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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

gen Rechtssprechungen), sind die Abstände der bisher errichteten Windlagen<br />

zu den Ortslagen.<br />

In dem Bebauungsplan „Windpark Feldheim“, dessen westliche Geltungsbereichsgrenze<br />

ca. 300 m bis 400 m und deren südliche Grenze ca. 200<br />

m vom Siedlungsrand Feldheims entfernt sind, wurden durch die Darstellung<br />

von Baugebieten die möglichen Standorte für WKA festgelegt. Vom<br />

östlichen Siedlungsrand betragt die geringste Entfernung ca. 800 m, vom<br />

südlichen Siedlungsrand ca. 500 m.<br />

Mit Blick auf die WKA von den obengenannten Siedlungsrändern tritt abhängig<br />

vom Betrachter die Wirkung einer einengenden Situation hervor.<br />

Die Anlagen werden in voller Größe wahrgenommen, landschaftsgliedernde<br />

Elemente, die diese Wirkung abschwächen könnten, sind nicht vorhanden.<br />

Westlich der Bundesstrasse B 2 (auf der östlichen Fläminghochfläche)<br />

wurden 2006 fünf Windkraftanlagen als Einzelstandorte auf der Grundlage<br />

von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet.<br />

Die Windkraftanlagen sind zu den Siedlungsrändern zwischen 1.000 m<br />

und 2.500 m entfernt. Durch die exponierte Lage auf der Fläminghochfläche<br />

(ca. 130 bis 140 m) und der offenen unbebauten Ackerlandschaft sind<br />

die WKA sogar überwiegend in der vollen Bauhöhe weithin sichtbar.<br />

Das optische Empfinden dieser fünf WKA wird durch den an der östlichen<br />

Plangebietsgrenze aus 90 WKA bestehenden Windpark wesentlich beeinflusst.<br />

Bei einem Vorsorgeabstand von 1000 m um die Ortslagen verbleiben im<br />

Plangebiet noch hinreichend Flächen, die sich für die Nutzung von Windenergie<br />

eignen.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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