Verkehrsführung im Zentrum
Verkehrsführung im Zentrum
Verkehrsführung im Zentrum
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Suter • von Känel • Wild • AG<br />
Orts- und Regionalplaner FSU sia<br />
Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich<br />
Teilrevision Verkehrsplan<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Zentrum</strong><br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch 31007 – 24.11.2011
Inhalt<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
1. Ausgangslage 3<br />
1.1 Anlass 3<br />
1.2 Aufgabe 4<br />
1.3 Variantenspektrum 5<br />
2. Konzept neue <strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> 7<br />
2.1 Übersicht 7<br />
2.2 Massnahmenbeschrieb 8<br />
3. Teilrevision Verkehrsplan 14<br />
3.1 Grundsätze 14<br />
3.2 Anpassung Richtplan Verkehr 15<br />
3.3 Festlegungen und Erläuterungen 16<br />
4. Auswirkungen 18<br />
4.1 Verkehr 18<br />
4.2 Umwelt 20<br />
4.3 Gemeindefinanzen 22<br />
5. Verfahren 24<br />
2 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
1. Ausgangslage<br />
1.1 Anlass<br />
Anliegen Kanton Das <strong>Zentrum</strong> von Hombrechtikon wird von einer überdurchschnittlich<br />
hohen Zahl von Kantonsstrassen durchquert. Der<br />
Verkehrsablauf auf der Kronenkreuzung ist unbefriedigend.<br />
Einerseits macht es den Busbetrieben Mühe, von der Feldbachstrasse<br />
in die Rütistrasse einzumünden, weil die spitze Kurve<br />
nur unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn befahrbar ist,<br />
andererseits ist ein Ausfahren aus der Rütistrasse sowohl Richtung<br />
Lächlerstrasse als auch Richtung Feldbach schwierig, weil<br />
die Sichtdistanz nach links sehr kurz ist.<br />
Ausschnitt Regionaler<br />
Verkehrsplan<br />
Foto Kronenkreuzung<br />
Der Kanton will daher die Kronenkreuzung <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von<br />
Hombrechtikon <strong>im</strong> Zuge der Erneuerung der Grüninger- und<br />
Feldbachstrasse <strong>im</strong> Jahr 2013 sanieren.<br />
3 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Anliegen Gemeinde Das Dorfzentrum leidet unter dem Durchgangsverkehr. Namentlich<br />
die Fahrzeuge von Rüti nach Stäfa und umgekehrt<br />
sollten <strong>im</strong> Grundsatz die Etzelstrasse und die Seestrasse benützen<br />
und nicht quer durch die Wohngebiete von Hombrechtikon<br />
und Stäfa fahren.<br />
Prinzip der grossräumigen<br />
Umfahrung<br />
Betrachtungsper<strong>im</strong>eter<br />
Verkehrsberuhigende Massnahmen oder gar eine Neugestaltung<br />
der Rütistrasse <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>sbereich sind aber auf einer<br />
Kantonsstrasse nur in beschränktem Masse umzusetzen. Die<br />
Gemeinde ist daran interessiert, hier einen grösseren Gestaltungsspielraum<br />
zu gewinnen, indem die Strasse durch die<br />
Gemeinde übernommen wird.<br />
Der Gemeinderat will die Verkehrssituation an der Kronenkreuzung<br />
verbessern und die Rütistrasse zwischen der Feldbachstrasse<br />
und der Holflüestrasse für Velofahrer und Fussgänger<br />
attraktiver machen.<br />
1.2 Aufgabe<br />
Der Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe <strong>Zentrum</strong>splanung mit<br />
der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt, welches die<br />
Basis für diese Revision des kommunalen und regionalen<br />
Richtplans Verkehr bildet. Im Fokus steht das Strassennetz <strong>im</strong><br />
<strong>Zentrum</strong>.<br />
4 Suter • von Känel • Wild • AG<br />
Umfahrung
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
1.3 Variantenspektrum<br />
Erstes Konzept Wichtige Zwischenentscheide wurden der interessierten Bevölkerung<br />
von Hombrechtikon <strong>im</strong> Rahmen von mehreren Infoveranstaltungen<br />
präsentiert.<br />
Verworfene Variante<br />
Oetwilerstrasse<br />
Das erste Konzept sah vor, den Durchgangsverkehr vermehrt<br />
über die Oetwilerstrasse zu führen. Der Gemeinderat musste<br />
