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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

brunnen und Lüdendorf wurde im März 2008 genehmigt und ist seit dem<br />

19.04.2008 rechtskräftig.<br />

In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Thema Windkraftnutzung<br />

nicht gesondert betrachtet.<br />

Als Sonderbaufläche für Windenergie wurde im Teilplan 6 die Fläche dargestellt,<br />

die in dem zu dem Zeitpunkt der Erarbeitung anzuwendenden<br />

Regionalplan Havelland-Fläming, Teilplan Windenergie, als Windeignungsgebiet<br />

festgelegt war. Die Fläche östlich der Ortslage Feldheim, war<br />

Teil des Windeignungsgebietes „Niederer Fläming West“.<br />

5.0 PLANUNGSZIEL<br />

Ausgangssituation ist, dass im gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes<br />

Windkraftanlagen zulässig sind.<br />

Unter Berücksichtigung der im Gemeindegebiet vorhandenen Siedlungsstruktur,<br />

der vielfältigen Landschaft, Umweltausstattung und Artenvielfalt<br />

sollen die Flächen ermittelt werden die sich als Flächen für die Windkraftnutzung<br />

eignen.<br />

Die Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der<br />

Einwohner sollen durch den sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>, über den<br />

eine Standortzuweisung für Windkraftanlagen erfolgt, so gering wie möglich<br />

gehalten werden.<br />

Unter Berücksichtigung, dass der Windkraft hinreichend substanziell<br />

Raum gegeben werden muss, soll sich die Windkraft auf konfliktreduzierte<br />

Bereiche und an den Standorten konzentrieren, die bereits durch Windkraftanlagen<br />

vorgeprägt sind. Eine Umzingelung der Siedlungsbereiche<br />

bzw. ein Gefühl der Bedrängungswirkung soll vermieden werden.<br />

6.0 VERFAHREN<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzugsplan<br />

„Windkraftnutzung“ für das Gemeindegebiet der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2010 gefasst.<br />

Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Eignungsflächen und die so ermittelten<br />

Eignungsflächen wurden im Rahmen einer Klausurtagung am<br />

18.5.2011 vorgestellt und erläutert.<br />

Um weitere Informationen in die Planung einfließen zu lassen, wurde der<br />

1. Entwurf des sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong>es einschließlich einer<br />

Kurzerläuterung den Behörden am 31.05.2011 zugeschickt. Sie wurden<br />

dazu aufgefordert, Hinweise und Informationen mitzuteilen, die in der Planung<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

In Vorbereitung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit wird der so erarbeitete Entwurf im Bau- und<br />

Verkehrsausschuss am 26.09.2011 vorgestellt.<br />

Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung<br />

vom 27.10.2011 bis zum 28.11.2011 und im Rahmen von Einwohnerversammlungen<br />

in den Ortsteilen.<br />

Nach dem 26.09.2011 werden den Behörden die Planunterlagen mit der<br />

Bitte um Stellungnahme und Mitteilung von umweltrelevanten Informationen<br />

zugeschickt.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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