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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Bearbeitungsstand: Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />

Vorlage für den Bau- und Verkehrsausschuss am 26.09.2011<br />

Auslegung vom 27.10.2011 bis 28.11.2011<br />

Bekanntmachung am: 19.10.2011<br />

Bearbeitung<br />

Ernicke & Partner<br />

Architekten und Ingenieure<br />

14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Belziger Straße 25<br />

Tel. 033748/70013<br />

Fax 033748/70014<br />

e-mail: ernicke.partner@t-online.de


<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS 2<br />

2.0 ERFORDERNISS 4<br />

3.0 RECHTSGRUNDLAGEN 4<br />

4.0 PLANUNGSVORGABEN 4<br />

4.1 Landesplanung 4<br />

4.2 Regionalplan Havelland-Fläming 5<br />

4.3 Kommunale Planungen 5<br />

5.0 PLANUNGSZIEL 6<br />

6.0 VERFAHREN 6<br />

7.0 PLANGEBIET 7<br />

7.1 Räumlicher Geltungsbereich 7<br />

7.2 Wirtschaftliche Situation 7<br />

7.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet 8<br />

7.4 Städtebauliche Situation 9<br />

8.0 VORGEHENSWEISE 11<br />

8.1 Ausschlussmethode 11<br />

8.1.1 Ermittlung der harten Tabuzonen 11<br />

8.1.1.1 Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG 11<br />

8.1.1.2 Freiraumverbund 11<br />

8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG 12<br />

8.1.1.4 Europäisches Netz „Natura 2000“ 13<br />

8.1.1.5 Schutzbereiche nach Windkrafterlass (besonderer Artenschutz) 13<br />

8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen 14<br />

8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass 14<br />

8.1.2.2 Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene Erholung / Bereiche mit<br />

besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild 15<br />

8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen 16<br />

8.1.2.4 Kompensationsmaßnahmen 17<br />

8.1.2.5 Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen 17<br />

8.2.6 Übersichtstabelle Tabuzonen 19<br />

9.0 ERMITTELTE EIGNUNGSGEBIETE 23<br />

9.1 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 3 25<br />

9.2 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 4 und ETB 6 27<br />

9.3 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 5 33<br />

9.4 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 7 35<br />

9.6 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 8 37<br />

10.0 NATUR UND UMWELT 39<br />

10.1 Maßnahmen zur Vermeidung, -minderung und zum Ausgleich 39<br />

10.2 Kompensationsmaßnahmen 39<br />

ANLAGEN DER BEGRÜNDUNG: 40<br />

11.0 UMWELTBERICHT 40<br />

2<br />

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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011


<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

1.0 VORBEMERKUNGEN<br />

Windeignungsgebiete sollen hinsichtlich ihres Flächenangebotes ausgeschöpft<br />

werden können, um der Windkraftnutzung substanziell Raum zu<br />

verschaffen, der Privilegierung dieser Anlagen im Außenbereich gemäß<br />

§ 35 Abs. 1 Nr.5 BauGB Rechnung zu tragen und dem landespolitischen<br />

Ziel der Förderung regenerativer Energien gerecht zu werden.<br />

Windkraftanlagen zählen zu den Anlagen, die im bauplanungsrechtlichen<br />

Außenbereich privilegiert und damit zulässig sind, wenn ihnen öffentliche<br />

Belange i.S.d. §35 Abs.3 Satz 1 BauGB nicht entgegenstehen und die<br />

ausreichenden Erschließung gesichert ist.<br />

Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn<br />

hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan bzw. im Regionalplan<br />

oder auf der Ebene der Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle<br />

erfolgt ist.<br />

Im Rahmen der Erarbeitung der Raumordnungsplanung, der Regionalplanung<br />

und der Flächennutzungsplanung kann durch positive Standortzuweisungen<br />

an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet somit die Gemeinde,<br />

die Regionalplanung oder die Landesplanung das übrige Plangebiet<br />

von den durch den Gesetzgeber privilegierten Anlagen freihalten.<br />

In den ergänzenden Flächennutzungsplänen für das Gemeindegebiet der<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> wurden aufgrund der zum Zeitpunkt der Erarbeitung<br />

vorliegenden Regionalplanung, in dem positive Standorte für Windkraftanlagen<br />

ausgewiesen waren, das Windeignungsgebiet in der Gemarkung<br />

Feldheim als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt. Die Flächen<br />

östlich der Ortslage Feldheim, waren Teilflächen des im Regionalplan Havelland-Fläming,<br />

Teilplan Windenergie, festgelegten Windeignungsgebietes<br />

„Niederer Fläming West“.<br />

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den<br />

im September 2004 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming<br />

als Satzung beschlossenen und im Mai 2008 - nach Behebung<br />

gerichtlich festgestellter formaler Mängel - erneut bekannt gemachten<br />

Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung" für unwirksam erklärt.<br />

Damit entfällt die bis dahin wirksame gesetzliche Steuerungswirkung im<br />

Hinblick auf die Anpassungspflicht der Gemeinden an die Regionalplanung.<br />

Gleichzeitig ist auch der Ausschluss von privilegierten Vorhaben<br />

(§ 35 Ab.1 Nr. 2 bis 6 BauGB) entfallen.<br />

Damit können Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs.1 BauGB, die wegen<br />

ihrer städtebaulichen Wirkung im besonderen eine große öffentliche Aufmerksamkeit<br />

erhalten, im Außenbereich errichtet werden, wenn keine<br />

speziellen fachlichen Belange oder ein Flächennutzungsplan die Ansiedlung<br />

steuert.<br />

Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 befindet sich in Aufstellung. Im<br />

Scopingtermin am 17.06.2010 wurden die Inhalte der Planung erläutert.<br />

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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

2.0 ERFORDERNISS<br />

Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 und im<br />

Maßnahmenkatalog zu Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des<br />

Klimawandels zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020<br />

sollen diese einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch des Landes<br />

haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse und Solarenergie<br />

soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht<br />

werden.<br />

Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3.700 MW mit 2.644<br />

Anlagen (Stand Dezember 2009) soll bis 2020 auf 7.500 MW ausgebaut<br />

werden. Die soll sowohl durch Repowering als auch durch Ausweisung<br />

neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 km², das entspricht<br />

rund 1,9 % der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele<br />

benötigt.<br />

Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser<br />

Art von ressourcenschonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen,<br />

ist die Konzentration der Anlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte<br />

notwendig.<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> hält es aufgrund der besonderen städtebaulichen<br />

Auswirkungen für erforderlich, neben den bereits im Gemeindegebiet<br />

vorhandenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen vorhanden sind,<br />

geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie zu finden und als<br />

Konzentrationsflächen in einem sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong><br />

„Windkraftnutzung“ auszuweisen, um eine ungeordnete und unverträgliche<br />

Ansiedlung von Windkraftanlagen zu unterbinden.<br />

Der <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> befasst sich ausschließlich mit dem Thema<br />

Windenergienutzung.<br />

3.0 RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“ wird auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. l S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509), aufgestellt.<br />

Rechtsgrundlage für das Instrument „sachlicher Teilflächennutzugsplan“<br />

ist § 5 Abs. 2 b i.V. mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.<br />

Als Grundlage für die zeichnerische Darstellung dient die Topographische<br />

Karte des Landesvermessungsamtes.<br />

4.0 PLANUNGSVORGABEN<br />

4.1 Landesplanung<br />

Für Planungen und Maßnahmen der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ergeben sich<br />

die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 Ziff. 1 ROG, insbesondere<br />

aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 007) vom<br />

18. Dezember 2007, und der Verordnung über den Landesentwicklungsplan<br />

Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />

Die Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der<br />

Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabeilung Berlin-<br />

Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 13.12.2010.<br />

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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Für den Geltungsbereich des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es enthält<br />

die Festlegungskarte 1 des LEP B-B mehrere Bereiche, für die Freiraum<br />

festgelegt wurde.<br />

Gemäß dem Grundsatz 5.1 (G) soll der bestehende Freiraum in seiner<br />

Multifunktionalität erhalten werden. Bei Planungen und Maßnahmen, die<br />

Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, kommt den Belangen<br />

des Freiraumschutzes eine hohe Bedeutung zu.<br />

Gemäß dem Ziel 5.2 (Z) ist der in der Festlegungskarte 1 festgelegte Freiraumverbund<br />

zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.<br />

Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch<br />

Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes<br />

beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig<br />

ausgeschlossen.<br />

Die in der Festlegungskarte 1 ausgewiesenen Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />

entsprechen in generalisierter Form der Ausdehnung des<br />

Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal-Beelitzer Sander“, das von Norden<br />

nach Süden durch das Stadtgebiet entlang der Nieplitz verläuft, dem FFH<br />

„Obere Nieplitz“ südlich und östlich von Bardenitz-Pechüle und dem<br />

„Zarth“ östlich der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Weiterhin sind in der Festlegungskarte 1 Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />

entlang der südwestlichen Gemarkungsgrenze / Landesgrenze<br />

ausgewiesen.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 LEPro 2007 (Kulturlandschaft) sollen durch eine nachhaltige<br />

integrierte ländliche Entwicklung u. a. die Nutzung regenerativer<br />

Energien und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als<br />

Teil der Kulturlandschaft weiter entwickelt werden. Gemäß § 6 Abs. 1<br />

LEPro 2007 (Freiraumentwicklung) müssen Nutzungsänderungen und<br />

Planungen im Freiraum jedoch entsprechend umsichtig vorgenommen<br />

werden, damit auch künftig die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten<br />

bleibt.<br />

4.2 Regionalplan Havelland-Fläming<br />

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den<br />

im September 2004 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming<br />

als Satzung beschlossenen und im Mai 2008 - nach Behebung<br />

gerichtlich festgestellter formaler Mängel - erneut bekannt gemachten<br />

Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung" für unwirksam erklärt.<br />

Damit liegen für die Region Havelland-Fläming bis auf weiteres keine Ziele<br />

und Grundsätze der Regionalplanung vor.<br />

Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 befindet sich in Aufstellung. Im<br />

