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Ausgabe 03/2013 vom 20.03.2013 - Treuenbrietzen

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23. Jahrgang <strong>Treuenbrietzen</strong>, den 20.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ...................................................... 1<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ........................................................................... 1<br />

Beschlüsse aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

im Jahr <strong>2013</strong> <strong>vom</strong> 04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> .................................................................. 1<br />

Straßenbaubeitragssatzung (-SBS-) der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und<br />

der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf,<br />

Lobbese, Lühsdorf, Niebelhorst, Marzahna, Niebel und Rietz über<br />

die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Anlagen im Bereich<br />

von Straßen, Wegen und Plätzen ............................................................ 1<br />

Satzung der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)<br />

(Erschließungsbeitragssatzung – EBS) .................................................. 4<br />

Abstimmungsbekanntmachung<br />

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens<br />

„Hochschulen erhalten“ ............................................................................ 6<br />

Bekanntmachungsanordnung - 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„An der Bismarkstraße-Nord“ .................................................................. 7<br />

Bekanntmachung- 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„An der Bismarkstraße-Nord“ .................................................................. 7<br />

Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht zur Weitergabe<br />

von Daten gemäß § 33 Abs.1 - 5 des Gesetzes über das Meldewesen<br />

im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG) .. 8<br />

Vergabe entgeltlicher Jahresjagderlaubnisscheine................................ 9<br />

Ausschreibung zur Schöffenwahl .......................................................... 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4<br />

Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

in den Gemarkungen <strong>Treuenbrietzen</strong> und Bardenitz .............................. 9<br />

Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken 9<br />

Gewässerschau <strong>2013</strong> ........................................................................... 10<br />

Ortsteil Bardenitz................................................................................ 10<br />

Einladung zur Generalversammlung der Waldgenossenschaft<br />

Bardenitz e.G........................................................................................... 10<br />

Ortsteil Brachwitz ...............................................................................10<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Brachwitz................................................................................................ 10<br />

Ortsteil Lobbese................................................................................. 10<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Zeuden ................10<br />

Ortsteil Lühsdorf ................................................................................ 10<br />

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Lühsdorf .................................................................... 10<br />

Ortsteil Marzahna ...............................................................................10<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung der FBG-WG „Fläming“ Marzahna 10<br />

Bürgerinformation zur Abwendung gesundheitlicher<br />

Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner ......................10<br />

Sitzungstermine ................................................................................. 11<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschlüsse aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

im Jahr <strong>2013</strong> <strong>vom</strong> 04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

I. Öffentlicher Teil<br />

Benennung eines Mitgliedes im „Verein zur Förderung der Partnerschaft<br />

mit den Gemeinden Amilly (Frankreich) und<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> (Land Brandenburg) e.V.<br />

Beschluss Nr. 08/02/13<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

1. Als Mitglied im „Verein zur Förderung der Partnerschaft mit den Gemeinden<br />

Amilly (Frankreich) und <strong>Treuenbrietzen</strong> (Land Brandenburg)<br />

e.V.“ wird der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr<br />

Michael Mrochen benannt.<br />

2. Als stellvertretende Mitglieder benennt die Stadtverordnetenversammlung<br />

den ersten stellvertretenden Vorsitzenden der SVV,<br />

Herrn Gerald Paul und den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden<br />

der SVV, Herrn Manfred Lukas.<br />

Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und<br />

der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim,<br />

Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Niebelhorst, Marzahna, Niebel<br />

und Rietz über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von<br />

Anlagen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen – hier: rückwirkendes<br />

Inkraftsetzen<br />

Beschluss Nr. 09/02/13<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Straßenbaubeitragssatzung<br />

(-SBS-) der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und der Ortsteile Bardenitz,<br />

Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Niebelhorst,<br />

Marzahna, Niebel und Rietz über die Erhebung von Beiträgen für<br />

den Ausbau von Anlagen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen.<br />

Anlagen 01: Satzung<br />

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen<br />

gefasst.<br />

Die Satzung ist ab Seite 1 dieses Amtsblattes abgedruckt.<br />

Satzung der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />

nach dem Baugesetzbuch (BauGB) –<br />

Erschließungsbeitragssatzung (EBS)<br />

Beschluss Nr. 10/02/13<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem<br />

Baugesetzbuch (BauGB) (Erschließungsbeitragssatzung - EBS).<br />

Anlage 01: Satzung<br />

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung<br />

gefasst.<br />

Die Satzung ist ab Seite 4 dieses Amtsblattes abgedruckt.<br />

Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(Waldflächen Jagdbogen IV a)<br />

Beschluss Nr. 11/02/13<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Kaufantrag abzulehnen.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Straßenbaubeitragssatzung<br />

(-SBS-)<br />

der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und der Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,<br />

Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf,<br />

Niebelhorst, Marzahna, Niebel und Rietz über die Erhebung<br />

von Beiträgen für den Ausbau von Anlagen im Bereich von<br />

Straßen, Wegen und Plätzen<br />

Aufgrund der §§ 3 und 28 Absatz (Abs.) 2 Satz 1 Nummer (Nr.) 9 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) <strong>vom</strong> 18.<br />

Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

der Entscheidungsformel <strong>vom</strong> 26. Februar <strong>2013</strong> (GVBl.I/<br />

13, [Nr. 07] in Verbindung mit §§ 1, 2, 8 und 10a des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geän-


Nr. <strong>03</strong>/13 - 2 -<br />

dert durch Gesetzes <strong>vom</strong> 29. November 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 37]) hat die<br />

Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> in der Sitzung am<br />

04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> (Beschluss-Nr.09/02/13) folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Erhebung des Beitrages<br />

(Anlagenbegriff nach § 8 KAG)<br />

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung,<br />

Erneuerung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen<br />

Straßen, Wege, Plätze und Zufahrten und als Gegenleistung für<br />

die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen den Eigentümern,<br />

Erbbauberechtigten und Nutzern gemäß § 8 Abs. 2 Sätze 4 - 6<br />

KAG gebotenen wirtschaftlichen Vorteile, erhebt die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />

(1)Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für<br />

(a) den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung<br />

der für die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung<br />

der Anlagen benötigten Grundflächen,<br />

(b) den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten<br />

Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme,<br />

(c) die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von<br />

(aa) Fahrbahn,<br />

(bb) Rinnen und Bordsteinen,<br />

(cc) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,<br />

(dd) Gehwegen,<br />

(ee) Radwegen,<br />

(ff) kombinierten Geh- und Radwegen,<br />

(gg) Beleuchtungseinrichtungen,<br />

(hh) Entwässerungseinrichtungen,<br />

(ii) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,<br />

(jj) Parkflächen einschließlich Standspuren und Haltestellen,<br />

(kk) unselbständigen Grünanlagen.<br />

(2)Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind als<br />

die anschließenden freien Strecken.<br />

(3)Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />

(a) für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen,<br />

Wege und Plätze,<br />

(b) für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr<br />

mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen),<br />

ferner für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den<br />

dazugehörenden Rampen.<br />

§ 3<br />

Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes<br />

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen<br />

ermittelt.<br />

§ 4<br />

Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand<br />

(1)Die Stadt trägt den Teil des Aufwandes, der<br />

(a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit<br />

entfällt,<br />

(b) bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen<br />

Grundstücke entfällt.<br />

Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zutragen.<br />

(2)Überschreiten Anlagen die nach Abs. 3 anrechenbaren Breiten, so<br />

trägt die Stadt den durch die Überschreitung verursachten Mehraufwand<br />

allein. Bei den Bundes-, Landes und Kreisstraßen beziehen<br />

sich die anrechenbaren Breiten der Fahrbahnen auf die Breiten, die<br />

über die beitragsfreie Fahrbahnbreite nach § 2 Abs. 2 hinausgeht.<br />

(3)Der Gemeindeanteil am Aufwand nach Abs. 1 Satz 2 und die anrechenbaren<br />

Breiten der Anlagen werden wie folgt festgesetzt:<br />

bei der (Straßenart) anrechenbare insonstigen Gemeinde-<br />

Breite in Kern-, Baugebieten anteil<br />

Gewerbe- und<br />

Industriegebieten<br />

A. Anliegerstraße<br />

a.) Fahrbahn 8,50 m 5,50 m 25 v. H.<br />

b.) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 25 v. H.<br />

c.) Radweg je 1,75 m je 1,75 m 25 v. H.<br />

d.) komb. Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 25 v. H.<br />

e.) unselbständige<br />

Parkflächen/Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 25 v. H.<br />

f.) unselbst. Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 25 v. H.<br />

g.) Beleuchtung 25 v. H.<br />

h.) Oberflächenentwässerung 25 v. H.<br />

B. Haupterschließungsstraßen<br />

a.) Fahrbahn 8,50 m 6,50 m 60 v. H.<br />

b.) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 40 v. H.<br />

c.) Radweg je 1,75 m je 1,75 m 40 v. H.<br />

d.) komb. Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 40 v. H.<br />

e.) unselbständige<br />

Parkflächen/Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 40 v. H.<br />

f.) unselbst. Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 40 v. H.<br />

g.) Beleuchtung 40 v. H.<br />

h.) Oberflächenentwässerung 40 v. H.<br />

C. Hauptverkehrsstraßen<br />

a.) Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 75 v. H.<br />

b.) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 40 v. H.<br />

c.) Radweg je 1,75 m je 1,75 m 40 v. H.<br />

d.) komb. Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 40 v. H.<br />

e.) unselbständige<br />

Parkflächen/Parkstreifen je 2,50 m je 2,00 m 40 v. H.<br />

f.) unselbst. Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 40 v. H.<br />

g.) Beleuchtung 40 v. H.<br />

h.) Oberflächenentwässerung 40 v. H.<br />

(4)Wenn bei einer Straße ein oder beide Parkstreifen fehlen, erhöht sich<br />

die anrechenbare Breite der Fahrbahn um die anrechenbare Breite<br />

des oder der fehlenden Parkstreifen, höchstens jedoch um je 2,50 m,<br />

falls und soweit auf der Straße eine Parkmöglichkeit geboten wird.<br />

(5)Bei den in Abs. 3 genannten Baugebieten handelt es sich um beplante<br />

wie unbeplante Gebiete. Die genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten.<br />

(6)Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche und<br />

sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren Breiten und<br />

Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für die anrechenbaren<br />

Breiten im Einzelfall durch Satzung festgesetzt.<br />

(7)Im Sinne der Absätze 3 und 4 gelten als<br />

(a) Anliegerstraßen<br />

Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden<br />

Grundstücke oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen<br />

Grundstücke dienen.<br />

(b) Haupterschließungsstraßen<br />

Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig<br />

dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen<br />

nach Ziffer 3 sind.<br />

(c) Hauptverkehrsstraßen<br />

Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem<br />

überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-,<br />

Landes- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb<br />

von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen<br />

liegen.<br />

(d) Fußgängergeschäftsstraßen<br />

Hauptgeschäftsstraßen, die in ihrer gesamten Breite dem<br />

Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte<br />

Nutzung für den Anliegerverkehr möglich ist.<br />

(e) Verkehrsberuhigte Bereiche<br />

Als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer ganzen<br />

Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch zeitlich<br />

unbegrenzt mit Kraftfahrzeugen benutzt werden können.<br />

(f) Sonstige Fußgängerstraßen<br />

Anliegerstraßen und Wohnwege, die in ihrer gesamten Breite dem<br />

Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine Nutzung für den Anliegerverkehr<br />

mit Kraftfahrzeugen möglich ist.<br />

(8)Grenzt eine Straße ganz oder in einzelnen Abschnitten mit einer Seite<br />

an ein Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet und mit der anderen Seite<br />

an ein sonstiges Baugebiet oder an einen im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteil und ergeben sich dabei nach Absatz 3 unterschiedliche anrechenbare<br />

Breiten, so gilt für die gesamte Straße die größte Breite.<br />

(9)Für Anlagen, die in Absatz 3 und 5 nicht erfasst sind oder bei denen<br />

die festgesetzten anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen<br />

offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Stadtverordnetenversammlung<br />

durch Satzung im Einzelfall die anrechenbaren Breiten<br />

und Anteile der Beitragspflichtigen.<br />

§ 5<br />

Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />

(1)Der nach den §§ 2 - 4 ermittelte Aufwand wird auf die vorteilhabenden<br />

Grundstücke nach deren Grundstücksflächen verteilt. Dabei wird die<br />

unterschiedliche Nutzung der vorteilhabenden Grundstücke nach Art


und Maß berücksichtigt.<br />

(2)Als Grundstücksfläche gilt<br />

(a) bei Grundstücken, die insgesamt im Geltungsbereich eines<br />

Bebauungsplans, einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb<br />

eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB)<br />

oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und<br />

teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils<br />

(§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,<br />

(b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplans<br />

oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und im Übrigen im<br />

Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebauungsplans<br />

oder der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB,<br />

(c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und keine Satzung<br />

nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb eines<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) und im Übrigen<br />

im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des<br />

Grundstücks,<br />

(d) bei Grundstücken, die über die sich nach b) ergebenden Grenze<br />

hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen<br />

der jeweiligen Straßengrenze oder im Fall c), zweiter Halbsatz<br />

der, der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Linie<br />

hierzu, die hinter der übergreifenden Bebauung oder der übergreifenden<br />

gewerblichen Nutzung verläuft,<br />

(e) bei Grundstücken, die nicht baulich oder gewerblich, sondern im<br />

Geltungsbereich eines Bebauungsplans nur in vergleichbarer<br />

Weise (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />

nutzbar sind oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks.<br />

(f) bei Grundstücken, die weder baulich noch gewerblich genutzt<br />

werden können, die Gesamtfläche des Grundstücks.<br />

(3)Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird<br />

die Fläche nach Abs. 2 vervielfacht mit<br />

(a) 1,00 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss<br />

(b) 1,25 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen<br />

(c) 1,50 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen<br />

(d) 1,75 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen<br />

(e) 2,00 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen<br />

(f) 0,50 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen<br />

Nutzung vergleichbarer Weise genutzt werden können (z.B.<br />

Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />

(g) 0,<strong>03</strong> bei Grundstücken, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt<br />

werden, von der Gesamtfläche des Grundstücks<br />

(4)Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:<br />

(a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen<br />

Zahl der Vollgeschosse.<br />

(b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse<br />

die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; wobei Bruchzahlen<br />

auf volle Zahlen auf - oder abgerundet werden.<br />

(c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der<br />

Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,0, wobei<br />

Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.<br />

(d) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />

vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu<br />

legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />

oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.<br />

(e) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel<br />

mehr als 1,40 m über die natürliche Geländeoberkante hinaus ragt<br />

und über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von<br />

mindestens 2,30 m hat. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung<br />

haustechnischer Anlagen (Installationsgeschosse) dienen,<br />

gelten nicht als Vollgeschosse.<br />

(5)Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der<br />

Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt,<br />

ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:<br />

(a) bei bebauten Grundstücken nach der Zahl der in der näheren<br />

Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, mindestens<br />

jedoch nach der Zahl der auf dem Grundstück tatsächlich vorhandenen<br />

Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen<br />

der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der<br />

Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3,0, wobei<br />

Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.<br />

(b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl<br />

der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Vollgeschosse.<br />

(c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die<br />

aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss<br />

zugrunde gelegt.<br />

- 3 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

(d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig<br />

oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.<br />

(6)Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden<br />

die in Abs. 3 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht<br />

(a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-,<br />

Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der<br />

Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,<br />

Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />

(b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch<br />

Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten<br />

Gebieten vorhanden oder zulässig ist;<br />

(c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b)<br />

bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher<br />

Weise genutzt werden (z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-,<br />

Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden) wenn diese Nutzung<br />

nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine<br />

derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung<br />

vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />

§ 6<br />

Abschnitte von Anlagen<br />

Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Anlage kann der Aufwand<br />

selbständig ermittelt und erhoben werden.<br />

Der Beitrag kann für<br />

§ 7<br />

Kostenspaltung<br />

01. Grunderwerb,<br />

02. Freilegung,<br />

<strong>03</strong>. Fahrbahn,<br />

04. Radweg,<br />

05. Gehweg,<br />

06. gemeinsame Geh- und Radwege,<br />

07. Parkflächen,<br />

08. Beleuchtung,<br />

09. Oberflächenentwässerung,<br />

10. unselbständige Grünanlagen,<br />

gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. Der Beschluss<br />

über Kostenspaltung wird durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.<br />

§ 8<br />

Vorausleistungen und Ablösung<br />

(1)Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist,<br />

kann die Stadt Vorausleistungen in angemessener Höhe erheben. Ist<br />

die Beitragspflicht sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheids<br />

noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt<br />

werden. Hierauf ist im Vorausleistungsbescheid hinzuweisen.<br />

Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen,<br />

auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist.<br />

(2)Der Straßenbaubeitrag kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag abgelöst<br />

werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen<br />

Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden<br />

Straßenbaubeitrages. Ein Anspruch auf Abschluss eines Ablösungsvertrages<br />

besteht nicht.<br />

§ 9<br />

Kostenersatz für Grundstückszufahrten<br />

(1)Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung<br />

sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt<br />

zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen<br />

und Plätzen ist der Stadt in der tatsächlich geleisteten Höhe zu<br />

ersetzen. Vom Ersatz der Kosten für die Unterhaltung sind Kosten für<br />

die Straßenreinigung und den Winterdienst ausgenommen. Für den<br />

Kreis der Ersatzpflichtigen gilt § 12 dieser Satzung entsprechend.<br />

(2)Wird eine Überfahrt über einen Geh- oder Radweg aufwendiger hergestellt,<br />

erneuert oder verändert als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis<br />

für einen solchen Geh- oder Radweg entspricht, werden Mehrkosten<br />

für den Bau und die Unterhaltung verlangt. Absatz 1 findet entsprechende<br />

Anwendung.<br />

(3)Der Ersatzanspruch nach den Absätzen 1 und 2 entsteht mit der Herstellung<br />

der Benutzbarkeit der Grundstückszufahrt oder Überfahrt über den<br />

Geh- oder Radweg, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.<br />

§ 10<br />

sonstige Straßen<br />

Im Falle des Ausbaus von sonstigen öffentlichen Straßen i. S. von § 3<br />

Abs. 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes ist für jede Maßnahme<br />

eine gesonderte Beitragssatzung zu erlassen.


