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Amtsblatt 3/2013 - Stadt Weißenberg

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Bürgerbüro geschlossen<br />

Das Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenberg</strong> bleibt<br />

in dem Zeitraum vom 25. Februar <strong>2013</strong> bis<br />

4. März <strong>2013</strong> aus technischen Gründen geschlossen.<br />

Informationen<br />

von der <strong>Stadt</strong>rats sitzung<br />

am vergangenen Montag<br />

Abwägungen von Stellungnahmen Träger öffentlicher<br />

Belange, die in den vergangenen<br />

Wochen eingegangen sind, bildeten den<br />

hauptsächlichen Rahmen der <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am vergangenen Montag, ebenso die<br />

Billigung der veränderten Entwürfe für die<br />

zwei Bebauungspläne »Gewerbegebiet an<br />

der S 55« und der »ehemaligen Rohkonserve«<br />

Weicha.<br />

Dazu einige Informationen vom Sachverhalt,<br />

der für beide Bebauungspläne im Wesentlichen<br />

gleich ist.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hatte in seiner Sitzung am<br />

15.10.2012 die Entwürfe des Bebauungsplanes<br />

»Gewerbegebiet an der S 55« und »ehemalige<br />

Rohkonserve Weicha« in der Planfassung<br />

vom 28.9.2012 gebilligt und zur<br />

Offenlage bestimmt. Die Träger öffentlicher<br />

Belange wurden ebenso beteiligt, wie die<br />

Öffentlichkeit, die bis einschließlich 30. November<br />

2012 ihre Bedenken und Anregungen<br />

kundtun konnten. Insgesamt wurden<br />

21 Stellungnahmen von Nachbargemeinden,<br />

Behörden, Träger öffentlicher Belange<br />

und der Öffentlichkeit verschickt bzw. angefordert.<br />

Anregungen und Hinweise zu den<br />

B-Plänen kamen fristgemäß vom Landratsamt<br />

Bautzen, hier von der<br />

– Unteren Wasserbehörde<br />

– Unteren Naturschutzbehörde<br />

– Amt für Bodenordnung, Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

– Unteren Landeswirtschaftsbehörde<br />

– Bauaufsichtsamt<br />

– Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde<br />

vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien,<br />

vom LfULG, der Deutschen<br />

Telekom, der ENSO und anderen privaten<br />

Bürgern.<br />

Alle anderen hatten keine Einwände und erteilten<br />

bereits die Zustimmung.<br />

Die Hinweise und Anregungen, die teils re -<br />

daktioneller Natur waren bzw. eine Berücksichtigung<br />

oder teilweise Berücksichtigung<br />

erfordern, wurden dann gesichtet und bewertet.<br />

Beschlossen wurde dann, bei beiden Bebauungsplänen<br />

den vom Planungsbüro<br />

Schubert eingearbeiteten Abwägungsvorschlägen<br />

zu folgen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss dann weiterhin dazu:<br />

Zu B-Plan »Gewerbegebiet an der S 55«:<br />

1. Die Billigung der 2. Fassung des Entwurfes<br />

des Bebauungsplanes »Gewerbegebiet<br />

an der S 55« <strong>Weißenberg</strong> in der Fassung<br />

vom 23.1.<strong>2013</strong>, bestehend aus<br />

Planzeichnung mit integrierter Grünord-<br />

nungsplanung (Teil A), Textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) und Begründung einschließlich<br />

Umweltbericht (Teil C)<br />

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird<br />

entsprechend § 3 (2) BauGB und die<br />

Beteiligung der Behörden nach § 4 (2)<br />

BauGB durchgeführt.<br />

Verfahrensgebiet des B-Planes »Gewerbegebiet an der S 55«<br />

Zu B-Plan »ehem. Weichaer Rohkonserve«:<br />

1. Die Billigung der 2. Fassung des Entwurfes<br />

des Bebauungsplanes »ehemalige<br />

Rohkonserve Weicha« in der Fassung<br />

vom 16.1.<strong>2013</strong>, bestehend aus Planzeichnung<br />

mit integrierter Grünord -<br />

nungs planung (Teil A), Textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) und Begründung einschließlich<br />

Umweltbericht (Teil C).<br />

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird<br />

entsprechend § 3 (2) BauGB und die<br />

Beteiligung der Behörden nach § 4 (2)<br />

BauGB durchgeführt.<br />

Verfahrensgebiet des B-Planes »ehemalige Rohkonserve Weicha«<br />

Seite 6 <strong>Weißenberg</strong> aktuell 3/<strong>2013</strong>

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