Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
2.0 ERFORDERNISS<br />
Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 und im<br />
Maßnahmenkatalog zu Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des<br />
Klimawandels zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020<br />
sollen diese einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch des Landes<br />
haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse und Solarenergie<br />
soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht<br />
werden.<br />
Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3.700 MW mit 2.644<br />
Anlagen (Stand Dezember 2009) soll bis 2020 auf 7.500 MW ausgebaut<br />
werden. Die soll sowohl durch Repowering als auch durch Ausweisung<br />
neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 km², das entspricht<br />
rund 1,9 % der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele<br />
benötigt.<br />
Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser<br />
Art von ressourcenschonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen,<br />
ist die Konzentration der Anlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte<br />
notwendig.<br />
Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> hält es aufgrund der besonderen städtebaulichen<br />
Auswirkungen für erforderlich, neben den bereits im Gemeindegebiet<br />
vorhandenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen vorhanden sind,<br />
geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie zu finden und als<br />
Konzentrationsflächen in einem sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong><br />
„Windkraftnutzung“ auszuweisen, um eine ungeordnete und unverträgliche<br />
Ansiedlung von Windkraftanlagen zu unterbinden.<br />
Der <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> befasst sich ausschließlich mit dem Thema<br />
Windenergienutzung.<br />
3.0 RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“ wird auf der<br />
Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. l S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509), aufgestellt.<br />
Rechtsgrundlage für das Instrument „sachlicher Teilflächennutzugsplan“<br />
ist § 5 Abs. 2 b i.V. mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.<br />
Als Grundlage für die zeichnerische Darstellung dient die Topographische<br />
Karte des Landesvermessungsamtes.<br />
4.0 PLANUNGSVORGABEN<br />
4.1 Landesplanung<br />
Für Planungen und Maßnahmen der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ergeben sich<br />
die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 Ziff. 1 ROG, insbesondere<br />
aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 007) vom<br />
18. Dezember 2007, und der Verordnung über den Landesentwicklungsplan<br />
Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />
Die Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der<br />
Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabeilung Berlin-<br />
Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 13.12.2010.<br />
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ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
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