feststellen, dass eine solche Lösung an der Gemeindeversammlung<br />
kaum eine Mehrheit finden würde.<br />
Workshops Unter Miteinbezug eines Teils der Bevölkerung wurde nach<br />
neuen Lösungen gesucht. Am Workshop vom 16. Oktober 2010<br />
wurden die Themenkreise <strong>Zentrum</strong>sentwicklung, <strong>Verkehrsführung</strong><br />
und Nutzung sowie die Vor- und Nachteile verschiedener<br />
Verkehrsvarianten diskutiert.<br />
Zwischenergebnis Die Mehrheit der Workshopteilnehmer hat sich für einen Bypass<br />
Holflüestrasse ausgesprochen.<br />
Der überörtliche West-Ost-Verkehr kann die Holflüestrasse und<br />
die Oetwilerstrasse benützen. Beide Strassenzüge sollen jedoch<br />
siedlungsgerecht ausgestaltet werden.<br />
Die Holflüestrasse wird zur Kantonsstrasse und muss ausgebaut<br />
werden. Der Mehrbelastung auf dieser Strasse steht eine<br />
Entlastung auf der Rütistrasse gegenüber. Die Rütistrasse kann<br />
<strong>im</strong> Abschnitt Kronenkreuzung bis Holflüestrasse zur Gemeindestrasse<br />
abklassiert und gemäss den Vorstellungen der Gemeinde<br />
<strong>im</strong> Interesse der <strong>Zentrum</strong>sentwicklung umgestaltet werden.<br />
Die Kronenkreuzung kann wesentlich einfacher ausgestaltet<br />
werden. Dagegen muss die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse<br />
ausgebaut werden.<br />
5 Suter • von Känel • Wild • AG
Zwischenergebnis aus dem<br />
Workshop<br />
Bypass Holflüestrasse<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, diese Netzlösung auf Konzeptstufe<br />
zu vertiefen und auch die Netzbedeutung der Oetwilerstrasse<br />
und der Lächlerstrasse zu klären.<br />
6 Suter • von Känel • Wild • AG
Hinweis zur rechtlichen<br />
Bedeutung<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
2. Konzept neue <strong>Verkehrsführung</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong><br />
2.1 Übersicht<br />
Das nachfolgend dargestellte Konzept bildet die Basis für die<br />
Revision des kommunalen Richtplans Verkehr und der Anpassung<br />
des regionalen Strassennetzes. Es ist für die weiteren<br />
Projektierungsarbeiten wegleitend und dient pr<strong>im</strong>är der Illustration<br />
der Massnahmen, die auf den einzelnen Strassenzügen <strong>im</strong><br />
<strong>Zentrum</strong> entsprechend dem momentanen Projektstand in Etappen<br />
umgesetzt werden sollen.<br />
Bei einem positiven Entscheid der Gemeindeversammlung und<br />
der Planungsregion Pfannenstil zur neuen Netzbildung, ist dieses<br />
Konzept auf Projektstufe zu vertiefen. Das Verfahren richtet<br />
sich nach dem Strassengesetz (StrG). Die Bevölkerung kann<br />
dannzumal zum Projekt Stellung nehmen (§ 13 StrG). Zudem<br />
ist ein Einspracheverfahren durchzuführen und die Pläne sind<br />
vor der Festsetzung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen<br />
(§ 16 StrG). Für die Massnahmen auf den künftigen Gemeindestrassen<br />
sind Kreditbeschlüsse erforderlich. Die St<strong>im</strong>mbevölkerung<br />
wird sich somit in mehreren Vorlagen zu den Strassenprojekten<br />
äussern können.<br />
7 Suter • von Känel • Wild • AG
Anschluss Holflüestrasse<br />
an Feldbachstrasse<br />
Verworfene Variante<br />
Holgassstrasse<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
2.2 Massnahmenbeschrieb<br />
Die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse muss leistungsfähig<br />
ausgebaut werden. Denkbar ist eine Ausgestaltung als<br />
T-Kreuzung.<br />
Im Sinne einer Variante wurde eine <strong>Verkehrsführung</strong> über die<br />
Holgassstrasse, kombiniert mit dem Bau eines Kreisels an der<br />
Feldbachstrasse, geprüft. Ein Kreisel an der Feldbachstrasse<br />
hätte die Funktion eines Eingangstors und würde das Geschwindigkeitsniveau<br />
auf der Feldbachstrasse reduzieren.<br />
Die Linienführung sowie die Geometrie des Kreisels sind aus<br />
ortsbaulicher Sicht jedoch problematisch. Die Variante ist zudem<br />