Nr. <strong>03</strong>/13 - 4 -<br />

§ 11<br />

Entstehung der Beitragspflicht<br />

(1)Die Beitragspflicht entsteht mit der<br />

a)endgültigen Herstellung der Anlage<br />

b)endgültigen Herstellung des Abschnittes gem. § 6<br />

c)Beendigung der Teilmaßnahme gem. § 7<br />

(2)Ist die Maßnahme mit Grunderwerb verbunden, so ist auch Merkmal<br />

der endgültigen Herstellung, dass die Grundstücke in das Eigentum<br />

der Gemeinde übergehen.<br />

§ 12<br />

Beitragspflichtige<br />

(1)Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.<br />

(2)Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle<br />

des Eigentümers der Erbbauberechtigte.<br />

(3)Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an<br />

die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes<br />

<strong>vom</strong> 21. September 1994 (BGBI. I S 2457) genannten<br />

natürlichen und juristischen Personen des privaten und des<br />

öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht<br />

nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages das Wahlrecht<br />

über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des<br />

Grundstücks gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes<br />

bereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nutzers<br />

keine nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden<br />

und Einwendungen geltend gemacht worden sind, anderenfalls bleibt<br />

die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt.<br />

(4)Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter und Nutzer sind verpflichtet,<br />

alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß<br />

und unverzüglich nach Aufforderung durch die Stadt zu machen und<br />

nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Stadt die<br />

notwendige Unterstützung zu gewähren.<br />

(5)Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 13<br />

Fälligkeit<br />

Der Straßenbaubeitrag, die Vorauszahlung sowie der Kostenersatz<br />

werden einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.<br />

§ 14<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt rückwirkend zum 14.10.2007 in Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, den 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Michael Knape,<br />

Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Siegel<br />

Satzung der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)<br />

(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)<br />

Aufgrund der §§ 3 und 28 Absatz (Abs.) 2 Satz 1 Nummer (Nr.) 9 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) <strong>vom</strong> 18. Dezember<br />

2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Bekanntmachung<br />

der Entscheidungsformel <strong>vom</strong> 26. Februar <strong>2013</strong> (GVBl.I/<br />

13, [Nr. 07] in Verbindung mit § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 22. Juli 2011<br />

(BGBl. I S. 1509) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> in der Sitzung am 04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> (Beschluss-Nr.10/02/13)<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

Inhaltsübersicht<br />

§ 1 Erhebung eines Erschließungsbeitrages<br />

§ 2 Art der Erschließungsanlagen<br />

§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes<br />

§ 4 Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand<br />

§ 5 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes<br />

§ 6 Nutzungsfaktor für baulich, gewerblich oder industriell nutzbare<br />

Grundstücksflächen<br />

§ 7 Nutzungsfaktoren für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung<br />

§ 8 Abschnitte von Anlagen und Erschließungseinheit<br />

§ 9 Kostenspaltung<br />

§ 10 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen<br />

§ 11 Beitragspflichtige<br />

§ 12 Vorausleistung und Ablösung<br />

§ 13 Fälligkeit<br />

§ 14 Inkrafttreten<br />

§ 1<br />

Erhebung eines Erschließungsbeitrages<br />

Zur teilweisen Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes<br />

für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> entsprechend<br />

den Bestimmungen des BauGB Erschließungsbeiträge nach Maßgabe<br />

dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Art der Erschließungsanlagen<br />

(1)Erschließungsanlagen sind<br />

1. die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze in<br />

reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, Kerngebieten,<br />

Industriegebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten,<br />

2. die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit<br />

Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der<br />

Baugebiete (z. B. Fußwege, Radwege, Wohnwege),<br />

3. Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Sammelstraßen sind öffentliche<br />

Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau<br />

bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind),<br />

4. Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,<br />

soweit sie Bestandteil der in den Nr. 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen<br />

sind (unselbständige Parkflächen und Grünanlagen).<br />

(2)Bei selbständigen Parkflächen und Grünanlagen, die nach städtebaulichen<br />

Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig<br />

sind sowie bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

werden die Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die<br />

Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes durch Satzung<br />

im Einzelfall abweichend oder ergänzend geregelt.<br />

§ 3<br />

Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes<br />

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlich<br />

für die beitragsfähige Maßnahme entstandenen Kosten ermittelt.<br />

§ 4<br />

Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand<br />

Die Stadt trägt 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.<br />

§ 5<br />

Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes<br />

(1)Der nach dem § 3 ermittelte und gemäß § 4 reduzierte Erschließungsaufwand<br />

wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet)<br />

verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen<br />

Grundstücke nach Maß und Art in den §§ 6 und 7 berücksichtigt.<br />

(2)Als Grundstück gilt in der Regel der Grundstücksbegriff des Grundbuchrechts<br />

(formeller Grundstücksbegriff).<br />

(3)Bei Grundstücken, die baulich, gewerblich oder industriell nutzbar<br />

sind, gilt als Grundstücksfläche bei Grundstücken innerhalb des<br />

Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB), bei Grundstücken<br />

im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und innerhalb<br />

einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB die Gesamtfläche des Grundstücks.<br />

Gleiches gilt für Grundstücke, die teilweise im Geltungsbereich<br />

eines Bebauungsplans und mit der Restfläche im unbeplanten Innenbereich<br />

(§ 34 BauGB) liegen.<br />

(4)Bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplanes oder<br />

einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB in den Außenbereich (§ 35<br />

BauGB) hinausreichen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche im Bereich<br />

des Bebauungsplanes bzw. die Fläche im Satzungsbereich.<br />

(5)Bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

(§ 30 BauGB), die auf Grund ihrer Grundstückstiefe nur teilweise<br />

im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Übrigen im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB) liegen, gilt als Grundstücksfläche<br />

a)soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen (Anliegergrundstücke),<br />

die Fläche zwischen der Straßengrenze und einer<br />

im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie.<br />

b)soweit sie an die Erschließungsanlage nicht angrenzen (Hinterliegergrundstücke),<br />

die Fläche zwischen der Grenze des Anliegergrundstücks<br />

und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden<br />

Linie. Grundstücksteile, die lediglich die wegmäßige Verbindung<br />

zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung<br />

der Grundstückstiefe unberücksichtigt.<br />

Werden einzelne Grundstücke tatsächlich über die festgelegte Tiefenbegrenzungslinie<br />

hinaus baulich oder erschließungsbeitragsrechtlich<br />

vergleichbar genutzt, so verschiebt sich die Linie bis zur hinteren<br />

Front des tatsächlich errichteten Baukörpers.<br />

(6)Bei Grundstücken, die nicht baulich, gewerblich oder industriell, sondern<br />

wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in<br />

vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Freibäder, Sport- und


Festplätze) oder im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) so genutzt<br />

werden, gilt als Grundstücksfläche die Gesamtfläche des Grundstücks.<br />

§ 6<br />

Nutzungsfaktor für baulich, gewerblich oder industriell<br />

nutzbare Grundstücksflächen<br />

(1)Der maßgebliche Nutzungsfaktor der Grundstücke, die baulich, gewerblich<br />

oder industriell nutzbar sind, wird durch die Zahl der Geschosse<br />

bestimmt.<br />

Geschosse im Sinne dieser Satzung sind die ein Gebäude horizontal<br />

gliedernden Ebenen, die jeweils durch eigene (Geschoss)Decken<br />

voneinander getrennt sind und in denen sich die Räume des Gebäudes<br />

befinden. Geschosse verfügen über einen eigenen unteren und<br />

oberen baulichen Abschluss; seitliche Abgrenzungen sind nicht erforderlich.<br />

Insoweit genügt vielmehr, dass der notwendige obere bauliche<br />

Abschluss z. B. auf Pfeilern oder Stützen ruht. Befindet sich<br />

zwischen dem oberen Abschluss und dem Dach ein (Hohl)Raum,<br />

erfüllt dieser nur dann den Geschossbegriff, wenn die Räumlichkeit<br />

den Kriterien für Aufenthaltsräume genügt.<br />

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden<br />

Aufenthalt von Menschen bestimmt oder nach Lage und Größe dazu<br />

geeignet sind.<br />

Danach ist der dauerhafte Aufenthalt von Menschen in Dachgeschossen<br />

nur zulässig, wenn mindestens die Hälfte der Grundfläche eine<br />

lichte Höhe von mindestens 2,40 m aufweist. Raumteile mit einer lichten<br />

Höhe unter 1,50 m bleiben dabei außer Betracht. Bei nachträglichem<br />

Ausbau von Dachräumen genügt eine lichte Höhe von 2,30 m.<br />

(2)Der Nutzungsfaktor beträgt beim ersten Geschoss 1,0 und erhöht<br />

sich je weiteres Geschoss um 0,25. Die Grundstücksfläche wird<br />

vervielfacht mit dem entsprechend ermittelten Nutzungsfaktor.<br />

(3)Als Zahl der Geschosse gilt bei Grundstücken, die ganz oder teilweise<br />

im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen,<br />

a)die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Geschosse,<br />

b)für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Geschosse die Höhe<br />

der baulichen Anlagen festgesetzt ist, die höchstzulässige Höhe<br />

geteilt durch 3,0, wobei Bruch<br />

c)für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Geschosse noch die<br />

Höhe der baulichen Anlagen sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt<br />

ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl<br />

auf ganze Zahlen abgerundet,<br />

d)auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen,<br />

die Zahl von einem Geschoss,<br />

e)für die im Bebauungsplan eine gewerbliche bzw. industrielle Nutzung<br />

ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Geschoss,<br />

f) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Geschosse noch<br />

die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist,<br />

die nach der näheren Umgebung höchstzulässige Zahl der Geschosse.<br />

g)Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Geschosse<br />

vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen;<br />

dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder<br />

die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden.<br />

(4)Als Zahl der Geschosse gilt bei Grundstücken, die außerhalb des<br />

Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, wenn sie<br />

a)bebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Geschosse, mindestens jedoch die Zahl der auf dem<br />

Grundstück tatsächlich vorhandenen Geschosse,<br />

b)unbebaut, aber bebaubar sind, die Zahl der auf den Grundstücken<br />

der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse.<br />

Abs. 3 Buchstaben d) und e) gelten entsprechend.<br />

(5)Zur Berücksichtung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden<br />

die in Abs. 2 festgesetzten Nutzungsfaktoren um 0,5 erhöht<br />

a)bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-,<br />

Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten,<br />

b)bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch<br />

Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten<br />

Gebieten vorhanden oder zulässig ist,<br />

c)bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b)<br />

bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher<br />

Weise genutzt werden (z. B. Grundstücke mit Post-, Büro-, Verwaltungs-,<br />

Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese<br />

Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt<br />

eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung<br />

vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />

§ 7<br />

Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung<br />

(1)Bei Grundstücken mit sonstiger Nutzung gelten als Nutzungsfaktoren<br />

- 5 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

bei Grundstücken, die<br />

1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht<br />

baulich, gewerblich oder industriell, sondern nur in vergleichbarer Weise<br />

nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Freibäder, Sport- und Festplätze) 0,5<br />

2. im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) z. B. als Friedhöfe,<br />

Freibäder, Sport- und Festplätze genutzt werden 0,5<br />

(2)Die Bestimmung der Geschosse richtet sich nach § 6 Abs. 1.<br />

§ 8<br />

Abschnitte von Anlagen und Erschließungseinheit<br />

(1)Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer Anlage kann der Aufwand<br />

selbstständig ermittelt und erhoben werden.<br />

(2)Für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung der<br />

Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), kann der Erschließungsaufwand<br />

insgesamt ermittelt werden.<br />

(3)Der Beschluss über die Abschnittsbildung und Bildung einer Erschließungseinheit<br />

wird durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.<br />

§ 9<br />

Kostenspaltung<br />

(1)Ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge kann der Erschließungsbeitrag<br />

selbstständig erhoben werden für:<br />

1. den Grunderwerb für die öffentliche Verkehrsfläche<br />

2. die Freilegung der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

3. Fahrbahn<br />

4. Gehweg<br />

5. Radweg<br />

6. kombinierten Geh- und Radweg<br />

7. unselbständige Parkflächen/ Parkstreifen<br />

8. unselbständige Grünanlage<br />

9. Beleuchtung<br />

10. Oberflächenentwässerung<br />

(2)Der Beschluss über Kostenspaltung wird durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

gefasst.<br />

§ 10<br />

Merkmale der endgültigen Herstellung der<br />

Erschließungsanlagen<br />

(1)Die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze,<br />

die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen<br />

nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete<br />

und Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete sind endgültig<br />

hergestellt, wenn<br />

a)ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen<br />

b)die Straßenrinnen, die Straßeneinläufe oder die sonst zur Ableitung<br />

des Straßenoberflächenwassers erforderlichen Einrichtungen betriebsfertig<br />

hergestellt sind,<br />

c)die Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig hergestellt sind.<br />

Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem jeweiligen<br />

Bauprogramm.<br />

(2)Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig<br />

hergestellt, wenn<br />

a)Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Pflasterung, eine Asphalt-,<br />

Teer-, Beton-, Platten-, Pflaster- oder ähnliche Decke neuzeitlicher<br />

Bauweise aufweist,<br />

b)unselbständige Parkflächen eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-,<br />

Beton-, Platten-, Pflaster-, Rasengittersteinen- oder ähnliche Decke<br />

neuzeitlicher Bauweise aufweist,<br />

c)unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind.<br />

§ 11<br />

Beitragspflichtige<br />

(1)Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.<br />

(2)Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle<br />

des Eigentümers der Erbbauberechtigte.<br />

(3)Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel<br />

233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br />

belastet, so ist der Inhaber dieses Rechts an Stelle des Eigentümers<br />

beitragspflichtig.<br />

(4)Mehrere Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften<br />

als Gesamtschuldner. Die anteilige Verteilung des Beitrages ist im<br />

Innenverhältnis mit den anderen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten<br />

und Nutzern zu klären. Bei Wohnungs- und Teileigentum<br />

sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem<br />

Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(5)Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter und Nutzer sind verpflichtet,<br />

alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß<br />

und unverzüglich nach Aufforderung durch die Stadt zu machen und<br />

nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Stadt die not-


Nr. <strong>03</strong>/13 - 6 -<br />

wendige Unterstützung zu gewähren.<br />

§ 12<br />

Vorausleistung und Ablösung<br />

(1)Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht<br />

oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur<br />

Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.<br />

(2)Der Erschließungsbeitrag kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

(Ablösungsvertrag) abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst<br />

sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung<br />

zu ermittelnden Erschließungsbeitrages. Auf den Abschluss eines<br />

Ablösungsvertrages besteht kein Anspruch.<br />

§ 13<br />

Fälligkeit<br />

Der Erschließungsbeitrag und die Vorausleistung werden einen Monat<br />

nach Bekanntgabe eines Bescheides fällig.<br />

§ 14<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, den 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Michael Knape<br />

Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Abstimmungsbekanntmachung<br />

Abstimmungsbehörde: <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Gemeinde: <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Stimmkreis: 18<br />

Siegel<br />

Bekanntmachung<br />

über die Durchführung eines Volksbegehrens<br />

„Hochschulen erhalten“<br />

Die Vertreter der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ haben fristgemäß<br />

die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung<br />

oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb<br />

der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg)<br />

keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.<br />

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und<br />

Bürger ab dem<br />

10. April <strong>2013</strong> bis zum 9. Oktober <strong>2013</strong><br />

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche<br />

Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß<br />

§ 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr<br />

Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur<br />

bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre<br />

Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern<br />

sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr<br />

Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten<br />

weiteren Eintragungsstellen ausüben.<br />

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5<br />

und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle<br />

deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung<br />

oder spätestens am 9. Oktober <strong>2013</strong><br />

- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Oktober 1997<br />

geboren sind,<br />

- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen<br />

Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie<br />

- nicht nach § 7 BbgLWahlG <strong>vom</strong> Wahlrecht ausgeschlossen sind.<br />

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in<br />

Eintragungslisten<br />

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden<br />

Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde<br />

(Nummer 1) bis Mittwoch, den 9. Oktober <strong>2013</strong>, 16 Uhr unterstützt<br />

werden:<br />

Lfd. Eintragungsstellen Eintragungszeiten<br />

Nummer<br />

1 Stadtverwaltung Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Raum 01 13.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Großstraße 105 Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong> 13.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich<br />

über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung<br />

- VVVBbg).<br />

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich<br />

unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname,<br />

Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen<br />

die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der<br />

Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8<br />

Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht<br />

mehr zurückgenommen werden.<br />

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />

nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und<br />

dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden<br />

von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2<br />

Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg).<br />

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />

den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />

aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson)<br />

mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür<br />

ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte<br />

Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7<br />

Abs. 4 VVVBbg).<br />

B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung<br />

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren<br />

durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von<br />

der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten<br />

Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax)<br />

oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt<br />

werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei<br />

mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der<br />

antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2<br />

Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.<br />

Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der<br />

Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6<br />

Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).<br />

Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist<br />

beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg).<br />

Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein<br />

und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei<br />

übersandt.<br />

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer<br />

körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung<br />

persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson)<br />

bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf<br />

dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die<br />

Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern,<br />

dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens<br />

persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten<br />

Person abgegeben hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).<br />

Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den<br />

Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag<br />

angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens<br />

am 9. Oktober <strong>2013</strong>, 16 Uhr eingeht.<br />

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der<br />

Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.


Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:<br />

„Hochschulen erhalten“<br />

Stärkt die Lausitz, erhaltet ihre Hochschulen!<br />

· Wir fordern den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz<br />

(FH) als eigenständige Einrichtungen in der Lausitz sowie den Erhalt<br />

der Studien- und Lehrkapazitäten.<br />

Es kann nicht eine Person entscheiden, was alle angeht!<br />

· Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung<br />

in Brandenburg.<br />

· Wir fordern entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen<br />

und Einbeziehung in den Reformprozess.<br />

· Wir fordern ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg,<br />

bevor über die Zukunft einzelner Hochschulen entschieden wird.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die Landesregierung will jetzt die zwei völlig unterschiedlichen Hochschulen<br />

in Cottbus zusammenwürfeln und danach, in einem Jahr, über<br />

ein Hochschulkonzept für Brandenburg reden. Wir, die Studentinnen und<br />

Studenten, sagen: „Erst denken, dann entscheiden“. Brandenburgs Zukunft<br />

steckt in starken und unterschiedlich ausgerichteten Hochschulen.<br />

Wir fordern, den konzeptlosen Zusammenschluss von BTU Cottbus und<br />

Hochschule Lausitz (FH) zu stoppen, über ein leistungsfähiges Hochschulkonzept<br />

für Brandenburg zu reden und dann die richtigen Entscheidungen<br />

zu treffen.<br />

Warum macht der Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule<br />

Lausitz (FH) in der Lausitz keinen Sinn?<br />

Die Hochschule Lausitz (FH) spricht junge Menschen an, die ein praktisch<br />

orientiertes Studium suchen. Die BTU Cottbus ist, trotz schwacher<br />

finanzieller Ausstattung, in vielen Hochschulrankings ganz oben. Sie hat<br />

rund ein Drittel ihrer finanziellen Mittel selbst eingeworben, eine deutschlandweite<br />

Spitzenleistung. Wenn jetzt beide Hochschulen zusammengeworfen<br />

werden, verlieren sie ihr Profil und ihre Position im Wettbewerb um die<br />

besten Studierenden.<br />

Die Folge: Beide Hochschulen verlieren und mit ihnen Cottbus und ganz<br />

Brandenburg.<br />

Zu den beiden Hochschulen:<br />

Die Hochschule Lausitz (FH) bildet viele junge Menschen aus der Lausitz<br />

für den regionalen Arbeitsmarkt aus. Sie ist eine wichtige Partnerin für<br />

kleine und mittelständische Unternehmen. Ca. 40 % ihrer Studierenden<br />

haben keine Allgemeine Hochschulreife und bekommen hier eine gute praxisorientierte<br />

Ausbildung sowie anschließend einen sicheren Arbeitsplatz.<br />

Die BTU Cottbus ist eine wichtige Kooperationspartnerin für große Unternehmen<br />

mit internationaler Ausrichtung. Sie sorgt nachhaltig für das<br />

Entstehen neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Zudem<br />

betreibt sie international beachtete Spitzenforschung, bei der neue Techniken<br />

und Verfahren entwickelt werden. Die BTU Cottbus ist eine anerkannte<br />

Marke geworden. Ihre Studierenden kommen zu einem Drittel aus<br />

Brandenburg, einem Drittel aus Berlin und einem Drittel aus anderen Bundesländern<br />

und dem Ausland. Alle diese Studierenden bringen Geld in die<br />

strukturschwache Lausitz. Viele Absolventinnen und Absolventen der<br />

BTU Cottbus werden in Unternehmen vor Ort angestellt.<br />

Warum gute Hochschulen in Cottbus wichtig für ganz Brandenburg sind:<br />

Die Bevölkerung Brandenburgs wird älter und schrumpft in den nächsten<br />

Jahren um 16 %. Universitäten und Fachhochschulen mit klarem<br />

Profil sind Magneten für junge und leistungswillige Menschen. Sie sind<br />

ein Meilenstein für eine gute Zukunft Brandenburgs. Deswegen fordern<br />

wir eine Bestandsaufnahme für Brandenburgs Hochschulen. Und dann<br />

eine sachgerechte Entscheidung.<br />

Warum Brandenburgs Hochschulpolitik dringend der Diskussion bedarf:<br />

In Brandenburgs Hochschulpolitik zählt Masse statt Klasse. Hochschulen,<br />

die viele Studierende aufnehmen, erhalten viel Geld. Forschungsleistung,<br />

Anzahl der Promovierenden und Studienkonzept zählen nicht.<br />

Deswegen begrüßen wir die Diskussion eines neuen Hochschulplans.<br />

Er macht aber nur Sinn, wenn man nicht zuvor gewachsene Strukturen<br />

und Positionen zerschlägt, denn die BTU Cottbus ist längst eine hochschulpolitische<br />

Qualitätsmarke.<br />

Warum Hochschulen, Studierende, Bürgerinnen und Bürger mitreden<br />

sollten:<br />

Es geht um die Zukunft des gesamten Landes. Eine von der Wissenschaftsministerin<br />

einberufene Kommission hat über die Zusammenlegung beraten.<br />

Und diese Kommission hat davon abgeraten. Die Wissenschaftsministerin<br />

wollte das Gutachten in der Schublade verschwinden lassen und<br />

klammheimlich entscheiden. Das hat unser Misstrauen geweckt. Deswegen<br />

fordern wir klare Kriterien, eine offene Diskussion und Entscheidungen,<br />

die Brandenburg stark machen.<br />

- 7 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:<br />

Vertreter: Stellvertreter:<br />

Alexander Misera Claudia Eckert<br />

Lieberoser Straße 25 Wilhelm-Külz-Straße 40<br />

<strong>03</strong>046 Cottbus <strong>03</strong>046 Cottbus<br />

Paul Weisflog Ole Kröger<br />

Am Wald 5 Erich-Weinert-Straße 6<br />

<strong>03</strong>054 Cottbus <strong>03</strong>046 Cottbus<br />

Sebastian Wirries Sarah Meßmer<br />

Universitätsstraße 10 August-Bebel-Straße 80<br />

<strong>03</strong>046 Cottbus <strong>03</strong>046 Cottbus<br />

Jasper Schwenzow Fabian Frank<br />

Straße der Jugend 105 Karlstraße 18<br />

<strong>03</strong>046 Cottbus <strong>03</strong>044 Cottbus<br />

Prof. Dr. Daniel Baier Prof. Dr. Christiane Hipp<br />

Töpferstraße 2 Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 16<br />

<strong>03</strong>046 Cottbus <strong>03</strong>044 Cottbus<br />

Bekanntmachungsanordnung - 2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes „An der Bismarkstraße-Nord“<br />

