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Stadt Treuenbrietzen und Informationen aus der Stadt und den ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

mit <strong>den</strong> Ortsteilen: Bar<strong>den</strong>itz, Brachwitz, Dietersdorf, Feldheim, Frohnsdorf,<br />

Lobbese, Lühsdorf, Marzahna, Niebel, Niebelhorst <strong>und</strong> Rietz<br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Informationen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> <strong>den</strong> Ortsteilen<br />

15. Jahrgang <strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 14.01.2005 Ausgabe 01 / 2005<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ................................................... 2<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> ....................................................................... 2<br />

1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> für das H<strong>aus</strong>haltsjahr<br />

2005 ........................................................................................ 2<br />

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-<br />

Mittelmark ............................................................................................... 2<br />

Übersicht ILE-Richtlinie vom 12. Mai 2004 ............................................ 2<br />

Beschluss <strong>aus</strong> <strong>der</strong> 8. Sitzung des Haupt-, Finanz- <strong>und</strong> Vergabe<strong>aus</strong>schusses<br />

vom 24.11.2004 .................................................................... 3<br />

Beschlüsse <strong>aus</strong> <strong>der</strong> 10. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom<br />

20.12.2004 ............................................................................................. 3<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des<br />

Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Bar<strong>den</strong>itz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> .. 5<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des<br />

Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Brachwitz in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

.................................................................................................. 5<br />

Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> ....................... 6<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> öffentlichen Garten-<br />

<strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> .................................. 6<br />

Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> - Bußgeldkatalog<br />

................................................................................................... 8<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung von H<strong>aus</strong>nummern (H<strong>aus</strong>nummernverordnung) in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 20.12.2004 .................................................. 8<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor Lärm in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> (Lärmschutzverordnung) vom 20.12.2004 ....... 9<br />

Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> .................................................................................... 10<br />

Anlage zur Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> ........................................................... 11<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband “Jüterbog-Fläming“ ... 11<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren <strong>und</strong> Kostenersatz<br />

zur Entwässerung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterrbog-Fläming ................................................................................ 11<br />

Satzung über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzerzwang zur Entwässerung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming ...... 14<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Kostenerstattungen zur<br />

Wasserversorgung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming<br />

..................................................................................... 16<br />

Satzung über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang zur Wasserversorgung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming .... 19<br />

K<strong>und</strong>eninformation: „Frostzähler“ sind vermeidbar ............................ 21<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband „Nieplitztal“ .............. 21<br />

10 Jahre Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband „Nieplitztal“ - Eine Chronik .. 21<br />

Sitzungstermine.............................................................................. 23<br />

ENDE DES AMTLICHEN TEILS<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten ..................................................... 25<br />

AUS DEM RATHAUS ........................................................................... 25<br />

Glückwünsche .................................................................................... 25<br />

Wer will Fläming-Königin wer<strong>den</strong>? ..................................................... 25<br />

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ... 25<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Treuenbrietzen</strong> . 25<br />

Dankeschön ......................................................................................... 25<br />

Aufnahme in die Schule 2005 ............................................................. 26<br />

WISSENSWERTES .............................................................................. 26<br />

Bereitschaftsdienst <strong>der</strong> WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH .... 26<br />

Beratungsstelle für Suchterkrankungen ............................................. 26<br />

BIBLIOTHEKSNACHRICHTEN ............................................................ 26<br />

Vorstellung neuer Medien ................................................................... 26<br />

Zur Veranstaltung mit Ulf Borgmann in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bibliothek ................ 27<br />

Besinnliches Basteln ........................................................................... 27<br />

VEREINE / VERBÄNDE / PARTEIEN .................................................... 27<br />

Verein für Deutsche Schäferh<strong>und</strong>e e.V. ............................................ 27<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Tennis-Club Blau-Weiß 91 e.V. .............................. 27<br />

Mitteilungen des MTV 1861 <strong>Treuenbrietzen</strong> e.V. ................................ 28<br />

TSV-Information ................................................................................... 28<br />

Krankenh<strong>aus</strong> ....................................................................................... 28<br />

VERANSTALTUNGEN ......................................................................... 29<br />

Kulturveranstaltungsplan Januar / Februar 2005 ............................... 29<br />

Das H<strong>aus</strong> ............................................................................................. 29<br />

SCHULEN / KINDEREINRICHTUNGEN ................................................ 30<br />

Fitness <strong>und</strong> Gemütlichkeit im Hort „Regenbogen“ ............................... 30<br />

Ausflug <strong>der</strong> „kleinen Strolche“ in die Rappelkiste in Wust .................. 30<br />

Die Adventszeit <strong>der</strong> Bienchengruppe <strong>der</strong> Kita „Anne Frank“ ............. 30<br />

Eine schöne Kinovorstellung ............................................................... 31<br />

Der Polarexpress ................................................................................ 31<br />

Gedichte <strong>der</strong> Klasse 4 <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule „Albert Schweitzer“ über die<br />

schöne Weihnachtszeit ....................................................................... 31<br />

Man sieht erst wie schnell ein Jahr vergeht, wenn <strong>der</strong> Weihnachtsmann<br />

schon vor <strong>der</strong> Tür steht ...................................................................... 31<br />

Was machen wir ... ............................................................................. 32<br />

Weihnachtsbäckerei im H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche Marzahna ........... 32<br />

Konzert einmal ganz an<strong>der</strong>s ............................................................... 32<br />

KIRCHEN .............................................................................................. 32<br />

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolai <strong>Treuenbrietzen</strong> .................. 32<br />

Ortsteile............................................................................................. 33<br />

Bar<strong>den</strong>itz / Pechüle / Kl<strong>aus</strong>dorf. ......................................................... 33<br />

Dietersdorf ........................................................................................... 33<br />

Feldheim / Schwabeck ........................................................................ 33<br />

Frohnsdorf / Lü<strong>den</strong>dorf / Tiefenbrunnen ............................................ 33<br />

Lühsdorf .............................................................................................. 33<br />

Marzahna / Schmögelsdorf ................................................................. 33<br />

Niebel ................................................................................................... 33<br />

Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-Rietz .................................. 34<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Heimatblätter .................................................. 35<br />

Impressum ....................................................................................... 23


Nr. 01/05 - 2 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> TREUENBRIETZEN für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2005<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 79 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg -<br />

GO- vom 10.10.2001 (GVBI. I/01 S. 154) wird nach Beschluss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 20.12.2004 folgende<br />

1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragsh<strong>aus</strong>halt wer<strong>den</strong>:<br />

erhöht um vermin<strong>der</strong>t um <strong>und</strong> damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />

des H<strong>aus</strong>halts<br />

planes einschl. <strong>der</strong><br />

Nachträge festgesetzt<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

die Einnahmen 139.900 139.900 11.633.300 11.633.300<br />

die Ausgaben<br />

2. im Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

0 0 17.164.000 17.164.000<br />

die Einnahmen 134.600 134.600 2.137.300 2.137.300<br />

die Ausgaben 251.200 251.200 2.137.300 2.137.300<br />

§ 2<br />

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kassenkredite wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern wer<strong>den</strong> wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Steuerart gegenüber bisher auf nunmehr<br />

v.H. v.H.<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer A: 300 520<br />

abweichend davon im Ortsteil Feldheim 200 420<br />

abweichend davon im Ortsteil Niebel 400 620<br />

2.Gr<strong>und</strong>steuer B: 400 405<br />

abweichend davon im Ortsteil Feldheim 300 305<br />

abweichend davon im Ortsteil Niebel 200 205<br />

3.Gewerbesteuer: Die Steuersätze wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 4<br />

Die Ermächtigungsgrenzen wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 5<br />

Die Erheblichkeitsgrenzen wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die 1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung 2005 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> enthält<br />

keine genehmigungspflichtigen Än<strong>der</strong>ungen. Sie wurde gemäß § 79<br />

(1) in Verbindung mit § 78 (4) Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154) <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am<br />

30.12.2004 angezeigt.<br />

Knape Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Die 1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> für das<br />

H<strong>aus</strong>haltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt mit<br />

ihren Anlagen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong> in <strong>der</strong> Kämmerei,<br />

Zimmer 208, während <strong>der</strong> Sprechzeiten zu je<strong>der</strong>mann Einsichtnahme<br />

öffentlich <strong>aus</strong>:<br />

Dienstag 09:00 bis 12:00 <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 bis 12:00 <strong>und</strong> 13.00 bis 15:00 Uhr<br />

Knape, Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Im Mai 2004 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz <strong>und</strong><br />

Raumordnung des Landes Bran<strong>den</strong>burg eine Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung<br />

einer integrierten ländlichen Entwicklung beschlossen. Die Dörfer <strong>und</strong><br />

kleinen Städte, die Landwirtschaft <strong>und</strong> ländliches Gewerbe, die ländliche<br />

Infrastruktur sowie Natur <strong>und</strong> Landschaft sollen gebündelt geför<strong>der</strong>t<br />

wer<strong>den</strong>, um <strong>den</strong> ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits- <strong>und</strong> Erholungsraum<br />

nachhaltig <strong>und</strong> mit größerem Effekt für die Einheimischen zu<br />

entwickeln.<br />

Gr<strong>und</strong>lage dafür wird ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark sein, in dem konkrete, abgestimmte<br />

<strong>und</strong> Gemeinde übergreifende Maßnahmen für <strong>den</strong> Zeitraum von 2005<br />

bis 2010 aufgezeigt wer<strong>den</strong>. Das Konzept soll Maßnahmen enthalten<br />

zur weiteren Entwicklung <strong>der</strong> Dörfer <strong>und</strong> des Dorflebens,<br />

zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

im ländlichen Gewerbe <strong>und</strong> im ländlichen Raum insgesamt,<br />

zur Sicherung <strong>und</strong> Erzielung von Einkommen in <strong>den</strong> Dörfern <strong>und</strong> kleinen<br />

Städten durch die Landwirtschaft, dörfliches <strong>und</strong> touristisches<br />

Gewerbe,<br />

zur Erschließung innovativer Erwerbsquellen,<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Lebensqualität im ländlichen Raum<br />

durch bessere Straßen <strong>und</strong> Wege <strong>und</strong> eine ges<strong>und</strong>e Natur <strong>und</strong> Umwelt,<br />

zur Vernetzung vorhan<strong>den</strong>er Ideen auch über Orts- <strong>und</strong> Gemeindegrenzen<br />

hin<strong>aus</strong>.<br />

Alle Einwohner, Land- <strong>und</strong> Forstwirte, Fischer, Handwerker <strong>und</strong> Gewerbetreibende,<br />

touristische Leistungsträger, Vertreter <strong>der</strong> Kommunalparlamente,<br />

Vereine <strong>und</strong> Interessengemeinschaften, sind aufgerufen,<br />

sich mit ihren Ideen <strong>und</strong> eigenen Maßnahmevorschlägen zu beteiligen.<br />

Mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Konzeption wurde die Landplan GmbH Erkner<br />

beauftragt. Im Landkreis wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe<br />

gebildet.<br />

Mit Ideen, Anregungen <strong>und</strong> konkreten Maßnahmevorschlägen kann sich<br />

je<strong>der</strong> interessierte Bürger wen<strong>den</strong> an<br />

Dr. Frank Schuschke, Landplan GmbH, Am Wasserwerk 11, 15537<br />

Erkner, Tel. 03362-584417, Fax 03362-75043, E-Mail<br />

schuschke@landplan.de<br />

Nur wenn sich viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger einbringen, wird <strong>der</strong> Nutzen<br />

auch für alle erlebbar sein!<br />

Übersicht ILE-Richtlinie vom 12. Mai 2004<br />

Nr. Gegenstand Zuwendungs- Zuwendungsvor<strong>aus</strong>setzungen Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

empfänger<br />

2.1 ILE-Konzepte Landkreis - 50.000 Einwohner - 75 %<br />

für 5 Jahre Gemeindeverbände - Ausnahmen bei problem- - max. 50.000 EUR<br />

Zusammenschlüsse orientierten Konzepten<br />

2.2 Regional- Landkreis - 50.000 Einwohner - 70 %<br />

management Gemeindeverbände - Ausnahmen bei problem- - max. 75.000 EUR /<br />

Zusammenschlüsse orientierten Konzepten Jahr für 5 Jahre<br />

2.3 Investive Maßnahmen<br />

2.3.1Dorfentwicklung Gemein<strong>den</strong> - < 10.000 Einwohner Gemein<strong>den</strong>/<br />

Gemeindeverbände - bis 7/05 Schwerpunktorte Gemeindeverbände:<br />

Natürliche Personen - ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage<br />

ILE -Konzept 2004<br />

- 75 %<br />

2.3.2 Ländliche Gemein<strong>den</strong> - < 10.000 Einwohner - DE 70 %<br />

Infrastruktur Gemeindeverbände - bis 7/05 Schwerpunktorte ab 2005<br />

Natürliche Personen - ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept - 70 %<br />

- bei Umsetzung<br />

2.3.3 Landschafts- Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner ILE-Konzept 75 %<br />

gestaltung juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept Nat. <strong>und</strong> jur. Personen:<br />

2.3.4 Kooperations- Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner - 40 %<br />

vorhaben juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte - bei Umsetzung<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept ILE-Konzept 45 %<br />

