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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Auf der Grundlage vorliegender Daten aus dem Landschaftsplan (2004),<br />

dem Landschaftsrahmenplänen Potsdam-Mittelmark (2006) und Teltow-<br />

Fläming (2008) sowie einer aktuellen Abfrage der Naturparkverwaltung<br />

Nuthe-Nieplitz wurden die gem. Windkrafterlass relevanten Arten ermittelt.<br />

Es handelt sich dabei um die Brutvögel Weißstorch, Schwarzstorch,<br />

Rohrweihe und Kranich.<br />

Fünf Weißstorchhorste befinden sich im Stadtgebiet, sechs weitere befinden<br />

sich in Reichweite (in weniger als 4 km Entfernung) außerhalb des<br />

Stadtgebietes. Die Vorkommen beschränken sich auf die Niederungsbereiche<br />

im Norden des Stadtgebietes. Die Nahrungshabitate umfassen die<br />

gesamte offene Niederung, auf dem Weg dorthin werden auch die zwischen<br />

Horst und Nahrungsflächen gelegenen Waldbereiche überflogen.<br />

Der Schwarzstorch brütet mit einem Paar im NSG „Zarth“ östlich von<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>. Der Schutzbereich um den Horst umfasst große Teile der<br />

Nieplitz-Niederung.<br />

Die Rohrweihe brütet nach den vorliegenden Daten nur nordöstlich von<br />

Bardenitz außerhalb des Stadtgebietes.<br />

Kraniche brüten ebenfalls nordöstlich von Bardenitz sowie im Zarth. Die<br />

Schutzbereiche sind für beide Arten nur sehr kleinflächig und wenig raumbedeutsam.<br />

Großtrappen brüten in den Belziger Landschaftswiesen nordöstlich des<br />

Stadtgebietes und überwintern teilweise südöstlich bei Jüterbog. Zwei<br />

Verbindungskorridore liegen im südlichen Plangebiet, Höhe Lobbese,<br />

Marzahna, bei Dietersdorf, und im nördlichen Plangebiet bei Bardenitz.<br />

Ein Hauptflugkorridor für Gänse liegt im nördlichen Plangebiet im Bereich<br />

Niebel.<br />

Für die relevanten Arten wurden die o. g. Schutzbereiche gem. Windkrafterlass<br />

eingetragen - siehe hierzu Anlage 4a der BG.<br />

8.1.2 Ermittlung der weichen Tabuzonen<br />

8.1.2.1 Restriktionsbereiche nach Windkrafterlass<br />

Als Restriktionsbereiche bezeichnet die TAK Bereiche, in denen tierökologische<br />

Belange des Naturschutzes zu Einschränkungen oder Modifikation<br />

im Planungsprozess wie etwa Verkleinerungen oder Verlagerung von Anlagenstandorten<br />

führen können. Verstärkte Anforderungen an die Kompensation<br />

entstehender Beeinträchtigungen bzw. zum Erhalt der ökologischen<br />

Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten können möglich<br />

werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um für bestimmte Arten<br />

essenzielle Zug- bzw. Wanderkorridore, z. B. zwischen ihren Brutstandorten<br />

und Hauptnahrungsflächen, deren Verlust durch Errichtung von<br />

Windenergieanlagen im Einzelfall zu Beeinträchtigungen der Brut- und<br />

Rastbestände dieser Arten führen kann. Die Relevanz von Restriktionsbereichen<br />

ist daher im Einzelfall zu begründen.<br />

Restriktionsbereiche wurden im Gemeindegebiet ausgewiesen, um die<br />

Hauptnahrungsflächen im Umfeld der Weiß- und Schwarzstorchhorste<br />

sowie die Hauptflugbahnen zu diesen Flächen zu sichern und die genann-<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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