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Nr. 35/<br />

07/12 <strong>vom</strong> <strong>03</strong>.12.2012 der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der<br />

Bismarkstraße-Nord“ aufgrund eines Ausfertigungsmangels erneut im<br />

Amtsblatt <strong>03</strong>/<strong>2013</strong> an.<br />

Jedermann kann die beschlossene Satzung einschl. Begründung und<br />

Umweltbericht ab diesem Tag in der Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(Bauverwaltung), Großstraße 105 zu den Dienststunden<br />

montags 08.00 - 12.00<br />

dienstags 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs, donnerstags 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

freitags 08.00 - 12.00 Uhr<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Bekanntmachung - 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„An der Bismarkstraße-Nord“<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Treuenbrietzen</strong> hat am <strong>03</strong>.12.2012<br />

die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Bismarkstraße Nord“ als<br />

Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>vom</strong> 23.01.<strong>2013</strong><br />

wird wegen eines Ausfertigungsmangels wiederholt.<br />

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dieser Veröffentlich in Kraft.<br />

Der räumliche Geltungsbereich für die 2. Änderung umfasst eine Teilfläche<br />

des B-Planes „An der Bismarkstraße Nord“. Die Fläche liegt im<br />

nordwestlichen Plangebiet.<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Flur 2 der Gemarkung <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(siehe Anhang Karte).<br />

Jedermann kann die als Satzung beschlossene 2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes einschl. Begründung mit Umweltbericht ab diesem Tag<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong> (Bauverwaltung), Großstraße<br />

105 zu den Dienststunden<br />

montags, 08.00 - 12.00 Uhr<br />

dienstags 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs, donnerstags 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

freitags 08.00 - 12.00 Uhr<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften, sowie der Vorschriften in § 214<br />

Abs. 2 über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes<br />

und die nach § 214 Abs. 2 Satz 3 beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von<br />

zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, darzulegen (§ 215 BauGB)<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB


Nr. <strong>03</strong>/13 - 8 -<br />

über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungseinsprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Örtliche<br />

Bauvorschrift und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird<br />

hingewiesen.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht zur<br />

Weitergabe von Daten gemäß § 33 Abs.1 - 5 des Gesetzes<br />

über das Meldewesen im Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG)<br />

§ 33 BbgMeldeG (Gesetz) - Landesrecht Brandenburg Melderegisterauskünfte<br />

in besonderen Fällen<br />

(1) Die Meldebehörde darf Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen,<br />

Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament,<br />

zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg sowie<br />

im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden<br />

Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister<br />

Auskunft über die in § 32 Abs. l Satz l bezeichneten Daten von<br />

Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage<br />

der Betroffenen dürfen nicht mitgeteilt werden. § 32 Abs. 4 gilt entsprechend.<br />

Die Empfänger haben die Daten spätestens eine Woche<br />

nach der Wahl zu löschen; eine entsprechende Verpflichtungserklärung<br />

ist abzugeben. Die Meldebehörde kann die Auskunftserteilung mit zusätzlichen<br />

Auflagen verbinden, um sicherzustellen, dass die Empfänger<br />

ihren Verpflichtungen nach Satz 4 nachkommen.<br />

(2) Im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden dürfen<br />

Auskünfte nach Maßgabe des Absatzes l den Vertretern nach § 2<br />

Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes <strong>vom</strong> 14. April 1993 (GVBI. I S.<br />

94), Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen erteilt<br />

werden. Die Auskünfte dürfen bei Volksbegehren <strong>vom</strong> Tag der<br />

Bekanntmachung des Volksbegehrens nach § 14 Abs. l des<br />

Volksabstimmungsgesetzes bis zum Ablauf der Eintragungs- oder<br />

Nachfrist und bei Volksentscheiden <strong>vom</strong> Tag der Bekanntgabe des<br />

Abstimmungstages nach § 35 des Volksabstimmungsgesetzes bis<br />

zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden.<br />

(3)Im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden nach § 15 Abs. l der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg oder § 81 Abs. 2 des<br />

Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes dürfen Auskünfte nach<br />

Maßgabe des Absatzes l den Parteien, politischen Vereinigungen,<br />

Wählergruppen, Listenvereinigungen und Vertretern erteilt werden.<br />

Die Auskünfte dürfen ab der Bekanntmachung der Entscheidung über<br />

die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor dem Abstimmungstag<br />

gegeben werden.<br />

(4)Die Meldebehörde darf Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von<br />

Einwohnern erteilen. Die Meldebehörde darf die in § 32 Abs. l Nr. l bis<br />

4 genannten Daten sowie Tag und Art des ]ubiläums zum Zwecke der<br />

Veröffentlichung durch Presse, Rundfunk und andere Medien den für<br />

die Veröffentlichung zuständigen Stellen der Gemeinden übermitteln.<br />

Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburtstag<br />

begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein<br />

späteres Ehejubiläum begehen.<br />

(5)Adressbuchverlagen darf Auskunft über<br />

1. Familiennamen,<br />

2. Vornamen,<br />

3. Doktorgrad,<br />

4. gegenwärtige Anschriften, jedoch nicht Anschriften nach § 12 Abs.<br />

3 Satz 5, §§ 24 und 26, sämtlicher Einwohner, die das 18.- Lebensjahr<br />

vollendet haben,<br />

erteilt werden.<br />

Nach § 33 Abs. 6 BbgMeldeG hat jeder Bürger das Recht, der Weitergabe<br />

seiner Daten nach den Absätzen 1 bis 5 des § 33 BbgMeldeG zu widersprechen.<br />

Der Widerspruch kann nur persönlich in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> (Rathaus) im Meldeamt, Zimmer 08, Großstraße 105 in<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong> eingelegt werden.<br />

Leinenbach, Meldeamt


Vergabe entgeltlicher Jahresjagderlaubnisscheine<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> bietet für das Jagdjahr <strong>2013</strong>/14 die Möglichkeit<br />

der Bewerbung auf 3 entgeltliche Jahresjagderlaubnisscheine. Die<br />

Jahresgebühr beträgt 500,00 Euro je Jagderlaubnisschein.<br />

Vorkommende Wildarten:<br />

Rotwild, Schwarzwild, Rehwild<br />

Folgende Auskünfte sind von den Bewerbern mitzuteilen:<br />

- Datum der abgelegten Jägerprüfung<br />

- Gültigkeit des Jagdscheines (Kopie)<br />

- Besitz und Rasse des Jagdhundes<br />

Die entgeltlichen Jahresjagderlaubnisscheine werden ausschließlich an<br />

revierlose Jäger (weder Pächter noch Begehungsscheininhaber) vergeben.<br />

Die Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>/<br />

Bauverwaltung, Großstraße 105 in 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong> zu richten.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Forstamt der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> Tel. 0173-588 4145<br />

Die Bewerbungsfrist endet mit dem 02.04.<strong>2013</strong>.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergabe der Erlaubnisscheine.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Ausschreibung zur Schöffenwahl<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2013</strong> werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen<br />

für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden<br />

in unserer Stadt insgesamt 3 Frauen und Männer, die am Amtsgericht<br />

Brandenburg an der Havel als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung<br />

in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und<br />

der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an<br />

Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht<br />

vor, der in der zweiten Jahreshälfte <strong>2013</strong> aus diesen Vorschlägen<br />

die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die in <strong>Treuenbrietzen</strong> wohnen und am 01.01.2014<br />

zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche<br />

Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen<br />

müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />

wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer<br />

schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern<br />

führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich<br />

in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und<br />

Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.<br />

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln<br />

eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Das verantwortungsvolle<br />

Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />

Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />

und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche<br />

Eignung.<br />

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein<br />

für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.<br />

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen<br />

bewahrt werden. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist<br />

eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen<br />

kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung<br />

oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten.<br />

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe,<br />

für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen<br />

mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen<br />

kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.<br />

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen<br />

bis zum 30.04.<strong>2013</strong>, 18:00 Uhr beim Bürgeramt FB Ordnung<br />

und Sicherheit, Großstraße 105, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung<br />

an das Jugendamt des Landkreises Potsdam Mittelmark, Tel. <strong>03</strong>327/<br />

739316 (Herr Kreissl) oder <strong>03</strong>381/5333<strong>03</strong> (Frau Moritz).<br />

Bürgeramt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz<br />

4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> in den Gemarkungen <strong>Treuenbrietzen</strong> und<br />

Bardenitz<br />

Die E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree,<br />

- 9 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

hat mit Datum <strong>vom</strong> 10. Dezember 2012, eingegangen am 17. Dezember<br />

2012, einen ”Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung<br />

einer bereits bestehenden Energieanlage (110kV-Freileitung<br />

Luckenwalde – Rietz / Abschnitt Luckenwalde – <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(DHT1200A)) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen<br />

für Grundstücke in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> in den Gemarkungen<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> (Flur 8, 11, 25) und Bardenitz (Flur 11) gestellt.<br />

Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 – 1977 geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes <strong>vom</strong> 17. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur<br />

Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften<br />

auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung,<br />

SachenR-DV) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1994 (BGBl. I<br />

S.3900) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Auslegung:<br />

Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach dem Tag<br />

der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

(Haus 6, Zimmer 210), Heinrich-Mann-Allee 107<br />

in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (<strong>03</strong>31) 866 - 1684<br />

oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr<br />

und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger<br />

Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Die Frage,<br />

ob ein Grundstück betroffen ist, kann vorab unter Angabe der Gemarkung,<br />

Flur, Flurstücksnummer und des Aktenzeichens telefonisch geklärt werden.<br />

Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem<br />

Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />

genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden,<br />

sofern keine Duldungspflicht nach § 9 Abs. 2 GBBerG bestand.<br />

Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand <strong>vom</strong><br />

3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen,<br />

die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990<br />

gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch zivilrechtlichen<br />

Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,<br />

Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an<br />

dem Grundstück geregelt werden.<br />

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit<br />

der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein in der Sache begründeter<br />

Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw.<br />

Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember<br />

1993 <strong>vom</strong> Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger<br />

nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte<br />

Leitungsführung fehlerhaft (also anders als <strong>vom</strong> Unternehmen)<br />

dargestellt ist.<br />

Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

kann innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung<br />

beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten<br />

- Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den<br />

jeweiligen Grundstückseigentümer eingelegt werden.<br />

Potsdam, 05. Februar <strong>2013</strong><br />

Im Auftrag Grunenberg<br />

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes<br />

Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam<br />

Ministerium der Finanzen<br />

Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von<br />

Bodenreformgrundstücken<br />

Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> für die Stadt nachfolgend aufgeführte Bodenreformeigentümer<br />

und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke:<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>


Nr. <strong>03</strong>/13 - 10 -<br />

zuletzt<br />

eingetragener<br />

Eigentümer<br />

vor Eintragung<br />

des Landes Grundbuch GBBl- Gemar- Flur Flurstück BBG-<br />

Brandenburg von Nr. kung Az.<br />

Krahlisch,<br />

Magdalene Bardenitz 281 Bardenitz 001 00079/000 691404<br />

Steindorf, Karl Rietz (T) 214 Rietz (T) 0<strong>03</strong> 00095/000 691406<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil <strong>vom</strong> 07. Dezember 2007<br />

(Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem <strong>03</strong>. Oktober 2000<br />

geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus<br />

der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen<br />

Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.<br />

Das BGH-Urteil enthält – über den entschiedenen Einzelfall hinaus – die<br />

Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten Eigentümer oder<br />

deren Erben ihr Eigentum durch die <strong>vom</strong> Land Brandenburg erklärte<br />

Auflassung nicht verloren haben, da die Auflassung nichtig ist.<br />

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb<br />

alle benannten Eigentümer bzw. deren Erben, sich möglichst schnell beim<br />

Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee<br />

1<strong>03</strong>, 14473 Potsdam – Besucheranschrift: Am Neuen<br />

Palais, Haus D, 14469 Potsdam - zu melden, um die Möglichkeit einer<br />

Rückauflassung zu klären.<br />

Die <strong>vom</strong> Land Brandenburg eingerichtete Hotline lautet:<br />

Tel.: <strong>03</strong>31-58181-381 Fax: <strong>03</strong>31-58181-199,<br />

E-Mail: info@blb.brandenburg.de<br />

Gewässerschau <strong>2013</strong><br />

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark/ Untere Wasserbehörde führt die jährliche<br />

Gewässerschau für den Bereich <strong>Treuenbrietzen</strong> am 16.04.<strong>2013</strong><br />

um 09:00 Uhr durch. Treffpunkt ist im Rathaus der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>–<br />

Beratungsraum-, Großstraße 105, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Hinweis:<br />

Die Gewässerschau findet zeitgleich mit der Verbandsschau des Wasser-<br />

und Bodenverbandes „Nuthe-Nieplitz“ statt.<br />

Informationen zum geplanten Umfang der Unterhaltung finden Sie auf der<br />

Internetseite des Wasser- und Bodenverbandes „Nuthe-Nieplitz“<br />

(www.nuthe-nieplitz.de) unter der Rubrik Downloads<br />

Bianca Herrmann, Untere Wasserbehörde<br />

Ortsteil Bardenitz<br />

Einladung zur Generalversammlung der<br />

Waldgenossenschaft Bardenitz e.G.<br />

Die Generalversammlung der Waldgenossenschaft Bardenitz e.G. findet<br />

am Sonnabend, den 20.04.<strong>2013</strong> um 09:00 Uhr in der Gaststätte „Zur<br />

Friedenseiche“ Pechüle statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorstandes zum Jahresabschluss 2012<br />

3. Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2012<br />

4. Nachwahl zum Vorstand und zum Aufsichtsrat<br />

5. Anfragen zu der Mitgliedschaft der Waldgenossenschaft<br />

6. Schlusswort des Vorsitzenden<br />

7. Erstattung und Auszahlung von Gebühren und Auslagen<br />

Pramschüfer<br />

Ortsteil Brachwitz<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung der<br />

Jagdgenossenschaft Brachwitz<br />

Die Jagdgenossenschaft Brachwitz lädt am 19. April <strong>2013</strong> um 19:00 Uhr<br />

in den Club der Gemeinde Brachwitz zur Mitgliederversammlung mit folgender<br />

Tagesordnung ein.<br />

1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

2. Geschäfts- und Tätigkeitsbericht des Vorstandes<br />

3. Hegebericht der Pächtergemeinschaft<br />

4. Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes<br />

5. Diskussion und Beschluss zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

6. Sonstiges/ Sommerfest<br />

Vorstand der JG Brachwitz<br />

Ortsteil Lobbese<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Zeuden<br />

Am Freitag, den 19.04.<strong>2013</strong> um 19:00 Uhr findet in der Kantine Dietersdorf<br />

unsere Mitgliederversammlung statt. Alle Besitzer von Ackerflächen und<br />

Wald in unserer Gemarkung sind dazu recht herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Jahresabschlussbericht<br />

3. Revisions- und Kassenbericht<br />

4. Beschlüsse zur Entlastung Vorstand und Kassenführung<br />

5. Haushaltsplan <strong>2013</strong>/2014<br />

6. Beschlussfassung zum Reinertrag und dessen Auszahlung<br />

7. Ausführungen Jagdjahr durch die Jäger<br />

8. Diskussion<br />

9. Gemütliches Beisammensein<br />

Der Vorstand<br />

Ortsteil Lühsdorf<br />

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der<br />

Jagdgenossenschaft Lühsdorf<br />

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Lühsdorf<br />

findet am Donnerstag, dem 18. April <strong>2013</strong> um 19.00 Uhr im Gemeinderaum<br />

Lühsdorf statt. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die<br />

zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Lühsdorf<br />

gehören, auf denen Jagd ausgeübt werden darf. Die Versammlung ist<br />

beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der<br />

Versammlung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung<br />

<strong>vom</strong> 06. September 2012<br />

4. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2012/<strong>2013</strong><br />

5. Bericht des Jagdpächters zum Jagdjahr 2012/<strong>2013</strong><br />

6. Rechenschaftsbericht der Kassenführerin zum Haushalts-, Kassenund<br />

Rechnungswesen des Jagdjahres 2012/<strong>2013</strong> gemäß § 14/2 der<br />

Satzung<br />

7. Bericht der Kassenprüfer<br />

8. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin<br />

9. Haushaltsplan für das Jagdjahr <strong>2013</strong>/2014 gemäß § 14/1 der Satzung<br />

10. Neuwahl des Kassenführers<br />

11. Sonstiges<br />

Horst Behrendt, Vorsitzender Jagdgenossenschaft<br />

Ortsteil Marzahna<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung der FBG-WG<br />

„Fläming“ Marzahna<br />

Alle Mitglieder der FBG-WG „Fläming“ Marzahna werden zur Jahresversammlung<br />

am Donnerstag den 18.04. <strong>2013</strong> um 19:00 Uhr herzlich<br />

eingeladen.<br />

Die Versammlung findet im Versammlungsraum der Agrargenossenschaft<br />

Marzahna, Feldheimer Staße 2 statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Verlesung des letzten Protokolls<br />

2. Bericht über die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2012<br />

3. Bericht zum Plan für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong>+2014<br />

4. Bericht über die Rechnungsprüfung<br />

5. Einschätzung der Waldsituation<br />

6. Diskussion und Beschlussfassung<br />

7. Entlastung des Vorstandes für 2012<br />

8. Bericht über aktuelle Forstfragen<br />

9. Schlusswort<br />

Der Vorstand<br />

Bürgerinformation zur Abwendung gesundheitlicher<br />

Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> beabsichtigt, für ihren Zuständigkeitsbereich<br />

eine Allgemeinverfügung zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner zu erlassen.


