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Verkehrsführung im Zentrum

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Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Orts- und Regionalplaner FSU sia<br />

Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich<br />

Teilrevision Verkehrsplan<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Zentrum</strong><br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch 31007 – 24.11.2011


Inhalt<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

1. Ausgangslage 3<br />

1.1 Anlass 3<br />

1.2 Aufgabe 4<br />

1.3 Variantenspektrum 5<br />

2. Konzept neue <strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> 7<br />

2.1 Übersicht 7<br />

2.2 Massnahmenbeschrieb 8<br />

3. Teilrevision Verkehrsplan 14<br />

3.1 Grundsätze 14<br />

3.2 Anpassung Richtplan Verkehr 15<br />

3.3 Festlegungen und Erläuterungen 16<br />

4. Auswirkungen 18<br />

4.1 Verkehr 18<br />

4.2 Umwelt 20<br />

4.3 Gemeindefinanzen 22<br />

5. Verfahren 24<br />

2 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

1. Ausgangslage<br />

1.1 Anlass<br />

Anliegen Kanton Das <strong>Zentrum</strong> von Hombrechtikon wird von einer überdurchschnittlich<br />

hohen Zahl von Kantonsstrassen durchquert. Der<br />

Verkehrsablauf auf der Kronenkreuzung ist unbefriedigend.<br />

Einerseits macht es den Busbetrieben Mühe, von der Feldbachstrasse<br />

in die Rütistrasse einzumünden, weil die spitze Kurve<br />

nur unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn befahrbar ist,<br />

andererseits ist ein Ausfahren aus der Rütistrasse sowohl Richtung<br />

Lächlerstrasse als auch Richtung Feldbach schwierig, weil<br />

die Sichtdistanz nach links sehr kurz ist.<br />

Ausschnitt Regionaler<br />

Verkehrsplan<br />

Foto Kronenkreuzung<br />

Der Kanton will daher die Kronenkreuzung <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von<br />

Hombrechtikon <strong>im</strong> Zuge der Erneuerung der Grüninger- und<br />

Feldbachstrasse <strong>im</strong> Jahr 2013 sanieren.<br />

3 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Anliegen Gemeinde Das Dorfzentrum leidet unter dem Durchgangsverkehr. Namentlich<br />

die Fahrzeuge von Rüti nach Stäfa und umgekehrt<br />

sollten <strong>im</strong> Grundsatz die Etzelstrasse und die Seestrasse benützen<br />

und nicht quer durch die Wohngebiete von Hombrechtikon<br />

und Stäfa fahren.<br />

Prinzip der grossräumigen<br />

Umfahrung<br />

Betrachtungsper<strong>im</strong>eter<br />

Verkehrsberuhigende Massnahmen oder gar eine Neugestaltung<br />

der Rütistrasse <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>sbereich sind aber auf einer<br />

Kantonsstrasse nur in beschränktem Masse umzusetzen. Die<br />

Gemeinde ist daran interessiert, hier einen grösseren Gestaltungsspielraum<br />

zu gewinnen, indem die Strasse durch die<br />

Gemeinde übernommen wird.<br />

Der Gemeinderat will die Verkehrssituation an der Kronenkreuzung<br />

verbessern und die Rütistrasse zwischen der Feldbachstrasse<br />

und der Holflüestrasse für Velofahrer und Fussgänger<br />

attraktiver machen.<br />

1.2 Aufgabe<br />

Der Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe <strong>Zentrum</strong>splanung mit<br />

der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt, welches die<br />

Basis für diese Revision des kommunalen und regionalen<br />

Richtplans Verkehr bildet. Im Fokus steht das Strassennetz <strong>im</strong><br />

<strong>Zentrum</strong>.<br />

4 Suter • von Känel • Wild • AG<br />

Umfahrung


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

1.3 Variantenspektrum<br />

Erstes Konzept Wichtige Zwischenentscheide wurden der interessierten Bevölkerung<br />

von Hombrechtikon <strong>im</strong> Rahmen von mehreren Infoveranstaltungen<br />

präsentiert.<br />

Verworfene Variante<br />

Oetwilerstrasse<br />

Das erste Konzept sah vor, den Durchgangsverkehr vermehrt<br />

über die Oetwilerstrasse zu führen. Der Gemeinderat musste<br />

feststellen, dass eine solche Lösung an der Gemeindeversammlung<br />

kaum eine Mehrheit finden würde.<br />

Workshops Unter Miteinbezug eines Teils der Bevölkerung wurde nach<br />

neuen Lösungen gesucht. Am Workshop vom 16. Oktober 2010<br />

wurden die Themenkreise <strong>Zentrum</strong>sentwicklung, <strong>Verkehrsführung</strong><br />

und Nutzung sowie die Vor- und Nachteile verschiedener<br />

Verkehrsvarianten diskutiert.<br />

Zwischenergebnis Die Mehrheit der Workshopteilnehmer hat sich für einen Bypass<br />

