Gleichberg-Kurier der Stadt Römhild
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<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong><br />
<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong><br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild 1. Jg. • Ausgabe 01/2013 • 17.01.2013<br />
Bedheim · Eicha · Gleichamberg · Gleicherwiesen · Haina · Hindfeld · Mendhausen<br />
Milz · Römhild · Roth · Simmershausen · Sülzdorf · Westenfeld · Zeilfeld<br />
Die nächste Ausgabe des <strong>Gleichberg</strong>-<br />
<strong>Kurier</strong>s erscheint am 07.02.2013.<br />
Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013.<br />
Amtlicher Teil<br />
Bildung <strong>der</strong> neuen <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
Thüringer Gesetz<br />
zur freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung<br />
kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012<br />
(Auszug)<br />
§ 3<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild, Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />
Mendhausen, Milz, Westenfeld und Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Gleichberg</strong>e" (Landkreis Hildburghausen)<br />
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e”, bestehend aus <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> Römhild und den Gemeinden Haina, Mendhausen, Milz<br />
und Westenfeld, wird aufgelöst.<br />
im Oktober 2011 haben die Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />
Mendhausen, Milz, Westenfeld sowie die <strong>Stadt</strong> Römhild beschlossen (2) Die <strong>Stadt</strong> Römhild sowie die Gemeinden Gleichamberg, Haina,<br />
sich aufzulösen und zu einer neuen Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” Mendhausen, Milz und Westenfeld werden aufgelöst. Aus den<br />
zusammenzuschließen. Die übereinstimmenden Beschlüsse aller Gebieten <strong>der</strong> aufgelösten <strong>Stadt</strong> und den aufgelösten Gemein-<br />
Gebietskörperschaften und ein von allen Bürgermeistern unter- den wird eine neue Gemeinde gebildet. Diese ist Rechtsnachfolzeichneter<br />
Vertrag über den Gemeindezusammenschluss wurden gerin <strong>der</strong> aufgelösten <strong>Stadt</strong>, den aufgelösten Gemeinden sowie<br />
zum 15.11.2011 über die zuständige Kommunalaufsicht des Land- <strong>der</strong> aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e".<br />
ratsamtes Hildburghausen beim zuständigen Innenministerium<br />
eingereicht. Gleichzeitig hat die Kommunalaufsicht das rechtmäßige<br />
Zustandekommen <strong>der</strong> Beschlüsse und des Vertrages unseren<br />
Gemeinden befürwortet.<br />
(3) Die nach Absatz 2 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den<br />
Namen „Römhild" und ist berechtigt, die Bezeichnung „<strong>Stadt</strong>" zu<br />
führen.<br />
Der Thüringer Landtag hat am 22.11.2012 das Thüringer Gesetz zur (4) Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> neu gebildeten <strong>Stadt</strong> Römhild entscheidet über<br />
freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr den Sitz <strong>der</strong> Verwaltung.<br />
2012 mit einer Enthaltung bei <strong>der</strong> CDU, 3 Gegenstimmen <strong>der</strong> SPD,<br />
Enthaltungen bei FDP und Grünen und Ablehnung bei einer Ent-<br />
§ 14<br />
haltung bei den Linken verabschiedet.<br />
Wahlen und Fortführung <strong>der</strong> Geschäfte<br />
Unser Gemeindezusammenschluss fällt in eine Zeit großer finan-<br />
in den neu gebildeten Gemeinden<br />
zieller Kürzungen bei den Kommunalfinanzen. Dazu kommen gravierende<br />
Kostenerhöhungen in den verschiedensten Bereichen, wo<br />
Standards ständig weiter erhöht bzw. verschärft werden. Neben den<br />
Gemeinden ist auch <strong>der</strong> Landkreis entsprechend betroffen, was<br />
durch eine Erhöhung <strong>der</strong> Kreisumlage wie<strong>der</strong> auf die Gemeinden<br />
zurückfällt.<br />
Durch die Bildung <strong>der</strong> neuen <strong>Stadt</strong> Römhild mit 7370 Einwohnern<br />
entsteht eine ausreichend große und finanziell stabile Gemeinde, in<br />
(1) Die Wahl <strong>der</strong> Bürgermeister und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> in<br />
den nach den §§ 3, 6, 7, 10 und 11 neu gebildeten Gemeinden<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild, Kyffhäuserland, <strong>Stadt</strong> Königsee-Rottenbach,<br />
Vogtei und <strong>Stadt</strong> Bad Liebenstein soll innerhalb von drei<br />
Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfinden. Die<br />
jeweils zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bestimmt den<br />
Termin für die durchzuführenden Gemeindewahlen.<br />
<strong>der</strong> die vorhandenen Potenziale zusammengeführt, gebündelt und (2) Vom Inkrafttreten <strong>der</strong> §§ 3, 6, 7, 10 und 11 an bis zur Wahl <strong>der</strong><br />
noch wirtschaftlicher genutzt werden können. Die <strong>Stadt</strong> Römhild neuen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> setzen sich die Gemein<strong>der</strong>äte<br />
wird als wichtiges regionales Zentrum mit Umlandfunktion für den <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinden aus den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie-<br />
ländlichen Raum zwischen den Städten Hildburghausen und Mei- <strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden zusammen.<br />
ningen sowie als Verwaltungsstadt zusätzlich gestärkt.<br />
Sicher wird in <strong>der</strong> Bevölkerung die Fusion nicht bei allen so positiv<br />
gesehen. Schade, dass kein Bürger von seinem Anhörungsrecht Gebrauch<br />
gemacht hat. Trotzdem können wir insgesamt guter Hoffnung<br />
sein, dass uns <strong>der</strong> kommunale Zusammenschluss gerade in den<br />
(3) Zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Funktion des Bürgermeisters für den<br />
Zeitraum vom Inkrafttreten <strong>der</strong> §§ 3, 6, 7, 10 und 11 an bis zur<br />
Wahl <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinden bestellt<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde jeweils einen Beauftragten.<br />
nächsten Jahren entscheidend stärken kann, wenn alle Beteiligten (4) Die Beauftragten nach Absatz 3 leiten die Vorbereitung und<br />
bereit sind, sich beim Neuanfang entsprechend aufzustellen. Durchführung <strong>der</strong> Gemeindewahlen, sofern sie nicht nach den<br />
Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes verhin-<br />
Roßbach <strong>der</strong>t sind. Im Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung wird durch die Rechtsauf-<br />
Beauftragter sichtsbehörde die Bestellung aufgehoben und ein neuer Beauf-<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild tragter bestellt.
