Sicherheitskonzept - Stiftung Villa Erica
Sicherheitskonzept - Stiftung Villa Erica
Sicherheitskonzept - Stiftung Villa Erica
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<strong>Sicherheitskonzept</strong><br />
Trägerin:<br />
Aufsichtsstellen :<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
Kontaktstellen:<br />
<strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
Bahnhofstrasse 22, 6244 Nebikon<br />
Tel. 062 / 756 29 13<br />
Fax 062 / 756 41 03<br />
www.stiftungvillaerica.ch<br />
villaerica@stiftungvillaerica.ch<br />
- INSOS SECURIT<br />
- Gebäudeversicherung des Kantons Luzern<br />
- Zürich Versicherung nach Normen der Suva<br />
- Winterthur Unfallversicherung (Haftpflicht)<br />
- Bundesgesetze, OR, UVG, ArG<br />
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und<br />
Berufskrankheiten VUV<br />
- Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen<br />
Spezialisten der Arbeitsicherheit (ASA -Richtlinien)<br />
EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit<br />
BAG Bundsamtes für Gesundheit<br />
Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />
Bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
KAI Kantonale Arbeitsinspektorrate<br />
Seco Staatssekretariat für Wirtschaft<br />
ASA Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure,<br />
Sicherheitsfachleute<br />
Electrosuisse SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik<br />
SVTI Schweiz. Verein für technische Inspektionen<br />
25.08.2008 TB - 1 -
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Leitbild<br />
25.08.2008 TB - 2 -<br />
2. Sicherheitsorganisation<br />
2.1. Übersicht Verantwortungsbereiche<br />
2.2. Organigramm Sicherheitsverantwortliche<br />
2.2. Aufgaben und Verantwortungen<br />
3. Ausbildung, Instruktion, Information<br />
4. Sicherheitsregeln<br />
5. Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung<br />
5.1. Übersicht der Gebäude der <strong>Stiftung</strong><br />
5.2. Übersicht der Fahrzeuge der <strong>Stiftung</strong><br />
5.3. Sicherheit<br />
5.4. Kontrollen<br />
5.5. Schwachstellenanalyse<br />
5.6. Massnahmen<br />
6. Massnahmenplanung<br />
7. Notfallorganisation<br />
8. Mitwirkung<br />
9. Gesundheitsschutz<br />
9.1. Gesundheitsvorsorge<br />
9.4. Schulung / Prävention<br />
10. Kontrollen
1. Leitbild<br />
Die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter sowie Drittpersonen, welche sich in unserem Arbeitsumfeld aufhalten,<br />
sind der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ein zentrales Anliegen.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ist bestrebt, dass unsere<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Gesundheit<br />
bewahren. Wir betreiben dazu aktiven Gesundheitsschutz durch Motivation,<br />
Information, Schulung und Kontrolle.<br />
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong><br />
<strong>Erica</strong> sind verpflichtet, mit ihrem Verhalten die Sicherheit ihrer Person, der Betreuten<br />
und diejenige ihrer Arbeitskollegen mit zu gewährleisten.<br />
Den präventiven, technischen und organisatorischen Massnahmen wird eine hohe<br />
Priorität zugewiesen; dazu stellt die <strong>Stiftung</strong> angemessene und geeignete<br />
Ressourcen zur Verfügung.<br />
Zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten werden alle Massnahmen<br />
getroffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik<br />
anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (UVG Art. 82).<br />
Durch das Sicherheitsmanagement soll langfristig die Arbeitssicherheit und der<br />
Gesundheitsschutz stetig erhöht werden. Die betriebsbezogenen Sicherheitsziele<br />
werden jährlich definiert.<br />
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit<br />
<strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> werden anhand einer entsprechenden Checkliste in unser<br />
<strong>Sicherheitskonzept</strong> eingearbeitet.<br />
2. Sicherheitsorganisation<br />
2.1.Verantwortungsbereiche der Sicherheitsorganisation in der <strong>Stiftung</strong><br />
Arbeitnehmende<br />
Ausführungsverantwortung<br />
Arbeitgeber<br />
Gesamtverantwortung<br />
25.08.2008 TB - 3 -<br />
Spezialisten<br />
für Arbeitssicherheit<br />
Fachverantwortung
2.2.Organigramm Sicherheitsverantwortliche der <strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
BeSibe<br />
Internat <strong>Villa</strong> Sandhubel<br />
BeSibe<br />
Werkstätte<br />
BeSibe<br />
Internat <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
2.3. Aufgaben und Verantwortung<br />
Sicherheitsverantwortlicher<br />
Geschäftsleitung<br />
KOPAS<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
BeSibe<br />
Aussenwohnungen<br />
Sicherheitsverantwortlicher der Geschäftsleitung<br />
- Legt die Politik in Bezug auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit fest.<br />
- Ist verantwortlich für die Einführung und die Branchenlösung im Betrieb.<br />
- Bestimmt den KOPAS für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.<br />
- Delegiert Kompetenzen an das Kader, den KOPAS, die BeSibe in den<br />
Bereichen und die Mitarbeitenden.<br />
- Gesteht allen Arbeitnehmenden oder deren Vertretungen im Betrieb für alle<br />
Fragen der Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz ein Mitspracherecht ein.<br />
KOPAS: Koordinationsperson für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit<br />
- Ist verantwortlich für die Pflege des Arbeitssicherheitsmanagementsystems.<br />
- Führt interne Kontrollen durch.<br />
- Ist interne Koordinationsstelle für die Belange von Gesundheitsschutz und<br />
Arbeitssicherheit.<br />
- Ist Ansprechpartner gegen innen bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeits-<br />
sicherheit.<br />
- Berät fachlich richtig. Wenn das Fachwissen fehlt, ist die<br />
Koordinationsperson Arbeitssicherheit (KOPAS) Schnittstelle zu INSOS<br />
SECURIT (ASA- Pool).<br />
- Informiert innerbetrieblich über Neuerungen und Änderungen bezüglich<br />
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.<br />
- Koordiniert die internen Schulungen aller Mitarbeitenden bezüglich<br />
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.<br />
- Ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Gefahrenermittlung besorgt.<br />
- Führt die Massnahmenliste sowie das Sicherheitshandbuch.<br />
25.08.2008 TB - 4 -<br />
BeSibe<br />
Internat <strong>Villa</strong> Morger<br />
BeSibe<br />
Steinbildhauerei<br />
BeSibe<br />
Ausbildungszentrum
BeSibe: Bereichssicherheitsbeauftragter<br />
- Befolgt Vorschriften und Weisungen bezüglich Gesundheitsschutz und<br />
Arbeitssicherheit.<br />
- Benutzt die vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.<br />
- Beseitigt und meldet Mängel.<br />
- Meldet Beinaheunfälle, durchgeführte Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen.<br />
- Haben den INSOS SECURIT - Grundkurs besucht.<br />
3. Ausbildung, Instruktion, Information<br />
- Alle Mitarbeitenden der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
werden regelmässig über die Gefahren mit allgemeinen und<br />
branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe von Checklisten<br />
informiert.<br />
- Neue Mitarbeitende in der <strong>Stiftung</strong> werden in die Belange von Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz eingeführt.<br />
- Mitarbeitende der <strong>Stiftung</strong>, welche besondere Kenntnisse für ihre Arbeit<br />
benötigen, werden an geeigneten Ausbildungsstätten ausgebildet.<br />
- Instruktionen und Ausbildungen werden im Handbuch dokumentiert.<br />