Holflüestrasse ausgesprochen.<br />

Der überörtliche West-Ost-Verkehr kann die Holflüestrasse und<br />

die Oetwilerstrasse benützen. Beide Strassenzüge sollen jedoch<br />

siedlungsgerecht ausgestaltet werden.<br />

Die Holflüestrasse wird zur Kantonsstrasse und muss ausgebaut<br />

werden. Der Mehrbelastung auf dieser Strasse steht eine<br />

Entlastung auf der Rütistrasse gegenüber. Die Rütistrasse kann<br />

<strong>im</strong> Abschnitt Kronenkreuzung bis Holflüestrasse zur Gemeindestrasse<br />

abklassiert und gemäss den Vorstellungen der Gemeinde<br />

<strong>im</strong> Interesse der <strong>Zentrum</strong>sentwicklung umgestaltet werden.<br />

Die Kronenkreuzung kann wesentlich einfacher ausgestaltet<br />

werden. Dagegen muss die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse<br />

ausgebaut werden.<br />

5 Suter • von Känel • Wild • AG


Zwischenergebnis aus dem<br />

Workshop<br />

Bypass Holflüestrasse<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, diese Netzlösung auf Konzeptstufe<br />

zu vertiefen und auch die Netzbedeutung der Oetwilerstrasse<br />

und der Lächlerstrasse zu klären.<br />

6 Suter • von Känel • Wild • AG


Hinweis zur rechtlichen<br />

Bedeutung<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

2. Konzept neue <strong>Verkehrsführung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong><br />

2.1 Übersicht<br />

Das nachfolgend dargestellte Konzept bildet die Basis für die<br />

Revision des kommunalen Richtplans Verkehr und der Anpassung<br />

des regionalen Strassennetzes. Es ist für die weiteren<br />

Projektierungsarbeiten wegleitend und dient pr<strong>im</strong>är der Illustration<br />

der Massnahmen, die auf den einzelnen Strassenzügen <strong>im</strong><br />

<strong>Zentrum</strong> entsprechend dem momentanen Projektstand in Etappen<br />

umgesetzt werden sollen.<br />

Bei einem positiven Entscheid der Gemeindeversammlung und<br />

der Planungsregion Pfannenstil zur neuen Netzbildung, ist dieses<br />

Konzept auf Projektstufe zu vertiefen. Das Verfahren richtet<br />

sich nach dem Strassengesetz (StrG). Die Bevölkerung kann<br />

dannzumal zum Projekt Stellung nehmen (§ 13 StrG). Zudem<br />

ist ein Einspracheverfahren durchzuführen und die Pläne sind<br />

vor der Festsetzung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen<br />

(§ 16 StrG). Für die Massnahmen auf den künftigen Gemeindestrassen<br />

sind Kreditbeschlüsse erforderlich. Die St<strong>im</strong>mbevölkerung<br />

wird sich somit in mehreren Vorlagen zu den Strassenprojekten<br />

äussern können.<br />

7 Suter • von Känel • Wild • AG


Anschluss Holflüestrasse<br />

an Feldbachstrasse<br />

Verworfene Variante<br />

Holgassstrasse<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

2.2 Massnahmenbeschrieb<br />

Die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse muss leistungsfähig<br />

ausgebaut werden. Denkbar ist eine Ausgestaltung als<br />

T-Kreuzung.<br />

Im Sinne einer Variante wurde eine <strong>Verkehrsführung</strong> über die<br />

Holgassstrasse, kombiniert mit dem Bau eines Kreisels an der<br />

Feldbachstrasse, geprüft. Ein Kreisel an der Feldbachstrasse<br />

hätte die Funktion eines Eingangstors und würde das Geschwindigkeitsniveau<br />

auf der Feldbachstrasse reduzieren.<br />

Die Linienführung sowie die Geometrie des Kreisels sind aus<br />

ortsbaulicher Sicht jedoch problematisch. Die Variante ist zudem<br />

flächenintensiv. Erschwerend ist, dass für den Landerwerb<br />

und den Bau des Kreisels beträchtliche Mehrinvestitionen<br />

verbunden sind, die mehrheitlich durch die Gemeinde zu<br />

finanzieren wären. Aus diesen Gründen wurde diese geprüfte<br />

Variante verworfen.<br />

8 Suter • von Känel • Wild • AG


Holflüestrasse Abschnitt<br />

Feldbachstrasse bis<br />

Eichtalstrasse<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Strasse verbreitern Die Holflüestrasse wird entsprechend der neuen Netzfunktion<br />