§ 19 Steuern, Abgaben, AZV 881-17<br />
Wohnsitz<br />
881-13<br />
Soweit für Rechte o<strong>der</strong> Pflichten die Wohndauer im Gebiet einer<br />
Gemeinde maßgebend ist, wird die bis zum Inkrafttreten dieses<br />
Gesetzes ununterbrochene Wohndauer im Gebiet einer nach den<br />
Bestimmungen dieses Gesetzes aufgelösten Gemeinde auf die<br />
Wohndauer in <strong>der</strong> neu gebildeten o<strong>der</strong> aufnehmenden Gemeinde<br />
angerechnet.<br />
Kasse<br />
Fax<br />
881-15<br />
881-16<br />
881-22<br />
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.<br />
§ 22<br />
Informationen zu den<br />
Inkrafttreten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschriften<br />
Information zur<br />
Neubildung <strong>der</strong> Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />
Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie<strong>der</strong>ung<br />
kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 am 31.12.2012<br />
än<strong>der</strong>n sich Ihre Anschriften. Für die gesamte neue Gemeinde „<strong>Stadt</strong><br />
Römhild” wurde von <strong>der</strong> Deutschen Post eine neue einheitliche<br />
Postleitzahl zugeordnet:<br />
98630<br />
Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie-<br />
Die Eindeutigkeit von Straßennamen ist ordnungsrechtlich notwendig.<br />
Vor allem für den Bereich des Rettungswesens sind genaue<br />
<strong>der</strong>ung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurden die Ge- Angaben unerlässlich, um das jeweilige Grundstück schnell zu<br />
meinden Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Westenfeld und finden. Aber auch Zustelldienste sind auf genaue, eindeutig auffinddie<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild aufgelöst und aus den aufgelösten Kommunen bare Grundstücksbezeichnungen angewiesen. Nicht zuletzt arbeidie<br />
neue Gemeinde mit dem Namen „<strong>Stadt</strong> Römhild” gebildet. ten auch Navigationsgeräte heute sehr genau und hätten bei einer<br />
Die bisherigen Gemein<strong>der</strong>äte werden Ortsteilräte und die ehren- Doppelung von Straßennamen große Probleme bei <strong>der</strong> Zuordnung.<br />
amtlichen Bürgermeister werden Ortsteilbürgermeister für die Dauer Dies sind nur einige Beispiele, wie wichtig das schnelle und ein<strong>der</strong><br />
laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ates (30.06. deutige Auffinden von Grundstücken ist.<br />
2014).<br />
Innerhalb von 3 Monaten nach Bildung <strong>der</strong> neuen Gemeinde soll<br />
die Wahl des Bürgermeisters und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> stattfin-<br />
den. Der Termin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt<br />
Hildburghausen) bestimmt. Nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Rechts-<br />
aufsicht wird als Termin für die Kommunalwahlen <strong>der</strong> 24.03.2013<br />
festgesetzt. Der Gemein<strong>der</strong>at wird noch bis zur Wahl aus allen<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> jetzigen Gemein<strong>der</strong>äte zusammengesetzt.<br />
Für die Zeit vom Inkrafttreten bis zur Wahl des Bürgermeisters wird<br />
Aufgrund dessen müssen alle betroffenen Einwohner ihre Personalausweise<br />
und Reisepässe än<strong>der</strong>n lassen. Die Än<strong>der</strong>ungen sind<br />
kostenfrei und können zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Meldestelle in<br />
Römhild vorgenommen werden. Familienmitglie<strong>der</strong> können für<br />
an<strong>der</strong>e Familienmitglie<strong>der</strong> die Ausweise mitbringen .Führerscheine<br />
müssen nicht geän<strong>der</strong>t werden, da sie keine Anschriften enthalten.<br />
An<strong>der</strong>s verhält es sich mit den Fahrzeugpapieren. Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Anschriften muss in den Papieren berichtigt werden (Kfz-Zulassungs-<br />
stelle im Landratsamt Hildburghausen).<br />
durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Funktion Beachten Sie bitte dabei, dass Sie vorab Ihren Personalausweis aktu-<br />
des Bürgermeisters ein Beauftragter bestimmt.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen hat die Kommunalaufsicht<br />
ab 01.01.2013 Herrn Gerd Roßbach als Wahlleiter und<br />
alisieren lassen müssen.<br />
Beauftragten für die Wahrnehmung <strong>der</strong> rechtlichen Vertretung <strong>der</strong><br />
neu gebildeten Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” bis zur Wahl des Bürger-<br />
Adressän<strong>der</strong>ungen<br />
meisters bestellt. Die <strong>Stadt</strong> Römhild möchte Ihnen bezüglich <strong>der</strong> Umbenennung <strong>der</strong><br />
Der Sitz <strong>der</strong> Verwaltung befindet sich in 98630 Römhild, Griebelstraße<br />
28 und ist telefonisch wie folgt zu erreichen:<br />
Straßennamen möglichst viel an Verwaltungsaufwand abnehmen.<br />
Deshalb werden folgende Stellen von uns informiert:<br />
– Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Telefonverzeichnung<br />
(TLVermGEO) – Katasterbereich Schmalkalden<br />
– Grundbuchamt beim Amtsgericht Hildburghausen<br />
Vorwahl 036948 Zentrale 881- 0 – Deutsche Post AG<br />
Beauftragter 881-12 – Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Hildburghausen<br />
Sekretariat 881-30 (Müllentsorgung)<br />
Einwohnermeldeamt 881-18 – Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen<br />
881-19 – KWA Meininger-Umland<br />
Standesamt 881-18 – Finanzamt Sonneberg<br />
Amtsblatt, Tourismus, – Deutsche Telekom AG<br />
Friedhofsverwaltung 881-23 – E.ON Thüringer Energie AG (Strom und Gas)<br />
Kin<strong>der</strong>garten, – Kreissparkasse Hildburghausen<br />
Vollstreckung 881-21 – vr Bank Südthüringen<br />
Ordnungsamt 881-20 – Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland<br />
881-27 – Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />
Bauamt 881-24<br />
881-25 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine personenbezo-<br />
881-26 genen Daten übermittelt, lediglich eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> alten<br />
Kämmerei 881-14 und neuen Adressen.<br />
2
Die Meldung <strong>der</strong> Adressän<strong>der</strong>ung bei privaten Vertragspartnern alter Straßenname neuer Straßenname<br />
(Versicherungen, Banken, „Bezahl-Fernsehen”, Mobilfunkanbieter, Steinweg Römhil<strong>der</strong> Steinweg<br />
Versandhäuser etc.) müssen eigenständig vorgenommen werden. Froschgasse Römhil<strong>der</strong> Froschgasse<br />
Ein einfacher Vordruck zur Mitteilung <strong>der</strong> Adressän<strong>der</strong>ung ist auf <strong>der</strong><br />
Internetseite www.stadt-roemhild.de erhältlich. Mendhausen<br />
Bei vielen Versicherungen und an<strong>der</strong>en Firmen kann man seine Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
neue Anschrift aber auch telefonisch o<strong>der</strong> über das Internet mit-<br />
Musterstraße Mendhausen<br />
teilen. Zum Beispiel unterstützt die Internetseite www.einfach-<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
ummelden.de den Nutzer mit einer automatischen Mitteilung an alle<br />
98630 Römhild<br />
ausgewählten Firmen und Einrichtungen und einen automatischen<br />
Ausdruck von Formularen.<br />
alter Straßenname<br />
Hauptstraße<br />
neuer Straßenname<br />
Mendhäuser Hauptstraße<br />
Römhil<strong>der</strong> Straße Mönchshof<br />
Römhil<strong>der</strong> Weg Alter Römhil<strong>der</strong> Weg<br />
Holun<strong>der</strong>gasse 41 Alter Römhil<strong>der</strong> Weg 41<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschriften<br />
Hauptstraße 7<br />
Holun<strong>der</strong>gasse 50, 88,<br />
Am Kirchgarten 7<br />
Am Kirchgarten 50, 88,<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />
Holun<strong>der</strong>gasse 90 – 94 Am Kirchgarten 90 – 94<br />
Hintere Gasse 86 Am Kirchgarten 68<br />
Haina<br />
Holun<strong>der</strong>gasse 40, 97 Hintere Gasse 40, 97<br />
Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann Gleichamberg<br />
Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
Haina<br />
Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
Beispiele: Max Mustermann<br />
Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Gleichamberg<br />
Musterstraße<br />
alter Straßenname neuer Straßenname<br />
98630 Römhild<br />
Mühlgasse<br />
Pfarrgasse<br />
Heurichstraße<br />
Hainaer Mühlgasse<br />
Am Pfarrhügel<br />
Hainaer Heurichstraße<br />
alter Name<br />
Buchenhof<br />
neuer Name<br />
Gut Buchenhof<br />
Dorfstraße Hainaer Dorfstraße Eicha<br />
Die Firma Gängel erhält die einheitliche Straßenbezeichnung Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Schleifgarten. Musterstraße Eicha<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
Milz<br />
Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Musterstraße Milz<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
alter Straßenname neuer Straßenname<br />
Milzer Straße Trappstadter Straße<br />
Gleicherwiesen<br />
alter Straßenname<br />
Neue Straße<br />
Steinweg<br />
<strong>Gleichberg</strong>straße<br />
neuer Straßenname<br />
Milzer Neue Straße<br />
Milzer Steinweg<br />
Milzer <strong>Gleichberg</strong>straße<br />
Beispiele: Max Mustermann<br />
Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Gleicherwiesen<br />
Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
Hauptstraße Milzer Hauptstraße<br />
alter Straßenname neuer Straßenname<br />
Gartenstraße Milzer Gartenstraße<br />
Ortsstraße Zum Milzgrund<br />
Am Mühlpfad Milzer Mühlpfad<br />
Dorfstraße Hindfel<strong>der</strong> Dorfstraße Zeilfeld<br />
Westenfeld<br />
Beispiele: Max Mustermann<br />
Musterstraße<br />
o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Zeilfeld<br />
Beispiele: Max Mustermann<br />
Musterstraße<br />
o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Westenfeld<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
alter Straßenname neuer Straßenname<br />
98630 Römhild Hildburghäuser Straße Waldhausstraße<br />
alter Straßenname neuer Straßenname<br />
Hinter <strong>der</strong> Kirche Kirchplatz<br />
Dorfstraße Westenfel<strong>der</strong> Dorfstraße<br />
Römhild<br />
Beispiele: Max Mustermann o<strong>der</strong> Max Mustermann<br />
Musterstraße Römhild<br />
98630 Römhild Musterstraße<br />
98630 Römhild<br />
3<br />
Die nächste Ausgabe<br />
des <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>s<br />
erscheint am 07.02.2013.<br />
Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013.