2.3.5 Umbau lw. Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner<br />

B<strong>aus</strong>ubstanz juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE –Konzept<br />

- Nutzungskonzept<br />

2.3.6 Sonstige Gemein<strong>den</strong> - bedarf Zustimmung des MLUR - 75 %<br />

Maßnahmen Gemeindeverbände - Vorarbeiten mit<br />

Nat. <strong>und</strong> jur. Personen beson<strong>der</strong>s innovativem<br />

Charakter bis 100 %<br />

2.3.7 Modellvorhaben Gemein<strong>den</strong> - bedarf Zustimmung des MLUR - 75 %<br />

Gemeindeverbände - Vorarbeiten mit<br />

Nat. <strong>und</strong> jur. Personen beson<strong>der</strong>s innovativem<br />

Charakter bis 100 %


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 3 - Nr. 01/05<br />

Vor <strong>der</strong> Zuwendung sind <strong>aus</strong>geschlossen:<br />

Landkauf, Tierkauf, Baumaßnahmen in Erschließungs-/Gewerbegebieten,<br />

Privatwegebau außer Lückenschluss, Maßnahmen in städt.<br />

Sanierungsgebieten.<br />

Beschluss <strong>aus</strong> <strong>der</strong> 8. Sitzung des Haupt-, Finanz- <strong>und</strong><br />

Vergabe<strong>aus</strong>schusses vom 24.11.2004<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

Auszeichnung von Kamera<strong>den</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

Beschluss Nr. 89/08/04<br />

Der Ausschuss beschließt die Auszeichnung von Kamera<strong>den</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Treuenbrietzen</strong>-Ortsfeuerwehr Rietz.<br />

Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Beschlüsse <strong>aus</strong> <strong>der</strong> 10. Sitzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 20.12.2004<br />

Beitritt in <strong>den</strong> Tourismusverband Fläming e.V.<br />

Beschluss Nr. 175/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

stellt <strong>den</strong> Antrag auf Mitgliedschaft ab dem 01.01.2005 in <strong>den</strong> neuen<br />

Fläming Tourismusverband e.V.. Sollte <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag einen Betrag<br />

von jährlich 600,00 EUR übersteigen, ist über die Mitgliedschaft erneut<br />

zu beschließen.<br />

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 2 Nein-Stimmen gefasst.<br />

Überlassungsvertrag für das Festzelt<br />

Beschluss Nr. 176/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Anlage beigefügten<br />

Entwurf des Überlassungsvertrages zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

<strong>und</strong> dem Sattlermeister, Herrn Uwe Mauer, zur Überlassung des<br />

Festzeltes. Im § 6 Abs. 2 des Vertrages ist für die anfallen<strong>den</strong><br />

Kleinstreparaturen <strong>der</strong> Einschub „bis zu 100,00 EUR“ zu ergänzen. In<br />

Abstimmung mit dem Ortsbeirat kann <strong>der</strong> hauptamtliche Bürgermeister<br />

eine zusätzliche, unentgeltliche Bereitstellung des Festzeltes bewilligen.<br />

Hierüber ist <strong>der</strong> Haupt-, Finanz- <strong>und</strong> Vergabe<strong>aus</strong>schuss in <strong>der</strong> Folgesitzung<br />

zu informieren.<br />

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Nein-Stimme gefasst.<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Bar<strong>den</strong>itz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 177/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Anlage beigefügten<br />

Entwurf <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es in Bar<strong>den</strong>itz. Der Wortlaut<br />

des § 1 (Gebührenerhebung) ist wie folgt zu korrigieren: „Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> erhebt eine Gebühr für die Benutzung von Räumlichkeiten<br />

im Ortsteil Bar<strong>den</strong>itz in folgen<strong>der</strong> öffentlicher Einrichtung: Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>,<br />

In <strong>der</strong> Gasse 1“.<br />

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme <strong>und</strong> 1 Enthaltung<br />

gefasst.<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Brachwitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 178/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Anlage beigefügten<br />

Entwurf <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Brachwitz.<br />

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme <strong>und</strong> 1 Enthaltung<br />

gefasst.<br />

Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 179/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte<br />

Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Aufhebung des Beschlusses Nr. 128/07/04 <strong>und</strong> Neufassung <strong>der</strong><br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 180/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses<br />

Nr. 128/07/04 vom 30.08.2004 <strong>und</strong> die Neufassung <strong>der</strong><br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> öffentlichen Garten-<br />

<strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>. Die Ortsbeiräte <strong>der</strong> einzelnen<br />

Ortsteile haben Vorschlags- <strong>und</strong> Einspruchsrecht zur Flächenfestlegung<br />

gemäß § 2 <strong>der</strong> Satzung.<br />

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Nein-Stimme gefasst.<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung von H<strong>aus</strong>nummern in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 181/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung über die Festsetzung, Anbringung <strong>und</strong> Gestaltung von H<strong>aus</strong>nummern.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor Lärm<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 182/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor Lärm in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(Lärmschutzverordnung).<br />

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme <strong>und</strong> 2 Enthaltungen<br />

gefasst.<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des<br />

Amtes <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 04.10.1995<br />

Beschluss Nr. 183/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Aufhebung <strong>der</strong><br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Amtes <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 04.10.1995.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 184/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Satzung über <strong>den</strong><br />

Kostenersatz für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

mit <strong>der</strong> dazugehören<strong>den</strong> Kalkulation.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Bebauungsplan „Berliner Ch<strong>aus</strong>see“ – Aufstellungsbeschluss<br />

mit Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />

Beschluss Nr. 185/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt:<br />

1. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für <strong>den</strong> Bereich in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, Flur 8, Flurstücke 355; 73; 74; 72/4 <strong>und</strong> 72/1,<br />

2. Zur Sicherung <strong>der</strong> Planung für <strong>den</strong> künftigen Bereich eine<br />

Verän<strong>der</strong>ungssperre nach § 14 Abs. 1 Nr. 1.<br />

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Nein-Stimme gefasst.<br />

Ausbauprogramm zum Straßen<strong>aus</strong>bau <strong>der</strong> Leipziger Straße -<br />

anteilig Gehweg, Straßenbeleuchtung <strong>und</strong> Regenkanal<br />

Beschluss Nr. 186/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt:<br />

1.) Die Erneuerung <strong>der</strong> Leipziger Straße (Gehweg <strong>und</strong> Beleuchtung) im<br />

Baulastbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> im Teilbereich beginnend B2<br />

Abschnitt 070/km 8.340 (Ladestraße) bis zum Ende <strong>der</strong> B<strong>aus</strong>trecke<br />

B2 Abschnitt 060/km 0.401, wobei <strong>der</strong> letzte Abschnitt mit einer Länge<br />

von 139,55 m im Sanierungsgebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> liegt, im Zuge des<br />

Ausb<strong>aus</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstraße durchzuführen. Mit Baubeginn erfolgt<br />

eine Veranlagung <strong>der</strong> Ausbaubeiträge über Vor<strong>aus</strong>leistungsbescheide<br />

in Höhe von 90% <strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> Baukosten. Als Ausbauprogramm<br />

für die Erneuerung <strong>der</strong> Straße wer<strong>den</strong> folgende Parameter<br />

festgelegt:<br />

Fahrbahn B<strong>und</strong>esstraße B2<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam keine<br />

Anteile <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Kreisverkehr B<strong>und</strong>esstraße B2 <strong>und</strong> B102<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam keine<br />

Anteile <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.


Nr. 01/05 - 4 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

- Straßeneinengung mit Querungshilfe bei Station 0+575 (KONDI Markt)<br />

- Mittelinsel mit Querungshilfe bei Station 0+720 (Kino) <strong>und</strong> Einrichtung<br />

einer Bushaltestelle<br />

Radweg<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam keine<br />

Anteile <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Parkbuchten<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

5 Parkbuchten vor dem Ärzteh<strong>aus</strong> als Kurzzeitparkplatz 2 St<strong>und</strong>en<br />

Oberbau Granitgroßpflaster siehe Anlage 1 Aufbau b3 (Sanierungsgebiet)<br />

Buswarteflächen<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

bei Station 0+690 linksseitig <strong>und</strong> 0+732 rechtsseitig (Sanierungsgebiet)<br />

Oberbau Mosaikpflaster <strong>aus</strong> Granit im R<strong>und</strong>bogen gepflastert siehe<br />

Anlage 1 Aufbau b10<br />

Gehwege<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

von Bauanfang bis Parkstraße – Bismarkstraße, Regelbreite 1,5 m<br />

Oberbau 8 cm Betonsteinpflaster (Format 300x200, Farbe Heidebraun)<br />

siehe Anlage 2 Aufbau b9<br />

von Parkstraße – Bismarkstraße bis Bauende (Sanierungsgebiet),<br />

Regelbreite 1,5 m<br />

Oberbau Mosaikpflaster <strong>aus</strong> Granit im R<strong>und</strong>bogen gepflastert siehe<br />

Anlage 1 Aufbau b10<br />

Gr<strong>und</strong>stückszufahrten<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

von Bauanfang bis Parkstraße – Bismarkstraße<br />

Oberbau 8 cm Betonsteinpflaster (Format 300x200, Farbe Heidebraun)<br />

siehe Anlage 1 Aufbau b7<br />

von Parkstraße – Bismarkstraße bis Bauende (Sanierungsgebiet)<br />

Oberbau 9 cm Kleinpflaster <strong>aus</strong> Granit in Passe gepflastert siehe<br />

Anlage 1 Aufbau b8<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

von Bahnübergang bis einschließlich Kreisverkehr<br />

Peitschenmast mit Ausleger LPH 6,5 <strong>und</strong> 8,0 m technische Leuchte<br />

ab Kreisverkehr bis Bauende<br />

Konstruktions Licht Modell Nr.9065 Farbe DB 703 (analog Großstraße)<br />

Straßenentwässerung<br />

Gemäß dem Bauprogramm des Baulastträgers BSBA Potsdam mit<br />

Anteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Die Gehwege entwässern im Regelfall in <strong>den</strong> begleiten<strong>den</strong> Grünstreifen.<br />

Bei fehlendem Grünstreifen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stückszufahrten wird das<br />

Regenwasser in die Entwässerungsrinne <strong>der</strong> Straße geleitet.<br />

Der Anschluss <strong>der</strong> Baugr<strong>und</strong>stücke kann auf Antrag mit voller Kostenübernahme<br />

des begünstigten Gr<strong>und</strong>stückes erfolgen.<br />

Der Regenkanal fällt in Verantwortung des BSBA <strong>und</strong> wird einmal an<br />

<strong>den</strong> Rietzer Bach <strong>und</strong> im oberen Teil an <strong>den</strong> Entwässerungsgraben<br />

<strong>der</strong> Bismarkstraße angeschlossen.<br />

Durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> sind dabei Kosten für die Reinigungsanlagen<br />

anteilig entsprechend <strong>der</strong> eingeleiteten Wassermassen zu tragen.<br />

2.) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung/Leistungsvereinbarung<br />

(siehe Anlage) zwischen<br />

dem Straßenbauamt Potsdam, dem Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband<br />

„Nieplitztal“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> zu unterzeichnen.<br />

Das Straßenbauamt ist somit für die Leistungsvergabe aller<br />

Gewerke zuständig. Der Bau<strong>aus</strong>schuss <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vergabe<strong>aus</strong>schuss<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wer<strong>den</strong> über die getroffenen Entscheidungen informiert.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Vertrages zu Gunsten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sind zulässig.<br />

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen <strong>und</strong> 1 Enthaltung<br />

gefasst.<br />

Maßnahmen- <strong>und</strong> Durchführungskonzept 2005 Altstadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

– öffentlicher Teil<br />

Beschluss Nr. 187/10/04<br />

(ÖffentlicherTeil des Maßnahmen- u. Durchführungskonzeptes<br />

2005)<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt das in <strong>der</strong> Anlage beigefügte<br />

Maßnahmen- <strong>und</strong> Durchführungskonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>sanierung für<br />

die Einzelmaßnahmen im Jahr 2005.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Nein-Stimme gefasst.<br />

H<strong>aus</strong>haltssatzung 1. Nachtragsh<strong>aus</strong>halt 2005<br />

Beschluss Nr. 188/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die H<strong>aus</strong>haltssatzung 1.<br />

Nachtragsh<strong>aus</strong>halt 2005 mit <strong>den</strong> dazu gehören<strong>den</strong> Anlagen.<br />

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 2 Nein-Stimmen gefasst.<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Lobbese über die Erhebung<br />

von Gebühren zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des<br />

Gewässerunterhaltungsverbandes „Nuthe“ vom 25.02.2003 sowie<br />

<strong>der</strong> Zweiten Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Lobbese über die Erhebung <strong>der</strong> Gebühren zur Dekkung<br />

<strong>der</strong> Beiträge <strong>und</strong> Umlagen des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Nuthe“ vom 25.02.2003,<br />

<strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Marzahna über die Erhebung von<br />

Gebühren zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes<br />

„Nuthe“ vom 30.01.2003 sowie <strong>der</strong> Zweiten<br />

Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Marzahna über<br />

die Erhebung <strong>der</strong> Gebühren zur Deckung <strong>der</strong> Beiträge <strong>und</strong> Umlagen<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes „Nuthe“ vom 30.01.2003,<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung<br />

von Gebühren zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes<br />

„Nieplitz“ <strong>und</strong> des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Nuthe“ vom 30.06.2003 sowie <strong>der</strong> Zweiten Satzung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> über die<br />

