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Handreichung im Kreise des Todes

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HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

REFORMIERTEN UND KATHOLISCHEN<br />

KIRCHGEMEINDE UND VON DER<br />

POLITISCHEN GEMEINDE HOMBRECHTIKON


<strong>Handreichung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kreise</strong> <strong>des</strong> To<strong>des</strong><br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Adressen und Telefonnummern 4<br />

Dringlichkeitsliste 5<br />

Vorwort 6<br />

1. Feststellung <strong>des</strong> To<strong>des</strong> 7<br />

2. Totendienst 7<br />

3. Bestattungsamt 8<br />

4. Pfarramt 9<br />

5. Beerdigung und Abdankung 10<br />

Art der Bestattung 10<br />

Art <strong>des</strong> Grabes 11<br />

Aufbahrung 11<br />

Trauergottesdienst 12<br />

6. To<strong>des</strong>anzeige / Leidzirkulare 14<br />

7. Danksagung 17<br />

8. Wer muss sonst noch informiert werden? 17<br />

9. Testament / Erbvertrag 18<br />

10. Grabpflege / Grabstein 18<br />

11. Wie weiter? 19<br />

12. Literatur 21<br />

13. Anhang<br />

- Merkblatt über die Inventarisation 23<br />

- Merkblatt über die Grabbepflanzung 25<br />

14. Persönliche Notizen 26<br />

3


Adressen und Telefonnummern<br />

Bestattungsamt Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon<br />

Hombrechtikon Tel. 055 254 92 25, Öffnungszeiten: 8.30 – 11.30 Uhr,<br />

und 14.00 – 16.30 Uhr, Montag – 18.30 Uhr,<br />

Freitag 7.30 – 11.30 und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Einsargungen an Wochen- Firma Gerber, Lindau, 052 355 00 11<br />

enden und Feiertagen<br />

Reformiertes Pfarramt Pfr. J. Precek, Tel. 055 244 10 77<br />

Pfrn. Ruth den Haan-Zeier, Tel. 055 264 17 12<br />

Pfr. J. Jäger, Wädenswil, Tel. 044 780 13 12<br />

Sigrist Christian Walliker, Tel. 055 244 42 81<br />

Stv. Sigrist Anita Rosenberg, Tel. 055 244 36 74<br />

Sekretariat, Tel. 055 244 16 66<br />

Katholisches Pfarramt Gemeindeleiter B. Gut, Tel. 055 254 25 06<br />

Vikar N. Elenga, Tel. 055 263 11 13<br />

Sekretariat, Rütistrasse 24, Tel. 055 254 25 00<br />

Pikettnummer: 055 254 25 04<br />

Spitex Hombrechtikon Im Zentrum 10, Hombrechtikon, Tel. 055 254 10 80<br />

Pikettnummer: 079 832 51 61<br />

Friedhofgärtner Fritschi Gartenbau, Kanalweg 4, 8714 Feldbach<br />

Tel. 055 244 16 91<br />

Blumenschmuck In Hombrechtikon gibt es für Sarg- und Grabschmuck<br />

folgende Blumengeschäfte:<br />

- Blumen Atelier, Rütistr. 8, Tel. 055 244 54 46<br />

- Blumen-Decor, Rütistr. 7, Tel. 055 244 40 42<br />

- Blumenladen/Gärtnerei Brunegg, Tel. 055 254 10 30<br />

- Floral’s Anders, Schlattstr., Feldbach, Tel. 055 244 15 25<br />

Zeitungen Zürichsee-Zeitung, Seestrasse 86, 8712 Stäfa<br />

Tel. 044 928 55 11, Fax 044 928 55 00<br />

E-Mail: to<strong>des</strong>anzeigen@zsz.ch<br />

Zürcher Oberländer, Rapperswilerstr. 1, 8620 Wetzikon<br />

Tel. 044 933 31 11, Fax 044 933 32 11<br />

Tages-Anzeiger, Grundstrasse 4, 8712 Stäfa<br />

Tel. 044 915 89 40, Fax 044 915 89 41<br />

E-Mail: verlag.staefa@tages-anzeiger.ch<br />

Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstr. 11, 8001 Zürich<br />

Tel. 044 258 11 11, Fax 044 252 13 29<br />

4


Dringlichkeitsliste<br />

Erste Schritte<br />

� Falls der Tod zu Hause eintritt: Arzt benachrichtigen<br />

� Bei Unfalltod oder Suizid: Polizei benachrichtigen<br />

� Angehörige informieren<br />

Nächste Schritte<br />

� Existiert eine Sterbeverfügung?<br />

� Tod be<strong>im</strong> Bestattungsamt <strong>des</strong> Sterbeortes melden<br />

