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Sicherheitskonzept - Stiftung Villa Erica

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<strong>Sicherheitskonzept</strong><br />

Trägerin:<br />

Aufsichtsstellen :<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

Kontaktstellen:<br />

<strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

Bahnhofstrasse 22, 6244 Nebikon<br />

Tel. 062 / 756 29 13<br />

Fax 062 / 756 41 03<br />

www.stiftungvillaerica.ch<br />

villaerica@stiftungvillaerica.ch<br />

- INSOS SECURIT<br />

- Gebäudeversicherung des Kantons Luzern<br />

- Zürich Versicherung nach Normen der Suva<br />

- Winterthur Unfallversicherung (Haftpflicht)<br />

- Bundesgesetze, OR, UVG, ArG<br />

- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und<br />

Berufskrankheiten VUV<br />

- Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen<br />

Spezialisten der Arbeitsicherheit (ASA -Richtlinien)<br />

EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit<br />

BAG Bundsamtes für Gesundheit<br />

Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />

Bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

KAI Kantonale Arbeitsinspektorrate<br />

Seco Staatssekretariat für Wirtschaft<br />

ASA Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure,<br />

Sicherheitsfachleute<br />

Electrosuisse SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik<br />

SVTI Schweiz. Verein für technische Inspektionen<br />

25.08.2008 TB - 1 -


Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Leitbild<br />

25.08.2008 TB - 2 -<br />

2. Sicherheitsorganisation<br />

2.1. Übersicht Verantwortungsbereiche<br />

2.2. Organigramm Sicherheitsverantwortliche<br />

2.2. Aufgaben und Verantwortungen<br />

3. Ausbildung, Instruktion, Information<br />

4. Sicherheitsregeln<br />

5. Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung<br />

5.1. Übersicht der Gebäude der <strong>Stiftung</strong><br />

5.2. Übersicht der Fahrzeuge der <strong>Stiftung</strong><br />

5.3. Sicherheit<br />

5.4. Kontrollen<br />

5.5. Schwachstellenanalyse<br />

5.6. Massnahmen<br />

6. Massnahmenplanung<br />

7. Notfallorganisation<br />

8. Mitwirkung<br />

9. Gesundheitsschutz<br />

9.1. Gesundheitsvorsorge<br />

9.4. Schulung / Prävention<br />

10. Kontrollen


1. Leitbild<br />

Die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter sowie Drittpersonen, welche sich in unserem Arbeitsumfeld aufhalten,<br />

sind der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ein zentrales Anliegen.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ist bestrebt, dass unsere<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Gesundheit<br />

bewahren. Wir betreiben dazu aktiven Gesundheitsschutz durch Motivation,<br />

Information, Schulung und Kontrolle.<br />

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong><br />

<strong>Erica</strong> sind verpflichtet, mit ihrem Verhalten die Sicherheit ihrer Person, der Betreuten<br />

und diejenige ihrer Arbeitskollegen mit zu gewährleisten.<br />

Den präventiven, technischen und organisatorischen Massnahmen wird eine hohe<br />

Priorität zugewiesen; dazu stellt die <strong>Stiftung</strong> angemessene und geeignete<br />

Ressourcen zur Verfügung.<br />

Zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten werden alle Massnahmen<br />

getroffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik<br />

anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (UVG Art. 82).<br />

Durch das Sicherheitsmanagement soll langfristig die Arbeitssicherheit und der<br />

Gesundheitsschutz stetig erhöht werden. Die betriebsbezogenen Sicherheitsziele<br />

werden jährlich definiert.<br />

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit<br />

<strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> werden anhand einer entsprechenden Checkliste in unser<br />

<strong>Sicherheitskonzept</strong> eingearbeitet.<br />

2. Sicherheitsorganisation<br />

2.1.Verantwortungsbereiche der Sicherheitsorganisation in der <strong>Stiftung</strong><br />

