Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“<br />
Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Bearbeitungsstand: Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung<br />
Vorlage für den Bau- und Verkehrsausschuss am 26.09.2011<br />
Auslegung vom 27.10.2011 bis 28.11.2011<br />
Bekanntmachung am: 19.10.2011<br />
Bearbeitung<br />
Ernicke & Partner<br />
Architekten und Ingenieure<br />
14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Belziger Straße 25<br />
Tel. 033748/70013<br />
Fax 033748/70014<br />
e-mail: ernicke.partner@t-online.de
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
INHALTSVERZEICHNIS 2<br />
2.0 ERFORDERNISS 4<br />
3.0 RECHTSGRUNDLAGEN 4<br />
4.0 PLANUNGSVORGABEN 4<br />
4.1 Landesplanung 4<br />
4.2 Regionalplan Havelland-Fläming 5<br />
4.3 Kommunale Planungen 5<br />
5.0 PLANUNGSZIEL 6<br />
6.0 VERFAHREN 6<br />
7.0 PLANGEBIET 7<br />
7.1 Räumlicher Geltungsbereich 7<br />
7.2 Wirtschaftliche Situation 7<br />
7.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet 8<br />
7.4 Städtebauliche Situation 9<br />
8.0 VORGEHENSWEISE 11<br />
8.1 Ausschlussmethode 11<br />
8.1.1 Ermittlung der harten Tabuzonen 11<br />
8.1.1.1 Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG 11<br />
8.1.1.2 Freiraumverbund 11<br />
8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG 12<br />
8.1.1.4 Europäisches Netz „Natura 2000“ 13<br />
8.1.1.5 Schutzbereiche nach Windkrafterlass (besonderer Artenschutz) 13<br />
8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen 14<br />
8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass 14<br />
8.1.2.2 Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene Erholung / Bereiche mit<br />
besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild 15<br />
8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen 16<br />
8.1.2.4 Kompensationsmaßnahmen 17<br />
8.1.2.5 Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen 17<br />
8.2.6 Übersichtstabelle Tabuzonen 19<br />
9.0 ERMITTELTE EIGNUNGSGEBIETE 23<br />
9.1 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 3 25<br />
9.2 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 4 und ETB 6 27<br />
9.3 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 5 33<br />
9.4 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 7 35<br />
9.6 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 8 37<br />
10.0 NATUR UND UMWELT 39<br />
10.1 Maßnahmen zur Vermeidung, -minderung und zum Ausgleich 39<br />
10.2 Kompensationsmaßnahmen 39<br />
ANLAGEN DER BEGRÜNDUNG: 40<br />
11.0 UMWELTBERICHT 40<br />
2<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
1.0 VORBEMERKUNGEN<br />
Windeignungsgebiete sollen hinsichtlich ihres Flächenangebotes ausgeschöpft<br />
werden können, um der Windkraftnutzung substanziell Raum zu<br />
verschaffen, der Privilegierung dieser Anlagen im Außenbereich gemäß<br />
§ 35 Abs. 1 Nr.5 BauGB Rechnung zu tragen und dem landespolitischen<br />
Ziel der Förderung regenerativer Energien gerecht zu werden.<br />
Windkraftanlagen zählen zu den Anlagen, die im bauplanungsrechtlichen<br />
Außenbereich privilegiert und damit zulässig sind, wenn ihnen öffentliche<br />
Belange i.S.d. §35 Abs.3 Satz 1 BauGB nicht entgegenstehen und die<br />
ausreichenden Erschließung gesichert ist.<br />
Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn<br />
hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan bzw. im Regionalplan<br />
oder auf der Ebene der Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle<br />
erfolgt ist.<br />
Im Rahmen der Erarbeitung der Raumordnungsplanung, der Regionalplanung<br />
und der Flächennutzungsplanung kann durch positive Standortzuweisungen<br />
an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet somit die Gemeinde,<br />
die Regionalplanung oder die Landesplanung das übrige Plangebiet<br />
von den durch den Gesetzgeber privilegierten Anlagen freihalten.<br />
In den ergänzenden Flächennutzungsplänen für das Gemeindegebiet der<br />
Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> wurden aufgrund der zum Zeitpunkt der Erarbeitung<br />
vorliegenden Regionalplanung, in dem positive Standorte für Windkraftanlagen<br />
ausgewiesen waren, das Windeignungsgebiet in der Gemarkung<br />
Feldheim als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt. Die Flächen<br />
östlich der Ortslage Feldheim, waren Teilflächen des im Regionalplan Havelland-Fläming,<br />
Teilplan Windenergie, festgelegten Windeignungsgebietes<br />
„Niederer Fläming West“.<br />
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den<br />
im September 2004 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming<br />
als Satzung beschlossenen und im Mai 2008 - nach Behebung<br />
gerichtlich festgestellter formaler Mängel - erneut bekannt gemachten<br />
Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung" für unwirksam erklärt.<br />
Damit entfällt die bis dahin wirksame gesetzliche Steuerungswirkung im<br />
Hinblick auf die Anpassungspflicht der Gemeinden an die Regionalplanung.<br />
Gleichzeitig ist auch der Ausschluss von privilegierten Vorhaben<br />
(§ 35 Ab.1 Nr. 2 bis 6 BauGB) entfallen.<br />
Damit können Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs.1 BauGB, die wegen<br />
ihrer städtebaulichen Wirkung im besonderen eine große öffentliche Aufmerksamkeit<br />
erhalten, im Außenbereich errichtet werden, wenn keine<br />
speziellen fachlichen Belange oder ein Flächennutzungsplan die Ansiedlung<br />
steuert.<br />
Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 befindet sich in Aufstellung. Im<br />
Scopingtermin am 17.06.2010 wurden die Inhalte der Planung erläutert.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
2.0 ERFORDERNISS<br />
Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 und im<br />
Maßnahmenkatalog zu Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des<br />
Klimawandels zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020<br />
sollen diese einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch des Landes<br />
haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse und Solarenergie<br />
soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht<br />
werden.<br />
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3.700 MW mit 2.644<br />
Anlagen (Stand Dezember 2009) soll bis 2020 auf 7.500 MW ausgebaut<br />
werden. Die soll sowohl durch Repowering als auch durch Ausweisung<br />
neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 km², das entspricht<br />
rund 1,9 % der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele<br />
benötigt.<br />
Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser<br />
Art von ressourcenschonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen,<br />
ist die Konzentration der Anlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte<br />
notwendig.<br />
Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> hält es aufgrund der besonderen städtebaulichen<br />
Auswirkungen für erforderlich, neben den bereits im Gemeindegebiet<br />
vorhandenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen vorhanden sind,<br />
geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie zu finden und als<br />
Konzentrationsflächen in einem sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong><br />
„Windkraftnutzung“ auszuweisen, um eine ungeordnete und unverträgliche<br />
Ansiedlung von Windkraftanlagen zu unterbinden.<br />
Der <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> befasst sich ausschließlich mit dem Thema<br />
Windenergienutzung.<br />
3.0 RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“ wird auf der<br />
Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. l S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509), aufgestellt.<br />
Rechtsgrundlage für das Instrument „sachlicher Teilflächennutzugsplan“<br />
ist § 5 Abs. 2 b i.V. mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.<br />
Als Grundlage für die zeichnerische Darstellung dient die Topographische<br />
Karte des Landesvermessungsamtes.<br />
4.0 PLANUNGSVORGABEN<br />
4.1 Landesplanung<br />
Für Planungen und Maßnahmen der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ergeben sich<br />
die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 Ziff. 1 ROG, insbesondere<br />
aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 007) vom<br />
18. Dezember 2007, und der Verordnung über den Landesentwicklungsplan<br />
Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />
Die Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der<br />
Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabeilung Berlin-<br />
Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 13.12.2010.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Für den Geltungsbereich des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es enthält<br />
die Festlegungskarte 1 des LEP B-B mehrere Bereiche, für die Freiraum<br />
festgelegt wurde.<br />
Gemäß dem Grundsatz 5.1 (G) soll der bestehende Freiraum in seiner<br />
Multifunktionalität erhalten werden. Bei Planungen und Maßnahmen, die<br />
Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, kommt den Belangen<br />
des Freiraumschutzes eine hohe Bedeutung zu.<br />
Gemäß dem Ziel 5.2 (Z) ist der in der Festlegungskarte 1 festgelegte Freiraumverbund<br />
zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.<br />
Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch<br />
Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes<br />
beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig<br />
ausgeschlossen.<br />
Die in der Festlegungskarte 1 ausgewiesenen Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />
entsprechen in generalisierter Form der Ausdehnung des<br />
Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal-Beelitzer Sander“, das von Norden<br />