� Ort, Datum und Zeit der Bestattung be<strong>im</strong> Bestattungsamt<br />

am Wohnort festlegen<br />

� Gespräch mit SeelsorgerIn vereinbaren<br />

� Kontakt mit Pfarramt und Sigrist betr. Benutzung Kirche<br />

� To<strong>des</strong>anzeige aufsetzen und drucken lassen<br />

� Leidzirkulare aufsetzen, drucken lassen, versenden<br />

� Blumenschmuck bestellen<br />

� Leichenmahl organisieren<br />

� bei Erwerbstätigen: Arbeitgeber/in benachrichtigen<br />

� To<strong>des</strong>fall den Versicherungen melden<br />

(vor allem Lebens- / Unfallversicherung)<br />

Was mehr Zeit hat<br />

� Testament ungeöffnet dem Bezirksgericht Meilen übergeben<br />

� Banken / Postcheckamt benachrichtigen<br />

� AHV/IV und Pensionskasse benachrichtigen<br />

� Militär / Zivilschutz benachrichtigen<br />

� Vermieter/in benachrichtigen<br />

� Vereine benachrichtigen<br />

� Danksagung aufsetzen<br />

� Das Steueramt meldet sich betr. Steuerinventar<br />

(siehe Merkblatt Steueramt <strong>im</strong> Anhang Seite 23)<br />

Später<br />

� Persönliche Gegenstände <strong>des</strong> / der Verstorbenen ordnen<br />

� Grabstein auswählen - lassen sie sich Zeit dazu<br />

� Grabpflege organisieren<br />

5


Vorwort<br />

Die Zeit unmittelbar nach dem Tod eines vertrauten Menschen ist von einer<br />

merkwürdigen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge<br />

erledigen, andererseits empfinden Sie Leere und Schmerz.<br />

Die vorliegende Broschüre soll Ihnen helfen, in dieser schwierigen Situation<br />

den Überblick zu bewahren, damit Sie an alles denken und alles zur<br />

rechten Zeit erledigen können. Lassen Sie sich bei der Erledigung der<br />

vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Das hilft oft.<br />

Das Bestattungsamt der Gemeinde Hombrechtikon n<strong>im</strong>mt Ihnen ebenfalls<br />

viele der anstehenden organisatorischen Aufgaben unentgeltlich ab; zudem<br />

können Sie sich, wenn Sie es wünschen, auch an ein Bestattungsinstitut<br />

wenden, für <strong>des</strong>sen Dienstleistungen Sie allerdings bezahlen müssen.<br />

Nehmen Sie sich aber bei aller Hektik und Arbeit auch die notwendige Zeit<br />

zum Nachdenken, zur Erinnerung an den verstorbenen Menschen, zum<br />

Traurig sein. Gehen Sie erste wichtige innere Schritte auf dem Weg <strong>des</strong><br />

Abschiednehmens.<br />

6


1. Feststellung <strong>des</strong> To<strong>des</strong><br />

Wenn jemand gestorben ist, müssen Sie sofort einen Arzt rufen, der den<br />

Tod feststellt. Der Arzt stellt die ärztliche To<strong>des</strong>bescheinigung aus, die Sie<br />

brauchen, um den To<strong>des</strong>fall be<strong>im</strong> Bestattungsamt <strong>des</strong> Sterbeortes zu<br />

melden.<br />

Stirbt jemand <strong>im</strong> Spital, sind die Austrittsformalitäten zu erledigen<br />

(Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche<br />

To<strong>des</strong>bescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen<br />

To<strong>des</strong>anzeige direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt<br />

geschickt.<br />

Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss die Polizei beigezogen<br />

werden, die möglicherweise weitere rechtsmedizinische Abklärungen<br />

verlangt.<br />

2. Totendienst<br />

Kurze Zeit nach Eintreten <strong>des</strong> To<strong>des</strong> hat der Totendienst zu erfolgen. Sie<br />

können diesen Dienst selbst übernehmen oder den Arzt, der den Tod<br />

feststellt oder die Spitex Hombrechtikon damit beauftragen. Für Einsargungen<br />

und Überführungen an den Wochenenden und Feiertagen wenden<br />

Sie sich an die Firma Gerber in Lindau. Die Telefonnummer finden Sie<br />

auf Seite 4.<br />

Im Spital und auch <strong>im</strong> Alters- und Pflegehe<strong>im</strong> können Sie für diesen letzten<br />

Dienst die Hilfe einer Schwester oder einer Pflegerin/eines Pflegers in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Wenn Sie den Totendienst selber übernehmen wollen, beachten Sie die<br />

folgenden Hinweise:<br />

7


� Richten Sie den Toten / die Tote schön her. Das Leichenhemd bringt<br />

das Bestattungsinstitut mit, das mit dem Einsargen beauftragt ist. Sie<br />

können aber auch Kleidungsstücke wählen, die die verstorbene Person<br />

gerne getragen hat.<br />

� Richten Sie die Gliedmassen. Binden Sie den Kiefer mit einer<br />

elastischen Binde um den Kopf hoch. Entfernen Sie diese Binde erst<br />

nach dem Eintreten der Leichenstarre (nach ca. 12 - 24 Stunden). Legen<br />

Sie zwei feuchte Wattetupfer auf die geschlossenen Augenlider<br />

(ebenfalls bis zum Eintreten der Leichenstarre).<br />

� Der / die Tote wird vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle <strong>des</strong> Friedhofs<br />