flächenintensiv. Erschwerend ist, dass für den Landerwerb<br />
und den Bau des Kreisels beträchtliche Mehrinvestitionen<br />
verbunden sind, die mehrheitlich durch die Gemeinde zu<br />
finanzieren wären. Aus diesen Gründen wurde diese geprüfte<br />
Variante verworfen.<br />
8 Suter • von Känel • Wild • AG
Holflüestrasse Abschnitt<br />
Feldbachstrasse bis<br />
Eichtalstrasse<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Strasse verbreitern Die Holflüestrasse wird entsprechend der neuen Netzfunktion<br />
auf 6.5 m Fahrbahnbreite, mit einem durchgehenden einseitigen<br />
Trottoir von 2 m Breite, ausgebaut. Entsprechend dem<br />
Bebauungsstand wird der linke Fahrbahnrand voraussichtlich<br />
an der heutigen Lage belassen. Wichtige Querungsstellen für<br />
die Fussgänger werden mit einer Mittelinsel ausgebildet (z.B.<br />
Farnerweg und Lindenweg). Dadurch kann die Fahrbahn in<br />
Etappen sicher gequert werden.<br />
9 Suter • von Känel • Wild • AG
Rütistrasse Abschnitt<br />
Holflüestrasse bis<br />
Oetwilerstrasse<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Kreisel bei der Post Im <strong>Zentrum</strong>sbereich soll der Bau eines Mehrzweckstreifens <strong>im</strong><br />
Detail geprüft werden. Ein solches rund 2 m breites Band in der<br />
Fahrbahnmitte erfüllt mehrere Funktionen:<br />
• Querungshilfe für Fussgänger<br />
• Aufstellungsraum für linksabbiegende Fahrzeuge, wodurch<br />
der Verkehrsfluss auf der Holflüestrasse nicht beeinträchtigt<br />
wird<br />
• gestalterisches Element zur Sicherstellung von angemessenen<br />
Geschwindigkeiten (Ziel rund 40 km/h)<br />
Bei der Poststrasse wird der Bau eines Kreisels vorgeschlagen,<br />
um die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Rütistrasse zu<br />
reduzieren und gleichzeitig den Verkehr aus der Poststrasse zu<br />
verflüssigen. So ergibt sich ein "Einfahrtstor" ins <strong>Zentrum</strong>. Als<br />
Option ist auch der Bau einer T-Kreuzung denkbar, wobei die<br />
erwähnten Vorteile entfallen, jedoch ein wesentlich geringerer<br />
Landerwerb erforderlich ist.<br />
Die Lage der Bushaltestellen wird aus heutiger Sicht beibehalten.<br />
Die Vortrittsverhältnisse am Knoten Oetwilerstrasse -<br />
Rütistrasse werden gegenüber heute nicht verändert: Vortrittsberechtigt<br />
ist der Verkehr aus der Rütistrasse. Das Einbiegen<br />
von der Rütistrasse in die Oetwilerstrasse wird mit einer<br />
Linksabbiegespur erleichtert.<br />
10 Suter • von Känel • Wild • AG
Oetwilerstrasse<br />
Abschnitt Rütistrasse bis<br />
Pionierweg<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Querung Breitlen Sowohl die Fussgänger vom Altershe<strong>im</strong> als auch diejenigen<br />
vom Pionierweg sollen die Oetwilerstrasse sicher überqueren<br />
können. Zu diesem Zweck ist ein Mehrzweckstreifen vorgesehen,<br />
der zugleich als Linksabbieger für die Zufahrten ins <strong>Zentrum</strong><br />
dient.<br />
Oetwilerstrasse<br />
Sternenkreuzung<br />
Linksabbiegeverbot<br />
Sternenkreuzung<br />
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird als flankierende<br />
Massnahme die Fahrbeziehung Oetwilerstrasse – Grüningerstrasse<br />
Richtung <strong>Zentrum</strong> unterbunden. Das Linksabbiegeverbot<br />
ist durch die Kapo zu verfügen.<br />
11 Suter • von Känel • Wild • AG
Rütistrasse<br />
Abschnitt Feldbachstrasse-<br />
Holflüestrasse<br />
Umgestaltung Rütistrasse<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Die Rütistrasse kann <strong>im</strong> Bereich der Kronenkreuzung für den<br />
motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Der Verkehrsablauf<br />
auf der Kronenkreuzung wird dadurch wesentlich<br />
einfacher, wenn ausser dem Bus und den Velos kein PW- und<br />
LKW-Verkehr aus der Rütistrasse auf die Kreuzung fährt.<br />
Auf der Höhe der Holflüestrasse kann die Rütistrasse als Sackgasse<br />
signalisiert werden. Auf diesem Strassenabschnitt<br />
verbleibt somit nur noch der Ziel- und Quellverkehr zu den<br />