nach Süden durch das Stadtgebiet entlang der Nieplitz verläuft, dem FFH<br />
„Obere Nieplitz“ südlich und östlich von Bardenitz-Pechüle und dem<br />
„Zarth“ östlich der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />
Weiterhin sind in der Festlegungskarte 1 Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />
entlang der südwestlichen Gemarkungsgrenze / Landesgrenze<br />
ausgewiesen.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 LEPro 2007 (Kulturlandschaft) sollen durch eine nachhaltige<br />
integrierte ländliche Entwicklung u. a. die Nutzung regenerativer<br />
Energien und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als<br />
Teil der Kulturlandschaft weiter entwickelt werden. Gemäß § 6 Abs. 1<br />
LEPro 2007 (Freiraumentwicklung) müssen Nutzungsänderungen und<br />
Planungen im Freiraum jedoch entsprechend umsichtig vorgenommen<br />
werden, damit auch künftig die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten<br />
bleibt.<br />
4.2 Regionalplan Havelland-Fläming<br />
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den<br />
im September 2004 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming<br />
als Satzung beschlossenen und im Mai 2008 - nach Behebung<br />
gerichtlich festgestellter formaler Mängel - erneut bekannt gemachten<br />
Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung" für unwirksam erklärt.<br />
Damit liegen für die Region Havelland-Fläming bis auf weiteres keine Ziele<br />
und Grundsätze der Regionalplanung vor.<br />
Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 befindet sich in Aufstellung. Im<br />
Scopingtermin am 17.06.2010 wurden die Inhalte der Planung erläutert.<br />
4.3 Kommunale Planungen<br />
Für die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen Frohnsdorf und Brachwitz<br />
liegt seit Dezember 2002 ein rechtkräftiger Flächennutzungsplan vor.<br />
Der ergänzende Flächennutzungsplan für das seit Oktober 2003 bestehende<br />
Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Bardenitz, Dietersdorf, Feldheim,<br />
Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst und Rietz sowie<br />
den bewohnten Gemeindeteilen Klausdorf, Pechüle, Schwabeck, Pfügkuff,<br />
Zeuden, Schmögeldorf, Neu-Rietz, Rietz-Ausbau, Rietz-Bucht, Tiefen-<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
brunnen und Lüdendorf wurde im März 2008 genehmigt und ist seit dem<br />
19.04.2008 rechtskräftig.<br />
In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Thema Windkraftnutzung<br />
nicht gesondert betrachtet.<br />
Als Sonderbaufläche für Windenergie wurde im Teilplan 6 die Fläche dargestellt,<br />
die in dem zu dem Zeitpunkt der Erarbeitung anzuwendenden<br />
Regionalplan Havelland-Fläming, Teilplan Windenergie, als Windeignungsgebiet<br />
festgelegt war. Die Fläche östlich der Ortslage Feldheim, war<br />
Teil des Windeignungsgebietes „Niederer Fläming West“.<br />
5.0 PLANUNGSZIEL<br />
Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />
Windkraftanlagen zulässig sind.<br />
Unter Berücksichtigung der im Gemeindegebiet vorhandenen Siedlungsstruktur,<br />
der vielfältigen Landschaft, Umweltausstattung und Artenvielfalt<br />
sollen die Flächen ermittelt werden die sich als Flächen für die Windkraftnutzung<br />
eignen.<br />
Die Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der<br />
Einwohner sollen durch den sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>, über den<br />
eine Standortzuweisung für Windkraftanlagen erfolgt, so gering wie möglich<br />
gehalten werden.<br />
Unter Berücksichtigung, dass der Windkraft hinreichend substanziell<br />
Raum gegeben werden muss, soll sich die Windkraft auf konfliktreduzierte<br />
Bereiche und an den Standorten konzentrieren, die bereits durch Windkraftanlagen<br />
vorgeprägt sind. Eine Umzingelung der Siedlungsbereiche<br />
bzw. ein Gefühl der Bedrängungswirkung soll vermieden werden.<br />
6.0 VERFAHREN<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzugsplan<br />
„Windkraftnutzung“ für das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst.<br />
Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Eignungsflächen und die so ermittelten<br />
Eignungsflächen wurden im Rahmen einer Klausurtagung am<br />
18.5.2011 vorgestellt und erläutert.<br />
Um weitere Informationen in die Planung einfließen zu lassen, wurde der<br />
1. Entwurf des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es einschließlich einer<br />
Kurzerläuterung den Behörden am 31.05.2011 zugeschickt. Sie wurden<br />
dazu aufgefordert, Hinweise und Informationen mitzuteilen, die in der Planung<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
In Vorbereitung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit wird der so erarbeitete Entwurf im Bau- und<br />
Verkehrsausschuss am 26.09.2011 vorgestellt.<br />
Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung<br />
vom 27.10.2011 bis zum 28.11.2011 und im Rahmen von Einwohnerversammlungen<br />
in den Ortsteilen.<br />
Nach dem 26.09.2011 werden den Behörden die Planunterlagen mit der<br />
Bitte um Stellungnahme und Mitteilung von umweltrelevanten Informationen<br />
zugeschickt.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
7.0 PLANGEBIET<br />
7.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der sachliche Teilflächennutzugsplan überplant das gesamte Gemeindegebiet<br />
der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />
Das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen hat eine<br />
Fläche von 21.130 ha, eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 27 km und eine<br />
Ost-West-Ausdehnung von ca. 23 km.<br />
Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> in ihrer jetzigen Struktur besteht seit dem<br />
26.10.2003. Zum Stadtgebiet gehören die Ortsteile Bardenitz, Brachwitz,<br />
Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel,<br />
Niebelhorst und Rietz sowie die bewohnten Gemeindeteile Klausdorf, Pechüle,<br />
Schwabeck, Pfügkuff, Zeuden, Schmögeldorf, Neu-Rietz, Rietz-<br />
Ausbau, Rietz-Bucht, Tiefenbrunnen und Lüdendorf.<br />
Nordwestlich der Stadt liegen der Ortsteil Brachwitz, nordöstlich der<br />
Ortsteil Lühsdorf, östlich die Ortsteile Niebel, und Niebelhorst, südöstlich<br />
der Ortsteil Bardenitz, südlich liegt Frohnsdorf, westlich der Stadt liegt der<br />
Ortsteil Rietz, und südwestlich der Stadt liegen die Ortsteile Lobbese,<br />
Feldheim, Lüdendorf, Dietersdorf und Marzahna.<br />
Zu dem Ortsteil Bardenitz im Nordosten des Plangebietes gehören die<br />
Siedlungsbereiche Pechüle und Klausdorf. Der Ortsteil Rietz ist in Rietz,<br />
Rietz-Bucht, Neu-Rietz und Rietz-Ausbau gegliedert. Zu dem Ortsteil Lobbese<br />
gehören die Gemeindeteile Zeuden und Pflügkuff.<br />
Zum Ortsteil Marzahna gehört der Siedlungsbereich Schmögelsdorf und<br />
zum Ortsteil Feldheim der Siedlungsteil Schwabeck.<br />
7.2 Wirtschaftliche Situation<br />
<strong>Treuenbrietzen</strong> ist Sitz der Stadtverwaltung. Am 31.12.2009 hatte die<br />
Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> mit den Ortsteilen 8.026 Einwohner. In der Stadt lebten<br />
4.928 Menschen.<br />
Die Stadt ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen<br />
Stadtkernen" im Land Brandenburg. Gemäß Denkmalbereichsatzung ist<br />
die Altstadt und deren Silhouette geschützt.<br />
Im regionalen Vergleich gehört <strong>Treuenbrietzen</strong> zu den gut entwickelten<br />
Orten des insgesamt ländlich geprägten Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
im industriellen Bereich sowie der Neuansiedlung innovativer Betriebe ist<br />
die Situation positiver einzuschätzen als in anderen ländlichen Gemeinden.<br />
Die Gerätewerke GmbH mit ca. 300 Beschäftigten und das Johanniter-<br />
Krankenhaus mit ca. 230 Beschäftigten sind die größten und wichtigsten<br />
Arbeitgeber der Stadt.<br />
Der Branchenschwerpunkt in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> liegt in der metallverarbeitenden<br />
Industrie und der Schienenverkehrstechnik.<br />
Obwohl über 90 % der Gemarkung <strong>Treuenbrietzen</strong> land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzt werden, spielen die im Haupterwerb betriebenen land-<br />
und forstwirtschaftlichen Betriebe als Wirtschaftszweig nur noch eine untergeordnete<br />
Rolle.<br />
An größeren landwirtschaftlichen Betrieben gibt es im Plangebiet die Bardenitzer<br />
Agrargesellschaft mbH Bardenitz, die Agrargenossenschaft Flä-<br />
ming e.G. und die Agrargenossenschaft Flämingland Marzahna.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Größere gewerbliche Ansiedlungen konzentrieren sich in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
am südlichen Ortsrand auf den Flächen des ehemaligen Gerätewerkes.<br />
In den Ortsteilen gibt es neben kleineren Handwerksbetrieben und verschiedenen<br />
kleineren Dienstleistungsunternehmen einen größeren Gewerbebetrieb<br />
in Marzahna (Firma Vikat-Energiesysteme mit ca. 20 Arbeitsplätzen)<br />
und die Produktionsstätte für Solarmodule in Feldheim.<br />
Die meisten der Einwohner in den durch die Landwirtschaft geprägten<br />
Ortsteilen sind auf Arbeitsplätze in <strong>Treuenbrietzen</strong> und dem Umland angewiesen.<br />
Die Ortsteile werden fast ausschließlich als Wohnstandort genutzt.<br />
Im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik der Bundesrepublik wurden<br />
in der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> Überlegungen und Ziele formuliert, um<br />
einen Beitrag dazu zu leisten. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht<br />
der Aufbau eines Energiekompetenzzentrums. Grundlage dafür bietet ein<br />
bereits bestehender Windpark der Firma Energiequelle GmbH<br />
(http://www.energiequelle.de/) im OT Feldheim mit einer elektrischen<br />
Leistung von 74,1 MW aus derzeit 43 WKA, eine seit Ende 2008 produzierende<br />
Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 500 KW und einer<br />
Wärmeleistung von 533 kW, ein Solarpark, der auf über 40 ha 3 MW<br />
elektrische Energie erzeugen soll und seit Ende 2008 mit den ersten 108<br />
neuartigen, nachgeführten Modulen Energie erzeugt. Diese Module werden<br />
seit Mai 2008 direkt in Feldheim in einer eigens errichteten "Solar-<br />
fabrik" der Firma EQ-SYS produziert.<br />
7.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet<br />
Die Stadt selbst als größter Siedlungsbereich ist umgeben von den ländlich<br />
geprägten Siedlungsbereichen der Ortsteile.<br />
Große zusammenhängende Waldflächen befinden sich südlich der Stadt<br />
und erstrecken sich von Westen nach Osten durch das Plangebiet (Dietersdorf,<br />
Rietz, Lüdendorf, Frohnsdorf, Bardenitz).<br />
Im südlichen Teil des Gemeindegebietes erstrecken sich die großen, zusammenhängende<br />
Ackerflächen (Marzahna, Lobbese, Feldheim).<br />
Nördlich der Stadt sind westlich der Bundesstraße B 2 bis Brachwitz ebenfalls<br />
größere Waldflächen vorhanden. Die Flächen nördlich von Brachwitz<br />
und die Flächen östlich der Bundesstraße B 2 zwischen Niebel und Bardenitz<br />
werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.<br />
Nach Scholz (1962) hat das Gemeindegebiet Anteil an den Großlandschaften<br />
„Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen“ mit den<br />
Haupteinheiten „Baruther Tal“ und „Luckenwalder Heide“ sowie dem „Fläming“<br />
mit den Haupteinheiten „Fläming-Waldhügelland“, „Östliche Fläming-Hochfläche“<br />
und „Rosslau-Witterberger Vorfläming“. Bei dem „Fläming“<br />
handelt es sich um einen der markantesten Landrücken im norddeutschen<br />
Flachland. Dieser Höhenzug hat seine Gestalt durch pleistozäne<br />
Ablagerungen erhalten, die den präquartären Untergrund in einer<br />
Mächtigkeit von 70 bis 100 m überlagern. Bei den Ablagerungen handelt<br />
es sich um Geschiebemergel und –lehm, Kiese und Sande, Bändertone,<br />
Talsande sowie spätglaziale Dünensande.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Im südliche Plangebiet sind auf kleinem Raum deutliche Höhensprünge zu<br />
finden.<br />
Das Gelände steigt von der Niederung im nördlichen Plangebiet (65,1 m<br />
südlich Bardenitz) um über 80 m an auf 147,7 m in der Pflügkuffer Heide<br />
an. Charakterisiert wird das „Nördliche Fläming-Waldhügelland“ durch<br />
Endmoränen und Dünen, die in Form von mittel- bis steilhängigen Sand-<br />
und Kieshügeln erscheinen.<br />
Die östliche Fläminghochfläche im Süden (Lobbese, Marzahna und Feldheim)<br />
steigt insgesamt leicht in Richtung Norden und Nordwesten an.<br />
Kuppen bilden mit flachmuldigen Talungen und Becken das Relief dieser<br />
Landschaft. Besonders markant sind die tiefgefurchten, nacheiszeitlichen<br />
Erosionsrinnen (Lobbeser Rummel).<br />
Übersicht Nutzungsstruktur im Plangebiet<br />
7.4 Städtebauliche Situation<br />
Im Flächennutzungsplan ist das Siedlungsgebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
überwiegend als Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Punkt 1 BauNVO) dargestellt.<br />
Als gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Punkt 2 BauNVO) sind überwiegend<br />
die Flächen entlang der Bundesstraße B 102, die durch den Stadtkern verläuft,<br />
und entlang der Bundesstraße B 2 ausgewiesen.<br />
Wohnsiedlungen außerhalb des Ortskerns, wie die Berliner Siedlung im<br />
Norden, die Kammeruner Siedlung und die Leipziger Siedlung im Osten,<br />
den Siedlungsbereich Frohnsdorf im Südosten und die Straßen, die durch<br />
eine überwiegende oder reine Wohnnutzung geprägt sind (Jahnstraße,<br />
Steinmühlstraße, Johanniter Straße), wurden als Wohnbaufläche dargestellt.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau befinden sich im Bereich der<br />
Jahnstraße, am Kammeruner Weg und in der Johanniterstraße. Im Rahmen<br />
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wurde aufgrund der erfolgten Entwicklung des Johanniter-<br />
Krankenhauses das Areal des Krankenhauses als Sonderbaufläche mit<br />
der Zweckbestimmung „Klinik“ (§ 1 Abs. 1 Punkt 4 BauNVO) geändert.<br />
Gewerbliche Bauflächen sind am südlichen Stadtrand dargestellt. Sie<br />
überplanen die Flächen, die bereits gewerblich genutzt werden, und den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heideweg“. Die Flächen im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes sind nicht bebaut.<br />
Weitere gewerbliche Bauflächen befinden sich westlich vom Stadtkern an<br />
der Bundesstraße B 102.<br />
Die Siedlungsbereiche der Ortsteile sind im Flächennutzungsplan als<br />
Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt. Die Nutzungen, die<br />
eine Ausweisung als Dorfgebiet berechtigt, sind in den Ortsteilen nicht<br />
mehr vorhanden. Überwiegend wird in den Ortsteilen gewohnt, und zu den<br />
Arbeitsstätten wird gependelt. Als Wohnbaufläche ist der Siedlungsbereich<br />
von Zeuden, Lobbese, Schwabeck, Dietersorf, Niebel, Niebelhorst, Lühsdorf<br />
und Lüdendorf ausgewiesen.<br />
Die Ortslagen von Pflügkuff, Feldheim, Rietz, Marzahna, und Bradenitz-<br />
Pechüle wurden aufgrund der bestehenden zum Teil noch landwirtschaftlichen<br />
oder gewerblichen Nutzung in gemischte Baufläche und Wohnbaufläche<br />
unterteilt.<br />
Als Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ ist die Fläche des rechtkräftigen<br />
Bebauungsplanes im Ortsteil Bardenitz dargestellt.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />
0,73 ha. Das Plangebiet schließt sich an den südöstlichen Ortsrand von<br />
Bardenitz an.<br />
Als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ ist eine ehemals<br />
militärisch genutzte Fläche zwischen dem Siedlungsbereich Frohnsdorf<br />
und dem südlichen Stadtrand ausgewiesen.<br />
Auf dem Gelände soll künftig 3 MW elektrische Energie erzeugt werden.<br />
Seit 2008 wird mit den ersten 108 neuartigen, nachgeführten Modulen<br />
Energie erzeugt.<br />
Auf der Grundlage der im bis zum 24.11.2010 rechtskräftigen Regionalplanes<br />
Havelland-Fläming, Teilplan Windenergienutzung festgelegten<br />
Windeignungsgebiete ist im ergänzenden Flächennutzungsplan, Teilplan 6<br />
für den Ortsteil Feldheim mit dem Gemeindeteil Schwabeck eine Sonderbaufläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt.<br />
Mit den derzeit 43 Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
wird eine elektrischen Leistung von 74,1 MW erzeugt.<br />
11 Windkraftanlagen wurden bisher als privilegierte Vorhaben im Gemeindegebiet<br />
errichtet, zwei Anlagen westlich vom Stadtgebiet an der Bundesstraße<br />
B 102 (1996), vier Anlagen in der Gemarkung Tiefenbrunnen<br />
(2006) und fünf Anlagen in der Gemarkung Marzahna (2006).<br />
In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Sachthema<br />
Windkraftnutzung aufgrund der vorliegenden übergeordneten Ziele, die im<br />
Teilregionalplan als Eignungsgebiete vorgegeben waren, nicht behandelt.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
8.0 VORGEHENSWEISE<br />
Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />
Windkraftanlagen grundsätzlich zulässig sind. Über Subtraktion<br />
wurden die Flächen ausgeschnitten, die sich für eine Nutzung mit Windenergie<br />
nicht eignen.<br />
Zuerst werden die sogenannten harten Tabuzonen ermittelt. Das sind Flächen,<br />
auf denen Windenergieanlagen aufgrund höherrangiger Rechtsbelange<br />
nicht möglich sind (d.h. nicht der gemeindlichen Abwägung zugänglich),<br />
z.B. Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht, in denen der<br />
Schutzzweck oder die Erhaltungsziele einer Windkraftnutzung im Gemeindegebiet<br />
oder Belange des besonderen Artenschutzes gem. § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG. Entgegenstehen.<br />
Dann wurden die sogenannten weichen Tabuzonen ermittelt. Das sind die<br />
rechtlichen Belange, die der gemeindlichen Abwägung unterliegen (z. B.<br />
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 -<br />
18 BnatSchG) und weitere städtebauliche Belange (gem. BauGB). Für<br />
diese Flächen ist im einzelnen zu begründen, warum die Windkraftnutzung<br />
gegenüber den jeweiligen Belangen zurücktritt.<br />
8.1 Ausschlussmethode<br />
8.1.1 Ermittlung der harten Tabuzonen<br />
8.1.1.1 Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG<br />
Im Plangebiet befinden sich zwei Naturschutzgebiete.<br />
Im Nordosten ragen Teilflächen des Naturschutzgebietes „Forst Zinna-<br />
Jüterbog-Keilberg“ aus dem Landkreis Teltow-Fläming in das Plangebiet.<br />
Das Naturschutzgebiet „Zarth“ erstreckt sich zwischen Bardenitz und der<br />
Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> - siehe hierzu Anlage 1 der BG.<br />
Gem. Windkrafterlass des MUGV vom 01.01.2011 ist die Ausweisung von<br />
Windeignungsgebieten innerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich<br />
nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren, da sie<br />
gem. § 23 BNatSchG vorrangig der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten dienen (s. Windkrafterlass S. 2, letzter Absatz).<br />
8.1.1.2 Freiraumverbund<br />
Die in der Festlegungskarte 1 ausgewiesenen Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />
entsprechen in generalisierter Form der Ausdehnung des<br />
Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal - Beelitzer Sander“, dass von Norden<br />
nach Süden durch das Stadtgebiet entlang der Nieplitz verläuft, dem FFH<br />
„Obere Nieplitz“ südlich und östlich von Bardenitz-Pechüle und dem<br />
„Zarth“ östlich der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />
Weiterhin sind in der Festlegungskarte 1 Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />
entlang der südwestlichen Gemarkungsgrenze / Landesgrenze<br />
ausgewiesen.<br />
Die im Vorentwurf (Bebarbeitungsstand Mai 2011) ausgewiesenen Eignungsflächen<br />