Bekanntmachung des Wahlleiters<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlund<br />
ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und<br />
sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine<br />
Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvor-<br />
schlags als Beauftragter, <strong>der</strong> zweite als sein Stellvertreter. Ist<br />
vorschlägen für die Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> nur ein Beauftragter und nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter beam<br />
24. März 2013<br />
zeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvor-<br />
schlags <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunal-<br />
Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong><br />
wahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur <strong>der</strong> Beauftragte<br />
und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />
1. In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild sind am 24.03.2013 20 <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzu<br />
wählen. Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> werden für den Rest <strong>der</strong> ge- zugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />
setzlichen Amtszeit des <strong>Stadt</strong>rates und für die gesetzliche Amts- Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellverzeit,<br />
die den nächsten allgemeinen Wahlen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmit- treter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
glie<strong>der</strong> im Jahr 2014 folgt und im Jahr 2019 endet, gewählt. Zum Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahl-<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne <strong>der</strong> §§ 1<br />
und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählleiter<br />
abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />
bar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines 1.2 Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss nach<br />
an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen Union besitzen, sind<br />
dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahl-<br />
wahlberechtigt, wenn sie am Tag <strong>der</strong> Wahl das 18. Lebensjahr<br />
ordnung (ThürKWO) enthalten:<br />
vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2<br />
ThürKWG) und seit min-destens drei Monaten ihren Aufenthalt<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde haben; <strong>der</strong> Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde wird<br />
vermutet, wenn die Person in <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet ist. Bei<br />
mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des<br />
Mel<strong>der</strong>echts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG). Mitglied-<br />
a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe,<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und An-<br />
schrift <strong>der</strong> Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im<br />
Wahlvorschlag,<br />
staaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellver-<br />
Deutschland:<br />
treters,<br />
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische<br />
Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />
Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />
und ihrer Anschrift.<br />
Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik Öster-<br />
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />
reich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich<br />
Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />
Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />
Königreich Großbritannien u. Nordirland sowie Republik Zypern.<br />
a) die Erklärungen <strong>der</strong> Bewerber nach dem Muster <strong>der</strong><br />
Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in<br />
einem an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />
sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
zustimmen,<br />
o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt b) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />
o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Par-<br />
Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 tei o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung,<br />
ThürKWG).<br />
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters<br />
1.1 Für die Wahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> können Wahlvorschläge<br />
von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes<br />
und zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach<br />
§ 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />
o<strong>der</strong> von Wählergruppen aufgestellt werden.<br />
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Jede Partei o<strong>der</strong> jede Wählergruppe kann nur einen Wahl-<br />
vorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 20<br />
Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer<br />
Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens<br />
sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer<br />
Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Je<strong>der</strong> Bewerber darf<br />
nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss<br />
hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Je<strong>der</strong> Wahl-<br />
vorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung<br />
<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />
Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />
wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvor-<br />
schläge erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müs-<br />
sen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong><br />
2. Alle von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber<br />
müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-<br />
sammlung von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei<br />
o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe in<br />
geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den<br />
Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele <strong>der</strong> Ver-<br />
sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver-<br />
sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.<br />
Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von<br />
Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n einer<br />
Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe<br />
aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl <strong>der</strong> Bewerber<br />
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und<br />
Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung sowie die Zahl <strong>der</strong><br />
einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunter- Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei<br />
zeichnungen erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer <strong>der</strong><br />
für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides<br />
4
statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung <strong>der</strong> Freitag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong><br />
wahlberechtigte Teilnehmer <strong>der</strong> Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />
war und dass den sich für die Aufstellung<br />
bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und<br />
ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />
Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an<br />
Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im<br />
Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />
im Zimmer 1 ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen<br />
Krankheit o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht<br />
o<strong>der</strong> nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage<br />
sind, einen Eintragungsraum bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild<br />
aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />
werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintra-<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />
aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit <strong>der</strong><br />
letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag<br />
sowie im Kreistag des Landkreises Hildburghausen vertreten<br />
sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechgungsschein<br />
ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags<br />
erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintra-<br />
gung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlbe-<br />
rechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides<br />
statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung<br />
eines Eintragungsscheins vorliegen.<br />
tigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgetragen<br />
hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unter- schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe<br />
stützt werden wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl be-<br />
90 Unterschriften). reits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen haben<br />
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbro-<br />
o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
chen im <strong>Stadt</strong>rat vertreten, die in einer <strong>der</strong> bisherigen Gemeinhaben.<br />
Geleistete Unterschriften können nicht zurückge-<br />
den Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Römhild und<br />
Westenfeld im Gemein<strong>der</strong>at bzw. im <strong>Stadt</strong>rat vertreten waren.<br />
nommen werden.<br />
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenver-<br />
3.1 Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />
Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten wie <strong>Stadt</strong>-<br />
bindung). Sie muss spätestens am Termin, bis 18.00 Uhr, durch<br />
übereinstimmende Erklärung <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />
Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Unterzeichner <strong>der</strong> einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14<br />
Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.<br />
ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90 Unterschriften).<br />
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen<br />
Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlags-<br />
träger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im <strong>Stadt</strong>rat<br />
o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn einer<br />
<strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />
bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl<br />
ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />
Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, o<strong>der</strong> im<br />
<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist.<br />
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn<br />
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 08.02.2013 bis<br />
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild einzu-<br />
reichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum<br />
08.02.2013 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä-<br />
rung des Beauftragten des Wahlvorschlages und <strong>der</strong> Mehrheit<br />
<strong>der</strong> übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenom-<br />
men werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss bis<br />
zum 18.02.2013 bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />
eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> 6. Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag ein-<br />
neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, gereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne<br />
dass die Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das<br />
(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unter- Recht <strong>der</strong> Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />
zeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />
Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie <strong>Stadt</strong>rats-<br />
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />
mitglie<strong>der</strong> zu wählen sind.<br />
Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ver- 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong><br />
waltung Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild bis zum Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf-<br />
Termin, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- tragten aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel<br />
und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens 18.02.2013 bis 18.00 Uhr<br />
einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Än-<br />
Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird <strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge<br />
vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />
und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags<br />
während <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />
Wegfalls von Bewerbern durch Tod o<strong>der</strong> nachträglichen Wähl-<br />
barkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen<br />
aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher<br />
Weise wie Bewerber zu wählen. Am 19.02.2013 tritt <strong>der</strong> Wahl-<br />
Montag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr, ausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen und beschließt, ob die ein-<br />
Dienstag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und gereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbin-<br />
13.00 Uhr bis15.30 Uhr, dungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die<br />
Donnerstag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />
5
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
cher und weiblicher Form.<br />
Römhild, den 11.01.2013<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber<br />
kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Begez.<br />
Roßbach<br />
Wahlleiter<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild<br />
werber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewer-<br />
bers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der<br />
Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden;<br />
er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,<br />
sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong><br />
Wählergruppe ist.<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />
den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong><br />
Bekanntmachung des Wahlleiters <strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahl-<br />
vorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters<br />
am 24. März 2013<br />
eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das<br />
zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen<br />
sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />
tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergrup-<br />
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
pen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede<br />
1. In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild wird am 24.03.2013 ein hauptamtlicher<br />
Bürgermeister gewählt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister, <strong>der</strong><br />
als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird,<br />
Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />
Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss<br />
die Unterzeichnung für ungültig.<br />
ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte im Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 des Thüringer In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stell-<br />
Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag vertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellverdas<br />
21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit<br />
eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<br />
und wählbar wie Deutsche.<br />
treter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung,<br />
so gilt <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Be-<br />
auftragter, <strong>der</strong> zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Be-<br />
auftragter und nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann<br />
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner des Wahlvorschlags <strong>der</strong> Stellverhat.<br />
Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewer- treter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts<br />
ber gewählt werden, <strong>der</strong> zur Zeit <strong>der</strong> Wahl seinen Aufenthalt an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner<br />
nicht in <strong>der</strong> Gemeinde hat. Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />
Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundes-<br />
Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenrepublik<br />
Deutschland:<br />
zunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schrift-<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hel-<br />
liche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorlenische<br />
Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />
schlags gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde abbe-<br />
Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
rufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />
Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik Österreich,<br />
Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich<br />
Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />
Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />
1.2 Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss nach<br />
dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahl-<br />
ordnung (ThürKWO) enthalten:<br />
Königreich Großbritannien u. Nordirland sowie Republik Zypern. a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wähler-<br />
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />
gruppe,<br />
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit für die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum<br />
Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und An-<br />
schrift des Bewerbers,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,<br />
Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter An-<br />
Je<strong>der</strong> Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die gabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />
Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde und ihrer Anschrift.<br />
eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als<br />
hauptamtlicher o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium<br />
Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />
für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong><br />
Anlage beizufügen:<br />
Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er<br />
muss ferner erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Auskünfte insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des<br />
Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist<br />
und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />
fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur<br />
ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den<br />
Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem<br />
an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit<br />
mit dem Ministerium für Staatsicherheit, dem Amt für<br />
Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten dieser Einrichtun-<br />
gen und des Einverständnisses mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für<br />
1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />
eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Be-<br />
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-<br />
amte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt,<br />
6
) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag,<br />
ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Par- im Kreistag des Landkreises Hildburghausen vertreten sind,<br />
tei o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen<br />
und zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />
§ 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />
d) eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwoh-<br />
nung über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />
22 zur ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong><br />
Gemeinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />
werden wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90<br />
Unterschriften). Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als<br />
ununterbrochen im <strong>Stadt</strong>rat vertreten, die in einer <strong>der</strong> bisherigen<br />
Gemeinden Gleichamberg, Haina, Mendhausen, Milz, Römhild<br />
und Westenfeld im Gemeinde- bzw. <strong>Stadt</strong>rat vertreten waren.<br />
1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />
Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />
des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburts-<br />
datum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie<br />
unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />
und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal<br />
soviel Wahlberechtigten tragen, wie <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu<br />
wählen sind (insgesamt 100 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong><br />
bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Dem Wahlvorschlag des<br />
Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:<br />
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur<br />
ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem an<strong>der</strong>en<br />
Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem<br />
Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale<br />
Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten dieser Einrichtungen und des<br />
Einverständnisses mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte<br />
sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein<br />
Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes gel-<br />
3.1 Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von<br />
zehn Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei<br />
o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstüt-<br />
zungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind (insgesamt 90 Unter-<br />
schriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen<br />
Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahl-<br />
vorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im<br />
<strong>Stadt</strong>rat o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />
Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn<br />
einer <strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />
bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong><br />
letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer<br />
Landtag, im Kreistag des Landkreises Hildburghausen, o<strong>der</strong><br />
im <strong>Stadt</strong>rat vertreten ist.<br />
tenden Bestimmungen nicht fehlt. Zusätzlich ist eine Be- 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn<br />
scheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung über die eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong><br />
Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22 zur ThürKWO neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn,<br />
beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong> Ge- dass die Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
meinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt. (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner<br />
des früheren Wahlvorschlags war.<br />
2. Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber<br />
muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-<br />
lung von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den<br />
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />
wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe in geheimer<br />
Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ver-<br />
Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte Teilneh-<br />
waltung Römhild Griebelstraße 28, 98630 Römhild bis zum<br />
mer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern<br />
18.02.2013 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />
ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in<br />
Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburts-<br />
angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-<br />
datums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu<br />
samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller<br />
leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterbeteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber<br />
schriften wird vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahl-<br />
kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von<br />
vorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />
den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den wahlbe-<br />
des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten <strong>der</strong><br />
rechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe aus <strong>der</strong> Mitte einer<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />
vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu diesem Zweck ge- Montag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr,<br />
wählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Dienstag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewer- 13.00 Uhr bis15.30 Uhr,<br />
bers, Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung Donnerstag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />
einzureichen. Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei Freitag 19.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr<br />
weitere Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem Wahl-<br />
leiter <strong>der</strong> Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in<br />
im Zimmer 1 ausgelegt.<br />
geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und den<br />
Krankheit o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht<br />
Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele <strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage<br />
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />
sind, einen Eintragungsraum bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aufzuist<br />
zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt<br />
suchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die<br />
zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des<br />
Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,<br />
§ 156 des Strafgesetzbuches.<br />
dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />
ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintraaufgrund<br />
eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit <strong>der</strong> letz- gungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Per-<br />
7
son hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versi- Es sind insgesamt 14 Wahlvorstände sowie 1 Briefwahlvorstand zu<br />
chern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Ein- besetzen. Dies bedeutet, dass bei einer Besetzung mit jeweils acht<br />
tragungsscheins vorliegen. Mitglie<strong>der</strong>n insgesamt 120 Personen für die verantwortungsvolle<br />
Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften ausge-<br />
schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe<br />
Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe<br />
Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen<br />
haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />
zurückgenommen werden.<br />
Arbeit in dem Wahlvorstand zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem<br />
Grund ergeht hiermit an alle Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Römhild die Bitte, sich freiwillig für die Mitarbeit im Wahlvorstand zur<br />
Verfügung zu stellen. Mithelfen können alle die, die am Wahltag<br />
wahlberechtigt sind.<br />
Melden Sie sich bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung. Als Ansprechpartner<br />
stehen Ihnen Herr Floßmann (036948/881-25) o<strong>der</strong> Herr Müller<br />
(036948/881-27) je<strong>der</strong>zeit zur Verfügung.<br />