Zum Zwecke der Vorbeugung und zum Schutz der Gesundheit der Menschen<br />

vor den Gefahren durch den Baumschädling ist beabsichtigt, ein<br />

Biozid mit dem Wirkstoff Dipel ES mittels Befliegung auszubringen.<br />

Um Sie schon im Vorfeld zu informieren, findet<br />

am Dienstag, dem 02.04.<strong>2013</strong><br />

um 19.00 Uhr<br />

im Siedlerheim Frohnsdorf, Lüdendorfer Straße 34,<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema statt.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter<br />

Sitzungstermine<br />

Sitzungs- Uhrzeit Art der Sitzung Ort<br />

termin<br />

02.04.<strong>2013</strong> 20.00 Uhr Ortsbeirat Frohnsdorf Siedlerheim<br />

Bitte beachten Sie die<br />

geänderte Anfangszeit!<br />

15.04.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr Stadtverordnetenversammlung Bürgerhaus<br />

„Alte Feuerwehr“<br />

22.04.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr Bau- und Verkehrsausschuss Bürgerhaus<br />

„Alte Feuerwehr“<br />

23.04.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr Sozial- und Ordnungs- Sitzungsort wird<br />

ausschuss noch benannt<br />

24.04.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr Hauptausschuss Bürgerhaus<br />

„Alte Feuerwehr“<br />

Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten!<br />

ENDE DES AMTLICHEN TEILS<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Aus dem Rathaus .....................................................................11<br />

Glückwünsche ...........................................................................11<br />

Aufruf zur Wahl und Kürung des Sabinchenpaares <strong>2013</strong> ....... 12<br />

Wirtschaftsförderung <strong>Treuenbrietzen</strong> ...................................... 13<br />

Vorabinformation zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner .................................... 13<br />

Nachruf ..................................................................................... 14<br />

Die Friedhofsverwaltung informiert .......................................... 14<br />

Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> ......................................................................... 14<br />

Miet-/Pachtangebote der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ........................ 15<br />

Mietangebote der <strong>Treuenbrietzen</strong>er Wohnungsbaugesellschaft 15<br />

Aktuelles aus der Wirtschaft ................................................. 15<br />

Ausbildungsmarkt .................................................................... 15<br />

Wissenswertes ....................................................................... 15<br />

Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft<br />

Nieplitztal mbH ......................................................................... 15<br />

Havariedienste ......................................................................... 15<br />

Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen ................ 15<br />

Blutspende <strong>2013</strong> ...................................................................... 16<br />

Bibliotheksnachrichten ........................................................... 16<br />

Neues aus den Regalen .......................................................... 16<br />

Veranstaltung der Stadtbibliothek <strong>Treuenbrietzen</strong> ................... 16<br />

Vereine / Verbände / Parteien ................................................. 16<br />

Mitteilungen des MTV 1861 <strong>Treuenbrietzen</strong> e.V. ...................... 16<br />

TSV Infos März <strong>2013</strong> ................................................................. 16<br />

Spendenaufruf für <strong>Treuenbrietzen</strong>er Rallye-Team ................... 17<br />

Seniorenakademie <strong>Treuenbrietzen</strong> ........................................ 17<br />

Veranstaltungen ....................................................................... 17<br />

Kammerspiele <strong>Treuenbrietzen</strong> ............................................... 17<br />

Veranstaltungen in den Kammerspielen ................................. 17<br />

Veranstaltungen ...................................................................... 18<br />

Veranstaltungskalender ........................................................... 18<br />

19. Sabinchenfestspiele ......................................................... 18<br />

Markt- und Festmeile zu den 19. Sabinchen-Festspielen ....... 18<br />

Schulen / Kindereinrichtungen ............................................... 18<br />

Ein ganz besonderer Nachmittag ............................................ 18<br />

- 11 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

Dankeschön für die vielen bunten Gaben ............................... 18<br />

Praxisunterricht im Gläsernen Labor ....................................... 18<br />

Ortsteile ................................................................................... 19<br />

Bardenitz / Pechüle / Klausdorf ................................................ 19<br />

Brachwitz .................................................................................. 19<br />

Dietersdorf ................................................................................ 19<br />

Feldheim / Schwabeck ............................................................. 19<br />

Frohnsdorf ................................................................................ 19<br />

Lobbese / Pflügkuff / Zeuden ................................................... 19<br />

Lühsdorf ................................................................................... 19<br />

Marzahna / Schmögelsdorf ...................................................... 19<br />

Niebelhorst ............................................................................... 19<br />

Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-Rietz ......................... 19<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Heimatblätter ............................................. 21<br />

Kinder, Jugend und Familie <strong>Treuenbrietzen</strong> .......................... 24<br />

Aus dem Rathaus<br />

Glückwünsche<br />

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die zwischen<br />

dem 21.02.<strong>2013</strong> und 20.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> Geburtstag hatten,<br />

gratuliere ich nachträglich im Namen aller Stadtverordneten<br />

und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Insbesondere<br />

Frau Anni Brauner zum 81., Herrn Heinz Möbius zum 83.,<br />

Frau Helga Schumacher zum 72., Herrn Harry Arndt zum<br />

77., Frau Erika Jänicke zum 77., Frau Gülrose Lange zum<br />

77., Herrn Dieter Schugardt zum 72., Herrn Wolfgang<br />

Habener zum 66., Frau Karin Kühne zum 69., Frau Helma<br />

Kulp zum 79., Frau Rita Leysnitzer zum 71., Herrn Horst Pflug zum 72.,<br />

Frau Frieda Röder zum 70., Frau Helga Rösler zum 79., Frau Liesbeth<br />

Fiebag zum 89., Herrn Alfred Posner zum 93., Frau Elvira Jankowiak zum<br />

76., Frau Rosemarie Kuske zum 69., Frau Gerda Paeper zum 89., Frau<br />

Rosemarie Schröter zum 75., Herrn Reinhold Störmer zum 65., Frau Anita<br />

Bielke-Röser zum 75., Frau Ingrid Fechner zum 71., Frau Waltraud Rügen<br />

zum 78., Frau Sabine Spiesecke zum 66., Herrn Heinz Henkel zum 85.,<br />

Frau Irmgard Krause zum 77., Herrn Siegfried Melke zum 79., Herrn<br />

Wolfgang Höhne zum 69., Frau Frieda Neuenkirch zum 83., Herrn Herbert<br />

Regener zum 76., Frau Liselotte Flemming zum 91., Herrn Joachim<br />

Sprenger zum 78., Frau Helga Schulze zum 78., Herrn Hans Wegener<br />

zum 74., Frau Heidi Haude zum 67., Herrn Erwin Paeper zum 93., Herrn<br />

Ernst Tornack zum 72., Herrn Gerhard Gericke zum 78., Herrn Horst<br />

Schipke zum 70., Frau Ingeborg Verges zum 84., Herrn Norbert Wrobel<br />

zum 71., Herrn Wolfgang Amelang zum 76., Frau Mathilde Daemen zum<br />

85., Frau Ursula Henze zum 67., Frau Erika Maßwig zum 72., Frau Ingrid<br />

Mattheis zum 75., Frau Editha Melzer zum 81., Herrn Manfred Behrendt<br />

zum 70., Frau Ilse Gruhn zum 70., Frau Gertrud Hagen zum 74., Frau<br />

Brigitta Korn zum 74., Herrn Walter Schmied zum 66., Frau Heidemarie<br />

Drescher zum 71., Herrn Hans-Joachim Knape zum 78., Frau Liselotte<br />

Juritza zum 83., Frau Sigrid Stübing zum 66., Herrn Frank Blümel zum 65.,<br />

Frau Elfriede Heinrich zum 83., Frau Erika Klug zum 69., Frau Jutta Liebherr<br />

zum 68., Frau Annelore Rothe zum 76., Herrn Dieter Schulze zum<br />

68., Frau Gertrud Veith zum 80., Herrn Werner Heinrich zum 85., Herrn<br />

Rüdiger Heitzwebel zum 75., Frau Eva Marx zum 87., Frau Rosemarie<br />

Domres zum 72., Frau Brigitte Melzer zum 66., Frau Edith Neukamm zum<br />

77., Frau Margarete Rank zum 72., Frau Irene Bär zum 65., Frau Ella<br />

Kowol zum 84., Frau Helga Kuhrmann zum 69., Frau Renate Ludwig zum<br />

69., Frau Brigitte Schmitt zum 67., Herrn Gert Schulze zum 74., Frau<br />

Siglinde Fritsch zum 78., Frau Ursula Göme zum 87., Frau Ilse Marie<br />

Henkel zum 81., Herrn Werner Lindner zum 76., Frau Renate Pantke zum<br />

73., Frau Annemarie Schoppe zum 85., Herrn Werner Eisenmenger zum<br />

79., Herrn Wolfgang Hahn zum 76., Herrn Siegfried Rügen zu 76., Herrn<br />

Klaus Umlawski zum 70., Frau Helga Weigmann zum 76., Herrn Wilhelm<br />

Fälscher zum 87., Herrn Klaus Irmer zum 67., Frau Elisabeth Jeschke<br />

zum 87., Frau Erna Lehmann zum 78., Frau Gisela Schulze zum 77.,<br />

Herrn Heinz Bosdorf zum 78., Frau Jutta Juliane Krex zum 65., Herrn<br />

Günther Malitz zum 78., Herrn Klaus Engler zum 70., Frau Waltraud Städter<br />

zum 83., Frau Helga Steinhaus zum 76., Frau Gertrud Amelang zum<br />

75., Frau Margarete Meiling zum 68., Herrn Gerhard Päpke zum 79.,<br />

Herrn Paul Liepe zum 84., Frau Ricarda Schmidt zum 73., Herrn Fritz<br />

Wildgrube zum 80. und Frau Toni Höhne zum 66. Geburtstag.<br />

Heute erhalten Frau Frieda Boberach zum 88., Herr Rolf Neukamm zum<br />

78, Herr Werner Richter zum 77., Frau Rosemarie Rohde zum 67., Herr<br />

Lutz Thiele zum 71. und Frau Grete Wildgrube zum 79. Geburtstag die<br />

allerbesten Glückwünsche.<br />

Michael Knape, Bürgermeister


Nr. <strong>03</strong>/13 - 12 -<br />

Aufruf zur Wahl und<br />

Kürung des<br />

Sabinchenpaares<br />

<strong>2013</strong><br />

Die Sabinchen-Festspiele sind wieder einmal vorbei, an besondere Höhepunkte erinnert sich sicherlich<br />

der ein oder andere. Nun ist es wieder so weit, das wir für die 19. Sabinchenfestspiele <strong>2013</strong> ein<br />

Sabinchenpaar suchen.<br />

Mit unserem aktuellen Sabinchenpaar Daniela Bremer und Paul Bader haben wir ein Paar, welches die<br />

Figuren des Sabinchens und des Schusters gelebt hat. Dafür herzlichen Dank!<br />

Als feste Größe ist das Sabinchenpaar der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> aus dem Erscheinungsbild von<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> nicht mehr wegzudenken. Neben dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden der<br />

Stadtverordnetenversammlung zeigt das Sabinchenpaar wie bunt, vielfältig, interessant und lebenswert<br />

unsere Stadt ist.<br />

In vielen Kontakten mit Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, aber auch mit Gästen aus nah und fern<br />

vermittelt das Sabinchenpaar eine besondere Form der Verbundenheit mit <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Für diese ehrenvolle und vielseitige Tätigkeit bitte ich um Ihre Bewerbung für das<br />

Sabinchenpaar <strong>2013</strong>.<br />

Die Voraussetzungen, die das Sabinchenpaar mitbringen sollte, sind ganz einfach:<br />

Die historische Geschichte unserer Stadt sollte Ihnen nicht ganz unbekannt sein, die „Sabinchenmoritat“<br />

geht Ihnen singend leicht über die Lippen, Sie sind von freundlicher, fröhlicher Natur und haben keine Angst,<br />

auf die Bürger und Gäste der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> zuzugehen. Im Übrigen sagt die Moritat nichts über das<br />

Alter des Sabinchenpaares aus, daher freuen wir uns auf jede Bewerbung! Wer sich also für die Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> engagieren möchte, kann sich<br />

bis zum 30. April <strong>2013</strong><br />

schriftlich oder auch gern mündlich direkt bei mir bewerben.<br />

Ich zähle auf Ihre Unterstützung und bedanke mich für Ihr Interesse!<br />

Michael Knape, Bürgermeister


Das Fest der<br />

Goldenen Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Gisela und Manfred Rudolph<br />

aus <strong>Treuenbrietzen</strong> am 16.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche<br />

auch im Namen der Stadtverordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Wirtschaftsförderung <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Die Industrie und Handelskammer Potsdam führt an jedem zweiten Dienstag<br />

im Monat einen Sprechtag für Unternehmer und Existenzgründer im<br />

Rathaus, Zimmer 205 durch. Teilnahme nur nach Anmeldung über<br />

Tel. <strong>03</strong>31 / 2786205 (IHK) oder das Gewerbeamt der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Herrn Beyer Tel. <strong>03</strong>3748 / 74723.<br />

Bürgeramt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Vorabinformation zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> beabsichtigt für ihren Zuständigkeitsbereich<br />

eine Allgemeinverfügung zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner zu erlassen. Zum Zwecke der<br />

Vorbeugung und zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den<br />

Gefahren durch den vermehrt auftretenden Baumschädling Eichenprozessionsspinner<br />

an Eichen im Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

- 13 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

ist beabsichtigt, ein Biozid mit dem Wirkstoff Dipel ES mittels Befliegung<br />

auszubringen. Die Ausbringung des Mittels soll auf Straßen begleitenden<br />

und an Wegen angrenzenden Bäumen in kommunalem bzw. öffentlichem<br />

Eigentum, hierbei besonders Bereiche der Bundesstraßen B2 (Karte Fläche<br />

1 + 2) und B102 sowie am Bardenitzer Weg (Karte Fläche 3), erfolgen.<br />

Sofern Bäume Dritter von der Bekämpfung betroffen sind, ist die<br />

Ausbringung des Biozides Dipel ES durch den Erlass einer Allgemeinverfügung<br />

von diesen Personen zu dulden.<br />

Der Bekämpfungszeitraum ist für Mitte April bis Mitte Mai <strong>2013</strong> vorgesehen.<br />

”Die konkreten Termine der Befliegung werden in der Tagespresse,<br />

im Amtsblatt und auf der Website www.treuenbrietzen.de bekannt gegeben.<br />

Während des Einsatzes ist der Aufenthalt im unmittelbaren Wirkungsbereich<br />

der Boden- und Luftfahrzeuge außer für die durchführenden<br />

Bediensteten verboten. Personen, die sich in dieser Zeit am Einsatzort<br />

im Freien aufhalten, haben sich für die Zeit des Einsatzes in einen<br />

Mindestabstand von 50 m zu begeben. Fenster und Türen in Richtung der<br />

behandelten Flächen sind geschlossen zu halten. Für die Zeit des Einsatzes<br />

können Straßen, Wege und Freiflächen bis längstens 24 Stunden<br />

gesperrt werden. Den Weisungen der Bediensteten am Boden ist unbedingt<br />

Folge zu leisten.<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass aus Gründen des Pflanzenschutzes<br />

durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg ebenfalls die<br />

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an Eichenforstkulturen<br />

beabsichtigt ist. Im Übrigen bitten wir unsere BürgerInnen, die weitere<br />

öffentliche Berichterstattung zum Thema Eichenprozessionsspinnerbekämpfung<br />

aufmerksam zu verfolgen.<br />

Michael Knape, Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter


Nr. <strong>03</strong>/13 - 14 -<br />

Die Friedhofsverwaltung informiert<br />

Korrektur der Friedhofunterhaltungsgebühren 2012<br />

Bei der Zusammenstellung der Friedhofunterhaltungsgebühren für 2012<br />

ist ein Fehler aufgetreten. Es handelt sich hierbei um den Friedhof in<br />

Frohnsdorf. Die Gebühren für eine Einzelgrabstelle belaufen sich auf<br />

19,53 EUR.<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Nachruf<br />

Wir erhielten die traurige Nachricht, dass<br />

Herr<br />

Axel Strauß<br />

verstorben ist.<br />

Herr Strauß hat sich nach 1990<br />

als Ortsbürgermeister des Ortsteiles Lühsdorf<br />

für die Bürgerinnen und Bürger engagiert.<br />

Dafür danken wir ihm.<br />

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.<br />

Michael Knape<br />

Bürgermeister der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, eine idyllische Kleinstadt, verfügt über einen mittelalterlichen<br />

Stadtkern und ist Mitglied der AG „Städte mit historischen Stadtkernen“<br />

im Land Brandenburg. Überregional ist <strong>Treuenbrietzen</strong> durch die<br />

Moritat <strong>vom</strong> „Sabinchen“ als „Sabinchenstadt“ bekannt. Mit seinen ca.<br />

8000 Einwohnern ist <strong>Treuenbrietzen</strong> Sitz der Verwaltung der Ortsteile<br />

Bardenitz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese,<br />

Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz. Die Stadt hat eine<br />

Grundschule und ein Gymnasium, Kindertagesstätten/Horte, Jugendclub,<br />

Bibliothek, Seniorenheime sowie diverse medizinische Einrichtungen.<br />

Durch das sehr ausgeprägte Vereinswesen gibt es vielseitige Kulturund<br />

Freizeitangebote. Es sind diverse Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie<br />

vorhanden.<strong>Treuenbrietzen</strong> befindet sich östlich der Kreisstadt<br />

Bad Belzig (Entfernung ca. 20 km) und südlich der Landeshauptstadt<br />

Potsdam (Entfernung ca. 30 km). Zur Bundesautobahn Berlin-München<br />

sind es ca. 13 km (Anschlussstelle Niemegk). Die Stadt ist sehr gut über<br />

den öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Kameruner Weg 9<br />

Flur 6, Flurstück 569, Teilfläche ca. 1.020 m², bebaut<br />

- Das Objekt befindet sich in westlicher<br />

Randlage von <strong>Treuenbrietzen</strong>, ca. 2 km<br />

<strong>vom</strong> Stadtzentrum entfernt.<br />

- Das Grundstück ist mit einem<br />

soliden Kindergarten-/Hortgebäude<br />

(Baujahr 1940) und<br />

diversen Außenanlagen (Baujahr<br />

1963) bebaut.<br />

- Baubeschreibung: massives,<br />

zweigeschossiges, nicht unterkellertes<br />

Gebäude mit Satteldach,<br />

Grundfläche ca. 308<br />

m², Außenanlagen tlw. unterkellert,<br />

ca. 94 m² Grundfläche,<br />

außen Mauerwerk mit Putz<br />

und Anstrich,<br />

- Außenanlage: teilweise Hofund<br />

Gehwegbefestigung,<br />

- Erschließung: Strom, Wasserund<br />

Abwasser sowie Telekommunikation,<br />

- leer stehend,<br />

- Gesamtgröße des Flurstücks:<br />

14.085 m², Preis auf Anfrage,<br />

- bei einem Teilflächenerwerb<br />

fallen zusätzlich Vermessungskosten<br />

an,<br />

Neues Mindestangebot<br />

65.000 EUR<br />

- in der Nähe der Bundesstraße B 102 gelegen, Einkaufsmöglichkeiten<br />

und Gastronomie vorhanden<br />

Mindestangebot: 98.500 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Leipziger Straße 202<br />

Flur 1, Flurstück 121, Größe 1.080 m², bebaut<br />

- sehr schönes gut erhaltenes Haus<br />

aus dem Jahr 1920<br />

- es handelt sich um ein massives,<br />

zweigeschossiges, voll<br />

unterkellertes Gebäude mit<br />

steilem Satteldach<br />

- zentrale Lage an der Bundesstraße<br />

B 2<br />

- Zufahrt von der Gertraudstraße<br />

- unmittelbare Einkaufsmöglichkeiten<br />

und Gastronomie<br />

vorhanden<br />

- das Haus ist komplett an eine<br />

Kinder- und Jugendeinrichtung<br />

vermietet<br />

neues Mindestangebot<br />

58.000 EUR<br />

neues Mindestangebot<br />

198.000 EUR<br />

Mindestangebot: 220.000 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Burgwallstraße 1, Haus II<br />

Flur 3, Flurstück 60 Teilfläche, Größe ca. 700 m², bebaut<br />

- massiver Klinkerbau<br />

- das Gebäude wurde bis Ende<br />

2007 als Gymnasium genutzt<br />

- das Grundstück ist voll erschlossen<br />

- sehr gut für eine gewerbliche<br />

Nutzung geeignet<br />

- teilweise an Vereine vermietet<br />

- Kaufpreis zzgl. Vermessungskosten<br />

Mindestangebot: 63.000 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Vogelgesangstraße 28<br />

Flur 2, Flurstück 942, Größe 832 m², teilbebaut<br />

- Sehr ruhige Wohnlage inmitten<br />

des historischen Stadtkerns<br />

(Sanierungsgebiet).<br />

- Das Grundstück ist teilweise<br />

bebaut. Die Bebauung kann<br />

überwiegend abgebrochen<br />

werden, wobei der Erhalt des<br />

rückwärtigen Stallgebäudes<br />

wünschenswert ist.<br />

- Ortstypisch bebaubar in geschlossener<br />

Bauweise<br />

(straßenbegleitende Baulückenschließung).<br />

- Eigentumsförderung über Investitionsbank des Landes Brandenburg<br />

(Grundförderung zzgl. Zulagen) möglich.<br />

Mindestangebot: 31.700 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Vogelgesangstraße 42<br />

Flur 2, Flurstück 2, Größe 514 m², unbebaut<br />

- Sehr ruhige Wohnlage inmitten des historischen Stadtkerns<br />

(Sanierungsgebiet).<br />

- Ortstypisch bebaubar in geschlossener Bauweise (straßenbegleitende<br />

Baulückenschließung).<br />

- Eigentumsförderung über Investitionsbank des Landes Brandenburg<br />

(Grundförderung zzgl. Zulagen) möglich.<br />

Mindestangebot: 15.420 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Vogelgesangstraße 64<br />

Flur 2, Flurstück 516, Größe 237 m², bebaut<br />

- Sehr ruhige Wohnlage inmitten des historischen Stadtkerns<br />

(Sanierungsgebiet).<br />

- Vorgesehen als prioritäres Objekt der Altstadtsanierung mit geplantem<br />

hohen Förderzuschuss.<br />

- Objekt als Wohnung zur Eigennutzung oder für Mietwohnungen in unterschiedlichen<br />

Zuschnitten geeignet. Es besteht umfassender<br />

Sanierungsbedarf.<br />

- Ergänzend zur Städtebauförderung ist eine Eigentumsförderung über<br />

die Investitionsbank des Landes Brandenburg (Grundförderung zzgl.<br />

Zulagen) möglich.<br />

Mindestangebot: 6.500 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, OT Frohnsdorf, Karl-Marx-Straße 1<br />

Flur 32, Flurstücke 79 und 78, Größe 733 m², unbebaut<br />

- bebaubar mit Garagen, keine Wohnbebauung


- Objekt ist komplett mit einem massiven Zaun eingezäunt<br />

- Objekt ist erschlossen<br />

- Verpachtung ist ebenfalls möglich<br />

Mindestangebot: 7.500 EUR<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, OT Dietersdorf<br />

Flur 1, Flurstücke 18/2 Teilfläche, Größe ca. 4.000 m², unbebaut<br />

- bebaubar mit straßenseitiger Wohnbebauung oder mit nicht störendem<br />

Gewerbe möglich<br />

- sehr ruhige Wohnlage in einer Nebenstraße<br />

- große Garten-, Acker- und Grünlandfläche am Grundstück<br />

Mindestangebot: 10 EUR/m²<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, OT Dietersdorf<br />