oder direkt ins Krematorium überführt. Mit ärztlicher Zust<strong>im</strong>mung kann<br />

der / die Verstorbene eine kurze Zeit zu Hause behalten werden.<br />

� Für das Einsargen und das Überführen in die Aufbahrungshalle oder ins<br />

Krematorium benachrichtigen Sie das Bestattungsamt der<br />

Wohngemeinde.<br />

3. Bestattungsamt<br />

Den To<strong>des</strong>fall müssen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag dem<br />

Bestattungsamt Hombrechtikon persönlich melden, nach telefonischer<br />

Anmeldung. An Wochenenden und Feiertagen beachten Sie auch die<br />

Angaben auf dem Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung. Zum<br />

persönlichen Gespräch auf dem Bestattungsamt nehmen Sie folgende<br />

Unterlagen mit:<br />

8


� Ärztliche To<strong>des</strong>bescheinigung - wenn in Hombrechtikon gestorben<br />

� Familienbüchlein<br />

� Schriftenempfangsschein<br />

� für ausländische Staatsangehörige: Geburtsschein / Ausländerausweis /<br />

Pass / evtl. Eheschein. Bei ausländischen Staatsangehörigen<br />

benachrichtigt das Zivilstandsamt Stäfa-Hombrechtikon, welches die<br />

Mitteilung durch das Bestattungsamt Hombrechtikon erhält, das Konsulat<br />

<strong>des</strong> He<strong>im</strong>atstaates.<br />

4. Pfarramt<br />

Nachdem Sie mit dem Bestattungsamt den Bestattungstermin festgelegt<br />

haben, nehmen Sie mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf und<br />

vereinbaren das Trauergespräch.<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl die Pfarrer als auch das<br />

Bestattungsamt bei der Wahl von Terminen nicht völlig frei auf alle<br />

Wünsche eingehen können. Das Pfarramt, das für Sie zuständig ist, hilft<br />

Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen und Unklarheiten haben.<br />

Ist der / die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten, so beinhaltet dies<br />

normalerweise auch den Wunsch, dass auf eine kirchliche Bestattung<br />

verzichtet werden soll.<br />

9


Grundsätzlich muss der Wunsch der oder <strong>des</strong> Verstorbenen respektiert<br />

werden. Wenn aber die Hinterbliebenen Mitglieder der Kirche sind, muss<br />

für alle Beteiligten eine gute Lösung angestrebt werden. Sollten sich<br />

derartige Probleme ergeben, suchen Sie das Gespräch mit der<br />

zuständigen Seelsorgerin bzw. dem zuständigen Seelsorger.<br />

Im Trauergespräch wird die Gestaltung der Abdankungsfeier besprochen<br />

und seelsorgerische Hilfe angeboten. Soll <strong>im</strong> Gottesdienst ein Lebenslauf<br />

verlesen werden? Wenn ja, wer formuliert ihn? Gibt es Wünsche für die<br />

musikalische Umrahmung <strong>des</strong> Trauergottesdienstes? Hatte die / der<br />

Verstorbene Lieblingslieder? Für die Gestaltung der Abdankung spielen die<br />

Wünsche der verstorbenen Person und Ihre eigenen Vorstellungen eine<br />

zentrale Rolle.<br />

5 . Beerdigung und Abdankung<br />

Art der Beerdigung<br />

� Erdbestattung: Der Leichnam wird in einem Sarg in der Erde beigesetzt.<br />

� Kremation / Feuerbestattung: Der Leichnam wird <strong>im</strong> Sarg verbrannt und<br />

die Asche wird in einer Urne beigesetzt.<br />

10


Gemeinschaftsgrab<br />

Art <strong>des</strong> Grabes<br />

� Erdbestattung in einem Einzelgrab<br />

� Urnenbeisetzung in einem neuen<br />

Einzelgrab<br />

�Urnenbeisetzung <strong>im</strong> Grab eines<br />

früher verstorbenen Verwandten<br />

�Urnenbeisetzung in einer<br />

Urnennische<br />

�Aschenbeisetzung <strong>im</strong><br />

Gemeinschaftsgrab<br />

Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet wird, brauchen<br />

Sie von der Gemeinde, in der das Grab errichtet werden soll, eine<br />

Bewilligung für die Bestattung. Die Einzelheiten (Datum und Zeit der<br />

Bestattung etc.) sprechen Sie direkt mit der zuständigen Person <strong>des</strong><br />

