Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
Kompensationsmaßnahmen sind nach § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 - 18<br />
BNatSchG erforderlich, um die Beeinträchtigungen, die durch die Ausweisung<br />
von Windeignungsflächen vorbereitet werden, auszugleichen oder zu<br />
ersetzen. Hierzu sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />
wiederherzustellen und das Landschaftsbild wiederherzustellen oder<br />
neu zu gestalten. Sofern die Maßnahmen positive Auswirkungen auf Vögel<br />
und Fledermäuse haben (z. B. Gehölzpflanzungen), sind diese Maßnahmen<br />
außerhalb von Windeignungsflächen und mit einem Sicherheitsabstand<br />
zu bestehenden oder zukünftigen Windkraftanlagen zu planen,<br />
um eine Fallenwirkung zu vermeiden. Es ist daher ein vorausschauendes<br />
Ausgleichskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln, das<br />
einerseits die Interessen der Windenergie berücksichtigt und andrerseits<br />
diesen Belang mit den übrigen Nutzungsanforderungen (insbesondere der<br />
Landwirtschaft) in Einklang bringt.<br />
Für den Nordteil des Stadtgebietes, der zur naturräumlichen Haupteinheit<br />
der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen gehört, sind im bestehenden<br />
FNP bereits ausreichend Flächen dargestellt, die als Flächen<br />
für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind („Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“).<br />
Da in dem nördlichen Gemeindegebiet lediglich die Fläche ETB 7 als Eignungsfläche<br />
für Windkraftanlagen über Subtraktion ermittelt wurde, sind in<br />
diesem Teil des Landschaftsraumes keine weiteren Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
In dem südlichen, im Fläming gelegenen Teil des Gemeindegebietes, der<br />
zur naturräumlichen Haupteinheit „Fläming“ gehört (Rietz, Lobbese, Marzahna,<br />
Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf), wurden mehrere, auch großflächige<br />
Eignungsbereiche für die Windkraftnutzung (s. o.) ermittelt. Der<br />
rechtskräftige Flächennutzungsplan weist jedoch nur relativ wenige oder<br />
kleinflächige Maßnahmen aus, die für eine Kompensation nach den einschlägigen<br />
Vorschriften (v. a. HVE 2009) in Betracht kommen.<br />
Da nach HVE 2009 der Ausgleich in der gleichen naturräumlichen Haupteinheit<br />
erfolgen muss, kann die Kompensation für den Eingriff im südlichen<br />
Gemeindegebiet (Fläming) nicht im nördliche Gemeindegebiet (Mitttelbrandenburgische<br />
Platten und Niederungen) erfolgen.<br />
Im südlichen Plangebiet ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />
an die geplanten Gegebenheiten auch vom Umfang der Darstellung erforderlich.<br />
Entsprechend den rechtlichen Anforderungen (vgl. HVE 2009)<br />
wurden für diesen Bereich nach einem fachlichen Ausgleichskonzept Vorrangflächen<br />
für Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen, die damit für<br />
die Ausweisung von Eignungsflächen nicht mehr in Betracht kommen. Der<br />
Flächenumfang ist gerechtfertigt, da die eigentumsrechtliche Situation auf<br />
der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeprüft werden kann. Es<br />
ist daher planerisch ein größerer Flächenumfang bereitzustellen, als rechnerisch<br />
(auf FNP-Ebene nur überschlägig möglich) erforderlich - siehe<br />
hierzu Anlage 7 der BG.<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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