Flur 1, Flurstück 149, Größe 6.889 m², bebaut<br />

- bei dem Grundstück handelt es sich um eine Gaststätte mit Wohnung<br />

und großzügiger Freifläche<br />

- die Wohnung besteht aus drei Zimmern mit Küche, Bad und Flur<br />

- die Gaststätte grenzt unmittelbar an dem örtlichen Freibad und wird<br />

mit einer Holzheizung beheizt (Schwerkraft)<br />

- Baujahr 1977, komplette Erneuerung der Gaststätte in 20<strong>03</strong><br />

- Parkplätze sind reichlich vorhanden/Vermietung möglich<br />

Mindestangebot: 44.500 EUR<br />

neues Mindestangebot<br />

6.600 EUR<br />

Miet-/Pachtangebote der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Garten in <strong>Treuenbrietzen</strong>, Flur 3, Flurstück 294<br />

(Burgwallstraße, hinter der Stadthalle)<br />

- 540 m² Grünfläche in ruhiger Lage zur Gartennutzung und Erholung<br />

jährlicher Pachtpreis: 180 EUR<br />

Interessenten melden sich bitte bei:<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Liegenschaften, Frau Krämer oder Frau Becker,<br />

Großstraße 105, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Tel. (<strong>03</strong>3748) 747-58 oder -55<br />

Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich.<br />

- 15 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

Aktuelles aus der Wirtschaft<br />

Sabinchen-Festspiele<br />

07. - 16. Juni <strong>2013</strong><br />

Ausbildungsmarkt<br />

Jedes Jahr im Herbst beginnt ein neues Ausbildungsjahr: Dann werden neue Stellenausschreibungen veröffentlicht. Spätestens wenn es wieder<br />

soweit ist, solltest du dich schnell entscheiden, auf welche Stellen du dich bewerben willst. Hier findest du eine Übersicht der Ausbildungsplätze im<br />

Bereich <strong>Treuenbrietzen</strong>, die zurzeit zu haben sind.<br />

Unternehmen Ausbildungsplätze Anforderungen<br />

Hendrix Illesch GmbH · Bürokauffrau/mann - gut qualifizierter mittlerer Berufsabschluss<br />

Am Zollhaus 7 · Industriekauffrau/mann - aus der Region<br />

14547 Beelitz · Verfahrenstechnologin/e in der - hohe Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Eigeninitiative<br />

Email: Illesch@forfarmers.eu Mühlen- und Futtermittelproduktion - Kommunikations- und Teamfähigkeit<br />

· Fachlagerist/in - Dienstleistungsorientierung und Zuverlässigkeit<br />

- Ausbildungsdauer: 3 Jahre<br />

Weitere Infos zu den Ausbildungsberufen und zum Unternehmen gibt’s unter: www.hendrixillesch.de<br />

Senioren-Wohnpark · Altenpfleger/in - guter Schulabschluss der 10. Klasse<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> GmbH - Kontaktfreudig, Einfühlungsvermögen und Einsatzbereitschaft<br />

Berliner Chaussee 43 - Ausbildungsdauer: 3 Jahre<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong> - Ausbildungsbeginn 01.10.<strong>2013</strong><br />

Email: scheil@marseille-kliniken.com<br />

Weitere Infos zu den Ausbildungsberufen und zum Unternehmen gibt’s unter: www.marseille-kliniken.de<br />

Wer auch einen Ausbildungsplatz anzubieten hat, kann diesen gerne in der Rubrik veröffentlichen.<br />

Bitte schicken Sie Ihre Daten an: tourismus@treuenbrietzen.de. Wenn Sie Informationen zur Rubrik oder Rückfragen haben, können Sie mich auch<br />

gerne telefonisch erreichen unter: <strong>03</strong>3748 / 747-47.<br />

Claudia Schäfer, FB Amtsblatt der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wissenswertes<br />

Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft<br />

Nieplitztal mbH<br />

Der Bereitschaftsdienst der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft<br />

Nieplitztal mbH ist außerhalb der festgelegten Arbeitszeit (Arbeitszeit:<br />

Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr - 15:30 Uhr und Freitag von 6:30<br />

Uhr - 12:00 Uhr) für den Bereich Versorgung (Trinkwasser) unter<br />

der Ruf-Nr. <strong>03</strong> 37 48/ 1 52 17 und für den Bereich Entsorgung (Abwasser)<br />

unter der Ruf-Nr. <strong>03</strong> 37 48/ 7 02 75 zu erreichen.<br />

Müller, Meinusch - Geschäftsführer<br />

Havariedienste<br />

Wasser-Zweckverband Jüterbog/Fläming: <strong>03</strong>372 / 41790<br />

Attraktive Mietangebote der <strong>Treuenbrietzen</strong>er<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Mietwohnungen<br />

in <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Albert-Schweitzer-Str. 18 c<br />

Räume: 2 Zi. im 2. OG<br />

Objektgröße: 42,08 qm<br />

Mietpreis: 205,00 € kalt zzgl. NK + 3 NKM Kaution<br />

Albert-Schweitzer-Str. 18 c<br />

Räume: 4 Zi. im 1. OG<br />

Objektgröße: 73,12 qm<br />

Mietpreis: 330,00 € kalt zzgl. NK + 3 NKM Kaution<br />

Großstr. 53<br />

Räume: 4 Zi. im 2.OG<br />

Objektgröße: 75,69 qm<br />

Mietpreis: 372,00 € kalt zzgl. NK + 3 NKM Kaution<br />

Johanniterstr. 16<br />

Räume: 4 Zi. im EG<br />

Objektgröße: 90,32 qm<br />

Mietpreis: 413,67 € kalt zzgl. NK + 3 NKM Kaution<br />

Bemerkung: WBS erforderlich<br />

Johanniterstr. 17<br />

Räume: 3 Zi. im 2. OG<br />

Objektgröße: 73,43 qm<br />

Mietpreis: 328,23 € kalt zzgl. NK + 3 NKM Kaution<br />

Bemerkung: WBS erforderlich<br />

Zu erfragen unter Tel.: <strong>03</strong>3748 / 15538 <strong>Treuenbrietzen</strong>er Wobau GmbH<br />

Havelländische Stadtwerke Werder/Havel (Gasversorgung):<br />

<strong>03</strong>372 / 7860<br />

Eon/Edis-AG: 0180 / 1213140<br />

EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH: <strong>03</strong>31 / 7495 330<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong> (Straßenbeleuchtung, Straßenschäden):<br />

<strong>03</strong>3748 / 74710<br />

Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />

im Bürgeramt, Seniorenzentrum oder dem Fläming-Echo.<br />

Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen<br />

Sprechzeiten Rathaus<br />

Montag nach Vereinbarung<br />

Am Montag ist das Rathaus ab 12:00 Uhr geschlossen.<br />

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch nach Vereinbarung


Nr. <strong>03</strong>/13 - 16 -<br />

Sabinchen-Festspiele<br />

07. - 16. Juni <strong>2013</strong><br />

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Freitag nach Vereinbarung<br />

Erweiterte Sprechzeiten des Bürgeramtes für die Bereiche Meldewesen,<br />

Gewerbe und soziale Angelegenheiten: zusätzlich Donnerstag von<br />

13:00 bis 17:00 Uhr.<br />

Stadtinformation <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

Bibliothek Großstraße 1 in <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Freitag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Samstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Blutspende <strong>2013</strong><br />

Am 25.04.<strong>2013</strong> findet von 15.00 – 19.00 Uhr die nächste Blutspende im<br />

Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“ in der Breiten Straße statt. Wir möchten<br />

hiermit den <strong>Treuenbrietzen</strong>ern für die rege Teilnahme danken.<br />

E. Meyer<br />

Bibliotheksnachrichten<br />

Neues aus den Regalen<br />

Für die Kids:<br />

Der große XENOS- Weltraumatlas<br />

Löwenzahn - Technik und Umwelt tolle Experimente, Rätsel, Spiel, Spaß<br />

Was ist Was? Mathematik<br />

Mein großes Vorlesebuch- Geschichten zum Vor- und Selberlesen<br />

Boie, Kirsten: „Der kleine Ritter Trenk“ und der ganz gemeine Zahnwurm<br />

Schmeißer, Frank: „Hamstermän“ Ein Superheld für alle Fälle (Leserabe-<br />

2. Lesestufe)<br />

Ullrich, Hortense: „Verflixt und fremd geküsst“ aus der Reihe „Freche<br />

Mädchen“<br />

Kinney, Jeff: „Gregs Tagebuch 7“ Dumm gelaufen!<br />

Hörbücher:<br />

„Das Grüffelohrkind“ nach dem Kinderbuch<br />

„Was hör ich da?“ Bei den Dinosaurier mit vielen lustigen Lieder zum<br />

Mitsingen<br />

Nordqvist, Sven: „Findus zieht um“ neues von Pettersson und Findus<br />

„Wieso Weshalb Warum?“ Wer lebt im Garten<br />

„Sternschnuppe“ Töff, töff, töff die Eisenbahn – erste Lieder und Reime<br />

Neue CD’s:<br />

Joey Heindle - Jeder Tag zählt-<br />

Justin Bieber - Believe Acoustic-<br />

Selig - Magma -<br />

Tocotronic - Wie wir leben wollen -<br />

Nick Howard - Stay who you are -<br />

DJ Antoine - Sky is the limit -<br />

Bravo Hits 80<br />

Veranstaltung der Stadtbibliothek <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

09. April <strong>2013</strong> Grundschule „Albert Schweitzer“ 10.00 Uhr<br />

Gymnasium „Am Burgwall“ 13.00 Uhr<br />

Literaturempfehlungsshow „TOLLES BUCH“<br />

mit der Referntin Tina Kemnitz<br />

Hier werden auf unterhaltsame und spielerische<br />

Weise sechs aktuelle Bücher vorgestellt.<br />

Versteckte Wörter unter den Stühlen, Rätsel<br />

und Gespräche regen die Schüler an zum Mitmachen<br />

– auch das Zuhören kommt nicht zu<br />

kurz. Aus jedem Buch wird eine ausgewählte<br />

Textpassage vorgelesen. Die Lesung endet,<br />

wenn es am spannendsten ist…<br />

Statistisches der Stadtbibliothek – Arbeitsergebnisse<br />

2012 kamen 9.543 Besucher in unsere Bibliothek – insgesamt sind<br />

1.433 Benutzer im Bibliothekssystem angemeldet. 405 Leser haben im<br />

letzten Jahr 24.463 Medien ausgeliehen. 43 Veranstaltungen wurden<br />

durchgeführt, davon 27 für Kinder/Jugendliche.<br />

Ausleihe – Medien zum Download rund um die Uhr<br />

Durch nur wenige Klicks im Internet können sich die Nutzer der Bibliotheken<br />

Medien ab sofort online ausleihen.<br />

Unter www.onleihe.de/verbund_brandenburg oder<br />

unter www.treuenbrietzen.de (Bibliothek) steht den<br />

rund 20.000 angemeldeten Lesern des Landkreises dieses Angebot zur<br />

Verfügung. Der Nutzer spart sich dank des neuen Angebotes den Weg in<br />

die Bibliothek, kann 24 Stunden ausleihen und zahlt nicht mehr. Wichtig<br />

ist, dass ein aktueller Bibliotheksausweis vorhanden ist. Näheres können<br />

Sie in den angeschlossenen Bibliotheken erfahren.<br />

In eigener Sache!<br />

Am Ostersamstag, 30. März bleibt die Bibliothek geschlossen.<br />

K. Coenen-Seehaus<br />

Vereine / Verbände / Parteien<br />

Mitteilungen des MTV 1861<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> e.V.<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

MTV 1861 <strong>Treuenbrietzen</strong> e. V.<br />

Freitag, 22. März <strong>2013</strong> um 19:30 Uhr im Bürgerhaus<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,<br />

hiermit möchten wir noch einmal an unsere Mitgliederversammlung erinnern,<br />

welche am Freitag, 22. März <strong>2013</strong> um 19:30 Uhr im Bürgerhaus<br />

„Alte Feuerwehr“ <strong>Treuenbrietzen</strong> stattfindet. Die ausführliche Einladung<br />

war in der letzten <strong>Ausgabe</strong> veröffentlicht.<br />

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.<br />

weitere anstehende Termine:<br />

23. März <strong>2013</strong> Frühjahrsmeisterschaften im Gerätturnen, Ort: Stadthalle<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

20. April <strong>2013</strong> Kreismeisterschaften im Gerätturnen, Ort: Stadthalle<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Dajana Hellenberg, Schrift- und Pressewart<br />

TSV Infos März <strong>2013</strong><br />

TSV <strong>Treuenbrietzen</strong> Tischtennis bittet um Unterstützung<br />

Kaum zu glauben ... aber die Abteilung Tischtennis feiert im Oktober<br />

diesen Jahres ihr 40-jähriges Bestehen. Zur Aufarbeitung unserer Geschichte,<br />

sind wir auf die Hilfe der <strong>Treuenbrietzen</strong>er angewiesen. Wenn<br />

Sie auf dem Dachboden, im Keller, in Schuhkartons etc. noch alte Fotos,<br />

„antike“ Tischtennisschläger, historische Zeitungsartikel, Anekdoten, und<br />

alles andere rund um den kleinen Zelluloidball haben, würden wir uns<br />

freuen, wenn Sie uns diese Dinge zur Verfügung stellen könnten.<br />

Kontaktperson: Kevin Kracht-Schmollack;<br />

E-Mail: info@tsv-treuenbrietzen.de; Tel: 0172-3908751<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen zur Jahreshauptversammlung am<br />

Dienstag, 9 April <strong>2013</strong>. Der Vorstand und die einzelnen Abteilungen berichten<br />

über die Arbeit des vergangenen Jahres. Ein weiteres Thema ist<br />

der Ausblick auf das kommende Jahr. Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung<br />

und eine rege Diskussion.<br />

In der Aula des Gymnasium „Am Burgwall“ am 09.04.<strong>2013</strong> um<br />

19.00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Vorstellung des Präsidiums und der Versammlungsleitung<br />

3. Bericht 1.Vorsitzender<br />

4. Berichte der Abteilungen<br />

5. Bericht des Schatzmeisters<br />

6. Bericht des Kassenprüfers


7. Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes<br />

8. Wahl des Wahlleiters<br />

9. Wahl des Kassenprüfers<br />

10. Vorlage und Abstimmung über den Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

11. Wahl Ehrenmitglied<br />

12. Diskussion<br />

13. Schlusswort und Verabschiedung<br />

Anträge an den Vorstand und Änderungen zur Tagesordnung sind bis<br />

spätestens 22.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> an den Vorstand zu stellen.<br />

Fußball<br />

D-Junioren im Olympiastadion beim Spitzenspiel der<br />

2. Bundesliga<br />

Zum Turniersieg in Jüterbog erhielten unsere D-Junioren 16 Karten zum<br />

Spitzenspiel in Berlin. Trainer, Väter und Spieler sahen einen 1:0 Sieg der<br />

Hertha gegen Kaiserslautern und hatten gemeinsam ein unvergessliches<br />

Erlebnis in der Hauptstadt!!<br />

Frauenfußball<br />

Unsere Frauenmannschaft belegte in Prettin beim ersten Hallencup von<br />

Annaburg überraschend den 2.Platz! Herzlichen Glückwunsch!!!<br />

Altersklasse holt Hallentitel<br />

Der TSV konnte im Finale einen 2:0-Sieg gegen den SV Babelsberg <strong>03</strong><br />

einfahren und somit den eigenen Hallencup gewinnen!!<br />

Glückwunsch Männer!!<br />

D-Junioren<br />

Beim Hallencup der 2.D-Junioren holten sich unsere Jungen den Titel. Die<br />

Torjägerkrone holte sich Jakob Schlunke und der beste Torwart wurde<br />

Willi Schulz!! Glückwunsch!! Die D2 wurde 3. des Turniers!!<br />

Hallencupsieg zum 3. Mal in Jüterbog<br />

Die D1 holte sich zum 3.Mal den Hallencup in Jüterbog. Bester Torschütze<br />

war Axel Schulz mit 9 Treffern und bester Spieler des Turniers wurde<br />

Jakob Schlunke.<br />

B-Junioren<br />

Unsere B-Junioren wurden beim Belziger Hallencup Zweiter und belegten<br />

in Brandenburg Platz 6!<br />

Tischtennis<br />

Neuer Vereinsmeister des TSV wurde Jens Trompke!! Glückwunsch!!<br />

Franziska Noeltge trainiert die Bambinis<br />

Seit dem 5.Februar findet regelmäßig in <strong>Treuenbrietzen</strong> eine Fußballspielstunde<br />

für kleine Leute zwischen 3 und 5 Jahren statt. Training ist jeden<br />

Dienstag von 16.30 bis 17.30 Uhr in der Albert Schweitzer Sporthalle.<br />

Sollte sich jemand dafür interessieren Franziska bei ihrer Spielstunde<br />

zu unterstützen, würde sie nicht Nein sagen!!<br />

Pressewart<br />

Spendenaufruf für <strong>Treuenbrietzen</strong>er Rallye-Team<br />

Die sechs Treuenbriet-zener Arvid Foede, Michael Rudolph, Björn Sauer,<br />

Robert Lau, Matthias Gericke und Andreas Knaack nehmen als Team des<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Krähenberg e.V. an der diesjährigen „Allgäu-Orient-Rallye“<br />

teil. Die 111 Teams der Old- und Youngtimerrallye <strong>vom</strong> Allgäu in den<br />

Orient starten am 27. April <strong>2013</strong> in Oberstaufen. Am 17. Mai werden sie<br />

- 17 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

Sabinchen-Festspiele<br />

07. - 16. Juni <strong>2013</strong><br />

dann in Jordaniens Hauptstadt Amman erwartet. Das <strong>Treuenbrietzen</strong>er<br />

Team bestreitet dieses Abenteuer mit drei Autos: einen VW Polo 1.1<br />

Baujahr 1991, einem Audi 80 Baujahr 1991 sowie einem Nissan Vanette<br />

Baujahr 1996. Während der Rallye müssen viele Regeln beachtet werden:<br />

Übernachtung nur im Auto, im Zelt oder in Hotels, in denen die<br />

Übernachtung nicht mehr als 11,11 Euro kostet. Autobahnen, Fähren und<br />

GPS dürfen nicht benutzt werden.<br />

Neben dem Abenteuer durch mehrere Länder steht der karitative Charakter<br />

im Vordergrund. Alle teilnehmenden Fahrzeuge werden anschließend<br />

für karitative Zwecke versteigert, aus dessen Erlös Hilfsprojekte in<br />

Jordanien finanziert werden. Das <strong>Treuenbrietzen</strong>er Rallye-Team sucht<br />

Sponsoren, die mittels Spende das Abenteuer finanziell unterstützen.<br />

Kontakt:<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Krähenberg e.V.<br />

Rudolf Virchow Str. 5, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>,E-Mail: kraehetb@yahoo.de<br />

Tel.: 0160 / 185 7 187, Infos zur Rallye: http://www.allgaeu-orient.de<br />

Infos zum Team: http://ostp.motocross-treuenbrietzen.de<br />

Seniorenakademie <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Veranstaltungen<br />

Die Stadtverwaltung möchte alle Senioren zu folgenden Veranstaltungen<br />

einladen:<br />

Donnerstag, 18.4.<strong>2013</strong> 15:00 Uhr<br />

Kaffeenachmittag für Senioren mit Vortrag im Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“,<br />

Breite Straße 71; Veranstalter: Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong>;<br />

Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 74777; Anmeldung bis zum 12.04.<strong>2013</strong>!<br />

A. Scherer, Seniorenbetreuung, Bürgeramt<br />

Kammerspiele <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Veranstaltungen in den Kammerspielen<br />

Freitag, 5.4.<strong>2013</strong><br />

Ökofilmtour <strong>2013</strong><br />

Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 10092 oder <strong>03</strong>3748 / 15506 Nähere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte unserer Internetseite, den Aushängen am Kino oder<br />

www.oekofilmtour.de<br />

15:00 Uhr Kinderprogramm/die Märchenerzählerin Konstanze Reimann<br />

erzählt: „Märchen von Wölfen“<br />

18:30 Uhr 1. Filmvorführung: „Deutschlands wilde Wölfe - wie sie wirklich<br />

sind“, Dokfilm 2011 von Sebastian Körner (48 min)<br />

Anschließend: Filmgespräch mit Stephan Kaasche, Wolfswanderer<br />

aus der Lausitz und Thorsten Fritz, Wolfsbetreuer<br />

der unteren Jagdbehörde Potsdam-Mittelmark. Information,<br />

Kultur und Kunst zum Thema Artenschutz und biologische<br />

Vielfalt. Natürlich gibt es Imbiss und Getränke<br />

20:15 Uhr 2. Filmvorführung „Die wilde Uckermark“, Naturfilm 2011 von<br />

Christoph Hauschild (45 min)<br />

Der Eintritt ist frei. Über eine Spende freuen wir uns. Im Anschluss<br />

an die Veranstaltung ist der Weinkeller für unsere Besucher<br />

und Gäste geöffnet.<br />

Freitag, 5.4..<strong>2013</strong> 20:00 Uhr<br />

Der Gewölbekeller in den „Kammerspielen“ <strong>Treuenbrietzen</strong>, Leipziger<br />