Erhebung von Gebühren zur Umlage <strong>der</strong> Verbandlasten des<br />

Gewässerunterhaltungsverbandes „Nieplitz“ <strong>und</strong> des Wasser<strong>und</strong><br />

Bo<strong>den</strong>verbandes „Nuthe“ vom 30.06.2003<br />

Beschluss Nr. 189/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Aufhebung <strong>der</strong> nachfolgen<strong>den</strong><br />

Satzungen:<br />

1. Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Lobbese über die Erhebung von Gebühren<br />

zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes<br />

„Nuthe“ vom 25.02.2003, in Kraft getreten am 12.04.2004<br />

sowie <strong>der</strong> Zweiten Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Lobbese über die Erhebung <strong>der</strong> Gebühren zur Deckung<br />

<strong>der</strong> Beiträge <strong>und</strong> Umlagen des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Nuthe“ vom 25.02.2003, in Kraft getreten am 12.04.2003<br />

2. Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Marzahna über die Erhebung von Gebühren<br />

zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes<br />

„Nuthe“ vom 30.01.2003, in Kraft getreten am 12.04.2003<br />

sowie <strong>der</strong> Zweiten Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Marzahna über die Erhebung <strong>der</strong> Gebühren zur Deckung<br />

<strong>der</strong> Beiträge <strong>und</strong> Umlagen des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Nuthe“ vom 30.01.2003, in Kraft getreten am 12.04.2003<br />

3. Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> über die Erhebung von Gebühren<br />

zur Umlage <strong>der</strong> Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes<br />

„Nieplitz“ <strong>und</strong> des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Nuthe“ vom 30.06.2003, in Kraft getreten am 09.08.2003 sowie<br />

<strong>der</strong> Zweiten Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

über die Erhebung von Gebühren zur Umlage <strong>der</strong> Verbandlasten<br />

des Gewässerunterhaltungsverbandes „Nieplitz“ <strong>und</strong><br />

des Wasser- <strong>und</strong> Bo<strong>den</strong>verbandes „Nuthe“ vom 30.06.2003, in<br />

Kraft getreten am 09.08.2003 mit Wirkung zum 01.01.2005.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Enthaltung gefasst.<br />

II. Nichtöffentlicher Teil:<br />

Maßnahmen- <strong>und</strong> Durchführungskonzept 2005 – nichtöffentlicher<br />

Teil<br />

Beschluss Nr. 190/10/04<br />

(Nichtöffentlicher Teil des Maßnahmen- <strong>und</strong> Durchführungskonzeptes)<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt das in <strong>der</strong> Anlage beigefügte<br />

Maßnahmen- <strong>und</strong> Durchführungskonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>sanierung für<br />

die Einzelmaßnahmen im Jahr 2005.<br />

Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen <strong>und</strong> 1 Nein-Stimme gefasst.<br />

Ingenieurvertrag zum Ausbau <strong>der</strong> Straßenanbindung Gewerbegebiet<br />

„Heideweg<br />

Beschluss Nr. 191/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt: Die Planungsleistungen<br />

für <strong>den</strong> Ausbau <strong>der</strong> Straßenanbindung „Heideweg“ an ein Planungsbüro<br />

zu vergeben <strong>und</strong> einen entsprechen<strong>den</strong> Ingenieurvertrag nach HOAI<br />

abzuschließen.<br />

Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 5 - Nr. 01/05<br />

Verkauf von Geschäftsanteilen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Beschluss Nr. 192/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt <strong>den</strong> Verkauf von Geschäftsanteilen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen einstimmig gefasst.<br />

Bestätigung eines gerichtlichen Vergleichs<br />

Beschluss Nr. 193/10/04<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt über einen gerichtlichen<br />

Vergleich.<br />

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen <strong>und</strong> 2 Enthaltungen<br />

gefasst.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 28 GO des Landes Bran<strong>den</strong>burg haben drei <strong>Stadt</strong>verordnete<br />

teilweise an <strong>der</strong> Beratung mitgewirkt, jedoch nicht an <strong>der</strong> Abstimmung.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Bar<strong>den</strong>itz <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 5 <strong>und</strong> 35 Abs. 2 Nr. 10 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das<br />

Land Bran<strong>den</strong>burg (Gemeindeordnung – GO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I, S. 154) in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 6 Kommunalabgabengesetz für das<br />

Land Bran<strong>den</strong>burg (KAG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31.<br />

März 2004 (GVBl. I S.174) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> in ihrer Sitzung am 20.12.2004<br />

(Beschluss-Nr. 177/10/04) folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> erhebt eine Gebühr für die Benutzung von<br />

Räumlichkeiten im Ortsteil Bar<strong>den</strong>itz in folgen<strong>der</strong> öffentlicher Einrichtung:<br />

Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong><br />

In <strong>der</strong> Gasse 1<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist, wer die unter § 1 aufgeführten Räumlichkeiten<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung benutzt.<br />

§ 3<br />

Entstehung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

(1)Die Gebührenpflicht entsteht mit <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Räumlichkeiten.<br />

(2)Sie wird fällig mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages.<br />

(3)Bei Nichtinanspruchnahme <strong>der</strong> Räumlichkeiten wird die Gebühr ebenfalls<br />

in ungekürzter Höhe fällig, es sei <strong>den</strong>n, dass 3 Tage vorher eine<br />

Abmeldung erfolgte.<br />

§ 4<br />

Gebührensätze<br />

(1)Folgende Gebühren sind für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es<br />

zu entrichten:<br />

- für private Veranstaltungen/Feierlichkeiten 50,00 EUR/Tag<br />

- für Versammlungen/Veranstaltungen von nicht<br />

ortsteilansässigen Vereinen, Verbän<strong>den</strong> <strong>und</strong> Parteien 10,00 EUR/<br />

St<strong>und</strong>e<br />

- Nutzung für gewerbliche Veranstaltungen<br />

eine P<strong>aus</strong>chale von 140,00 EUR/Tag<br />

(2)Tisch- <strong>und</strong> Handtücher wer<strong>den</strong> vom Antragsteller selbst gestellt o<strong>der</strong><br />

können von <strong>der</strong> Gemeinde <strong>aus</strong>geliehen wer<strong>den</strong>.<br />

(3)Die Reinigung <strong>der</strong> Wäsche erfolgt auf Kosten des Benutzers.<br />

§ 5<br />

Ausnahmeregelung<br />

(1)Veranstaltungen, die in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

bzw. des Ortsteiles Bar<strong>den</strong>itz liegen, sind von <strong>der</strong> Zahlung einer<br />

Benutzungsgebühr <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Die ortsteilansässigen Vereine <strong>und</strong> Organisationen bekommen die<br />

Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

(2)Begründete Anträge zur Ermäßigung sind an das Hauptamt zu stellen.<br />

Die Entscheidung über eine Gewährung <strong>der</strong> Ermäßigung trifft<br />

das für die Räumlichkeiten zuständige Fachamt in Abstimmung <strong>und</strong> im<br />

Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister des Ortsteiles Bar<strong>den</strong>itz.<br />

§ 6<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es<br />

in Bar<strong>den</strong>itz vom 19.09.2002 außer Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Brachwitz in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 5 <strong>und</strong> 35 Abs. 2 Nr. 10 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das<br />

Land Bran<strong>den</strong>burg (Gemeindeordnung - GO-) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I, S. 154) in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 6 Kommunalabgabengesetz für das<br />

Land Bran<strong>den</strong>burg (KAG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 31.<br />

März 2004 (GVBl. I S.174) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Treuenbrietzen</strong> in ihrer Sitzung am<br />

20.12.2004 (Beschluss-Nr: 178/10/04) folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> erhebt eine Gebühr für die Benutzung des<br />

Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es im Ortsteil Brachwitz.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist, wer die unter § 1 aufgeführten Räumlichkeiten<br />

in öffentlichen Einrichtungen benutzt.<br />

§ 3<br />

Entstehung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

(1)Die Gebührenpflicht für die Nutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es<br />

entsteht mit <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Räumlichkeiten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> - Hauptamt.<br />

(2)Sie wird fällig mit dem Abschluss des Benutzungsvertrages für das<br />

Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>.<br />

(3) Bei Nichtinanspruchnahme <strong>der</strong> Räumlichkeiten wird die Gebühr ebenfalls<br />

in ungekürzter Höhe fällig, es sei <strong>den</strong>n, dass 3 Tage vorher eine<br />

Abmeldung erfolgte.<br />

§ 4<br />

Gebührensätze für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es<br />

(1)Folgende Gebühren sind für die Benutzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong>es<br />

zu entrichten:<br />

- für Veranstaltungen/Feierlichkeiten (nicht ortsteilansässiger<br />

Vereine, Verbände <strong>und</strong> sonstiger Gruppen) 75,- EUR/Tag<br />

- für private Familienfeierlichkeiten<br />

ortsteilansässiger Familie 50,- EUR/Tag<br />

- für private Familienfeierlichkeiten<br />

nicht ortsteilansässiger Familie 75,- EUR/Tag<br />

- für Versammlungen von nicht ortsteilansässigen<br />

Vereinen, Verbän<strong>den</strong> <strong>und</strong> Parteien 10,- EUR/St<strong>und</strong>e<br />

- Nutzung für gewerbliche Veranstaltungen<br />

eine P<strong>aus</strong>chale von 140,- EUR/Tag<br />

(2)Tisch- <strong>und</strong> Handtücher wer<strong>den</strong> vom Benutzer selbst gestellt.<br />

(3) Nach Benutzung sind die Räume im sauberen Zustand zu übergeben.


Nr. 01/05 - 6 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

§ 5<br />

Ausnahmeregelung<br />

(1)Veranstaltungen, die in <strong>der</strong> Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

bzw. des Ortsteiles Brachwitz liegen, sind von <strong>der</strong> Zahlung einer<br />

Benutzungsgebühr <strong>aus</strong>geschlossen. Der Jugendklub <strong>und</strong> die ortsansässigen<br />

Vereine <strong>und</strong> Gruppen bekommen die Räumlichkeiten kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

(2)Begründete Anträge zur Ermäßigung o<strong>der</strong> gegebenenfalls auf Erlass<br />

sind an das Hauptamt zu stellen. Die Entscheidung über eine Gewährung<br />

<strong>der</strong> Ermäßigung trifft das für die Räumlichkeiten zuständige<br />

Fachamt in Abstimmung <strong>und</strong> im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister<br />

des Ortsteiles Brachwitz.<br />

§ 6<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong><br />

Benutzungsordnung für das Gemeindeh<strong>aus</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde Brachwitz<br />

vom 17.09.1998 geän<strong>der</strong>t durch die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Benutzungsordnung<br />

für das Gemeindeh<strong>aus</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde Brachwitz vom<br />

08.12.2000 außer Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 5 <strong>und</strong> §§ 35 Abs. 2 Ziff. 10 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für<br />

das Land Bran<strong>den</strong>burg – GO – vom 10.10.2001 (GVBl. I S.154) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.03.2004 ( GVBl. I S. 59)<br />

<strong>und</strong> des Vergnügungssteuergesetzes für das Land Bran<strong>den</strong>burg vom<br />

vom 27.06.1991 (GVBl. I S. 205) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 287) hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> am 20.12.2004 (Beschluss-Nr. 179/<br />

10/04) folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Steuersätze<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Regelungsmöglichkeiten gemäß § 20 des<br />

Vergnügungssteuergesetzes wer<strong>den</strong> die Steuersätze wie folgt festgesetzt:<br />

1. Die Steuer des § 14 (2) beträgt in <strong>den</strong> Fällen des § 2 Nr. 4 Buchst. a<br />

abweichend vom VergnügStG für<br />

Apparate mit Gewinnmöglichkeit 138,00 EUR<br />

sonstige Apparate 30,00 EUR<br />

je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalen<strong>der</strong>monat<br />

2. Die Steuer des § 14 (3) beträgt in <strong>den</strong> Fällen des § 2 Nr. 4 Buchst. b<br />

abweichend vom VergnügStG für<br />

Apparate mit Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR<br />

sonstige Apparate 21,00 EUR<br />

je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalen<strong>der</strong>monat<br />

3. Die Steuer des § 14 (4) beträgt für Apparate, mit <strong>den</strong>en Gewalttätigkeit<br />

gegen Menschen dargestellt wird o<strong>der</strong> die eine Verherrlichung<br />

o<strong>der</strong> Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben<br />

je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalen<strong>der</strong>monat 409,00 EUR<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten/Außer-Kaft-Treten<br />

(1) Die Vergnügungssteuersatzung tritt ab 01. Januar 2005 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:<br />

a) Die Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> vom<br />

26.02.1996 <strong>und</strong> die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 13.12.1999.<br />

b) Die Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Gemeinde Dietersdorf vom<br />

26.09.1997 <strong>und</strong> die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Dietersdorf vom 31.03.2000<br />

c) Die Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Gemeinde Niebelhorst vom<br />

26.06.1997 <strong>und</strong> die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Niebelhorst vom 23.02.2000.<br />

d) Die Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Gemeinde Rietz vom<br />

07.08.1997 <strong>und</strong> die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Rietz vom 15.12.1999.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 26 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 <strong>und</strong> des § 30 des Gesetzes über<br />