für die Windkraftnutzung ETB 1 und ETB 2 an der südlichen<br />
Plangebietsgrenze liegen innerhalb des an der südlichen Landesgrenze<br />
verlaufenden Freiraumverbundes. Es sind Flächen mit erheblichen Aus-<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wirkungen auf die Wahrnehmung der Kulturlandschaft des „Hohen Flämings“.<br />
Die Flächen sind im Entwurf nicht mehr als Eignungsgebiet ausgewiesen.<br />
Sie sind aus den oben genannten Gründen als Eignungsgebiete für Windkraftnutzung<br />
ausgeschlossen. Es sind Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />
für das Orts- und Landschaftsbild.<br />
Der Freiraumverbund, der analog dem Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal<br />
- Beelitzer Sander“ verläuft - so lässt es sich dem LEP B-B, der den Freiraumverbund<br />
nur in einer generalisierten Form ausweist, entnehmen -<br />
wird von dem Eignungsgebiet ETB 6 nicht berührt. Das Landschaftsschutzgebiet<br />
grenzt lediglich nördlich an. Durch die Freihaltung des Wanderkorridores<br />
der Großtrappe ist ein weiterer Freiraumverbund gegeben.<br />
8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG<br />
Flächen der Gemarkungen Brachwitz, Niebel, Lühsdorf und <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
sind Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal - Beelitzer<br />
Sander“. Es handelt sich dabei um den Lauf der Nieplitz mit angrenzenden<br />
Niederungsbereichen sowie den Niederungsbereich nördlich von Brachwitz<br />
- siehe hierzu Anlage 2 der BG.<br />
Laut Windkrafterlass kann in Randlagen von Landschaftsschutzgebieten<br />
oder in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild<br />
oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, die Ausweisung<br />
von Windeignungsgebieten nach Prüfung im Einzelfall zugelassen<br />
werden, insbesondere, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen<br />
ist.<br />
Im Gemeindegebiet befindet sich ein Großteil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />
in räumlichen Randlagen. Aufgrund der selektiven<br />
Ausgrenzung bestimmter Niederungsbereiche (der gesamte Niederungsbereich<br />
geht weit über die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes hinaus)<br />
handelt es sich aber nicht um „inhaltliche“ Randlagen. Dies wird aus<br />
dem Schutzzweck deutlich, der sich ausdrücklich auf die landschaftsprägenden<br />
Niederungen von Nuthe und Nieplitz bezieht. Es gibt keine Hinweise<br />
dafür, dass das Landschaftsbild in den betreffenden Bereichen weniger<br />
hochwertig sein könnte als in anderen Niederungsbereichen, die als<br />
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (vgl. Landschaftsplan). Weiterhin<br />
existieren in diesen Bereichen keine Vorbelastungen, die das Landschaftsbild<br />
auf größerer Fläche erheblich beeinträchtigen.<br />
Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen<br />
Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Großräume<br />
Berlin und Potsdam, insbesondere durch die Sicherung und Entwicklung<br />
dünn besiedelter ländlicher Gebiete für die landschaftsbezogene<br />
Erholung. Eine Ausweisung als Windeignungsgebiet würde dieser Entwicklung<br />
nicht gerecht werden, d. h., selbst wenn eine Randlage oder ein<br />
weniger hochwertiges Landschaftsbild anzunehmen wäre, würde der<br />
Schutzzweck in allen hier relevanten Bereichen entgegenstehen.<br />
Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes im Stadtgebiet sind daher<br />
von Eignungsflächen für die Windenergie freizuhalten.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Als weiteres Schutzziel in der Verordnung wird die Erhaltung, Wiederherstellung<br />
und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes genannt,<br />
insbesondere der grünlandgeprägten Flussniederungen von Nuthe<br />
und Nieplitz als überregional bedeutsame Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete<br />
für Wiesenbrüter und Wasservögel. Dieser Belang wird für<br />
das gesamte Gemeindegebiet (nicht nur für die Schutzgebiete) gesondert<br />
(„Schutzbereiche nach Windkrafterlass“ und „Restriktionsbereiche nach<br />
Windkrafterlass“) betrachtet.<br />
8.1.1.4 Europäisches Netz „Natura 2000“<br />
Im Plangebiet sind die westlichen Teilflächen der Gemarkung Bardenitz<br />
Teilflächen des Gebietes FFH-Gebietes DE 3944-301 „Forst Zinna / Keilberg“<br />
und des europäischen Vogelschutzgebietes DE 3945-<br />
421“Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West“. Die Teilflächen beider<br />
Gebiete sind gleichzeitig als NSG festgesetzt (vgl. NSG „Forst Zinna – Jüterbog<br />
- Keilberg“). Die Eignung als Fläche für die Windenergie ist daher<br />
ausgeschlossen (s. o.) - siehe hierzu Anlage 3 der BG.<br />
Im Gemeindegebiet befinden sich ebenfalls Teilflächen von drei weiteren<br />
FFH-Gebieten. Es sind Teilflächen des Gebietes DE 3843-301 „Obere<br />
Nieplitz“, die innerhalb der nördlichen Gemarkungsflächen liegen und den<br />
Lauf der Nieplitz einschließlich ihrer ehemals natürlichen Nebengewässer<br />
(Mittelgraben, Bardenitzer Fließ) umfassen. Schutzzweck ist die Erhaltung<br />
oder Wiederherstellung verschiedener Lebensraumtypen und Arten. Sowohl<br />
die Lebensraumtypen als auch die gemeldeten Arten (Bachneun-<br />
auge, Fischotter, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer und Kammmolch) dürften<br />
durch die betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen kaum<br />
betroffen sein. Das Gebiet selbst würde der Ausweisung von Windeignungsflächen<br />
somit nicht im Wege stehen, allerdings ist der größte Teil als<br />
Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Im Süden handelt es sich um drei kleinere Teilbereiche des Gebietes<br />
DE 3942-301 „Flämingrummeln und Trockenkuppen“. Hierzu gehören<br />
Rummeln im Bereich Lobbese und eine bewaldete Trockenkuppe südöstlich<br />
von Rietz. In diesem Gebiet sind ausschließlich Lebensraumtypen<br />
gemeldet. Das Gebiet dürfte der Ausweisung von Windeignungsflächen<br />
damit ebenfalls nicht im Wege stehen. Weiterhin befindet sich östlich von<br />
Lüdendorf eine kleine Teilfläche des Gebietes DE 3943-303 „Heide Malterhausen“.<br />
Auch hier wurden nur Lebensraumtypen ausgewiesen.<br />
8.1.1.5 Schutzbereiche nach Windkrafterlass (besonderer Artenschutz)<br />
Die im Windkrafterlass definierten Tierökologischen Abstandskriterien (Anlage<br />
1, TAK) gewährleisten die Belange des besonderen Artenschutzes<br />
gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG (auch als öffentlichen Belang i. S.<br />
von § 35 Abs. 1 BauGB). Die Schutzbereiche sind artenschutzfachlich begründete<br />
Abstände zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter<br />
und störungssensibler Vogelarten, zu Schwerpunktgebieten gemäß Artenschutzprogramm<br />
Brandenburg sowie zu bedeutenden Rast- und Überwinterungsgewässern<br />
störungssensibler Zugvögel. Innerhalb der Schutzbereiche<br />
stehen tierökologische Belange der Errichtung von WKA grundsätzlich<br />
entgegen.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Auf der Grundlage vorliegender Daten aus dem Landschaftsplan (2004),<br />
dem Landschaftsrahmenplänen Potsdam-Mittelmark (2006) und Teltow-<br />
Fläming (2008) sowie einer aktuellen Abfrage der Naturparkverwaltung<br />
Nuthe-Nieplitz wurden die gem. Windkrafterlass relevanten Arten ermittelt.<br />
Es handelt sich dabei um die Brutvögel Weißstorch, Schwarzstorch,<br />
Rohrweihe und Kranich.<br />
Fünf Weißstorchhorste befinden sich im Stadtgebiet, sechs weitere befinden<br />
sich in Reichweite (in weniger als 4 km Entfernung) außerhalb des<br />
Stadtgebietes. Die Vorkommen beschränken sich auf die Niederungsbereiche<br />
im Norden des Stadtgebietes. Die Nahrungshabitate umfassen die<br />
gesamte offene Niederung, auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />
Horst und Nahrungsflächen gelegenen Waldbereiche überflogen.<br />
Der Schwarzstorch brütet mit einem Paar im NSG „Zarth“ östlich von<br />
<strong>Treuenbrietzen</strong>. Der Schutzbereich um den Horst umfasst große Teile der<br />
Nieplitz-Niederung.<br />
Die Rohrweihe brütet nach den vorliegenden Daten nur nordöstlich von<br />
Bardenitz außerhalb des Stadtgebietes.<br />
Kraniche brüten ebenfalls nordöstlich von Bardenitz sowie im Zarth. Die<br />
Schutzbereiche sind für beide Arten nur sehr kleinflächig und wenig raumbedeutsam.<br />
Großtrappen brüten in den Belziger Landschaftswiesen nordöstlich des<br />
Stadtgebietes und überwintern teilweise südöstlich bei Jüterbog. Zwei<br />
Verbindungskorridore liegen im südlichen Plangebiet, Höhe Lobbese,<br />
Marzahna, bei Dietersdorf, und im nördlichen Plangebiet bei Bardenitz.<br />
Ein Hauptflugkorridor für Gänse liegt im nördlichen Plangebiet im Bereich<br />
Niebel.<br />
Für die relevanten Arten wurden die o. g. Schutzbereiche gem. Windkrafterlass<br />
eingetragen - siehe hierzu Anlage 4a der BG.<br />
8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen<br />
8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />
Als Restriktionsbereiche bezeichnet die TAK Bereiche, in denen tierökologische<br />
Belange des Naturschutzes zu Einschränkungen oder Modifikation<br />
im Planungsprozess wie etwa Verkleinerungen oder Verlagerung von Anlagenstandorten<br />
führen können. Verstärkte Anforderungen an die Kompensation<br />
entstehender Beeinträchtigungen bzw. zum Erhalt der ökologischen<br />
Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten können möglich<br />
werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um für bestimmte Arten<br />
essenzielle Zug- bzw. Wanderkorridore, z. B. zwischen ihren Brutstandorten<br />
und Hauptnahrungsflächen, deren Verlust durch Errichtung von<br />
Windenergieanlagen im Einzelfall zu Beeinträchtigungen der Brut- und<br />
Rastbestände dieser Arten führen kann. Die Relevanz von Restriktionsbereichen<br />