Arbeitnehmende<br />

Ausführungsverantwortung<br />

Arbeitgeber<br />

Gesamtverantwortung<br />

25.08.2008 TB - 3 -<br />

Spezialisten<br />

für Arbeitssicherheit<br />

Fachverantwortung


2.2.Organigramm Sicherheitsverantwortliche der <strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

BeSibe<br />

Internat <strong>Villa</strong> Sandhubel<br />

BeSibe<br />

Werkstätte<br />

BeSibe<br />

Internat <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

2.3. Aufgaben und Verantwortung<br />

Sicherheitsverantwortlicher<br />

Geschäftsleitung<br />

KOPAS<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

BeSibe<br />

Aussenwohnungen<br />

Sicherheitsverantwortlicher der Geschäftsleitung<br />

- Legt die Politik in Bezug auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit fest.<br />

- Ist verantwortlich für die Einführung und die Branchenlösung im Betrieb.<br />

- Bestimmt den KOPAS für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.<br />

- Delegiert Kompetenzen an das Kader, den KOPAS, die BeSibe in den<br />

Bereichen und die Mitarbeitenden.<br />

- Gesteht allen Arbeitnehmenden oder deren Vertretungen im Betrieb für alle<br />

Fragen der Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz ein Mitspracherecht ein.<br />

KOPAS: Koordinationsperson für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit<br />

- Ist verantwortlich für die Pflege des Arbeitssicherheitsmanagementsystems.<br />

- Führt interne Kontrollen durch.<br />

- Ist interne Koordinationsstelle für die Belange von Gesundheitsschutz und<br />

Arbeitssicherheit.<br />

- Ist Ansprechpartner gegen innen bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeits-<br />

sicherheit.<br />

- Berät fachlich richtig. Wenn das Fachwissen fehlt, ist die<br />

Koordinationsperson Arbeitssicherheit (KOPAS) Schnittstelle zu INSOS<br />

SECURIT (ASA- Pool).<br />

- Informiert innerbetrieblich über Neuerungen und Änderungen bezüglich<br />

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.<br />

- Koordiniert die internen Schulungen aller Mitarbeitenden bezüglich<br />

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.<br />

- Ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Gefahrenermittlung besorgt.<br />

- Führt die Massnahmenliste sowie das Sicherheitshandbuch.<br />

25.08.2008 TB - 4 -<br />

BeSibe<br />

Internat <strong>Villa</strong> Morger<br />

BeSibe<br />

Steinbildhauerei<br />

BeSibe<br />

Ausbildungszentrum


BeSibe: Bereichssicherheitsbeauftragter<br />

- Befolgt Vorschriften und Weisungen bezüglich Gesundheitsschutz und<br />

Arbeitssicherheit.<br />

- Benutzt die vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.<br />

- Beseitigt und meldet Mängel.<br />

- Meldet Beinaheunfälle, durchgeführte Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen.<br />

- Haben den INSOS SECURIT - Grundkurs besucht.<br />

3. Ausbildung, Instruktion, Information<br />

- Alle Mitarbeitenden der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

werden regelmässig über die Gefahren mit allgemeinen und<br />

branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe von Checklisten<br />

informiert.<br />

- Neue Mitarbeitende in der <strong>Stiftung</strong> werden in die Belange von Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz eingeführt.<br />

- Mitarbeitende der <strong>Stiftung</strong>, welche besondere Kenntnisse für ihre Arbeit<br />

benötigen, werden an geeigneten Ausbildungsstätten ausgebildet.<br />

- Instruktionen und Ausbildungen werden im Handbuch dokumentiert.<br />

- In den verschiedenen Bereichen der <strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ist das Thema<br />

Sicherheit in den Traktanden als fixer Punkt enthalten.<br />

- Die Bereichssicherheitsverantwortlichen (BeSibe) treffen sich periodisch mit<br />

dem KOPAS und dem Sicherheitsverantwortlichen der Geschäftsleitung.<br />

4. Sicherheitsregeln<br />

- Die <strong>Stiftung</strong> achtet darauf, dass in den verschiedenen Ausbildungsstätten,<br />