Scopingtermin am 17.06.2010 wurden die Inhalte der Planung erläutert.<br />

4.3 Kommunale Planungen<br />

Für die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen Frohnsdorf und Brachwitz<br />

liegt seit Dezember 2002 ein rechtkräftiger Flächennutzungsplan vor.<br />

Der ergänzende Flächennutzungsplan für das seit Oktober 2003 bestehende<br />

Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Bardenitz, Dietersdorf, Feldheim,<br />

Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz sowie<br />

den bewohnten Gemeindeteilen Klausdorf, Pechüle, Schwabeck, Pfügkuff,<br />

Zeuden, Schmögeldorf, Neu-Rietz, Rietz-Ausbau, Rietz-Bucht, Tiefen-<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

brunnen und Lüdendorf wurde im März 2008 genehmigt und ist seit dem<br />

19.04.2008 rechtskräftig.<br />

In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Thema Windkraftnutzung<br />

nicht gesondert betrachtet.<br />

Als Sonderbaufläche für Windenergie wurde im Teilplan 6 die Fläche dargestellt,<br />

die in dem zu dem Zeitpunkt der Erarbeitung anzuwendenden<br />

Regionalplan Havelland-Fläming, Teilplan Windenergie, als Windeignungsgebiet<br />

festgelegt war. Die Fläche östlich der Ortslage Feldheim, war<br />

Teil des Windeignungsgebietes „Niederer Fläming West“.<br />

5.0 PLANUNGSZIEL<br />

Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />

Windkraftanlagen zulässig sind.<br />

Unter Berücksichtigung der im Gemeindegebiet vorhandenen Siedlungsstruktur,<br />

der vielfältigen Landschaft, Umweltausstattung und Artenvielfalt<br />

sollen die Flächen ermittelt werden die sich als Flächen für die Windkraftnutzung<br />

eignen.<br />

Die Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der<br />

Einwohner sollen durch den sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>, über den<br />

eine Standortzuweisung für Windkraftanlagen erfolgt, so gering wie möglich<br />

gehalten werden.<br />

Unter Berücksichtigung, dass der Windkraft hinreichend substanziell<br />

Raum gegeben werden muss, soll sich die Windkraft auf konfliktreduzierte<br />

Bereiche und an den Standorten konzentrieren, die bereits durch Windkraftanlagen<br />

vorgeprägt sind. Eine Umzingelung der Siedlungsbereiche<br />

bzw. ein Gefühl der Bedrängungswirkung soll vermieden werden.<br />

6.0 VERFAHREN<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzugsplan<br />

„Windkraftnutzung“ für das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst.<br />

Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Eignungsflächen und die so ermittelten<br />

Eignungsflächen wurden im Rahmen einer Klausurtagung am<br />

18.5.2011 vorgestellt und erläutert.<br />

Um weitere Informationen in die Planung einfließen zu lassen, wurde der<br />

1. Entwurf des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es einschließlich einer<br />

Kurzerläuterung den Behörden am 31.05.2011 zugeschickt. Sie wurden<br />

dazu aufgefordert, Hinweise und Informationen mitzuteilen, die in der Planung<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

In Vorbereitung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit wird der so erarbeitete Entwurf im Bau- und<br />

Verkehrsausschuss am 26.09.2011 vorgestellt.<br />

Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung<br />

vom 27.10.2011 bis zum 28.11.2011 und im Rahmen von Einwohnerversammlungen<br />

in den Ortsteilen.<br />

Nach dem 26.09.2011 werden den Behörden die Planunterlagen mit der<br />

Bitte um Stellungnahme und Mitteilung von umweltrelevanten Informationen<br />

zugeschickt.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

7.0 PLANGEBIET<br />

7.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der sachliche Teilflächennutzugsplan überplant das gesamte Gemeindegebiet<br />

der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen hat eine<br />

Fläche von 21.130 ha, eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 27 km und eine<br />

Ost-West-Ausdehnung von ca. 23 km.<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> in ihrer jetzigen Struktur besteht seit dem<br />

26.10.2003. Zum Stadtgebiet gehören die Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,<br />

Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel,<br />

Niebelhorst und Rietz sowie die bewohnten Gemeindeteile Klausdorf, Pechüle,<br />

Schwabeck, Pfügkuff, Zeuden, Schmögeldorf, Neu-Rietz, Rietz-<br />

Ausbau, Rietz-Bucht, Tiefenbrunnen und Lüdendorf.<br />

Nordwestlich der Stadt liegen der Ortsteil Brachwitz, nordöstlich der<br />

Ortsteil Lühsdorf, östlich die Ortsteile Niebel, und Niebelhorst, südöstlich<br />

der Ortsteil Bardenitz, südlich liegt Frohnsdorf, westlich der Stadt liegt der<br />

Ortsteil Rietz, und südwestlich der Stadt liegen die Ortsteile Lobbese,<br />

Feldheim, Lüdendorf, Dietersdorf und Marzahna.<br />

Zu dem Ortsteil Bardenitz im Nordosten des Plangebietes gehören die<br />

Siedlungsbereiche Pechüle und Klausdorf. Der Ortsteil Rietz ist in Rietz,<br />

Rietz-Bucht, Neu-Rietz und Rietz-Ausbau gegliedert. Zu dem Ortsteil Lobbese<br />

gehören die Gemeindeteile Zeuden und Pflügkuff.<br />

Zum Ortsteil Marzahna gehört der Siedlungsbereich Schmögelsdorf und<br />

zum Ortsteil Feldheim der Siedlungsteil Schwabeck.<br />

7.2 Wirtschaftliche Situation<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> ist Sitz der Stadtverwaltung. Am 31.12.2009 hatte die<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen 8.026 Einwohner. In der Stadt lebten<br />

4.928 Menschen.<br />

Die Stadt ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen<br />

Stadtkernen" im Land Brandenburg. Gemäß Denkmalbereichsatzung ist<br />

die Altstadt und deren Silhouette geschützt.<br />

Im regionalen Vergleich gehört <strong>Treuenbrietzen</strong> zu den gut entwickelten<br />

Orten des insgesamt ländlich geprägten Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

im industriellen Bereich sowie der Neuansiedlung innovativer Betriebe ist<br />

die Situation positiver einzuschätzen als in anderen ländlichen Gemeinden.<br />

Die Gerätewerke GmbH mit ca. 300 Beschäftigten und das Johanniter-<br />

Krankenhaus mit ca. 230 Beschäftigten sind die größten und wichtigsten<br />

Arbeitgeber der Stadt.<br />

Der Branchenschwerpunkt in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> liegt in der metallverarbeitenden<br />

Industrie und der Schienenverkehrstechnik.<br />

Obwohl über 90 % der Gemarkung <strong>Treuenbrietzen</strong> land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzt werden, spielen die im Haupterwerb betriebenen land-<br />

und forstwirtschaftlichen Betriebe als Wirtschaftszweig nur noch eine untergeordnete<br />

Rolle.<br />

An größeren landwirtschaftlichen Betrieben gibt es im Plangebiet die Bardenitzer<br />

Agrargesellschaft mbH Bardenitz, die Agrargenossenschaft Flä-<br />

ming e.G. und die Agrargenossenschaft Flämingland Marzahna.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Größere gewerbliche Ansiedlungen konzentrieren sich in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

am südlichen Ortsrand auf den Flächen des ehemaligen Gerätewerkes.<br />

In den Ortsteilen gibt es neben kleineren Handwerksbetrieben und verschiedenen<br />

kleineren Dienstleistungsunternehmen einen größeren Gewerbebetrieb<br />

in Marzahna (Firma Vikat-Energiesysteme mit ca. 20 Arbeitsplätzen)<br />

und die Produktionsstätte für Solarmodule in Feldheim.<br />

Die meisten der Einwohner in den durch die Landwirtschaft geprägten<br />

Ortsteilen sind auf Arbeitsplätze in <strong>Treuenbrietzen</strong> und dem Umland angewiesen.<br />

Die Ortsteile werden fast ausschließlich als Wohnstandort genutzt.<br />

Im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik der Bundesrepublik wurden<br />

in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> Überlegungen und Ziele formuliert, um<br />

einen Beitrag dazu zu leisten. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht<br />

der Aufbau eines Energiekompetenzzentrums. Grundlage dafür bietet ein<br />

bereits bestehender Windpark der Firma Energiequelle GmbH<br />

(http://www.energiequelle.de/) im OT Feldheim mit einer elektrischen<br />

Leistung von 74,1 MW aus derzeit 43 WKA, eine seit Ende 2008 produzierende<br />

Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 500 KW und einer<br />

Wärmeleistung von 533 kW, ein Solarpark, der auf über 40 ha 3 MW<br />

elektrische Energie erzeugen soll und seit Ende 2008 mit den ersten 108<br />

neuartigen, nachgeführten Modulen Energie erzeugt. Diese Module werden<br />

seit Mai 2008 direkt in Feldheim in einer eigens errichteten "Solar-<br />

fabrik" der Firma EQ-SYS produziert.<br />

7.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet<br />

Die Stadt selbst als größter Siedlungsbereich ist umgeben von den ländlich<br />

geprägten Siedlungsbereichen der Ortsteile.<br />

Große zusammenhängende Waldflächen befinden sich südlich der Stadt<br />

und erstrecken sich von Westen nach Osten durch das Plangebiet (Dietersdorf,<br />

Rietz, Lüdendorf, Frohnsdorf, Bardenitz).<br />

Im südlichen Teil des Gemeindegebietes erstrecken sich die großen, zusammenhängende<br />