auf 6.5 m Fahrbahnbreite, mit einem durchgehenden einseitigen<br />

Trottoir von 2 m Breite, ausgebaut. Entsprechend dem<br />

Bebauungsstand wird der linke Fahrbahnrand voraussichtlich<br />

an der heutigen Lage belassen. Wichtige Querungsstellen für<br />

die Fussgänger werden mit einer Mittelinsel ausgebildet (z.B.<br />

Farnerweg und Lindenweg). Dadurch kann die Fahrbahn in<br />

Etappen sicher gequert werden.<br />

9 Suter • von Känel • Wild • AG


Rütistrasse Abschnitt<br />

Holflüestrasse bis<br />

Oetwilerstrasse<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Kreisel bei der Post Im <strong>Zentrum</strong>sbereich soll der Bau eines Mehrzweckstreifens <strong>im</strong><br />

Detail geprüft werden. Ein solches rund 2 m breites Band in der<br />

Fahrbahnmitte erfüllt mehrere Funktionen:<br />

• Querungshilfe für Fussgänger<br />

• Aufstellungsraum für linksabbiegende Fahrzeuge, wodurch<br />

der Verkehrsfluss auf der Holflüestrasse nicht beeinträchtigt<br />

wird<br />

• gestalterisches Element zur Sicherstellung von angemessenen<br />

Geschwindigkeiten (Ziel rund 40 km/h)<br />

Bei der Poststrasse wird der Bau eines Kreisels vorgeschlagen,<br />

um die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Rütistrasse zu<br />

reduzieren und gleichzeitig den Verkehr aus der Poststrasse zu<br />

verflüssigen. So ergibt sich ein "Einfahrtstor" ins <strong>Zentrum</strong>. Als<br />

Option ist auch der Bau einer T-Kreuzung denkbar, wobei die<br />

erwähnten Vorteile entfallen, jedoch ein wesentlich geringerer<br />

Landerwerb erforderlich ist.<br />

Die Lage der Bushaltestellen wird aus heutiger Sicht beibehalten.<br />

Die Vortrittsverhältnisse am Knoten Oetwilerstrasse -<br />

Rütistrasse werden gegenüber heute nicht verändert: Vortrittsberechtigt<br />

ist der Verkehr aus der Rütistrasse. Das Einbiegen<br />

von der Rütistrasse in die Oetwilerstrasse wird mit einer<br />

Linksabbiegespur erleichtert.<br />

10 Suter • von Känel • Wild • AG


Oetwilerstrasse<br />

Abschnitt Rütistrasse bis<br />

Pionierweg<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Querung Breitlen Sowohl die Fussgänger vom Altershe<strong>im</strong> als auch diejenigen<br />

vom Pionierweg sollen die Oetwilerstrasse sicher überqueren<br />

können. Zu diesem Zweck ist ein Mehrzweckstreifen vorgesehen,<br />

der zugleich als Linksabbieger für die Zufahrten ins <strong>Zentrum</strong><br />

dient.<br />

Oetwilerstrasse<br />

Sternenkreuzung<br />

Linksabbiegeverbot<br />

Sternenkreuzung<br />

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird als flankierende<br />

Massnahme die Fahrbeziehung Oetwilerstrasse – Grüningerstrasse<br />

Richtung <strong>Zentrum</strong> unterbunden. Das Linksabbiegeverbot<br />

ist durch die Kapo zu verfügen.<br />

11 Suter • von Känel • Wild • AG


Rütistrasse<br />

Abschnitt Feldbachstrasse-<br />

Holflüestrasse<br />

Umgestaltung Rütistrasse<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Die Rütistrasse kann <strong>im</strong> Bereich der Kronenkreuzung für den<br />

motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Der Verkehrsablauf<br />

auf der Kronenkreuzung wird dadurch wesentlich<br />

einfacher, wenn ausser dem Bus und den Velos kein PW- und<br />

LKW-Verkehr aus der Rütistrasse auf die Kreuzung fährt.<br />

Auf der Höhe der Holflüestrasse kann die Rütistrasse als Sackgasse<br />

signalisiert werden. Auf diesem Strassenabschnitt<br />

verbleibt somit nur noch der Ziel- und Quellverkehr zu den<br />

Grundstücken <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>, wenn die Strasse auf der Höhe der<br />