Aufbau <strong>und</strong> Befugnisse <strong>der</strong> Ordnungsbehör<strong>den</strong> - Ordnungsbehör<strong>den</strong>gesetz<br />

(OBG) - in <strong>der</strong> gelten<strong>den</strong> Fassung, wird von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

in <strong>der</strong> Sitzung am 20.12. 2004 (Beschluss-Nr. 180/10/04) für<br />

das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> folgende Verordnung erlassen.<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Verordnung findet für alle öffentlichen Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> einschließlich <strong>der</strong> Orts- <strong>und</strong> Gemeindeteile<br />

Anwendung.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht<br />

auf die Eigentumsverhältnisse insbeson<strong>der</strong>e alle <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

zur Nutzung <strong>und</strong> zur Verfügung stehen<strong>den</strong> o<strong>der</strong> bestimmungsgemäß<br />

zugänglichen<br />

1. Grün-, Erholungs-, Spiel- <strong>und</strong> Sportflächen, Waldungen, Gärten, Friedhöfe<br />

sowie die Ufer <strong>und</strong> Böschungen von Gewässern,<br />

2. Ruhebänke, Toiletten-, Kin<strong>der</strong>spiel-, Fernsprech-, Wetterschutz- <strong>und</strong><br />

ähnliche Einrichtungen,<br />

3. Denkmäler <strong>und</strong> unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstgegenstände,<br />

Standbil<strong>der</strong>, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-,<br />

Versorgungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz<strong>und</strong><br />

B<strong>aus</strong>telleneinrichtungen sowie Verkehrsschil<strong>der</strong>, Hinweiszeichen<br />

<strong>und</strong> Lichtzeichenanlagen.<br />

4. Rabattenbereiche, Verkehrsinseln, Böschungen, Seiten-, Rand- <strong>und</strong><br />

Sicherheitsstreifen von Straßen, Gräben, Plätzen, sonstige Verkehrsflächen<br />

§ 3<br />

Benutzung <strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong> allgemeine Verhaltenspflicht<br />

(1) In Anlagen hat sich je<strong>der</strong> so zu verhalten, dass an<strong>der</strong>e nicht gefährdet,<br />

geschädigt o<strong>der</strong> mehr als nach <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong> unvermeidbar in<br />

ihrer bestimmungsmäßigen Benutzung behin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.<br />

(2) Die Anlagen sind schonend zu behandeln, sie dürfen nur gemäß ihrer<br />

Zweckbestimmung <strong>und</strong> bei fehlen<strong>der</strong> Zweckbestimmung in <strong>der</strong> üblichen<br />

Weise genutzt wer<strong>den</strong>. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen<br />

auf Hinweistafeln sind zu beachten.<br />

(3) Die Absätze 1 <strong>und</strong> 2 fin<strong>den</strong> nur insoweit Anwendung, als die darin<br />

enthaltenen Verhaltenspflichten <strong>und</strong> Benutzungsgebote nicht <strong>der</strong> Regelung<br />

des Verkehrs im Sinne <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung in Anlagen<br />

dienen. Insoweit ist § 1 Abs. 2 StVO einschlägig.<br />

(4) Das Abstellen von Gegenstän<strong>den</strong> <strong>und</strong> das Lagern von Materialien,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf Grünflächen sind unzulässig, soweit es sich nicht<br />

um eine Son<strong>der</strong>nutzung im Sinne straßenrechtlicher Bestimmungen<br />

handelt.<br />

§ 4<br />

Schutz <strong>der</strong> Verkehrsflächen <strong>und</strong> Anlagen<br />

Es ist in Anlagen nicht gestattet:<br />

1. unbefugt Sträucher <strong>und</strong> Pflanzen <strong>aus</strong> dem Bo<strong>den</strong> zu entfernen, zu<br />

beschädigen o<strong>der</strong> Teile davon abzuschnei<strong>den</strong>, abzubrechen, umzuknicken<br />

o<strong>der</strong> sonst wie zu verän<strong>der</strong>n<br />

2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen,<br />

Straßen- <strong>und</strong> Hinweisschil<strong>der</strong> <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Einrichtungen zu entfernen,<br />

zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s als bestimmungsgemäß zu nutzen<br />

3. zu übernachten<br />

4. Gegenstände, wie zum Beispiel Altklei<strong>der</strong>container, Verkaufsstände,


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 7 - Nr. 01/05<br />

Werbeanlagen o<strong>der</strong> Materialien zu lagern o<strong>der</strong> zu sammeln<br />

5. Sperrvorrichtungen <strong>und</strong> Beleuchtungen zur Sicherung <strong>der</strong> im § 2<br />

genannten Flächen <strong>und</strong> Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen<br />

o<strong>der</strong> zu verän<strong>der</strong>n sowie Sperrvorrichtungen zu überwin<strong>den</strong><br />

6. öffentlich zugängliche vereiste Gewässer zu betreten, das Betreten<br />

erfolgt auf eigene Gefahr<br />

§ 5<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

(1) In <strong>den</strong> Anlagen <strong>und</strong> Verkehrsflächen ist die Ausübung gewerblicher<br />

Betätigung vor öffentlichen Gebäu<strong>den</strong>, insbeson<strong>der</strong>e vor Kirchen,<br />

Schulen, Kin<strong>der</strong>einrichtungen <strong>und</strong> Friedhöfen nicht gestattet, die einer<br />

Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO bedürfen. Die im Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

gelten<strong>den</strong> straßenrechtlichen Vorschriften bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

(2) Es ist weiter nicht gestattet, die Wege in <strong>den</strong> Anlagen nach § 2 Punkt<br />

1 <strong>und</strong> 4 mit an<strong>der</strong>en Fahrzeugen als Kin<strong>der</strong>wagen, Kin<strong>der</strong>fahrzeugen,<br />

Fahrradfahrer unter gebühren<strong>der</strong> Vorsicht <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen<br />

zu befahren.<br />

§ 6<br />

Verunreinigungsverbot<br />

(1) Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen <strong>und</strong> Anlagen ist untersagt.<br />

Unzulässig ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

1.neben <strong>den</strong> Anlagen <strong>und</strong> Verkehrsflächen, öffentliche Gebäude,<br />

Denkmäler, Bedürfnisanstalten, öffentliche Anschlagsäulen o<strong>der</strong> -<br />

tafeln, Straßen-, H<strong>aus</strong>nummern- <strong>und</strong> Verkehrsschil<strong>der</strong> sowie an<strong>der</strong>e<br />

öffentliche Einrichtungen zu verunreinigen, zu bemalen, zu<br />

beschriften o<strong>der</strong> zu behängen<br />

2.das Wegwerfen <strong>und</strong> Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten,<br />

Papier, Glas, Konservendosen o<strong>der</strong> sonstiger Verpackungsmaterialien<br />

sowie von scharfkantigen, spitzen, gleitfähigen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />

gefährlichen Gegenstän<strong>den</strong><br />

3.Schmutz- <strong>und</strong> Abwässer <strong>aus</strong>zuschütten, Abfallstoffe <strong>und</strong> Unkraut<br />

abzulagern,<br />

4.das Ablassen <strong>und</strong> die Einleitung von Säure, Öl, Benzin, Benzol o<strong>der</strong><br />

sonstigen flüssigen <strong>und</strong> schlammigen Stoffen<br />

(2) Hat jemand öffentliche Anlagen - auch in Ausübung eines Rechts<br />

o<strong>der</strong> einer Befugnis - verunreinigt o<strong>der</strong> verunreinigen lassen, so<br />

muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e haben diejenigen, die Waren zum sofortigen Verzehr<br />

anbieten, Abfallbehälter aufzustellen <strong>und</strong> darüber hin<strong>aus</strong> in einem<br />

Umkreis von 10 m die Rückstände einzusammeln.<br />

(3) Die Absätze 1 <strong>und</strong> 2 fin<strong>den</strong> nur Anwendung, soweit durch die Verunreinigung<br />

nicht <strong>der</strong> öffentliche Verkehr erschwert wird <strong>und</strong> somit §<br />

32 StVO nicht anwendbar ist.<br />

§ 7<br />

Reinigen von Kraftfahrzeugen<br />

Das Reinigen <strong>und</strong> Waschen von Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Gegenstän<strong>den</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e das Reinigen o<strong>der</strong> Absprühen von Motoren, <strong>der</strong><br />

Unterseíte von Kraftfahrzeugen o<strong>der</strong> sonstiger öliger Gegenstände sowie<br />

die Vornahme eines Ölwechsels ist auf Verkehrsflächen <strong>und</strong> in<br />

Anlagen verboten.<br />

§ 8<br />

Wohnwagen, Zelte <strong>und</strong> Verkaufswagen<br />

(1) Das Ab- <strong>und</strong> Aufstellen von Wohnwagen, Zelten <strong>und</strong> Verkaufswagen<br />

in <strong>den</strong> Anlagen ist verboten.<br />

(2) Ausnahmen können in Einzelfällen gestattet wer<strong>den</strong>, wenn dies dem<br />

öffentlichen Interesse, z.B. zur Deckung des Freizeitbedarfs <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

dient.<br />

§ 9<br />

Tierhaltung<br />

(1) H<strong>und</strong>e sind im Bereich <strong>der</strong> Anlagen an <strong>der</strong> Leine zu führen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

ist darauf zu achten, dass Rasen- <strong>und</strong> Pflanzenanlagen von<br />

H<strong>und</strong>en nicht betreten wer<strong>den</strong>.<br />

(2) Die Eigentümer bzw. die mit <strong>der</strong> Beaufsichtigung von Tieren betrauten<br />

Personen sind dafür verantwortlich, dass die Tiere nicht die<br />

Verkehrsflächen <strong>und</strong> Anlagen verunreinigen.<br />

Verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich von <strong>den</strong> Tierhaltern<br />

o<strong>der</strong> Aufsichtspersonen zu beseitigen.<br />

§ 10<br />

Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />

(1) Kin<strong>der</strong>spielplätze dienen nur dem Aufenthalt von Kin<strong>der</strong>n bis zum<br />

Alter von vierzehn Jahren, soweit nicht durch Hinweisschil<strong>der</strong> eine<br />

an<strong>der</strong>e Altersgrenze festgelegt ist. Außer ihnen dürfen dort nur Erziehungsberechtigte<br />

<strong>und</strong> Aufsichtspersonen anwesen<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> verweilen.<br />

Die Benutzung <strong>der</strong> Plätze geschieht auf eigene Gefahr.<br />

(2) Fußballspielen auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen ist verboten, es sei <strong>den</strong>n, dass<br />

hierfür beson<strong>der</strong>e Flächen <strong>aus</strong>gewiesen sind.<br />

(3) Der Aufenthalt auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch<br />

<strong>der</strong> Dunkelheit erlaubt. Es sei <strong>den</strong>n, es bestehen an<strong>der</strong>e Einschränkungen.<br />

(4) Auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

§ 11<br />

Schutzvorkehrungen<br />

(1) In <strong>den</strong> Anlagen nach § 2 besteht keine Räum- <strong>und</strong> Streupflicht im Zuge<br />

des Winterdienstes.<br />

(2) Das Betreten <strong>der</strong> Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Scha<strong>den</strong>sansprüche<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> können nicht geltend gemacht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

(3) Die öffentlichen Grün- <strong>und</strong> Parkanlagen sind mittels Hinweistafeln<br />

<strong>aus</strong>zuschil<strong>der</strong>n.<br />

§ 12<br />

Erlaubnisse, Ausnahmen<br />

Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> kann auf Antrag Ausnahmen<br />

von <strong>den</strong> Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn die<br />

Interessen des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten<br />

öffentlichen <strong>und</strong> privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig<br />

überwiegen.<br />

§ 13<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />

1. die allgemeine Verhaltenspflicht gemäß § 3 <strong>der</strong> Verordnung<br />

2. die Schutzpflichten hinsichtlich <strong>der</strong> Verkehrsflächen <strong>und</strong> Anlagen<br />

gemäß § 4 <strong>der</strong> Verordnung<br />

3. die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 5 <strong>der</strong> Verordnung<br />

4. das Verunreinigungsverbot gemäß § 6 <strong>der</strong> Verordnung<br />

5. das Reinigungsverbot von Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Gegenstän<strong>den</strong><br />

gemäß § 7 <strong>der</strong> Verordnung<br />

6. das Ab- <strong>und</strong> Aufstellverbot von Verkaufs-, Wohnwagen <strong>und</strong> Zelten<br />

gemäß § 8 <strong>der</strong> Verordnung<br />

7. das Gefährdungs- <strong>und</strong> Verunreinigungsverbot durch Tiere gemäß<br />

§ 9 <strong>der</strong> Verordnung<br />

8. auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen Tiere mitführt<br />

9. das Verbot des Fußballspiels auf <strong>den</strong> Kin<strong>der</strong>spielplätzen gemäß §<br />

10 <strong>der</strong> Verordnung, soweit Kin<strong>der</strong>n über 14 Jahren bzw. Erziehungsberechtigten<br />

<strong>und</strong> Aufsichtspersonen <strong>der</strong> Aufenthalt auf diesen<br />

Kin<strong>der</strong>spielplätzen erlaubt ist<br />

10. die Schutzvorkehrungspflicht gemäß § 11 <strong>der</strong> Verordnung, verletzt.<br />

