>der</strong> zu wählen sind.<br />

Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ver- 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong><br />

waltung Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild bis zum Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf-<br />

Termin, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- tragten aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel<br />

und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens 18.02.2013 bis 18.00 Uhr<br />

einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Än-<br />

Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird <strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge<br />

vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />

und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags<br />

während <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />

Wegfalls von Bewerbern durch Tod o<strong>der</strong> nachträglichen Wähl-<br />

barkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen<br />

aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher<br />

Weise wie Bewerber zu wählen. Am 19.02.2013 tritt <strong>der</strong> Wahl-<br />

Montag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr, ausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen und beschließt, ob die ein-<br />

Dienstag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und gereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbin-<br />

13.00 Uhr bis15.30 Uhr, dungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die<br />

Donnerstag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />

5


8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

cher und weiblicher Form.<br />

Römhild, den 11.01.2013<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber<br />

kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Begez.<br />

Roßbach<br />

Wahlleiter<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild<br />

werber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewer-<br />

bers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der<br />

Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden;<br />

er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,<br />

sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong><br />

Wählergruppe ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />

den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />

Bekanntmachung des Wahlleiters <strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahl-<br />

vorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters<br />

am 24. März 2013<br />

eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das<br />

zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen<br />

sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />

tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergrup-<br />

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

pen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede<br />

1. In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild wird am 24.03.2013 ein hauptamtlicher<br />

Bürgermeister gewählt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister, <strong>der</strong><br />

als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird,<br />

Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss<br />

die Unterzeichnung für ungültig.<br />

ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte im Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 des Thüringer In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stell-<br />

Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag vertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellverdas<br />

21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit<br />

eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<br />

und wählbar wie Deutsche.<br />

treter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung,<br />

so gilt <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Be-<br />

auftragter, <strong>der</strong> zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Be-<br />

auftragter und nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann<br />

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvorschlags <strong>der</strong> Stellverhat.<br />

Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewer- treter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts<br />

ber gewählt werden, <strong>der</strong> zur Zeit <strong>der</strong> Wahl seinen Aufenthalt an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner<br />

nicht in <strong>der</strong> Gemeinde hat. Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />

Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundes-<br />

Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenrepublik<br />

Deutschland:<br />

zunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schrift-<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hel-<br />

liche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorlenische<br />

Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />

schlags gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde abbe-<br />

Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

rufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />

Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik Österreich,<br />

Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich<br />

Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />

Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />

1.2 Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss nach<br />

dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahl-<br />

ordnung (ThürKWO) enthalten:<br />

Königreich Großbritannien u. Nordirland sowie Republik Zypern. a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wähler-<br />

Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />

gruppe,<br />

nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit für die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum<br />

Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />

Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und An-<br />

schrift des Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,<br />

Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter An-<br />

Je<strong>der</strong> Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die gabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />

Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Anschrift.<br />

eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als<br />

hauptamtlicher o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />

Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />

für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong><br />

Anlage beizufügen:<br />

Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er<br />

muss ferner erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Auskünfte insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des<br />

Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist<br />

und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />

fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />

a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur<br />

ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den<br />

Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem<br />

an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit<br />

mit dem Ministerium für Staatsicherheit, dem Amt für<br />

Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten dieser Einrichtun-<br />

gen und des Einverständnisses mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für<br />

1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />

eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Be-<br />

Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-<br />

amte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt,<br />

6


) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag,<br />

ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Par- im Kreistag des Landkreises Hildburghausen vertreten sind,<br />

tei o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen<br />

und zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />

§ 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />

d) eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwoh-<br />

nung über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

22 zur ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong><br />

Gemeinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />

werden wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90<br />

Unterschriften). Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als<br />

ununterbrochen im <strong>Stadt</strong>rat vertreten, die in einer <strong>der</strong> bisherigen<br />

Gemeinden Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Römhild<br />

und Westenfeld im Gemeinde- bzw. <strong>Stadt</strong>rat vertreten waren.<br />

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />

Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />

des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburts-<br />

datum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie<br />

unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />

und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal<br />

soviel Wahlberechtigten tragen, wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu<br />

wählen sind (insgesamt 100 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong><br />

bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Dem Wahlvorschlag des<br />

Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur<br />

ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem an<strong>der</strong>en<br />

Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem<br />

Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale<br />

Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten dieser Einrichtungen und des<br />

Einverständnisses mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte<br />

sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein<br />

Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes gel-<br />

3.1 Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von<br />

zehn Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei<br />

o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstüt-<br />

zungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie<br />

<strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90 Unter-<br />

schriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen<br />

Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahl-<br />

vorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im<br />

<strong>Stadt</strong>rat o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn<br />

einer <strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />

bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong><br />

letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer<br />

Landtag, im Kreistag des Landkreises Hildburghausen, o<strong>der</strong><br />

im <strong>Stadt</strong>rat vertreten ist.<br />

tenden Bestimmungen nicht fehlt. Zusätzlich ist eine Be- 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn<br />

scheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung über die eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong><br />

Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22 zur ThürKWO neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn,<br />

beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong> Ge- dass die Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

meinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt. (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner<br />

des früheren Wahlvorschlags war.<br />

2. Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber<br />

muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-<br />

lung von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den<br />

3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />

wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe in geheimer<br />

Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ver-<br />

Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte Teilneh-<br />

waltung Römhild Griebelstraße 28, 98630 Römhild bis zum<br />

mer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern<br />

18.02.2013 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />

ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in<br />

Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburts-<br />

angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-<br />

datums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu<br />

samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller<br />

leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterbeteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber<br />

schriften wird vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahl-<br />

kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von<br />

vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />

den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den wahlbe-<br />

des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten <strong>der</strong><br />

rechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe aus <strong>der</strong> Mitte einer<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />

vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu diesem Zweck ge- Montag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr,<br />

wählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Dienstag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewer- 13.00 Uhr bis15.30 Uhr,<br />

bers, Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung Donnerstag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />

einzureichen. Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei Freitag 19.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr<br />

weitere Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem Wahl-<br />

leiter <strong>der</strong> Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in<br />

im Zimmer 1 ausgelegt.<br />

geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und den<br />

Krankheit o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht<br />

Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele <strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage<br />

Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

sind, einen Eintragungsraum bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aufzuist<br />

zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt<br />

suchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die<br />

zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des<br />

Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,<br />

§ 156 des Strafgesetzbuches.<br />

dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />

ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintraaufgrund<br />

eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit <strong>der</strong> letz- gungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Per-<br />

7


son hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versi- Es sind insgesamt 14 Wahlvorstände sowie 1 Briefwahlvorstand zu<br />

chern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Ein- besetzen. Dies bedeutet, dass bei einer Besetzung mit jeweils acht<br />

tragungsscheins vorliegen. Mitglie<strong>der</strong>n insgesamt 120 Personen für die verantwortungsvolle<br />

Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften ausge-<br />

schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe<br />

Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe<br />

Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen<br />

haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

Arbeit in dem Wahlvorstand zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem<br />

Grund ergeht hiermit an alle Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Römhild die Bitte, sich freiwillig für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur<br />

Verfügung zu stellen. Mithelfen können alle die, die am Wahltag<br />

wahlberechtigt sind.<br />

Melden Sie sich bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung. Als Ansprechpartner<br />

stehen Ihnen Herr Floßmann (036948/881-25) o<strong>der</strong> Herr Müller<br />

(036948/881-27) je<strong>der</strong>zeit zur Verfügung.<br />

3.4 Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, unmittelbar im<br />

die erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Anschluss erfolgt die Stimmenzählung. Für die Tätigkeit in einem<br />

Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit<br />

einer Liste zur Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften<br />

(Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich<br />

Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt.<br />

nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Aus- Roßbach<br />

führungen unter 3.3 gelten entsprechend.<br />

Beauftragter<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild<br />

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 08.02.2013 bis<br />

18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild einzureichen.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis Termin, bis<br />

18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-<br />

tragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen Unter-<br />

Bereitschaftserklärung<br />

für die Mitarbeit im Wahlvorstand<br />

zur Bürgermeister- und <strong>Stadt</strong>ratswahl<br />

zeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche Erklärung<br />

am 24. März 2013 und<br />

des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. <strong>der</strong> eventuellen Stichwahl am 07. April 2013<br />

5. Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />

so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />

Bewerber durchgeführt.<br />

Name, Vorname .............................................................................................................................................<br />

Geburtsdatum .............................................................................................................................................<br />

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong> Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />

Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />

o<strong>der</strong> die Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Män- .............................................................................................................................................<br />

gel zu beseitigen. Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens<br />

am 18.02.2013 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 19.02.2013 .............................................................................................................................................<br />

tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer .............................................................................................................................................<br />

Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig zuzu- Telefon-Nr. privat .............................................................................................................................................<br />

lassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die Wählbarkeit<br />

nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor <strong>der</strong> Wahl, so Arbeitsstelle/Dienststelle (Angabe freiwillig)<br />

findet die Wahl nicht statt.<br />

.............................................................................................................................................<br />

7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form. Tel.-Nr. dienstlich .............................................................................................................................................<br />

Römhild, den 11.01.2013<br />

gez. Roßbach<br />

Wahlleiter<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild n<br />

Ich war bereits bei früheren Wahlen in einem Wahlvorstand<br />

eingesetzt:<br />

q ja q nein<br />

Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand<br />

zu <strong>der</strong> am 24. März 2013 (und ev. Stichwahl am 07. April<br />

2013) stattfindenden Bürgermeister- und <strong>Stadt</strong>ratswahl.<br />

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht .............................................................................. ..................................................................................................<br />

Datum Unterschrift<br />

Am Sonntag, dem 24.03.2013, findet die Wahl des <strong>Stadt</strong>rates und<br />

des Bürgermeisters <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild“<br />

statt. Die <strong>Stadt</strong> ist für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Oben genannte Daten werden nur für wahlorganisatorische Zwecke<br />

Ablauf <strong>der</strong> Wahlhandlung auf die aktive Mitwirkung von ehrenamt- elektronisch gespeichert und verarbeitet.<br />

lichen Wahlhelfern angewiesen. Sie unterliegen dem Thüringer Datenschutzgesetz.<br />

8


Nr.: 01/01/2013 vom 09.01.2013 Gemein<strong>der</strong>ates für das Gebiet <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden die<br />

Beschlussgegenstand: Hauptsatzung Ortsteilverfassung eingeführt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild beschließt die Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> (2) Die folgenden Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß<br />

Römhild. § 45 ThürKO<br />

– Römhild<br />

– Mendhausen<br />

gez. Roßbach Dienstsiegel – Westenfeld<br />

Beauftragter<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild (3) Die Ortsteile<br />

– Haina<br />

– Sülzdorf<br />

erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />

gemäß § 45 ThürKO.<br />

Nr.: 02/01/2013 vom 09.01.2013 Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />

Beschlussgegenstand: Berufung des Stellvertreters des Wahl- Namen „Haina”.<br />

leiters für die Kommunalwahl am 24.03.2013<br />

(4) Die Ortsteile<br />

Für die Wahlen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> und des Bürgermeisters am<br />