Ackerflächen (Marzahna, Lobbese, Feldheim).<br />

Nördlich der Stadt sind westlich der Bundesstraße B 2 bis Brachwitz ebenfalls<br />

größere Waldflächen vorhanden. Die Flächen nördlich von Brachwitz<br />

und die Flächen östlich der Bundesstraße B 2 zwischen Niebel und Bardenitz<br />

werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.<br />

Nach Scholz (1962) hat das Gemeindegebiet Anteil an den Großlandschaften<br />

„Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen“ mit den<br />

Haupteinheiten „Baruther Tal“ und „Luckenwalder Heide“ sowie dem „Fläming“<br />

mit den Haupteinheiten „Fläming-Waldhügelland“, „Östliche Fläming-Hochfläche“<br />

und „Rosslau-Witterberger Vorfläming“. Bei dem „Fläming“<br />

handelt es sich um einen der markantesten Landrücken im norddeutschen<br />

Flachland. Dieser Höhenzug hat seine Gestalt durch pleistozäne<br />

Ablagerungen erhalten, die den präquartären Untergrund in einer<br />

Mächtigkeit von 70 bis 100 m überlagern. Bei den Ablagerungen handelt<br />

es sich um Geschiebemergel und –lehm, Kiese und Sande, Bändertone,<br />

Talsande sowie spätglaziale Dünensande.<br />

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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Im südliche Plangebiet sind auf kleinem Raum deutliche Höhensprünge zu<br />

finden.<br />

Das Gelände steigt von der Niederung im nördlichen Plangebiet (65,1 m<br />

südlich Bardenitz) um über 80 m an auf 147,7 m in der Pflügkuffer Heide<br />

an. Charakterisiert wird das „Nördliche Fläming-Waldhügelland“ durch<br />

Endmoränen und Dünen, die in Form von mittel- bis steilhängigen Sand-<br />

und Kieshügeln erscheinen.<br />

Die östliche Fläminghochfläche im Süden (Lobbese, Marzahna und Feldheim)<br />

steigt insgesamt leicht in Richtung Norden und Nordwesten an.<br />

Kuppen bilden mit flachmuldigen Talungen und Becken das Relief dieser<br />

Landschaft. Besonders markant sind die tiefgefurchten, nacheiszeitlichen<br />

Erosionsrinnen (Lobbeser Rummel).<br />

Übersicht Nutzungsstruktur im Plangebiet<br />

7.4 Städtebauliche Situation<br />

Im Flächennutzungsplan ist das Siedlungsgebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

überwiegend als Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Punkt 1 BauNVO) dargestellt.<br />

Als gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Punkt 2 BauNVO) sind überwiegend<br />

die Flächen entlang der Bundesstraße B 102, die durch den Stadtkern verläuft,<br />

und entlang der Bundesstraße B 2 ausgewiesen.<br />

Wohnsiedlungen außerhalb des Ortskerns, wie die Berliner Siedlung im<br />

Norden, die Kammeruner Siedlung und die Leipziger Siedlung im Osten,<br />

den Siedlungsbereich Frohnsdorf im Südosten und die Straßen, die durch<br />

eine überwiegende oder reine Wohnnutzung geprägt sind (Jahnstraße,<br />

Steinmühlstraße, Johanniter Straße), wurden als Wohnbaufläche dargestellt.<br />

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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau befinden sich im Bereich der<br />

Jahnstraße, am Kammeruner Weg und in der Johanniterstraße. Im Rahmen<br />

der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wurde aufgrund der erfolgten Entwicklung des Johanniter-<br />

Krankenhauses das Areal des Krankenhauses als Sonderbaufläche mit<br />

der Zweckbestimmung „Klinik“ (§ 1 Abs. 1 Punkt 4 BauNVO) geändert.<br />

Gewerbliche Bauflächen sind am südlichen Stadtrand dargestellt. Sie<br />

überplanen die Flächen, die bereits gewerblich genutzt werden, und den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heideweg“. Die Flächen im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes sind nicht bebaut.<br />

Weitere gewerbliche Bauflächen befinden sich westlich vom Stadtkern an<br />

der Bundesstraße B 102.<br />

Die Siedlungsbereiche der Ortsteile sind im Flächennutzungsplan als<br />

Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt. Die Nutzungen, die<br />

eine Ausweisung als Dorfgebiet berechtigt, sind in den Ortsteilen nicht<br />

mehr vorhanden. Überwiegend wird in den Ortsteilen gewohnt, und zu den<br />

Arbeitsstätten wird gependelt. Als Wohnbaufläche ist der Siedlungsbereich<br />

von Zeuden, Lobbese, Schwabeck, Dietersorf, Niebel, Niebelhorst, Lühsdorf<br />

und Lüdendorf ausgewiesen.<br />

Die Ortslagen von Pflügkuff, Feldheim, Rietz, Marzahna, und Bradenitz-<br />

Pechüle wurden aufgrund der bestehenden zum Teil noch landwirtschaftlichen<br />

oder gewerblichen Nutzung in gemischte Baufläche und Wohnbaufläche<br />

unterteilt.<br />

Als Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ ist die Fläche des rechtkräftigen<br />

Bebauungsplanes im Ortsteil Bardenitz dargestellt.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />

0,73 ha. Das Plangebiet schließt sich an den südöstlichen Ortsrand von<br />

Bardenitz an.<br />

Als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ ist eine ehemals<br />

militärisch genutzte Fläche zwischen dem Siedlungsbereich Frohnsdorf<br />

und dem südlichen Stadtrand ausgewiesen.<br />

Auf dem Gelände soll künftig 3 MW elektrische Energie erzeugt werden.<br />

Seit 2008 wird mit den ersten 108 neuartigen, nachgeführten Modulen<br />

Energie erzeugt.<br />

Auf der Grundlage der im bis zum 24.11.2010 rechtskräftigen Regionalplanes<br />

Havelland-Fläming, Teilplan Windenergienutzung festgelegten<br />

Windeignungsgebiete ist im ergänzenden Flächennutzungsplan, Teilplan 6<br />

für den Ortsteil Feldheim mit dem Gemeindeteil Schwabeck eine Sonderbaufläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt.<br />

Mit den derzeit 43 Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

wird eine elektrischen Leistung von 74,1 MW erzeugt.<br />

11 Windkraftanlagen wurden bisher als privilegierte Vorhaben im Gemeindegebiet<br />

errichtet, zwei Anlagen westlich vom Stadtgebiet an der Bundesstraße<br />

B 102 (1996), vier Anlagen in der Gemarkung Tiefenbrunnen<br />

(2006) und fünf Anlagen in der Gemarkung Marzahna (2006).<br />

In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Sachthema<br />

Windkraftnutzung aufgrund der vorliegenden übergeordneten Ziele, die im<br />

Teilregionalplan als Eignungsgebiete vorgegeben waren, nicht behandelt.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

8.0 VORGEHENSWEISE<br />

Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />

Windkraftanlagen grundsätzlich zulässig sind. Über Subtraktion<br />

wurden die Flächen ausgeschnitten, die sich für eine Nutzung mit Windenergie<br />

nicht eignen.<br />

Zuerst werden die sogenannten harten Tabuzonen ermittelt. Das sind Flächen,<br />

auf denen Windenergieanlagen aufgrund höherrangiger Rechtsbelange<br />

nicht möglich sind (d.h. nicht der gemeindlichen Abwägung zugänglich),<br />

z.B. Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht, in denen der<br />

Schutzzweck oder die Erhaltungsziele einer Windkraftnutzung im Gemeindegebiet<br />

oder Belange des besonderen Artenschutzes gem. § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG. Entgegenstehen.<br />

Dann wurden die sogenannten weichen Tabuzonen ermittelt. Das sind die<br />

rechtlichen Belange, die der gemeindlichen Abwägung unterliegen (z. B.<br />

naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 -<br />

18 BnatSchG) und weitere städtebauliche Belange (gem. BauGB). Für<br />

diese Flächen ist im einzelnen zu begründen, warum die Windkraftnutzung<br />

gegenüber den jeweiligen Belangen zurücktritt.<br />

8.1 Ausschlussmethode<br />

8.1.1 Ermittlung der harten Tabuzonen<br />

8.1.1.1 Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG<br />

Im Plangebiet befinden sich zwei Naturschutzgebiete.<br />

Im Nordosten ragen Teilflächen des Naturschutzgebietes „Forst Zinna-<br />

Jüterbog-Keilberg“ aus dem Landkreis Teltow-Fläming in das Plangebiet.<br />

Das Naturschutzgebiet „Zarth“ erstreckt sich zwischen Bardenitz und der<br />

Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> - siehe hierzu Anlage 1 der BG.<br />

Gem. Windkrafterlass des MUGV vom 01.01.2011 ist die Ausweisung von<br />

Windeignungsgebieten innerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich<br />

nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren, da sie<br />

gem. § 23 BNatSchG vorrangig der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender<br />

Tier- und Pflanzenarten dienen (s. Windkrafterlass S. 2, letzter Absatz).<br />

8.1.1.2 Freiraumverbund<br />

Die in der Festlegungskarte 1 ausgewiesenen Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />

entsprechen in generalisierter Form der Ausdehnung des<br />

Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal - Beelitzer Sander“, dass von Norden<br />

nach Süden durch das Stadtgebiet entlang der Nieplitz verläuft, dem FFH<br />

„Obere Nieplitz“ südlich und östlich von Bardenitz-Pechüle und dem<br />

„Zarth“ östlich der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Weiterhin sind in der Festlegungskarte 1 Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />

entlang der südwestlichen Gemarkungsgrenze / Landesgrenze<br />

ausgewiesen.<br />

Die im Vorentwurf (Bebarbeitungsstand Mai 2011) ausgewiesenen Eignungsflächen<br />

für die Windkraftnutzung ETB 1 und ETB 2 an der südlichen<br />

Plangebietsgrenze liegen innerhalb des an der südlichen Landesgrenze<br />

verlaufenden Freiraumverbundes. Es sind Flächen mit erheblichen Aus-<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wirkungen auf die Wahrnehmung der Kulturlandschaft des „Hohen Flämings“.<br />

Die Flächen sind im Entwurf nicht mehr als Eignungsgebiet ausgewiesen.<br />

Sie sind aus den oben genannten Gründen als Eignungsgebiete für Windkraftnutzung<br />

ausgeschlossen. Es sind Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />

für das Orts- und Landschaftsbild.<br />

Der Freiraumverbund, der analog dem Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal<br />