Kronenkreuzung gesperrt wird. Zur Verdeutlichung der<br />

Strassenhierarchie und der unterschiedlichen Verkehrsreg<strong>im</strong>es<br />

wird auf der Westseite der Holflüestrasse das Trottoir<br />

durchgehend gestaltet (Trottoirüberfahrt).<br />

Bedeutsam ist, dass der Busbetrieb weiterhin gut funktionieren<br />

kann. Die Bushaltestellen Krone und Gemeindehaus werden<br />

allenfalls auf die verkehrsberuhigte Rütistrasse verlegt.<br />

Die Rütistrasse kann bei einer Übernahme durch die Gemeinde<br />

einem Tempo-30-Zonenreg<strong>im</strong>e unterstellt werden. Langfristig<br />

ist die Signalisation einer Begegnungszone denkbar. In einer<br />

Begegnungszone gilt Tempo 20 und Vortritt für die Fussgänger.<br />

Die Signalisation ermöglicht einen grossen Spielraum für eine<br />

umfassende Strassenraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität.<br />

Das Einführen einer Begegnungszone setzt eine völlige<br />

Umgestaltung des Strassenraumes voraus, was aus Kostengründen<br />

dann erfolgen soll, wenn die Strasse ohnehin saniert<br />

werden muss. Beide Signalisationen leisten einen Beitrag zur<br />

Verkehrssicherheit, namentlich für die Fussgänger.<br />

12 Suter • von Känel • Wild • AG


Kronenkreuzung<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Mittelinsel Ein wichtiges Anliegen ist die sichere Verbindung zwischen den<br />

Schulhäusern Altes Dörfli und Dörfli. Zusätzlich zu den beschriebenen<br />

Massnahmen auf der Rütistrasse leistet eine neue<br />

Mittelinsel auf der Grüningerstrasse einen Beitrag dazu.<br />

In der Folge muss der Knoten Lächlerstrasse aufgrund der<br />

geometrischen Anforderungen ausgeweitet werden.<br />

13 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

3. Teilrevision Verkehrsplan<br />

3.1 Grundsätze<br />

Bottom-up-Prinzip Basierend auf dem Konzept zur neuen <strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Zentrum</strong>, soll der gültige kommunale Richtplan Verkehr teilrevidiert<br />

werden.<br />

Da eine Anpassung des übergeordneten Strassennetzes vorgesehen<br />

ist, muss auch der regionale Richtplan Verkehr der<br />

Planungsregion Pfannenstil (ZPP) angepasst werden.<br />

Das Revisionsverfahren wird auf Antrag von drei Gemeinden<br />

(Gemeindeinitiative) eingeleitet und wird nach einem positiven<br />

Entscheid der St<strong>im</strong>mbevölkerung von Hombrechtikon zur<br />

Teilrevision des kommunalen Richtplans gestartet.<br />

Der Beschluss der Gemeindeversammlung von Hombrechtikon<br />

erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Delegiertenversammlung<br />

der ZPP der Initiative zur Anpassung des regionalen Strassennetzes<br />

auf dem Gemeindegebiet Hombrechtikon zust<strong>im</strong>mt.<br />

Verbindlichkeit und<br />

rechtliche Bedeutung<br />

Festlegungen und<br />

Wirkungen<br />

Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Gemeinderat und<br />

Verwaltung haben sich <strong>im</strong> Rahmen ihres Ermessensspielraums<br />

an die Festlegungen des Richtplanes zu halten.<br />

Der Richtplan muss von der Gemeindeversammlung festgesetzt<br />

und vom Regierungsrat genehmigt werden. Für die Grundeigentümer<br />

hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Auswirkungen.<br />

Der Richtplan legt nicht abschliessend fest, wo und auf welche<br />

Weise die bestehenden Strassen den neuen Anforderungen<br />

angepasst werden sollen; dies ist vielmehr Gegenstand der<br />

späteren Detailplanung. Dementsprechend haben auch die <strong>im</strong><br />

Kapitel 2 beschriebenen Massnahmen lediglich informativen<br />

Charakter.<br />

Einträge <strong>im</strong> Richtplan bilden die Basis für die Raumsicherung<br />

mittels Verkehrsbaulinien und den Landerwerb.<br />

Die Festlegungen werden einerseits <strong>im</strong> Richtplantext umschrieben<br />

und erläutert und andererseits <strong>im</strong> Verkehrsplan<br />

dargestellt. Ergänzend wird <strong>im</strong> Bericht die Wirkung der Festlegungen<br />

aufgezeigt.<br />

Die eingerahmten Textteile sind verbindliche Festlegungen.<br />

Politische Bedeutung Die Festlegungen <strong>im</strong> Richtplan sind als Auftrag an den Gemeinderat<br />

zu verstehen. Der Gemeinderat hat bei seinen Entscheiden<br />

auf den Richtplan zu achten; den Verkehr <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>sbereich<br />