ist daher im Einzelfall zu begründen.<br />
Restriktionsbereiche wurden im Gemeindegebiet ausgewiesen, um die<br />
Hauptnahrungsflächen im Umfeld der Weiß- und Schwarzstorchhorste<br />
sowie die Hauptflugbahnen zu diesen Flächen zu sichern und die genann-<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
ten gefährdeten und gegenüber Windkraftanlagen störungssensiblen Arten<br />
dauerhaft zu erhalten.<br />
Im Ergebnis verbleibt im nördlichen Teil des Gemeindegebietes nach Subtraktion<br />
der genannten Schutz- und Restriktionsbereiche als Suchraum für<br />
Windeignungsgebiete der Waldbereich nordöstlich der Ortslage Lühsdorf<br />
(Fläche H 7). Grund dafür ist die nahezu völlige Belegung der Niederungslandschaften<br />
mit Schutz- und Restriktionsflächen im Sinne des Windkrafterlasses<br />
2011 (insbesondere durch die zahlreich vorkommenden Weißstörche<br />
und einen Schwarzstorch).<br />
In dem im Fläming gelegenen südlichen Teil des Gemeindegebiets in den<br />
Gemarkungen Rietz, Lobbese, Marzahna, Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf<br />
gibt es unter Anwendung der Kriterien des Windkrafterlasses 2011 lediglich<br />
zwei Wanderkorridore der Großtrappe (vgl. Landschaftsrahmen-<br />
Plan Potsdam-Mittelmark) - siehe hierzu Anlage 4b der BG.<br />
8.1.2.2 Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene Erholung / Bereiche<br />
mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild<br />
Das südliche Plangebiet ist den naturräumlichen Einheiten „Nördliches<br />
Fläming-Waldhügelland“ und „Östliche Fläming-Hochfläche“ zuzuordnen.<br />
Auf kleinem Raum sind hier deutliche Höhensprünge zu finden. Kuppen<br />
bilden mit flachmuldigen Talungen und Becken das Relief dieser Landschaft.<br />
Besonders markant sind die tiefgefurchten, nacheiszeitlichen Erosionsrinnen<br />
(Lobbeser Rummel). Planungsziel ist der Erhalt dieser reliefgeprägten<br />
Landschaftseinheiten. Von besonderer Bedeutung sind die Flächen<br />
südwestlich und südöstlich der Ortslage Lobbese (südliche Gemeindegrenze)<br />
und Flächen nordwestlich der Ortslage Rietz. Das Landschaftsbild<br />
ist hier aufgrund der starken Reliefierung und des Strukturreichtums<br />
besonderes hochwertig (vgl. Landschaftsrahmenplan Potsdam-<br />
Mittelmark). Reich strukturiert ist ebenfalls der Bereich zwischen den Ortslagen<br />
Zeuden und Pflügkuff. Diese Bereiche sollen aus Gründen des<br />
Landschaftsbildes von Windenergie freigehalten werden - siehe hierzu Anlage<br />
5 der BG.<br />
Das Landschaftsbild in den weniger stark reliefierten und wesentlich stärker<br />
ausgeräumten Bereichen östlich von Marzahna wird bereits wesentlich<br />
durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die sich an der östlichen Gemarkungsgrenze<br />
zum Amt Niedergörsdorf konzentrieren, bestimmt. Die<br />
Konzentrationswirkung wird durch die Anlagen, die sich auf der Gemarkung<br />
Danna anschließen und Teil des damaligen Windeignungsgebietes<br />
„Niederer Fläming West“ sind, wesentlich verstärkt. Durch die geplanten<br />
Erweiterungen auf dem Gemeindegebiet in Danna und Feldheim werden<br />
sich an dem Standort perspektivisch ca. 110 Windkraftanlagen konzentrieren.<br />
Der Eindruck der technischen Mächtigkeit des Standortes, den jetzt<br />
bereits das menschliche Auge empfindet, wird sich weiterhin verstärken.<br />
Bedingt durch die Offenlandschaft, von der die Ortsteile umgeben sind,<br />
werden die Anlagen in jedem der Ortsteile am östlichen Horizont wahrgenommen.<br />
Das Landschaftsbild hat sich bereits wesentlich verändert und<br />
wird durch die Gesamtheit der Anlagen bestimmt.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
Kompensationsmaßnahmen sind nach § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 - 18<br />
BNatSchG erforderlich, um die Beeinträchtigungen, die durch die Ausweisung<br />
von Windeignungsflächen vorbereitet werden, auszugleichen oder zu<br />
ersetzen. Hierzu sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />
wiederherzustellen und das Landschaftsbild wiederherzustellen oder<br />
neu zu gestalten. Sofern die Maßnahmen positive Auswirkungen auf Vögel<br />
und Fledermäuse haben (z. B. Gehölzpflanzungen), sind diese Maßnahmen<br />
außerhalb von Windeignungsflächen und mit einem Sicherheitsabstand<br />
zu bestehenden oder zukünftigen Windkraftanlagen zu planen,<br />
um eine Fallenwirkung zu vermeiden. Es ist daher ein vorausschauendes<br />
Ausgleichskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln, das<br />
einerseits die Interessen der Windenergie berücksichtigt und andrerseits<br />
diesen Belang mit den übrigen Nutzungsanforderungen (insbesondere der<br />
Landwirtschaft) in Einklang bringt.<br />
Für den Nordteil des Stadtgebietes, der zur naturräumlichen Haupteinheit<br />
der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen gehört, sind im bestehenden<br />
FNP bereits ausreichend Flächen dargestellt, die als Flächen<br />
für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind („Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“).<br />
Da in dem nördlichen Gemeindegebiet lediglich die Fläche ETB 7 als Eignungsfläche<br />
für Windkraftanlagen über Subtraktion ermittelt wurde, sind in<br />
diesem Teil des Landschaftsraumes keine weiteren Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
In dem südlichen, im Fläming gelegenen Teil des Gemeindegebietes, der<br />
zur naturräumlichen Haupteinheit „Fläming“ gehört (Rietz, Lobbese, Marzahna,<br />
Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf), wurden mehrere, auch großflächige<br />
Eignungsbereiche für die Windkraftnutzung (s. o.) ermittelt. Der<br />
rechtskräftige Flächennutzungsplan weist jedoch nur relativ wenige oder<br />
kleinflächige Maßnahmen aus, die für eine Kompensation nach den einschlägigen<br />
Vorschriften (v. a. HVE 2009) in Betracht kommen.<br />
Da nach HVE 2009 der Ausgleich in der gleichen naturräumlichen Haupteinheit<br />
erfolgen muss, kann die Kompensation für den Eingriff im südlichen<br />
Gemeindegebiet (Fläming) nicht im nördliche Gemeindegebiet (Mitttelbrandenburgische<br />
Platten und Niederungen) erfolgen.<br />
Im südlichen Plangebiet ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />
an die geplanten Gegebenheiten auch vom Umfang der Darstellung erforderlich.<br />
Entsprechend den rechtlichen Anforderungen (vgl. HVE 2009)<br />
wurden für diesen Bereich nach einem fachlichen Ausgleichskonzept Vorrangflächen<br />
für Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen, die damit für<br />
die Ausweisung von Eignungsflächen nicht mehr in Betracht kommen. Der<br />
Flächenumfang ist gerechtfertigt, da die eigentumsrechtliche Situation auf<br />
der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeprüft werden kann. Es<br />
ist daher planerisch ein größerer Flächenumfang bereitzustellen, als rechnerisch<br />
(auf FNP-Ebene nur überschlägig möglich) erforderlich - siehe<br />
hierzu Anlage 7 der BG.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
8.1.2.4 Kompensationsmaßnahmen<br />
Die im Umweltbericht ermittelten erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />
der mit dem sachlichen Teilflächennutzugsplan vorbereitetet Eingriffe<br />
in die Schutzgüter sind in der Anlage 7 der Begründung dargestellt.<br />
Die Flächen sind von Windenergieanlagen freizuhalten.<br />
8.1.2.5 Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen<br />
Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus der vorhandenen<br />
Siedlungsstruktur mit ihren Sach- und Kulturgütern und der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet.<br />
Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen, die um Siedlungsbereiche gelegt<br />
werden, müssen auf einem in sich schlüssigem gesamträumlichen<br />
Entwicklungskonzept der Gemeinde beruhen. Sie müssen städtebaulicher<br />
Art und für den Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Argumente<br />
müssen sich aus den örtlichen Gegebenheiten herleiten lassen.<br />
Sie dienen dem Schutz der Siedlungsbereiche mit seinen typischen Siedlungskanten<br />
und Silhouetten, dem Schutz der sich an die Siedlungskanten<br />
anschließenden Frei- und Erholungsflächen, die einen Übergang zur offenen<br />
Landschaft schaffen, und dem des Menschen, der vor Lärmimmissionen,<br />
visuellen Beeinträchtigungen (Schattenwurf, Lichtreflexe) und bedrängenden<br />
Situationen zu schützen ist, sowie dem Schutz des Landschaftsbildes<br />
mit landschaftsprägenden Kuppen und Hanglagen, mit markanten<br />
Sichtachsen, die in dem ländlich geprägten und dünn besiedelten<br />
Raum einen wesentlichen Stellenwert haben.<br />
Die Siedlungsfunktion im Plangebiet wird durch die ehemals überwiegend<br />
ländlich geprägten Ortsteile repräsentiert, die mehr oder weniger als<br />
Wohnstätte dienen, und die für die Freizeit und Erholung der Bewohner<br />
von Bedeutung sind.<br />
Die sich an die Siedlungsränder anschließenden Nutz- und Erholungsgärten<br />
die einen Übergang zur freien Landschaft darstellen, sind ein wesentlicher<br />
Faktor, der die Lebensqualität in der ländlichen Region bestimmt, da<br />
Angebote für Freizeit, Erholung und Sport nur in den größeren Städten<br />
vorhanden sind.<br />
Die Menschen, die in den Ortsteilen leben, sind daher von jeglichen Beeinträchtigungen<br />
und Veränderungen in der Natur, die Teil ihrer Lebensgrundlage<br />
bildet, betroffen. Gesundheitliche und regenerative Aspekte<br />
sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Wichtig ist es daher, die vorhandenen<br />
Potentiale der Umwelt für die Erholungs- und Freizeitfunktion zu<br />
erhalten bzw. zu entwickeln und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten.<br />
Situationen die zu einer wesentlichen Verschlechterung des Lebensumfeldes<br />