- Beelitzer Sander“ verläuft - so lässt es sich dem LEP B-B, der den Freiraumverbund<br />

nur in einer generalisierten Form ausweist, entnehmen -<br />

wird von dem Eignungsgebiet ETB 6 nicht berührt. Das Landschaftsschutzgebiet<br />

grenzt lediglich nördlich an. Durch die Freihaltung des Wanderkorridores<br />

der Großtrappe ist ein weiterer Freiraumverbund gegeben.<br />

8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG<br />

Flächen der Gemarkungen Brachwitz, Niebel, Lühsdorf und <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

sind Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal - Beelitzer<br />

Sander“. Es handelt sich dabei um den Lauf der Nieplitz mit angrenzenden<br />

Niederungsbereichen sowie den Niederungsbereich nördlich von Brachwitz<br />

- siehe hierzu Anlage 2 der BG.<br />

Laut Windkrafterlass kann in Randlagen von Landschaftsschutzgebieten<br />

oder in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild<br />

oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, die Ausweisung<br />

von Windeignungsgebieten nach Prüfung im Einzelfall zugelassen<br />

werden, insbesondere, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen<br />

ist.<br />

Im Gemeindegebiet befindet sich ein Großteil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />

in räumlichen Randlagen. Aufgrund der selektiven<br />

Ausgrenzung bestimmter Niederungsbereiche (der gesamte Niederungsbereich<br />

geht weit über die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes hinaus)<br />

handelt es sich aber nicht um „inhaltliche“ Randlagen. Dies wird aus<br />

dem Schutzzweck deutlich, der sich ausdrücklich auf die landschaftsprägenden<br />

Niederungen von Nuthe und Nieplitz bezieht. Es gibt keine Hinweise<br />

dafür, dass das Landschaftsbild in den betreffenden Bereichen weniger<br />

hochwertig sein könnte als in anderen Niederungsbereichen, die als<br />

Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (vgl. Landschaftsplan). Weiterhin<br />

existieren in diesen Bereichen keine Vorbelastungen, die das Landschaftsbild<br />

auf größerer Fläche erheblich beeinträchtigen.<br />

Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen<br />

Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Großräume<br />

Berlin und Potsdam, insbesondere durch die Sicherung und Entwicklung<br />

dünn besiedelter ländlicher Gebiete für die landschaftsbezogene<br />

Erholung. Eine Ausweisung als Windeignungsgebiet würde dieser Entwicklung<br />

nicht gerecht werden, d. h., selbst wenn eine Randlage oder ein<br />

weniger hochwertiges Landschaftsbild anzunehmen wäre, würde der<br />

Schutzzweck in allen hier relevanten Bereichen entgegenstehen.<br />

Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes im Stadtgebiet sind daher<br />

von Eignungsflächen für die Windenergie freizuhalten.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Als weiteres Schutzziel in der Verordnung wird die Erhaltung, Wiederherstellung<br />

und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes genannt,<br />

insbesondere der grünlandgeprägten Flussniederungen von Nuthe<br />

und Nieplitz als überregional bedeutsame Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete<br />

für Wiesenbrüter und Wasservögel. Dieser Belang wird für<br />

das gesamte Gemeindegebiet (nicht nur für die Schutzgebiete) gesondert<br />

(„Schutzbereiche nach Windkrafterlass“ und „Restriktionsbereiche nach<br />

Windkrafterlass“) betrachtet.<br />

8.1.1.4 Europäisches Netz „Natura 2000“<br />

Im Plangebiet sind die westlichen Teilflächen der Gemarkung Bardenitz<br />

Teilflächen des Gebietes FFH-Gebietes DE 3944-301 „Forst Zinna / Keilberg“<br />

und des europäischen Vogelschutzgebietes DE 3945-<br />

421“Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Die Teilflächen beider<br />

Gebiete sind gleichzeitig als NSG festgesetzt (vgl. NSG „Forst Zinna – Jüterbog<br />

- Keilberg“). Die Eignung als Fläche für die Windenergie ist daher<br />

ausgeschlossen (s. o.) - siehe hierzu Anlage 3 der BG.<br />

Im Gemeindegebiet befinden sich ebenfalls Teilflächen von drei weiteren<br />

FFH-Gebieten. Es sind Teilflächen des Gebietes DE 3843-301 „Obere<br />

Nieplitz“, die innerhalb der nördlichen Gemarkungsflächen liegen und den<br />

Lauf der Nieplitz einschließlich ihrer ehemals natürlichen Nebengewässer<br />

(Mittelgraben, Bardenitzer Fließ) umfassen. Schutzzweck ist die Erhaltung<br />

oder Wiederherstellung verschiedener Lebensraumtypen und Arten. Sowohl<br />

die Lebensraumtypen als auch die gemeldeten Arten (Bachneun-<br />

auge, Fischotter, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer und Kammmolch) dürften<br />

durch die betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen kaum<br />

betroffen sein. Das Gebiet selbst würde der Ausweisung von Windeignungsflächen<br />

somit nicht im Wege stehen, allerdings ist der größte Teil als<br />

Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Im Süden handelt es sich um drei kleinere Teilbereiche des Gebietes<br />

DE 3942-301 „Flämingrummeln und Trockenkuppen“. Hierzu gehören<br />

Rummeln im Bereich Lobbese und eine bewaldete Trockenkuppe südöstlich<br />

von Rietz. In diesem Gebiet sind ausschließlich Lebensraumtypen<br />

gemeldet. Das Gebiet dürfte der Ausweisung von Windeignungsflächen<br />

damit ebenfalls nicht im Wege stehen. Weiterhin befindet sich östlich von<br />

Lüdendorf eine kleine Teilfläche des Gebietes DE 3943-303 „Heide Malterhausen“.<br />

Auch hier wurden nur Lebensraumtypen ausgewiesen.<br />

8.1.1.5 Schutzbereiche nach Windkrafterlass (besonderer Artenschutz)<br />

Die im Windkrafterlass definierten Tierökologischen Abstandskriterien (Anlage<br />

1, TAK) gewährleisten die Belange des besonderen Artenschutzes<br />

gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG (auch als öffentlichen Belang i. S.<br />

von § 35 Abs. 1 BauGB). Die Schutzbereiche sind artenschutzfachlich begründete<br />

Abstände zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter<br />

und störungssensibler Vogelarten, zu Schwerpunktgebieten gemäß Artenschutzprogramm<br />

Brandenburg sowie zu bedeutenden Rast- und Überwinterungsgewässern<br />

störungssensibler Zugvögel. Innerhalb der Schutzbereiche<br />

stehen tierökologische Belange der Errichtung von WKA grundsätzlich<br />

entgegen.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Auf der Grundlage vorliegender Daten aus dem Landschaftsplan (2004),<br />

dem Landschaftsrahmenplänen Potsdam-Mittelmark (2006) und Teltow-<br />

Fläming (2008) sowie einer aktuellen Abfrage der Naturparkverwaltung<br />

Nuthe-Nieplitz wurden die gem. Windkrafterlass relevanten Arten ermittelt.<br />

Es handelt sich dabei um die Brutvögel Weißstorch, Schwarzstorch,<br />

Rohrweihe und Kranich.<br />

Fünf Weißstorchhorste befinden sich im Stadtgebiet, sechs weitere befinden<br />

sich in Reichweite (in weniger als 4 km Entfernung) außerhalb des<br />

Stadtgebietes. Die Vorkommen beschränken sich auf die Niederungsbereiche<br />

im Norden des Stadtgebietes. Die Nahrungshabitate umfassen die<br />

gesamte offene Niederung, auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />

Horst und Nahrungsflächen gelegenen Waldbereiche überflogen.<br />

Der Schwarzstorch brütet mit einem Paar im NSG „Zarth“ östlich von<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>. Der Schutzbereich um den Horst umfasst große Teile der<br />

Nieplitz-Niederung.<br />

Die Rohrweihe brütet nach den vorliegenden Daten nur nordöstlich von<br />

Bardenitz außerhalb des Stadtgebietes.<br />

Kraniche brüten ebenfalls nordöstlich von Bardenitz sowie im Zarth. Die<br />

Schutzbereiche sind für beide Arten nur sehr kleinflächig und wenig raumbedeutsam.<br />

Großtrappen brüten in den Belziger Landschaftswiesen nordöstlich des<br />

Stadtgebietes und überwintern teilweise südöstlich bei Jüterbog. Zwei<br />

Verbindungskorridore liegen im südlichen Plangebiet, Höhe Lobbese,<br />

Marzahna, bei Dietersdorf, und im nördlichen Plangebiet bei Bardenitz.<br />

Ein Hauptflugkorridor für Gänse liegt im nördlichen Plangebiet im Bereich<br />

Niebel.<br />

Für die relevanten Arten wurden die o. g. Schutzbereiche gem. Windkrafterlass<br />

eingetragen - siehe hierzu Anlage 4a der BG.<br />

8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen<br />

8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />

Als Restriktionsbereiche bezeichnet die TAK Bereiche, in denen tierökologische<br />

