Aufnahmereglement Kat. A - Swiss Snowsports
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20. Bewilligungsverfahren<br />
Der AKK ist ein schriftliches Gesuch mit sämtlichen Unterlagen gemäss Ziffer 19<br />
einzureichen, sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- einzubezahlen. Auf Antrag der<br />
AKK entscheidet der Vorstand über die Bewilligung.<br />
7. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
21. Endgültige Aufnahme der bisherigen Mitglieder<br />
Die im Anhang 1 zum Mitgliederreglement vom 6. September 2002 von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong><br />
aufgeführten Mitglieder der <strong>Kat</strong>egorie A gelten ungeachtet der vorerwähnten Bedingungen als<br />
definitiv aufgenommen.<br />
22. Änderungen des Reglements<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Reglements bedürfen zu Ihrer Gültigkeit eines<br />
protokollierten Vorstandsbeschlusses und sind den Kollektivmitgliedern in geeigneter Form<br />
innert zwei Monaten zur Kenntnis zu bringen.<br />
Die während einer laufenden Saison beschlossenen Änderungen und Ergänzungen treten erst<br />
auf das nachfolgende Geschäftsjahr in Kraft, sofern nicht besondere Umstände eine rasche<br />
Umsetzung erfordern und rechtfertigen.<br />
23. Inkraftsetzung<br />
Das vorliegende <strong>Aufnahmereglement</strong> ergänzt das Mitgliederreglement vom<br />
6. September 2002 von <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> und tritt mit Beschluss des Vorstandes sofort in Kraft.<br />
Belp, den 14. Mai 2008<br />
SWISS SNOWSPORTS SWISS SNOWSPORTS<br />
Karl Eggen Riet R. Campell<br />
Der Präsident Der Direktor<br />
7 <strong>Swiss</strong> <strong>Snowsports</strong> Reglement über die Aufnahme und Mitgliedschaft der <strong>Kat</strong>. A