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Einfuhr-<br />

Veranlagungsverfügungen<br />

MWSt<br />

bungssätze in Art. 31 MWStG sind zu beachten.<br />

Für den Vorsteuerabzug müssen die Veranlagungsverfü-<br />

gungen MWSt der EZV in Original lückenlos vorhanden<br />

sein.<br />

Bei Einfuhrreihengeschäften sollte der inländische Händler<br />

die Unterstellungserklärung der ESTV einreichen, damit er<br />

Anspruch auf den Vorsteuerabzug hat.<br />

Einlageentsteuerung Einlageentsteuerung (nachträglicher Vorsteuerabzug) infol-<br />

ge Nutzungsänderungen bei in Gebrauch genommenen<br />

unbeweglichen Gegenständen, beweglichen Gegenständen<br />

und aktivierten Dienstleistungen können innerhalb der Ver-<br />

jährungsfrist bei der ESTV geltend gemacht werden (Ziff.<br />

410). Die Abschreibungssätze in Art. 32 MWStG sind zu<br />

beachten.<br />

Einnahmen Sämtliche Einnahmen aus unternehmerischen selbstständi-<br />

gen Tätigkeiten sind auf die Steuerbarkeit der Leistungen zu<br />

prüfen.<br />

Entgeltsminderungen Delkredereposten können nicht als Entgeltsminderungen<br />

abgezogen werden.<br />

Erstellung von Bauwerken Bei der Erstellung (Neubau / Umbau) von Bauwerken<br />

zwecks Verkauf ohne Option ist zu unterscheiden zwischen<br />

� steuerbaren „werkvertraglichen“ Lieferungen (ohne Bo-<br />

den) und<br />

� von der Steuer ausgenommener Grundstückslieferung.<br />

Die Kriterien in MPI 01, Ziff. 1 und MBI 04, Ziff. 8 sind zu<br />

beachten.<br />

Bei vorgenannten „werkvertraglichen“ Lieferungen sollte in<br />

Verträgen und Rechnungen (Sonderwünschen) die einge-<br />

rechnete MWSt nicht offen ausgewiesen werden, damit bei<br />

einer späteren Änderung der Verwaltungspraxis eine Kor-<br />

rektur möglich ist (Art. 43 Abs. 2 MWStG).<br />

Bei Erstellung von Bauwerken zwecks Vermietung ohne<br />

Option (z.B. Wohnungen) kann während der Bauphase und<br />

auch während der Vermietung kein Vorsteuerabzug vorge-<br />

nommen werden (MBI 17, Ziff. 4).

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