Belange des Naturschutzes zu Einschränkungen oder Modifikation<br />

im Planungsprozess wie etwa Verkleinerungen oder Verlagerung von Anlagenstandorten<br />

führen können. Verstärkte Anforderungen an die Kompensation<br />

entstehender Beeinträchtigungen bzw. zum Erhalt der ökologischen<br />

Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten können möglich<br />

werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um für bestimmte Arten<br />

essenzielle Zug- bzw. Wanderkorridore, z. B. zwischen ihren Brutstandorten<br />

und Hauptnahrungsflächen, deren Verlust durch Errichtung von<br />

Windenergieanlagen im Einzelfall zu Beeinträchtigungen der Brut- und<br />

Rastbestände dieser Arten führen kann. Die Relevanz von Restriktionsbereichen<br />

ist daher im Einzelfall zu begründen.<br />

Restriktionsbereiche wurden im Gemeindegebiet ausgewiesen, um die<br />

Hauptnahrungsflächen im Umfeld der Weiß- und Schwarzstorchhorste<br />

sowie die Hauptflugbahnen zu diesen Flächen zu sichern und die genann-<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

ten gefährdeten und gegenüber Windkraftanlagen störungssensiblen Arten<br />

dauerhaft zu erhalten.<br />

Im Ergebnis verbleibt im nördlichen Teil des Gemeindegebietes nach Subtraktion<br />

der genannten Schutz- und Restriktionsbereiche als Suchraum für<br />

Windeignungsgebiete der Waldbereich nordöstlich der Ortslage Lühsdorf<br />

(Fläche H 7). Grund dafür ist die nahezu völlige Belegung der Niederungslandschaften<br />

mit Schutz- und Restriktionsflächen im Sinne des Windkrafterlasses<br />

2011 (insbesondere durch die zahlreich vorkommenden Weißstörche<br />

und einen Schwarzstorch).<br />

In dem im Fläming gelegenen südlichen Teil des Gemeindegebiets in den<br />

Gemarkungen Rietz, Lobbese, Marzahna, Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf<br />

gibt es unter Anwendung der Kriterien des Windkrafterlasses 2011 lediglich<br />

zwei Wanderkorridore der Großtrappe (vgl. Landschaftsrahmen-<br />

Plan Potsdam-Mittelmark) - siehe hierzu Anlage 4b der BG.<br />

8.1.2.2 Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene Erholung / Bereiche<br />

mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild<br />

Das südliche Plangebiet ist den naturräumlichen Einheiten „Nördliches<br />

Fläming-Waldhügelland“ und „Östliche Fläming-Hochfläche“ zuzuordnen.<br />

Auf kleinem Raum sind hier deutliche Höhensprünge zu finden. Kuppen<br />

bilden mit flachmuldigen Talungen und Becken das Relief dieser Landschaft.<br />

Besonders markant sind die tiefgefurchten, nacheiszeitlichen Erosionsrinnen<br />

(Lobbeser Rummel). Planungsziel ist der Erhalt dieser reliefgeprägten<br />

Landschaftseinheiten. Von besonderer Bedeutung sind die Flächen<br />

südwestlich und südöstlich der Ortslage Lobbese (südliche Gemeindegrenze)<br />

und Flächen nordwestlich der Ortslage Rietz. Das Landschaftsbild<br />

ist hier aufgrund der starken Reliefierung und des Strukturreichtums<br />

besonderes hochwertig (vgl. Landschaftsrahmenplan Potsdam-<br />

Mittelmark). Reich strukturiert ist ebenfalls der Bereich zwischen den Ortslagen<br />

Zeuden und Pflügkuff. Diese Bereiche sollen aus Gründen des<br />

Landschaftsbildes von Windenergie freigehalten werden - siehe hierzu Anlage<br />

5 der BG.<br />

Das Landschaftsbild in den weniger stark reliefierten und wesentlich stärker<br />

ausgeräumten Bereichen östlich von Marzahna wird bereits wesentlich<br />

durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die sich an der östlichen Gemarkungsgrenze<br />

zum Amt Niedergörsdorf konzentrieren, bestimmt. Die<br />

Konzentrationswirkung wird durch die Anlagen, die sich auf der Gemarkung<br />

Danna anschließen und Teil des damaligen Windeignungsgebietes<br />

„Niederer Fläming West“ sind, wesentlich verstärkt. Durch die geplanten<br />

Erweiterungen auf dem Gemeindegebiet in Danna und Feldheim werden<br />

sich an dem Standort perspektivisch ca. 110 Windkraftanlagen konzentrieren.<br />

Der Eindruck der technischen Mächtigkeit des Standortes, den jetzt<br />

bereits das menschliche Auge empfindet, wird sich weiterhin verstärken.<br />

Bedingt durch die Offenlandschaft, von der die Ortsteile umgeben sind,<br />

werden die Anlagen in jedem der Ortsteile am östlichen Horizont wahrgenommen.<br />

Das Landschaftsbild hat sich bereits wesentlich verändert und<br />

wird durch die Gesamtheit der Anlagen bestimmt.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

Kompensationsmaßnahmen sind nach § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 - 18<br />

BNatSchG erforderlich, um die Beeinträchtigungen, die durch die Ausweisung<br />

von Windeignungsflächen vorbereitet werden, auszugleichen oder zu<br />

ersetzen. Hierzu sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />

wiederherzustellen und das Landschaftsbild wiederherzustellen oder<br />

neu zu gestalten. Sofern die Maßnahmen positive Auswirkungen auf Vögel<br />

und Fledermäuse haben (z. B. Gehölzpflanzungen), sind diese Maßnahmen<br />

außerhalb von Windeignungsflächen und mit einem Sicherheitsabstand<br />

zu bestehenden oder zukünftigen Windkraftanlagen zu planen,<br />

um eine Fallenwirkung zu vermeiden. Es ist daher ein vorausschauendes<br />

Ausgleichskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln, das<br />

einerseits die Interessen der Windenergie berücksichtigt und andrerseits<br />

diesen Belang mit den übrigen Nutzungsanforderungen (insbesondere der<br />

Landwirtschaft) in Einklang bringt.<br />

Für den Nordteil des Stadtgebietes, der zur naturräumlichen Haupteinheit<br />

der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen gehört, sind im bestehenden<br />

FNP bereits ausreichend Flächen dargestellt, die als Flächen<br />

für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind („Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“).<br />

Da in dem nördlichen Gemeindegebiet lediglich die Fläche ETB 7 als Eignungsfläche<br />

für Windkraftanlagen über Subtraktion ermittelt wurde, sind in<br />

diesem Teil des Landschaftsraumes keine weiteren Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

In dem südlichen, im Fläming gelegenen Teil des Gemeindegebietes, der<br />

zur naturräumlichen Haupteinheit „Fläming“ gehört (Rietz, Lobbese, Marzahna,<br />

Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf), wurden mehrere, auch großflächige<br />

Eignungsbereiche für die Windkraftnutzung (s. o.) ermittelt. Der<br />

rechtskräftige Flächennutzungsplan weist jedoch nur relativ wenige oder<br />

kleinflächige Maßnahmen aus, die für eine Kompensation nach den einschlägigen<br />

Vorschriften (v. a. HVE 2009) in Betracht kommen.<br />

Da nach HVE 2009 der Ausgleich in der gleichen naturräumlichen Haupteinheit<br />

erfolgen muss, kann die Kompensation für den Eingriff im südlichen<br />

Gemeindegebiet (Fläming) nicht im nördliche Gemeindegebiet (Mitttelbrandenburgische<br />

Platten und Niederungen) erfolgen.<br />

Im südlichen Plangebiet ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

an die geplanten Gegebenheiten auch vom Umfang der Darstellung erforderlich.<br />

Entsprechend den rechtlichen Anforderungen (vgl. HVE 2009)<br />

wurden für diesen Bereich nach einem fachlichen Ausgleichskonzept Vorrangflächen<br />

für Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen, die damit für<br />

die Ausweisung von Eignungsflächen nicht mehr in Betracht kommen. Der<br />

Flächenumfang ist gerechtfertigt, da die eigentumsrechtliche Situation auf<br />

der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeprüft werden kann. Es<br />

ist daher planerisch ein größerer Flächenumfang bereitzustellen, als rechnerisch<br />

(auf FNP-Ebene nur überschlägig möglich) erforderlich - siehe<br />

hierzu Anlage 7 der BG.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

8.1.2.4 Kompensationsmaßnahmen<br />

Die im Umweltbericht ermittelten erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />

der mit dem sachlichen Teilflächennutzugsplan vorbereitetet Eingriffe<br />

in die Schutzgüter sind in der Anlage 7 der Begründung dargestellt.<br />

Die Flächen sind von Windenergieanlagen freizuhalten.<br />

8.1.2.5 Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen<br />

Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus der vorhandenen<br />

Siedlungsstruktur mit ihren Sach- und Kulturgütern und der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet.<br />

Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen, die um Siedlungsbereiche gelegt<br />

werden, müssen auf einem in sich schlüssigem gesamträumlichen<br />

Entwicklungskonzept der Gemeinde beruhen. Sie müssen städtebaulicher<br />

Art und für den Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Argumente<br />

müssen sich aus den örtlichen Gegebenheiten herleiten lassen.<br />

Sie dienen dem Schutz der Siedlungsbereiche mit seinen typischen Siedlungskanten<br />

und Silhouetten, dem Schutz der sich an die Siedlungskanten<br />

anschließenden Frei- und Erholungsflächen, die einen Übergang zur offenen<br />

Landschaft schaffen, und dem des Menschen, der vor Lärmimmissionen,<br />

visuellen Beeinträchtigungen (Schattenwurf, Lichtreflexe) und bedrängenden<br />

Situationen zu schützen ist, sowie dem Schutz des Landschaftsbildes<br />

mit landschaftsprägenden Kuppen und Hanglagen, mit markanten<br />

Sichtachsen, die in dem ländlich geprägten und dünn besiedelten<br />

Raum einen wesentlichen Stellenwert haben.<br />

Die Siedlungsfunktion im Plangebiet wird durch die ehemals überwiegend<br />

ländlich geprägten Ortsteile repräsentiert, die mehr oder weniger als<br />

Wohnstätte dienen, und die für die Freizeit und Erholung der Bewohner<br />

von Bedeutung sind.<br />

Die sich an die Siedlungsränder anschließenden Nutz- und Erholungsgärten<br />

die einen Übergang zur freien Landschaft darstellen, sind ein wesentlicher<br />

Faktor, der die Lebensqualität in der ländlichen Region bestimmt, da<br />

Angebote für Freizeit, Erholung und Sport nur in den größeren Städten<br />

vorhanden sind.<br />

Die Menschen, die in den Ortsteilen leben, sind daher von jeglichen Beeinträchtigungen<br />

und Veränderungen in der Natur, die Teil ihrer Lebensgrundlage<br />

bildet, betroffen. Gesundheitliche und regenerative Aspekte<br />

sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Wichtig ist es daher, die vorhandenen<br />

Potentiale der Umwelt für die Erholungs- und Freizeitfunktion zu<br />

erhalten bzw. zu entwickeln und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten.<br />

