30.09.2012 Aufrufe

Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports

Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports

Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. III. Aufnahmeverfahren<br />

12. Aufnahmegesuch<br />

- Aufnahmegesuche werden nur von Schulen, welche über mind. drei Jahre Betriebspraxis<br />

verfügen, behandelt.<br />

- Für die Aufnahme als Kollektivmitglied ist der Geschäftsstelle ein schriftliches und<br />

rechtsgültig unterzeichnetes Aufnahmegesuch (Selbstdeklaration) bis zum 31. März<br />

einzureichen.<br />

- Damit das Aufnahmegesuch behandelt wird, muss eine Bearbeitungsgebühr von<br />

CHF 3’000.- an <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> einbezahlt werden.<br />

- Das Gesuch hat eine schriftliche Bestätigung und die notwendigen Belege zu enthalten,<br />

dass sämtliche Aufnahmebedingungen der Ziffern 5 ff. erfüllt sind und eingehalten<br />

werden.<br />

- Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die AKK.<br />

- Die AKK bereitet das Gesuch zuhanden des Vorstandes vor.<br />

13. Aufnahmeentscheid<br />

Die Aufnahme neuer Kollektivmitglieder erfolgt auf Antrag der AKK, endgültig durch den<br />

Vorstand jeweils bis zum 1. Juli.<br />

Nach erfolgter Aufnahme hat die Schule eine Vereinbarung über die Benützung der Produkte<br />

und Logos zu unterzeichnen.<br />

4. IV. Erlöschen der Mitgliedschaft / Ausschluss<br />

14. Erlöschen der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft erlischt:<br />

- Durch Austritt, der dem Verband spätestens bis Ende April schriftlich mitzuteilen ist;<br />

- Durch Auflösung<br />

- Durch Ausschluss.<br />

15. Ausschluss<br />

Verstösst ein Kollektivmitglied trotz Abmahnung gegen einzelne Bestimmungen dieses<br />

Reglements oder sind die Voraussetzungen zur Aufnahme gemäss<br />

Ziffer 5 ff. innert der angesetzten Nachfrist nicht erfüllt, so kann der Vorstand auf Antrag der<br />

AKK den Ausschluss des Kollektivmitgliedes beschliessen.<br />

Gegen den Ausschlussentscheid kann innert 30 Tagen seit dessen Eröffnung schriftlich und<br />

begründet Rekurs an den Vorstand zhd. der Delegiertenversammlung eingereicht werden. Die<br />

Delegiertenversammlung entscheidet endgültig. Vorbehalten bleibt der Rechtsweg.<br />

5 <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> Reglement über die Aufnahme und Mitgliedschaft der <strong>Kat</strong>. A

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!