24.03.2013 beruft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat Frau Petra Werner zum stellvertretenden<br />

Gemeindewahlleiter.<br />

– Bedheim<br />

– Eicha<br />

– Gleichamberg<br />

– Gleicherwiesen<br />

gez. Roßbach<br />

Beauftragter<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild<br />

Dienstsiegel<br />

– Roth<br />

– Simmershausen<br />

– Zeilfeld<br />

erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />

gemäß § 45 ThürKO.<br />

Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />

Namen „Gleichamberg”.<br />

H a u p t s a t z u n g (5) Die Ortsteile<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

– Milz<br />

– Hindfeld<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) gemäß § 45 ThürKO.<br />

vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neube- Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />

kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat<br />

Namen „Milz”.<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild in <strong>der</strong> Sitzung am 09.12.2013 die folgende Haupt- (6) Die bisherigen Bürgermeister <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden sind<br />

satzung beschlossen<br />

gem. § 45 ThürKO für die Dauer <strong>der</strong> laufenden gesetzlichen<br />

Amtszeit <strong>der</strong> jeweiligen jeweiligen Gemein<strong>der</strong>äte unter Beru-<br />

§ 1 – Name<br />

fung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu Ortteilbürgermeister<br />

zu ernennen.<br />

Die Gemeinde führt den Namen „<strong>Stadt</strong> Römhild“.<br />

Darüber hinaus erfolgt die Wahl eines Ortsteilbürgermeisters<br />

gem. 45 Abs – ThürKO nach den Bestimmungen des Thüringer<br />

§ 2 – Dienstsiegel<br />

Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) in <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

Das Dienstsiegel trägt die Umschrift in <strong>der</strong> oberen Hälfte „Land<br />

Thüringen“ und in <strong>der</strong> unteren Hälfte „<strong>Stadt</strong> Römhild“ und zeigt in <strong>der</strong><br />

Mitte das Wappen des Landes Thüringen.<br />

(7) Die bisherigen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong><br />

aufgelösten Gemeinden sind für den Rest ihrer gesetzlichen<br />

Amtszeit gem. § 25 Abs. ThürKO die weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> je-<br />

§ 3 – Ortsteile<br />

weiligen Ortsteilräte.<br />

Darüber hinaus erfolgt die Wahl <strong>der</strong> weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Das Gemeindegebiet glie<strong>der</strong>t sich in folgende Ortsteile:<br />

Ortsteilräte nach folgenden Regelungen:<br />

Bedheim<br />

Gleichamberg<br />

Haina<br />

Mendhausen<br />

Römhild<br />

Eicha<br />

Gleicherwiesen<br />

Hindfeld<br />

Milz<br />

Roth<br />

a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />

des ThürKWG und <strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

(ThürKWO) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung entsprechend<br />

Anwendung, wobei an <strong>der</strong> Stelle des Begriffs „Gemeinde” <strong>der</strong><br />

Begriff „Ortsteil” tritt.<br />

Simmershausen Sülzdorf b) Die Wahl <strong>der</strong> weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsteilräte erfolgt<br />

Westenfeld Zeilfeld entsprechend den Vorschriften für die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

gemäß dem ThürKWG und <strong>der</strong> ThürKWO in<br />

§ 4 – Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />

(1) Gemäß § 45 Abs. 8 ThürKO ist mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Bestandsän<strong>der</strong>ung<br />

für den Rest <strong>der</strong> gesetzlichen Amtszeit des<br />

9<br />

(8) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />

Ortsteilbürgermeisters.


§ 5 – Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

nach Eingang des schriftlichen Antrags bei <strong>der</strong> Gemeindever-<br />

waltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt <strong>der</strong> Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und bei<br />

Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17 b<br />

Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem<br />

Spalten für die Nummerierung <strong>der</strong> Eintragungen und für die<br />

amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag <strong>der</strong> Eintragungsfrist<br />

schriftlich wi<strong>der</strong>rufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des<br />

Wi<strong>der</strong>rufs kommt es auf den Eingang bei <strong>der</strong> Gemeindever-<br />

waltung an. Eintragungen sind ungültig,<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung <strong>der</strong> Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen <strong>der</strong> Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />

Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit<br />

dies erfor<strong>der</strong>lich ist, kann <strong>der</strong> Bürgermeister zum Zweck <strong>der</strong> um-<br />

fassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und Sachverständige<br />

hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwoh-<br />

nerversammlung bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen. Die Anfragen<br />

sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden. Ausnahmsweise kann <strong>der</strong> Bürgermeister Anfra-<br />

gen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich be-<br />

antworten.<br />

§ 7 – Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat<br />

Den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat führt <strong>der</strong> Bürgermeister, im Fall seiner Verhin<strong>der</strong>ung<br />

sein Stellvertreter.<br />

a) die von Personen stammen, die bei freier Unterschriftensammlung<br />

am letzten Tag <strong>der</strong> Sammlungsfrist o<strong>der</strong> bei Sammlung<br />

§ 8 – Bürgermeister<br />

durch Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten am<br />

letzten Tag vor <strong>der</strong> Auslegungsfrist nicht wahlberechtigt sind;<br />

(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig.<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt o<strong>der</strong><br />

(2) Der <strong>Stadt</strong>rat überträgt dem Bürgermeister neben den im § 29<br />

ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden Angelegenheiten<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher zur selbstständigen Erledigung:<br />