Bestattungsortes ab. Die Trauerfeier kann nach Wunsch am letzten<br />

Wohnort oder am Bestattungsort durchgeführt werden.<br />

Aufbahrung<br />

Bei einer Erdbestattung wird in der Regel der Leichnam in der Friedhofhalle<br />

aufgebahrt. Vom Bestattungsamt erhalten sie einen Zugangscode für den<br />

Schlüsseltresor bei der Friedhofhalle, so dass Sie und Ihre Angehörigen<br />

von der verstorbenen Person in Ruhe Abschied nehmen können.<br />

11


Wenn Sie hierfür seelsorgerische Unterstützung benötigen, begleitet Sie<br />

Ihre Seelsorgerin oder Ihr Seelsorger gerne.<br />

Bei einer Kremation wird der Leichnam direkt in das Krematorium Rüti<br />

überführt und die Urne zur Bestattung auf den Friedhof gebracht.<br />

Trauergottesdienst<br />

Ort und Datum ist mit dem Bestattungs- und dem Pfarramt festzulegen. In<br />

Hombrechtikon finden Bestattungen jeweils von Dienstag bis Freitag statt.<br />

Der Trauergottesdienst findet in der Regel um 14.00 Uhr statt. Vorgängig<br />

können die Angehörigen um 13.30 Uhr zusammen mit dem Pfarrer am<br />

Grab oder in der Abdankungshalle vom Verstorbenen Abschied nehmen.<br />

Die reformierte Kirche steht mit Einwilligung der Kirchenpflege auch für<br />

religiöse Trauerfeiern anderer Glaubensbekenntnisse offen.<br />

12


Wenn Sie nach der Bestattungsfeier ein Leidmahl abhalten wollen,<br />

reservieren Sie das Restaurant und verlangen Sie Menuvorschläge;<br />

erfahrungsgemäss nehmen ungefähr zwei Drittel der Eingeladenen am<br />

Leidmahl teil.<br />

Am nächstfolgenden Sonntag werden in den Gottesdiensten die Namen<br />

derjenigen Gemeindeglieder verlesen, die in der vergangenen Woche<br />

bestattet wurden; danach wird mit einem kurzen Trostwort mit den<br />

Angehörigen der Verstorbenen in den Fürbitten gedacht.<br />

Im katholischen Sonntagsgottesdienst wird eine Kerze angezündet.<br />

13


6. To<strong>des</strong>anzeige / Leidzirkulare<br />

Nachdem Sie alle Daten abgeklärt haben, können Sie die To<strong>des</strong>anzeige<br />

und die Leidzirkulare aufsetzen. Überlegen Sie sich die Elemente und<br />

Informationen, welche die Anzeige enthalten soll.<br />

Beispiel:<br />

Alles hat seine best<strong>im</strong>mte Stunde, Traueradresse (2)<br />

Je<strong>des</strong> Ding unter dem H<strong>im</strong>mel hat seine Zeit,<br />

Geboren werden hat seine Zeit,<br />

und sterben hat seine Zeit.<br />

Prediger 3, 1-2 (1)<br />

In tiefer Trauer mussten wir heute von meinem geliebten Mann, unserem Vater, Grossvater und<br />

Schwiegervater Abschied nehmen. (3)<br />

Name, Vorname (4)<br />

starb nach langer, schwerer Krankheit in seinem 85. Lebensjahr. Wir danken ihm für alle Liebe, alle<br />

Impulse und Kraft, die er uns in seinem Leben gegeben hat. (5)<br />

Ort, Datum (6)<br />

Ehepartner<br />

Kinder<br />

Enkel<br />

Geschwister<br />

weitere Angehörige<br />

Zur Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, besammeln wir uns am..................<br />

(Datum, Zeit, Ort angeben: z. B. Friedhofhalle, Kirche) (8)<br />

katholische Beerdigungen: evtl. Ort und zeit für den 30. Tag abmachen. (11)<br />

Anstelle von Blumenschmuck gedenke man................ (9)<br />

Die Trauerfamilien bitten, von Kondolenzbesuchen abzusehen. (10)<br />

(1) Oben links kann ein Bibelzitat oder ein Sinnspruch stehen, der Trost<br />

spendet und diesen Tod fassen hilft.<br />

14


(2) Geben Sie die Traueradresse für die Kondolenzpost an.<br />

(3) Es ist üblich, die To<strong>des</strong>anzeige mit dem Ausdruck der eigenen Trauer<br />

einzuleiten (In tiefer Trauer teilen wir Ihnen mit / Wir haben die<br />

schmerzliche Pflicht / Erschüttert müssen wir Kenntnis nehmen vom Tod<br />

von ...) und die Beziehung zur verstorbenen Person anzugeben (mein<br />

Mann / unsere geliebte Mutter ...). Überlegen Sie, ob Sie den Text der<br />

To<strong>des</strong>anzeige sehr persönlich und individuell gestalten wollen oder ob Sie<br />

sich am Muster einer konventionellen To<strong>des</strong>anzeige orientieren wollen.<br />