Wohnhäusern und den Aussenwohnungen die richtigen Arbeitskleider<br />

getragen, und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln eingehalten<br />

werden.<br />

- Sicherheit- und Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden,<br />

sich jederzeit richtig zu verhalten. Bei den alltäglichen sowie bei<br />

risikoreichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Regeln und<br />

Sicherheitsbestimmungen unerlässlich. Die Ausbildungsstätten,<br />

Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark werden periodisch<br />

kontrolliert und dokumentiert.<br />

- Instandhaltung der Maschinen, Geräte und Einrichtungen der <strong>Stiftung</strong><br />

werden gemäss den Regeln der Hersteller fachgerecht ausgeführt und<br />

dokumentiert. Maschinen, Geräte und Einrichtungen welche nicht den<br />

Sicherheitsnormen entsprechen, werden fachgerecht nachgerüstet.<br />

- Beim Kauf von neuen Geräten und Maschinen wird darauf geachtet, dass<br />

die Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung vorhanden sind.<br />

25.08.2008 TB - 5 -


<strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

Bahnhofstr. 22<br />

6244 Nebikon<br />

- Internat<br />

- Verwaltung<br />

- Wäscherei<br />

5. Gefahrenermittlung<br />

5.1. Gebäude<br />

5.02. Fahrzeuge<br />

Objekte der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

<strong>Villa</strong> Sandhubel<br />

Walliswilerweg 2<br />

4853 Murgenthal<br />

- Internat<br />

- Hauswirtschaft<br />

<strong>Villa</strong> Morger<br />

Im Winkel 12<br />

6244 Nebikon<br />

Nebengebäude Nebengebäude Nebengebäude<br />

-Zentraleküche<br />

- Handarbeit<br />

- Werkstatt Gärtn.<br />

Nebengebäude<br />

- Maschinendep.<br />

Nebengebäude<br />

- Treibhaus<br />

Nebengebäude<br />

- Pavillon<br />

Schulung<br />

Ausbildungszentr<br />

Bahnhofstr. 8<br />

6244 Nebikon<br />

- Internat - Sonderschule<br />

- Schriftenatelier<br />

- Hauswart<br />

- Malatelier<br />

- Garagen<br />

25.08.2008 TB - 6 -<br />

Werkstätte<br />

Egolzwilerstr. 8<br />

6244 Nebikon<br />

- Abpackerei<br />

- Werkstatt<br />

- Movie<br />

- Aufenthaltsraum<br />

- 1 Wohnung<br />

Steinbildhauerei<br />

Sternmatt 13<br />

6242 Wauwil<br />

Fahrzeugpark der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

VW Bus 16 Plätze<br />

LU 180 941 Sonderschule<br />

VW Bus 12 Plätze<br />

AG 337 052 <strong>Villa</strong> Sandhubel<br />

Toyota Hiace Bus<br />

LU 199 598 Steinbildhauerei<br />

VW Pic-Up<br />

AG 222 636 Gärtnerei<br />

Mazda ( <strong>Villa</strong> Flizer)<br />

LU 192 264 Betreuung<br />

Citroën Berlingo<br />

LU 134 458 Anlagewartung<br />

Renault Bus<br />

LU 89 583 Werkstatt<br />

Anhänger<br />

LU 223 214 Sonderschule<br />

24 Aussen-<br />

Wohnungen<br />

in Nebikon<br />

- Tiefgarage<br />

in Nebikon


5.3. Sicherheit<br />

- Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie erkannt werden. Zu den<br />

zentralen Aufgaben der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

gehört deshalb die Ermittlung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.<br />