Situationen die zu einer wesentlichen Verschlechterung des Lebensumfeldes<br />

führen, sind im Rahmen der städtebaulichen Planung zu beachten.<br />

Um die Siedlungsbereiche wurde ein Schutzbereich von 1.000 m gelegt.<br />

Der Schutzbereich sichert die Siedlungsflächen vor Beeinträchtigungen,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf gesunde Wohnverhältnisse darstellen<br />

- siehe hierzu Anlage 8 der BG.<br />

Eine der Grundlagen für die Entscheidung, einen Schutzbereich von<br />

1.000 m Schutzbereich um die Ortschaft zu legen (neben den einschlägi-<br />

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gen Rechtssprechungen), sind die Abstände der bisher errichteten Windlagen<br />

zu den Ortslagen.<br />

In dem Bebauungsplan „Windpark Feldheim“, dessen westliche Geltungsbereichsgrenze<br />

ca. 300 m bis 400 m und deren südliche Grenze ca. 200<br />

m vom Siedlungsrand Feldheims entfernt sind, wurden durch die Darstellung<br />

von Baugebieten die möglichen Standorte für WKA festgelegt. Vom<br />

östlichen Siedlungsrand betragt die geringste Entfernung ca. 800 m, vom<br />

südlichen Siedlungsrand ca. 500 m.<br />

Mit Blick auf die WKA von den obengenannten Siedlungsrändern tritt abhängig<br />

vom Betrachter die Wirkung einer einengenden Situation hervor.<br />

Die Anlagen werden in voller Größe wahrgenommen, landschaftsgliedernde<br />

Elemente, die diese Wirkung abschwächen könnten, sind nicht vorhanden.<br />

Westlich der Bundesstrasse B 2 (auf der östlichen Fläminghochfläche)<br />

wurden 2006 fünf Windkraftanlagen als Einzelstandorte auf der Grundlage<br />

von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet.<br />

Die Windkraftanlagen sind zu den Siedlungsrändern zwischen 1.000 m<br />

und 2.500 m entfernt. Durch die exponierte Lage auf der Fläminghochfläche<br />

(ca. 130 bis 140 m) und der offenen unbebauten Ackerlandschaft sind<br />

die WKA sogar überwiegend in der vollen Bauhöhe weithin sichtbar.<br />

Das optische Empfinden dieser fünf WKA wird durch den an der östlichen<br />

Plangebietsgrenze aus 90 WKA bestehenden Windpark wesentlich beeinflusst.<br />

Bei einem Vorsorgeabstand von 1000 m um die Ortslagen verbleiben im<br />

Plangebiet noch hinreichend Flächen, die sich für die Nutzung von Windenergie<br />

eignen.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

8.2.6 Übersichtstabelle Tabuzonen<br />

RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />

Naturschutzgebiete<br />

LEP B-B<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Europäisches Netz<br />

Forst Zinna-Jüterbog-<br />

Keilberg<br />

Zarth<br />

Freiraumverbund<br />

Nuthetal - Beelitzer Sander<br />

DE 3944-301<br />

„Forst Zinna / Keilberg“<br />

Tabubereich ohne<br />

Einschränkung<br />

Tabubereich ohne<br />

Einschränkung<br />

Tabubereich entsprechend<br />

Schutzzweck<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

Das NSG erstreckt sich hauptsächlich auf<br />

Flächen im Landkreis Teltow-Fläming. An der<br />

östlichen Gemarkungsgrenze reichen geringe<br />

Teilflächen in das Gemarkungsgebiet von<br />

Bardenitz-Pechüle.<br />

Das NSG erstreckt sich liegt im Nordosten<br />

der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> zwischen der Ortslage<br />

Bardenitz und <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Im nördlichen Bereich des Plangebietes lassen<br />

sich die Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />

den Ausdehnungen des Landschaftsschutzgebietes<br />

Nuthetal-Beelitzer Sander, der<br />

Ausdehnung des<br />

FFH –Gebietes „Obere Nieplitz“ südlich und<br />

östlich von Bardenitz-Pechüle und dem FFH-<br />

Gebiet „Zarth“ zuordnen.<br />

Im südlichen Plangebiet erstrecken sich die<br />

Flächen des Freiraumverbundes entlang der<br />

südwestlichen Gemeindegrenze zum Land<br />

Sachen- Anhalt.<br />

Das LSG erstreckt sich im Plangebiet entlang<br />

dem Lauf der Nieplitz mit ihren angrenzenden<br />

Niederungsbereichen sowie über den Niederungsbereich<br />

nördlich der Ortslage Brachwitz.<br />

Das FFH- Gebiet befindet sich in der angrenzenden<br />

Gemarkung. Eine kleine Teilfläche<br />

östlich der Ortslage von Pechüle reicht in das<br />

Plangebiet.<br />

19


<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />

„Natura 2000<br />

Europäisches Netz<br />

„Natura 2000<br />

besonderer Artenschutz<br />

(Schutzbereiche nach Tierabstandkriterien-Erlass)<br />

DE 3945-421 “Truppenübungsplätze<br />

Jüterbog<br />

Ost und West“<br />

DE 3843-301 „Obere<br />

Nieplitz“<br />

DE 3942-301 „Flämingrummeln<br />

und Trockenkuppen“<br />

DE 3943-303 „Heide Malterhausen“<br />

DE 3943-302 „Zarth“<br />

Weißstorchenhorst<br />

Schwarzstorchenhorst<br />

Rohrweihe<br />

Kraniche<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele, hier im<br />

Einzelfall zu überprüfen<br />

Tabubereich entsprechend der<br />

Erhaltungsziele<br />

1.000 m Tabubereich<br />

3.000 m Tabubereich<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

Das Vogelschutzgebiet befindet sich in der<br />

angrenzenden Gemarkung. Eine kleine Teilfläche<br />

östlich der Ortslage von Pechüle reicht<br />

in das Plangebiet.<br />

entlang der Nieplitz<br />

Rummeln westlich von Lobbese, eine bewaldete<br />

Trockenkuppe südöstlich von<br />

Rietz.<br />

östlichste Fläche bei Tiefenbrunnen<br />

im Nordosten der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

zwischen der Ortslage Bardenitz und<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

fünf Weißstorchhorste im Stadtgebiet, Niebel,<br />

Brachwitz, Pechüle, <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

sechs in Reichweite (in weniger als 4 km<br />

Entfernung) außerhalb des Stadtgebietes<br />

Wittbrietzen, Buchholz, Deutsch Bork,<br />

Schlalach<br />

NSG „Zarth“ östlich von <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Der Schutzbereich um den Horst umfasst<br />

große Teile der Nieplitz-Niederung.<br />

500 m Tabubereich nordöstlich von Bardenitz<br />

500 m Tabubereich 500 m Tabubereich/Zarth<br />

20


<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />

Eingriffsregelung nach<br />

BauGB, Schutzgut „Pflanzen,<br />

Tiere, biologische Vielfalt“<br />

(Restriktionsbereiche<br />

nach Windkrafterlass)<br />

Eingriffsregelung nach<br />

BauGB, Schutzgut „Pflanzen,<br />

Tiere, biologische Vielfalt“<br />

(Restriktionsbereiche<br />

nach Windkrafterlass<br />

Eingriffsregelung nach<br />

BauGB, Schutzgut „Landschaft<br />

/ Mensch“ (Vorrangbereiche<br />

für die landschaftsgebundeneErholung<br />

/ Bereiche mit besonderer<br />

Bedeutung für das<br />

Orts- und Landschaftsbild)<br />

Eingriffsregelung nach<br />

BauGB (Vorrangflächen für<br />

Kompensationsmaßnahmen)<br />

Weißstorch, Nahrungsflächen<br />

(Grünland)<br />

Schwarzstorch<br />

1000 m bis 4.000 m Restriktionsbereich,<br />

Nahrungshabitat,<br />

Flugkorridore<br />

6.000 m Restriktionsbereich,<br />

Nahrungshabitat, Flugkorridore<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

Die Nahrungshabitate umfassen die gesamte<br />

offene Niederung um die Ortslagen.<br />

Auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />

Horst und Nahrungsflächen gelegenen<br />

Waldbereiche überflogen.<br />

Restriktionsbereiche umfassen Nahrungshabitate<br />

(Gewässer) und Überflugbereich<br />

in diese Gebiete. Quellbereich der Nieplitz<br />

sowie der Niederungsbereich westlich von<br />

Rietz.<br />

Gänse Hauptflugbahnen im nördlichen Plangebiet Höhe<br />

Wanderkorridor der<br />

Großtrappe<br />

„Nördliches Fläming-<br />

Waldhügelland“<br />

Östliche Fläming-<br />

Hochfläche<br />

Hauptflugbahnen von den Belziger<br />

Landschaftswiesen zum<br />

Überwinterungsgebiet südöstlich<br />

bei Jüterbog<br />

Flächen mit besonders hochwertigem<br />

Landschaftsbild<br />

Flächen mit besonders hochwertigem<br />

Landschaftsbild<br />

Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

im südlichen Plangebiet, westlich von<br />

Pflügkuff und Zeuden, sowie südlich von<br />

Rietz über Lüdendorf<br />

nordwestlich der Ortslage Rietz<br />

Flächen um Zeuden<br />

Flächen südwestlich und südöstlich der<br />

Ortslage Lobbese<br />

Flächen östlich der Bundesstraße B 2, zwischen<br />

Lüdendorf, Frohnsdorf<br />

Flächen nordöstlich von Rietz und südlich<br />

von Neu-Rietz<br />

21


<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />

BauGB (Städtebauliche<br />

Nutzungsbeschränkungen)<br />

1.000 m um die Ortschaften<br />

______________________________________________________________________<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

1.000 m um den Ortsteilrand bzw. um die<br />

bewohnten Bereiche<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

9.0 ERMITTELTE EIGNUNGSGEBIETE<br />

Im nördlichen Teil des Gemeindegebietes verbleibt nach der so erfolgten<br />

Subtraktion der Flächen, die sich für die Windkraftnutzung nicht eignen,<br />

das Eignungsgebiet ETB 8.<br />

Der Grund dafür ist die nahezu völlige Belegung der Niederungslandschaften<br />

mit Schutz- und Restriktionsflächen im Sinne des Windkrafterlasses<br />

2011 (insbesondere durch die zahlreich vorkommenden Weißstörche).<br />

Im dem im Fläming gelegenen südlichen Teil des Gemeindegebiets<br />

(Rietz, Lobbese, Marzahna, Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf) gibt es unter<br />