Grundstücken <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>, wenn die Strasse auf der Höhe der<br />
Kronenkreuzung gesperrt wird. Zur Verdeutlichung der<br />
Strassenhierarchie und der unterschiedlichen Verkehrsreg<strong>im</strong>es<br />
wird auf der Westseite der Holflüestrasse das Trottoir<br />
durchgehend gestaltet (Trottoirüberfahrt).<br />
Bedeutsam ist, dass der Busbetrieb weiterhin gut funktionieren<br />
kann. Die Bushaltestellen Krone und Gemeindehaus werden<br />
allenfalls auf die verkehrsberuhigte Rütistrasse verlegt.<br />
Die Rütistrasse kann bei einer Übernahme durch die Gemeinde<br />
einem Tempo-30-Zonenreg<strong>im</strong>e unterstellt werden. Langfristig<br />
ist die Signalisation einer Begegnungszone denkbar. In einer<br />
Begegnungszone gilt Tempo 20 und Vortritt für die Fussgänger.<br />
Die Signalisation ermöglicht einen grossen Spielraum für eine<br />
umfassende Strassenraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität.<br />
Das Einführen einer Begegnungszone setzt eine völlige<br />
Umgestaltung des Strassenraumes voraus, was aus Kostengründen<br />
dann erfolgen soll, wenn die Strasse ohnehin saniert<br />
werden muss. Beide Signalisationen leisten einen Beitrag zur<br />
Verkehrssicherheit, namentlich für die Fussgänger.<br />
12 Suter • von Känel • Wild • AG
Kronenkreuzung<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Mittelinsel Ein wichtiges Anliegen ist die sichere Verbindung zwischen den<br />
Schulhäusern Altes Dörfli und Dörfli. Zusätzlich zu den beschriebenen<br />
Massnahmen auf der Rütistrasse leistet eine neue<br />
Mittelinsel auf der Grüningerstrasse einen Beitrag dazu.<br />
In der Folge muss der Knoten Lächlerstrasse aufgrund der<br />
geometrischen Anforderungen ausgeweitet werden.<br />
13 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
3. Teilrevision Verkehrsplan<br />
3.1 Grundsätze<br />
Bottom-up-Prinzip Basierend auf dem Konzept zur neuen <strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Zentrum</strong>, soll der gültige kommunale Richtplan Verkehr teilrevidiert<br />
werden.<br />
Da eine Anpassung des übergeordneten Strassennetzes vorgesehen<br />
ist, muss auch der regionale Richtplan Verkehr der<br />
Planungsregion Pfannenstil (ZPP) angepasst werden.<br />
Das Revisionsverfahren wird auf Antrag von drei Gemeinden<br />
(Gemeindeinitiative) eingeleitet und wird nach einem positiven<br />
Entscheid der St<strong>im</strong>mbevölkerung von Hombrechtikon zur<br />
Teilrevision des kommunalen Richtplans gestartet.<br />
Der Beschluss der Gemeindeversammlung von Hombrechtikon<br />
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Delegiertenversammlung<br />
der ZPP der Initiative zur Anpassung des regionalen Strassennetzes<br />
auf dem Gemeindegebiet Hombrechtikon zust<strong>im</strong>mt.<br />
Verbindlichkeit und<br />
rechtliche Bedeutung<br />
Festlegungen und<br />
Wirkungen<br />
Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Gemeinderat und<br />
Verwaltung haben sich <strong>im</strong> Rahmen ihres Ermessensspielraums<br />
an die Festlegungen des Richtplanes zu halten.<br />
Der Richtplan muss von der Gemeindeversammlung festgesetzt<br />
und vom Regierungsrat genehmigt werden. Für die Grundeigentümer<br />
hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Auswirkungen.<br />
Der Richtplan legt nicht abschliessend fest, wo und auf welche<br />
Weise die bestehenden Strassen den neuen Anforderungen<br />
angepasst werden sollen; dies ist vielmehr Gegenstand der<br />
späteren Detailplanung. Dementsprechend haben auch die <strong>im</strong><br />
Kapitel 2 beschriebenen Massnahmen lediglich informativen<br />
Charakter.<br />
Einträge <strong>im</strong> Richtplan bilden die Basis für die Raumsicherung<br />
mittels Verkehrsbaulinien und den Landerwerb.<br />
Die Festlegungen werden einerseits <strong>im</strong> Richtplantext umschrieben<br />