Schrift o<strong>der</strong> unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

a) die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu ei-<br />

nem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßigen Aus-<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

gaben bis zu einem Betrag von 8.000,00 € im Einzelfall, soweit<br />

sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist.<br />

(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von<br />

den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor <strong>der</strong> Be-<br />

schlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />

b) Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfs und <strong>der</strong> Abschluss<br />

<strong>der</strong> damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte<br />

(Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstleistungsverträge) im Rahmen<br />

des normalen Geschäftsganges bis zu einem Wert von<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des<br />

13.000,00 €.<br />

Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit <strong>der</strong> Führung c) die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von<br />

<strong>der</strong> laufenden Geschäfte einen Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinde- Vergleichen, wenn <strong>der</strong> Streitwert bis zu 5.000,00 € beträgt<br />

verwaltung beauftragen. o<strong>der</strong> bei Vergleichen das Zugeständnis <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Einzelfall<br />

nicht mehr als 3.000,00 € beträgt.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den<br />

Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass <strong>der</strong> d) die Umschuldung von Krediten zur Erzielung günstigerer<br />

Antrag mit „Ja” o<strong>der</strong> „Nein” beantwortet werden kann. Die Konditionen.<br />

Stimme darf nur auf „Ja” o<strong>der</strong> „Nein” lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja” o<strong>der</strong> „Nein”<br />

beantworten will.<br />

e) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einem jährlichen<br />

Miet- und Pachtwert für den Einzelfall von 5.000,00 € nicht<br />

übersteigt und die Verträge nicht länger als 12 Jahre un-<br />

kündbar abgeschlossen werden.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren f) Abschluss von Grundstückskaufverträgen bis zu 10.000,00 €<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. und Verkauf unbebauter Grundstücke bis 5.000,00 €.<br />

§ 6 – Einwohnerversammlung<br />

g) Stundung von For<strong>der</strong>ungen bis zu einer Maximalhöhe von<br />

5.000,00 €.<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Ein- h) Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von For<strong>der</strong>ungen bis zu<br />

wohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Ge- 1000,00 €.<br />

meindeangelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e über Planungen und<br />

Vorhaben <strong>der</strong> Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung un- i) Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens, wenn die jemittelbar<br />

und nachhaltig beeinflussen o<strong>der</strong> über Angelegenweilige Angelegenheit für die bauliche Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

heiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von nicht von grundsätzlicher Bedeutung o<strong>der</strong> von beson<strong>der</strong>er<br />

Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor<br />

Wichtigkeit ist.<br />

<strong>der</strong> Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und<br />

Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohner-<br />

§ 9 – Beigeordnete<br />

versammlung ein.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

10


§ 10 – Ausschüsse<br />

tige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle<br />

Stunde für den Verdienstausfall, <strong>der</strong> durch Zeitversäumnis in ihrer<br />

(1) Bei <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> Ausschüsse hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat dem beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Stärkeverhältnis <strong>der</strong> in ihm vertretenen Parteien und Wählergrup- <strong>Stadt</strong>rats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrperpen<br />

Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese sonenhaushalt von mindestens 3 Personen führen (§ 13 Abs. 1<br />

<strong>der</strong> Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl <strong>der</strong> Aus- Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung von 5 € je<br />

schusssitze die Zahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>, so kann jedes <strong>Stadt</strong>- volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />

ratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, ver- nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch<br />

langen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses <strong>Stadt</strong>ratsmitglied (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

zugewiesen wird.<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt<br />

(2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgt (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des <strong>Stadt</strong>rats sind, geleinheitlich<br />

nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/ ten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver-<br />

Niemeyer.<br />

dienstausfalls bzw. <strong>der</strong> Pauschalentschädigung und <strong>der</strong> Reisekosten<br />

(Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglie<strong>der</strong> des Wahl-<br />

(3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben <strong>der</strong> Ausschüsse re- ausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen je eine<br />

gelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat. Entschädigung von 15 €. Die Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstandes<br />

erhalten bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Wahlen am Wahltag sowie<br />

§ 11 – Ehrenbezeichnungen<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls für den folgenden Tag (§ 38 Abs. 5 ThürKWO)<br />

je eine Entschädigung von 30 € (§ 34 Abs. 2 ThürKWG).<br />

(1) Personen, die sich in beson<strong>der</strong>em Maße um die <strong>Stadt</strong> und das<br />

Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu<br />

Ehrenbürgern ernannt werden.<br />

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />

Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

(2) Personen, die als Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates, Ehrenbeamte,<br />

hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr<br />

Mandat o<strong>der</strong> Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen<br />

erhalten:<br />

a) die Ortsteilbürgermeister erhalten 45 v. H. ihrer bisherigen<br />

Aufwandentschädigungen für den Rest <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,<br />

Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,<br />

Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates,<br />

Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister,<br />

b) die Stellvertreter <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister erhalten 45 v. H.<br />

ihrer bisherigen Aufwandentschädigungen für den Rest <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ates für die Vertretung<br />

<strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong>ratsmitglied = Ehrenstadtratsmitglied, c) <strong>der</strong> ehrenamtliche Beigeordnete von 250 Euro<br />

sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche<br />

Tätigkeit kennzeichnende Amtsbe- (6) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Dienstaufwandsentzeichnung<br />

mit dem Zusatz „Ehren-”. schädigung gemäß ThürDaufwEV von 190 Euro. Die Dienstauf-<br />

Die Ehrenbezeichnung soll sich nach <strong>der</strong> zuletzt o<strong>der</strong> überwie-<br />

gend ausgeübten Funktion richten.<br />

wandsentschädigung für den Bürgermeister wird entsprechend<br />

um die veröffentlichten prozentualen Erhöhungen im Thüringer<br />

Staatsanzeiger automatisch angepasst.<br />

(3) Personen, die durch beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> in sonstiger<br />

vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

beigetragen haben, können beson<strong>der</strong>s geehrt werden. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />

