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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

8.1.2.3 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

Kompensationsmaßnahmen sind nach § 1a BauGB i. V. m. §§ 13 - 18<br />

BNatSchG erforderlich, um die Beeinträchtigungen, die durch die Ausweisung<br />

von Windeignungsflächen vorbereitet werden, auszugleichen oder zu<br />

ersetzen. Hierzu sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes<br />

wiederherzustellen und das Landschaftsbild wiederherzustellen oder<br />

neu zu gestalten. Sofern die Maßnahmen positive Auswirkungen auf Vögel<br />

und Fledermäuse haben (z. B. Gehölzpflanzungen), sind diese Maßnahmen<br />

außerhalb von Windeignungsflächen und mit einem Sicherheitsabstand<br />

zu bestehenden oder zukünftigen Windkraftanlagen zu planen,<br />

um eine Fallenwirkung zu vermeiden. Es ist daher ein vorausschauendes<br />

Ausgleichskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln, das<br />

einerseits die Interessen der Windenergie berücksichtigt und andrerseits<br />

diesen Belang mit den übrigen Nutzungsanforderungen (insbesondere der<br />

Landwirtschaft) in Einklang bringt.<br />

Für den Nordteil des Stadtgebietes, der zur naturräumlichen Haupteinheit<br />

der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen gehört, sind im bestehenden<br />

FNP bereits ausreichend Flächen dargestellt, die als Flächen<br />

für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind („Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“).<br />

Da in dem nördlichen Gemeindegebiet lediglich die Fläche ETB 7 als Eignungsfläche<br />

für Windkraftanlagen über Subtraktion ermittelt wurde, sind in<br />

diesem Teil des Landschaftsraumes keine weiteren Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

In dem südlichen, im Fläming gelegenen Teil des Gemeindegebietes, der<br />

zur naturräumlichen Haupteinheit „Fläming“ gehört (Rietz, Lobbese, Marzahna,<br />

Dietersdorf, Feldheim, Lüdendorf), wurden mehrere, auch großflächige<br />

Eignungsbereiche für die Windkraftnutzung (s. o.) ermittelt. Der<br />

rechtskräftige Flächennutzungsplan weist jedoch nur relativ wenige oder<br />

kleinflächige Maßnahmen aus, die für eine Kompensation nach den einschlägigen<br />

Vorschriften (v. a. HVE 2009) in Betracht kommen.<br />

Da nach HVE 2009 der Ausgleich in der gleichen naturräumlichen Haupteinheit<br />

erfolgen muss, kann die Kompensation für den Eingriff im südlichen<br />

Gemeindegebiet (Fläming) nicht im nördliche Gemeindegebiet (Mitttelbrandenburgische<br />

Platten und Niederungen) erfolgen.<br />

Im südlichen Plangebiet ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

an die geplanten Gegebenheiten auch vom Umfang der Darstellung erforderlich.<br />

Entsprechend den rechtlichen Anforderungen (vgl. HVE 2009)<br />

wurden für diesen Bereich nach einem fachlichen Ausgleichskonzept Vorrangflächen<br />

für Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen, die damit für<br />

die Ausweisung von Eignungsflächen nicht mehr in Betracht kommen. Der<br />

Flächenumfang ist gerechtfertigt, da die eigentumsrechtliche Situation auf<br />

der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeprüft werden kann. Es<br />

ist daher planerisch ein größerer Flächenumfang bereitzustellen, als rechnerisch<br />

(auf FNP-Ebene nur überschlägig möglich) erforderlich - siehe<br />

hierzu Anlage 7 der BG.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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