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Nutzungsordnung Internat Hilde-Coppi-Str. 6 - Stadt Gera

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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong><br />

Fachdienst Bildung und Sport<br />

<strong>Nutzungsordnung</strong> <strong>Hilde</strong>-<strong>Coppi</strong>-<strong>Str</strong>. 6<br />

§ 1 Regelungsgegenstand<br />

Die <strong>Nutzungsordnung</strong> regelt zusätzlich und ergänzend die Nutzungsbedingungen des Wohnraumes,<br />

die zwischen der GWB „Elstertal“ und den von der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> zugewiesenen Nutzern vereinbart sind.<br />

Diese <strong>Nutzungsordnung</strong> ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarungen zwischen GWB „Elstertal“ und<br />

den Nutzern. Sie ist auf die ordnungsgemäße Nutzung der Wohnform für volljährige Auszubildende<br />

ausgerichtet und soll ein zufriedenstellendes Zusammenleben unter Wahrung des Hausfriedens und<br />

der gegenseitigen Rücksichtnahme ermöglichen.<br />

§ 2 Nutzungszeiten<br />

Die Nutzung des Wohnraumes kann nur auf der Grundlage des gültigen Turnusplanes der staatlichen<br />

berufsbildenden Schule, in den Wochen der theoretischen oder der Vollzeitausbildung im Zeitraum von<br />

sonntags ab 18.00 Uhr bis freitags 09.00 Uhr erfolgen. Eine Anreise ist jeweils am Tag vor dem<br />

Unterrichtsbeginn möglich. Eine Unterbringung von Auszubildenden auf der Grundlage eines<br />

Gastantrages bedarf differenzierter Absprachen und einer gesonderten Regelung.<br />

Die Anreise kann zu folgenden Zeiten erfolgen:<br />

Sonntag 18:00 Uhr – 24:00 Uhr<br />

Montag 14:00 Uhr – 24:00 Uhr<br />

Dienstag 18:30 Uhr – 24:00 Uhr<br />

Mittwoch und Donnerstag 17:00 Uhr – 24:00 Uhr,<br />

Jährlich werden zusätzliche Schließzeiten (gilt nur für Auszubildende, die während der<br />

berufstheoretischen und der berufspraktischen Ausbildung in der Einrichtung untergebracht sind und<br />

Gäste) festgelegt und den Bewohnern rechtzeitig bekannt gegeben. Diese sind strikt einzuhalten und<br />

bei der Urlaubsplanung der Bewohner zu berücksichtigen.<br />

§ 3 Wohnungs- und Haustürschlüssel<br />

Der Nutzer erhält am Anreisetag Wohnungs- und Haustürschlüssel gegen Unterschrift durch einen von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> beauftragten Mitarbeiter. Die Schlüssel dürfen Dritten nicht überlassen und Duplikate<br />

dürfen nicht angefertigt werden. Am Freitag jeder Woche werden diese Schlüssel gegen Unterschrift<br />

des Mitarbeiters zurückgenommen. Bei Nichtabgabe wird durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> eine kostenpflichtige<br />

Öffnung der Wohnung und die Ersatzbeschaffung eines neuen Schlosses durch die GWB „Elstertal“<br />

auf Kosten des Nutzers veranlasst. Ein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> wird<br />

ein Schlüssel kostenpflichtig beschafft, wenn dieser beschädigt abgegeben wurde.<br />

§ 4 Besucher<br />

Der Empfang von Besuch in den Wohnungen setzt das Einverständnis der Mitbewohner voraus.<br />

Besucher verlassen das Haus spätestens um 22.00 Uhr. Besuche sind während der Zeit der<br />

Nachtruhe (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) nicht gestattet. Gleiches gilt für gegenseitige Besuche der<br />

Bewohner der Wohnform für volljährige Auszubildende.<br />

§ 5 Nachtruhe<br />

Für den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist täglich Nachtruhe festgelegt. In dieser Zeit ist<br />

jegliche Ruhestörung im Haus und im Außenbereich untersagt. Jeder Nutzer hat sein Verhalten so<br />

einzurichten, dass die Mitbewohner möglichst wenig gestört werden.<br />

§ 6 Sauberkeit/Ordnung/Hygiene<br />

Alle Bewohner sind für Ordnung und Sauberkeit im Haus verantwortlich. Bei Verstoß gegen<br />

Festlegungen der <strong>Nutzungsordnung</strong> ist das Heranziehen zu Pflegearbeiten im Gelände oder im Haus<br />

jederzeit möglich. Die Bettenbenutzung darf nur mit komplett bezogener Bettwäsche erfolgen.<br />

Bettwäsche (nur komplett) kann im Ausnahmefall im Objekt vom Mitarbeiter gegen eine Gebühr von<br />

5,00 EUR entliehen werden und ist nach Nutzung zurückzugeben. Während des Turnusses ist die<br />

Wohnung durch die Nutzer sauber zu halten. Entsprechendes Reinigungsgerät gehört zur Aus-stattung<br />

und ist vorhanden. Nicht vorhandene Haushaltschemie, Lappen und Toilettenpapier sind vom Nutzer<br />

selbst zu beschaffen. Zur Reinigung gehört auch die regelmäßige Müllentsorgung in die dafür<br />

vorgesehenen Container. Am Turnusende ist die Wohnung in gereinigtem Zustand zu übergeben.<br />

Sollte der Reinigungszustand nicht den Erfordernissen entsprechen, behält sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> vor, auf<br />

Kosten der Nutzer eine Fremdreinigung zu beauftragen. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist aus<br />

hygienischen Gründen nicht gestattet. Mitzubringen sind ein Passbild (wird für die Unterlagen<br />

benötigt), Artikel des persönlichen Bedarfes wie Bettwäsche, Hygieneartikel usw.