und erläutert und andererseits <strong>im</strong> Verkehrsplan<br />
dargestellt. Ergänzend wird <strong>im</strong> Bericht die Wirkung der Festlegungen<br />
aufgezeigt.<br />
Die eingerahmten Textteile sind verbindliche Festlegungen.<br />
Politische Bedeutung Die Festlegungen <strong>im</strong> Richtplan sind als Auftrag an den Gemeinderat<br />
zu verstehen. Der Gemeinderat hat bei seinen Entscheiden<br />
auf den Richtplan zu achten; den Verkehr <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>sbereich<br />
<strong>im</strong> Sinne der Planfestlegungen zu lenken.<br />
14 Suter • von Känel • Wild • AG
Gültiger kommunaler<br />
Verkehrsplan<br />
Beantragter neuer<br />
kommunaler Verkehrsplan<br />
Legende<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
3.2 Anpassung Richtplan Verkehr<br />
15 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
3.3 Festlegungen und Erläuterungen<br />
Hauptverkehrsstrassen Die Anpassungen am übergeordneten Strassennetz (Hauptverkehrsstrassen)<br />
werden durch die Region auf Antrag der<br />
Gemeinde Hombrechtikon festgelegt.<br />
Rechtswirkungen Die Hauptverkehrsstrassen bilden das übergeordnete Strassennetz.<br />
Trasseesicherung, Bau und Unterhalt gehen zulasten des<br />
Kantons.<br />
Sammelstrassen Folgende Strassen werden als Sammelstrassen festgelegt:<br />
Die Änderungen gegenüber den<br />
rechtskräftigen Richtplanfestlegungen<br />
sind fett dargestellt<br />
2.1.1 Eichtalstrasse<br />
2.1.2 Grossacherstrasse<br />
2.1.3 Ricken-/Eichwiesstrasse<br />
2.1.4 Richttannstrasse<br />
2.1.5 Schlattstrasse<br />
2.1.6 Bahnhofstrasse (Feldbach)<br />
2.1.7 Buechstutzstrasse<br />
2.1.8 Uerikerstrasse, Teilstück bis Laubisrütistrasse<br />
2.1.9 Poststrasse<br />
2.1.10 Holflüestrasse<br />
2.1.10 Rütistrasse<br />
(Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)<br />
Rechtswirkungen Das bezeichnete Sammelstrassennetz stellt zusammen mit den<br />
übergeordneten Staatsstrassen die Groberschliessung des<br />
Siedlungsgebietes sicher. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt<br />
gehen zulasten der Gemeinde.<br />
16 Suter • von Känel • Wild • AG
Strassenabschnitt mit<br />
besonderen Massnahmen<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
2.4.1 Rütistrasse<br />
(Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)<br />
Erläuterungen Gefordert ist eine attraktive Gestaltung mit einer qualitativen<br />
Aufwertung des Strassenraums unter Einbezug der angrenzenden<br />
Grundstücke und Erdgeschossnutzungen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>,<br />
wenn die Strasse saniert werden muss.<br />
Rechtswirkungen Die Festlegung bedeutet, dass der Gemeinderat ein Projekt<br />
über die Gestaltung der Rütistrasse ausarbeiten wird, wenn<br />
diese Strasse durch die Gemeinde übernommen wird. Kurzfristig<br />
umgesetzt werden kann die Signalisation einer Tempo-<br />
30-Zone mit flankierenden provisorischen Massnahmen zur<br />
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wenn die Strasse oder Werkleitungen<br />
saniert werden müssen, besteht die Möglichkeit einer<br />
attraktiven Umgestaltung allenfalls in Kombination mit der<br />
Signalisation einer Begegnungszone.<br />
Siedlungsverträgliche<br />
Verkehrsabwicklung <strong>im</strong><br />
<strong>Zentrum</strong><br />
Erläuterungen<br />
2.5.1 Grüningerstrasse<br />
2.5.2 Feldbachstrasse<br />
2.5.3 Holflüestrasse<br />
2.5.4 Rütistrasse<br />
2.5.5 Oetwilerstrasse<br />
Die Strassen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> sollen siedlungsverträglich gestaltet<br />
werden. Im Rahmen von Strassensanierungen sind Massnahmen<br />
zu realisieren, die über die Erfüllung der technischen<br />
Anforderungen hinausgehen und die Verkehrssicherheit für alle<br />
Strassenbenützer erhöhen.<br />
Für die D<strong>im</strong>ensionierung der Strassen wird eine Ausbaugeschwindigkeit<br />
von 25 km/h (Rütistrasse Ziffer 2.4.1) bis 40 km/h<br />
(übrige Strassen) zu Grunde gelegt.<br />
