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BAU- UND ZONENREGLEMENT DER GEMEINDE R E C K I N G E N

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Im allgemeinen müssen alle Bauten und Anlagen innerhalb dieser<br />

Schutzzonen mit den eidgenössischen Vorschriften zum Fassungsschutz<br />

übereinstimmen (Wegleitung zur Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen,<br />

Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen).<br />

Alle Projekte innerhalb dieser Schutzzonen müssen der Dienststelle<br />

für Umweltschutz unterbreitet werden.<br />

Massgebend für die Nutzungsbeschränkung ist die eidgenössische und<br />

kantonale Gesetzgebung, insbesondere das Gewässerschutzgesetz und<br />

die entsprechenden Verordnungen.<br />

Art. 92 Auengebiet von nationaler Bedeutung Matten<br />

Das Auengebiet von nationaler Bedeutung „Matte“ wurde vom Staatsrat<br />

am 16. 4. 1997 unter Naturschutz gestellt. Der entsprechende<br />

Schutzentscheid regelt sämtliche Aktivitäten im Schutzgebiet. Er<br />

ist massgebende Spezialgesetzgebung.<br />

Art. 93 Naturschutzzone<br />

Naturschutzonen weisen floristische und/oder faunistische Seltenheiten<br />

oder Besonderheiten auf. Sie sind deswegen einem besonderen<br />

Schutz unterstellt. Dabei geht es nicht bloss um den Schutz von<br />

einzelnen Lebewesen, sondern der ganze Lebensraum muss vor schädlichen<br />

Eingriffen jeglicher Art bewahrt bleiben. Naubauten und Anlagen<br />

sind untersagt, wenn sie nicht zur Erreichung des Schutzzieles<br />

notwendig sind oder das Gebiet in seiner Intaktheit schmälern.<br />

Das Schutzkonzept Reckingen bildet integrierende Bestandteil<br />

diese Artikels.<br />

Art. 94 Landschaftschutzzone<br />

Die Landschaftschutzzone umfasst jene Flächen, welche zum Schutze<br />

des Orts- und Landschaftsbildes, im Interesse der Erholung, zur<br />

Freihaltung von Aussichtslagen und Gewässerufern, zur Gliederung<br />

von Siedlungsgebieten und zur Erhaltung von Freiflächen mit einem<br />

dauernden Bauverbot belegt werden.<br />

Bauten in dieser Zone dürfen nur umgebaut werden, soweit sie dem<br />

Zonenzweck nicht widersprechen.

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