3.4 Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, unmittelbar im<br />
die erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Anschluss erfolgt die Stimmenzählung. Für die Tätigkeit in einem<br />
Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit<br />
einer Liste zur Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften<br />
(Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich<br />
Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt.<br />
nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Aus- Roßbach<br />
führungen unter 3.3 gelten entsprechend.<br />
Beauftragter<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild<br />
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 08.02.2013 bis<br />
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis Termin, bis<br />
18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-<br />
tragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen Unter-<br />
Bereitschaftserklärung<br />
für die Mitarbeit im Wahlvorstand<br />
zur Bürgermeister- und <strong>Stadt</strong>ratswahl<br />
zeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche Erklärung<br />
am 24. März 2013 und<br />
des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. <strong>der</strong> eventuellen Stichwahl am 07. April 2013<br />
5. Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />
so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />
Bewerber durchgeführt.<br />
Name, Vorname .............................................................................................................................................<br />
Geburtsdatum .............................................................................................................................................<br />
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong> Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)<br />
Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />
o<strong>der</strong> die Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Män- .............................................................................................................................................<br />
gel zu beseitigen. Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens<br />
am 18.02.2013 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 19.02.2013 .............................................................................................................................................<br />
tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer .............................................................................................................................................<br />
Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig zuzu- Telefon-Nr. privat .............................................................................................................................................<br />
lassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die Wählbarkeit<br />
nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor <strong>der</strong> Wahl, so Arbeitsstelle/Dienststelle (Angabe freiwillig)<br />
findet die Wahl nicht statt.<br />
.............................................................................................................................................<br />
7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form. Tel.-Nr. dienstlich .............................................................................................................................................<br />
Römhild, den 11.01.2013<br />
gez. Roßbach<br />
Wahlleiter<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild n<br />
Ich war bereits bei früheren Wahlen in einem Wahlvorstand<br />
eingesetzt:<br />
q ja q nein<br />
Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand<br />
zu <strong>der</strong> am 24. März 2013 (und ev. Stichwahl am 07. April<br />
2013) stattfindenden Bürgermeister- und <strong>Stadt</strong>ratswahl.<br />
Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht .............................................................................. ..................................................................................................<br />
Datum Unterschrift<br />
Am Sonntag, dem 24.03.2013, findet die Wahl des <strong>Stadt</strong>rates und<br />
des Bürgermeisters <strong>der</strong> neu gebildeten Gemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild“<br />
statt. Die <strong>Stadt</strong> ist für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Oben genannte Daten werden nur für wahlorganisatorische Zwecke<br />
Ablauf <strong>der</strong> Wahlhandlung auf die aktive Mitwirkung von ehrenamt- elektronisch gespeichert und verarbeitet.<br />
lichen Wahlhelfern angewiesen. Sie unterliegen dem Thüringer Datenschutzgesetz.<br />
8
Nr.: 01/01/2013 vom 09.01.2013 Gemein<strong>der</strong>ates für das Gebiet <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden die<br />
Beschlussgegenstand: Hauptsatzung Ortsteilverfassung eingeführt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild beschließt die Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> (2) Die folgenden Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß<br />
Römhild. § 45 ThürKO<br />
– Römhild<br />
– Mendhausen<br />
gez. Roßbach Dienstsiegel – Westenfeld<br />
Beauftragter<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild (3) Die Ortsteile<br />
– Haina<br />
– Sülzdorf<br />
erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />
gemäß § 45 ThürKO.<br />
Nr.: 02/01/2013 vom 09.01.2013 Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />
Beschlussgegenstand: Berufung des Stellvertreters des Wahl- Namen „Haina”.<br />
leiters für die Kommunalwahl am 24.03.2013<br />
(4) Die Ortsteile<br />
Für die Wahlen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> und des Bürgermeisters am<br />
24.03.2013 beruft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat Frau Petra Werner zum stellvertretenden<br />
Gemeindewahlleiter.<br />
– Bedheim<br />
– Eicha<br />
– Gleichamberg<br />
– Gleicherwiesen<br />
gez. Roßbach<br />
Beauftragter<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild<br />
Dienstsiegel<br />
– Roth<br />
– Simmershausen<br />
– Zeilfeld<br />
erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />
gemäß § 45 ThürKO.<br />
Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />
Namen „Gleichamberg”.<br />
H a u p t s a t z u n g (5) Die Ortsteile<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
– Milz<br />
– Hindfeld<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- erhalten zusammengefasst eine gemeinsame Ortsteilverfassung<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) gemäß § 45 ThürKO.<br />
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neube- Der zusammengefasste Ortsteil mit Ortsteilverfassung trägt den<br />
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat<br />
Namen „Milz”.<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild in <strong>der</strong> Sitzung am 09.12.2013 die folgende Haupt- (6) Die bisherigen Bürgermeister <strong>der</strong> aufgelösten Gemeinden sind<br />
satzung beschlossen<br />
gem. § 45 ThürKO für die Dauer <strong>der</strong> laufenden gesetzlichen<br />
Amtszeit <strong>der</strong> jeweiligen jeweiligen Gemein<strong>der</strong>äte unter Beru-<br />
§ 1 – Name<br />
fung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu Ortteilbürgermeister<br />
zu ernennen.<br />
Die Gemeinde führt den Namen „<strong>Stadt</strong> Römhild“.<br />
Darüber hinaus erfolgt die Wahl eines Ortsteilbürgermeisters<br />
gem. 45 Abs – ThürKO nach den Bestimmungen des Thüringer<br />
§ 2 – Dienstsiegel<br />
Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) in <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />
Fassung.<br />
Das Dienstsiegel trägt die Umschrift in <strong>der</strong> oberen Hälfte „Land<br />
Thüringen“ und in <strong>der</strong> unteren Hälfte „<strong>Stadt</strong> Römhild“ und zeigt in <strong>der</strong><br />
Mitte das Wappen des Landes Thüringen.<br />
(7) Die bisherigen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte <strong>der</strong><br />
aufgelösten Gemeinden sind für den Rest ihrer gesetzlichen<br />
Amtszeit gem. § 25 Abs. ThürKO die weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> je-<br />
§ 3 – Ortsteile<br />
weiligen Ortsteilräte.<br />
Darüber hinaus erfolgt die Wahl <strong>der</strong> weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Das Gemeindegebiet glie<strong>der</strong>t sich in folgende Ortsteile:<br />
Ortsteilräte nach folgenden Regelungen:<br />
Bedheim<br />
Gleichamberg<br />
Haina<br />
Mendhausen<br />
Römhild<br />
Eicha<br />
Gleicherwiesen<br />
Hindfeld<br />
Milz<br />
Roth<br />
a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />
des ThürKWG und <strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
(ThürKWO) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung entsprechend<br />
Anwendung, wobei an <strong>der</strong> Stelle des Begriffs „Gemeinde” <strong>der</strong><br />
Begriff „Ortsteil” tritt.<br />
Simmershausen Sülzdorf b) Die Wahl <strong>der</strong> weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsteilräte erfolgt<br />
Westenfeld Zeilfeld entsprechend den Vorschriften für die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />
gemäß dem ThürKWG und <strong>der</strong> ThürKWO in<br />
§ 4 – Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />
<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />
(1) Gemäß § 45 Abs. 8 ThürKO ist mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Bestandsän<strong>der</strong>ung<br />
für den Rest <strong>der</strong> gesetzlichen Amtszeit des<br />
9<br />
(8) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />
Ortsteilbürgermeisters.
§ 5 – Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
nach Eingang des schriftlichen Antrags bei <strong>der</strong> Gemeindever-<br />
waltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt <strong>der</strong> Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und bei<br />
Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17 b<br />
Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem<br />
Spalten für die Nummerierung <strong>der</strong> Eintragungen und für die<br />
amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag <strong>der</strong> Eintragungsfrist<br />
schriftlich wi<strong>der</strong>rufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des<br />
Wi<strong>der</strong>rufs kommt es auf den Eingang bei <strong>der</strong> Gemeindever-<br />
waltung an. Eintragungen sind ungültig,<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung <strong>der</strong> Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen <strong>der</strong> Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />
Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit<br />
dies erfor<strong>der</strong>lich ist, kann <strong>der</strong> Bürgermeister zum Zweck <strong>der</strong> um-<br />
fassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und Sachverständige<br />
hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />
erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwoh-<br />
nerversammlung bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen. Die Anfragen<br />
sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung beantwortet<br />
werden. Ausnahmsweise kann <strong>der</strong> Bürgermeister Anfra-<br />
gen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich be-<br />
antworten.<br />
§ 7 – Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat<br />
Den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat führt <strong>der</strong> Bürgermeister, im Fall seiner Verhin<strong>der</strong>ung<br />
sein Stellvertreter.<br />
a) die von Personen stammen, die bei freier Unterschriftensammlung<br />
am letzten Tag <strong>der</strong> Sammlungsfrist o<strong>der</strong> bei Sammlung<br />
§ 8 – Bürgermeister<br />
durch Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten am<br />
letzten Tag vor <strong>der</strong> Auslegungsfrist nicht wahlberechtigt sind;<br />
(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig.<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt o<strong>der</strong><br />
(2) Der <strong>Stadt</strong>rat überträgt dem Bürgermeister neben den im § 29<br />
ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden Angelegenheiten<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher zur selbstständigen Erledigung:<br />
Schrift o<strong>der</strong> unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
a) die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu ei-<br />
nem Betrag von 4.000,00 € und über außerplanmäßigen Aus-<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
gaben bis zu einem Betrag von 8.000,00 € im Einzelfall, soweit<br />
sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist.<br />
(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von<br />
den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor <strong>der</strong> Be-<br />
schlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />
b) Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfs und <strong>der</strong> Abschluss<br />
<strong>der</strong> damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte<br />
(Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstleistungsverträge) im Rahmen<br />
des normalen Geschäftsganges bis zu einem Wert von<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des<br />
13.000,00 €.<br />
Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit <strong>der</strong> Führung c) die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von<br />
<strong>der</strong> laufenden Geschäfte einen Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinde- Vergleichen, wenn <strong>der</strong> Streitwert bis zu 5.000,00 € beträgt<br />
verwaltung beauftragen. o<strong>der</strong> bei Vergleichen das Zugeständnis <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Einzelfall<br />
nicht mehr als 3.000,00 € beträgt.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den<br />
Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass <strong>der</strong> d) die Umschuldung von Krediten zur Erzielung günstigerer<br />