Rechtswirkungen Die Festlegung definiert die Grundsätze für die D<strong>im</strong>ensionierung<br />
der Strassen und namentlich der geschwindigkeitsabhängigen<br />
Sicherheitszuschläge bei der Begegnung der Fahrzeuge<br />
gemäss den VSS-Normen.<br />
17 Suter • von Känel • Wild • AG
Massnahmen an der<br />
Kronenkreuzung<br />
Verkehrsbelastung Ist<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
4. Auswirkungen<br />
4.1 Verkehr<br />
Die Richtplanänderung alleine hat noch keine Auswirkungen auf<br />
das heutige Verkehrsgeschehen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von Hombrechtikon.<br />
Entscheidend ist, welche Massnahmen dannzumal an der<br />
Kronenkreuzung getroffen werden, wenn dieser Strassenzug<br />
durch die Gemeinde übernommen wird.<br />
Aus heutiger Sicht soll die Rütistrasse auf der Höhe der<br />
Kronenkreuzung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt<br />
werden. Dadurch wird der Knoten wesentlich einfacher<br />
<strong>im</strong> Betrieb, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer<br />
erhöht werden kann. Die Sperrung bietet zudem ideale Voraussetzungen<br />
zur Steigerung der gestalterischen Attraktivität des<br />
<strong>Zentrum</strong>s von Hombrechtikon, da die Verkehrsmenge auf<br />
diesem Strassenabschnitt stark reduziert wird.<br />
Diesen Vorteilen steht eine Mehrbelastung der Oetwilerstrasse<br />
und Holflüestrasse gegenüber, wie nachfolgende Abschätzungen<br />
zeigen.<br />
18 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsumlagerung bei<br />
einer Sperrung<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Hinweis Eine Zust<strong>im</strong>mung zum Verkehrsplan bewirkt noch keine<br />
Sperrung der Rütistrasse. Die definitiven Massnahmen sind<br />
dannzumal in einem separaten Planauflageverfahren nach<br />
Strassengesetz zu definieren. Die Pläne werden der Bevölkerung<br />
wiederum zur Stellungnahme unterbreitet (§ 13<br />
Strassengesetz).<br />
19 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
4.2 Umwelt<br />
Lärm Die Aufklassierung der Holflüestrasse von einer kommunalen<br />
Sammelstrasse zu einer regionalen Hauptverkehrsstrasse, und<br />
die abgeschätzte Mehrbelastung auf dem Strassenzug, gelten<br />
als wesentliche Änderung <strong>im</strong> Sinne von Art. 8 der Lärmschutzverordnung<br />
(LSV).<br />
Die Lärmemissionen auf diesem Strassenzug müssen mindestens<br />
so weit begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte<br />
nicht überschritten werden.<br />
Denkbar sind folgende Lärmschutzmassnahmen, die auf Projektstufe<br />
zu definieren sind:<br />
• Bau von Lärmschutzwänden<br />
• Lärmschutzwall<br />
• Geschwindigkeitsreduktion (z.B. T-30)<br />
• Einbau von Lärmschutzfenstern<br />
Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sind für das Ortsbild<br />
nicht unproblematisch und führen zu einer Kanalisierung des<br />
Strassenbildes. Eine Geschwindigkeitsreduktion könnte zwar<br />
auch einen Beitrag zur Lärmreduktion leisten. Die von der Kantonspolizei<br />
geforderte Umgestaltung des Strassenraums stellt<br />
jedoch die übergeordnete Netzfunktion in Frage, weshalb diese<br />
Massnahme vom Kanton zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt<br />
wird.<br />
Demnach steht der Einbau von Lärmschutzfenstern <strong>im</strong> Vordergrund.<br />
Diese Massnahme gilt jedoch streng genommen nicht<br />
als Lärmschutzmassnahme, da gemäss LSV die massgeblichen<br />
Lärmpegel in der Mitte des offenen Fensters gemessen werden<br />
und die Grenzwerte an diesem Punkt einzuhalten sind.<br />
Luft Stickoxide (NOx) entstehen bei Verbrennungsvorgängen als<br />
unerwünschte Nebenprodukte. Dabei reagiert vor allem der<br />
Luftstickstoff (N2) mit dem Sauerstoff (O2) der Verbrennungsluft.<br />
Bei diesem Prozess entsteht Stickstoffmonoxid (NO), das<br />
erst in der Atmosphäre in das giftigere Stickstoffdioxid (NO2)<br />
