Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wirkungen auf die Wahrnehmung der Kulturlandschaft des „Hohen Flämings“.<br />
Die Flächen sind im Entwurf nicht mehr als Eignungsgebiet ausgewiesen.<br />
Sie sind aus den oben genannten Gründen als Eignungsgebiete für Windkraftnutzung<br />
ausgeschlossen. Es sind Bereiche mit besonderer Bedeutung<br />
für das Orts- und Landschaftsbild.<br />
Der Freiraumverbund, der analog dem Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal<br />
- Beelitzer Sander“ verläuft - so lässt es sich dem LEP B-B, der den Freiraumverbund<br />
nur in einer generalisierten Form ausweist, entnehmen -<br />
wird von dem Eignungsgebiet ETB 6 nicht berührt. Das Landschaftsschutzgebiet<br />
grenzt lediglich nördlich an. Durch die Freihaltung des Wanderkorridores<br />
der Großtrappe ist ein weiterer Freiraumverbund gegeben.<br />
8.1.1.3 Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatschG<br />
Flächen der Gemarkungen Brachwitz, Niebel, Lühsdorf und <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
sind Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal - Beelitzer<br />
Sander“. Es handelt sich dabei um den Lauf der Nieplitz mit angrenzenden<br />
Niederungsbereichen sowie den Niederungsbereich nördlich von Brachwitz<br />
- siehe hierzu Anlage 2 der BG.<br />
Laut Windkrafterlass kann in Randlagen von Landschaftsschutzgebieten<br />
oder in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild<br />
oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen, die Ausweisung<br />
von Windeignungsgebieten nach Prüfung im Einzelfall zugelassen<br />
werden, insbesondere, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen<br />
ist.<br />
Im Gemeindegebiet befindet sich ein Großteil der Flächen des Landschaftsschutzgebietes<br />
in räumlichen Randlagen. Aufgrund der selektiven<br />
Ausgrenzung bestimmter Niederungsbereiche (der gesamte Niederungsbereich<br />
geht weit über die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes hinaus)<br />
handelt es sich aber nicht um „inhaltliche“ Randlagen. Dies wird aus<br />
dem Schutzzweck deutlich, der sich ausdrücklich auf die landschaftsprägenden<br />
Niederungen von Nuthe und Nieplitz bezieht. Es gibt keine Hinweise<br />
dafür, dass das Landschaftsbild in den betreffenden Bereichen weniger<br />
hochwertig sein könnte als in anderen Niederungsbereichen, die als<br />
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind (vgl. Landschaftsplan). Weiterhin<br />
existieren in diesen Bereichen keine Vorbelastungen, die das Landschaftsbild<br />
auf größerer Fläche erheblich beeinträchtigen.<br />
Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen<br />
Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Großräume<br />
Berlin und Potsdam, insbesondere durch die Sicherung und Entwicklung<br />
dünn besiedelter ländlicher Gebiete für die landschaftsbezogene<br />
Erholung. Eine Ausweisung als Windeignungsgebiet würde dieser Entwicklung<br />
nicht gerecht werden, d. h., selbst wenn eine Randlage oder ein<br />
weniger hochwertiges Landschaftsbild anzunehmen wäre, würde der<br />
Schutzzweck in allen hier relevanten Bereichen entgegenstehen.<br />
Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes im Stadtgebiet sind daher<br />
von Eignungsflächen für die Windenergie freizuhalten.<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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