- In den verschiedenen Bereichen der <strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> ist das Thema<br />
Sicherheit in den Traktanden als fixer Punkt enthalten.<br />
- Die Bereichssicherheitsverantwortlichen (BeSibe) treffen sich periodisch mit<br />
dem KOPAS und dem Sicherheitsverantwortlichen der Geschäftsleitung.<br />
4. Sicherheitsregeln<br />
- Die <strong>Stiftung</strong> achtet darauf, dass in den verschiedenen Ausbildungsstätten,<br />
Wohnhäusern und den Aussenwohnungen die richtigen Arbeitskleider<br />
getragen, und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln eingehalten<br />
werden.<br />
- Sicherheit- und Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden,<br />
sich jederzeit richtig zu verhalten. Bei den alltäglichen sowie bei<br />
risikoreichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Regeln und<br />
Sicherheitsbestimmungen unerlässlich. Die Ausbildungsstätten,<br />
Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark werden periodisch<br />
kontrolliert und dokumentiert.<br />
- Instandhaltung der Maschinen, Geräte und Einrichtungen der <strong>Stiftung</strong><br />
werden gemäss den Regeln der Hersteller fachgerecht ausgeführt und<br />
dokumentiert. Maschinen, Geräte und Einrichtungen welche nicht den<br />
Sicherheitsnormen entsprechen, werden fachgerecht nachgerüstet.<br />
- Beim Kauf von neuen Geräten und Maschinen wird darauf geachtet, dass<br />
die Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung vorhanden sind.<br />
25.08.2008 TB - 5 -
<strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
Bahnhofstr. 22<br />
6244 Nebikon<br />
- Internat<br />
- Verwaltung<br />
- Wäscherei<br />
5. Gefahrenermittlung<br />
5.1. Gebäude<br />
5.02. Fahrzeuge<br />
Objekte der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
<strong>Villa</strong> Sandhubel<br />
Walliswilerweg 2<br />
4853 Murgenthal<br />
- Internat<br />
- Hauswirtschaft<br />
<strong>Villa</strong> Morger<br />
Im Winkel 12<br />
6244 Nebikon<br />
Nebengebäude Nebengebäude Nebengebäude<br />
-Zentraleküche<br />
- Handarbeit<br />
- Werkstatt Gärtn.<br />
Nebengebäude<br />
- Maschinendep.<br />
Nebengebäude<br />
- Treibhaus<br />
Nebengebäude<br />
- Pavillon<br />
Schulung<br />
Ausbildungszentr<br />
Bahnhofstr. 8<br />
6244 Nebikon<br />
- Internat - Sonderschule<br />
- Schriftenatelier<br />
- Hauswart<br />
- Malatelier<br />
- Garagen<br />
25.08.2008 TB - 6 -<br />
Werkstätte<br />
Egolzwilerstr. 8<br />
6244 Nebikon<br />
- Abpackerei<br />
- Werkstatt<br />
- Movie<br />
- Aufenthaltsraum<br />
- 1 Wohnung<br />
Steinbildhauerei<br />
Sternmatt 13<br />
6242 Wauwil<br />
Fahrzeugpark der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
VW Bus 16 Plätze<br />
LU 180 941 Sonderschule<br />
VW Bus 12 Plätze<br />
AG 337 052 <strong>Villa</strong> Sandhubel<br />
Toyota Hiace Bus<br />
LU 199 598 Steinbildhauerei<br />
VW Pic-Up<br />
AG 222 636 Gärtnerei<br />
Mazda ( <strong>Villa</strong> Flizer)<br />
LU 192 264 Betreuung<br />
Citroën Berlingo<br />
LU 134 458 Anlagewartung<br />
Renault Bus<br />
LU 89 583 Werkstatt<br />
Anhänger<br />
LU 223 214 Sonderschule<br />
24 Aussen-<br />
Wohnungen<br />
in Nebikon<br />
- Tiefgarage<br />
in Nebikon
5.3. Sicherheit<br />
- Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie erkannt werden. Zu den<br />
zentralen Aufgaben der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
gehört deshalb die Ermittlung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.<br />
5.4. Kontrollen<br />
- Mit ausgewählten INSOS- und Suva- Checklisten, werden alle<br />
Ausbildungsstätten, Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark<br />
der <strong>Stiftung</strong>, periodisch auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie auf<br />
