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Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports

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2. II. Aufnahmebedingungen<br />

5. Organisation/Administration<br />

Das Kollektivmitglied der <strong>Kat</strong>egorie A muss am Ort seiner Tätigkeit über eine zweckmässige,<br />

seiner Grösse entsprechende Administration des Schulbetriebes verfügen.<br />

Namentlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

- Dauernde Erreichbarkeit während der Saison in eigenen Räumlichkeiten vor Ort<br />

- Ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung<br />

- Geeignete und der Grösse des Schulbetriebes entsprechende Bekanntgabe des<br />

Unterrichtangebots und der Preise<br />

- Unterrichtserteilung gemäss den Lehrmitteln von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong><br />

- Eigenes oder vertraglich geregeltes Nutzungsrecht eines Einsteigergeländes<br />

- Verantwortlicher Ausbildungsleiter (kann auch in Kombination mit anderen<br />

Schneesportschulen gelöst werden).<br />

- Kantonale und nationale Betriebsbewilligungen (Gesetz) sofern vorhanden, müssen erfüllt<br />

sein<br />

- Vorliegen des Handelsregister-Auszuges<br />

- Vorliegen der drei letzten Saison-AHV-Lohnsummenabrechnungen<br />

- Richtlinien zum Handlungsablauf von Unfallsituationen in der Schule<br />

6. Leitung des Schulbetriebes<br />

Die Leitung des Schulbetriebes ist einem durch seine Schule empfohlenen und durch <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Snowsports</strong> anerkannten Schulleiter zu übertragen. In der Schulleitung muss mindestens ein<br />

vollamtlicher Schneesportlehrer mit eidgenössischem Fachausweis sein, der für den<br />

Schulbetrieb (Sicherheit) verantwortlich ist. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen<br />

während längstens einer Saison zulässig. Über kurzfristige (max. 2 Saison)<br />

Ausnahmegesuche entscheidet der Direktor.<br />

Die Anerkennung und Weiterbildungspflicht der Schulleitung richtet sich nach dem gültigen<br />

FK-Reglement von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong>.<br />

7. Unterrichtsangebot/Klassengrösse<br />

Das Unterrichtsangebot muss während der ganzen Saison Privat- und Gruppenunterricht in<br />

mindestens drei Stärkeklassen pro angebotener Disziplin umfassen.<br />

Als Privatunterricht gilt die Unterrichtserteilung an maximal 4 Personen oder eine Familie durch<br />

jeweils eine Lehrperson.<br />

Als Gruppenunterricht gilt die Unterrichtserteilung an 5 bis 10 Personen. Um qualitativ<br />

hochstehenden Unterricht anbieten zu können, darf die Klassengrösse ab der zweiten<br />

Halbtageslektion 10 (für SB max. 8) nicht überschreiten (mit Ausnahme des ersten Kurstages). In<br />

Kinderklassen ist während der Hochsaison (Weihnacht/Neujahr und Februar) eine Überschreitung<br />

um 20% ausnahmsweise zulässig.<br />

3 <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> Reglement über die Aufnahme und Mitgliedschaft der <strong>Kat</strong>. A

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