Wählen Sie die Art, die Ihnen selbst in Ihrer Trauer weiterhilft.<br />

(4) Der Name (und eventuell der Beiname) kann vom Geburtsjahr oder<br />

vom Geburts- und Sterbedatum begleitet sein. An dieser Stelle können<br />

auch Angaben zum Beruf gemacht werden.<br />

(5) Wollen Sie die To<strong>des</strong>ursache nennen? Wenn die To<strong>des</strong>anzeige einer<br />

Freundin / einem Freund, einem Vereinsmitglied oder einer Mitarbeiterin /<br />

einem Mitarbeiter gilt, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten mit den<br />

Angehörigen Rücksprache zu nehmen.<br />

(6) Die To<strong>des</strong>anzeige wird mit dem Sterbedatum versehen. Soll die<br />

Anzeige aber erst nach der Bestattung erscheinen, kann auch das<br />

Beerdigungsdatum angegeben werden (Heute haben wir Abschied<br />

genommen von ...).<br />

7) Im unteren Teil der To<strong>des</strong>anzeige werden die Namen der Angehörigen<br />

aufgelistet. Da der Ausdruck von Trauer etwas sehr Persönliches ist,<br />

sollten alle Unterzeichneten mit dem Text einverstanden sein. Setzen Sie<br />

die Namen der (erwachsenen) Kinder oder Geschwister der verstorbenen<br />

Person nicht unter die To<strong>des</strong>anzeige, ohne mit ihnen vorher den Text<br />

abgesprochen zu haben.<br />

15


(8) Geben Sie Ort und Zeit der Abdankung bekannt - allenfalls mit dem<br />

Hinweis, dass die Trauerfeier <strong>im</strong> engsten Familienkreis stattfindet oder<br />

bereits stattgefunden hat.<br />

(9) Wenn Sie anstelle von Blumenspenden lieber eine wohltätige<br />

Organisation berücksichtigen möchten, geben Sie den genauen Namen<br />

und die Kontonummer an.<br />

(10) Wenn es Ihrem Wunsch entspricht, so können Sie Ihre Freunde und<br />

Bekannten bitten, von Beileidsbesuchen oder Beileidsbezeugungen am<br />

Grab abzusehen.<br />

(11) Die katholische Kirche kennt den Brauch eines<br />

Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod.<br />

Für die Publikation der To<strong>des</strong>anzeige und den Druck der Leidzirkulare (ca.<br />

3 Stunden) stehen verschiedene Zeitungen zur Verfügung.<br />

Bereiten Sie anhand einer Adressliste die Couverts für den Versand der<br />

Leidzirkulare vor. Die benötigte Anzahl Couverts können Sie bei der<br />

Aufgabe der To<strong>des</strong>anzeige bei der Zeitung beziehen, von der Sie die<br />

Leidzirkulare drucken lassen.<br />

16


7. Danksagung<br />

Einige Tage nach der Bestattung können Sie eine Danksagung publizieren<br />

und Danksagungskarten drucken lassen. Der Dank für die<br />

Beileidsbezeugungen mit Danksagungskarten oder mit persönlichen<br />

Briefen ist eine gute Hilfe be<strong>im</strong> Trauern.<br />

Ein To<strong>des</strong>fall ist eine Wendezeit; er bietet Ihnen die Chance, mit<br />

Angehörigen, zu denen der Kontakt abgebrochen ist, eine neue Beziehung<br />

aufzubauen. Oft sind Menschen in dieser Situation bereit, Schritte der<br />

Versöhnung zu tun.<br />

8. Wer muss sonst noch informiert werden?<br />

In den kommenden Tagen müssen Sie über den To<strong>des</strong>fall informieren:<br />

� Arbeitgeber/in<br />

� Krankenkasse / Versicherungen<br />

� Post / Banken<br />

� AHV-Zweigstelle<br />

� Pensionskasse / Rentenkasse<br />

� Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />

� Militär / Zivilschutz<br />

� Vereine<br />

17


9. Testament / Erbvertrag<br />

Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, übergeben Sie dieses<br />

ungeöffnet dem Bezirksgericht Meilen, Erbschaftsamt.<br />

Nach der Beerdigung wird das Steueramt der Gemeinde mit Ihnen in<br />

Kontakt treten, um das Inventar aufzunehmen.<br />

10. Grabpflege / Grabstein<br />

Suchen Sie einen Grabstein aus und best<strong>im</strong>men Sie die Inschrift. Sie<br />

können sich genügend Zeit dafür lassen. Bei Erdbestattungen darf der<br />

Grabstein erst nach 9 Monaten gesetzt werden, bei Urnengräbern gibt es<br />

keine zeitliche Einschränkung. Beachten sie, dass für den Grabstein bei<br />

der Gemeinde ein Gesuch eingereicht werden muss. Dies erledigt der<br />

Bildhauer.<br />

18


Überlegen Sie, wie Sie den Grabunterhalt gestalten möchten. Wollen Sie<br />

die Grabpflege selbst übernehmen? Das ist eine Gelegenheit, in Gedanken<br />

bei der verstorbenen Person zu weilen und sich die gemeinsame Zeit in<br />

Erinnerung zu rufen. In diesem Fall ist dem Friedhofgärtner eine<br />

entsprechende Mitteilung zu machen.<br />

Wenn Sie das Grab nicht selbst pflegen wollen oder können, haben Sie die<br />

Möglichkeit, bei der Zürcher Kantonalbank einen Grabpflegevertrag<br />

abzuschliessen. Die Bank beauftragt den Friedhofgärtner mit der<br />

Grabpflege. Das Grab wird dann bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten<br />