5.4. Kontrollen<br />

- Mit ausgewählten INSOS- und Suva- Checklisten, werden alle<br />

Ausbildungsstätten, Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark<br />

der <strong>Stiftung</strong>, periodisch auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie auf<br />

gefährliche Stoffe geprüft und dokumentiert.<br />

- Änderungen und Umbauten an Gebäuden und Maschinen müssen gemeldet<br />

werden. Die gemachten Änderungen werden überprüft und dokumentiert.<br />

- Unfälle und Beinaheunfälle müssen dem KOPAS gemeldet werden, diese<br />

werden erfasst und dokumentiert.<br />

5.5. Schwachstellenanalyse<br />

- Periodische Kontrollen der Gebäude, Wohnungen, Ausbildungsstätten,<br />

Fahrzeuge und Rapporte von Beinaheunfällen sind Grundlagen für eine<br />

gezielte Schwachstellenanalyse der <strong>Stiftung</strong>.<br />

5.6. Massnahmen<br />

- Aus den gezielten und periodischen Kontrollen, der Schwachstellenanalyse,<br />

und den daraus entstehenden Erkenntnissen werden Massnahmen<br />

getroffen.<br />

- Die Durchführung der entsprechenden Massnahmen wird von Fachpersonen<br />

oder von MitarbeiterInnen der <strong>Stiftung</strong>, die das entsprechende Fachwissen<br />

haben, und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ausgeführt.<br />

- Massnahmen und deren Durchführungen, werden kontrolliert und im<br />

Sicherheitshandbuch dokumentiert.<br />

6. Massnahmenplanung<br />

Um innerhalb der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> eine gute<br />

Akzeptanz für die Schutzmassnahmen zu erhalten, werden Mitarbeitenden in die<br />

Massnahmenplanung miteinbezogen.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> stützt sich bei der Massnahmenplanung und deren Realisierung in erster<br />

Linie auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten<br />

(UVG) und auf das Arbeitsgesetz über den Gesundheitsschutz (ArG).<br />

- Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und<br />

Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung<br />

25.08.2008 TB - 7 -


notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen<br />

Verhältnissen angemessen sind.<br />

Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen<br />

und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.<br />

- Art. 6 Abs. 1 und 3 ArGV<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der<br />

Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung<br />

notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen<br />

des Betriebes angemessen sind. Er hat auch erforderlichen Massnahmen<br />

zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.<br />

7. Notfallorganisation<br />

Die Notfallorganisation ist in der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />

ein zentraler Punkt. In allen Gebäuden, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten<br />

der <strong>Stiftung</strong> sind Hinweisblätter mit Notfallnummern und Sofortmassnahmen platziert.<br />

Standorte von Erst-Hilfe-Material und Krankenzimmern sowie feuerhemmenden<br />

Hilfsmitteln sind stets griffbereit und allen Mitarbeitenden und Betreuten bekannt. Die<br />

verschiedenen Standorte sowie Fluchtwege sind mit entsprechenden<br />

Hinweisschildern markiert.<br />

Um in einer allfälligen Notsituation sachgemäss handeln zu können, erhalten die<br />

Mitarbeitenden und Betreuten regelmässige Schulungen und Weiterbildungen.<br />

Die Bereichssicherheitsbeauftragten (BeSibe) der <strong>Stiftung</strong> erhalten regelmässig ein<br />

Kontrollblatt mit Aufgaben, dass ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden<br />

muss.<br />

Alle Veränderungen an Gebäuden, Kontrollen sowie interne oder externe<br />

Schulungen, die das Thema Sicherheit und Notfallorganisation betreffen, werden im<br />

Sicherheitshandbuch dokumentiert.<br />

8. Mitwirkung<br />

Die aktive Mitwirkung von Mitarbeitenden wird namentlich durch deren Einbezug<br />

beim Ausfüllen von Kontroll- und Checklisten sowie bei der Gefahrenermittlung und<br />

Massnahmenplanung sichergestellt.<br />

Jeder Mitarbeitende ist verantwortlich allfällig festgestellte Mängel dem KOPAS<br />