Straße 214 ist jeden 1. Freitag im Monat geöffnet. Sollte der 1. Freitag ein<br />

Feiertag sein, dann ist der Gewölbekeller am darauf folgenden Freitag<br />

offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Infos unter Tel. <strong>03</strong>3748 / 15506.<br />

Sonnabend, 6.4.<strong>2013</strong> 20:00 Uhr<br />

Tach Herr Knabenschuh! Wie war´s? - Uwe Kleibrink alias Kurt Knabenschuh<br />

bringt mit seinem 4. Soloprogramm scharf pointiertes Alltagskabarett<br />

auf die Bühne in den Kammerspiele <strong>Treuenbrietzen</strong>, Leipziger<br />

Str. 214, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>; Veranstalter: Kinoförderverein<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> e.V.; Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 10092 oder <strong>03</strong>3748 / 15506;<br />

Eintritt: VVK 8,- Euro, AK 10,- Euro


Nr. <strong>03</strong>/13 - 18 -<br />

Sabinchen-Festspiele<br />

07. - 16. Juni <strong>2013</strong><br />

Veranstaltungen<br />

Veranstaltungskalender<br />

Samstag, 30.3.<strong>2013</strong> 8:00 bis 19:00 Uhr<br />

Freies Training auf dem Krähenberg; Veranstalter: <strong>Treuenbrietzen</strong>er Krähenberg<br />

e.V.; Infos unter: 0160 / 185 7 187 oder www.treuenbrietzenerkrähenberg.de<br />

Sonntag, 31.3.<strong>2013</strong> 11:00 – 18:00 Uhr<br />

In der Gemeinschaftsausstellung „Perlhühner zu Gast im Hühnerhof“ in<br />

der Großstraße 9 in <strong>Treuenbrietzen</strong> am Ostersonntag erwarten Sie Illustrationen<br />

von Stefanie Jeschke, handgefertigter Schmuck von Andrea<br />

Hanschke und Keramiken von Sabine Zobel. Wir freuen uns auf Ihren<br />

Besuch!<br />

Montag, 8.4.<strong>2013</strong> 15:00 Uhr<br />

Verkehrsteilnehmerschulung in Rampfel’s Fahrschule, Großstraße 47,<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>; Veranstalter: ADAC; Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 12202<br />

Dienstag, 9.4.<strong>2013</strong> 15:00 - 16:00 Uhr<br />

DUO Federleicht - „Das gibt`s nur einmal...“ Ufa Filmschlager der 30 und<br />

40er Jahre im Speise- und Veranstaltungssaal Nieplitzblick, Seniorenwohnpark,<br />

Berliner Chaussee 43, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>; Veranstalter:<br />

Seniorenwohnpark <strong>Treuenbrietzen</strong>; Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 70481; Anmeldung<br />

erforderlich!<br />

Mittwoch, 10.4.<strong>2013</strong> 13:00 Uhr<br />

Verkehrsteilnehmerschulung in Rampfel’s Fahrschule, Großstraße 47,<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>; Veranstalter: ADAC; Infos unter: <strong>03</strong>3748 / 12202<br />

Mittwoch, 10.4.<strong>2013</strong> ab 15:30 Uhr<br />

Elterncafe in der Kita „Spielkiste“, Großstraße 1; Veranstalter: Kita „Spielkiste“;<br />

Infos unter <strong>03</strong>3 748/ 15460<br />

Freitag, 19.4.<strong>2013</strong> 18:00 Uhr<br />

Seidenmalerei in der Kita „Kinderland“ Pechüle, Zingelstraße, 14929<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> GT Pechüle; Veranstalter: Kita „Kinderland“ Pechüle; Infos<br />

unter: <strong>03</strong>3748 / 15648<br />

Freitag, 26.4.<strong>2013</strong> 20:00 Uhr<br />

Mitgliederversammlung des Sportvereins Bardenitz in der Musikantenschänke<br />

„Liefeld“ Bardenitz, Bardenitzer Dorfstr. 5, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

OT Bardenitz; Veranstalter: Sportverein Bardenitz; Infos unter: <strong>03</strong>3748 /<br />

125<strong>03</strong><br />

Sonnabend, 27.4.<strong>2013</strong> 10:00 Uhr<br />

Frühjahrswanderung im Böllrich <strong>Treuenbrietzen</strong>; Veranstalter: Kulturverein<br />

Rietz e.V.; Infos unter: <strong>03</strong>0 / 75650626 oder<br />

werner.leschhorn@gmx.de<br />

Dienstag, 30.4.<strong>2013</strong> 16:00 Uhr<br />

Kräuter- Hexenfest auf dem Spielplatz hinter der ehemaligen Schule in<br />

Bardenitz; Veranstalter: Kita „Kinderland“ Pechüle; Infos unter: <strong>03</strong>3748 /<br />

15648<br />

19. Sabinchenfestspiele<br />

Markt- und Festmeile<br />

zu den<br />

19. Sabinchen-Festspielen<br />

07.06. – 16.06.<strong>2013</strong><br />

Großes Markttreiben im historischen Altstadtkern<br />

anlässlich der 19. Sabinchen-Festspiele der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> – Haben Sie einen Stand mit historischem<br />

Handwerk, Kunstgewerbe oder Kunsthandwerk, vorführendem<br />

Gewerbe? Möchten Sie Ihre Firma oder Ihren Verein<br />

zum Sabinchenfest präsentieren?<br />

Dann sind Sie auf unserer Markt- und Festmeile richtig.<br />

Bewerbungen bitte an:<br />

Tel. 0172 / 3969104<br />

oder per Email: torsten-rohde@gmx.de<br />

Schulen / Kindereinrichtungen<br />

Ein ganz besonderer Nachmittag in der IKTB der<br />

Grundschule „ Albert Schweitzer“ <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Das neue Jahr hatte gerade begonnen und die Ferien nach der Zeugnisausgabe<br />

rückten immer näher. Da freuten wir uns nicht nur auf die Zeugnisse,<br />

sondern auf einen ganz besonderen Ferienstart. Die Theatergruppe<br />

der Kita Kinderland aus Bardenitz/Pechüle unter der Leitung von<br />

Sigrid Höhne führte am letzten Schultag bei uns das Märchen „Fundevogel“<br />

aus dem Märchenschatz der Gebrüder Grimm auf. Ja, du hast<br />

richtig gelesen! Wir kannten dieses Märchen auch nicht, aber nach der<br />

halbstündigen Vorführung hatte sich das geändert. Die jüngsten Spieler<br />

der Theatergruppe lockten uns in eine kleine Märchenwelt. Alina, Leni,<br />

Elaine, Daniel, Jan, Hermine, Luisa, Bruno und Leonie spielten ihre Rollen<br />

sehr überzeugend. Die Kinder waren in hübsche Kostüme geschlüpft<br />

und spielten vor einer mit viel Liebe zusammengebauten Kulisse. Alle<br />

Kinder und Erzieher der IKTB waren ganz begeistert, viel Beifall zeigte<br />

unsere Freude über diese sehr gelungene Darbietung. Ein großes Dankeschön<br />

von uns geht an die Theatergruppe und ihrer Leiterin, Sigrid<br />

Höhne. Was sie mit ihren Kindern auf die Beine stellte, ist einfach klasse1<br />

ach übrigens, liebe Theaterschauspieler: Wir freuen uns auf die versprochene<br />

Zugabe!<br />

Hannelore Schröder und die Kinder der IKTB <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Dankeschön für die vielen bunten Gaben<br />

„Bin der kleine König, gib mir nicht so wenig, lass mich nicht so lange<br />

stehn, wir wollen ein Häuschen weiter gehen.“ … mit diesem Spruch<br />

gingen Kinder und Erzieher aus der Kita Spielkiste, wie in jedem Jahr<br />

Rosenmontag zum Kariedeln durch die Straßen von Haus zu Haus in<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>. Es ist seit vielen Jahren eine schöne Tradition geworden<br />

in <strong>Treuenbrietzen</strong>. Darum wollen wir allen Bürgern, Gewerbetreibenden<br />

der Stadt, sowie auch der Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong> auf<br />

diesem Wege Dankeschön sagen für die vielen bunten Gaben an diesem<br />

wunderschönen Tag.<br />

Kinder und Erzieher aus der Kita Spielkiste<br />

Praxisunterricht im Gläsernen Labor<br />

Schon einmal mit leuchtenden Bakterien experimentiert? Oder versucht<br />

den Täter eines Verbrechens anhand von gefundenem Genmaterial zu<br />

überführen? Nein? – Wir schon! Dafür haben wir – 14 Schülerinnen und<br />

Schüler des Biologie-Leistungskurses unseres Gymnasiums „Am Burgwall“<br />

– zusammen mit unserer Lehrerin um 6 Uhr morgens den Zug nach<br />

Berlin genommen, um das Genlabor auf dem Campus in Berlin-Buch zu<br />

besuchen.<br />

Zunächst waren wir alle sehr gespannt, was uns im Gläsernen Labor<br />

erwarten würde. Bevor es ans Untersuchen ging, erhielten wir eine<br />

kleine Einführung in die Sicherheitsbestimmungen. Diese unbedingt einzuhalten<br />

ist eine wichtige Aufgabe des Biochemikers, denn davon hängt<br />

nicht nur sein Wohl ab, sondern auch die Qualität der Forschungsergebnisse.<br />

Dann ging es unter der Anleitung eines jungen Biologen, der<br />

gerade an seinem Doktortitel arbeitet, an die konkreten Fälle. In dem sehr<br />

modernen Schülerlabor sahen wir nicht nur wie kleine Wissenschaftler<br />

aus, wir fühlten uns auch so ähnlich wie die Ermittler, die aus einschlägigen<br />

Fernsehserien bekannt sind. Für uns wurden zwei Versuche vorbereitet,<br />

die uns zum einen den genetischen Fingerabdruck und zum<br />

anderen die Genübertragung zwischen verschiedenen Organismen veranschaulichten.<br />

Letztere ist ein in der Natur sehr verbreiteter Prozess,


der beim Gen-Empfänger häufig zum Erwerb neuer Eigenschaften führt.<br />

So gelang es uns das proteinbildende Gen, das Quallen in der Dunkelheit<br />

zum Anlocken von Beutetieren fluoreszieren lässt, in ein Darmbakterium<br />

einzuschleusen, welches dann seinerseits im Stande war zu leuchten.<br />

Wir haben tolle Erfahrungen gesammelt und für den einen oder anderen<br />

hat es bestimmt einen interessanten Einblick in ein zukünftiges Betätigungsfeld<br />

gegeben. Vielen Dank für diesen großartigen Tag.<br />

Maibrit Brachwitz, Lisa Schlunk, Gymnasium <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Ortsteile<br />

Bardenitz / Pechüle / Klausdorf<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Herrn<br />

Uwe Brüggemann zum 68., Herrn Heinz Kuring zum 83., Herrn Heinz Johl<br />

zum 73., Frau Dr. Margot Gensicke zum 73., Herrn Werner Schulze zum<br />

76., Herrn Hans-Joachim Angerhoefer zum 85., Frau Sieglinde Ziehe zum<br />

72., Frau Gerda Mauer zum 79., Frau Irene Haberland zum 84., Herrn<br />

Reinhard Gips zum 75. und Herrn Bernd Tietz zum 66. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Brachwitz<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Frau<br />

Christel Frille zum 78., Frau Lydia Kaatz zum 85., Frau Rosemarie Seehaus<br />

zum 65., Frau Hertha Kaplick zum 86. und Frau Gisela Wille zum 80.<br />

Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Dietersdorf<br />

Der Bürgermeister und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Frau<br />

Hannelore Guthe zum 69. und Herrn Heinz Schmollack zum 80. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Das Fest der<br />

Goldenen Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Irmgard und Fritz Grund<br />

aus Dietersdorf am 27.02.<strong>2013</strong><br />

Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche<br />

auch im Namen des Ortsbeirates und der Stadtverordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Feldheim / Schwabeck<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Herrn<br />

Hans-Joachim Litzke zum 69., Frau Gisela Hinze zum 65., Herrn Siegfried<br />

Kappert zum 73., Herrn Joachim Glück zum 71., Frau Irene Altekrüger<br />

zum 82. und Frau Sonja Dalichow zum 75. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Frohnsdorf<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Herrn<br />

Gerhard Klammt zum 66., Herrn Wolfgang Reiners zum 70., Herrn Paul<br />

- 19 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

Sabinchen-Festspiele<br />

07. - 16. Juni <strong>2013</strong><br />

Bräsigk zum 77., Frau Elfriede Kuring zum 74., Frau Elisabeth Hopfe zum<br />

100., Herrn Werner Hoffmann zum 74., Frau Rita Schwarz zum 70. und<br />

Frau Doris Becker zum 74. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Lobbese / Pflügkuff / Zeuden<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Frau<br />

Helga Rüstig zum 73., Frau Ursula Mann zum 76., Frau Rosemarie Schröter<br />

zum 73., Herrn Walter Grabo zum 91., Herrn Heinz Starkowski zum<br />

80., Frau Reni Mehl zum 77. und Herrn Manfried Miething zum 69. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Lühsdorf<br />

Heute erhält Herr Gerhard Gericke zum 72. Geburtstag die allerbesten<br />

Glückwünsche.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Marzahna / Schmögelsdorf<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Frau<br />

Karin Gentzsch zum 66., Frau Annegret Stahlberg zum 71., Herrn Gerhard<br />

Paul zum 71., Frau Ingrid Müller zum 72., Herrn Helmut Ziehe zum 83.,<br />

Frau Christa Adamczak zum 73., Frau Ruth Platz zum 78., Frau Hanni<br />

Estert zum 72. und Frau Waltraut Möbius zum 74. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Das Fest der<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Ursula und Paul Specht<br />

aus Marzahna am 26.02.<strong>2013</strong><br />

Dazu nachträglich die herzlichsten Glückwünsche<br />

auch im Namen des Ortsbeirates und der Stadtverordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Niebelhorst<br />

Der Bürgermeister und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Herrn<br />

Günter Liefeld zum 72. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-Rietz<br />

Der Ortsbeirat und die Stadtverordneten gratulieren nachträglich Frau<br />

Anna Bieber zum 84. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>, vertreten durch den BM<br />

Artikelannahme: Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>, Großstraße 105,<br />

Tel. (<strong>03</strong>3748) 747-47, tourismus@<strong>Treuenbrietzen</strong>.de<br />

Satz und Druck: Fläming Werbung, 14913 Jüterbog, Pferdestraße 8,<br />

Tel. (<strong>03</strong>372) 442956, Fax. (<strong>03</strong>372) 442958<br />

mail@FlaemingWerbung.de, www.FlaemingWerbung.de<br />

Anzeigenannahme: Fläming Werbung<br />

Auflage: 4000 Exemplare<br />

Bezugsmöglichkeiten: Stadtverwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong>, Innere Verwaltung<br />

Großstraße 105, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Bedingungen: gegen Erstattung der Portokosten zzgl. 1,00 EUR /<br />

<strong>Ausgabe</strong> gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> <strong>vom</strong> 09.07.2007.<br />

Veröffentlicht im Internet unter www.treuenbrietzen.de<br />

Für die bei der Redaktion abgegebenen Artikel sind die Mitarbeiter der Stadtverwaltung<br />

inhaltlich nicht verantwortlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültigen Anzeigenpreise.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Einzelexemplares im Rahmen der<br />

Auflagenhöhe gefordert werden. Anzeigeninhalte ohne Gewähr, Druckfehler und Irrtümer<br />

sind nicht ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,<br />

sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Nr. <strong>03</strong>/13 - 20 -


- 21 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Heimatblätter<br />

Veröffentlichungen des Heimatvereins <strong>Treuenbrietzen</strong> (Fortsetzung von 1930/31)<br />

Heimatverein <strong>Treuenbrietzen</strong> e.V., Nagelgasse 12, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>, Telefon: <strong>03</strong>3748 / 13<strong>03</strong>7, E-Mail: w.ucksche@gmail.com, www.heimatverein-treuenbrietzen.de<br />

<strong>Ausgabe</strong> Nr.3. Vom 20.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Glückwünsche<br />

Der Heimatverein gratuliert Herrn Dieter Schugardt, Herrn<br />

Andreas Knape, Frau Jutta Krex, Frau Helga Steinhaus und<br />

Herrn Gerhard Päpke nachträglich recht herzlich zum Geburtstag.<br />

Der Vorstand<br />

Sitzung des Heimatvereins<br />

In unserer Vereinssitzung am Donnerstag, dem 04. April, um 19.30 Uhr im<br />

Heimatmuseum werden wir einen Videofilm über die Entwicklung der<br />

Stadt und zur 800-Jahrfeier der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> sehen. Herr Siegfried<br />

Teltsch hat diese DVD zusammengestellt und dem Heimatverein übergeben.<br />

Dafür möchten wir uns herzlich bei ihm bedanken..<br />

Wolfgang Ucksche, Vorsitzender<br />

02.<strong>03</strong>.- 27.10. <strong>2013</strong><br />

Die museale Ausstellung ist geöffnet !<br />

13.00 bis 17.00 Uhr wöchentlich am Sonntag<br />

Reservierung/-buchung des Turmes für Museumsführung, allgemeine<br />

Veranstaltungen und Feiern jeglicher Art über die<br />

Stadt- u. Touristinformation im Rathaus<br />

Tel. <strong>03</strong>3 748-747 77, www.treuenbrietzen.de<br />

Öffnungszeiten in der Großstraße 105:<br />

Mo. 9 - 12 Uhr<br />

Di. 9 - 12 Uhr, 12.30 - 18 Uhr<br />

Mi. 9 - 12 Uhr 12.30 - 16 Uhr<br />

Do. 9 - 12 Uhr, 12.30 - 17 Uhr<br />

Fr. 9 - 14 Uhr<br />

Ausführlichere Informationen erhalten Sie zu Veranstaltungen und Sonderöffnung<br />

über: www.heimatverein-treuenbrietzen.de und/oder in unserem<br />

Turmflyer, den <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten „Heimatblätter“, der<br />

aktuellen Tagespresse und/oder der Stadt- u. Touristinformation<br />

W. Ucksche, Tel. <strong>03</strong>3 748-130 37<br />

K. Franz, Tel. <strong>03</strong>3 748-170 405 Bitte meine Anrufbox nutzen!<br />

Termine und Veranstaltungen <strong>2013</strong> des Heimatvereins<br />

1. Halbjahr<br />

Die Mitglieder treffen sich zum Vereinsabend immer am 1. Donnerstag im<br />

Monat im Heimatmuseum!<br />

Wir brauchen Ideen und tatkräftige Unterstützung bei ...<br />

04.04., Do. 19.30 Uhr Vereinsabend incl. Videovorführung<br />

Die Aktion „Frühjahrsputz im Turm“ wurde am 07.<strong>03</strong>.13 angesprochen.<br />

02.05., Do. 19.30 Uhr Vereinsabend<br />

Mai - Ehrendes Gedenken der Nationen an die Opfer des 2. Weltkrieges<br />

auf dem Ehrenfriedhof<br />

09.05., Do. Geführte mehrstündige Tour zu Himmelfahrt<br />

06.06., Do. 19.30 Uhr Vereinsabend<br />

07.-09.06. „Ab uff de Breete“ - Sabinchenfestspiele <strong>2013</strong><br />

08.06., Sa. Breite Str. Unser traditioneller Kuchenstand<br />

09.06., So. Parkplatz -“Netto“ Teilnahme am großen Festumzug<br />

Juli/August Sommerpause für Vereinsabende<br />

Rückblick auf das Jahr 2012<br />

Am 07. April führte der Heimatverein seine diesjährige Jahreshauptversammlung<br />

durch. Herr Ucksche als Vorsitzender konnte, wie im<br />

nachfolgenden Rechenschaftsbericht ersichtlich, über die Arbeit und die<br />

Erfolge des Vereins im Jahr 2012 berichten.<br />

Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahr 2012<br />

Alljährlich im Februar fand unsere Jahreshauptversammlung statt auf<br />

der Rechenschaft über das Vereinsjahr 2011 abgelegt wurde, sowie<br />

weitere Aktivitäten für das neue Jahr besprochen wurden.<br />

Im Monat März konnten wir einen Reisebericht über das heilige Land<br />

Israel hören und sehen. Der Vereinsfreund Jürgen Küster hatte sich<br />

gut darauf vorbereitet und sein Vortrag fand allgemeinen Beifall.<br />

Am 23. April gedachten wir der erschossenen <strong>Treuenbrietzen</strong>er <strong>vom</strong><br />

