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Anhang zum Feuerwehrreglement ... - Gemeinde Gampelen

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Weiteraus- Artikel 6 1 Feuerwehrangehörige können zur Weiterbildung<br />

bildung und zur Übernahme von Kaderchargen verpflichtet werden.<br />

2 Sie haben entsprechende Kurse und Übungen zu besuchen<br />

und die mit dem Grad oder der Funktion verbundenen Dienste<br />

zu leisten.<br />

Kader- und- Artikel 7 1 Offiziere, Unteroffiziere und Fachleute werden auf<br />

Fachleute unbestimmte Zeit ernannt.<br />

2 Sie bekleiden ihren Grad oder ihre Funktion bis <strong>zum</strong> Austritt<br />

aus der Dienstpflicht, bis ihre Ernennungsbehörde sie enthebt,<br />

auf Gesuch hin entlässt, sie befördert oder versetzt.<br />

3 Vor Ablauf der Dienstpflicht von ihrem Grad oder ihrer<br />

Funktion enthobene oder aus zwingenden Gründen zurücktretende<br />

Offiziere, Unteroffiziere und Fachleute dürfen ohne<br />

ihre ausdrückliche Zustimmung nicht mehr zur aktiven Dienstleistung<br />

herangezogen werden.<br />

Persönliche Artikel 8 1 Die persönliche Ausrüstung sowie die Grad- und<br />

Ausrüstung Funktionsabzeichen aller Feuerwehrangehörigen haben den<br />

schweizerischen und kantonalen Normen zu entsprechen.<br />

2 Kader, Fachleute und übrige Feuerwehrangehörige sind<br />

verpflichtet, die gefasste Ausrüstung und Bekleidung in gutem<br />

und sauberem Zustand zu halten.<br />

3 Die persönliche Ausrüstung darf nur zu dienstlichen Zwecken<br />

verwendet werden.<br />

4 Mutwillig beschädigtes Material muss vom Feuerwehrangehörigen<br />

bezahlt werden.<br />

Befreiung von Artikel 9 Von der aktiven Feuerwehrpflicht befreit sind<br />

der aktiven a) Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit der<br />

Feuerwehrpflicht aktiven Feuerwehrpflicht nicht vereinbar sind (<strong>Gemeinde</strong>präsident,<br />

Chef Zivilschutzorganisation, Regierungsstatthalter)<br />

b) Personen, die eine ganze Invalidenrente beziehen<br />

c) Auf Gesuch hin Personen, deren Behinderung sie bei der<br />

Leistung vom aktiven Feuerwehrdienst wesentlich beeinträchtigt,<br />

wenn sie dies im Zweifelsfalle mit Arztzeugnis nachweisen<br />

d) Auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende<br />

Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige<br />

allein oder hauptverantwortlich zu betreuen<br />

haben<br />

e) der ungetrennte Ehepartner, wenn der andere in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> aktiven Feuerwehrdienst leistet<br />

f) Angehörige einer Betriebswehr in angrenzenden<br />

<strong>Gemeinde</strong>n<br />

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