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Anhang zum Feuerwehrreglement ... - Gemeinde Gampelen

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III Betriebsfeuerwehren<br />

Betriebsfeuer- Artikel 16 1 Für die Betriebsfeuerwehren ist im Einvernehmen<br />

wehren mit dem Feuerwehrinspektor ein Organisationsreglement<br />

aufzustellen.<br />

2 Als Grundlage für die Organisation, Ausrüstung und Alarmierung<br />

der Betriebsfeuerwehren gelten das Feuerschutz- und<br />

Wehrdienstgesetz und die kantonalen Brandschutzvorschriften.<br />

3 Bei Bedarf haben die Betriebsfeuerwehren auch ausserhalb<br />

des Betriebes bei der Schadenbekämpfung mitzuwirken.<br />

IV Finanzierung<br />

Grundsatz Artikel 17 1 Die Pflichtersatzabgaben dürfen nur für Feuerwehrzwecke<br />

verwendet werden.<br />

2 Soweit die Kosten der Feuerwehr nicht durch die Pflichtersatzabgaben<br />

und die übrigen Einnahmen wie Löschbeitrag und<br />

dergleichen gedeckt sind, gehen sie zu Lasten der ordentlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>rechnung.<br />

Ersatzabgabe Artikel 18 1 Feuerwehrpflichtige Personen die vom aktiven<br />

Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen eine Ersatzabgabe.<br />

2 Die Höhe der jährlichen Ersatzabgabe wird durch den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in Prozenten des Staatssteuerbetrages festgelegt.<br />

Der Prozentsatz darf 10 % des Staatssteuerbetrages nicht<br />

übersteigen. Der Betrag ist mit der ordentlichen Steuerrechnung<br />

zu bezahlen 2 .<br />

3 Sie darf zur Zeit insgesamt Fr. 400.00, später den vom<br />

Regierungsrat festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.<br />

4 Bei der Festsetzung der Ersatzabgabe werden die geleisteten<br />

Dienstjahre als Reduktionsgrund angemessen berücksichtigt 3 .<br />

Der ungetrennte Ehepartner profitiert ebenfalls von dieser<br />

Reduktion.<br />

5 Der Feuerwehrpflicht unterstellte, in ungetrennter Ehe lebende<br />

Ehepaare, deren Partner beide feuerwehrpflichtig sind, jedoch<br />

keinen Feuerwehrdienst leisten, bezahlen gemeinsam eine Ersatzabgabe;<br />

diese Ersatzabgabe wird auf dem gemeinsamen<br />

steuerbaren Einkommen und Vermögen berechnet.<br />

2 Vgl. <strong>Anhang</strong>, S. 11<br />

3 Vgl. <strong>Anhang</strong>, S. 6.<br />

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