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Fakturierung und Debitorenbuchhaltung der Ordin AG - ordin.ch

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22 <strong>Fakturierung</strong> <strong>und</strong> Debitoren<br />

zum Beispiel an den Jahreswe<strong>ch</strong>sel: Dank dieser rückwirkenden Auswertungs- <strong>und</strong> Darstellungsmögli<strong>ch</strong>keit<br />

können wir sowohl Re<strong>ch</strong>nungen als au<strong>ch</strong> Zahlungen die in den ersten Januartagen anfallen, problemlos<br />

erfassen <strong>und</strong> verbu<strong>ch</strong>en, au<strong>ch</strong> wenn <strong>der</strong> Endjahresbestand viellei<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t definitiv bereinigt ist (z.B.<br />

Abs<strong>ch</strong>reibungen etc.).<br />

Was wann wie <strong>und</strong> mit wel<strong>ch</strong>en Beträgen bei einem einzelnen Debitor gelaufen ist, können wir auf dem sog.<br />

"Kontoauszug" darstellen (bitte ni<strong>ch</strong>t mit dem Mahnwesen verwe<strong>ch</strong>seln, das na<strong>ch</strong>folgend bes<strong>ch</strong>rieben<br />

wird):<br />

3.3 Mahnwesen<br />

Ein (maximal) dreistufiges Mahnwesen (1. Mahnung, 2. Mahnung <strong>und</strong> 3. Mahnung) mit unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en<br />

Mahntexten s<strong>ch</strong>liesst die Lösung ab.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

ü Die Mahnung wird - analog <strong>der</strong> betreffenden Re<strong>ch</strong>nung - inklusive Einzahlungss<strong>ch</strong>ein (au<strong>ch</strong> mit<br />

ESR) erstellt.<br />

ü Dies bedingt, dass pro Mahnung immer nur eine Re<strong>ch</strong>nung gemahnt wird. Sind mehrere<br />

Re<strong>ch</strong>nungen zu mahnen, dann hat dies au<strong>ch</strong> die glei<strong>ch</strong>e Anzahl an Mahnungen zur Folge.<br />

ü Für Re<strong>ch</strong>nungen, bei denen <strong>der</strong> Ausstand viellei<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> unklar ist <strong>und</strong> weiterer Abklärungen<br />

bedarf, kann <strong>der</strong> Status "ni<strong>ch</strong>t Mahnen" erfasst werden. Dieser Status hat aber immer nur auf die<br />

jeweilige Re<strong>ch</strong>nung Einfluss !<br />

Das Verre<strong>ch</strong>nen von Mahnspesen ist gr<strong>und</strong>sätzli<strong>ch</strong> mögli<strong>ch</strong>, aber in <strong>der</strong> Praxis mit vers<strong>ch</strong>iedenen Na<strong>ch</strong>teilen<br />

verb<strong>und</strong>en, sodass wir davon abraten !<br />

<strong>Ordin</strong> <strong>AG</strong>, 4051 Basel

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