gefährliche Stoffe geprüft und dokumentiert.<br />
- Änderungen und Umbauten an Gebäuden und Maschinen müssen gemeldet<br />
werden. Die gemachten Änderungen werden überprüft und dokumentiert.<br />
- Unfälle und Beinaheunfälle müssen dem KOPAS gemeldet werden, diese<br />
werden erfasst und dokumentiert.<br />
5.5. Schwachstellenanalyse<br />
- Periodische Kontrollen der Gebäude, Wohnungen, Ausbildungsstätten,<br />
Fahrzeuge und Rapporte von Beinaheunfällen sind Grundlagen für eine<br />
gezielte Schwachstellenanalyse der <strong>Stiftung</strong>.<br />
5.6. Massnahmen<br />
- Aus den gezielten und periodischen Kontrollen, der Schwachstellenanalyse,<br />
und den daraus entstehenden Erkenntnissen werden Massnahmen<br />
getroffen.<br />
- Die Durchführung der entsprechenden Massnahmen wird von Fachpersonen<br />
oder von MitarbeiterInnen der <strong>Stiftung</strong>, die das entsprechende Fachwissen<br />
haben, und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ausgeführt.<br />
- Massnahmen und deren Durchführungen, werden kontrolliert und im<br />
Sicherheitshandbuch dokumentiert.<br />
6. Massnahmenplanung<br />
Um innerhalb der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> eine gute<br />
Akzeptanz für die Schutzmassnahmen zu erhalten, werden Mitarbeitenden in die<br />
Massnahmenplanung miteinbezogen.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> stützt sich bei der Massnahmenplanung und deren Realisierung in erster<br />
Linie auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten<br />
(UVG) und auf das Arbeitsgesetz über den Gesundheitsschutz (ArG).<br />
- Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und<br />
Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung<br />
25.08.2008 TB - 7 -
notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen<br />
Verhältnissen angemessen sind.<br />
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen<br />
und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.<br />
- Art. 6 Abs. 1 und 3 ArGV<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der<br />
Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung<br />
notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen<br />
des Betriebes angemessen sind. Er hat auch erforderlichen Massnahmen<br />
zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.<br />
7. Notfallorganisation<br />
Die Notfallorganisation ist in der <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong><br />
ein zentraler Punkt. In allen Gebäuden, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten<br />
der <strong>Stiftung</strong> sind Hinweisblätter mit Notfallnummern und Sofortmassnahmen platziert.<br />
Standorte von Erst-Hilfe-Material und Krankenzimmern sowie feuerhemmenden<br />
Hilfsmitteln sind stets griffbereit und allen Mitarbeitenden und Betreuten bekannt. Die<br />
verschiedenen Standorte sowie Fluchtwege sind mit entsprechenden<br />
Hinweisschildern markiert.<br />
Um in einer allfälligen Notsituation sachgemäss handeln zu können, erhalten die<br />
Mitarbeitenden und Betreuten regelmässige Schulungen und Weiterbildungen.<br />
Die Bereichssicherheitsbeauftragten (BeSibe) der <strong>Stiftung</strong> erhalten regelmässig ein<br />
Kontrollblatt mit Aufgaben, dass ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden<br />
muss.<br />
Alle Veränderungen an Gebäuden, Kontrollen sowie interne oder externe<br />
Schulungen, die das Thema Sicherheit und Notfallorganisation betreffen, werden im<br />
Sicherheitshandbuch dokumentiert.<br />
8. Mitwirkung<br />
Die aktive Mitwirkung von Mitarbeitenden wird namentlich durch deren Einbezug<br />
beim Ausfüllen von Kontroll- und Checklisten sowie bei der Gefahrenermittlung und<br />
Massnahmenplanung sichergestellt.<br />