umgewandelt wird. Die Summe von NO und NO2 wird als NOx<br />
bezeichnet. Der motorisierte Strassenverkehr trägt am meisten<br />
zur NO2-Belastung bei. Stickoxide spielen eine zentrale Rolle<br />
bei der Bildung von Ozon in der unteren Atmosphäre und sind<br />
an der Entstehung saurer Niederschläge beteiligt (Bildung von<br />
Salpetersäure).<br />
Im <strong>Zentrum</strong>sgebiet wird der NO2-Grenzwert von 30 µg/m³ für<br />
das Jahresmittel bereits heute überall eingehalten. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen an der Holflüestrasse von rund 6’500<br />
Fahrten am Tag, führt nicht zu einer Grenzwertüberschreitung.<br />
Dies gilt auch für die Oetwilerstrasse mit einer prognostizierten<br />
Mehrbelastung von 2'800 Fahrzeugen am Tag.<br />
20 Suter • von Känel • Wild • AG
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Mittelfristig ist mit einem Rückgang der NOx-Emissionen zu<br />
rechnen. Die von der EU beschlossenen Abgasnormen EURO<br />
4 und 5 werden den verkehrsbedingten NOx-Ausstoss weiter<br />
senken. Unter der vorgesehenen EURO 6-Norm (ca. ab 2014)<br />
wird auch der Ausstoss von Dieselfahrzeugen auf 80 Milligramm<br />
pro Kilometer begrenzt werden.<br />
Boden Die Neuorganisation des Verkehrsablaufs <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von<br />
Hombrechtikon basiert auf dem bestehenden Strassennetz und<br />
führt daher nur zu einem geringen Bodenverbrauch. Die<br />
Holflüestrasse ist entsprechend der neuen Netzfunktion<br />
auszubauen. Auch der Bau eines Mehrzweckstreifens und<br />
eines Kreisels auf der Rütistrasse benötigen zusätzliche<br />
Landflächen. Insgesamt sind für die Ausbauten durch den<br />
Kanton rund 1'200 m2 Land zu erwerben.<br />
Im Gegenzug kann die Rütistrasse flächensparender umgestaltet<br />
werden.<br />
21 Suter • von Känel • Wild • AG
Unmittelbare Folgekosten<br />
Kosten mit Nachfolgevorlagen<br />
Erste Kostenschätzungen<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
4.3 Gemeindefinanzen<br />
Kostenschlüssel • Kanton Fr. 4.0 Mio.<br />
• Gemeinde: Fr. 2.0 Mio.<br />
Mit der Übernahme der Rütistrasse wird die Gemeinde den<br />
Strassenunterhalt und die Erneuerungsarbeiten für den<br />
Abschnitt von der Kronenkreuzung bis zur Holflüestrasse<br />
finanzieren. Im Gegenzug entfällt neu die Holflüestrasse in den<br />
Zuständigkeitsbereich des Kantons. Die Strassen werden<br />
gegenseitig in einwandfreiem Zustand übernommen.<br />
Der Abtausch der beiden Strassenabschnitte ist in etwa kostenneutral,<br />
da sich die Länge des künftigen Strassennetzes der<br />
Gemeinde nicht verändert.<br />
Die Werterhaltung dieser Strassen (Erneuerung, Sanierung) ist<br />
als gebundene Ausgabe zu budgetieren.<br />
Ansonsten verursachen die <strong>im</strong> kommunalen Richtplan Verkehr<br />
bezeichneten Massnahmen noch keine unmittelbaren Folgekosten.<br />
Erst die Umsetzung des Konzeptes hat finanzielle Konsequenzen.<br />
Allerdings lassen sich diese <strong>im</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />
nur schwer beziffern, weil die Inhalte der Richtplanung konzeptionellen<br />
Charakter haben und die detaillierte Umsetzung in<br />
weiteren Planungsstufen und Einzelprojekten zu konkretisieren<br />
ist.<br />
In aller Regel kann die St<strong>im</strong>mbevölkerung vor der Realisierung<br />
von Festlegungen mit Kostenfolgen nochmals über den entsprechenden<br />
Sachverhalt befinden. Zu solchen kostenrelevanten<br />
Geschäften gehört namentlich die Umgestaltung der<br />
Rütistrasse. Die Gemeinde hat sich zudem an den Kosten für<br />
den Bau der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Oetwilerstrasse<br />
und für den Bau des Kreisels an der Rütistrasse zu<br />
beteiligen.<br />
Für die ins Auge gefassten Massnahmen wurden erste Kostenschätzungen<br />
gemacht. Diese sind mit sehr grossen Unsicherheiten<br />
behaftet, weil erst generelle Studien und keine Vorprojekte<br />
oder gar Projekte vorliegen.<br />
