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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wirkungen auf die Wahrnehmung der Kulturlandschaft des „Hohen Flämings“.<br />

Die Flächen sind im Entwurf nicht mehr als Eignungsgebiet ausgewiesen.<br />

Sie sind aus den oben genannten Gründen als Eignungsgebiete für Windkraftnutzung<br />

ausgeschlossen. Es sind Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />

für das Orts- und Landschaftsbild.<br />

Der Freiraumverbund, der analog dem Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal<br />

- Beelitzer Sander“ verläuft - so lässt es sich dem LEP B-B, der den Freiraumverbund<br />

nur in einer generalisierten Form ausweist, entnehmen -<br />

wird von dem Eignungsgebiet ETB 6 nicht berührt. Das Landschaftsschutzgebiet<br />

grenzt lediglich nördlich an. Durch die Freihaltung des Wanderkorridores<br />

der Großtrappe ist ein weiterer Freiraumverbund gegeben.<br />

8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG<br />

Flächen der Gemarkungen Brachwitz, Niebel, Lühsdorf und <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

sind Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal - Beelitzer<br />

Sander“. Es handelt sich dabei um den Lauf der Nieplitz mit angrenzenden<br />

Niederungsbereichen sowie den Niederungsbereich nördlich von Brachwitz<br />

- siehe hierzu Anlage 2 der BG.<br />

Laut Windkrafterlass kann in Randlagen von Landschaftsschutzgebieten<br />

oder in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild<br />

oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, die Ausweisung<br />

von Windeignungsgebieten nach Prüfung im Einzelfall zugelassen<br />

werden, insbesondere, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen<br />

ist.<br />

Im Gemeindegebiet befindet sich ein Großteil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />

in räumlichen Randlagen. Aufgrund der selektiven<br />

Ausgrenzung bestimmter Niederungsbereiche (der gesamte Niederungsbereich<br />

geht weit über die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes hinaus)<br />

handelt es sich aber nicht um „inhaltliche“ Randlagen. Dies wird aus<br />

dem Schutzzweck deutlich, der sich ausdrücklich auf die landschaftsprägenden<br />

Niederungen von Nuthe und Nieplitz bezieht. Es gibt keine Hinweise<br />

dafür, dass das Landschaftsbild in den betreffenden Bereichen weniger<br />

hochwertig sein könnte als in anderen Niederungsbereichen, die als<br />

Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (vgl. Landschaftsplan). Weiterhin<br />

existieren in diesen Bereichen keine Vorbelastungen, die das Landschaftsbild<br />

auf größerer Fläche erheblich beeinträchtigen.<br />

Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen<br />

Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Großräume<br />

Berlin und Potsdam, insbesondere durch die Sicherung und Entwicklung<br />

dünn besiedelter ländlicher Gebiete für die landschaftsbezogene<br />

Erholung. Eine Ausweisung als Windeignungsgebiet würde dieser Entwicklung<br />

nicht gerecht werden, d. h., selbst wenn eine Randlage oder ein<br />

weniger hochwertiges Landschaftsbild anzunehmen wäre, würde der<br />

Schutzzweck in allen hier relevanten Bereichen entgegenstehen.<br />

Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes im Stadtgebiet sind daher<br />

von Eignungsflächen für die Windenergie freizuhalten.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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