führen, sind im Rahmen der städtebaulichen Planung zu beachten.<br />
Um die Siedlungsbereiche wurde ein Schutzbereich von 1.000 m gelegt.<br />
Der Schutzbereich sichert die Siedlungsflächen vor Beeinträchtigungen,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf gesunde Wohnverhältnisse darstellen<br />
- siehe hierzu Anlage 8 der BG.<br />
Eine der Grundlagen für die Entscheidung, einen Schutzbereich von<br />
1.000 m Schutzbereich um die Ortschaft zu legen (neben den einschlägi-<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
gen Rechtssprechungen), sind die Abstände der bisher errichteten Windlagen<br />
zu den Ortslagen.<br />
In dem Bebauungsplan „Windpark Feldheim“, dessen westliche Geltungsbereichsgrenze<br />
ca. 300 m bis 400 m und deren südliche Grenze ca. 200<br />
m vom Siedlungsrand Feldheims entfernt sind, wurden durch die Darstellung<br />
von Baugebieten die möglichen Standorte für WKA festgelegt. Vom<br />
östlichen Siedlungsrand betragt die geringste Entfernung ca. 800 m, vom<br />
südlichen Siedlungsrand ca. 500 m.<br />
Mit Blick auf die WKA von den obengenannten Siedlungsrändern tritt abhängig<br />
vom Betrachter die Wirkung einer einengenden Situation hervor.<br />
Die Anlagen werden in voller Größe wahrgenommen, landschaftsgliedernde<br />
Elemente, die diese Wirkung abschwächen könnten, sind nicht vorhanden.<br />
Westlich der Bundesstrasse B 2 (auf der östlichen Fläminghochfläche)<br />
wurden 2006 fünf Windkraftanlagen als Einzelstandorte auf der Grundlage<br />
von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet.<br />
Die Windkraftanlagen sind zu den Siedlungsrändern zwischen 1.000 m<br />
und 2.500 m entfernt. Durch die exponierte Lage auf der Fläminghochfläche<br />
(ca. 130 bis 140 m) und der offenen unbebauten Ackerlandschaft sind<br />
die WKA sogar überwiegend in der vollen Bauhöhe weithin sichtbar.<br />
Das optische Empfinden dieser fünf WKA wird durch den an der östlichen<br />
Plangebietsgrenze aus 90 WKA bestehenden Windpark wesentlich beeinflusst.<br />
Bei einem Vorsorgeabstand von 1000 m um die Ortslagen verbleiben im<br />
Plangebiet noch hinreichend Flächen, die sich für die Nutzung von Windenergie<br />
eignen.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
8.2.6 Übersichtstabelle Tabuzonen<br />
RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />
Naturschutzgebiete<br />
LEP B-B<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Europäisches Netz<br />
Forst Zinna-Jüterbog-<br />
Keilberg<br />
Zarth<br />
Freiraumverbund<br />
Nuthetal - Beelitzer Sander<br />
DE 3944-301<br />
„Forst Zinna / Keilberg“<br />
Tabubereich ohne<br />
Einschränkung<br />
Tabubereich ohne<br />
Einschränkung<br />
Tabubereich entsprechend<br />
Schutzzweck<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
Das NSG erstreckt sich hauptsächlich auf<br />
Flächen im Landkreis Teltow-Fläming. An der<br />
östlichen Gemarkungsgrenze reichen geringe<br />
Teilflächen in das Gemarkungsgebiet von<br />
Bardenitz-Pechüle.<br />
Das NSG erstreckt sich liegt im Nordosten<br />
der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> zwischen der Ortslage<br />
Bardenitz und <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />
Im nördlichen Bereich des Plangebietes lassen<br />
sich die Flächen des Freiraumverbundnetzes<br />
den Ausdehnungen des Landschaftsschutzgebietes<br />
Nuthetal-Beelitzer Sander, der<br />
Ausdehnung des<br />
FFH –Gebietes „Obere Nieplitz“ südlich und<br />
östlich von Bardenitz-Pechüle und dem FFH-<br />
Gebiet „Zarth“ zuordnen.<br />
Im südlichen Plangebiet erstrecken sich die<br />
Flächen des Freiraumverbundes entlang der<br />
südwestlichen Gemeindegrenze zum Land<br />
Sachen- Anhalt.<br />
Das LSG erstreckt sich im Plangebiet entlang<br />
dem Lauf der Nieplitz mit ihren angrenzenden<br />
Niederungsbereichen sowie über den Niederungsbereich<br />
nördlich der Ortslage Brachwitz.<br />
Das FFH- Gebiet befindet sich in der angrenzenden<br />
Gemarkung. Eine kleine Teilfläche<br />
östlich der Ortslage von Pechüle reicht in das<br />
Plangebiet.<br />
19
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />
„Natura 2000<br />
Europäisches Netz<br />
„Natura 2000<br />
besonderer Artenschutz<br />
(Schutzbereiche nach Tierabstandkriterien-Erlass)<br />
DE 3945-421 “Truppenübungsplätze<br />
Jüterbog<br />
Ost und West“<br />
DE 3843-301 „Obere<br />
Nieplitz“<br />
DE 3942-301 „Flämingrummeln<br />
und Trockenkuppen“<br />
DE 3943-303 „Heide Malterhausen“<br />
DE 3943-302 „Zarth“<br />
Weißstorchenhorst<br />
Schwarzstorchenhorst<br />
Rohrweihe<br />
Kraniche<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele, hier im<br />
Einzelfall zu überprüfen<br />
Tabubereich entsprechend der<br />
Erhaltungsziele<br />
1.000 m Tabubereich<br />
3.000 m Tabubereich<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
Das Vogelschutzgebiet befindet sich in der<br />
angrenzenden Gemarkung. Eine kleine Teilfläche<br />
östlich der Ortslage von Pechüle reicht<br />
in das Plangebiet.<br />
entlang der Nieplitz<br />
Rummeln westlich von Lobbese, eine bewaldete<br />
Trockenkuppe südöstlich von<br />
Rietz.<br />
östlichste Fläche bei Tiefenbrunnen<br />
im Nordosten der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
zwischen der Ortslage Bardenitz und<br />
<strong>Treuenbrietzen</strong><br />
fünf Weißstorchhorste im Stadtgebiet, Niebel,<br />
Brachwitz, Pechüle, <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
sechs in Reichweite (in weniger als 4 km<br />
Entfernung) außerhalb des Stadtgebietes<br />
Wittbrietzen, Buchholz, Deutsch Bork,<br />
Schlalach<br />
NSG „Zarth“ östlich von <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Der Schutzbereich um den Horst umfasst<br />
große Teile der Nieplitz-Niederung.<br />
500 m Tabubereich nordöstlich von Bardenitz<br />
500 m Tabubereich 500 m Tabubereich/Zarth<br />
20
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />
Eingriffsregelung nach<br />
BauGB, Schutzgut „Pflanzen,<br />
Tiere, biologische Vielfalt“<br />
(Restriktionsbereiche<br />
nach Windkrafterlass)<br />
Eingriffsregelung nach<br />
BauGB, Schutzgut „Pflanzen,<br />
Tiere, biologische Vielfalt“<br />
(Restriktionsbereiche<br />
nach Windkrafterlass<br />
Eingriffsregelung nach<br />
BauGB, Schutzgut „Landschaft<br />
/ Mensch“ (Vorrangbereiche<br />
für die landschaftsgebundeneErholung<br />
/ Bereiche mit besonderer<br />
Bedeutung für das<br />
Orts- und Landschaftsbild)<br />
Eingriffsregelung nach<br />
BauGB (Vorrangflächen für<br />
Kompensationsmaßnahmen)<br />
Weißstorch, Nahrungsflächen<br />
(Grünland)<br />
Schwarzstorch<br />
1000 m bis 4.000 m Restriktionsbereich,<br />
Nahrungshabitat,<br />
Flugkorridore<br />
6.000 m Restriktionsbereich,<br />
Nahrungshabitat, Flugkorridore<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
Die Nahrungshabitate umfassen die gesamte<br />
offene Niederung um die Ortslagen.<br />
Auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />
Horst und Nahrungsflächen gelegenen<br />
Waldbereiche überflogen.<br />
Restriktionsbereiche umfassen Nahrungshabitate<br />
(Gewässer) und Überflugbereich<br />
in diese Gebiete. Quellbereich der Nieplitz<br />
sowie der Niederungsbereich westlich von<br />
Rietz.<br />
Gänse Hauptflugbahnen im nördlichen Plangebiet Höhe<br />
Wanderkorridor der<br />
Großtrappe<br />
„Nördliches Fläming-<br />
Waldhügelland“<br />
Östliche Fläming-<br />
Hochfläche<br />
Hauptflugbahnen von den Belziger<br />
Landschaftswiesen zum<br />
Überwinterungsgebiet südöstlich<br />
bei Jüterbog<br />
Flächen mit besonders hochwertigem<br />
Landschaftsbild<br />
Flächen mit besonders hochwertigem<br />
Landschaftsbild<br />
Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
im südlichen Plangebiet, westlich von<br />
Pflügkuff und Zeuden, sowie südlich von<br />
Rietz über Lüdendorf<br />
nordwestlich der Ortslage Rietz<br />
Flächen um Zeuden<br />
Flächen südwestlich und südöstlich der<br />
Ortslage Lobbese<br />
Flächen östlich der Bundesstraße B 2, zwischen<br />
Lüdendorf, Frohnsdorf<br />
Flächen nordöstlich von Rietz und südlich<br />
von Neu-Rietz<br />
21
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
RECHTSNORM BEZEICHNUNG RECHTLICHE WIRKUNG LAGE/ AUSDEHNUNG<br />
BauGB (Städtebauliche<br />
Nutzungsbeschränkungen)<br />
1.000 m um die Ortschaften<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
1.000 m um den Ortsteilrand bzw. um die<br />
bewohnten Bereiche<br />
22
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
9.0 ERMITTELTE EIGNUNGSGEBIETE<br />
Im nördlichen Teil des Gemeindegebietes verbleibt nach der so erfolgten<br />
Subtraktion der Flächen, die sich für die Windkraftnutzung nicht eignen,<br />
das Eignungsgebiet ETB 8.<br />
Der Grund dafür ist die nahezu völlige Belegung der Niederungslandschaften<br />
mit Schutz- und Restriktionsflächen im Sinne des Windkrafterlasses<br />
2011 (insbesondere durch die zahlreich vorkommenden Weißstörche).<br />
Im dem im Fläming gelegenen südlichen Teil des Gemeindegebiets<br />
(Rietz, Lobbese, Marzahna, Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf) gibt es unter<br />
Anwendung der Kriterien des Windkrafterlasses 2011 nur einen<br />
Schutzbereich zwischen den Ortslagen Marzahna, Lobbese und Zeuden,<br />
die FFH Gebiete südwestlich der Ortslage Lobbese und nördlich von Dietersdorf<br />
an der B 2 sowie die Flächen des Freiraumverbundes entlang der<br />
südwestlichen Gemeindegebietsgrenze.<br />
Damit sind große Teile des südlichen Gemeindegebiets für die Windkraftnutzung<br />
geeignet.<br />
Die Eignungsflächen Flächen sind mit ETB 3 bis ETB 8 bezeichnet. Das<br />
Eignungsgebiet ETB 4 beinhaltet den Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“ und den Geltungsbereich des<br />
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Feldheim Nord“.<br />