§ 7 Rauchen<br />

Im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes und des Selbstschutzes ist auf das Rauchen in den<br />

Wohnungen zu verzichten. Nutzen Sie zum Rauchen bitte die Balkone, die zu jeder Wohnung<br />

gehören.<br />

§ 8 Inventar und Schäden<br />

Alle auftretenden Mängel und Schäden in der zugewiesenen Wohnung sind unverzüglich (am<br />

Anreisetag) dem Diensthabenden Kollegen mitzuteilen. Die Bewohner haften materiell für die von<br />

ihnen oder ihren Besuchern verursachten Schäden, oder nicht gemeldeten Mängeln, soweit diese nicht<br />

auf natürlichem Verschleiß beruhen. Besonders zu beachten ist, dass die Badheizstrahler nicht für den<br />

Dauergebrauch bestimmt und bei Verlassen der Nasszelle auszuschalten sind. Teile der<br />

Küchenausstattung und Reinigungsgeräte z.B. Geschirr, Gläser, Besen etc. die durch Eigenverschulden<br />

zerbrochen oder abhanden gekommen sind, sind sofort durch den Nutzer zu ersetzen.<br />

Die Entfernung von Einrichtungsgegenständen ohne Zustimmung der Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

ist nicht erlaubt. Das Mitbringen eigener Ausstattungsgegenstände/Mobiliar ist nur nach vorheriger<br />

Zustimmung zulässig. Das Bekleben und Bemalen von Wänden und Ausstattungsgegenständen ist<br />

nicht gestattet. Mobiliar darf nicht verstellt werden. Gestaltungsvarianten sind in jedem Fall mit dem<br />

Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung abzustimmen. Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie<br />

Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen sind unzulässig.<br />

§ 9 Sicherheit<br />

Personen ohne Nutzungsvereinbarung ist eine Übernachtung verboten. Betrunkenen Personen kann<br />

der Zutritt zum Haus verwehrt werden. Mit <strong>Str</strong>om, Wasser und Heizung ist sparsam und verantwortungsbewusst<br />

umzugehen. Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Das Grillen auf den<br />

Balkonen hat aus brandschutztechnischen Gründen zu unterbleiben. Die Anwendung aller Arten von<br />

Gewalt, Nötigung, das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sowie extremistische<br />

Bestrebungen und Aktivitäten aller Art sind im Haus verboten. Für die <strong>Nutzungsordnung</strong> gelten die<br />

Inhalte der „Ergänzung der Hausordnung für Dienstgebäude der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>“, veröffentlicht<br />

im Kommunalen Anzeiger, Ausgabe 38 vom 25.09.2011. Jeglicher Umgang mit „illegalen Drogen“ und<br />

den Gegenständen, die dem Konsum dienen könnten, sind verboten. Das Verbot des Umgangs trifft<br />

auch auf Designerdrogen und Schnüffelstoffe zu. Zuwiderhandlungen können die Kündigung des<br />

<strong>Internat</strong>splatzes und die Information des Ausbildungsbetriebes zur Folge haben. Gleichzeitig kann eine<br />

strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden. Übermäßiger Alkoholgenuss verletzt in den meisten<br />

Fällen die Grundregeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Der Genuss und der Besitz von<br />

Spirituosen sind in der Einrichtung grundsätzlich verboten.<br />

Bei gravierenden Verstößen gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong> wird der Ausbildungsbetrieb über das<br />

Verhalten der Auszubildenden informiert. Wer wortlos Verstöße gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong><br />

durch andere Personen duldet, handelt ordnungswidrig.<br />

Bei Abwesenheit des Mitarbeiters der <strong>Stadt</strong>verwaltung besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit,<br />

die <strong>Internat</strong>sleitung oder die Erzieher in der Maler-Fischer-<strong>Str</strong>. 2 zu konsultieren,<br />

Telefon Nr. 0365-4200239.<br />

§ 10 Betreten der Wohnungen<br />

Die Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> sind im Rahmen Ihrer Tätigkeit, zur Kontrolle der Ordnung<br />

und Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren berechtigt, die Wohnungen zu betreten. Der Zugang ist<br />

ihnen zu gewähren.<br />

§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses<br />

Das Nutzungsverhältnis endet gemäß seiner Befristung oder durch vorzeitige Kündigung durch den<br />

Nutzer nach Ablauf eines Schuljahres. Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann auch durch<br />

eine fristlose Kündigung der GWB „Elstertal“ erfolgen, wenn das Nutzungsentgelt für 2 Monate nicht<br />

bezahlt wurde, oder gravierend gegen die <strong>Nutzungsordnung</strong> und/oder die Hausordnung der GWB<br />

„Elstertal“ verstoßen wurde. Eine Befreiung von der Zahlung der schuljahresbezogenen Gebühr erfolgt<br />

in diesen Fällen nicht.<br />

§ 12 Hausrecht<br />

Der <strong>Internat</strong>sleiter/Leiter der Wohnform für volljährige Auszubildende übt das Hausrecht aus.<br />

Diese <strong>Nutzungsordnung</strong> tritt ab dem 20. März 2012 in Kraft. Änderungen vorbehalten!<br />

gez.<br />

Annegret Skujat<br />

<strong>Internat</strong>sleiterin<br />

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