Nutzungsordnung Internat Hilde-Coppi-Str. 6 - Stadt Gera
Nutzungsordnung Internat Hilde-Coppi-Str. 6 - Stadt Gera
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong><br />
Fachdienst Bildung und Sport<br />
<strong>Nutzungsordnung</strong> <strong>Hilde</strong>-<strong>Coppi</strong>-<strong>Str</strong>. 6<br />
§ 1 Regelungsgegenstand<br />
Die <strong>Nutzungsordnung</strong> regelt zusätzlich und ergänzend die Nutzungsbedingungen des Wohnraumes,<br />
die zwischen der GWB „Elstertal“ und den von der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> zugewiesenen Nutzern vereinbart sind.<br />
Diese <strong>Nutzungsordnung</strong> ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarungen zwischen GWB „Elstertal“ und<br />
den Nutzern. Sie ist auf die ordnungsgemäße Nutzung der Wohnform für volljährige Auszubildende<br />
ausgerichtet und soll ein zufriedenstellendes Zusammenleben unter Wahrung des Hausfriedens und<br />
der gegenseitigen Rücksichtnahme ermöglichen.<br />
§ 2 Nutzungszeiten<br />
Die Nutzung des Wohnraumes kann nur auf der Grundlage des gültigen Turnusplanes der staatlichen<br />
berufsbildenden Schule, in den Wochen der theoretischen oder der Vollzeitausbildung im Zeitraum von<br />
sonntags ab 18.00 Uhr bis freitags 09.00 Uhr erfolgen. Eine Anreise ist jeweils am Tag vor dem<br />
Unterrichtsbeginn möglich. Eine Unterbringung von Auszubildenden auf der Grundlage eines<br />
Gastantrages bedarf differenzierter Absprachen und einer gesonderten Regelung.<br />
Die Anreise kann zu folgenden Zeiten erfolgen:<br />
Sonntag 18:00 Uhr – 24:00 Uhr<br />
Montag 14:00 Uhr – 24:00 Uhr<br />
Dienstag 18:30 Uhr – 24:00 Uhr<br />
Mittwoch und Donnerstag 17:00 Uhr – 24:00 Uhr,<br />
Jährlich werden zusätzliche Schließzeiten (gilt nur für Auszubildende, die während der<br />
berufstheoretischen und der berufspraktischen Ausbildung in der Einrichtung untergebracht sind und<br />
Gäste) festgelegt und den Bewohnern rechtzeitig bekannt gegeben. Diese sind strikt einzuhalten und<br />
bei der Urlaubsplanung der Bewohner zu berücksichtigen.<br />
§ 3 Wohnungs- und Haustürschlüssel<br />
Der Nutzer erhält am Anreisetag Wohnungs- und Haustürschlüssel gegen Unterschrift durch einen von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> beauftragten Mitarbeiter. Die Schlüssel dürfen Dritten nicht überlassen und Duplikate<br />
dürfen nicht angefertigt werden. Am Freitag jeder Woche werden diese Schlüssel gegen Unterschrift<br />
des Mitarbeiters zurückgenommen. Bei Nichtabgabe wird durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> eine kostenpflichtige<br />
Öffnung der Wohnung und die Ersatzbeschaffung eines neuen Schlosses durch die GWB „Elstertal“<br />
auf Kosten des Nutzers veranlasst. Ein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> wird<br />
ein Schlüssel kostenpflichtig beschafft, wenn dieser beschädigt abgegeben wurde.<br />
§ 4 Besucher<br />
Der Empfang von Besuch in den Wohnungen setzt das Einverständnis der Mitbewohner voraus.<br />
Besucher verlassen das Haus spätestens um 22.00 Uhr. Besuche sind während der Zeit der<br />
Nachtruhe (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) nicht gestattet. Gleiches gilt für gegenseitige Besuche der<br />
Bewohner der Wohnform für volljährige Auszubildende.<br />
§ 5 Nachtruhe<br />
Für den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist täglich Nachtruhe festgelegt. In dieser Zeit ist<br />
jegliche Ruhestörung im Haus und im Außenbereich untersagt. Jeder Nutzer hat sein Verhalten so<br />
einzurichten, dass die Mitbewohner möglichst wenig gestört werden.<br />
§ 6 Sauberkeit/Ordnung/Hygiene<br />
Alle Bewohner sind für Ordnung und Sauberkeit im Haus verantwortlich. Bei Verstoß gegen<br />
Festlegungen der <strong>Nutzungsordnung</strong> ist das Heranziehen zu Pflegearbeiten im Gelände oder im Haus<br />
jederzeit möglich. Die Bettenbenutzung darf nur mit komplett bezogener Bettwäsche erfolgen.<br />
Bettwäsche (nur komplett) kann im Ausnahmefall im Objekt vom Mitarbeiter gegen eine Gebühr von<br />
5,00 EUR entliehen werden und ist nach Nutzung zurückzugeben. Während des Turnusses ist die<br />
Wohnung durch die Nutzer sauber zu halten. Entsprechendes Reinigungsgerät gehört zur Aus-stattung<br />
und ist vorhanden. Nicht vorhandene Haushaltschemie, Lappen und Toilettenpapier sind vom Nutzer<br />
selbst zu beschaffen. Zur Reinigung gehört auch die regelmäßige Müllentsorgung in die dafür<br />
vorgesehenen Container. Am Turnusende ist die Wohnung in gereinigtem Zustand zu übergeben.<br />
Sollte der Reinigungszustand nicht den Erfordernissen entsprechen, behält sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> vor, auf<br />
Kosten der Nutzer eine Fremdreinigung zu beauftragen. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist aus<br />
hygienischen Gründen nicht gestattet. Mitzubringen sind ein Passbild (wird für die Unterlagen<br />
benötigt), Artikel des persönlichen Bedarfes wie Bettwäsche, Hygieneartikel usw.