<strong>im</strong> Sinne der Planfestlegungen zu lenken.<br />

14 Suter • von Känel • Wild • AG


Gültiger kommunaler<br />

Verkehrsplan<br />

Beantragter neuer<br />

kommunaler Verkehrsplan<br />

Legende<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

3.2 Anpassung Richtplan Verkehr<br />

15 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

3.3 Festlegungen und Erläuterungen<br />

Hauptverkehrsstrassen Die Anpassungen am übergeordneten Strassennetz (Hauptverkehrsstrassen)<br />

werden durch die Region auf Antrag der<br />

Gemeinde Hombrechtikon festgelegt.<br />

Rechtswirkungen Die Hauptverkehrsstrassen bilden das übergeordnete Strassennetz.<br />

Trasseesicherung, Bau und Unterhalt gehen zulasten des<br />

Kantons.<br />

Sammelstrassen Folgende Strassen werden als Sammelstrassen festgelegt:<br />

Die Änderungen gegenüber den<br />

rechtskräftigen Richtplanfestlegungen<br />

sind fett dargestellt<br />

2.1.1 Eichtalstrasse<br />

2.1.2 Grossacherstrasse<br />

2.1.3 Ricken-/Eichwiesstrasse<br />

2.1.4 Richttannstrasse<br />

2.1.5 Schlattstrasse<br />

2.1.6 Bahnhofstrasse (Feldbach)<br />

2.1.7 Buechstutzstrasse<br />

2.1.8 Uerikerstrasse, Teilstück bis Laubisrütistrasse<br />

2.1.9 Poststrasse<br />

2.1.10 Holflüestrasse<br />

2.1.10 Rütistrasse<br />

(Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)<br />

Rechtswirkungen Das bezeichnete Sammelstrassennetz stellt zusammen mit den<br />

übergeordneten Staatsstrassen die Groberschliessung des<br />

Siedlungsgebietes sicher. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt<br />

gehen zulasten der Gemeinde.<br />

16 Suter • von Känel • Wild • AG


Strassenabschnitt mit<br />

besonderen Massnahmen<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

2.4.1 Rütistrasse<br />

(Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)<br />

Erläuterungen Gefordert ist eine attraktive Gestaltung mit einer qualitativen<br />

Aufwertung des Strassenraums unter Einbezug der angrenzenden<br />

Grundstücke und Erdgeschossnutzungen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong>,<br />

wenn die Strasse saniert werden muss.<br />

Rechtswirkungen Die Festlegung bedeutet, dass der Gemeinderat ein Projekt<br />

über die Gestaltung der Rütistrasse ausarbeiten wird, wenn<br />

diese Strasse durch die Gemeinde übernommen wird. Kurzfristig<br />

umgesetzt werden kann die Signalisation einer Tempo-<br />

30-Zone mit flankierenden provisorischen Massnahmen zur<br />

Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wenn die Strasse oder Werkleitungen<br />

saniert werden müssen, besteht die Möglichkeit einer<br />

attraktiven Umgestaltung allenfalls in Kombination mit der<br />

Signalisation einer Begegnungszone.<br />

Siedlungsverträgliche<br />

Verkehrsabwicklung <strong>im</strong><br />

<strong>Zentrum</strong><br />

Erläuterungen<br />

2.5.1 Grüningerstrasse<br />

2.5.2 Feldbachstrasse<br />

2.5.3 Holflüestrasse<br />

2.5.4 Rütistrasse<br />

2.5.5 Oetwilerstrasse<br />

Die Strassen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> sollen siedlungsverträglich gestaltet<br />

werden. Im Rahmen von Strassensanierungen sind Massnahmen<br />

zu realisieren, die über die Erfüllung der technischen<br />

Anforderungen hinausgehen und die Verkehrssicherheit für alle<br />

Strassenbenützer erhöhen.<br />

Für die D<strong>im</strong>ensionierung der Strassen wird eine Ausbaugeschwindigkeit<br />

von 25 km/h (Rütistrasse Ziffer 2.4.1) bis 40 km/h<br />

(übrige Strassen) zu Grunde gelegt.<br />

Rechtswirkungen Die Festlegung definiert die Grundsätze für die D<strong>im</strong>ensionierung<br />

der Strassen und namentlich der geschwindigkeitsabhängigen<br />

Sicherheitszuschläge bei der Begegnung der Fahrzeuge<br />

gemäss den VSS-Normen.<br />

17 Suter • von Känel • Wild • AG


Massnahmen an der<br />

Kronenkreuzung<br />

Verkehrsbelastung Ist<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

4. Auswirkungen<br />

4.1 Verkehr<br />

Die Richtplanänderung alleine hat noch keine Auswirkungen auf<br />

das heutige Verkehrsgeschehen <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von Hombrechtikon.<br />