(2) Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung können mit Geldbuße<br />

nach <strong>den</strong> Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

(OWiG) vom 2. Mai 1968 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gelten<strong>den</strong> Fassung<br />

geahndet wer<strong>den</strong>, soweit sie nicht nach B<strong>und</strong>es- o<strong>der</strong> Landesrecht<br />

mit Strafen o<strong>der</strong> Geldbußen bedroht sind.<br />

§ 14<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister


Nr. 01/05 - 8 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Bußgeldkatalog<br />

zu § 13 <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Garten- <strong>und</strong> Grünanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Zur Durchsetzung <strong>der</strong> genannten Verordnung ist es erfor<strong>der</strong>lich, Regel<strong>und</strong><br />

Rahmensätze zu verabschie<strong>den</strong>.<br />

Folgende Tatbestände müssen bei <strong>der</strong> Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

1. Wer<strong>den</strong> durch mehrere rechtlich selbstständige Handlungen mehrere<br />

Ordnungswidrigkeiten begangen, so wird für jede eine Geldbuße<br />

festgesetzt.<br />

2. Wird eine ordnungswidrige Handlung trotz erfolgter Ahndung weiter<br />

fortgesetzt bzw. vorgenommen o<strong>der</strong> Handlungen wie<strong>der</strong>holt unterlassen,<br />

ist bei <strong>der</strong> Bemessung je<strong>der</strong> weiteren Handlung von Rahmen<strong>und</strong><br />

Regelsätzen <strong>aus</strong>zugehen, jedoch unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>holbarkeit um 50 % des Regelbußgeldes zu erhöhen. Bei <strong>der</strong><br />

Betrachtung ist <strong>der</strong> zeitliche <strong>und</strong> räumliche Zusammenhang zum<br />

Gr<strong>und</strong>tatbestand zu betrachten.<br />

lfd.Nr. Verstoß Bußgeld<br />

in EUR<br />

§ 3 Benutzung <strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong> allgemeine Verhaltenspflicht<br />

01. die Benutzung nicht <strong>den</strong> Bestimmungen entspricht 50,00<br />

02. Lagerung von Material auf Grünflächen 50,00<br />

§ 4 Schutz von Verkehrsflächen <strong>und</strong> Anlagen<br />

03. unbefugt Sträucher <strong>und</strong> Pflanzen entfernt o<strong>der</strong> beschädigt wer<strong>den</strong> 50,00<br />

04. Bänke, Tische, VKZ, sonst. Gegenstände entfernt, verstellt, beschmutzt, bemalt<br />

o<strong>der</strong> besprüht wer<strong>den</strong> 100,00<br />

05. Übernachtung in Grünanlagen 15,00<br />

06. Beleuchtungen <strong>und</strong> Sperrvorrichtungen beseitigt, beschädigt o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> 50,00<br />

§ 5 Nutzungsbeschränkungen<br />

07. Befahren <strong>der</strong> Parkanlagen mit Fahrzeugen jeglicher Art <strong>aus</strong>genommen<br />

Kin<strong>der</strong>wagen, Kin<strong>der</strong>fahrzeuge, Fahrrä<strong>der</strong> <strong>und</strong> Krankenfahrstühle 20,00<br />

§ 6 Verunreinigungsverbot<br />

08. Anlagen <strong>und</strong> Verkehrsflächen, öffentliche Gebäude, Denkmäler, Bedürfnisanstalten,<br />

öffentliche Anschlagsäulen o<strong>der</strong> –tafeln, Straßen-, H<strong>aus</strong>nummern<strong>und</strong><br />

Verkehrsschil<strong>der</strong> sowie an<strong>der</strong>e öffentliche Einrichtungen zu verunreinigen,<br />

zu bemalen, zu beschriften o<strong>der</strong> zu behängen 100,00<br />

09. unterlassene Säuberung, Schmutz- <strong>und</strong> Abwasser <strong>aus</strong>zuschütten, Ausbringen<br />

von gefährlichen Stoffen, Nichtaufstellen von Abfallbehältern, Nichteinsammeln<br />

von Speise- <strong>und</strong> Getränkeresten 30,00<br />

10. H<strong>aus</strong>müll bzw. gewerbliche Abfälle in Papierkörbe entsorgen 20,00<br />

§ 7 Reinigung <strong>und</strong> Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

11. Fahrzeuge auf öffentl. Verkehrsflächen wäscht bzw. reinigt 30,00<br />

§ 8 Wohnwagen, Zelte <strong>und</strong> Verkaufswagen<br />

12. Abstellen <strong>und</strong> Aufstellen von Wohnwagen, Zelten <strong>und</strong> Verkaufswagen 30,00<br />

§ 9 Tierhaltung<br />

13. Verunreinigungen o<strong>der</strong> Beschädigungen durch Tiere 20,00<br />

14. Mitführen von H<strong>und</strong>en ohne Leine/Maulkorb 10,00<br />

15. H<strong>und</strong>e außerhalb des Gr<strong>und</strong>stücks ohne Aufsichtsperson 30,00<br />

§ 10 Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />

16. Mitführen von H<strong>und</strong>en auf Spielplätzen 20,00<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung,<br />

Anbringung <strong>und</strong> Gestaltung von H<strong>aus</strong>nummern<br />

(H<strong>aus</strong>nummernverordnung)<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 20.12.2004<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 26 Abs.1 des Gesetzes über Aufbau <strong>und</strong> Befugnisse<br />

<strong>der</strong> Ordnungsbehör<strong>den</strong> (Ordnungsbehör<strong>den</strong>gesetz - OBG) in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 289), erlässt die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich, Zweck<br />

(1) Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> einschließlich <strong>der</strong> Ortsteile <strong>und</strong> Gemeindeteile.<br />

(2) Diese Ordnungsbehördliche Verordnung dient <strong>der</strong> einheitlichen Vergabe<br />

von H<strong>aus</strong>nummern an Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsgr<strong>und</strong>stücken, zur<br />

Wahrung <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit sowie <strong>der</strong> Ge-<br />

währleistung <strong>der</strong> rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste<br />

<strong>und</strong> Feuerwehr.<br />

§ 2<br />

Vergabe <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummern<br />

(1) Jedes Gebäudegr<strong>und</strong>stück erhält in <strong>der</strong> Regel eine H<strong>aus</strong>nummer. Bei<br />

Häusern mit mehreren Eingängen bzw. Treppenhäusern, zwischen<br />

<strong>den</strong>en keine allgemein zugängliche Verbindung besteht, erhält je<strong>der</strong><br />

Eingang eine geson<strong>der</strong>te H<strong>aus</strong>nummer. Bil<strong>den</strong> mehrere Gebäude eine<br />

wirtschaftliche Einheit, erhalten sie eine gemeinsame H<strong>aus</strong>nummer.<br />

Von mehreren auf einem Gr<strong>und</strong>stück errichteten Gebäu<strong>den</strong> kann<br />

jedes wirtschaftlich selbstständige Gebäude eine eigene H<strong>aus</strong>nummer<br />

erhalten.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Vergabe einer H<strong>aus</strong>nummer besteht nicht.<br />

(2) Für neu errichtete Gebäude in Baulücken, bzw. in zweiter Reihe<br />

liegend, wer<strong>den</strong> im Bedarfsfall bestehende H<strong>aus</strong>nummern mit zusätzlichen<br />

alphabetischen Kleinbuchstaben vergeben.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> – Bauamt - teilt die H<strong>aus</strong>nummer zu. Die<br />

festgesetzten H<strong>aus</strong>nummern wer<strong>den</strong> dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

auf Antrag schriftlich mitgeteilt. Bestehen für bereits bebaute Gr<strong>und</strong>stücke,<br />

die unter diese Verordnung fallen, keine H<strong>aus</strong>nummern, erfolgt<br />

die Festsetzung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

§ 3<br />

Pflichten des Eigentümers<br />

Der Eigentümer des Gebäudes, für welches die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

eine H<strong>aus</strong>nummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die H<strong>aus</strong>nummer innerhalb<br />

von 4 Wochen nach Erhalt <strong>der</strong> Mitteilung, bei Neubauten spätestens<br />

bis zum Bezug des Gebäudes, gemäß § 2 Abs.3 auf seine Kosten zu<br />

beschaffen <strong>und</strong> entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen dieser Verordnung<br />

<strong>und</strong> etwaigen weiteren Auflagen ordnungsgemäß anzubringen <strong>und</strong> zu<br />

unterhalten.<br />

§ 4<br />

Anbringen <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummern<br />

(1) Die H<strong>aus</strong>nummer muss am Gebäude so angebracht wer<strong>den</strong>, dass diese<br />

vom öffentlichen Raum (Straße/Gehweg) je<strong>der</strong>zeit gut einsehbar ist.<br />

(2) Liegen Gebäude vom öffentlichen Straßenraum soweit entfernt, dass<br />

die Einsicht auf die H<strong>aus</strong>nummer nicht mehr bzw. nur bedingt möglich<br />

ist, so ist die H<strong>aus</strong>nummer an <strong>der</strong> Einzäunung bzw. unmittelbar in<br />

Nähe des vorhan<strong>den</strong>en Zuganges zur öffentlichen Straße/Gehweg<br />

nach <strong>den</strong> Bestimmungen des § 5 anzubringen.<br />

(3) Aus Grün<strong>den</strong> <strong>der</strong> Übersichtlichkeit sind für Häuserblöcke o<strong>der</strong> H<strong>aus</strong>gruppen<br />

zusätzlich zu <strong>den</strong> einzelnen Nummern an sichtbarer Stelle<br />

die H<strong>aus</strong>nummern zusammengefasst anzubringen.<br />

(4) Es kann eine an<strong>der</strong>e Art <strong>der</strong> Anbringung zugelassen o<strong>der</strong> angeordnet<br />

wer<strong>den</strong>, wenn dies in beson<strong>der</strong>en Fällen, insbeson<strong>der</strong>e zur besseren<br />

Sichtbarkeit <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummer geboten ist.<br />

§ 5<br />

Gestaltungsvorschrift<br />

(1) Für die H<strong>aus</strong>nummern können unter an<strong>der</strong>en folgende Schil<strong>der</strong> verwendet<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

a) weiße Ziffern auf dunklem Untergr<strong>und</strong>, schwarze Ziffern auf<br />

hellem Untergr<strong>und</strong><br />

b) H<strong>aus</strong>nummernleuchten<br />

c) reflektierende Schil<strong>der</strong><br />

d) Keramik- o<strong>der</strong> Metallziffern<br />

Nicht gestattet sind Schil<strong>der</strong> <strong>aus</strong> Papier, Pappe <strong>und</strong> sonst leicht<br />

verwitterndem Material. Auch das direkte Anbringen <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummer<br />

mittels Farbe auf die H<strong>aus</strong>wand, Türen <strong>und</strong> Toren ist nicht gestattet.<br />

Die H<strong>aus</strong>nummer muss von <strong>der</strong> Straße <strong>aus</strong> erkennbar <strong>und</strong> gut lesbar<br />

sein. Für die Zahlen wird eine Mindesthöhe von 70 mm <strong>und</strong> für Buchstaben<br />

eine Mindesthöhe von 50 mm vorgeschrieben.<br />

(2) Die Lesbarkeit <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummer ist durch <strong>den</strong> Eigentümer insbeson<strong>der</strong>e<br />

in <strong>den</strong> Abend- <strong>und</strong> Nachtst<strong>und</strong>en zu gewährleisten.<br />

§ 6<br />

Än<strong>der</strong>ung von H<strong>aus</strong>nummern<br />

Bei notwendigen Erneuerungen <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>nummer tritt an die Stelle <strong>der</strong><br />

Festsetzung nach § 2 Abs.3 Satz 3 die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> an <strong>den</strong><br />

Eigentümer, die H<strong>aus</strong>nummer zu erneuern. Im Übrigen fin<strong>den</strong> die §§ 2 bis<br />

6 entsprechende Anwendung.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 9 - Nr. 01/05<br />

§ 7<br />

Ausnahmen<br />

Auf schriftlichen Antrag kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> Ausnahmen von<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.<br />

Im Sanierungsgebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> sind zusätzlich die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Gestaltungssatzung zu berücksichtigen.<br />

§ 8<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehör<strong>den</strong>gesetzes<br />

(OBG) handelt, wer:<br />

1. vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig entgegen § 3 sein H<strong>aus</strong> nicht auf eigene<br />

Kosten mit <strong>der</strong> dem Gr<strong>und</strong>stück von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

zugeteilten H<strong>aus</strong>nummer versieht,<br />

2. die H<strong>aus</strong>nummer entgegen <strong>den</strong> Bestimmungen in § 5 anbringt o<strong>der</strong><br />

3. die H<strong>aus</strong>nummer nicht gemäß § 6 von <strong>der</strong> Straße <strong>aus</strong> erkennbar<br />

<strong>und</strong> lesbar anbringt.<br />

(2) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung <strong>und</strong> Ahndung<br />

<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist nach § 51 Abs. 2<br />

Nr. 3 OBG die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

§ 9<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag<br />

ihrer Verkündung in Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über <strong>den</strong> Schutz vor<br />

Lärm in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> (Lärmschutzverordnung)<br />

vom 20.12.2004<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 26 Abs. 1 des Gesetzes über <strong>den</strong> Aufbau <strong>und</strong> Befugnisse<br />