Antrag mit „Ja” o<strong>der</strong> „Nein” beantwortet werden kann. Die Konditionen.<br />
Stimme darf nur auf „Ja” o<strong>der</strong> „Nein” lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise auf dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja” o<strong>der</strong> „Nein”<br />
beantworten will.<br />
e) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einem jährlichen<br />
Miet- und Pachtwert für den Einzelfall von 5.000,00 € nicht<br />
übersteigt und die Verträge nicht länger als 12 Jahre un-<br />
kündbar abgeschlossen werden.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren f) Abschluss von Grundstückskaufverträgen bis zu 10.000,00 €<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. und Verkauf unbebauter Grundstücke bis 5.000,00 €.<br />
§ 6 – Einwohnerversammlung<br />
g) Stundung von For<strong>der</strong>ungen bis zu einer Maximalhöhe von<br />
5.000,00 €.<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Ein- h) Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von For<strong>der</strong>ungen bis zu<br />
wohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Ge- 1000,00 €.<br />
meindeangelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e über Planungen und<br />
Vorhaben <strong>der</strong> Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung un- i) Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens, wenn die jemittelbar<br />
und nachhaltig beeinflussen o<strong>der</strong> über Angelegenweilige Angelegenheit für die bauliche Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
heiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von nicht von grundsätzlicher Bedeutung o<strong>der</strong> von beson<strong>der</strong>er<br />
Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen<br />
zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor<br />
Wichtigkeit ist.<br />
<strong>der</strong> Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und<br />
Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohner-<br />
§ 9 – Beigeordnete<br />
versammlung ein.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />
10
§ 10 – Ausschüsse<br />
tige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle<br />
Stunde für den Verdienstausfall, <strong>der</strong> durch Zeitversäumnis in ihrer<br />
(1) Bei <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> Ausschüsse hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat dem beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Stärkeverhältnis <strong>der</strong> in ihm vertretenen Parteien und Wählergrup- <strong>Stadt</strong>rats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrperpen<br />
Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese sonenhaushalt von mindestens 3 Personen führen (§ 13 Abs. 1<br />
<strong>der</strong> Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl <strong>der</strong> Aus- Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung von 5 € je<br />
schusssitze die Zahl <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>, so kann jedes <strong>Stadt</strong>- volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />
ratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, ver- nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch<br />
langen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses <strong>Stadt</strong>ratsmitglied (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
zugewiesen wird.<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt<br />
(2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgt (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des <strong>Stadt</strong>rats sind, geleinheitlich<br />
nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/ ten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver-<br />
Niemeyer.<br />
dienstausfalls bzw. <strong>der</strong> Pauschalentschädigung und <strong>der</strong> Reisekosten<br />
(Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglie<strong>der</strong> des Wahl-<br />
(3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben <strong>der</strong> Ausschüsse re- ausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen je eine<br />
gelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat. Entschädigung von 15 €. Die Mitglie<strong>der</strong> des Wahlvorstandes<br />
erhalten bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Wahlen am Wahltag sowie<br />
§ 11 – Ehrenbezeichnungen<br />
erfor<strong>der</strong>lichenfalls für den folgenden Tag (§ 38 Abs. 5 ThürKWO)<br />
je eine Entschädigung von 30 € (§ 34 Abs. 2 ThürKWG).<br />
(1) Personen, die sich in beson<strong>der</strong>em Maße um die <strong>Stadt</strong> und das<br />
Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu<br />
Ehrenbürgern ernannt werden.<br />
(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />
Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
(2) Personen, die als Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates, Ehrenbeamte,<br />
hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr<br />
Mandat o<strong>der</strong> Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen<br />
erhalten:<br />
a) die Ortsteilbürgermeister erhalten 45 v. H. ihrer bisherigen<br />
Aufwandentschädigungen für den Rest <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,<br />
Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,<br />
Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates,<br />
Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister,<br />
b) die Stellvertreter <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister erhalten 45 v. H.<br />
ihrer bisherigen Aufwandentschädigungen für den Rest <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Amtszeit des Gemein<strong>der</strong>ates für die Vertretung<br />
<strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitglied = Ehrenstadtratsmitglied, c) <strong>der</strong> ehrenamtliche Beigeordnete von 250 Euro<br />
sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche<br />
Tätigkeit kennzeichnende Amtsbe- (6) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Dienstaufwandsentzeichnung<br />
mit dem Zusatz „Ehren-”. schädigung gemäß ThürDaufwEV von 190 Euro. Die Dienstauf-<br />
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach <strong>der</strong> zuletzt o<strong>der</strong> überwie-<br />
gend ausgeübten Funktion richten.<br />
wandsentschädigung für den Bürgermeister wird entsprechend<br />
um die veröffentlichten prozentualen Erhöhungen im Thüringer<br />
Staatsanzeiger automatisch angepasst.<br />
(3) Personen, die durch beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> in sonstiger<br />
vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens <strong>der</strong> Gemeinde<br />
beigetragen haben, können beson<strong>der</strong>s geehrt werden. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und <strong>der</strong> Ehrenbezeichnung<br />
soll in feierlicher Form in einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates unter<br />
Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.<br />
(5) Die <strong>Stadt</strong> kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung<br />
wegen unwürdigen Verhaltens wi<strong>der</strong>rufen.<br />
§ 12 – Entschädigungen<br />
(7) Den Ortsteilratsmitglie<strong>der</strong>n wird ein Sitzungsgeld in Höhe von<br />
10,00 Euro gezahlt.<br />
§ 13 – Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen sowie Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rates werden öffentlich<br />
bekanntgemacht durch Veröffentlichung im „<strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>”<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild. Gehören hierzu Pläne, Karten und<br />
umfangreiche Erläuterungen, so werden diese für die Dauer von<br />
7 Arbeitstagen während <strong>der</strong> Dienststunden in den Amtsräumen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung für je<strong>der</strong>mann Einsicht offengelegt; hierauf<br />
ist in <strong>der</strong> amtlichen Mitteilung ausdrücklich hinzuweisen, mit<br />
genauer Angabe von Ort und Zeit.<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung<br />
bei den Beratungen und Entscheidungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
und des Ausschusses als Entschädigung nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
Thüringer Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld von 15 €<br />
für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des<br />
<strong>Stadt</strong>rats o<strong>der</strong> des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei<br />
(2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und<br />
Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rats, <strong>der</strong> Ausschüsse o<strong>der</strong><br />
des Ortsteilsrates erfolgt durch Verkündigungstafeln. Die Verkündungstafeln<br />
befinden sich an folgenden Orten des <strong>Stadt</strong>-<br />
gebietes<br />
dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgel<strong>der</strong> pro Tag gezahlt – Gleichamberg am Rathaus<br />
werden.<br />
– Bedheim am Gemeindehaus Hauptstraße 7<br />
– Eicha am Backhaus<br />
(2) Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rats, die Arbeiter o<strong>der</strong> Angestellte sind, – Gleicherwiesen an <strong>der</strong> Bushaltestelle<br />
haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Ver- – Simmershausen am Backhaus<br />
dienstausfalls und <strong>der</strong> notwendigen Auslagen. Selbständig Tä- – Zeilfeld am Brauhaus<br />
11
– Roth am Dorfplatz<br />
– Haina Kulturhaus<br />
– Haina Bürgerhaus<br />
– Sülzdorf Gemeindehaus<br />
– Mendhausen Gemeindeamt<br />
– Mendhausen Mönchshof<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
über die Anmeldung von Rechten<br />
– Milz Verkaufsstelle Obertorstraße<br />
– Hindfeld ehem. Verkaufsstelle<br />
bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Berechtigten nach § 30 Abs. 2 Thüringer<br />
– Römhild ehem. Rathaus (Markt)<br />
Vermessungs und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom<br />
– Römhild Prof.-Götze-Straße<br />
16.12.2008 (GVBl. S. 574)<br />
– Westenfeld Ostseite Dorfgemeinschaftshaus<br />
Über nachfolgende Grundstücke <strong>der</strong> Gemarkung Simmershausen<br />
(3) Für sonstige gesetzlich erfor<strong>der</strong>liche (öffentliche, amtliche o<strong>der</strong> liegt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterortsübliche)<br />
Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern bereich Schmalkalden ein Antrag des Landratsamtes Hildburghau-<br />
nicht Bundes- o<strong>der</strong> Landesrecht etwas an<strong>der</strong>es bestimmt. Im<br />
Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung<br />
von Satzungen <strong>der</strong> Gemeinden, Verwaltungsge-<br />
sen auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vor.<br />
meinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in lfd. Nr.<br />
ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
des Be- Fläche<br />
standsv. Gemarkung Flur Flurstück(e) Lage<br />
2<br />
m<br />
(4) Kann wegen eines Naturereignisses o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er unabwendbarer<br />
Ereignisse eine Satzung nicht in <strong>der</strong> durch Absatz 1 fest- 1 Simmers- 337/24 Wasserfläche 1<br />
gelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in hausen Nähe Streufdringenden<br />
Fällen die öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />
durch Verkündungstafeln entsprechend Abs. 2.<br />
dorfer Straße<br />
Simmers- 337/25 Verkehrs- 163<br />
§ 14 – Haushaltswirtschaft<br />
hausen fläche Streufdorfer<br />
Straße<br />
Die Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wird nach den Grundsätzen <strong>der</strong><br />
Verwaltungsbuchführung geführt<br />
§ – 15 Sprachform, Inkrafttreten<br />
und Außerkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in <strong>der</strong> weiblichen, für Männer<br />
in <strong>der</strong> männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(3) Gleichzeitig treten die Hauptsatzungen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Gleichamberg vom 03.12.1999<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Haina vom 29.10.2004<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Mendhausen vom 13.01.2005<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Milz vom 28.02.2005<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Westenfeld vom 29.11.2004<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild vom 17.12.2004<br />
und <strong>der</strong> VG „<strong>Gleichberg</strong>e” vom 27.03.2000<br />
einschließlich ihren Än<strong>der</strong>ungen außer Kraft.<br />
Simmers- 337/39 Verkehrs- 16457<br />
hausen fläche, K 505<br />
Eigentümer: Landkreis Hildburghausen<br />
Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die beantragte<br />
Rechtsän<strong>der</strong>ung für die Berechtigten unschädlich ist. (Lö-<br />
schung einer Belastung – Beschränkte persönliche Dienstbarkeit;<br />
Grundbucheintragung von 1908) Es ersetzt die Bewilligung nach<br />
§ 19 Grundbuchordnung und wird nur erteilt, wenn Nachteile für die<br />
Berechtigten nicht zu erwarten sind.<br />
Nach § 30 Abs. 2 Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-<br />
gesetz (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVB l. S. 574) sollen die<br />
Berechtigten gehört werden, soweit dies ohne erhebliche Ver-<br />
zögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann.<br />
Es wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht<br />
ersichtlich sind, aber zur Beteiligung berechtigen, bis zum<br />
20.02.2013<br />
beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich<br />
Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden (Zimmer 111)<br />
Römhild, den 11.01.2013 anzumelden.<br />
gez. Roßbach Siegel<br />
Beauftragter Schmalkalden, den 08.01.2013<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild<br />
Die vorzeitige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO<br />
wurde mit Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom<br />
10.01.2013 genehmigt.<br />
12<br />
Gez.<br />
Ullrich Jänsch (Siegel)<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Der nächste Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 24.01.2013. Die nächste Ausgabe erscheint am 07.02.2013.