(Koordinationsperson) sofort zu melden. Die <strong>Stiftung</strong> orientiert frühzeitig über<br />

geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Regelungen, etc.) und gibt<br />

den Mitarbeitenden die Gelegenheit zur Stellungsnahme.<br />

25.08.2008 TB - 8 -


9. Gesundheitsschutz<br />

9.1. Gesundheitsvorsorge<br />

- Die <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> arbeitet mit einem<br />

eigenen Hausarzt, mit externen Psychologen, Therapeuten und Ärzten<br />

zusammen. Die <strong>Stiftung</strong> orientiert sich an den Vorgaben und Mitteilungen<br />

des Bundsamtes für Gesundheit (BAG).<br />

- In den alltäglichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Gesundheitsregeln<br />

unerlässlich. Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden<br />

sich jederzeit richtig zu verhalten.<br />

- Notsituationen wie z.B. Pandemiefall sind von den Sicherheitsverantwortlichen<br />

der <strong>Stiftung</strong> organisiert und medizinisch durch den<br />

Hausarzt geregelt. Im Krisenfall gelten die kantonalen und regionalen<br />

Konzepte der Krisenplanung. (Kantonaler Führungsstab,<br />

Kantonalärztlicher Dienst)<br />

- Die Tätigkeiten in den Wohnhäusern und an den Ausbildungsplätzen sind<br />

so ausgerichtet, dass die Gesundheit nicht gefährdet ist:<br />

- Einhaltung der Vorschriften betreffend Arbeitssicherheit<br />

- Tragen der richtigen Arbeitskleider<br />

- Geregelte Arbeitszeiten<br />

- Hygiene und Ergonomie in allen Bereichen<br />

- Vergabe der Tätigkeiten nach Möglichkeiten der Betreuten<br />

- Geregelte und betreute Mahlzeitenangebote<br />

- Beratung und Unterstützung für Freizeitangebote<br />

- Unterstützung bei der Medikamentenabgabe<br />

9.2. Schulung / Prävention<br />

- Regelmässige Schulungen und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden<br />

dienen dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsvorsorge in der<br />

<strong>Stiftung</strong>.<br />

- Neue Mitarbeitende in der <strong>Stiftung</strong> werden in die Belange von Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz eingeführt.<br />

- Alle Mitarbeitenden der <strong>Stiftung</strong> werden regelmässig über die Gefahren<br />

mit allgemeinen und branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe<br />

von Checklisten informiert.<br />

- Die Ausbildungsstätten, Wohnhäuser und Aussenwohnungen der <strong>Stiftung</strong>,<br />

werden periodisch auf Gesundheitsschutz, Hygiene und Ergonomie<br />

kontrolliert und dokumentiert.<br />

25.08.2008 TB - 9 -


10. Kontrollen<br />

Alle Gebäude, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten sowie die Fahrzeuge<br />

werden periodisch von der Koordinationsperson (KOPAS) der <strong>Stiftung</strong> kontrolliert.<br />

Die Ergebnisse und Auswertungen der Kontrollen werden den betreffenden<br />

Sicherheitsverantwortlichen der Bereiche (BeSibe) abgegeben.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> führt im Rahmen der Unfallverhütung eine jährliche Unfall- und<br />

Absenzenstatistik durch, um allfällige Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu<br />

erhalten. Die Auswertungen und Kontrollen werden dokumentiert und der<br />

Geschäftleitung zur Kenntnis weitergeleitet.<br />

Der Präsident<br />

Ruedi Spätig<br />

Geschäftsleitung<br />

Ursula Disler<br />

KOPAS<br />

Toni Bachmann<br />

Nebikon, 21.November 2007 UD/TB<br />

Das originalunterzeichnete Konzept,<br />

befindet sich in der Verwaltung der<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong>.<br />

Genehmigt durch den <strong>Stiftung</strong>srat am: 28.November 2007<br />

25.08.2008 TB - 10 -

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