<strong>der</strong> Ordnungsbehör<strong>den</strong> (Ordnungsbehör<strong>den</strong>gesetz-OBG) in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 29.Juni 2004 (GVBl. I S.289) <strong>und</strong> §§ 10,11<br />

<strong>und</strong> 12 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

22. Juli 1999 (GVBl. I S. 386), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 7 Nr. 6 des<br />

Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> als Ordnungsbehörde folgende<br />

Verordnung:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> einschließlich <strong>der</strong> Ortsteile <strong>und</strong> Gemeindeteile.<br />

§ 2<br />

Ruhestörende H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Gartenarbeiten<br />

(1) Ruhestörende H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Gartenarbeiten sind an Werktagen von<br />

22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht zulässig. Die Bestimmungen des Gesetzes<br />

über <strong>den</strong> Schutz <strong>der</strong> Sonn- <strong>und</strong> Feiertage sowie <strong>der</strong> 32. Verordnung<br />

zur Durchführung des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes bleiben<br />

unberührt.<br />

(2) Ruhestörende H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Gartenarbeiten sind alle üblicherweise im<br />

H<strong>aus</strong>halt <strong>und</strong> Garten anfallen<strong>den</strong> lärmerzeugen<strong>den</strong> Arbeiten, die geeignet<br />

sind, die Ruhe An<strong>der</strong>er zu stören. Das sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

Arbeiten, bei <strong>den</strong>en motorbetriebene Geräte wie Bohrer, Schleifmaschinen,<br />

Kreis- <strong>und</strong> Motorsägen, Bo<strong>den</strong>fräsen, Laubsauger o<strong>der</strong><br />

Laubbläser, Rasenmäher o<strong>der</strong> Heckenscheren verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Arbeiten ohne solche Geräte wie Hämmern, Hacken <strong>und</strong> das Ausklopfen<br />

von Gegenstän<strong>den</strong> aller Art gehören dazu.<br />

(3) § 2 Absatz 1 <strong>und</strong> 2 gelten nicht für Ernte- <strong>und</strong> Bestellungsarbeiten<br />

zwischen 5.00 Uhr <strong>und</strong> 6.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong><br />

23.00 Uhr.<br />

§ 3<br />

Musikinstrumente, Tonübertragungsgeräte,<br />

Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte<br />

Auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen <strong>und</strong> öffentlichen Anlagen sowie<br />

in <strong>der</strong> freien Natur dürfen Tonübertragungsgeräte o<strong>der</strong><br />

Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte sowie Musikinstrumente nicht benutzt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn An<strong>der</strong>e dadurch gestört <strong>und</strong> die natürliche Umwelt beeinträchtigt<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Außerhalb dieser Orte ist <strong>der</strong>en Benutzung nur zulässig, wenn An<strong>der</strong>e,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr, nicht unzumutbar<br />

gestört wer<strong>den</strong>.<br />

§ 4<br />

H<strong>aus</strong>tierhaltung<br />

(1) Die Halter von Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass die Nachbarschaft<br />

durch <strong>den</strong> von Tieren <strong>aus</strong>gehen<strong>den</strong> Lärm nicht ständig<br />

belästigt wird. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn das Tier entgegen<br />

seines arttypischen Verhaltens ständig Lärm verursacht.<br />

(2) Das Verla<strong>den</strong> von Tieren in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauungen<br />

ist in <strong>der</strong> Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr <strong>und</strong> an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

nicht gestattet.<br />

§ 5<br />

Geräuschvolle Vergnügen im Freien<br />

(1)Geräuschvolle Vergnügen im Freien <strong>und</strong> in nicht geschlossenen Räumen<br />

dürfen nicht vor 8.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> sind spätestens<br />

um 22.00 Uhr zu been<strong>den</strong>. Die Bestimmungen des Gesetzes<br />

über <strong>den</strong> Schutz <strong>der</strong> Sonn- <strong>und</strong> Feiertage bleiben unberührt.<br />

(2)Geräuschvolle Vergnügen sind verboten im Umkreis von 100 m von<br />

a. Schulen an Werktagen in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr;<br />

Friedhöfen<br />

b. Krankenhäusern, Alters- <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>heimen <strong>und</strong> ähnlichen Einrichtungen<br />

in c. <strong>der</strong> Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr.<br />

(3)Ausnahmen zur Regelung gemäß § 5 Absatz 1 können zugelassen<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

a. für die Nächte vom 31.12. zum 01.01. bis 6.00 Uhr<br />

b. für Feste in <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Treuenbrietzen</strong> bis 1.00 Uhr<br />

c. für Feste in <strong>den</strong> Wohngebieten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bis 2.00 Uhr<br />

d. für Feste in <strong>den</strong> Orts- <strong>und</strong> Gemeindeteilen bis 2.30 Uhr<br />

e. Abschlussveranstaltungen von Sportfesten bis 2.30 Uhr<br />

Die unter § 5 Absatz 3 a bis e benannten Veranstaltungen sind mindestens<br />

3 Wochen vorher beim Ordnungsamt <strong>Treuenbrietzen</strong> anzuzeigen.<br />

(4)Geräuschvolle Vergnügen sind Veranstaltungen, Darbietungen <strong>und</strong><br />

Vorführungen, die dazu bestimmt <strong>und</strong> geeignet sind, die Besucher zu<br />

unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen o<strong>der</strong> zu entspannen, jedoch<br />

gleichzeitig geeignet sind, die Allgemeinheit o<strong>der</strong> die Nachbarschaft<br />

zu belästigen.<br />

(5)Bei geräuschvollen Vergnügen in geschlossenen Räumen sind in <strong>der</strong><br />

Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr die Fenster <strong>und</strong> ins Freie führende Türen<br />

zu schließen.<br />

§ 6<br />

Ausnahmen<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> kann auf Antrag Ausnahmen für <strong>den</strong> Einzelfall<br />

von <strong>den</strong> Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn ein<br />

Bedürfnis auch unter <strong>der</strong> Berücksichtigung des Schutzes <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft vor Lärm zu erkennen ist. Die Ausnahme<br />

kann unter Bedingungen, Auflagen <strong>und</strong> Wi<strong>der</strong>rufsvorbehalt<br />

bewilligt wer<strong>den</strong>.<br />

(2) Die Ausnahme kann wi<strong>der</strong>rufen wer<strong>den</strong>, wenn nachträglich Tatsachen<br />

eintreten, welche die Versagung rechtfertigen.<br />

§ 7<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />

Bei <strong>der</strong> Zuwi<strong>der</strong>handlung kann mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt<br />

wer<strong>den</strong>, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig:<br />

a. außerhalb <strong>der</strong> in § 2 Abs. 1 festgesetzten Zeiten ruhestörende H<strong>aus</strong><strong>und</strong><br />

Gartenarbeiten <strong>aus</strong>führt,<br />

b. entgegen <strong>der</strong> Vorschrift des § 3 bei <strong>der</strong> Benutzung von<br />

Musikinstrumenten, Tonwie<strong>der</strong>gabegeräten an<strong>der</strong>e unzumutbar stört,<br />

c. entgegen <strong>der</strong> Vorschriften des § 4 H<strong>aus</strong>tiere hält<br />

d. einer Nebenbestimmung, die mit einer Ausnahmegenehmigung (§ 6)<br />

von <strong>den</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 2 bis 3 verb<strong>und</strong>en ist, zuwi<strong>der</strong>handelt.


Nr. 01/05 - 10 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

e. entgegen <strong>der</strong> Vorschrift des § 5 geräuschvolle Vergnügungen durchführt<br />

f. entgegen <strong>der</strong> Vorschriften § 5 Absatz 3 <strong>der</strong> Anzeigepflicht nicht<br />

nachkommt.<br />

§ 8<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 3 Abs. (3), 17,24, 34, 35 Abs. (1) <strong>und</strong> 45 des Gesetzes<br />

über <strong>den</strong> Brandschutz, die Hilfeleistung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Katastrophenschutz<br />

des Landes Bran<strong>den</strong>burg Bran<strong>den</strong>burgisches Brand- <strong>und</strong><br />

Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG- vom 24.Mai 2004 (GVBl.I S. 65),<br />

des §5 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg (Gemeindeordnung-<br />

GO) in <strong>der</strong> Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I<br />

S. 154) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März<br />

2004 (GVBl. I S. 59) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1,2,4 <strong>und</strong> 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Bran<strong>den</strong>burg (KAG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 272)in <strong>der</strong> jetzt gültigen Fassung beschließt<br />

die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> am<br />

20.12. 2004 (Beschluss-Nr.: 184/10/04) folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> unterhält nach § 1 Abs.1 <strong>und</strong> § 3 Abs. 1<br />

BbgBKG zur Gewährleistung vorbeugen<strong>der</strong> <strong>und</strong> abwehren<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

in einem integrierten Hilfeleistungssystem<br />

1. bei Brandgefahren (Brandschutz)<br />

2. bei an<strong>der</strong>en Gefahren in Not- <strong>und</strong> Unglücksfällen (Hilfeleistungen)<br />

3. bei Großscha<strong>den</strong>sereignissen <strong>und</strong> Katastrophen (Katastrophenschutz)<br />

eine <strong>den</strong> örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr<br />

<strong>und</strong> sichert eine angemessene Löschwasserversorgung.<br />

(2) Bei Brän<strong>den</strong> o<strong>der</strong> sonstigen Ereignissen, durch die Menschen, Tiere,<br />

Sachwerte o<strong>der</strong> die Umwelt gefährdet sind, ist unverzüglich die Feuerwehr<br />

über <strong>den</strong> Notruf 112 o<strong>der</strong> die Polizei über <strong>den</strong> Notruf 110 zu<br />

benachrichtigen.<br />

(3) Für Hilfe- <strong>und</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Feuerwehr erhebt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> nach § 45 BbgBKG Kostenersatz nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

folgen<strong>den</strong> Vorschriften.<br />

§ 2<br />

unentgeltliche Leistungen<br />

Die Einsätze <strong>der</strong> Feuerwehren sind im Rahmen ihrer Aufgaben zur Bekämpfung<br />

von Brän<strong>den</strong>, die nicht vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig gelegt bzw.<br />

entstan<strong>den</strong> sind, unentgeltlich.<br />

§ 3<br />

entgeltliche Leistungen<br />

(1) Kostenersatz wird in folgen<strong>den</strong> Fällen erhoben:<br />

1. wenn die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Scha<strong>den</strong> vorsätzlich o<strong>der</strong> grob fahrlässig<br />

herbeigeführt wurde,<br />

2. wenn die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Scha<strong>den</strong> beim Betrieb von Kraft-, Schienen-,<br />

Luft- o<strong>der</strong> Wasserfahrzeugen entstan<strong>den</strong> ist, sowie in sonstigen<br />

Fällen <strong>der</strong> Gefährdungshaftung,<br />

3. wenn die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Scha<strong>den</strong> durch brennbare Flüssigkeiten<br />

im Sinne <strong>der</strong> Betriebssicherheitsverordnung o<strong>der</strong> durch beson<strong>der</strong>s<br />

feuergefährliche Stoffe o<strong>der</strong> gefährliche Güter im Sinne <strong>der</strong><br />

jeweils einschlägigen Gefahrengutverordnung o<strong>der</strong> des<br />

Wasserh<strong>aus</strong>haltsgesetzes entstan<strong>den</strong> ist,<br />

4. für die Sicherstellung <strong>der</strong> Brandsicherheitswache nach §§ 34 <strong>und</strong><br />

35 BbgBKG,<br />

5. für das Bergen <strong>und</strong> Retten von Tieren,<br />

6. für das Beseitigen von Wasser <strong>aus</strong> Gebäu<strong>den</strong>,<br />

7. wenn die Feuerwehren wi<strong>der</strong> besseren Wissens o<strong>der</strong> in grob<br />

fahrlässiger Unkenntnis <strong>der</strong> Tatsache alarmiert wird,<br />

8. wenn durch eine Brandmeldeanlage ein Fehlalarm <strong>aus</strong>gelöst wurde.<br />

(2) In Fällen unbilliger Härte o<strong>der</strong> in beson<strong>der</strong>s öffentlichem Interesse kann<br />

bei begründeten Einzelfällen auf Kostenersatz verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

(3) Bei einer Hilfeleistung nach §3 Abs. 3 BbgBKG hat <strong>der</strong> Aufgabenträger,<br />

dem Hilfe geleistet wurde, auf Antrag die tatsächlich entstan<strong>den</strong>en<br />

Sach- <strong>und</strong> Personalkosten zu erstatten.<br />

(4) Die Kostenerstattungssätze wer<strong>den</strong> für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> in <strong>der</strong> Anlage I festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Tätigwer<strong>den</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

(1) Die Feuerwehr wird in Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen auf behördliche<br />

Anordnung o<strong>der</strong> auf Antrag tätig.<br />

(2) Die Ermittlung <strong>der</strong> Kostenhöhe für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr nach §<br />

3 Absatz 1 dieser Satzung hat auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Bestimmungen<br />

dieser Satzung sowie <strong>der</strong> Kostenerstattungssätze (Bestandteil dieser<br />

