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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

2.0 ERFORDERNISS<br />

Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 und im<br />

Maßnahmenkatalog zu Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des<br />

Klimawandels zum Ausbau der regenerativen Energien bekannt. Bis 2020<br />

sollen diese einen Anteil von 20 % am Primärenergieverbrauch des Landes<br />

haben. Neben der verstärkten Nutzung der Biomasse und Solarenergie<br />

soll dieses Ziel insbesondere durch den Ausbau der Windenergie erreicht<br />

werden.<br />

Die derzeit installierte elektrische Leistung von rund 3.700 MW mit 2.644<br />

Anlagen (Stand Dezember 2009) soll bis 2020 auf 7.500 MW ausgebaut<br />

werden. Die soll sowohl durch Repowering als auch durch Ausweisung<br />

neuer Eignungsgebiete erreicht werden. Insgesamt 555 km², das entspricht<br />

rund 1,9 % der Landesfläche, werden zur Realisierung der Ausbauziele<br />

benötigt.<br />

Um schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt mit dieser<br />

Art von ressourcenschonenden Energiegewinnung in Einklang zu bringen,<br />

ist die Konzentration der Anlagen auf möglichst konfliktreduzierte Standorte<br />

notwendig.<br />

Die Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> hält es aufgrund der besonderen städtebaulichen<br />

Auswirkungen für erforderlich, neben den bereits im Gemeindegebiet<br />

vorhandenen Flächen, auf denen Windenergieanlagen vorhanden sind,<br />

geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie zu finden und als<br />

Konzentrationsflächen in einem sachlichen <strong>Teilflächennutzungsplan</strong><br />

„Windkraftnutzung“ auszuweisen, um eine ungeordnete und unverträgliche<br />

Ansiedlung von Windkraftanlagen zu unterbinden.<br />

Der <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> befasst sich ausschließlich mit dem Thema<br />

Windenergienutzung.<br />

3.0 RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Der sachliche <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> „Windkraftnutzung“ wird auf der<br />

Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. l S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509), aufgestellt.<br />

Rechtsgrundlage für das Instrument „sachlicher Teilflächennutzugsplan“<br />

ist § 5 Abs. 2 b i.V. mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.<br />

Als Grundlage für die zeichnerische Darstellung dient die Topographische<br />

Karte des Landesvermessungsamtes.<br />

4.0 PLANUNGSVORGABEN<br />

4.1 Landesplanung<br />

Für Planungen und Maßnahmen der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong> ergeben sich<br />

die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 Ziff. 1 ROG, insbesondere<br />

aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 007) vom<br />

18. Dezember 2007, und der Verordnung über den Landesentwicklungsplan<br />

Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009.<br />

Die Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der<br />

Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabeilung Berlin-<br />

Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 13.12.2010.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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