Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
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3. III. Aufnahmeverfahren<br />
12. Aufnahmegesuch<br />
- Aufnahmegesuche werden nur von Schulen, welche über mind. drei Jahre Betriebspraxis<br />
verfügen, behandelt.<br />
- Für die Aufnahme als Kollektivmitglied ist der Geschäftsstelle ein schriftliches und<br />
rechtsgültig unterzeichnetes Aufnahmegesuch (Selbstdeklaration) bis zum 31. März<br />
einzureichen.<br />
- Damit das Aufnahmegesuch behandelt wird, muss eine Bearbeitungsgebühr von<br />
CHF 3’000.- an <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> einbezahlt werden.<br />
- Das Gesuch hat eine schriftliche Bestätigung und die notwendigen Belege zu enthalten,<br />
dass sämtliche Aufnahmebedingungen der Ziffern 5 ff. erfüllt sind und eingehalten<br />
werden.<br />
- Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die AKK.<br />
- Die AKK bereitet das Gesuch zuhanden des Vorstandes vor.<br />
13. Aufnahmeentscheid<br />
Die Aufnahme neuer Kollektivmitglieder erfolgt auf Antrag der AKK, endgültig durch den<br />
Vorstand jeweils bis zum 1. Juli.<br />
Nach erfolgter Aufnahme hat die Schule eine Vereinbarung über die Benützung der Produkte<br />
und Logos zu unterzeichnen.<br />
4. IV. Erlöschen der Mitgliedschaft / Ausschluss<br />
14. Erlöschen der Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft erlischt:<br />
- Durch Austritt, der dem Verband spätestens bis Ende April schriftlich mitzuteilen ist;<br />
- Durch Auflösung<br />
- Durch Ausschluss.<br />
15. Ausschluss<br />
Verstösst ein Kollektivmitglied trotz Abmahnung gegen einzelne Bestimmungen dieses<br />
Reglements oder sind die Voraussetzungen zur Aufnahme gemäss<br />
Ziffer 5 ff. innert der angesetzten Nachfrist nicht erfüllt, so kann der Vorstand auf Antrag der<br />
AKK den Ausschluss des Kollektivmitgliedes beschliessen.<br />
Gegen den Ausschlussentscheid kann innert 30 Tagen seit dessen Eröffnung schriftlich und<br />
begründet Rekurs an den Vorstand zhd. der Delegiertenversammlung eingereicht werden. Die<br />
Delegiertenversammlung entscheidet endgültig. Vorbehalten bleibt der Rechtsweg.<br />
5 <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> Reglement über die Aufnahme und Mitgliedschaft der <strong>Kat</strong>. A