(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und <strong>der</strong> Ehrenbezeichnung<br />

soll in feierlicher Form in einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates unter<br />

Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.<br />

(5) Die <strong>Stadt</strong> kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung<br />

wegen unwürdigen Verhaltens wi<strong>der</strong>rufen.<br />

§ 12 – Entschädigungen<br />

(7) Den Ortsteilratsmitglie<strong>der</strong>n wird ein Sitzungsgeld in Höhe von<br />

10,00 Euro gezahlt.<br />

§ 13 – Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen sowie Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rates werden öffentlich<br />

bekanntgemacht durch Veröffentlichung im „<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>”<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild. Gehören hierzu Pläne, Karten und<br />

umfangreiche Erläuterungen, so werden diese für die Dauer von<br />

7 Arbeitstagen während <strong>der</strong> Dienststunden in den Amtsräumen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung für je<strong>der</strong>mann Einsicht offengelegt; hierauf<br />

ist in <strong>der</strong> amtlichen Mitteilung ausdrücklich hinzuweisen, mit<br />

genauer Angabe von Ort und Zeit.<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung<br />

bei den Beratungen und Entscheidungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

und des Ausschusses als Entschädigung nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Thüringer Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld von 15 €<br />

für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des<br />

<strong>Stadt</strong>rats o<strong>der</strong> des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei<br />

(2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und<br />

Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rats, <strong>der</strong> Ausschüsse o<strong>der</strong><br />

des Ortsteilsrates erfolgt durch Verkündigungstafeln. Die Verkündungstafeln<br />

befinden sich an folgenden Orten des <strong>Stadt</strong>-<br />

gebietes<br />

dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgel<strong>der</strong> pro Tag gezahlt – Gleichamberg am Rathaus<br />

werden.<br />

– Bedheim am Gemeindehaus Hauptstraße 7<br />

– Eicha am Backhaus<br />

(2) Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rats, die Arbeiter o<strong>der</strong> Angestellte sind, – Gleicherwiesen an <strong>der</strong> Bushaltestelle<br />

haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Ver- – Simmershausen am Backhaus<br />

dienstausfalls und <strong>der</strong> notwendigen Auslagen. Selbständig Tä- – Zeilfeld am Brauhaus<br />

11


– Roth am Dorfplatz<br />

– Haina Kulturhaus<br />

– Haina Bürgerhaus<br />

– Sülzdorf Gemeindehaus<br />

– Mendhausen Gemeindeamt<br />

– Mendhausen Mönchshof<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

über die Anmeldung von Rechten<br />

– Milz Verkaufsstelle Obertorstraße<br />

– Hindfeld ehem. Verkaufsstelle<br />

bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Berechtigten nach § 30 Abs. 2 Thüringer<br />

– Römhild ehem. Rathaus (Markt)<br />

Vermessungs und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom<br />

– Römhild Prof.-Götze-Straße<br />

16.12.2008 (GVBl. S. 574)<br />

– Westenfeld Ostseite Dorfgemeinschaftshaus<br />

Über nachfolgende Grundstücke <strong>der</strong> Gemarkung Simmershausen<br />

(3) Für sonstige gesetzlich erfor<strong>der</strong>liche (öffentliche, amtliche o<strong>der</strong> liegt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterortsübliche)<br />

Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern bereich Schmalkalden ein Antrag des Landratsamtes Hildburghau-<br />

nicht Bundes- o<strong>der</strong> Landesrecht etwas an<strong>der</strong>es bestimmt. Im<br />

Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung<br />

von Satzungen <strong>der</strong> Gemeinden, Verwaltungsge-<br />

sen auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vor.<br />

meinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in lfd. Nr.<br />

ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

des Be- Fläche<br />

standsv. Gemarkung Flur Flurstück(e) Lage<br />

2<br />

m<br />

(4) Kann wegen eines Naturereignisses o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er unabwendbarer<br />

Ereignisse eine Satzung nicht in <strong>der</strong> durch Absatz 1 fest- 1 Simmers- 337/24 Wasserfläche 1<br />

gelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in hausen Nähe Streufdringenden<br />

Fällen die öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />

durch Verkündungstafeln entsprechend Abs. 2.<br />

dorfer Straße<br />

Simmers- 337/25 Verkehrs- 163<br />

§ 14 – Haushaltswirtschaft<br />

hausen fläche Streufdorfer<br />

Straße<br />

Die Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wird nach den Grundsätzen <strong>der</strong><br />

Verwaltungsbuchführung geführt<br />

§ – 15 Sprachform, Inkrafttreten<br />

und Außerkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in <strong>der</strong> weiblichen, für Männer<br />

in <strong>der</strong> männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(3) Gleichzeitig treten die Hauptsatzungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Gleichamberg vom 03.12.1999<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Haina vom 29.10.2004<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Mendhausen vom 13.01.2005<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Milz vom 28.02.2005<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Westenfeld vom 29.11.2004<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild vom 17.12.2004<br />

und <strong>der</strong> VG „<strong>Gleichberg</strong>e” vom 27.03.2000<br />

einschließlich ihren Än<strong>der</strong>ungen außer Kraft.<br />

Simmers- 337/39 Verkehrs- 16457<br />

hausen fläche, K 505<br />

Eigentümer: Landkreis Hildburghausen<br />

Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die beantragte<br />

Rechtsän<strong>der</strong>ung für die Berechtigten unschädlich ist. (Lö-<br />

schung einer Belastung – Beschränkte persönliche Dienstbarkeit;<br />

Grundbucheintragung von 1908) Es ersetzt die Bewilligung nach<br />

§ 19 Grundbuchordnung und wird nur erteilt, wenn Nachteile für die<br />

Berechtigten nicht zu erwarten sind.<br />

Nach § 30 Abs. 2 Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-<br />

gesetz (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVB l. S. 574) sollen die<br />