Entscheidend ist, welche Massnahmen dannzumal an der<br />

Kronenkreuzung getroffen werden, wenn dieser Strassenzug<br />

durch die Gemeinde übernommen wird.<br />

Aus heutiger Sicht soll die Rütistrasse auf der Höhe der<br />

Kronenkreuzung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt<br />

werden. Dadurch wird der Knoten wesentlich einfacher<br />

<strong>im</strong> Betrieb, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer<br />

erhöht werden kann. Die Sperrung bietet zudem ideale Voraussetzungen<br />

zur Steigerung der gestalterischen Attraktivität des<br />

<strong>Zentrum</strong>s von Hombrechtikon, da die Verkehrsmenge auf<br />

diesem Strassenabschnitt stark reduziert wird.<br />

Diesen Vorteilen steht eine Mehrbelastung der Oetwilerstrasse<br />

und Holflüestrasse gegenüber, wie nachfolgende Abschätzungen<br />

zeigen.<br />

18 Suter • von Känel • Wild • AG


Verkehrsumlagerung bei<br />

einer Sperrung<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Hinweis Eine Zust<strong>im</strong>mung zum Verkehrsplan bewirkt noch keine<br />

Sperrung der Rütistrasse. Die definitiven Massnahmen sind<br />

dannzumal in einem separaten Planauflageverfahren nach<br />

Strassengesetz zu definieren. Die Pläne werden der Bevölkerung<br />

wiederum zur Stellungnahme unterbreitet (§ 13<br />

Strassengesetz).<br />

19 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

4.2 Umwelt<br />

Lärm Die Aufklassierung der Holflüestrasse von einer kommunalen<br />

Sammelstrasse zu einer regionalen Hauptverkehrsstrasse, und<br />

die abgeschätzte Mehrbelastung auf dem Strassenzug, gelten<br />

als wesentliche Änderung <strong>im</strong> Sinne von Art. 8 der Lärmschutzverordnung<br />

(LSV).<br />

Die Lärmemissionen auf diesem Strassenzug müssen mindestens<br />

so weit begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten werden.<br />

Denkbar sind folgende Lärmschutzmassnahmen, die auf Projektstufe<br />

zu definieren sind:<br />

• Bau von Lärmschutzwänden<br />

• Lärmschutzwall<br />

• Geschwindigkeitsreduktion (z.B. T-30)<br />

• Einbau von Lärmschutzfenstern<br />

Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sind für das Ortsbild<br />

nicht unproblematisch und führen zu einer Kanalisierung des<br />

Strassenbildes. Eine Geschwindigkeitsreduktion könnte zwar<br />

auch einen Beitrag zur Lärmreduktion leisten. Die von der Kantonspolizei<br />

geforderte Umgestaltung des Strassenraums stellt<br />

jedoch die übergeordnete Netzfunktion in Frage, weshalb diese<br />

Massnahme vom Kanton zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt<br />

wird.<br />

Demnach steht der Einbau von Lärmschutzfenstern <strong>im</strong> Vordergrund.<br />

Diese Massnahme gilt jedoch streng genommen nicht<br />

als Lärmschutzmassnahme, da gemäss LSV die massgeblichen<br />

Lärmpegel in der Mitte des offenen Fensters gemessen werden<br />

und die Grenzwerte an diesem Punkt einzuhalten sind.<br />

Luft Stickoxide (NOx) entstehen bei Verbrennungsvorgängen als<br />

unerwünschte Nebenprodukte. Dabei reagiert vor allem der<br />

Luftstickstoff (N2) mit dem Sauerstoff (O2) der Verbrennungsluft.<br />

Bei diesem Prozess entsteht Stickstoffmonoxid (NO), das<br />

erst in der Atmosphäre in das giftigere Stickstoffdioxid (NO2)<br />

umgewandelt wird. Die Summe von NO und NO2 wird als NOx<br />

bezeichnet. Der motorisierte Strassenverkehr trägt am meisten<br />

zur NO2-Belastung bei. Stickoxide spielen eine zentrale Rolle<br />

bei der Bildung von Ozon in der unteren Atmosphäre und sind<br />

an der Entstehung saurer Niederschläge beteiligt (Bildung von<br />

Salpetersäure).<br />

Im <strong>Zentrum</strong>sgebiet wird der NO2-Grenzwert von 30 µg/m³ für<br />

das Jahresmittel bereits heute überall eingehalten. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen an der Holflüestrasse von rund 6’500<br />