IMPRESSUM<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
Griebelstraße 28, 98630 Römhild<br />
Tel. (036948) 881-23<br />
E-mail:kariton@stadt-roemhild.de<br />
Satz und Druck: Werbestudio Witzmann,<br />
Griebelstraße 25, 98630 Römhild<br />
Tel. (036948) 20336, Fax 8325<br />
E-mail: witzmann-druck@web.de<br />
Geltungsbereich: <strong>Stadt</strong> Römhild mit den Ortsteilen<br />
Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen,<br />
Haina, Hindfeld, Mendhausen, Milz,<br />
Römhild, Roth, Simmershausen, Sülzdorf<br />
Westenfeld, Zeilfeld<br />
Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild kostenlos verteilt.<br />
Einzelbezug: Über die <strong>Stadt</strong> Römhild ist eine kostenlose<br />
Ausgabe möglich.<br />
Allgemeiner Teil<br />
In eigener Sache<br />
01.01. Gisela Hanff 70 Jahre Gleicherwiesen<br />
06.01. Lore Frank 84 Jahre Milz<br />
06.01. Helga Heusinger 81 Jahre Gleichamberg<br />
08.01. Elisabeth Schmidt 88 Jahre Gleichamberg<br />
08.01. Helene Zetzmann 87 Jahre Römhild<br />
09.01. Ingeburg Heß 80 Jahre Hindfeld<br />
09.01. Elsa Kümpel 75 Jahre Haina<br />
09.01. Helmut Roßbach 75 Jahre Gleichamberg<br />
09.01. Enno Rückert 83 Jahre Bedheim<br />
09.01. Willi Welsch 82 Jahre Römhild<br />
10.01. Wera Härter 86 Jahre Römhild<br />
11.01. Ilse Silbermann 93 Jahre Bedheim<br />
14.01. Ruth Lürtzing 81 Jahre Gleicherwiesen<br />
16.01. Anita Gendner 75 Jahre Milz<br />
16.01. Ilse Meiß 84 Jahre Roth<br />
17.01. Ursula Hirn 85 Jahre Haina<br />
17.01. Lorenz Schüler 80 Jahre Gleichamberg<br />
18.01. Hilmar Amberg 80 Jahre Westenfeld<br />
18.01. Irmgard Krämer 85 Jahre Haina<br />
18.01. Margarete Töpfer 75 Jahre Römhild<br />
19.01. Gerda Balsam 83 Jahre Eicha<br />
19.01. Lucie Eppler 80 Jahre Zeilfeld<br />
19.01. Manfred Hummel 80 Jahre Römhild<br />
19.01. Karl Luther 82 Jahre Bedheim<br />
19.01. Gerda Ruß 87 Jahre Bedheim<br />
20.01. Martin Frank 75 Jahre Roth<br />
21.01. Alfons Baum 81 Jahre Römhild<br />
21.01. Emma Frank 81 Jahre Gleichamberg<br />
22.01. Gisela Pfanstiel 80 Jahre Gleichamberg<br />
22.01. Dora Schmidt 81 Jahre Gleichamberg<br />
23.01. Irmgard Neumann 90 Jahre Zeilfeld<br />
Ab 01.01.2013 erweitert sich das Einzugsgebiet des <strong>Gleichberg</strong>-<br />
<strong>Kurier</strong>s auf die neu gegründete <strong>Stadt</strong> Römhild mit ihren 14 Ortsteilen.<br />
Um allen Anfor<strong>der</strong>ungen und Wünschen gerecht zu werden, ergeben<br />
sich für unsere Leser sowie für die Vereine, Einrichtungen und<br />
Kulturgruppen <strong>der</strong> Gemeinden und Kirchen einige Verän<strong>der</strong>ungen<br />
und Hinweise.<br />
23.01. Inge Stahr 75 Jahre Römhild<br />
1. Anzeigen- und Textannahme für diese Bereiche (maximal A5- 24.01. Ilse Seeber 88 Jahre Sülzdorf<br />
Seite und 1 Foto, kostenfrei) bei <strong>Stadt</strong> Römhild, Griebelstr. 28, 26.01. Ella Darr 80 Jahre Milz<br />
98630 Römhild, Frau Kariton Tel. 036948/881-23; Fax 881-22; 26.01. Armgard Frank 83 Jahre Milz<br />
kariton@stadt-roemhild.de 26.01. Erika Hummel 85 Jahre Haina<br />
Texte sind als Textdateien zu liefern (z.B. .doc, .txt o<strong>der</strong> .rtf), Bil<strong>der</strong>,<br />
Logos und Grafiken separat als Bilddateien (z.B. .jpg, .tif).<br />
26.01.<br />
26.01.<br />
27.01.<br />
Renate Pfotenhauer<br />
Ingeborg Schunk<br />
Luise Boeck<br />
75 Jahre<br />
83 Jahre<br />
82 Jahre<br />
Gleicherwiesen<br />
Westenfeld<br />
Eicha<br />
2. Anzeigen- und Textannahme für Gewerbetreibende und Privat- 27.01. Hartmut Eyring 80 Jahre Westenfeld<br />
personen (kostenpflichtig) bei Sabine Witzmann, Werbestudio 27.01. Elfriede Seidel 83 Jahre Sülzdorf<br />
Witzmann Tel. 036948/20336; Fax 036948/8325; witzmann- 28.01. Maria Barthelmes 86 Jahre Hindfeld<br />
druck@web.de<br />
28.01. Walter Härter 82 Jahre Römhild<br />
28.01. Paulina Sterzel 92 Jahre Gleichamberg<br />
3. Geburtstagsglückwünsche werden, soweit keine Übermittlungssperre<br />
eingerichtet wurde, wie folgt veröffentlicht: zum 70., 75., 80.<br />
und ab 80 Jahre jährlich in zeitlicher Reihenfolge.<br />
30.01. Erika Hack 75 Jahre Zeilfeld<br />
4. Der <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong> wird auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
(www.stadt-roemhild.de) zusätzlich nachlesbar sein. Weiterhin<br />
erhalten Sie dort Wissenswertes, Formulare und Aktuelles aus <strong>der</strong><br />
Markt 2, 98630 Römhild, Tel. 036948/228986<br />
<strong>Stadt</strong> Römhild. Sprechzeiten: Dienstag 11.00 – 13.00 Uhr<br />
5. Vereine, Einrichtungen und Kirchen erhalten die Möglichkeit einer<br />
Verlinkung. Wenden Sie sich bitte an Frau Kariton (Tel. 036948/<br />
881-23; kariton@stadt-roemhild.de).<br />
Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr<br />
(o<strong>der</strong> nach Vereinbarung)<br />
Kontaktbereichsbüro <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Römhild<br />
6. Veranstaltungen werden grundsätzlich nur mit Datum, Art und<br />
Ort <strong>der</strong> Veranstaltung veröffentlicht. Ausgabestellen von gelben Säcken<br />
7. Beachten Sie bei allen Veröffentlichungen unbedingt den Redak- 1. <strong>Stadt</strong>verwaltung Römhild<br />
tionsschluss! 2. Verkaufsstelle Igros Gleichamberg<br />
13<br />
Jubilare im Januar<br />
Wir gratulieren recht herzlich:
Veranstaltungen Januar/Februar 2013<br />
19.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />
19.01.2013 Büttenabend GKV Gleichamberg<br />
19.01.2013 Büttenabend MCV Milz<br />
20.01.2013 Kin<strong>der</strong>fasching MCV Milz<br />
20.01.2013 Seniorennachmittag RKG Römhild<br />
25.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />
26.01.2013 Büttenabend RKG Römhild<br />
26.01.2013 Büttenabend GKV Gleichamberg<br />
26.01.2013 Büttenabend MCV Milz<br />
31.01.2013 Kalter Markt Römhild<br />
Den Besuchern <strong>der</strong> traditionellen Weiberfastnacht wird auch in<br />
diesem Jahr kein noch so extravagantes Damenkostüm auf astralischen<br />
Männerkörpern erspart bleiben.<br />
Natürlich kommen auch die Gäste auf ihre Kosten, die sich mit<br />
diversen an<strong>der</strong>en Kostümen an diesem Abend in Milz präsentieren<br />
wollen. Wie bekannt, lohnt sich die Kostümierung in Milz immer.<br />