April 1945. Bei der Gedenkfeier mit der italienischen und russischen<br />

Botschaft waren wir vertreten.<br />

Nach dem Kirchgang anlässlich Christi Himmelfahrt fuhren wir quer<br />

durch den Wald nach Lüdendorf. Dort angekommen konnten wir bei<br />

guter aber sehr lauter Musik einen Imbiss einnehmen. Viele bekannte<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er konnten wir dort auch begrüßen. Da diese Waldtouren<br />

für einige Vereinsfreunde zu beschwerlich werden, werden<br />

wir in Zukunft eine bequemere Streckenführung wählen. Da es bei<br />

der Eröffnung der Ausstellung Kulturland 2012 unter dem Motto<br />

Friedrichs „Städtebauförderung“ in <strong>Treuenbrietzen</strong> 1775 bis 1785 eine<br />

Änderung gab, brauchten wir dort nicht aktiv werden. Geplant war<br />

ein Imbissangebot und Begleitmusik.<br />

Aktiv wurde der Verein beim 12. deutschen Wandertag. So unterstützen<br />

wir aktiv die Wanderungen, die mit interessanten Kulturprogrammen<br />

versehen angeboten wurden und bei unseren Wandergästen sehr<br />

gut ankamen.<br />

Am 24. Mai waren die Mönche des Heimatvereins, der „Stadtbüttel“,<br />

ein Paar aus Wilhelminischder Zeit und das Sabinchenpaar beim großen<br />

Festumzug anlässlich des Wandertages in der Kur- und Kreisstadt<br />

Bad Belzig dabei. Im allgemeinen war der Umzug gut organisiert,<br />

allerdings hatte man mit der Nennung unseres Schaubildes große<br />

Mühe, obwohl alle geforderten Unterlagen diesbezüglich rechtzeitig<br />

eingereicht wurden. Zum Glück erkannte mich Frau Brand aus der<br />

Kreisverwaltung und wusste somit, dass wir aus <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

kamen. Auf der Hauptbühne wollte die Moderatorin uns gar als Blütenkönigin<br />

aus Werder ankündigen. Sie merkte selbst, dass das nicht<br />

stimmen konnte und bat Minister Baaske um Hilfe. Der Herr Minister<br />

sagte, „das Sabinchenpaar und die Mönche kommen doch aus<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>“. Unter dem großen Beifall der Zuschauer wurden<br />

wir nun doch noch richtig angekündigt.<br />

Die Sabinchenfestspiele im Juni standen unter dem Motto: „300 Jahre<br />

Friedrich Wilhelm der II“. Die Mitglieder des Heimatvereins hatten sich<br />

entsprechend kostümiert und waren im Stadtpark unter anderem als<br />

„Waschweiber“ in Aktion. Der „Stadtbüttel“ sorgte für Ruhe und Ordnung,<br />

andere Mitglieder flanierten in ihren Kostümen durch den Stadtpark.<br />

Einen Ausschank haben wir auch betrieben. Hier gab es vor<br />

allem preußische Kartoffelsuppe, die nach einem alten Rezept hergestellt<br />

wurde, Bier und andere geistigen Getränke. Hatten wir anfangs<br />

noch die Befürchtung, ob wir all unsere Vorräte auch verkaufen würden,<br />

so war diese Sorge vollkommen unbegründet, denn gegen 11.30<br />

Uhr war alles verkauft. Hoher Besuch hatte sich auch eingestellt.<br />

Seine königliche Majestät Friedrich Wilhelm der II. nebst seinen Hofdamen<br />

und Höflingen besuchten unseren Ausschank, um unseren Likör<br />

zu probieren. Über die Begrüßung „halten zu Gnaden“ war ihre Majestät<br />

hoch erfreut und es begann ein lebhaftes Gespräch über den<br />

Verfall der Sitten und des guten Geschmacks in Preußen.<br />

Dem erwähnten Motto getreu waren wir dann auch beim Festumzug<br />

in entsprechenden Kostümen unterwegs.<br />

Im September unterstützten wir die 6. <strong>Treuenbrietzen</strong>er Einkaufsnacht.<br />

So wurde im Heimatmuseum ein Stand mit Naturtextilien eingerichtet<br />

und das Museum bis 24.00 Uhr offen gehalten.<br />

„Feuer und Flamme für unsere Museen“ hieß eine Aktion des Landkreises<br />

Potsdam Mittelmark. Da im benachbarten Kino ebenfalls ein<br />

Kulturprogramm angeboten wurde, verzichteten wir auf eine eigene<br />

Veranstaltung, hielten das Museum aber bis 20.00 Uhr für Gäste geöffnet.<br />

Im November gedachten wir der Gefallenen der Weltkriege. Eine Exkursion<br />

nach Potsdam zur Besichtigung der Ausstellung „Friederisiko“


Nr. <strong>03</strong>/13 - 22 -<br />

scheiterte zum einen an der Schwierigkeit entsprechende Eintrittskarten<br />

zu beschaffen bzw. an den Terminen der Interessenten, so<br />

dass ein Besuch der Ausstellung leider nicht zustande kam.<br />

Am 6. Dezember feierten wir im Heimatmuseum unsere Weihnachtsfeier<br />

und zwei Tage später standen wir auf dem <strong>Treuenbrietzen</strong>er<br />

Adventsmarkt und verkauften Heimatliteratur und Andenken.<br />

Auch unser „Stadtbüttel“ war einen Tag später, nach seiner<br />

Geburtstagsfeier noch einmal in Aktion, um auf dem „Radhof“ das<br />

historische „Advents-türchen“ zu öffnen. Zum ersten Mal haben wir<br />

als Verein unser Heimatmuseum selbständig betrieben.<br />

Vom 1. März bis zum Jahresende hatten wir jeden Sonntagnachmittag<br />

das Museum geöffnet. Es hat alles gut geklappt und auch einige Buchungen<br />

des Museums für diverse Veranstaltungen konnten wir absichern.<br />

Zum Schluss möchte ich mich im Namen der Mitglieder des Heimatvereins<br />

bei all jenen bedanken, die unser Heimatmuseum im<br />

vergangenen Jahr finanziell unterstützt haben. Es zeigt, dass viele<br />

ein Herz für <strong>Treuenbrietzen</strong> und für das Heimatmuseum haben und<br />

wir alles daran setzen werden, dieses Haus weiter der Öffentlichkeit<br />

zugänglich zu machen.<br />

Der Heimatverein zählt 63 Mitglieder.<br />

Wolfgang Ucksche, Vorsitzender<br />

Nachstehende Artikel wurden entnommen aus dem Kreiskalender 1934<br />

für den Kreis Zauch Belzig und zusammengestellt von Wolfgang<br />

Ucksche:<br />

Landwirtschaftschule und bäuerliche Versuchsringe im<br />

Kreise Zauch Belzig<br />

Diplomlandwirt Heftrich, Versuchsringleiter, <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Es gibt heute kaum einen Landwirt, dem der Begriff „Versuchsring“<br />

unbekannt geblieben ist. Im Kreise Zauch Belzig entstand bereits im<br />

Jahre 1927 der erste Versuchsring „Lehnin Groß-Kreuz“, dem im folgenden<br />

Jahre 4 weitere Ringe (Dahnsdorf, Brück, Golzow und Beelitz)<br />

folgten. Die 5 Ringe sind derart über den Kreis verteilt, dass jedem<br />

Landwirt Gelegenheit geboten ist, einem Ringe anzugehören. Leider<br />

erfuhr im verflossenen Jahre die Versuchsringarbeit wegen Kürzung<br />

der Beihilfen eine Unterbrechung. In kluger Voraussicht hat man<br />

damals die Ringe nicht aufgelöst, sondern ihre Organisation bestehen<br />

lassen, um zu gegebener Zeit die Arbeit in den einzelnen Ringen wieder<br />

aufzunehmen. Erfreulicherweise sind wir nun wieder in der Lage, mit<br />

der Versuchsringarbeit (wenn auch nicht in dem früheren Ausmaß)<br />

zu beginnen.<br />

Wenn heute die Verbreitung der Kenntnisse der Sorten, des Futterbaues,<br />

der zweckmäßigen Düngung usw. Fortschritte gemacht hat,<br />

so ist es bestimmt mit ein Verdienst der im Versuchsring geleisteten<br />

Arbeit. Die vielen Stickstoffdüngemittel in ihrer Geeignetheit für bestimmte<br />

Kulturpflanzen und für bestimmte Böden waren Gegenstand<br />

zahlreicher Versuche, die uns hierüber Klarheit brachten. Alle Neuerscheinungen<br />

am Saatgutmarkt wurden beachtet und durch Versuche<br />

mit bisher angebauten Früchten geprüft. Wenn heute bewährte Sorten<br />

bei den Landwirten schneller Eingang finden wie früher, so ist<br />

dies vornehmlich auf die Arbeit im Versuchsring zurückzuführen. Bewusst<br />

oder unbewusst zieht hieraus auch das Nichtmitglied Vorteile.<br />

Gleichzeitig geben die Versuchsringerfahrungen auch wertvolle Unterlagen<br />

für Unterrichts- und Vortragstätigkeit der Landwirtschaftsschule<br />

und tragen durch Verwertung dieser praktischen Erkenntnisse<br />

der engeren Heimat dazu bei, den Schulbesuch zu einer immer<br />

zwingenderen Notwendigkeit für die jüngere Landwirtschaftsgeneration<br />

zu machen. Um praktisch die Politik der neuen Regierung<br />

zu unterstützen, wendet die Landwirtschaftsschule und der<br />

Versuchsring besonderes Augenmerk auf die vermehrte Eiweißfutterproduktion,<br />

um unserer Viehwirtschaft die eigene Futtergrundlage zu<br />

geben. Die schon seit Jahren im Versuchsring erprobten Silagemethoden<br />

verdienen im größeren Ausmaße angewandt zu werden.<br />

In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass es heute<br />

im allgemeinen sach- und zeitgemäß richtiger ist, den natürlichen<br />

Eiweißquellen, den Wiesen, neben Phosphorsäure und Kali auch in<br />

Deutschland gewonnenen Stickstoff zu geben, um viel eiweißreiches<br />

Futter im Inland zu erzeugen, als das fehlende Eiweiß im Ausland zu<br />

kaufen. Unsere Wiesendüngungsversuche zeigten trotz des kalten<br />

und trockenen Frühjahrs einen bedeutenden Mehrertrag durch<br />

Stickstoffdüngung.<br />

Im Rahmen dieses Artikels lässt sich der Aufgabenkreis der Versuchsringe<br />

und der Landwirtschaftsschule nur ganz kurz umreißen. Es<br />

möge daraus aber hervorgehen, dass beide Stellen, bei tatkräftiger<br />

Mitarbeit der Landwirte, dazu berufen sind, auch in der heutigen Zeit<br />

wertvolle Hilfe bei der Wiederaufrichtung unserer Landwirtschaft zu<br />

leisten.<br />

Der bäuerliche Garten<br />

Ein Garten, der von einer vielbeschäftigten Hausfrau besorgt wird,<br />

muss vor allen Dingen höchst einfach angelegt sein. Vor allen Dingen<br />

kommt es darauf an, sich eine wohldurchdachte Einteilung zu machen,<br />

damit z. B. nicht alle Gemüse zur gleichen Zeit zu ernten sind.<br />

Salat sollte man laufend den ganzen Sommer ernten können. Der große<br />

Wert des Gemüses in der Ernährung muss immer erkannt werden.<br />

Es ist die notwendige Ergänzung zu Fleisch und Kartoffeln und gibt<br />

dem Küchenzettel Abwechslung. Die frühen Gemüse wieder werden<br />

dem Geldbeutel eine erwünschte Bereicherung bringen.<br />

Notwendig ist auch, dass im Garten Ordnung schon in der Anlage<br />

herrscht, dass etwa Blumen und Nutzgewächse nicht durcheinander<br />

stehen, dass auch Obst- und Gemüsegarten nicht verquickt wird.<br />

Das Durcheinander der Pflanzen erschwert, verlangsamt das Arbeiten,<br />

verringert oftmals die Ernte. Im bäuerlichen Besitz, ob groß oder<br />

klein, hat die Hausfrau so viel zu tun, dass ihr nur wenig Zeit für den<br />

Garten bleibt und doch liebt sie gerade ihn mit allem, was er bringt an<br />

Obst, Gemüse, Salaten, Gewürzkräutern und nicht zuletzt an Blumen<br />

und Blütensträuchern. Ja, gerade diese liebt sie am meisten, muss sie<br />

aber oftmals vernachlässigen. Sie ist unglücklich, wenn sie ihren Garten<br />

nicht tadellos in Ordnung hat, aber bei unpraktischer Anlage ihres<br />

Gartens wird das während der Hauptarbeiten säen, mähen, ernten<br />

wohl immer der Fall sein, wenn sie es nicht versteht, den Garten so<br />

anzulegen, dass er ohne viel Zeit- und Kraftaufwand ordentlich aussieht<br />

und das Nötige bringt.<br />

In der großen Wanderschau der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft<br />

im Mai 1933 in Berlin war beim „Haus der Landfrau“ von<br />

der Gartenberaterin des Märkischen Verbandes landw. Hausfrauenvereine<br />

ein bäuerlicher Mustergarten angelegt, der mancherlei Anregungen<br />

brachte. Zu beiden Seiten des Einganges zum Haus standen<br />

ein paar Fliedersträucher, die den Durchblick auf den Vorgarten gestatten.<br />

Rechts niedrige Rosen, auch links aber hier in ausdauernden<br />

Blütenstauden übergehend, zwischen denen ab und zu ein Stein liegt,<br />

der als Pfad dient, um auch an die hinteren Stauden heranzukommen,<br />

ohne den Boden durch Fußtritte zu verschlechtern. Dicht am Haus zu<br />

beiden Seiten der Tür Flieder, der aber soviel Platz lässt, dass eine<br />

Sitzbank Aufstellung finden kann. An der Hauswand<br />

Schlinggewächse, daran entlang wieder ein schmaler Streifen niedriger<br />

Rosen. An der Küchenseite war eine schmale Rabatte angelegt,<br />

die alle Küchenkräuter enthielt, die die Hausfrau täglich braucht. -<br />

Gegenüber dem Kücheneingang befand sich ein hübscher Sitzplatz<br />

mit Bank und Tisch. An diesem kann die ganze Familie ihre Mahlzeiten<br />

einnehmen, die Hausfrau ihre Arbeiten, wie Kartoffeln schälen, Flicken<br />

verrichten, ihre kleinen Kinder beobachten, die neben dem Sitzplatz<br />

gesichert vor der gefährlichen Landstraße, auf ihrem eingeschlossenen<br />

Sandhaufen spielen, während die größeren die dahinter<br />

liegenden Gemüsereihen mit einer Ziehhacke leicht und schnell durchziehen<br />

oder das Gemüse holen alles unter Aufsicht der Mutter, denn<br />

von ihrem Küchengartenplatz kann sie den ganzen Garten übersehen.<br />

Das Gemüsestück ist in zwei Teile geteilt. Auf dem einen wachsen<br />

alle Gemüse, die viel Stalldung gebrauchen, wie Kohl, Salat, Gurken,<br />

Tomaten, auf dem anderen die Gemüse, die frischen Dung nicht<br />

vertragen oder nicht benötigen, wie Möhren, Karotten, Zwiebeln, Erbsen,<br />

Bohnen. Anschließend die Erdbeeren in weiten Reihen, geschützt<br />

nach Norden von langen Reihen Rhabarber, Stachel- und Johannisbeeren,<br />

überragt von Himbeeren. Ein paar Obstbäume, die durch ihre<br />

hoch wachsende Krone, ebenso einige Obst-Spindelbäume, die wenig<br />

Schatten geben und wenig Platz fortnehmen, wachsen in der<br />

Ecke.<br />

Das Obst macht uns außer während der Erntezeit weniger Arbeit,<br />

aber es will auch gepflegt sein. Gegraben und gedüngt und verschnitten,<br />

um den richtigen Ertrag zu bringen. Vor allem aber heraus mit den<br />

Bäumen, die nichts mehr tragen. Sie nehmen den anderen nur Licht<br />

und Kraft.<br />

Um Obst erster Güte auf den Markt bringen zu können, ist einiges zu<br />

beachten. In erster Linie spielt das richtige Ernten eine Hauptrolle. Ein<br />

zu frühes Ernten lässt die Früchte nicht zur vollen Entfaltung kommen,<br />

außerdem halten sich zu früh geerntete Früchte schlecht und schrumpfen<br />

bald und verlieren Ansehen und Geschmack.<br />

Mit größter Vorsicht sind die Früchte abzunehmen und ohne Stoß und<br />

Druck in den Lagerraum zu bringen. Dass nicht bei Regenwetter und<br />

nicht morgens früh, wenn der Tau noch auf den Früchten liegt, geerntet<br />

werden darf, ist ganz selbstverständlich. Am besten erntet man<br />

zwischen 10 Uhr morgens und 3 Uhr nachmittags. Auch müssen die<br />

Früchte 8-14 Tage abschwitzen, ehe sie in den eigentlichen Lagerraum<br />

kommen. Das richtige Sortieren der Früchte ist dann noch eine<br />

große Hauptsache zum Erfolg. Nicht klein und groß bunt durcheinander<br />

, sondern in 4 bis 5 Sorten sortiert, jede Größe jede Güte für sich


in sauberes, am besten weißes Papier fest verpackt, nicht etwa in<br />

Zeitungspapier oder Heu, sondern in der bekannten Einheitspackung<br />

die die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Hausfrauenvereine in den<br />

Lehrgängen für richtiges Ernten und Verpacken des Obst kennen<br />

lernen. So geerntet und verpackt, kann das Obst guten Gewinn geben,<br />

und der Garten wird nach den vorstehenden Anregungen angelegt,<br />

die Kräfte der Hausfrau nicht über Gebühr in Anspruch nehmen,<br />

sondern kann ihr die Befriedigung gewähren, die jede wohlüberlegte<br />

und erfolgreiche Arbeit in sich schließt und kann durch seine Ordnung<br />

zum Ort der Erholung werden.<br />

Aus Zauche- und Fläming-Heimat, September 1944:<br />

Vom Fläming<br />

Ernte einst im Fläming und heute<br />

Einstmals in den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts hatte die<br />

Erntezeit ein ganz anderes Bild als heute. Wurde da der Roggen, die<br />

damalige Hauptfrucht des Höhenrückens reif, da füllte sich der Ort<br />

vorübergehend mit fremden Arbeitern. Die „Mäster“ aus den sogenannten<br />

Unterdörfern rückten an. Sie wurden mit Wagen von ihren<br />

Wohnorten abgeholt und waren für einige Tage beschäftigt. Jeder<br />

brachte seinen Kober mit, denn beim Abschied füllte ihn die Bäuerin<br />

mit Kuchen. In ihren Heimatorten waren sie vorübergehend abkömmlich,<br />

denn da wurde der Roggen 8 bis 14 Tage früher reif. Zur Haferernte<br />

waren sie wieder zu Hause. Jeder Mäher trug einen breitkrempigen<br />

Hut, den sie daheim mit Blumen schmückten und dann, mit<br />

Flämingsträußen geschmückt, zurückkehrten. Fast jeder Mäher kehrte<br />

zu seiner alten Arbeitsstätte <strong>vom</strong> Vorjahre zurück. Die Arbeiter<br />

wurden aufs beste empfangen. Es wurde gebacken und gebraten.<br />

Das Ernteschwein wurde geschlachtet. Der Bauer sorgte für das<br />

nötige Getränk, Zigarren und Tabak wurden geliefert. In aller Morgen-<br />

- 23 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

frühe ging es aufs Feld an die Arbeit. Der Roggen wurde auf Schwaden<br />

gelegt. Der Großspänner mähte voran, der Bauer, soweit er noch<br />

arbeitsfähig war, machte den Schluss. Das Frühstück brachte ein<br />

Wagen nach. Es bestand aus der Biersuppe mit Weißbrot drin, die<br />

„Brocke“, Butterbroten mit Wurst und Käse. Auch das nötige Getränk<br />

war zur Stelle. Am Mittag zogen die Mäher heim. Nach dem Essen<br />

wurden die Sensen geklopft und wieder gings nach kurzer Pause an<br />

die Arbeit. Eine Roggenbreite nach der anderen fiel zur Erde. Oft<br />

waren so auf einer Bauernwirtschaft 10 bis 20 Mäher bei der Arbeit.<br />

In drei bis vier Tagen waren die Roggenfelder abgemäht. Am Abend<br />

des Schlusstages ging es nach dem Dorfkrug zum Freibier. Bei der<br />

Arbeit wurde das sogenannte Bitterbier getrunken, das besonders in<br />

Belzig berühmt war. In Niemegk war damals das Schmidik’sche Doppelbier<br />

berühmt. Nach den Mähern rückten die Frauen aus Niemegk und<br />

Umgegend an. Der Roggen wurde geharkt und gebunden. Bald standen<br />

die Felder dicht voll Mandeln. Die Mädchen bekamen Bindeschürzen<br />

und Bindeärmel geliefert, die Kutscher einen leichten Arbeitsanzug<br />

zur Ernte. So ging die Erntezeit einstmals im Oberfläming<br />

vorüber. Die heutige Erntezeit hat dies Bild der Ernte verdrängt, die<br />

Maschine ist heute am Platze. Die Mäher wurden abgelöst durch die<br />

Ableger. Die Maschine, von Pferden gezogen, legte die<br />

Garben ab. Sie brauchten nur noch gebunden zu werden. Dies war<br />

nur eine Zwischenzeit. Der Ableger führte nur kurze Zeit sein Regiment.<br />

Er wurde verdrängt durch den Binder, der die fertigen Garben<br />

ablegte. Sie brauchten nur in Mandeln aufgestellt zu werden. Wir<br />

sehen, das Erntebild ist heute ein ganz anderes. Die Maschine ist in<br />

den Erntebetrieb eingerückt und erspart viel Arbeitskräfte. Gegen früher<br />

sind heute die Erntearbeiten nur leicht. In Zukunft wird dann noch<br />

die Dreschmaschine an den Binder angeschlossen werden und die<br />

Getreidekörner wandern dann gleich in den Sack. (Krüger, Mörz)