Jeder Mitarbeitende ist verantwortlich allfällig festgestellte Mängel dem KOPAS<br />
(Koordinationsperson) sofort zu melden. Die <strong>Stiftung</strong> orientiert frühzeitig über<br />
geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Regelungen, etc.) und gibt<br />
den Mitarbeitenden die Gelegenheit zur Stellungsnahme.<br />
25.08.2008 TB - 8 -
9. Gesundheitsschutz<br />
9.1. Gesundheitsvorsorge<br />
- Die <strong>Stiftung</strong> für sozialtherapeutische Arbeit <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong> arbeitet mit einem<br />
eigenen Hausarzt, mit externen Psychologen, Therapeuten und Ärzten<br />
zusammen. Die <strong>Stiftung</strong> orientiert sich an den Vorgaben und Mitteilungen<br />
des Bundsamtes für Gesundheit (BAG).<br />
- In den alltäglichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Gesundheitsregeln<br />
unerlässlich. Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden<br />
sich jederzeit richtig zu verhalten.<br />
- Notsituationen wie z.B. Pandemiefall sind von den Sicherheitsverantwortlichen<br />
der <strong>Stiftung</strong> organisiert und medizinisch durch den<br />
Hausarzt geregelt. Im Krisenfall gelten die kantonalen und regionalen<br />
Konzepte der Krisenplanung. (Kantonaler Führungsstab,<br />
Kantonalärztlicher Dienst)<br />
- Die Tätigkeiten in den Wohnhäusern und an den Ausbildungsplätzen sind<br />
so ausgerichtet, dass die Gesundheit nicht gefährdet ist:<br />
- Einhaltung der Vorschriften betreffend Arbeitssicherheit<br />
- Tragen der richtigen Arbeitskleider<br />
- Geregelte Arbeitszeiten<br />
- Hygiene und Ergonomie in allen Bereichen<br />
- Vergabe der Tätigkeiten nach Möglichkeiten der Betreuten<br />
- Geregelte und betreute Mahlzeitenangebote<br />
- Beratung und Unterstützung für Freizeitangebote<br />
- Unterstützung bei der Medikamentenabgabe<br />
9.2. Schulung / Prävention<br />
- Regelmässige Schulungen und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden<br />
dienen dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsvorsorge in der<br />
<strong>Stiftung</strong>.<br />
- Neue Mitarbeitende in der <strong>Stiftung</strong> werden in die Belange von Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz eingeführt.<br />
- Alle Mitarbeitenden der <strong>Stiftung</strong> werden regelmässig über die Gefahren<br />
mit allgemeinen und branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe<br />
von Checklisten informiert.<br />
- Die Ausbildungsstätten, Wohnhäuser und Aussenwohnungen der <strong>Stiftung</strong>,<br />
werden periodisch auf Gesundheitsschutz, Hygiene und Ergonomie<br />
kontrolliert und dokumentiert.<br />
25.08.2008 TB - 9 -
10. Kontrollen<br />
Alle Gebäude, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten sowie die Fahrzeuge<br />
werden periodisch von der Koordinationsperson (KOPAS) der <strong>Stiftung</strong> kontrolliert.<br />
Die Ergebnisse und Auswertungen der Kontrollen werden den betreffenden<br />
Sicherheitsverantwortlichen der Bereiche (BeSibe) abgegeben.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> führt im Rahmen der Unfallverhütung eine jährliche Unfall- und<br />
Absenzenstatistik durch, um allfällige Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu<br />
erhalten. Die Auswertungen und Kontrollen werden dokumentiert und der<br />
Geschäftleitung zur Kenntnis weitergeleitet.<br />
Der Präsident<br />
Ruedi Spätig<br />
Geschäftsleitung<br />
Ursula Disler<br />
KOPAS<br />
Toni Bachmann<br />
Nebikon, 21.November 2007 UD/TB<br />
Das originalunterzeichnete Konzept,<br />
befindet sich in der Verwaltung der<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Erica</strong>.<br />
Genehmigt durch den <strong>Stiftung</strong>srat am: 28.November 2007<br />
25.08.2008 TB - 10 -