Anwendung der Kriterien des Windkrafterlasses 2011 nur einen<br />

Schutzbereich zwischen den Ortslagen Marzahna, Lobbese und Zeuden,<br />

die FFH Gebiete südwestlich der Ortslage Lobbese und nördlich von Dietersdorf<br />

an der B 2 sowie die Flächen des Freiraumverbundes entlang der<br />

südwestlichen Gemeindegebietsgrenze.<br />

Damit sind große Teile des südlichen Gemeindegebiets für die Windkraftnutzung<br />

geeignet.<br />

Die Eignungsflächen Flächen sind mit ETB 3 bis ETB 8 bezeichnet. Das<br />

Eignungsgebiet ETB 4 beinhaltet den Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“ und den Geltungsbereich des<br />

sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Feldheim Nord“.<br />

Tabelle: Übersicht Windeignungsgebiete<br />

Bezeichnung Lage Größe<br />

ETB 3 zwischen Marzahna, Pflügkuff u. Dietersdorf 25.39 ha<br />

ETB 4 östlich von Feldheim (471 davon überplant) 1.020,21 ha<br />

ETB 5 nördlich von Dietersdorf und Pflügkuff 406,18 ha<br />

ETB 6 zwischen Lüdendorf und Tiefenbrunnen 422,53 ha<br />

ETB 7 nördlich von Rietz 152,32 ha<br />

ETB 8 östlich von Lühsdorf 209,52 ha<br />

Eignungsfläche gesamt 2.236,15 ha<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Bezogen auf die Gesamtfläche der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> von 21.130 ha<br />

sind ca. 10 % der Flächen für die Windkraftnutzung geeignet.<br />

Der Windkraft wird hinreichend substantieller Raum gegeben.<br />

Im sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> für die Windkraftnutzung werden<br />

Flächen über die Ausschlussmethode ermittelt, die sich grundsätzlich für<br />

die Windenergie eignen.<br />

Standort von Windkraftanlagen, Aussagen zu den zulässigen Leistungen<br />

und Höhen werden im nachfolgenden Verfahren unter Berücksichtigung<br />

konkreter Gegebenheiten und auf der Grundlage von Gutachten im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Genehmigungsverfahren<br />

nach dem Bundesimmissionsschutzrecht festgelegt.<br />

Die Belange (Altlasten, Bodendenkmale, Biotope usw.), die in dem nachfolgenden<br />

Verfahren zu berücksichtigen sind, sind im rechtkräftigen Flächennutzugsplan<br />

der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und im ergänzenden Flächennutzungsplan<br />

enthalten. Im sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“<br />

wird ausschließlich das Thema Windkraft behandelt. Altlasten,<br />

Bodendenkmale, Biotope usw. schließen die Darstellung einer Windeignungsfläche<br />

nicht aus, denn innerhalb der Eignungsfläche werden die<br />

Standorte im nachfolgenden Verfahren festgelegt. Hier sind die Inhalte<br />

des Flächennutzungsplanes bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

9.1 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 3<br />

Die Eignungsfläche ETB3 umfasst eine Flächendarstellung von 25,39 ha<br />

und ist als Ergänzungsfläche zu den bereits fünf vorhandenen Windkraftanlagen<br />

zu werten. Die Fläche ist von Windkraftanlagen umgeben. Die<br />

Flächenausdehnung wird bestimmt durch die Schutzbereiche, die um die<br />

Siedlungsränder gezogen wurden, durch den Wanderkorridor der<br />

Großtrappe (westlich der Eignungsfläche) und durch das Landschaftsbild<br />

der kleinteiligen hügligen Fläminglandschaft, die in ihrer Struktur unverbaut<br />

zu erhalten ist.<br />

Die Fläche liegt in der naturräumlichen Haupteinheit der Östlichen Fläming-Hochfläche,<br />

sie wird landwirtschaftlich genutzt.<br />

Eignungsfläche ETB 3 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

Gemäß dem Grundsatz 6.8 LEP B-B sollen für Vorhaben der technischen<br />

Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich<br />

entsprechend vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig<br />

mit- oder nachgenutzt werden. Dem Grundsatz wird mit der Ausweisung<br />

der Eignungsfläche entsprochen.<br />

Die bereits fünf vorhandenen Windkraftanlagen wurden 2006 auf der<br />

Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet.<br />

Die Windkraftanlagen sind zu den Siedlungsränder zwischen 1.000 m und<br />

2.500 m entfernt. Die Abstände zwischen den WKA betragen 850 m bis<br />

1200 m. Durch die exponierte Lage auf der Fläming-Hochfläche (ca. 130<br />

bis 140 m) und der offenen unbebauten Ackerlandschaft sind die WKA<br />

überwiegend in der vollen Bauhöhe weithin sichtbar. Die Landschaft ist<br />

wesentlich vorgeprägt. Das Landschaftsbild wird von den Anlagen bestimmt.<br />

Zu den im südlichen Plangebiet liegenden FFH- Gebieten „Flämingrummeln<br />

und Trockenkuppen beträgt der Abstand ca. 5 km.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Ansichten der fünf Einzelanlagen (Östlichen Fläming-Hochfläche)<br />

Standort nordwestlicher Ortsrand Marzahna / Blick nach Nordwesten<br />

Standort südöstlicher Ortsrand Zeuden / Blick nach Südosten<br />

Standort nördlicher Ortsrand von Lobbese / Blick nach Nordosten<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Standort südlich von Marzahna / Blick nach Nordwesten<br />

Blick von Norden nach Süden in die kleinteilige Fläminglandschaft<br />

kleinteilige Fläminglandschaft bei Lobbese<br />

9.2 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 4 und ETB 6<br />

Das Eignungsgebiet ETB 4 hat eine Größe von ca. 1.020 ha und beinhaltet<br />

teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“<br />

(gesamt 471,6 ha) und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„Feldheim Nord“ (605 ha), der sich zur Zeit in Aufstellung befindet.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“ wurden<br />

bereits 43 WKA mit einer elektrischen Leistung von 74,1 MW errichtet.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Sie umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der Fläming-<br />

Hochfläche im Süden ebenso wie Kiefernforsten im Übergang zum Nördlichen<br />

Fläming-Waldhügelland.<br />

Die Grenzen der Eignungsfläche ETB 4 werden durch die städtebaulichen<br />

Schutzzonen der Ortslagen und durch den Wanderkorridor vorgegeben.<br />

ETB 4 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

Das Eignungsgebiet ETB 6 mit einer Größe von ca. 422 ha schließt sich in<br />

nordöstlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zu Niedergörsdorf<br />

an. Es ist eine Erweiterung des Eignungsgebietes ETB 4 und ist vom<br />

ETB 4 durch den Wanderkorridor der Großtrappe, der die Funktion eines<br />

Freiraumverbundes übernimmt, getrennt.<br />

Die Fläche liegt südlich von Frohnsdorf und Klausdorf und besteht fast<br />

vollständig aus Kiefernforsten innerhalb eines großräumigen Waldgebietes.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

ETB 6 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

Östlich an die Gemeindegrenze der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> schließt sich die<br />

Gemarkung des Ortsteiles Danna der Gemeinde Niedergörsdorf an. Die<br />

Gemeinde Niedergörsdorf hat für die sich an die Gemeindegrenze angrenzende<br />

Fläche einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan<br />

gefasst. In dem Plangebiet sollen 11 Windkraftanlagen errichtet werden.<br />

40 Windkraftanlagen sind bereits vorhanden.<br />

An dem Standort, der sich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

„Feldheim Nord“ weiter in Richtung Norden ausdehnen wird, konzentrieren<br />

sich perspektivisch ca. 110 Windkraftanlagen.<br />

Übersicht Planung der Gemeinde Niedergörsdorf<br />

Beding durch die Offenlandschaft, von der die Ortsteile im südlichen Teil<br />

des Plangebietes umgeben sind, werden die Anlagen in jedem der Ortsteile<br />

am östlichen Horizont wahrgenommen. Das Landschaftsbild hat sich<br />

bereits wesentlich verändert und wird durch die Gesamtheit der Anlagen<br />

bestimmt.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Blick von Lüdendorf Richtung Windpark Danna<br />

Blick von Lüdendorf Richtung Windpark Feldheim<br />

Blick von Schwabeck Richtung Windpark Feldheim<br />

Blick von Schwabeck Richtung Windpark Danna<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Blick von Marzahna zum Windpark Danna/Feldheim<br />

Blick von Bardenitz zum Windpark Jüterbog (Tiefenbrunnen)/ Danna/Feldheim<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Eigentliches Ziel der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ist es, weitere Windkraftanlagen<br />

im Gemeindegebiet an der östlichen Gemeindegrenze zu konzentrieren.<br />

Eine Erweiterung des Standortes würde zu keiner geänderten Wahrnehmung<br />

durch das menschliche Auge führen. Das durch die WKA bereits<br />

vorgeprägte Landschaftsbild wird nicht wesentlich verändert.<br />

Mit Blick aus nördlicher Richtung zum Standort Feldheim bestimmen die<br />

Windkraftanlagen am Standort Tiefenbrunnen, im Gemeindegebiet <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

und Jüterbog, und die Windkraftanlagen in Feldheim und Danna<br />

das Landschaftsbild und den Horizont.<br />

Eignungsgebiet ETB 6<br />

Eignungsgebiet ETB 4 (Standort südöstlicher Ortsrand Lüdendorf)<br />

Eignungsgebiet ETB 4 (Standort südöstlicher Ortsrand Lüdendorf)<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen sollen die WKA, deren Nebenanlagen<br />

und die Zuwegung so errichtet werden, dass eine sparsame Flächeninanspruchnahme<br />

berücksichtigt wird.<br />

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg, die Untere Forstbehörde, wurde im<br />