Ruhefrist von 20 Jahren gepflegt und regelmässig neu bepflanzt. Einen<br />

solchen Vertrag können Sie auch wieder kündigen, wenn Sie die<br />

Grabpflege zu einem späteren Zeitpunkt doch selbst übernehmen<br />

möchten.<br />

Weitere Angaben zu den Bepflanzungen finden sie <strong>im</strong> Anhang.<br />

11. Wie weiter?<br />

Finden Sie Ihren eigenen Rhythmus, um die persönlichen Gegenstände<br />

<strong>des</strong> / der Verstorbenen aufzuräumen. Gerade dabei wird der Verlust, die<br />

Leere, die der Tod in Ihr Leben gebracht hat, schmerzhaft spürbar.<br />

Nehmen Sie sich nach dem Tod eines lieben Menschen Zeit für die Trauer.<br />

19


Neben der in den beiden Kirchen üblichen Erwähnung der/<strong>des</strong><br />

Verstorbenen in der Fürbitte, kennt die katholische Kirche den Brauch<br />

eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod sowie das<br />

Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste sind eine wichtige Hilfe für die<br />

Trauer. Sie können mit der Seelsorgerin/dem Seelsorger vereinbart<br />

werden.<br />

Trauern ist ein int<strong>im</strong>er Vorgang. Wählen Sie <strong>des</strong>halb die Art der Trauer, die<br />

Ihnen entspricht. Das Tragen von Trauerkleidern und das Einhalten einer<br />

Trauerzeit sind Bräuche, die sinnvoll sein können, zu denen Sie sich aber<br />

nicht verpflichtet fühlen müssen, wenn Sie nichts damit anfangen können.<br />

Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, dass Ihnen die<br />

gewählten Formen in der Verarbeitung Ihrer Trauer hilfreich sind.<br />

Die Seelsorgerin / der Seelsorger, die / der Sie bei der Beerdigung und bei<br />

der Abdankung begleitet hat, steht Ihnen auch während der nun folgenden<br />

Trauerzeit für Seelsorgegespräche zur Verfügung.<br />

20


12. Literatur<br />

Tod - Allgemeine Literatur<br />

Condrau G., Der Mensch und sein Tod, Zürich - Einsiedeln 1984<br />

Fuchs W., To<strong>des</strong>bilder in der modernen Gesellschaft, Frankfurt a. M. 1973<br />

Gasser A., Tod als Grenze zu neuem Leben, Zürich 1993<br />

Einstellung der Menschen zum Tod<br />

Aries Ph., Geschichte <strong>des</strong> To<strong>des</strong>, München - Wien 1980<br />

Aries Ph., Bilder zur Geschichte <strong>des</strong> To<strong>des</strong>, München - Wien 1984<br />

de Beauvoir S., Ein sanfter Tod, Reinbek bei Hamburg 1973<br />

Tod in biblisch-theologischer Sicht<br />

Jüngel E., Tod, Stuttgart - Berlin 1977<br />

Leuenberger R., Der Tod - Schicksal und Aufgabe, Zürich 1971<br />

Leben nach dem Tod: Auferstehung - Unsterblichkeit -<br />

Reinkarnation<br />

Frieling R., Christentum und Wiederverkörperung, Stuttgart 1974<br />

Hummel R., Reinkarnation, Mainz 1988<br />

Luyten N. A., Ewigkeit <strong>des</strong> Menschen? Freiburg i. B. 1988<br />

Moody R. A., Leben nach dem Tod, Reinbek / Hamburg 1982<br />

Sterben als Teil <strong>des</strong> Lebens<br />

Diggelmann W. M., Schatten - Tagebuch einer Krankheit, Zürich 1979<br />

Noll P., Diktate über Sterben und Tod, Zürich 1984<br />

Tausch A. M., Sanftes Sterben, Reinbek bei Hamburg 1985<br />

Wander M., Leben wär' eine pr<strong>im</strong>a Alternative, Darmstadt 1980<br />

Zorn F., Mars, Zürich 1978<br />

21


Sterben als menschliche Erfahrung<br />

Grof S., Die Begegnung mit dem Tod, Stuttgart 1980<br />

Kübler-Ross E., Interviews mit Sterbenden, Stuttgart 1971<br />

Kübler-Ross E., Kinder und Tod, Gütersloh 1983<br />

Kübler-Ross E., Leben bis wir Abschied nehmen, Gütersloh 1986<br />

Leist M., Kinder begegnen dem Tod, Gütersloh 1990<br />

Looser G., Im Sterben die Fülle <strong>des</strong> Lebens erfahren, Solothurn 1994<br />