Berechtigten gehört werden, soweit dies ohne erhebliche Ver-<br />

zögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann.<br />

Es wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht<br />

ersichtlich sind, aber zur Beteiligung berechtigen, bis zum<br />

20.02.2013<br />

beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich<br />

Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden (Zimmer 111)<br />

Römhild, den 11.01.2013 anzumelden.<br />

gez. Roßbach Siegel<br />

Beauftragter Schmalkalden, den 08.01.2013<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild<br />

Die vorzeitige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO<br />

wurde mit Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom<br />

10.01.2013 genehmigt.<br />

12<br />

Gez.<br />

Ullrich Jänsch (Siegel)<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013. Die nächste Ausgabe erscheint am 07.02.2013.


IMPRESSUM<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />

Tel. (036948) 881-23<br />

E-mail:kariton@stadt-roemhild.de<br />

Satz und Druck: Werbestudio Witzmann,<br />

Griebelstraße 25, 98630 Römhild<br />

Tel. (036948) 20336, Fax 8325<br />

E-mail: witzmann-druck@web.de<br />

Geltungsbereich: <strong>Stadt</strong> Römhild mit den Ortsteilen<br />

Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen,<br />

Haina, Hindfeld, Mendhausen, Milz,<br />

Römhild, Roth, Simmershausen, Sülzdorf<br />

Westenfeld, Zeilfeld<br />

Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild kostenlos verteilt.<br />

Einzelbezug: Über die <strong>Stadt</strong> Römhild ist eine kostenlose<br />

Ausgabe möglich.<br />

Allgemeiner Teil<br />

In eigener Sache<br />

01.01. Gisela Hanff 70 Jahre Gleicherwiesen<br />

06.01. Lore Frank 84 Jahre Milz<br />

06.01. Helga Heusinger 81 Jahre Gleichamberg<br />

08.01. Elisabeth Schmidt 88 Jahre Gleichamberg<br />

08.01. Helene Zetzmann 87 Jahre Römhild<br />

09.01. Ingeburg Heß 80 Jahre Hindfeld<br />

09.01. Elsa Kümpel 75 Jahre Haina<br />

09.01. Helmut Roßbach 75 Jahre Gleichamberg<br />

09.01. Enno Rückert 83 Jahre Bedheim<br />

09.01. Willi Welsch 82 Jahre Römhild<br />

10.01. Wera Härter 86 Jahre Römhild<br />

11.01. Ilse Silbermann 93 Jahre Bedheim<br />

14.01. Ruth Lürtzing 81 Jahre Gleicherwiesen<br />

16.01. Anita Gendner 75 Jahre Milz<br />

16.01. Ilse Meiß 84 Jahre Roth<br />

17.01. Ursula Hirn 85 Jahre Haina<br />

17.01. Lorenz Schüler 80 Jahre Gleichamberg<br />

18.01. Hilmar Amberg 80 Jahre Westenfeld<br />

18.01. Irmgard Krämer 85 Jahre Haina<br />

18.01. Margarete Töpfer 75 Jahre Römhild<br />

19.01. Gerda Balsam 83 Jahre Eicha<br />

19.01. Lucie Eppler 80 Jahre Zeilfeld<br />

19.01. Manfred Hummel 80 Jahre Römhild<br />

19.01. Karl Luther 82 Jahre Bedheim<br />

19.01. Gerda Ruß 87 Jahre Bedheim<br />

20.01. Martin Frank 75 Jahre Roth<br />

21.01. Alfons Baum 81 Jahre Römhild<br />

21.01. Emma Frank 81 Jahre Gleichamberg<br />

22.01. Gisela Pfanstiel 80 Jahre Gleichamberg<br />

22.01. Dora Schmidt 81 Jahre Gleichamberg<br />

23.01. Irmgard Neumann 90 Jahre Zeilfeld<br />

Ab 01.01.2013 erweitert sich das Einzugsgebiet des <strong>Gleichberg</strong>-<br />

<strong>Kurier</strong>s auf die neu gegründete <strong>Stadt</strong> Römhild mit ihren 14 Ortsteilen.<br />

Um allen Anfor<strong>der</strong>ungen und Wünschen gerecht zu werden, ergeben<br />

sich für unsere Leser sowie für die Vereine, Einrichtungen und<br />

Kulturgruppen <strong>der</strong> Gemeinden und Kirchen einige Verän<strong>der</strong>ungen<br />

und Hinweise.<br />

23.01. Inge Stahr 75 Jahre Römhild<br />

1. Anzeigen- und Textannahme für diese Bereiche (maximal A5- 24.01. Ilse Seeber 88 Jahre Sülzdorf<br />

Seite und 1 Foto, kostenfrei) bei <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstr. 28, 26.01. Ella Darr 80 Jahre Milz<br />

98630 Römhild, Frau Kariton Tel. 036948/881-23; Fax 881-22; 26.01. Armgard Frank 83 Jahre Milz<br />

kariton@stadt-roemhild.de 26.01. Erika Hummel 85 Jahre Haina<br />

Texte sind als Textdateien zu liefern (z.B. .doc, .txt o<strong>der</strong> .rtf), Bil<strong>der</strong>,<br />