Satzung) zu erfolgen.<br />

(3) Bei Einsätzen in <strong>der</strong> Zeit von 16.00 Uhr - 7.00 Uhr wer<strong>den</strong> 15,00 EUR<br />

pro St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Kamerad in Rechnung gestellte Personalkosten nach<br />

§ 3 Absatz 1 dieser Satzung <strong>der</strong> Kameradschaftskasse zugeführt.<br />

Durch die Wehrführung <strong>der</strong> Ortswehren wird hierzu ein geson<strong>der</strong>ter<br />

Antrag gestellt.<br />

Für Kamera<strong>den</strong>, die in dieser Zeit erwerbstätig sind, gilt dies nicht.<br />

§ 5<br />

Zahlungspflicht<br />

(1) Zahlungspflichtige sind<br />

1. beim Einsatz <strong>der</strong> Feuerwehr nach § 3 Absatz 1<br />

(a) <strong>der</strong> Verursacher, <strong>der</strong> die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> vorsätzlich<br />

o<strong>der</strong> grob fahrlässig herbeigeführt hat,<br />

(b)<strong>der</strong> Fahrzeughalter, <strong>der</strong> die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> beim Betrieb<br />

von Kraft-, Schienen-, Luft- o<strong>der</strong> Wasserfahrzeugen herbeigeführt<br />

hat, sowie die Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen <strong>der</strong><br />

Gefährdungshaftung,<br />

(c)<strong>der</strong> Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer o<strong>der</strong> sonstige<br />

Nutzungsberechtigte, <strong>der</strong> die Gefahr o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> bei <strong>der</strong><br />

Beför<strong>der</strong>ung von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne <strong>der</strong><br />

Betriebssicherheitsverordnung o<strong>der</strong> durch beson<strong>der</strong>s feuergefährlichen<br />

Stoffen o<strong>der</strong> gefährliche Güter im Sinne <strong>der</strong> jeweils einschlägigen<br />

Gefahrgutverordnung o<strong>der</strong> des Wasserh<strong>aus</strong>haltsgesetzes,<br />

(d) als Veranstalter nach § 34 Abs. 2 BbgBKG o<strong>der</strong> als Verpflichteter<br />

nach § 35 BbgBKG verantwortlich ist,<br />

(e) ein Tier hält, das geborgen <strong>und</strong> gerettet wor<strong>den</strong> ist,<br />

(f) Eigentümer, Besitzer o<strong>der</strong> sonstiger Nutzungsberechtigter eines<br />

Gebäudes, <strong>aus</strong> dem Wasser entfernt wurde,<br />

(g) <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> wi<strong>der</strong> besseren Wissens o<strong>der</strong> in grob fahrlässiger<br />

Unkenntnis <strong>der</strong> Tatsache die Feuerwehr alarmiert hat,<br />

(h) eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Fehlalarm <strong>aus</strong>gelöst<br />

hat.<br />

(2) Weist jemand nach, dass er die Dienstleistung <strong>der</strong> Feuerwehr in<br />

rechtmäßiger Vertretung eines Dritten beantragt hat, so ist <strong>der</strong> „ Dritte“<br />

kostenersatzpflichtig.<br />

(3) Mehrere Kostenpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 6<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

(1) Maßgabe <strong>der</strong> Berechnung des Kostenersatzes ist:<br />

- die Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte<br />

- die Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>der</strong> Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte<br />

- die Art <strong>und</strong> Menge <strong>der</strong> verwendeten Materialien<br />

- die Dauer <strong>der</strong> Inanspruchnahme.<br />

(2) Soweit Kostenersatz nach <strong>der</strong> zeitlichen Inanspruchnahme berechnet<br />

wird, gilt als Einsatz bzw. Nutzungsdauer die Zeit <strong>der</strong> Abwesenheit<br />

vom Feuerwehrgeräteh<strong>aus</strong>, bei sonstigen Leistungen die tatsächliche<br />

Dauer, wenn nicht Festkosten benannt sind.<br />

(3) Wartezeiten, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, wer<strong>den</strong> berechnet,<br />

auch wenn Leistungen während dieser Zeit nicht erbracht<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

(4) Für jede angefangene halbe St<strong>und</strong>e wird die Hälfte <strong>der</strong> für eine<br />

St<strong>und</strong>e zu zahlende Kostensatz erhoben. Mindestgebühr ist <strong>der</strong><br />

Kostensatz für eine St<strong>und</strong>e.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 11 - Nr. 01/05<br />

(5) Für beson<strong>der</strong>e Leistungen wer<strong>den</strong> P<strong>aus</strong>chalsätze festgelegt.<br />

(6) In <strong>den</strong> St<strong>und</strong>ensätzen für Löschfahrzeuge sind die Kosten für mitgeführte<br />

Geräte mit Ausnahme von Löschmitteln enthalten.<br />

(7) Für notwendig wer<strong>den</strong>de längere Reinigungszeiten wer<strong>den</strong> zusätzliche<br />

Kosten erhoben.<br />

(8) Für Einsätze an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen wird ein Zuschlag auf die<br />

Personalkosten in Höhe von 100 % erhoben.<br />

§ 7<br />

Entstehung des Anspruchs<br />

Der Kostenersatzanspruch entsteht bei Einsätzen von Personal <strong>und</strong><br />

Fahrzeugen sowie Geräten mit dem Ausrücken <strong>aus</strong> dem Geräteh<strong>aus</strong>,<br />

ansonsten mit Beginn <strong>der</strong> Leistung.<br />

§ 8<br />

Fälligkeiten<br />

(1) Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt <strong>und</strong> nach 4 Wochen<br />

nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.<br />

(2) Für langfristige Leistungen bzw. Nutzung feuerwehrtechnischer<br />

Geräte wird ein angemessener Vorschuss verlangt.<br />

§ 9<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Die Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> tritt am Tag nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachungen<br />

in Kraft.<br />

(2) Die Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz <strong>und</strong> die Gebührenerhebung für<br />

Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr des Amtes <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 04.12.2002<br />

tritt an diesem Tag außer Kraft.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>, <strong>den</strong> 22.12.2004<br />

Michael Knape Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Anlage zur Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Kostenerstattungssätze für Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

nach § 1 Absatz 3 <strong>und</strong> § 3 <strong>der</strong> Satzung über <strong>den</strong> Kostenersatz für<br />

Leistungen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> vom 20.12. 2004<br />

(Beschluss-Nr. 184/10/04)<br />

Lfd. Nr. Gegenstand Tarife<br />

Std/Person pro Tag<br />

01 Einsatzkräfte<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> 32,50 EUR<br />

Pro St<strong>und</strong>e<br />

02 Löschfahrzeuge<br />

2.1. Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 400,00 EUR<br />

2.2 Löschfahrzeug LF 16 180,00 EUR<br />

2.3. Löschfahrzeug LF8 300,00 EUR<br />

2.4. Kleinlöschfahrzeug KLF B1000 180,00 EUR<br />

2.5. Schlauchwagen SW 2000 1000,00 EUR<br />

2.6 Tragkraftspritzenfahrzeug TSFW 400,00 EUR<br />

03 Son<strong>der</strong>fahrzeuge<br />

3.1. Drehleiter DL30 775,00 EUR<br />

3.2. Rüstwagen RW1 600,00 EUR<br />

3.3. Einsatzleitwagen 250,00 EUR<br />

04 Anhänger <strong>und</strong> Geräte<br />

4.1. Schlauchtransportanhänger 35,00 EUR<br />

4.2. Be- <strong>und</strong> Entlüftungsgerät 45,00 EUR<br />

4.3. Tragkraftspritzenanhänger 50,00 EUR<br />

4.4. Auffangbehälter<br />

4.4.1. bis 100 l 10,00 EUR<br />

4.4.2. bis 500 l 15,00 EUR<br />

4.4.3. über 500 l 40,00 EUR<br />

05 Geräte mit Motorantrieb 1 St<strong>und</strong>e Je weitere<br />

St<strong>und</strong>e<br />

5.1. Elektroschlauchpumpe 17,00 EUR 7,00 EUR<br />

5.2. TS8 40,00 EUR 19,00 EUR<br />

5.3. Lenzpumpe 20,00 EUR 9,00 EUR<br />

5.4. Motorsäge 15,00 EUR 5,00 EUR<br />

5.5. Trennschleifer 15,00 EUR 5,00 EUR<br />

5.6. Notstromaggregat 20,00 ÉUR 7,00 EUR<br />

06 Sonstige Geräte<br />

6.1. Schlauchboot 50,00 EUR<br />

6.2. Druckschlauch C,B 10,00 EUR<br />

6.3. Saugschlauch 10,00 EUR<br />

6.4. Hebeschlauch 10,00 EUR<br />

6.5. Pressluftatmer 40,00 EUR<br />

6.6. Kübelspritze 20,00 EUR<br />

07 Wasserführende Armaturen 10,00 EUR<br />

08 Brandsicherheitswache/Person 32,50 EUR<br />

09 Fehlalarmierung 1.000,00 EUR<br />

10 Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage<br />

(ab dem 2. Fehleinsatz an<br />

<strong>der</strong> gleichen Anlage pro<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr) 400,00 EUR<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband<br />

„Jüterbog-Fläming“<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren <strong>und</strong><br />

Kostenersatz zur Entwässerung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 3, 5, 7 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

(Gemeindeordnung - GO) i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10.<br />

Oktober 2001 (GVBl I S. 154), geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 18.12.2001<br />

(GVBl I S. 298) <strong>und</strong> durch Art. 4 G zur Entlastung <strong>der</strong> Kommunen von<br />

pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl I S. 172) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2, 4,<br />

5, 6, 8 <strong>und</strong> 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

(KAG) i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15. Juni 1999 (GVBl I S.<br />

231), geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 18.02.2001 (GVBl I S. 287) <strong>und</strong> durch<br />

Art. 10 G zur Entlastung <strong>der</strong> Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom<br />

04.06.2003 (GVBl I S. 172) hat die Verbandsversammlung durch<br />

Beschluss vom 18. November 2004 die Satzung über die Erhebung von<br />

Beiträgen, Gebühren <strong>und</strong> Kostenersatz zur Entwässerung des Wasser-<br />

<strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming beschlossen:<br />

§ 1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Der Zweckverband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:<br />

a) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung,<br />

Erweiterung, Verbesserung <strong>und</strong> Erneuerung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Schmutzwasseranlage mit Ausnahme <strong>der</strong> Aufwendungen<br />

für die laufende Unterhaltung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />

(Schmutzwasserbeiträge)<br />

b) Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Erweiterung, Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Beseitigung von Anschlussleitungen<br />

c) Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

d) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> zentralen öffentlichen<br />

Entwässerungsanlage (Schmutzwassergebühren)<br />

§ 2 Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

(1)Der Beitragspflicht unterliegen Gr<strong>und</strong>stücke, die an die zentrale öffentliche<br />

Entwässerungsanlage angeschlossen wer<strong>den</strong> können <strong>und</strong><br />

für die<br />

a) eine bauliche o<strong>der</strong> gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, so<br />

bald sie bebaut o<strong>der</strong> gewerblich genutzt wer<strong>den</strong> dürfen,<br />

b) eine bauliche o<strong>der</strong> gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist,<br />

wenn sie nach <strong>der</strong> Verkehrsauffassung Bauland sind <strong>und</strong> nach<br />

<strong>der</strong> geordneten baulichen Entwicklung in <strong>der</strong> Gemeinde zur Be<br />

bauung o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung anstehen.