Auf Grund von Richtpreisen und generellen Flächenannahmen<br />
ergeben sich Gesamtkosten, die gemäss den Zuständigkeiten<br />
wie folgt zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden:<br />
22 Suter • von Känel • Wild • AG
Hinweise zu den Kosten<br />
der Gemeinde<br />
Zuständigkeiten<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
Zusammen mit der neuen <strong>Verkehrsführung</strong> kann in einem<br />
ersten Schritt auf dem nachfolgend blau bezeichneten Abschnitt<br />
der Rütistrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Dazu<br />
sind flankierende Massnahmen in der Grössenordnung von ca.<br />
Fr. 100'000.- zu realisieren.<br />
Der Knoten Rütistrasse – Poststrasse soll auf Wunsch der<br />
Gemeinde als Kreisel ausgebildet werden. Die Gemeinde hat<br />
sich gemäss Praxis des Kantons mit einem Drittel an den Gesamtkosten<br />
von rund Fr. 750'000.- zu beteiligen.<br />
Sofern sich die Gemeinde dannzumal für eine Umgestaltung<br />
der Oetwilerstrasse <strong>im</strong> Sinne des Konzeptes ausspricht, ist von<br />
einem finanziellen Aufwand in der Grössenordnung von<br />
Fr. 500'000.- zu rechnen.<br />
Längerfristig kann der abklassierte Abschnitt der Rütistrasse als<br />
Begegnungszone ausgestaltet werden. Dies setzt jedoch eine<br />
Umgestaltung des Strassenraums voraus, was tragbarer ist,<br />
wenn die Strasse ohnehin saniert werden muss. Die abgeschätzten<br />
Fr. 1.1 Mio. Investitionsvolumen beinhalten auch die<br />
Sanierungskosten (Belag), die auch ohne Umgestaltung anfallen<br />
werden.<br />
23 Suter • von Känel • Wild • AG
Verfahrensstand<br />
Nächste Schritte<br />
<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />
5. Verfahren<br />
• Das vorliegende Verkehrskonzept wurde in Zusammenarbeit<br />
mit dem kantonalen Amt für Verkehr erarbeitet. Über<br />
den Projektstand wurden der Gemeinderat und die Bevölkerung<br />
laufend informiert.<br />
• Gestützt auf den positiven Grundtenor der Infoveranstaltung<br />
vom 7. Juni 2010 hat der Gemeinderat entschieden,<br />
auf der Basis des Verkehrskonzeptes einen Revisionsentwurf<br />
des kommunalen Richtplans Verkehr ausarbeiten<br />
zu lassen.<br />
• Da eine regionale Strasse zu einer kommunalen Strasse<br />
abklassiert werden soll, muss zusätzlich zum kommunalen<br />
Richtplan auch der regionale Richtplan revidiert werden.<br />
Für das ordentliche Einleitungsverfahren ist die Zust<strong>im</strong>mung<br />
von drei Regionsgemeinden erforderlich. Mit den<br />
Nachbargemeinden Stäfa und Oetwil am See fand am<br />
26. Juli 2010 eine erste Besprechung statt.<br />
• Die Revisionsvorlage wird <strong>im</strong> Gemeinderat beraten und<br />
zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Parallel<br />
dazu werden der Kanton, die Planungsregion und die<br />
Nachbargemeinden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu<br />
nehmen.<br />
• Die Einwendungen und die Stellungnahmen der übergeordneten<br />
und nebenstehenden Planungsträger werden<br />
ausgewertet und in einem Bericht zu den Einwendungen<br />
zusammengefasst.<br />
• Die Vorlage wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung<br />
vom Juni 2012 beraten. Der Entscheid erfolgt<br />
unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan Verkehr<br />
angepasst wird.<br />
• Nach der öffentlichen Auflage des regionalen Richtplans<br />
wird das neue regionale Strassennetz durch die Delegiertenversammlung<br />
der ZPP festgesetzt.<br />
• Wenn die planerischen Voraussetzungen geklärt sind, wird<br />
für die Massnahmen auf den Kantonsstrassen ein Vorprojekt<br />
ausgearbeitet.<br />
• Auch die Gemeinde muss die Projektierung und Finanzierung<br />
der Massnahmen auf den Gemeindestrassen vorantreiben<br />
und, je nach Kredithöhe, der Gemeindeversammlung<br />
unterbreiten.<br />
• Die weiteren Verfahrensschritte bis zum Bau sind nach<br />
Strassengesetz durchzuführen.<br />
24 Suter • von Känel • Wild • AG