Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Auf der Grundlage vorliegender Daten aus dem Landschaftsplan (2004),<br />
dem Landschaftsrahmenplänen Potsdam-Mittelmark (2006) und Teltow-<br />
Fläming (2008) sowie einer aktuellen Abfrage der Naturparkverwaltung<br />
Nuthe-Nieplitz wurden die gem. Windkrafterlass relevanten Arten ermittelt.<br />
Es handelt sich dabei um die Brutvögel Weißstorch, Schwarzstorch,<br />
Rohrweihe und Kranich.<br />
Fünf Weißstorchhorste befinden sich im Stadtgebiet, sechs weitere befinden<br />
sich in Reichweite (in weniger als 4 km Entfernung) außerhalb des<br />
Stadtgebietes. Die Vorkommen beschränken sich auf die Niederungsbereiche<br />
im Norden des Stadtgebietes. Die Nahrungshabitate umfassen die<br />
gesamte offene Niederung, auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />
Horst und Nahrungsflächen gelegenen Waldbereiche überflogen.<br />
Der Schwarzstorch brütet mit einem Paar im NSG „Zarth“ östlich von<br />
<strong>Treuenbrietzen</strong>. Der Schutzbereich um den Horst umfasst große Teile der<br />
Nieplitz-Niederung.<br />
Die Rohrweihe brütet nach den vorliegenden Daten nur nordöstlich von<br />
Bardenitz außerhalb des Stadtgebietes.<br />
Kraniche brüten ebenfalls nordöstlich von Bardenitz sowie im Zarth. Die<br />
Schutzbereiche sind für beide Arten nur sehr kleinflächig und wenig raumbedeutsam.<br />
Großtrappen brüten in den Belziger Landschaftswiesen nordöstlich des<br />
Stadtgebietes und überwintern teilweise südöstlich bei Jüterbog. Zwei<br />
Verbindungskorridore liegen im südlichen Plangebiet, Höhe Lobbese,<br />
Marzahna, bei Dietersdorf, und im nördlichen Plangebiet bei Bardenitz.<br />
Ein Hauptflugkorridor für Gänse liegt im nördlichen Plangebiet im Bereich<br />
Niebel.<br />
Für die relevanten Arten wurden die o. g. Schutzbereiche gem. Windkrafterlass<br />
eingetragen - siehe hierzu Anlage 4a der BG.<br />
8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen<br />
8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />
Als Restriktionsbereiche bezeichnet die TAK Bereiche, in denen tierökologische<br />
Belange des Naturschutzes zu Einschränkungen oder Modifikation<br />
im Planungsprozess wie etwa Verkleinerungen oder Verlagerung von Anlagenstandorten<br />
führen können. Verstärkte Anforderungen an die Kompensation<br />
entstehender Beeinträchtigungen bzw. zum Erhalt der ökologischen<br />
Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten können möglich<br />
werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um für bestimmte Arten<br />
essenzielle Zug- bzw. Wanderkorridore, z. B. zwischen ihren Brutstandorten<br />
und Hauptnahrungsflächen, deren Verlust durch Errichtung von<br />
Windenergieanlagen im Einzelfall zu Beeinträchtigungen der Brut- und<br />
Rastbestände dieser Arten führen kann. Die Relevanz von Restriktionsbereichen<br />
ist daher im Einzelfall zu begründen.<br />
Restriktionsbereiche wurden im Gemeindegebiet ausgewiesen, um die<br />
Hauptnahrungsflächen im Umfeld der Weiß- und Schwarzstorchhorste<br />
sowie die Hauptflugbahnen zu diesen Flächen zu sichern und die genann-<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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