Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. II. Aufnahmebedingungen<br />
5. Organisation/Administration<br />
Das Kollektivmitglied der <strong>Kat</strong>egorie A muss am Ort seiner Tätigkeit über eine zweckmässige,<br />
seiner Grösse entsprechende Administration des Schulbetriebes verfügen.<br />
Namentlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
- Dauernde Erreichbarkeit während der Saison in eigenen Räumlichkeiten vor Ort<br />
- Ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung<br />
- Geeignete und der Grösse des Schulbetriebes entsprechende Bekanntgabe des<br />
Unterrichtangebots und der Preise<br />
- Unterrichtserteilung gemäss den Lehrmitteln von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong><br />
- Eigenes oder vertraglich geregeltes Nutzungsrecht eines Einsteigergeländes<br />
- Verantwortlicher Ausbildungsleiter (kann auch in Kombination mit anderen<br />
Schneesportschulen gelöst werden).<br />
- Kantonale und nationale Betriebsbewilligungen (Gesetz) sofern vorhanden, müssen erfüllt<br />
sein<br />
- Vorliegen des Handelsregister-Auszuges<br />
- Vorliegen der drei letzten Saison-AHV-Lohnsummenabrechnungen<br />
- Richtlinien zum Handlungsablauf von Unfallsituationen in der Schule<br />
6. Leitung des Schulbetriebes<br />
Die Leitung des Schulbetriebes ist einem durch seine Schule empfohlenen und durch <strong>Swiss</strong><br />
<strong>Snowsports</strong> anerkannten Schulleiter zu übertragen. In der Schulleitung muss mindestens ein<br />
vollamtlicher Schneesportlehrer mit eidgenössischem Fachausweis sein, der für den<br />
Schulbetrieb (Sicherheit) verantwortlich ist. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen<br />
während längstens einer Saison zulässig. Über kurzfristige (max. 2 Saison)<br />
Ausnahmegesuche entscheidet der Direktor.<br />
Die Anerkennung und Weiterbildungspflicht der Schulleitung richtet sich nach dem gültigen<br />
FK-Reglement von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong>.<br />
7. Unterrichtsangebot/Klassengrösse<br />
Das Unterrichtsangebot muss während der ganzen Saison Privat- und Gruppenunterricht in<br />
mindestens drei Stärkeklassen pro angebotener Disziplin umfassen.<br />
Als Privatunterricht gilt die Unterrichtserteilung an maximal 4 Personen oder eine Familie durch<br />
jeweils eine Lehrperson.<br />
Als Gruppenunterricht gilt die Unterrichtserteilung an 5 bis 10 Personen. Um qualitativ<br />
hochstehenden Unterricht anbieten zu können, darf die Klassengrösse ab der zweiten<br />
Halbtageslektion 10 (für SB max. 8) nicht überschreiten (mit Ausnahme des ersten Kurstages). In<br />
Kinderklassen ist während der Hochsaison (Weihnacht/Neujahr und Februar) eine Überschreitung<br />
um 20% ausnahmsweise zulässig.<br />
3 <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> Reglement über die Aufnahme und Mitgliedschaft der <strong>Kat</strong>. A