Denn für die „Top Ten” <strong>der</strong> besten Einzelkostüme, und für die „Top<br />
Five” <strong>der</strong> Gruppen gibt es interessante Preise zu gewinnen. Auch das<br />
Spanferkel <strong>der</strong> Agrargenossenschaft Milz wird schon mit den besten<br />
Leckereien versorgt, um rechtzeitig an Gewicht zugelegt zu haben.<br />
Der MCV freut sich auf seine Narren.<br />
02.02.2013 Kostümball GKV Gleichamberg<br />
02.02.2013 Faschingstanz Feuerwehr- und<br />
08.02.2013 Weiberfastnacht<br />
Heimatverein Bedheim<br />
MCV Milz<br />
Westenfeld<br />
03.02.2013 Kin<strong>der</strong>fasching GKV Gleichamberg<br />
03.02.2013 Kin<strong>der</strong>fasching Feuerwehr- und Werte Bürgerinnen und Bürger von Westenfeld,<br />
09.02.2013<br />
10.02.2013<br />
Maskenball<br />
Faschingsumzug<br />
Heimatverein Bedheim<br />
RKG Römhild<br />
RKG Römhild<br />
sehr geehrte Einwohner<br />
<strong>der</strong> Einheitsgemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild”<br />
11.02.2013<br />
13.02.2013<br />
16.02.2013<br />
Rosenmontagsball<br />
Strohbären<br />
Bil<strong>der</strong>abend Teil III<br />
RKG Römhild<br />
Feuerwehr- und<br />
Heimatverein Bedheim<br />
Heimatför<strong>der</strong>verein Zeilfeld<br />
Nun, mit <strong>der</strong> 1. Ausgabe unseres <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong>s hat das neue<br />
Jahr 2013 bereits begonnen. Der Jahreswechsel ist Geschichte.<br />
Das neue Jahr – es kommt, es wird gehen. Jeden Tag, so unbeständig<br />
er auch sein mag, sollte man deshalb genießen, denn er kommt<br />
nicht wie<strong>der</strong>. Auch das „Jahr” ist nur ein kürzeres Wort für 365 Tage.<br />
Vorankündigung: 365 Tage, die vorbei ziehen. Die man nutzen sollte im übertragenen<br />
09.03.2013 3. Lie<strong>der</strong>abend Heimatför<strong>der</strong>verein Zeilfeld Sinne.<br />
Denn ein neues Jahr ist ein neuer Anfang, <strong>der</strong> gelebt und gestaltet<br />
Die nächsten Termine für den Nähkreis im Vereinshaus Römhild sind: werden muss.<br />
28.01.2013 / 04.02. / 11.02. / 18.02. / 25.02.2013<br />
Irgendwie ist mir dieser Inhalt beim Lesen einer alten Zeitschrift im<br />
Gedächtnis hängengeblieben. Die Worte sind zwar mehr auf das Private<br />
gemünzt, doch sie könnten nicht treffen<strong>der</strong> die Situation unserer<br />
neuen Gemeinde im Jahr 2013 wie<strong>der</strong> geben.<br />
Wie nicht an<strong>der</strong>s zu erwarten, erhielt ich gerade in den letzten<br />
Mendhausen<br />
Wochen viele Anfragen seitens Westenfel<strong>der</strong> Bürger aber auch aus<br />
an<strong>der</strong>en Orten unserer ehemaligen VG bezüglich <strong>der</strong> neuen<br />
Öffnungszeiten Bücherei Mendhausen<br />
Einheitsgemeinde. Die obligatorischen „W”s – Was, Wann, Wie, Wo<br />
waren ständig zu hören. Eine gewisse Unsicherheit konnte man<br />
Donnerstag, 24.01.2013<br />
vielmals aus den Worten heraushören. Doch dies ist meines Erachtens<br />
unbegründet. Denn „Wichtig” wird sein, was wir in <strong>der</strong><br />
Gegenwart und in <strong>der</strong> Zukunft bewegen.<br />
Und da bin ich mir sicher, dass wir dies meistern werden. Allein wenn<br />
man die Entwicklung unserer 14 Orte seit 1989 vor Augen hat,<br />
Milz<br />
wünscht man sich auch diese Impulse für unser zukünftiges, gemeinsames<br />
Tun.<br />
Weiberfastnacht in Milz<br />
Verwaltungstechnisch bleibt für uns Westenfel<strong>der</strong> alles beim alten,<br />
nämlich in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Gleichberg</strong>e”. Auch die<br />
Alle, die jetzt in <strong>der</strong> sehr kurzen Faschingssaison, die verschiedenen<br />
Büttenabende und Karnevalsveranstaltungen in unserer jungen<br />
Gemeinde Römhild besuchen und alle die, die sich auf die noch<br />
ausstehenden Kostümbälle freuen sei gesagt – auch in diesem Jahr<br />
organisiert <strong>der</strong> MCV aus Milz wie<strong>der</strong> seine traditionelle Weiber-<br />
fastnacht. Die bekannte und allseits beliebte „Musi-Men & Solar-<br />
Band” wird das Karnevalswochenende 2013 einläuten.<br />
ehemalige Verwaltung von Gleichamberg wird in diese nach Römhild<br />
voll integriert. Details hierzu und auch für die Wahlen am<br />
24.03.2013 sind auch zukünftig dem <strong>Gleichberg</strong>-<strong>Kurier</strong> zu entnehmen.<br />
Übergangsweise für diese 3 Monate wird unser bisheriger<br />
Leiter <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Herr Gerd Roßbach als Beauftragter<br />
<strong>der</strong> neuen Einheitsgemeinde „<strong>Stadt</strong> Römhild” fungieren. Er<br />
wurde von <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Hildburghausen<br />
hierfür berufen. Auch unsere bisherigen Gemein<strong>der</strong>äte von<br />
Westenfeld werden mit den an<strong>der</strong>en Gemein<strong>der</strong>äten zusammen<br />
übergangsweise den neuen Gemein<strong>der</strong>at bilden. Als bisheriger<br />
Bürgermeister werde ich ab Januar das Amt eines Ortsteilbürgermeisters<br />
übernehmen.<br />
Selbstverständlich werden in dieser Zeit auch Sprechstunden abgehalten.<br />
Sie werden ab Januar 2013 jeden 1. und 3. Mittwoch (Werktag)<br />
in dem ehemaligen Direktorzimmer <strong>der</strong> Grundschule Westenfeld<br />
sein. Dies vorerst zu einigen organisatorischen Abläufen.<br />
Und nochmals an dieser Stelle für alle Besorgten <strong>der</strong> vermeintlich<br />
„Kleinen”: Ob Bürger von Eicha, Mendhausen, Gleicherwiesen, Hind-<br />
14
feld, Roth, Sülzdorf, Simmershausen, Zeilfeld, Bedheim und Westenfeld.<br />
Sind wir stolz auf das bisher Geschaffene und gehen wir mit<br />
breiter Brust in diesen neuen Geschichtsabschnitt.<br />
Nicht große Töne, son<strong>der</strong>n Bescheidenheit zeichnet unser bisher<br />
erfolgreiches Tun aus.<br />
Deshalb mein Wunsch für dieses Jahr 2013 für alle:<br />
„Vor<strong>der</strong>gründig Gesundheit”. Schauen wir jedoch nach vorne, formulieren<br />
wir neue Ziele und sind wir zuversichtlich sie zu realisieren.<br />
Ihr Klaus-Dieter Zehner<br />
Ortsteilbürgermeister von Westenfeld<br />
Dankeschön<br />
Wir hatten eine<br />
Traumhochzeit.<br />
Für die<br />
zahlreichen<br />
Glückwünsche<br />
und Geschenke<br />
danken wir<br />
von ganzem Herzen.<br />
Katja & Sandro Mai<br />
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