Trauerprozess<br />

Bacque M.-F., Mut zur Trauer, München 1994<br />

Kast V., Trauern, Stuttgart 1986<br />

Spiegel Y., Der Prozess <strong>des</strong> Trauerns, München 1973<br />

Die Begleitung Trauernder<br />

Canacakis J., Ich sehe deine Tränen, Stuttgart 1987<br />

Weymann V., Trost?, Zürich 1989<br />

Peter Fässler Weibel, Gelebte Trauer, Paulusverlag Freiburg<br />

Gabriel Looser, Im Sterben die Fülle <strong>des</strong> Lebens erfahren, Walter-Verlag<br />

22


13. Anhang<br />

Gemein<strong>des</strong>teueramt Hombrechtikon, Inventarisation<br />

Merkblatt über die Inventarisation<br />

zuhanden der Erben, <strong>des</strong> Erbenvertreters und <strong>des</strong> Willensvollstreckers.<br />

Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid zum erlittenen To<strong>des</strong>fall aus<br />

und bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie in diesen schweren Stunden<br />

bereits auf das bevorstehende Inventarisationsverfahren hinweisen.<br />

Nach den massgeblichen Best<strong>im</strong>mungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die<br />

direkte Bun<strong>des</strong>steuer, <strong>des</strong> kantonalen Steuergesetzes und <strong>des</strong> kantonalen<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes hat <strong>im</strong> Falle <strong>des</strong> To<strong>des</strong> eine<br />

steueramtliche Inventarisation zu erfolgen.<br />

Bei dieser steueramtlichen Inventarisation wird wie folgt vorgegangen:<br />

Wenn auf Grund der bisherigen Steuerakten die Aktiven <strong>des</strong> verstorbenen<br />

Steuerpflichtigen den Betrag von Fr. 200'000 nicht übersteigen und auch<br />

keine Liegenschaften vorhanden sind:<br />

Das Gemein<strong>des</strong>teueramt stellt in der Regel innert 14 Tagen seit dem Tode<br />

an die ihm bekannte Adresse die Steuererklärung für das To<strong>des</strong>jahr<br />

(Beginn der Steuerperiode bis zum To<strong>des</strong>tag) zu. Zudem werden mit der<br />

Zustellung der Steuererklärung verschiedene Angaben und Unterlagen<br />

verlangt über: die Erben, allfällige Vermächtnisnehmer, allfällige Ehe- und<br />

Erbverträge, allfällige Begünstigte von Versicherungsleistungen, die mit<br />

dem Tod <strong>des</strong> Erblassers fällig werden.<br />

Wenn auf Grund der bisherigen Steuerakten die Aktiven <strong>des</strong> verstorbenen<br />

Steuerpflichtigen den Betrag von Fr. 200'000 übersteigen oder<br />

Liegenschaften vorhanden sind:<br />

In diesen Fällen führt das Gemein<strong>des</strong>teueramt in der Regel innert 14<br />

Tagen seit dem Tode eine mündliche Verhandlung mit den Erben, bzw.<br />

dem Erbenvertreter oder Willensvollstrecker, durch. Diese mündliche<br />

Verhandlung findet in der Regel <strong>im</strong> Büro <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>teueramtes statt;<br />

der Termin wird Ihnen zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt.<br />

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Allgemein machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Erben, der<br />

Erbenvertreter und Willensvollstrecker verpflichtet sind, alle<br />

Vermögenswerte <strong>des</strong> Nachlasses bekannt zu geben. Mit einem separaten<br />

Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, welche Angaben und Unterlagen benötigt<br />

werden.<br />

Für die Fälle, in denen das Gemein<strong>des</strong>teueramt eine mündliche<br />

Verhandlung anzeigt, machen wir Sie <strong>im</strong> Weiteren vorsorglich auf<br />

folgen<strong>des</strong> aufmerksam:<br />

Die Erben und die Personen, die das Nachlassvermögen verwalten oder<br />

verwahren, dürfen über dieses vor Durchführung der mündlichen<br />

Verhandlung nur mit Zust<strong>im</strong>mung <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>teueramtes verfügen<br />

(Art.156 DBG, § 165 StG und § 37 ESchG).<br />

Tresorfächer, Kassenschränke und andere verschlossene Behälter, in<br />

denen Vermögensobjekte der verstorbenen Person oder von deren<br />

Ehegatten liegen, dürfen erst in Gegenwart der für die Inventarisation<br />

zuständigen Person <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>teueramtes geöffnet werden.<br />

Wer als Willensvollstrecker, Erbenvertreter, Erbe oder Dritter<br />

Nachlasswerte, zu deren Bekanntgabe er <strong>im</strong> Inventarisationsverfahren<br />