Nr. <strong>03</strong>/13 - 24 -<br />

Aus dem Familienzentrum<br />

Wir laden zu folgenden Angeboten ein:<br />

„Babysitterbörse“<br />

Wir möchten im Familienzentrum eine Babysitterbörse<br />

eröffnen. Dies ist ein Katalog/eine Plattform,<br />

in dem/auf der ihr eure Dienste als Babysitter anbieten<br />

könnt. Voraussetzungen für die Aufnahme<br />

in die Babysitterbörse sind:<br />

- Ein Zertifikat, das ihr bei uns in einem Kurs erwerben könnt.<br />

- Ihr müsst laut Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 14<br />

Jahre alt sein. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.<br />

- Ihr solltet natürlich auch Spaß im Umgang mit Kindern haben.<br />

Der Babysitterkurs setzt sich aus theoretischen (2x6h) und praktischen<br />

(4h) Elementen zusammen und soll euch am Ende mehr Sicherheit und<br />

das nötige Handwerkszeug im Umgang mit Kleinkindern und Kindern geben.<br />

Die Ausbildung dauert ca. einen Monat und kostet 10,00€ / Teilnehmer.<br />

Für eure Anmeldung benötigen wir folgende Angaben:<br />

Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse und Alter.<br />

Anmeldungen sind noch bis spätestens 06. April möglich!<br />

Anmeldung: familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de, <strong>03</strong>3748 15390<br />

Wann: Durchführung Anfang <strong>2013</strong><br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wer: alle Interessierten ab 14 Jahre<br />

Kosten: 10,00 €<br />

Projektleitung: Ronny Kummer<br />

„Seniorentöpfern“<br />

Sie können bei uns nicht nur töpfern, sondern auch sitzen, quatschen<br />

und ein Käffchen trinken, sich mit anderen Leuten treffen oder einfach<br />

mal raus kommen. Dies möchten wir unseren Bürgern ab 55+ bieten.<br />

Schauen Sie doch einfach vorbei! Zweimal im Monat treffen sich unsere<br />

Senioren, aber Sie müssen natürlich noch nicht im Ruhestand sein.<br />

Anmeldung: offen / familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeweils Freitag, 22.<strong>03</strong>., 12.04., <strong>03</strong>.05., 17.05., 31.05., 14.06., 05.07.,<br />

16.08., 30.08., 13.09., 27.09., 18.10., 08.11., 29.11., 13.12..<strong>2013</strong> von<br />

09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wer: 55+<br />

Kosten: je nach Fertigungsteil 5,00 - 10,00 € / Stück<br />

Projektleitung: Christiane Pusch<br />

„Strickcafé“<br />

Es geht weiter: Offener Treff für Handarbeitsbegeisterte - hier sind Anfänger<br />

und Könner herzlich willkommen. Gemeinsam stricken, strickfilzen<br />

oder häkeln macht einfach mehr Spaß! In gemütlicher Atmosphäre<br />

bietet Ihnen dieser wöchentliche Abend die Gelegenheit, Ideen auszutauschen<br />

und ihrer Woll-Kreativität freien Lauf zu lassen!<br />

Anmeldung: offen / familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeden Donnerstag von 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wer: Jeder<br />

Kosten: 1,00 € / Person / Teilnahme<br />

Projektleitung: Bettina Frank<br />

„Baby-Treff“<br />

Einmal wöchentlich treffen sich frisch gebackene Mamis und/oder Papis<br />

mit ihren Sprösslingen in den Räumen des Familienzentrums. Der Baby-<br />

Treff bietet ihnen Raum in gemütlicher Atmosphäre über eigene Erfahrungen,<br />

Ängste, Unsicherheiten und offene Fragen zu sprechen.<br />

Anmeldung: offen / familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeden Mittwoch von 09.30 bis 11.30 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong> / OG Gruppenraum<br />

Wer: Mamis und Papis mit Baby<br />

Kosten: Dieses Angebot ist kostenlos.<br />

Projektleitung: Bettina Frank, Christiane Pusch<br />

„Näh-Treff“ – Nach St(r)ich und Faden<br />

Hinkommen-Mitmachen-Anziehen….ist unser Motto des wöchentlichen<br />

Näh-Treffs. Das Familienzentrum bietet Ihnen die Möglichkeit ihre Nähmaschine<br />

1mal wöchentlich auszuführen und mit anderen gemeinsam in<br />

einer gemütlichen, stressfreien Atmosphäre die Nadeln zu schwingen.<br />

Also kommen Sie einfach vorbei und lassen Sie sich inspirieren!<br />

Anmeldung: offen / familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeden Montag von 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong> / OG Gruppenraum<br />

Wer: …für Sie und Ihre Nähmaschine…<br />

Kosten: Dieses Angebot ist kostenlos.<br />

Projektleitung: Dieser Treff wird in Eigenregie durch die Teilnehmer geleitet.<br />

„Kreativabend“<br />

Sie wollen mal abschalten und in entspannter Atmosphäre den Alltag<br />

abstreifen und dem Stress entfliehen? Dann sind Sie bei uns genau<br />

richtig! Beim Töpfern und vielfältiger, kreativer Betätigung, einem Kaffee<br />

Kinder, Jugend und Familie <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

oder einem Glas Wein haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern<br />

ins Gespräch zu kommen und über alles zu reden, was Ihnen auf der<br />

Seele liegt.<br />

Anmeldung: familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeweils Mittwoch, 20.<strong>03</strong>., 24.04., 29.05., 12.06.<strong>2013</strong> von 19.00<br />

bis 21.30 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong> / Kreativraum<br />

Kosten: je nach Fertigungsteil 5,00€ bis 10,00€<br />

Projektleitung: Christiane Pusch<br />

„Tauschbörse“<br />

Frei nach dem Motto „Ringlein, Ringlein du musst wandern“ möchten wir<br />

eine Tauschbörse in unserem Familienzentrum etablieren. Sie haben alte<br />

Sachen, kleine Möbelstücke o. Ä. zu Hause, die sie eigentlich gar nicht<br />

brauchen aber zum wegschmeißen sind sie zu schade? Dann kommen<br />

Sie ins Familienzentrum und nutzen Sie unsere Tauschbörse! An einer Pinnwand<br />

haben Sie die Möglichkeit ihre Sachgegenstände anzubieten und wer<br />

weiß, vielleicht finden Sie ja selbst noch das ein oder andere für sich.<br />

Anmeldung: familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeweils Mittwoch, 27.02., 20.<strong>03</strong>., 24.04., 29.05., 12.06.<strong>2013</strong> von<br />

19.00 bis 21.30 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wer: für alle die was haben und was brauchen<br />

Kosten: Die Kosten werden <strong>vom</strong> jeweiligen Anbieter festgelegt. Das Inserieren<br />

ist KOSTENLOS<br />

Projektleitung: Bettina Frank<br />

„Entspannungstraining mit Peter Rehfeld“<br />

Peter Rehfeld lädt alle zwei Wochen Jung und Alt zu einem Entspannungskurs<br />

in die Stadthalle ein. Auf der Grundlage von Tai Chi können Sie durch<br />

freies Atmen üben, um sich selbst in innere Ruhe und Entspannung zu<br />

begeben. Durch zu erlernenden Einheiten, die Sie auch bequem in 5<br />

Minuten zu Hause oder am Arbeitsplatz anwenden können, haben Sie die<br />

Möglichkeit, sich aus der Gefahrenzone des Burn Outs zu bringen. Sie<br />

benötigen kein Sportzeug - lockere Kleidung und rutschfeste Strümpfe,<br />

Ballettschuhe/Turnschuhe mit sehr dünner Sohle oder Barfuß reichen<br />

aus. Der Kurs findet in der Stadthalle <strong>Treuenbrietzen</strong> statt.<br />

Anmeldung: keine Anmeldung notwendig.<br />

Wann: jeden zweiten Freitag, 15.<strong>03</strong>., 05.04., 19.04., <strong>03</strong>.05., 17.05., 07.06.,<br />

21.06.<strong>2013</strong> von 14.00 bis 15.00 Uhr<br />

Ort: Stadthalle <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Wer: 15 - 99 Jahre Kosten: Dieses Angebot ist kostenlos.<br />

Projektleitung: Peter Rehfeld<br />

„Gedichte für Wichte“<br />

Anmeldung: familienzentrum-treuenbrietzen@gmx.de<br />

Wann: jeden zweiten Dienstag (ungerade Woche) von 16.00 Uhr bis<br />

17.00 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong> / OG Gruppenraum<br />

Wer: Mamis und Papis mit Kinder von 0-3 Jahre<br />

Kosten: dieses Angebot ist kostenlos<br />

Projektleitung: Christiane Pusch<br />

„Gitarre spielen(d) lernen“<br />

Ob Rock-Star oder Acoustic-SängerIn, mit Ines Peuschke können Sie<br />

jetzt Gitarre spielen(d) lernen. Sie bietet für Einsteiger und Fortgeschrittene<br />

jeden Alters Gitarrenunterricht in den Räumen des Familienzentrums<br />

an. Notenkenntnisse sind dafür nicht erforderlich! Auf Wunsch ist sowohl<br />

Gruppen als auch Einzelunterricht möglich. Die erste Schnupperstunde<br />

ist kostenlos und der Einstieg ist jeder Zeit möglich. Bitte melden<br />

Sie sich direkt bei Ines Peuschke an!<br />

Anmeldung: jeder Zeit! unter peuschke@arcor.de oder 0177 2736634<br />

Wann: jeden Donnerstag ab 16.00 Uhr<br />

Ort: Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong>, OG<br />

Wer: Musikbegeisterte<br />

Kosten: 20,00 € / Person / Monat<br />

Projektleitung: Ines Peuschke


Ansprechpartner im Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

In allen Fragen stehen wir Ihnen jeden Montag von 10.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr als persönliche Ansprechpartner zu Verfügung. Sie können auch<br />

gerne außerhalb der Sprechzeit Termine vereinbaren!<br />

Aus der Jugendarbeit<br />

Streitschlichter im Dienst<br />

In der Grundschule Albert-Schweitzer in <strong>Treuenbrietzen</strong> gibt es, wie in<br />

jeder Einrichtung wo Kinder zusammenkommen, den einen oder anderen<br />

Streit. Ein Streit ist grundsätzlich nichts Schlechtes und gehört nicht nur<br />

zum Alltag von Kindern. Es ist wichtig das Standpunkte ausgetauscht<br />

und leidenschaftlich verteidigt werden, dabei lernt jeder etwas. Ein Streit<br />

kann aber auch eine Ebene erreichen, in der die Streitenden einen sachlichen<br />

Meinungsaustausch verlassen und beleidigend werden oder mehr.<br />

In solchen Situationen werden neben den Lehrern und Erziehern auch<br />

die Streitschlichter aktiv.<br />

Wer sind die Streitschlichter an der Schule und was tun sie?<br />

Unsere Streitschlichter<br />

sind 14 Kinder der 4 bis<br />

6 Klasse die einen Lehrgang<br />

bei der Schulsozialarbeiterin,<br />

Frau Diana<br />

Bölke, erfolgreich absolviert<br />

haben. Dabei haben<br />

die Kinder sehr viel über<br />

Streit und wie er geschlichtet<br />

werden kann<br />

gelernt. Es gibt feste Regeln<br />

für Streitschlichter.<br />

Dazu gehört dass die<br />

beiden Streitparteien freiwillig<br />

an der Streitschlichtung teilnehmen. Streitschlichter vereinbaren<br />

bei einem Schlichtungsgespräch einen respektvoll und sachlich Umgang,<br />

Vertraulichkeit und das die Streitenden den Streitschlichtern zuhören und<br />

sie ausreden lassen. Wenn man Kinder fragt warum sie Streitschlichter<br />

werden wollen, dann erhält man erstaunliche Antworten: “…man lernt<br />

etwas dabei…“, “….es macht Spaß anderen zu helfen…“, „…es ist schön<br />

sich in Andere rein zu fühlen und durch die Taucherbrille zu schauen<br />

warum der Streit entstanden ist…“, „…es ist toll das gute Schulklima, das<br />

wir haben, immer besser zu machen…“<br />

Ziel der Streitschlichter ist es, dass sich die Streitenden vertragen sich<br />

die Hand reichen und dadurch eine Friedensbrücke bauen. Die neuen<br />

und alten Streitschlichter sind ab dem 21. Februar auch mit einem besonderen<br />

Outfit auf dem Schulhof unterwegs. Alle Streitschlichter haben<br />

<strong>vom</strong> Schulförderverein „Wissenswelten“ mit Unterstützung der Apotheke<br />

Steffen Thielemann, orange Westen bekommen, auf denen für Schüler<br />

und Lehrer sichtbar ist, dass die Streitschlichter im Einsatz sind. Unsere<br />

Streitschlichter sind in jeder Pause im Dienst und bieten ihre Hilfe<br />

an. Sie fühlen sich für ihre Schule verantwortlich und arbeiten aktiv am<br />

guten Schulklima mit. Wir wünschen den Streitschlichtern viel Erfolg bei<br />

ihrer Arbeit! Aktuelle Informationen gibt es auch unter www.grundschuletreuenbrietzen.de<br />

Marie R., Schülerin der Albert-Schweitzer-Grundschule<br />

Angebot in den Osterferien<br />

Achtung! Für alle Angebote ist eine vorherige Anmeldung bis<br />

spätestens 27.<strong>03</strong>. notwendig!<br />

- Sport in der Stadthalle<br />

jeweils am Mittwoch, den 27.<strong>03</strong>. und <strong>03</strong>.04., ab 14.00 Uhr in der Stadthalle.<br />

Alle Kinder und Jugendliche der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung<br />

„Auszeit" sind herzlich eingeladen.<br />

- Skatturnier<br />

am Donnerstag, den 28.<strong>03</strong>. , ab 13.00 Uhr<br />

Für alle Skatinteressierte der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Auszeit"<br />

möchten wir Eure Kenntnisse und Euer Spielglück testen. Der Sieger<br />

darf sich auf einen Pokal freuen. NUR mit vorheriger Anmeldung bei<br />

Ronny oder Christiane bis spätestens 27.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>.<br />

- Kreativnachmittag<br />

am Dienstag, den 02.04., ab 13.00 Uhr<br />

Wir möchten mit Euch den ganzen Nachmittag in ruhiger Atmosphäre mit<br />

allerlei Basteln und Malen verbringen. Was Euch eben Spaß macht!<br />

Nebenbei gibt es Getränke, Kuchen und viele Themen zum Quatschen.<br />

Für alle Besucher der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Auszeit".<br />

NUR mit vorheriger Anmeldung bei Ronny oder Christiane bis spätestens<br />

27.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>.<br />

- Musik und Gesang<br />

am Donnerstag, den <strong>03</strong>.04. , ab 13.00 Uhr<br />

Den Nachmittag verbringen wir mit Euch mit Musikinstrumente und Ge-<br />

- 25 - Nr. <strong>03</strong>/13<br />

sang. Freut Euch auf tolle Lieder, die wir gemeinsam spielen und singen.<br />

Es begleitet uns Anja durch den Nachmittag. Für alle Besucher der Kinder-<br />

und Jugendfreizeiteinrichtung „Auszeit". NUR mit vorheriger Anmeldung<br />

bei Ronny oder Christiane bis spätestens 27.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

- Entspannung und Bewegung<br />

am Freitag, den 04.04. , ab 13.00 Uhr<br />

Die Woche lassen wir mit Entspannungstraining und Bewegung ausklingen.<br />

Lasst Euch überraschen. Peter Rehfeld wird unter anderem für die<br />

Entspannung sorgen. Für alle Besucher der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung<br />

„Auszeit". NUR mit vorheriger Anmeldung bei Ronny oder<br />

Christiane bis spätestens 27.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>.<br />

- Kochen/Backen<br />

am Samstag, den 28.<strong>03</strong>. , ab 13.00 Uhr<br />

Am Samstag beenden wir die Ferien mit kochen oder backen. Das kann<br />

ein Gericht Eurer Wahl sein. Jeder bringt eine Zutat mit. Für alle Besucher<br />

der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Auszeit". NUR mit vorheriger<br />

Anmeldung bei Ronny oder Christiane bis spätestens 27.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>.<br />

Achtung! Während die Angebote stattfinden bleibt die offene<br />

Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung geschlossen!<br />

Öffnungszeiten der Kinder und Jugendfreizeiteinrichtung „Auszeit“<br />

In der Schulzeit: Montag bis Freitag 15.30 Uhr - 20.00 Uhr<br />

Samstag 12.00 Uhr - 20.00 Uhr<br />

Sonntag Ruhetag<br />

In den Ferien: Montag bis Samstag 12.00 Uhr - 20.00 Uhr<br />

Sonntag Ruhetag<br />

Sprechzeiten im Familienzentrum<br />

Bettina Frank jeden Montag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

oder nach telefonischer Vereinbarung<br />

Sprechzeiten<br />

Darüber hinaus sind wir an folgenden Tagen in den Schulen erreichbar:<br />

Diana Bölke Albert-Schweitzer-Grundschule<br />

Montag 08.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Mittwoch 08.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag nach Terminvereinbarung<br />

ab sofort neuer Anlaufpunkt für Eltern in der Grundschule<br />

„Albert-Schweitzer“: jeden Montag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

neue Kontakt- und Beratungszeiten, insbesondere für Eltern<br />

und Familien<br />

Gymnasium „Am Burgwall“<br />

Dienstag 08.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag nach Terminvereinbarung<br />

Diana Bölke könnt ihr erreichen:<br />

- persönlich zu den Anwesenheitszeiten<br />

- unter 0160 3434453 per Anruf oder SMS<br />

- Kontaktbriefkästen der jeweiligen Schulen<br />

- per Mail: diana_w73@web.de<br />

Mitarbeiter - Ansprechpartner<br />

Jugendarbeit & Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Ronny Kummer, Christiane Pusch, Diana Bölke, Bettina Frank<br />

Zitat des Monats:<br />

„Es gibt wichtigeres im Leben, als beständig dessen<br />

Geschwindigkeit zu erhöhen."<br />

Mahatma Gandhi<br />

Adresse und Kontakt<br />

Familienzentrum Jugendklub „Auszeit”<br />

Marienkirchstraße 23, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong>, Tel.: <strong>03</strong>3748 15390<br />

E-Mail: jugendarbeit-tb@gmx.de<br />

familienzentrum-treuenbrietzen.@gmx.de<br />

Homepage: www.jugendarbeit-treuenbrietzen.de<br />

www.familienzentrum-treuenbrietzen.de<br />

Familienzentrum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Kinder- und Jugendsozialarbeit <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Das nächste Amtsblatt erscheint<br />

am 24.04.<strong>2013</strong><br />

Redaktionsschluss ist der 08.04.<strong>2013</strong>


Nr. <strong>03</strong>/13 - 26 -


- 27 - Nr. <strong>03</strong>/13


Nr. <strong>03</strong>/13 - 28 -


- 29 - Nr. <strong>03</strong>/13


Nr. <strong>03</strong>/13 - 30 -


- 31 - Nr. <strong>03</strong>/13


Nr. <strong>03</strong>/13 - 32 -

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