Fahrten am Tag, führt nicht zu einer Grenzwertüberschreitung.<br />

Dies gilt auch für die Oetwilerstrasse mit einer prognostizierten<br />

Mehrbelastung von 2'800 Fahrzeugen am Tag.<br />

20 Suter • von Känel • Wild • AG


<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Mittelfristig ist mit einem Rückgang der NOx-Emissionen zu<br />

rechnen. Die von der EU beschlossenen Abgasnormen EURO<br />

4 und 5 werden den verkehrsbedingten NOx-Ausstoss weiter<br />

senken. Unter der vorgesehenen EURO 6-Norm (ca. ab 2014)<br />

wird auch der Ausstoss von Dieselfahrzeugen auf 80 Milligramm<br />

pro Kilometer begrenzt werden.<br />

Boden Die Neuorganisation des Verkehrsablaufs <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> von<br />

Hombrechtikon basiert auf dem bestehenden Strassennetz und<br />

führt daher nur zu einem geringen Bodenverbrauch. Die<br />

Holflüestrasse ist entsprechend der neuen Netzfunktion<br />

auszubauen. Auch der Bau eines Mehrzweckstreifens und<br />

eines Kreisels auf der Rütistrasse benötigen zusätzliche<br />

Landflächen. Insgesamt sind für die Ausbauten durch den<br />

Kanton rund 1'200 m2 Land zu erwerben.<br />

Im Gegenzug kann die Rütistrasse flächensparender umgestaltet<br />

werden.<br />

21 Suter • von Känel • Wild • AG


Unmittelbare Folgekosten<br />

Kosten mit Nachfolgevorlagen<br />

Erste Kostenschätzungen<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

4.3 Gemeindefinanzen<br />

Kostenschlüssel • Kanton Fr. 4.0 Mio.<br />

• Gemeinde: Fr. 2.0 Mio.<br />

Mit der Übernahme der Rütistrasse wird die Gemeinde den<br />

Strassenunterhalt und die Erneuerungsarbeiten für den<br />

Abschnitt von der Kronenkreuzung bis zur Holflüestrasse<br />

finanzieren. Im Gegenzug entfällt neu die Holflüestrasse in den<br />

Zuständigkeitsbereich des Kantons. Die Strassen werden<br />

gegenseitig in einwandfreiem Zustand übernommen.<br />

Der Abtausch der beiden Strassenabschnitte ist in etwa kostenneutral,<br />

da sich die Länge des künftigen Strassennetzes der<br />

Gemeinde nicht verändert.<br />

Die Werterhaltung dieser Strassen (Erneuerung, Sanierung) ist<br />

als gebundene Ausgabe zu budgetieren.<br />

Ansonsten verursachen die <strong>im</strong> kommunalen Richtplan Verkehr<br />

bezeichneten Massnahmen noch keine unmittelbaren Folgekosten.<br />

Erst die Umsetzung des Konzeptes hat finanzielle Konsequenzen.<br />

Allerdings lassen sich diese <strong>im</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />

nur schwer beziffern, weil die Inhalte der Richtplanung konzeptionellen<br />

Charakter haben und die detaillierte Umsetzung in<br />

weiteren Planungsstufen und Einzelprojekten zu konkretisieren<br />

ist.<br />

In aller Regel kann die St<strong>im</strong>mbevölkerung vor der Realisierung<br />

von Festlegungen mit Kostenfolgen nochmals über den entsprechenden<br />

Sachverhalt befinden. Zu solchen kostenrelevanten<br />

Geschäften gehört namentlich die Umgestaltung der<br />

Rütistrasse. Die Gemeinde hat sich zudem an den Kosten für<br />

den Bau der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Oetwilerstrasse<br />