Rahmen der durchgeführten Behördenbeteiligung zur Sammlung von für<br />

die Planung relevanten Informationen beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />

22.07.2011 basiert auf einer Waldfunktionskartierung, die zur forstrechtlichen<br />

Beurteilung der Eignung von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen<br />

erarbeitet wurde.<br />

Auf der Grundlage der Waldfunktionskartierung wurden flurstückgenau die<br />

Flächen benannt, die für die Windkraftnutzung zulässig sind bzw. auf denen<br />

eine Windkraftnutzung unzulässig ist. Zur Beurteilung wurde der Landesentwicklungsplan<br />

Berlin-Brandenburg herangezogen, der in generalisierter<br />

Form einen Freiraumverbund darstellt. Es wurden Pufferzonen zum<br />

Freiraumverbund festgelegt, nach Erholungswald und Immissionsschutzwald<br />

und nach Waldflächen, für die ein Bodendenkmalverdacht besteht,<br />

wurde unterschieden.<br />

Warum Waldflächen den Charakter eines Immissionsschutzwaldes haben<br />

oder warum sie den Status Erholungswald haben, wurde nicht ausgeführt.<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> wurde in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen,<br />

die Wertung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht nachvollziehbar.<br />

Die im Freiraumverbund liegende Nieplitzquelle, FFH- und NSG-Gebiete<br />

(„Heide Malterhausen“) werden von den Eignungsflächen nicht berührt.<br />

Ein Freiraumverbund ist durch den 1.000 m breiten Korridor zwischen dem<br />

Eignungsgebiet ETB 4 und ETB 6 gegeben.<br />

Durch den südwestlichen Teil des Eignungsgebietes ETB 4 verläuft eine<br />

110 KV-Bahnstromleitung.<br />

Die Bahnstrecke der Regionalbahn RE 33 Berlin-Wannensee - Jüterbog<br />

liegt innerhalb des Eignungsgebietes ETB 6. Erforderliche Mindestabstände<br />

zu Bahnanlagen sind mit der DB Netz AG zwingend abzustimmen, um<br />

die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs auch künftig gewährleisten zu können.<br />

9.3 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 5<br />

Das mit ETB 5 bezeichnete Eignungsgebiet nördlich der Ortslagen Dietersdorf<br />

und Pflügkuff erstreckt sich entlang der nördlichen Plangebietsgrenze.<br />

Das Gebiet hat eine Größe von ca. 406 ha und ist ein Teil eines<br />

Waldgebiets, das sich von Westen nach Osten im Plangebiet und über die<br />

Grenzen des Plangebietes hinaus erstreckt. Die Flächen werden forstwirtschaftlich<br />

genutzt.<br />

Zum nächstgelegen FFH-Gebiet „Flämingrummeln und Trockenkuppen“<br />

beträgt der Abstand ca. 500 m.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

ETB 5 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

Eignungsgebiet ist die Waldfläche am Horizont. Blick vom östlichen Ortsrand Zeuden<br />

nach Nordosten<br />

Eignungsgebiet ist die Waldfläche am Horizont. Blick vom westlichen Ortsrand<br />

Dietersdorf nach Nordwesten<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Blick von Pfügkuff nach Norden<br />

9.4 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 7<br />

Das mit ETB 7 bezeichnete Eignungsgebiet nördlich der Ortslage Rietz<br />

erstreckt beidseitig der Kreisstraße K 6957, die von Rietz zur B 102 verläuft.<br />

ETB 7 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Das Gebiet hat eine Größe von 152,32 ha. Die östliche Teilfläche wird<br />

landwirtschaftlich genutzt, die anderen Flächen sind Wald.<br />

Die Fläche westlich der Kreisstraße grenzt im Süden an die grundeigenen<br />

Abbaustätten Rietz Nordwest G (r 046) und Rietz Hohes Feld (r061) an.<br />

Innerhalb dieser Flächen erfolgt der Abbau von Sanden und Kiessanden<br />

auf der Grundlage vom ehemaligen Bergamt zugelassener Hauptbetriebspläne.<br />

Das Landesamt für Bergbau weist darauf hin, dass die östlich der<br />

Straße gelegene Fläche seitens des Betreibers als Erweiterungsfläche<br />

bekannt gegeben wurde.<br />

Die stillgelegte Bahnstrecke der Niemegk - <strong>Treuenbrietzen</strong> tangiert die<br />

nördlichen Flächen des Eignungsgebietes. Im Rahmen einer nachfolgenden<br />

Überplanung der Flächen ist eine Entwidmung der Fläche zu beantragen.<br />

Blick zur Bundesstraße B 102, Eignungsgebiet beidseitig der Kreisstraße<br />

Eignungsgebiet östlich der Kreisstraße, am Horizont die WKA Schlalach<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

9.6 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 8<br />

Die im nördlichen Teil des Plangebietes über Subtraktion ermittelte Eignungsfläche<br />

ETB 8 beinhaltet eine Waldfläche östlich der Ortslage Lühsdorf.<br />

Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 209 ha. Es grenzt an den<br />

Beelitzer Ortsteil Wittbrietzen an Über die Gemarkungsgrenze hinaus<br />

schließen sich weitere Waldflächen an.<br />

Westlich der Fläche sind es bis zur Ortslage Lühsdorf ca. 1.000 m. Gleichfalls<br />

schließen sich westlich die Restriktionsflächen für besonders geschützte<br />

Tierarten nach Windkrafterlass an.<br />

ETB 8 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische<br />

Landesmuseum sowie die Untere Denkmalschutzbehörde weisen in ihren<br />

Stellungnahmen auf das registrierte Bodendenkmal an der südwestlichen<br />

Grenze des Eignungsgebietes hin. Es handelt sich um das Bodendenkmal<br />

BD 30723 Lühsdorf 5 „Hügelgräberfeld der Bronzezeit“.<br />

Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> trifft keine Aussagen zu den konkreten<br />

Standorten der Windkraftanlagen. Im nachfolgenden Verfahren<br />

werden die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt.<br />

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Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Sofern in dem Eignungsgebiet Windkraftanlagen mit einer Höhe 136,00 m<br />

über NN errichtete werden sollen, ist die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-<br />

Brandenburg an der Planung zu beteiligen, da das Eignungsgebiet im<br />

westlichen Anflugsektor des festgelegten Überwachungsbereiches des<br />

Verkehrslandeplatzes Schönhagen befindet.<br />

Die geplante bzw. angestrebte Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Nuthetal - Beelitzer Sander“, die eine Einbeziehung des Eignungsgebiets<br />

in das Landschaftsschutzgebiet beinhaltet, kann nicht als Ausschlussgrund<br />

für herangezogen werden.<br />

Eignungsgebiet ETB 8 , Blick von Lühsdorf<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

10.0 NATUR UND UMWELT<br />

10.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich<br />

Im Umweltberichtes (Punkt 4) werden geeignete Maßnahmen zur Minderung-<br />

und Vermeidung des Eingriffs genannt, die zu einer Reduzierung<br />

von Eingriffsfolgen beitragen können.<br />

In den nachfolgenden Bauleitplanverfahren sind folgende Maßnahmen,<br />

soweit nach § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbar, als Festsetzungen zu übernehmen,<br />

bzw. ist die Durchführung der Maßnahmen vertraglich zwischen<br />

dem Vorhabenträger und der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> zu sichern<br />

- Vermeidung von Versiegelungen<br />

- Schutz von Landschaftselementen<br />

- Schutz von Fortpflanzungsstätten europäischer Vogelarten mit<br />

einmaliger Nutzung der Fortpflanzungsstätte<br />

- Schutz von Fortpflanzungsstätten europäischer Vogelarten mit wiederholter<br />

Nutzung der Fortpflanzungsstätte<br />

- Umgang mit Abfällen:<br />

- Recyclingmaterial im Wegebau<br />

10.2 Kompensationsmaßnahmen<br />

Im Punkt 4.1 des Umweltberichtes wird ein funktionsbezogenes Ausgleichskonzept<br />

vorgeschlagen um den künftigen Anforderungen entsprechend<br />

den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden.<br />

Es werden für die Schutzgüter<br />

- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“<br />

- Boden, Wasser, Klima / Luft<br />

- Landschaft, Mensch und Gesundheit<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, nach deren Durchführung die Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der Eingriffsreglung ausgeglichen sind. Entsprechend<br />

sind auch die Umweltauswirkungen im Sinne der SUP-<br />

Richtlinie nicht erheblich.<br />

Den ermittelten erforderlichen Kompensationsmaßnahmen<br />

- 25 ha Erstaufforstung<br />

- 37 ha Umwandlung von Acker in Grünland<br />

stehen vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen in einer Größenordnung<br />

von 536 ha (Umwandlung von Acker in Grünland / Ersatzaufforstung)<br />

gegenüber.<br />

Zusätzlich werden 31 ha Grünlandextensivierung und 1.693 ha Flächen<br />

für den ökologischen Waldumbau dargestellt. Die um ein vielfaches größere<br />

Fläche der dargestellten Ausgleichsmaßnahmen ist erforderlich, da eine<br />

eigentumsrechtliche Abklärung auf Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

nicht möglich ist.<br />

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

ANLAGEN DER BEGRÜNDUNG:<br />

Anlage 1: Tabuzone Naturschutzgebiet<br />

Anlage 2: Tabuzone Landschaftsschutzgebiete<br />

Anlage 3: Tabuzone Europäisches Netz „Natura 2000“<br />

Anlage 4a : Tabuzone Schutzbereich nach Windkrafterlass<br />

Anlage 4b : Tabuzone Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />

Anlage 5 : Tabuzone Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene<br />

Erholung / Bereiche mit besonderer Bedeutung für das<br />

Orts- und Landschaftsbild<br />

Anlage 6 : Tabuzone Vorrangflächen für die Kompensation<br />

Anlage 7 : Tabuzone Kompensationsmaßnahmen<br />

Anlage 8 : Tabuzone Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen<br />

11.0 UMWELTBERICHT<br />

Siehe hierzu das gesonderte Inhaltsverzeichnis<br />

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