Logos und Grafiken separat als Bilddateien (z.B. .jpg, .tif).<br />

26.01.<br />

26.01.<br />

27.01.<br />

Renate Pfotenhauer<br />

Ingeborg Schunk<br />

Luise Boeck<br />

75 Jahre<br />

83 Jahre<br />

82 Jahre<br />

Gleicherwiesen<br />

Westenfeld<br />

Eicha<br />

2. Anzeigen- und Textannahme für Gewerbetreibende und Privat- 27.01. Hartmut Eyring 80 Jahre Westenfeld<br />

personen (kostenpflichtig) bei Sabine Witzmann, Werbestudio 27.01. Elfriede Seidel 83 Jahre Sülzdorf<br />

Witzmann Tel. 036948/20336; Fax 036948/8325; witzmann- 28.01. Maria Barthelmes 86 Jahre Hindfeld<br />

druck@web.de<br />

28.01. Walter Härter 82 Jahre Römhild<br />

28.01. Paulina Sterzel 92 Jahre Gleichamberg<br />

3. Geburtstagsglückwünsche werden, soweit keine Übermittlungssperre<br />

eingerichtet wurde, wie folgt veröffentlicht: zum 70., 75., 80.<br />

und ab 80 Jahre jährlich in zeitlicher Reihenfolge.<br />

30.01. Erika Hack 75 Jahre Zeilfeld<br />

4. Der <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong> wird auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

(www.stadt-roemhild.de) zusätzlich nachlesbar sein. Weiterhin<br />

erhalten Sie dort Wissenswertes, Formulare und Aktuelles aus <strong>der</strong><br />

Markt 2, 98630 Römhild, Tel. 036948/228986<br />

<strong>Stadt</strong> Römhild. Sprechzeiten: Dienstag 11.00 – 13.00 Uhr<br />

5. Vereine, Einrichtungen und Kirchen erhalten die Möglichkeit einer<br />

Verlinkung. Wenden Sie sich bitte an Frau Kariton (Tel. 036948/<br />

881-23; kariton@stadt-roemhild.de).<br />

Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr<br />

(o<strong>der</strong> nach Vereinbarung)<br />

Kontaktbereichsbüro <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />

6. Veranstaltungen werden grundsätzlich nur mit Datum, Art und<br />

Ort <strong>der</strong> Veranstaltung veröffentlicht. Ausgabestellen von gelben Säcken<br />

7. Beachten Sie bei allen Veröffentlichungen unbedingt den Redak- 1. <strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild<br />

tionsschluss! 2. Verkaufsstelle Igros Gleichamberg<br />

13<br />

Jubilare im Januar<br />

Wir gratulieren recht herzlich:


Veranstaltungen Januar/Februar 2013<br />

19.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />

19.01.2013 Büttenabend GKV Gleichamberg<br />

19.01.2013 Büttenabend MCV Milz<br />

20.01.2013 Kin<strong>der</strong>fasching MCV Milz<br />

20.01.2013 Seniorennachmittag RKG Römhild<br />

25.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />

26.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />

26.01.2013 Büttenabend GKV Gleichamberg<br />

26.01.2013 Büttenabend MCV Milz<br />

31.01.2013 Kalter Markt Römhild<br />

Den Besuchern <strong>der</strong> traditionellen Weiberfastnacht wird auch in<br />

diesem Jahr kein noch so extravagantes Damenkostüm auf astralischen<br />

Männerkörpern erspart bleiben.<br />

Natürlich kommen auch die Gäste auf ihre Kosten, die sich mit<br />

diversen an<strong>der</strong>en Kostümen an diesem Abend in Milz präsentieren<br />

wollen. Wie bekannt, lohnt sich die Kostümierung in Milz immer.<br />

Denn für die „Top Ten” <strong>der</strong> besten Einzelkostüme, und für die „Top<br />

Five” <strong>der</strong> Gruppen gibt es interessante Preise zu gewinnen. Auch das<br />

Spanferkel <strong>der</strong> Agrargenossenschaft Milz wird schon mit den besten<br />

Leckereien versorgt, um rechtzeitig an Gewicht zugelegt zu haben.<br />

Der MCV freut sich auf seine Narren.<br />

02.02.2013 Kostümball GKV Gleichamberg<br />

02.02.2013 Faschingstanz Feuerwehr- und<br />

08.02.2013 Weiberfastnacht<br />

Heimatverein Bedheim<br />

MCV Milz<br />

Westenfeld<br />

03.02.2013 Kin<strong>der</strong>fasching GKV Gleichamberg<br />

03.02.2013 Kin<strong>der</strong>fasching Feuerwehr- und Werte Bürgerinnen und Bürger von Westenfeld,<br />

09.02.2013<br />

10.02.2013<br />

Maskenball<br />

Faschingsumzug<br />

Heimatverein Bedheim<br />

RKG Römhild<br />

RKG Römhild<br />

sehr geehrte Einwohner<br />

<strong>der</strong> Einheitsgemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />

11.02.2013<br />

13.02.2013<br />

16.02.2013<br />

Rosenmontagsball<br />

Strohbären<br />

Bil<strong>der</strong>abend Teil III<br />

RKG Römhild<br />

Feuerwehr- und<br />

Heimatverein Bedheim<br />

Heimatför<strong>der</strong>verein Zeilfeld<br />

Nun, mit <strong>der</strong> 1. Ausgabe unseres <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>s hat das neue<br />

Jahr 2013 bereits begonnen. Der Jahreswechsel ist Geschichte.<br />

Das neue Jahr – es kommt, es wird gehen. Jeden Tag, so unbeständig<br />

er auch sein mag, sollte man deshalb genießen, denn er kommt<br />

nicht wie<strong>der</strong>. Auch das „Jahr” ist nur ein kürzeres Wort für 365 Tage.<br />