Tabelle: Übersicht Windeignungsgebiete<br />
Bezeichnung Lage Größe<br />
ETB 3 zwischen Marzahna, Pflügkuff u. Dietersdorf 25.39 ha<br />
ETB 4 östlich von Feldheim (471 davon überplant) 1.020,21 ha<br />
ETB 5 nördlich von Dietersdorf und Pflügkuff 406,18 ha<br />
ETB 6 zwischen Lüdendorf und Tiefenbrunnen 422,53 ha<br />
ETB 7 nördlich von Rietz 152,32 ha<br />
ETB 8 östlich von Lühsdorf 209,52 ha<br />
Eignungsfläche gesamt 2.236,15 ha<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
23
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Bezogen auf die Gesamtfläche der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> von 21.130 ha<br />
sind ca. 10 % der Flächen für die Windkraftnutzung geeignet.<br />
Der Windkraft wird hinreichend substantieller Raum gegeben.<br />
Im sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> für die Windkraftnutzung werden<br />
Flächen über die Ausschlussmethode ermittelt, die sich grundsätzlich für<br />
die Windenergie eignen.<br />
Standort von Windkraftanlagen, Aussagen zu den zulässigen Leistungen<br />
und Höhen werden im nachfolgenden Verfahren unter Berücksichtigung<br />
konkreter Gegebenheiten und auf der Grundlage von Gutachten im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Genehmigungsverfahren<br />
nach dem Bundesimmissionsschutzrecht festgelegt.<br />
Die Belange (Altlasten, Bodendenkmale, Biotope usw.), die in dem nachfolgenden<br />
Verfahren zu berücksichtigen sind, sind im rechtkräftigen Flächennutzugsplan<br />
der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> und im ergänzenden Flächennutzungsplan<br />
enthalten. Im sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“<br />
wird ausschließlich das Thema Windkraft behandelt. Altlasten,<br />
Bodendenkmale, Biotope usw. schließen die Darstellung einer Windeignungsfläche<br />
nicht aus, denn innerhalb der Eignungsfläche werden die<br />
Standorte im nachfolgenden Verfahren festgelegt. Hier sind die Inhalte<br />
des Flächennutzungsplanes bei der Planung zu berücksichtigen.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
24
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
9.1 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 3<br />
Die Eignungsfläche ETB3 umfasst eine Flächendarstellung von 25,39 ha<br />
und ist als Ergänzungsfläche zu den bereits fünf vorhandenen Windkraftanlagen<br />
zu werten. Die Fläche ist von Windkraftanlagen umgeben. Die<br />
Flächenausdehnung wird bestimmt durch die Schutzbereiche, die um die<br />
Siedlungsränder gezogen wurden, durch den Wanderkorridor der<br />
Großtrappe (westlich der Eignungsfläche) und durch das Landschaftsbild<br />
der kleinteiligen hügligen Fläminglandschaft, die in ihrer Struktur unverbaut<br />
zu erhalten ist.<br />
Die Fläche liegt in der naturräumlichen Haupteinheit der Östlichen Fläming-Hochfläche,<br />
sie wird landwirtschaftlich genutzt.<br />
Eignungsfläche ETB 3 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
Gemäß dem Grundsatz 6.8 LEP B-B sollen für Vorhaben der technischen<br />
Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich<br />
entsprechend vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig<br />
mit- oder nachgenutzt werden. Dem Grundsatz wird mit der Ausweisung<br />
der Eignungsfläche entsprochen.<br />
Die bereits fünf vorhandenen Windkraftanlagen wurden 2006 auf der<br />
Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet.<br />
Die Windkraftanlagen sind zu den Siedlungsränder zwischen 1.000 m und<br />
2.500 m entfernt. Die Abstände zwischen den WKA betragen 850 m bis<br />
1200 m. Durch die exponierte Lage auf der Fläming-Hochfläche (ca. 130<br />
bis 140 m) und der offenen unbebauten Ackerlandschaft sind die WKA<br />
überwiegend in der vollen Bauhöhe weithin sichtbar. Die Landschaft ist<br />
wesentlich vorgeprägt. Das Landschaftsbild wird von den Anlagen bestimmt.<br />
Zu den im südlichen Plangebiet liegenden FFH- Gebieten „Flämingrummeln<br />
und Trockenkuppen beträgt der Abstand ca. 5 km.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
25
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Ansichten der fünf Einzelanlagen (Östlichen Fläming-Hochfläche)<br />
Standort nordwestlicher Ortsrand Marzahna / Blick nach Nordwesten<br />
Standort südöstlicher Ortsrand Zeuden / Blick nach Südosten<br />
Standort nördlicher Ortsrand von Lobbese / Blick nach Nordosten<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
26
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Standort südlich von Marzahna / Blick nach Nordwesten<br />
Blick von Norden nach Süden in die kleinteilige Fläminglandschaft<br />
kleinteilige Fläminglandschaft bei Lobbese<br />
9.2 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 4 und ETB 6<br />
Das Eignungsgebiet ETB 4 hat eine Größe von ca. 1.020 ha und beinhaltet<br />
teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“<br />
(gesamt 471,6 ha) und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„Feldheim Nord“ (605 ha), der sich zur Zeit in Aufstellung befindet.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Feldheim“ wurden<br />
bereits 43 WKA mit einer elektrischen Leistung von 74,1 MW errichtet.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
27
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Sie umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der Fläming-<br />
Hochfläche im Süden ebenso wie Kiefernforsten im Übergang zum Nördlichen<br />
Fläming-Waldhügelland.<br />
Die Grenzen der Eignungsfläche ETB 4 werden durch die städtebaulichen<br />
Schutzzonen der Ortslagen und durch den Wanderkorridor vorgegeben.<br />
ETB 4 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
Das Eignungsgebiet ETB 6 mit einer Größe von ca. 422 ha schließt sich in<br />
nordöstlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zu Niedergörsdorf<br />
an. Es ist eine Erweiterung des Eignungsgebietes ETB 4 und ist vom<br />
ETB 4 durch den Wanderkorridor der Großtrappe, der die Funktion eines<br />
Freiraumverbundes übernimmt, getrennt.<br />
Die Fläche liegt südlich von Frohnsdorf und Klausdorf und besteht fast<br />
vollständig aus Kiefernforsten innerhalb eines großräumigen Waldgebietes.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
28
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
ETB 6 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
Östlich an die Gemeindegrenze der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> schließt sich die<br />
Gemarkung des Ortsteiles Danna der Gemeinde Niedergörsdorf an. Die<br />
Gemeinde Niedergörsdorf hat für die sich an die Gemeindegrenze angrenzende<br />
Fläche einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan<br />
gefasst. In dem Plangebiet sollen 11 Windkraftanlagen errichtet werden.<br />
40 Windkraftanlagen sind bereits vorhanden.<br />
An dem Standort, der sich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes<br />
„Feldheim Nord“ weiter in Richtung Norden ausdehnen wird, konzentrieren<br />
sich perspektivisch ca. 110 Windkraftanlagen.<br />
Übersicht Planung der Gemeinde Niedergörsdorf<br />
Beding durch die Offenlandschaft, von der die Ortsteile im südlichen Teil<br />
des Plangebietes umgeben sind, werden die Anlagen in jedem der Ortsteile<br />
am östlichen Horizont wahrgenommen. Das Landschaftsbild hat sich<br />
bereits wesentlich verändert und wird durch die Gesamtheit der Anlagen<br />
bestimmt.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
29
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Blick von Lüdendorf Richtung Windpark Danna<br />
Blick von Lüdendorf Richtung Windpark Feldheim<br />
Blick von Schwabeck Richtung Windpark Feldheim<br />
Blick von Schwabeck Richtung Windpark Danna<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
30
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Blick von Marzahna zum Windpark Danna/Feldheim<br />
Blick von Bardenitz zum Windpark Jüterbog (Tiefenbrunnen)/ Danna/Feldheim<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
31
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Eigentliches Ziel der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ist es, weitere Windkraftanlagen<br />
im Gemeindegebiet an der östlichen Gemeindegrenze zu konzentrieren.<br />
Eine Erweiterung des Standortes würde zu keiner geänderten Wahrnehmung<br />
durch das menschliche Auge führen. Das durch die WKA bereits<br />
vorgeprägte Landschaftsbild wird nicht wesentlich verändert.<br />
Mit Blick aus nördlicher Richtung zum Standort Feldheim bestimmen die<br />
Windkraftanlagen am Standort Tiefenbrunnen, im Gemeindegebiet <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
und Jüterbog, und die Windkraftanlagen in Feldheim und Danna<br />
das Landschaftsbild und den Horizont.<br />
Eignungsgebiet ETB 6<br />
Eignungsgebiet ETB 4 (Standort südöstlicher Ortsrand Lüdendorf)<br />
Eignungsgebiet ETB 4 (Standort südöstlicher Ortsrand Lüdendorf)<br />
______________________________________________________________________<br />
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Bearbeitungsstand: September 2011<br />
32
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen sollen die WKA, deren Nebenanlagen<br />
und die Zuwegung so errichtet werden, dass eine sparsame Flächeninanspruchnahme<br />
berücksichtigt wird.<br />
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg, die Untere Forstbehörde, wurde im<br />
Rahmen der durchgeführten Behördenbeteiligung zur Sammlung von für<br />
die Planung relevanten Informationen beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />
22.07.2011 basiert auf einer Waldfunktionskartierung, die zur forstrechtlichen<br />
Beurteilung der Eignung von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen<br />
erarbeitet wurde.<br />
Auf der Grundlage der Waldfunktionskartierung wurden flurstückgenau die<br />
Flächen benannt, die für die Windkraftnutzung zulässig sind bzw. auf denen<br />