(anlässlich der mündlichen Verhandlung) verpflichtet ist, verhe<strong>im</strong>licht oder<br />

beiseite schafft in der Absicht, sie der Inventaraufnahme zu entziehen, ist<br />

mit Bussen zu bestrafen (Art.178 DBG und § 238 StG).<br />

Schliesslich ersuchen wir Sie, das Gemein<strong>des</strong>teueramt unverzüglich zu<br />

informieren, falls der/die Verstorbene bevormundet oder verbeiständet war<br />

oder Erben bevormundet oder verbeiständet sind.<br />

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, die<br />

Kontaktadresse sehen Sie am Ende dieses Schreibens.<br />

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Gemein<strong>des</strong>teueramt<br />

Hombrechtikon<br />

Feldbachstrasse 12<br />

8634 Hombrechtikon<br />

Telefon: 055 254 92 12<br />

Telefax: 055 244 43 82<br />

steueramt@hombrechtikon.ch


Merkblatt über die Grabbepflanzung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Im Auftrag der Gemeinde führen wir alle auf dem Friedhof Hombrechtikon anfallenden<br />

Arbeiten aus. Somit auch die Grabbepflanzungen.<br />

Selbstverständlich können Sie wählen, ob Sie Ihr Grab selber bepflanzen möchten,<br />

oder uns damit beauftragen.<br />

Als Übersicht unser Angebot der verschiedenen Bepflanzungstypen:<br />

Typ A Normalbepflanzung<br />

bestehend aus Sommer- und Herbstbepflanzung (2 x pro Jahr ca. Mitte Mai und Mitte Oktober)<br />

-1 Geranium oder 1 Fuchsia<br />

-einige höhere Pflanzen als Abschluss be<strong>im</strong> Grabstein<br />

-5 Reihen Flächenbepflanzung<br />

Kosten pro Jahr: Fr. 170.00 Erdbestattungsgrab<br />

Fr. 127.00 Urnenbestattungsgrab<br />

Typ B Reiche Blumenbepflanzung<br />

bestehend aus Sommer- und Herbstbepflanzung (2 x pro Jahr ca. Mitte Mai und Mitte Oktober)<br />

-2 Geranien oder 2 Fuchsien oder 2 Margriten<br />

-einige höhere Pflanzen als Abschluss be<strong>im</strong> Grabstein<br />

-6 Reihen Flächenbepflanzung (ev. Hauswurz)<br />

-zusätzlicher Grabschmuck:<br />

-Ostern: Osterglocken oder Tulpen, Pr<strong>im</strong>eln<br />

-Allerheiligen: Erika oder Chrysanthemum<br />

Kosten pro Jahr: Fr. 216.00 Erdbestattungsgrab<br />

Fr. 165.00 Urnenbestattungsgrab<br />

Typ C nach spezieller Absprache<br />

Ausführung und Kosten nach Absprache. Ob teurer oder günstiger, ganz individuell nach<br />

Absprache; evt. auch Besteckung <strong>im</strong> Herbst mit Dekorreisig.<br />

Bitte melden Sie uns Ihre Wünsche auch wenn Sie das Grab selber bepflanzen möchten oder<br />

eine Bepflanzungsart gewählt haben unter 055 244 16 91 oder info@fritschi-gartenbau.ch.<br />

Die Ausführung der Neubepflanzungen finden Mitte Mai und Mitte Oktober statt. Die<br />

Rechnungsstellung erfolgt jeweils <strong>im</strong> Sommer.<br />

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Grabfond bei der Zürcher Kantonalbank in Zürich<br />

zu erstellen. D.h., dass sie eine einmalige Vorauszahlung für die gesamte Zeit der Grabexistenz<br />

entrichten.<br />

Falls Sie sich für einen Grabfonds der Zürcher Kantonalbank, Zürich interessieren, melden Sie<br />

sich unter 044 368 18 63 und lassen sich beraten<br />

Der Friedhofgärtner<br />

Fritschi Gartenbau AG<br />

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14. Persönliche Notizen<br />

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Die Broschüre wurde erstellt von<br />

Maya Lorenz Zivilstandsbeamtin der Gemeinde<br />

Hombrechtikon<br />

und unterstützt von der Politischen Gemeinde und der Reformierten<br />

und Katholischen Kirchgemeinde. Sie wurde <strong>im</strong> Jahre 1999 erstmals<br />

aufgelegt.<br />

Wir danken der Gemeinde Erlenbach, dass wir ihre gleichnamige<br />

Broschüre zugrunde legen durften.<br />

Fotos: Werner Oetiker, Hombrechtikon<br />

Maya Lorenz, Hombrechtikon<br />

Überarbeitet: September 2004, Diana Burgener<br />

Mai 2010, Rolf Hiltebrand<br />

Druck: Gemeindeverwaltung Hombrechtikon<br />

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