Vorankündigung: 365 Tage, die vorbei ziehen. Die man nutzen sollte im übertragenen<br />

09.03.2013 3. Lie<strong>der</strong>abend Heimatför<strong>der</strong>verein Zeilfeld Sinne.<br />

Denn ein neues Jahr ist ein neuer Anfang, <strong>der</strong> gelebt und gestaltet<br />

Die nächsten Termine für den Nähkreis im Vereinshaus Römhild sind: werden muss.<br />

28.01.2013 / 04.02. / 11.02. / 18.02. / 25.02.2013<br />

Irgendwie ist mir dieser Inhalt beim Lesen einer alten Zeitschrift im<br />

Gedächtnis hängengeblieben. Die Worte sind zwar mehr auf das Private<br />

gemünzt, doch sie könnten nicht treffen<strong>der</strong> die Situation unserer<br />

neuen Gemeinde im Jahr 2013 wie<strong>der</strong> geben.<br />

Wie nicht an<strong>der</strong>s zu erwarten, erhielt ich gerade in den letzten<br />

Mendhausen<br />

Wochen viele Anfragen seitens Westenfel<strong>der</strong> Bürger aber auch aus<br />

an<strong>der</strong>en Orten unserer ehemaligen VG bezüglich <strong>der</strong> neuen<br />

Öffnungszeiten Bücherei Mendhausen<br />

Einheitsgemeinde. Die obligatorischen „W”s – Was, Wann, Wie, Wo<br />

waren ständig zu hören. Eine gewisse Unsicherheit konnte man<br />

Donnerstag, 24.01.2013<br />

vielmals aus den Worten heraushören. Doch dies ist meines Erachtens<br />

unbegründet. Denn „Wichtig” wird sein, was wir in <strong>der</strong><br />

Gegenwart und in <strong>der</strong> Zukunft bewegen.<br />

Und da bin ich mir sicher, dass wir dies meistern werden. Allein wenn<br />

man die Entwicklung unserer 14 Orte seit 1989 vor Augen hat,<br />

Milz<br />

wünscht man sich auch diese Impulse für unser zukünftiges, gemeinsames<br />

Tun.<br />

Weiberfastnacht in Milz<br />

Verwaltungstechnisch bleibt für uns Westenfel<strong>der</strong> alles beim alten,<br />

nämlich in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e”. Auch die<br />

Alle, die jetzt in <strong>der</strong> sehr kurzen Faschingssaison, die verschiedenen<br />

Büttenabende und Karnevalsveranstaltungen in unserer jungen<br />

Gemeinde Römhild besuchen und alle die, die sich auf die noch<br />

ausstehenden Kostümbälle freuen sei gesagt – auch in diesem Jahr<br />

organisiert <strong>der</strong> MCV aus Milz wie<strong>der</strong> seine traditionelle Weiber-<br />

fastnacht. Die bekannte und allseits beliebte „Musi-Men & Solar-<br />

Band” wird das Karnevalswochenende 2013 einläuten.<br />

ehemalige Verwaltung von Gleichamberg wird in diese nach Römhild<br />

voll integriert. Details hierzu und auch für die Wahlen am<br />

24.03.2013 sind auch zukünftig dem <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong> zu entnehmen.<br />

Übergangsweise für diese 3 Monate wird unser bisheriger<br />

Leiter <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Herr Gerd Roßbach als Beauftragter<br />

<strong>der</strong> neuen Einheitsgemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” fungieren. Er<br />

wurde von <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Hildburghausen<br />

hierfür berufen. Auch unsere bisherigen Gemein<strong>der</strong>äte von<br />

Westenfeld werden mit den an<strong>der</strong>en Gemein<strong>der</strong>äten zusammen<br />

übergangsweise den neuen Gemein<strong>der</strong>at bilden. Als bisheriger<br />

Bürgermeister werde ich ab Januar das Amt eines Ortsteilbürgermeisters<br />

übernehmen.<br />

Selbstverständlich werden in dieser Zeit auch Sprechstunden abgehalten.<br />

Sie werden ab Januar 2013 jeden 1. und 3. Mittwoch (Werktag)<br />

in dem ehemaligen Direktorzimmer <strong>der</strong> Grundschule Westenfeld<br />

sein. Dies vorerst zu einigen organisatorischen Abläufen.<br />

Und nochmals an dieser Stelle für alle Besorgten <strong>der</strong> vermeintlich<br />

„Kleinen”: Ob Bürger von Eicha, Mendhausen, Gleicherwiesen, Hind-<br />

14


feld, Roth, Sülzdorf, Simmershausen, Zeilfeld, Bedheim und Westenfeld.<br />

Sind wir stolz auf das bisher Geschaffene und gehen wir mit<br />

breiter Brust in diesen neuen Geschichtsabschnitt.<br />

Nicht große Töne, son<strong>der</strong>n Bescheidenheit zeichnet unser bisher<br />

erfolgreiches Tun aus.<br />

Deshalb mein Wunsch für dieses Jahr 2013 für alle:<br />

„Vor<strong>der</strong>gründig Gesundheit”. Schauen wir jedoch nach vorne, formulieren<br />

wir neue Ziele und sind wir zuversichtlich sie zu realisieren.<br />

Ihr Klaus-Dieter Zehner<br />

Ortsteilbürgermeister von Westenfeld<br />

Dankeschön<br />

Wir hatten eine<br />

Traumhochzeit.<br />

Für die<br />

zahlreichen<br />

Glückwünsche<br />

und Geschenke<br />

danken wir<br />

von ganzem Herzen.<br />

Katja & Sandro Mai<br />

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