Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
brunnen und Lüdendorf wurde im März 2008 genehmigt und ist seit dem<br />
19.04.2008 rechtskräftig.<br />
In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Thema Windkraftnutzung<br />
nicht gesondert betrachtet.<br />
Als Sonderbaufläche für Windenergie wurde im Teilplan 6 die Fläche dargestellt,<br />
die in dem zu dem Zeitpunkt der Erarbeitung anzuwendenden<br />
Regionalplan Havelland-Fläming, Teilplan Windenergie, als Windeignungsgebiet<br />
festgelegt war. Die Fläche östlich der Ortslage Feldheim, war<br />
Teil des Windeignungsgebietes „Niederer Fläming West“.<br />
5.0 PLANUNGSZIEL<br />
Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />
Windkraftanlagen zulässig sind.<br />
Unter Berücksichtigung der im Gemeindegebiet vorhandenen Siedlungsstruktur,<br />
der vielfältigen Landschaft, Umweltausstattung und Artenvielfalt<br />
sollen die Flächen ermittelt werden die sich als Flächen für die Windkraftnutzung<br />
eignen.<br />
Die Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der<br />
Einwohner sollen durch den sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>, über den<br />
eine Standortzuweisung für Windkraftanlagen erfolgt, so gering wie möglich<br />
gehalten werden.<br />
Unter Berücksichtigung, dass der Windkraft hinreichend substanziell<br />
Raum gegeben werden muss, soll sich die Windkraft auf konfliktreduzierte<br />
Bereiche und an den Standorten konzentrieren, die bereits durch Windkraftanlagen<br />
vorgeprägt sind. Eine Umzingelung der Siedlungsbereiche<br />
bzw. ein Gefühl der Bedrängungswirkung soll vermieden werden.<br />
6.0 VERFAHREN<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzugsplan<br />
„Windkraftnutzung“ für das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst.<br />
Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Eignungsflächen und die so ermittelten<br />
Eignungsflächen wurden im Rahmen einer Klausurtagung am<br />
18.5.2011 vorgestellt und erläutert.<br />
Um weitere Informationen in die Planung einfließen zu lassen, wurde der<br />
1. Entwurf des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es einschließlich einer<br />
Kurzerläuterung den Behörden am 31.05.2011 zugeschickt. Sie wurden<br />
dazu aufgefordert, Hinweise und Informationen mitzuteilen, die in der Planung<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
In Vorbereitung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit wird der so erarbeitete Entwurf im Bau- und<br />
Verkehrsausschuss am 26.09.2011 vorgestellt.<br />
Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung<br />
vom 27.10.2011 bis zum 28.11.2011 und im Rahmen von Einwohnerversammlungen<br />
in den Ortsteilen.<br />
Nach dem 26.09.2011 werden den Behörden die Planunterlagen mit der<br />
Bitte um Stellungnahme und Mitteilung von umweltrelevanten Informationen<br />
zugeschickt.<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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