§ 7 Rauchen<br />
Im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes und des Selbstschutzes ist auf das Rauchen in den<br />
Wohnungen zu verzichten. Nutzen Sie zum Rauchen bitte die Balkone, die zu jeder Wohnung<br />
gehören.<br />
§ 8 Inventar und Schäden<br />
Alle auftretenden Mängel und Schäden in der zugewiesenen Wohnung sind unverzüglich (am<br />
Anreisetag) dem Diensthabenden Kollegen mitzuteilen. Die Bewohner haften materiell für die von<br />
ihnen oder ihren Besuchern verursachten Schäden, oder nicht gemeldeten Mängeln, soweit diese nicht<br />
auf natürlichem Verschleiß beruhen. Besonders zu beachten ist, dass die Badheizstrahler nicht für den<br />
Dauergebrauch bestimmt und bei Verlassen der Nasszelle auszuschalten sind. Teile der<br />
Küchenausstattung und Reinigungsgeräte z.B. Geschirr, Gläser, Besen etc. die durch Eigenverschulden<br />
zerbrochen oder abhanden gekommen sind, sind sofort durch den Nutzer zu ersetzen.<br />
Die Entfernung von Einrichtungsgegenständen ohne Zustimmung der Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
ist nicht erlaubt. Das Mitbringen eigener Ausstattungsgegenstände/Mobiliar ist nur nach vorheriger<br />
Zustimmung zulässig. Das Bekleben und Bemalen von Wänden und Ausstattungsgegenständen ist<br />
nicht gestattet. Mobiliar darf nicht verstellt werden. Gestaltungsvarianten sind in jedem Fall mit dem<br />
Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung abzustimmen. Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie<br />
Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen sind unzulässig.<br />
§ 9 Sicherheit<br />
Personen ohne Nutzungsvereinbarung ist eine Übernachtung verboten. Betrunkenen Personen kann<br />
der Zutritt zum Haus verwehrt werden. Mit <strong>Str</strong>om, Wasser und Heizung ist sparsam und verantwortungsbewusst<br />
umzugehen. Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Das Grillen auf den<br />
Balkonen hat aus brandschutztechnischen Gründen zu unterbleiben. Die Anwendung aller Arten von<br />
Gewalt, Nötigung, das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sowie extremistische<br />
Bestrebungen und Aktivitäten aller Art sind im Haus verboten. Für die <strong>Nutzungsordnung</strong> gelten die<br />
Inhalte der „Ergänzung der Hausordnung für Dienstgebäude der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>“, veröffentlicht<br />
im Kommunalen Anzeiger, Ausgabe 38 vom 25.09.2011. Jeglicher Umgang mit „illegalen Drogen“ und<br />
den Gegenständen, die dem Konsum dienen könnten, sind verboten. Das Verbot des Umgangs trifft<br />
auch auf Designerdrogen und Schnüffelstoffe zu. Zuwiderhandlungen können die Kündigung des<br />
<strong>Internat</strong>splatzes und die Information des Ausbildungsbetriebes zur Folge haben. Gleichzeitig kann eine<br />
strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden. Übermäßiger Alkoholgenuss verletzt in den meisten<br />
Fällen die Grundregeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Der Genuss und der Besitz von<br />
Spirituosen sind in der Einrichtung grundsätzlich verboten.<br />
Bei gravierenden Verstößen gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong> wird der Ausbildungsbetrieb über das<br />
Verhalten der Auszubildenden informiert. Wer wortlos Verstöße gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong><br />
durch andere Personen duldet, handelt ordnungswidrig.<br />
Bei Abwesenheit des Mitarbeiters der <strong>Stadt</strong>verwaltung besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit,<br />
die <strong>Internat</strong>sleitung oder die Erzieher in der Maler-Fischer-<strong>Str</strong>. 2 zu konsultieren,<br />
Telefon Nr. 0365-4200239.<br />
§ 10 Betreten der Wohnungen<br />
Die Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> sind im Rahmen Ihrer Tätigkeit, zur Kontrolle der Ordnung<br />
und Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren berechtigt, die Wohnungen zu betreten. Der Zugang ist<br />
ihnen zu gewähren.<br />
§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses<br />
Das Nutzungsverhältnis endet gemäß seiner Befristung oder durch vorzeitige Kündigung durch den<br />
Nutzer nach Ablauf eines Schuljahres. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann auch durch<br />
eine fristlose Kündigung der GWB „Elstertal“ erfolgen, wenn das Nutzungsentgelt für 2 Monate nicht<br />
bezahlt wurde, oder gravierend gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong> und/oder die Hausordnung der GWB<br />
„Elstertal“ verstoßen wurde. Eine Befreiung von der Zahlung der schuljahresbezogenen Gebühr erfolgt<br />
in diesen Fällen nicht.<br />
§ 12 Hausrecht<br />
Der <strong>Internat</strong>sleiter/Leiter der Wohnform für volljährige Auszubildende übt das Hausrecht aus.<br />
Diese <strong>Nutzungsordnung</strong> tritt ab dem 20. März 2012 in Kraft. Änderungen vorbehalten!<br />
gez.<br />
Annegret Skujat<br />
<strong>Internat</strong>sleiterin<br />
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