und für den Bau des Kreisels an der Rütistrasse zu<br />

beteiligen.<br />

Für die ins Auge gefassten Massnahmen wurden erste Kostenschätzungen<br />

gemacht. Diese sind mit sehr grossen Unsicherheiten<br />

behaftet, weil erst generelle Studien und keine Vorprojekte<br />

oder gar Projekte vorliegen.<br />

Auf Grund von Richtpreisen und generellen Flächenannahmen<br />

ergeben sich Gesamtkosten, die gemäss den Zuständigkeiten<br />

wie folgt zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden:<br />

22 Suter • von Känel • Wild • AG


Hinweise zu den Kosten<br />

der Gemeinde<br />

Zuständigkeiten<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

Zusammen mit der neuen <strong>Verkehrsführung</strong> kann in einem<br />

ersten Schritt auf dem nachfolgend blau bezeichneten Abschnitt<br />

der Rütistrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Dazu<br />

sind flankierende Massnahmen in der Grössenordnung von ca.<br />

Fr. 100'000.- zu realisieren.<br />

Der Knoten Rütistrasse – Poststrasse soll auf Wunsch der<br />

Gemeinde als Kreisel ausgebildet werden. Die Gemeinde hat<br />

sich gemäss Praxis des Kantons mit einem Drittel an den Gesamtkosten<br />

von rund Fr. 750'000.- zu beteiligen.<br />

Sofern sich die Gemeinde dannzumal für eine Umgestaltung<br />

der Oetwilerstrasse <strong>im</strong> Sinne des Konzeptes ausspricht, ist von<br />

einem finanziellen Aufwand in der Grössenordnung von<br />

Fr. 500'000.- zu rechnen.<br />

Längerfristig kann der abklassierte Abschnitt der Rütistrasse als<br />

Begegnungszone ausgestaltet werden. Dies setzt jedoch eine<br />

Umgestaltung des Strassenraums voraus, was tragbarer ist,<br />

wenn die Strasse ohnehin saniert werden muss. Die abgeschätzten<br />

Fr. 1.1 Mio. Investitionsvolumen beinhalten auch die<br />

Sanierungskosten (Belag), die auch ohne Umgestaltung anfallen<br />

werden.<br />

23 Suter • von Känel • Wild • AG


Verfahrensstand<br />

Nächste Schritte<br />

<strong>Verkehrsführung</strong> <strong>im</strong> <strong>Zentrum</strong> Hombrechtikon<br />

Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV<br />

5. Verfahren<br />

• Das vorliegende Verkehrskonzept wurde in Zusammenarbeit<br />

mit dem kantonalen Amt für Verkehr erarbeitet. Über<br />

den Projektstand wurden der Gemeinderat und die Bevölkerung<br />

laufend informiert.<br />

• Gestützt auf den positiven Grundtenor der Infoveranstaltung<br />

vom 7. Juni 2010 hat der Gemeinderat entschieden,<br />

auf der Basis des Verkehrskonzeptes einen Revisionsentwurf<br />

des kommunalen Richtplans Verkehr ausarbeiten<br />

zu lassen.<br />

• Da eine regionale Strasse zu einer kommunalen Strasse<br />

abklassiert werden soll, muss zusätzlich zum kommunalen<br />

Richtplan auch der regionale Richtplan revidiert werden.<br />

Für das ordentliche Einleitungsverfahren ist die Zust<strong>im</strong>mung<br />

von drei Regionsgemeinden erforderlich. Mit den<br />

Nachbargemeinden Stäfa und Oetwil am See fand am<br />

26. Juli 2010 eine erste Besprechung statt.<br />

• Die Revisionsvorlage wird <strong>im</strong> Gemeinderat beraten und<br />

zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Parallel<br />

dazu werden der Kanton, die Planungsregion und die<br />

Nachbargemeinden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu<br />

nehmen.<br />

• Die Einwendungen und die Stellungnahmen der übergeordneten<br />

und nebenstehenden Planungsträger werden<br />

ausgewertet und in einem Bericht zu den Einwendungen<br />

zusammengefasst.<br />

• Die Vorlage wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung<br />

vom Juni 2012 beraten. Der Entscheid erfolgt<br />

unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan Verkehr<br />

angepasst wird.<br />

• Nach der öffentlichen Auflage des regionalen Richtplans<br />

wird das neue regionale Strassennetz durch die Delegiertenversammlung<br />

der ZPP festgesetzt.<br />

• Wenn die planerischen Voraussetzungen geklärt sind, wird<br />

für die Massnahmen auf den Kantonsstrassen ein Vorprojekt<br />

ausgearbeitet.<br />

• Auch die Gemeinde muss die Projektierung und Finanzierung<br />

der Massnahmen auf den Gemeindestrassen vorantreiben<br />

und, je nach Kredithöhe, der Gemeindeversammlung<br />

unterbreiten.<br />

• Die weiteren Verfahrensschritte bis zum Bau sind nach<br />

Strassengesetz durchzuführen.<br />

24 Suter • von Känel • Wild • AG

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