eine Windkraftnutzung unzulässig ist. Zur Beurteilung wurde der Landesentwicklungsplan<br />
Berlin-Brandenburg herangezogen, der in generalisierter<br />
Form einen Freiraumverbund darstellt. Es wurden Pufferzonen zum<br />
Freiraumverbund festgelegt, nach Erholungswald und Immissionsschutzwald<br />
und nach Waldflächen, für die ein Bodendenkmalverdacht besteht,<br />
wurde unterschieden.<br />
Warum Waldflächen den Charakter eines Immissionsschutzwaldes haben<br />
oder warum sie den Status Erholungswald haben, wurde nicht ausgeführt.<br />
Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> wurde in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen,<br />
die Wertung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht nachvollziehbar.<br />
Die im Freiraumverbund liegende Nieplitzquelle, FFH- und NSG-Gebiete<br />
(„Heide Malterhausen“) werden von den Eignungsflächen nicht berührt.<br />
Ein Freiraumverbund ist durch den 1.000 m breiten Korridor zwischen dem<br />
Eignungsgebiet ETB 4 und ETB 6 gegeben.<br />
Durch den südwestlichen Teil des Eignungsgebietes ETB 4 verläuft eine<br />
110 KV-Bahnstromleitung.<br />
Die Bahnstrecke der Regionalbahn RE 33 Berlin-Wannensee - Jüterbog<br />
liegt innerhalb des Eignungsgebietes ETB 6. Erforderliche Mindestabstände<br />
zu Bahnanlagen sind mit der DB Netz AG zwingend abzustimmen, um<br />
die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs auch künftig gewährleisten zu können.<br />
9.3 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 5<br />
Das mit ETB 5 bezeichnete Eignungsgebiet nördlich der Ortslagen Dietersdorf<br />
und Pflügkuff erstreckt sich entlang der nördlichen Plangebietsgrenze.<br />
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 406 ha und ist ein Teil eines<br />
Waldgebiets, das sich von Westen nach Osten im Plangebiet und über die<br />
Grenzen des Plangebietes hinaus erstreckt. Die Flächen werden forstwirtschaftlich<br />
genutzt.<br />
Zum nächstgelegen FFH-Gebiet „Flämingrummeln und Trockenkuppen“<br />
beträgt der Abstand ca. 500 m.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
33
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
ETB 5 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
Eignungsgebiet ist die Waldfläche am Horizont. Blick vom östlichen Ortsrand Zeuden<br />
nach Nordosten<br />
Eignungsgebiet ist die Waldfläche am Horizont. Blick vom westlichen Ortsrand<br />
Dietersdorf nach Nordwesten<br />
______________________________________________________________________<br />
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Bearbeitungsstand: September 2011<br />
34
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Blick von Pfügkuff nach Norden<br />
9.4 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 7<br />
Das mit ETB 7 bezeichnete Eignungsgebiet nördlich der Ortslage Rietz<br />
erstreckt beidseitig der Kreisstraße K 6957, die von Rietz zur B 102 verläuft.<br />
ETB 7 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
______________________________________________________________________<br />
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Bearbeitungsstand: September 2011<br />
35
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Das Gebiet hat eine Größe von 152,32 ha. Die östliche Teilfläche wird<br />
landwirtschaftlich genutzt, die anderen Flächen sind Wald.<br />
Die Fläche westlich der Kreisstraße grenzt im Süden an die grundeigenen<br />
Abbaustätten Rietz Nordwest G (r 046) und Rietz Hohes Feld (r061) an.<br />
Innerhalb dieser Flächen erfolgt der Abbau von Sanden und Kiessanden<br />
auf der Grundlage vom ehemaligen Bergamt zugelassener Hauptbetriebspläne.<br />
Das Landesamt für Bergbau weist darauf hin, dass die östlich der<br />
Straße gelegene Fläche seitens des Betreibers als Erweiterungsfläche<br />
bekannt gegeben wurde.<br />
Die stillgelegte Bahnstrecke der Niemegk - <strong>Treuenbrietzen</strong> tangiert die<br />
nördlichen Flächen des Eignungsgebietes. Im Rahmen einer nachfolgenden<br />
Überplanung der Flächen ist eine Entwidmung der Fläche zu beantragen.<br />
Blick zur Bundesstraße B 102, Eignungsgebiet beidseitig der Kreisstraße<br />
Eignungsgebiet östlich der Kreisstraße, am Horizont die WKA Schlalach<br />
______________________________________________________________________<br />
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Bearbeitungsstand: September 2011<br />
36
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
9.6 Eignungsgebiet mit Konzentrationswirkung ETB 8<br />
Die im nördlichen Teil des Plangebietes über Subtraktion ermittelte Eignungsfläche<br />
ETB 8 beinhaltet eine Waldfläche östlich der Ortslage Lühsdorf.<br />
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 209 ha. Es grenzt an den<br />
Beelitzer Ortsteil Wittbrietzen an Über die Gemarkungsgrenze hinaus<br />
schließen sich weitere Waldflächen an.<br />
Westlich der Fläche sind es bis zur Ortslage Lühsdorf ca. 1.000 m. Gleichfalls<br />
schließen sich westlich die Restriktionsflächen für besonders geschützte<br />
Tierarten nach Windkrafterlass an.<br />
ETB 8 Ausschnitt aus s. Teil FNP<br />
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische<br />
Landesmuseum sowie die Untere Denkmalschutzbehörde weisen in ihren<br />
Stellungnahmen auf das registrierte Bodendenkmal an der südwestlichen<br />
Grenze des Eignungsgebietes hin. Es handelt sich um das Bodendenkmal<br />
BD 30723 Lühsdorf 5 „Hügelgräberfeld der Bronzezeit“.<br />
Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> trifft keine Aussagen zu den konkreten<br />
Standorten der Windkraftanlagen. Im nachfolgenden Verfahren<br />
werden die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt.<br />
______________________________________________________________________<br />
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Bearbeitungsstand: September 2011<br />
37
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Sofern in dem Eignungsgebiet Windkraftanlagen mit einer Höhe 136,00 m<br />
über NN errichtete werden sollen, ist die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-<br />
Brandenburg an der Planung zu beteiligen, da das Eignungsgebiet im<br />
westlichen Anflugsektor des festgelegten Überwachungsbereiches des<br />
Verkehrslandeplatzes Schönhagen befindet.<br />
Die geplante bzw. angestrebte Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Nuthetal - Beelitzer Sander“, die eine Einbeziehung des Eignungsgebiets<br />
in das Landschaftsschutzgebiet beinhaltet, kann nicht als Ausschlussgrund<br />
für herangezogen werden.<br />
Eignungsgebiet ETB 8 , Blick von Lühsdorf<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
10.0 NATUR UND UMWELT<br />
10.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich<br />
Im Umweltberichtes (Punkt 4) werden geeignete Maßnahmen zur Minderung-<br />
und Vermeidung des Eingriffs genannt, die zu einer Reduzierung<br />
von Eingriffsfolgen beitragen können.<br />
In den nachfolgenden Bauleitplanverfahren sind folgende Maßnahmen,<br />
soweit nach § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbar, als Festsetzungen zu übernehmen,<br />
bzw. ist die Durchführung der Maßnahmen vertraglich zwischen<br />
dem Vorhabenträger und der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> zu sichern<br />
- Vermeidung von Versiegelungen<br />
- Schutz von Landschaftselementen<br />
- Schutz von Fortpflanzungsstätten europäischer Vogelarten mit<br />
einmaliger Nutzung der Fortpflanzungsstätte<br />
- Schutz von Fortpflanzungsstätten europäischer Vogelarten mit wiederholter<br />
Nutzung der Fortpflanzungsstätte<br />
- Umgang mit Abfällen:<br />
- Recyclingmaterial im Wegebau<br />
10.2 Kompensationsmaßnahmen<br />
Im Punkt 4.1 des Umweltberichtes wird ein funktionsbezogenes Ausgleichskonzept<br />
vorgeschlagen um den künftigen Anforderungen entsprechend<br />
den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden.<br />
Es werden für die Schutzgüter<br />
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“<br />
- Boden, Wasser, Klima / Luft<br />
- Landschaft, Mensch und Gesundheit<br />
Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, nach deren Durchführung die Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der Eingriffsreglung ausgeglichen sind. Entsprechend<br />
sind auch die Umweltauswirkungen im Sinne der SUP-<br />
Richtlinie nicht erheblich.<br />
Den ermittelten erforderlichen Kompensationsmaßnahmen<br />
- 25 ha Erstaufforstung<br />
- 37 ha Umwandlung von Acker in Grünland<br />
stehen vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen in einer Größenordnung<br />
von 536 ha (Umwandlung von Acker in Grünland / Ersatzaufforstung)<br />
gegenüber.<br />
Zusätzlich werden 31 ha Grünlandextensivierung und 1.693 ha Flächen<br />
für den ökologischen Waldumbau dargestellt. Die um ein vielfaches größere<br />
Fläche der dargestellten Ausgleichsmaßnahmen ist erforderlich, da eine<br />
eigentumsrechtliche Abklärung auf Ebene des Flächennutzungsplanes<br />
nicht möglich ist.<br />
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
ANLAGEN DER BEGRÜNDUNG:<br />
Anlage 1: Tabuzone Naturschutzgebiet<br />
Anlage 2: Tabuzone Landschaftsschutzgebiete<br />
Anlage 3: Tabuzone Europäisches Netz „Natura 2000“<br />
Anlage 4a : Tabuzone Schutzbereich nach Windkrafterlass<br />
Anlage 4b : Tabuzone Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />
Anlage 5 : Tabuzone Vorrangbereiche für die landschaftsgebundene<br />
Erholung / Bereiche mit besonderer Bedeutung für das<br />
Orts- und Landschaftsbild<br />
Anlage 6 : Tabuzone Vorrangflächen für die Kompensation<br />
Anlage 7 : Tabuzone Kompensationsmaßnahmen<br />
Anlage 8 : Tabuzone Städtebauliche Nutzungsbeschränkungen<br />
11.0 UMWELTBERICHT<br />
Siehe hierzu das gesonderte Inhaltsverzeichnis<br />
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