Nr. 01/05 - 12 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

(2) Wird ein Gr<strong>und</strong>stück an die öffentliche Entwässerungsanlage tatsächlich<br />

angeschlossen, so unterliegt es <strong>der</strong> Beitragspflicht auch<br />

dann, wenn die Vor<strong>aus</strong>setzungen <strong>der</strong> Ziff. 1 nicht erfüllt sind.<br />

(3) Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist unabhängig von <strong>der</strong> Eintragung<br />

im Liegenschaftskataster <strong>und</strong> im Gr<strong>und</strong>buch je<strong>der</strong> zusammenhängende<br />

Gr<strong>und</strong>besitz, <strong>der</strong> eine selbständige wirtschaftliche Einheit<br />

bildet. Befin<strong>den</strong> sich auf einem Gr<strong>und</strong>stück mehrere bauliche Anlagen,<br />

so können für jede dieser Anlagen die für Gr<strong>und</strong>stücke maßgeblichen<br />

Vorschriften dieser Satzung angewandt wer<strong>den</strong>.<br />

(4) Maßstab für <strong>den</strong> Schmutzwasserbeitrag ist <strong>der</strong> nutzungsbezogene<br />

Flächenbeitrag. Er ergibt sich <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> zu bewerten<strong>den</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.<br />

(5) Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

Als Gr<strong>und</strong>stücksfläche gilt<br />

a) bei Gr<strong>und</strong>stücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes<br />

liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Gr<strong>und</strong>stück im Bebauungsplan<br />

bauliche o<strong>der</strong> gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,<br />

b) bei Gr<strong>und</strong>stücken, die über die Grenzen des Bebauungsplanes<br />

hin<strong>aus</strong>reichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />

wenn für diese darin bauliche o<strong>der</strong> gewerbliche Nutzung festgesetzt<br />

ist.<br />

c) bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die kein Bebauungsplan besteht <strong>und</strong> die innerhalb<br />

eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen o<strong>der</strong> durch<br />

eine Abr<strong>und</strong>ungssatzung dem Innenbereich zugeordnet wer<strong>den</strong>, nur<br />

diese Fläche. Reicht die bauliche o<strong>der</strong> gewerbliche Nutzung über die<br />

Begrenzung hin<strong>aus</strong>, ist die Gr<strong>und</strong>stückstiefe maßgebend, die durch<br />

die hintere Grenze <strong>der</strong> Nutzung bestimmt wird.<br />

d) bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die kein Bebauungsplan besteht <strong>und</strong> die<br />

innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen o<strong>der</strong><br />

durch eine Abr<strong>und</strong>ungssatzung dem Innenbereich zugeordnet<br />

wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> die über diese Grenzen hin<strong>aus</strong>reichen, nur die<br />

Fläche im Innenbereich.<br />

e) bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung<br />

ohne o<strong>der</strong> mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist<br />

o<strong>der</strong> die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles<br />

(§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt wer<strong>den</strong> (z.B. Schwimmbä<strong>der</strong>,<br />

Camping- <strong>und</strong> Sportplätze - nicht aber Friedhöfe), 75 % <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche,<br />

f ) Bei bebauten Außenbereichsgr<strong>und</strong>stücken (gemäß § 35 BauGB)<br />

beschränkt sich <strong>der</strong> durch die leitungsgeb<strong>und</strong>enen Schmutzwasseranlagen<br />

vermittelte Vorteil auf <strong>den</strong> Teil des Gr<strong>und</strong>stücks,<br />

<strong>der</strong> <strong>den</strong> angeschlossenen Baulichkeiten zuzuordnen ist. Die<br />

Ermittlung <strong>der</strong> bevorteilten Gr<strong>und</strong>stücksfläche eines bebauten<br />

Außenbereichsgr<strong>und</strong>stücks wird bestimmt durch die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>fläche <strong>der</strong> an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung<br />

angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch<br />

die Gr<strong>und</strong>flächenzahl 0,2. Ist die so errechnete Vorteilsfläche<br />

größer als das Buchgr<strong>und</strong>stück, so ist die Fläche des Buchgr<strong>und</strong>stückes<br />

maßgeblich.<br />

Die so ermittelte Gr<strong>und</strong>stücksfläche soll durch einen Lageplan<br />

als Anlage zum Beitragsbescheid <strong>aus</strong>gewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

(6)Nutzungsfaktor<br />

a) bei Stellplatzgr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> bei Gr<strong>und</strong>stücken für die nur<br />

eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist o<strong>der</strong> bei <strong>den</strong>en<br />

die zulässige Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat<br />

0,50<br />

b) bei eingeschossiger Bebauung 1,00<br />

c) bei zweigeschossiger Bebauung 1,30<br />

d) bei dreigeschossiger Bebauung 1,50<br />

e) jedes weitere Vollgeschoß zusätzlich 0,15<br />

Als Vollgeschoß gelten alle Geschosse, die nach landesrechtlichen<br />

Vorschriften Vollgeschosse sind. Ist eine Geschoßzahl wegen <strong>der</strong><br />

Beson<strong>der</strong>heiten des Bauwerkes nicht feststellbar, wer<strong>den</strong> bei industriell<br />

genutzten Gr<strong>und</strong>stücken je angefangene 2,80 m <strong>und</strong> bei allen in<br />

an<strong>der</strong>er Weise genutzten Gr<strong>und</strong>stücken je angefangene 2,20 m Höhe<br />

des Bauwerkes als Vollgeschoß gerechnet.<br />

Als Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse gilt:<br />

a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte<br />

höchstzulässige Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse,<br />

b) bei Gr<strong>und</strong>stücken, für die im Bebauungsplan die Zahl <strong>der</strong><br />

Vollgeschosse nicht festgesetzt ist, son<strong>der</strong>n nur eine Baumassenzahl<br />

angegeben ist, die durch 2,8 geteilte Baumassenzahl<br />

auf ganze Zahlen aufger<strong>und</strong>et,<br />

c) die Zahl <strong>der</strong> tatsächlichen Vollgeschosse, wenn aufgr<strong>und</strong> von<br />

Ausnahmen o<strong>der</strong> Befreiungen die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse nach<br />

Buchstaben a) <strong>und</strong> b) überschritten wird,<br />

d) soweit kein Bebauungsplan besteht o<strong>der</strong> in dem Bebauungsplan<br />

die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse bzw. die Baumassenzahl nicht bestimmt<br />

sind, bei bebauten Gr<strong>und</strong>stücken die Zahl <strong>der</strong> tatsächlich vorhan<strong>den</strong>en<br />

Vollgeschosse, bei unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken die Zahl <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung überwiegend vorhan<strong>den</strong>en Vollgeschosse, bei<br />

Gr<strong>und</strong>stücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, für das<br />

Kirchengebäude die Zahl von einem Vollgeschoß.<br />

(7)Beitragssatz<br />

Der Beitragssatz für die Herstellung <strong>der</strong> öffentlichen Schmutzwasserbehandlungsanlage<br />

beträgt als nutzungsbezogener Flächenbeitrag<br />

2,00 EUR / m².<br />

§ 3 Beitragspflichtige<br />

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes ist. Ist das Gr<strong>und</strong>stück mit<br />

einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers <strong>der</strong><br />

Erbbauberechtigte. Besteht für das Gr<strong>und</strong>stück ein Nutzungsrecht, so<br />

tritt <strong>der</strong> Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des<br />

Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2457)<br />

genannten natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen des privaten <strong>und</strong> des<br />

öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht<br />

nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das<br />

Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Ankauf des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks gemäß §§ 15 <strong>und</strong> 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes<br />

bereits <strong>aus</strong>geübt <strong>und</strong> gegen <strong>den</strong> Anspruch des Nutzers keine<br />

<strong>der</strong> nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einre<strong>den</strong><br />

<strong>und</strong> Einwendungen geltend gemacht wor<strong>den</strong> sind; an<strong>der</strong>enfalls bleibt<br />

die Beitragspflicht des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers unberührt.<br />

Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs<strong>und</strong><br />

Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- <strong>und</strong> Teileigentümer nur<br />

entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

§ 4 Entstehung <strong>der</strong> Beitragspflicht<br />

(1)Die Beitragspflicht entsteht mit <strong>der</strong> betriebsfertigen Herstellung <strong>der</strong><br />

öffentlichen Entwässerungsanlage vor dem Gr<strong>und</strong>stück.<br />

(2)Im Falle des § 2 Ziff.2 entsteht die Beitragspflicht mit dem Anschluss,<br />

frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.<br />

(3)Für Gr<strong>und</strong>stücke, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung<br />

bereits an die Entwässerungsanlage angeschlossen wer<strong>den</strong> konnten,<br />

entsteht die Beitragspflicht mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.<br />

Das Gleiche gilt für Gr<strong>und</strong>stücke, die im Auftrag <strong>der</strong> Gemein<strong>den</strong> beim<br />

Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die zentrale Entwässerung<br />

angeschlossen waren.<br />

§ 5 Vor<strong>aus</strong>leistung<br />

Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vor<strong>aus</strong>leistungen<br />

verlangt wer<strong>den</strong>, sobald mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme begonnen<br />

wor<strong>den</strong> ist.<br />

§ 6 Veranlagung , Fälligkeit<br />

Der Schmutzwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt <strong>und</strong> einen<br />

Monat nach <strong>der</strong> Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das Gleiche gilt für<br />

die Erhebung <strong>der</strong> Vor<strong>aus</strong>leistung.<br />

§ 7 Härtekl<strong>aus</strong>el<br />

Zur Vermeidung beson<strong>der</strong>er Härten kann <strong>der</strong> Verbandsvorstand im Einzelfall<br />

auf schriftlichen, beweiskräftigen Antrag eine St<strong>und</strong>ung des Anspruchs<br />

<strong>aus</strong> <strong>der</strong> Beitragspflicht gewähren.<br />

§ 8 Schmutzwassergebühr<br />

Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungsanlage wird<br />

eine Kanalbenutzungsgebühr für die Gr<strong>und</strong>stücke erhoben, die an die<br />

öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind o<strong>der</strong> in diese<br />

entwässern. Die Kanalbenutzungsgebühr ist so zu bemessen, dass sie<br />

bei <strong>der</strong> Schmutzwasserkanalisation die Kosten deckt.<br />

Die Kanalbenutzungsgebühr umfasst eine Einleitungsgebühr <strong>und</strong> eine<br />

Gr<strong>und</strong>gebühr.<br />

§ 9 Gebührenmaßstab<br />

(1)Die Kanalbenutzungsgebühr wird nach <strong>der</strong> Schmutzwassermenge<br />

bemessen, die in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangt.<br />

(2)Als in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangt gelten:


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 13 - Nr. 01/05<br />

a) die zum Gr<strong>und</strong>stück im letzten abgelaufenen 12 -monatigen<br />

Ablesezeitraum <strong>aus</strong> öffentlichen o<strong>der</strong> privaten Wasserversorgungsanlagen<br />

zugeführte <strong>und</strong> durch Wasserzähler<br />

ermittelte Wassermenge,<br />

b) die auf dem Gr<strong>und</strong>stück gewonnene <strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>stück sonst<br />

zugeführte Wassermenge.<br />

(3)Hat ein Wasserzähler nicht richtig o<strong>der</strong> überhaupt nicht angezeigt, so<br />

wird die Wassermenge von dem Verband unter Zugr<strong>und</strong>elegung des<br />

Verbrauches des Vorjahres <strong>und</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong> begründeten<br />

Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt. Ist ein Verbrauch<br />

des Vorjahres nicht ermittelbar, wird <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> letzten Ablesung<br />

festgestellte Verbrauch auf ein Jahresergebnis hochgerechnet.<br />

(4)Die Wassermenge nach Abs. (2) Buchst.b hat <strong>der</strong> Gebührenpflichtige<br />

dem Verband für <strong>den</strong> ablaufen<strong>den</strong> Bemessungszeitraum von einem<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr innerhalb <strong>der</strong> folgen<strong>den</strong> zwei Monate anzuzeigen. Die<br />

Wassermenge ist durch Wasserzähler, die <strong>der</strong> Gebührenpflichtige<br />

auf seine Kosten einbauen muss, nachzuweisen.<br />

Die Wasserzähler müssen <strong>den</strong> Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.<br />

Der Verband ist berechtigt, die Wassermenge zu schätzen,<br />

wenn diese auf an<strong>der</strong>e Weise nicht ermittelt wer<strong>den</strong> kann.<br />

(5)Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage gelangt sind, wer<strong>den</strong> auf Antrag abgesetzt.<br />

Der Antrag ist formlos beim Zweckverband zu stellen.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage<br />

gelangten Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen <strong>und</strong> erfolgt<br />

durch einen vom Zweckverband bereitgestellten, geeichten <strong>und</strong><br />

zugelassenen Abzugszähler.<br />

Für die Unterhaltung <strong>und</strong> Bereitstellung des Abzugszählers wird eine<br />

Gebühr erhoben.<br />

Bis zum Ablauf <strong>der</strong> Eichfristen behalten die bereits durch <strong>den</strong> K<strong>und</strong>en<br />

eingebauten <strong>und</strong> durch <strong>den</strong> Zweckverband genehmigten vorhan<strong>den</strong>en<br />

Abzugszähler (Gartenzähler) ihre Gültigkeit.<br />

(6)Der Gebührenpflichtige ist zur Vorlage beson<strong>der</strong>er wasserrechtlicher<br />

o<strong>der</strong> schmutzwasserrechtlicher Erlaubnisse <strong>und</strong> Genehmigungen binnen<br />

1 Monat nach Erteilung verpflichtet. Auf Verlangen des Zweckverbandes<br />

ist <strong>der</strong> Gebührenpflichtige verpflichtet, Menge <strong>und</strong> Qualität<br />

des einzuleiten<strong>den</strong> Schmutzwassers durch ein akkreditiertes Labor<br />

nachzuweisen.<br />

Die Kosten hierfür trägt <strong>der</strong> Gebührenpflichtige.<br />

§ 10 Höhe <strong>der</strong> Benutzungsgebühr<br />

(1)Für die Benutzung <strong>der</strong> Entwässerungsanlagen wird eine Einleitungsgebühr<br />

erhoben. Die Gebühr beträgt für je<strong>den</strong> vollen Kubikmeter<br />

Schmutzwasser 2,82 EUR.<br />

(2)Ist die Zuführung von Wasser <strong>aus</strong> Wasserversorgungsanlagen nicht<br />

messbar, so ist auf Kosten des Anschlussnehmers eine geeichte<br />

Messeinrichtung in die Entwässerungsanlage einzubauen. Die Gebühr<br />

für die Benutzung <strong>der</strong> Entwässerungsanlagen beträgt dann wie<br />

im Abs. (1) <strong>den</strong> gleichen Betrag je Kubikmeter des tatsächlichen zugeführten<br />

Schmutzwassers.<br />

(3)Für das Vorhalten eines Anschlusses wird eine Gr<strong>und</strong>gebühr erhoben.<br />

Basis für die Bemessung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>gebühr ist die Nenngröße<br />

<strong>der</strong> für die Wasserversorgung des Gr<strong>und</strong>stückes eingesetzten Wasserzähler.<br />

Die Gr<strong>und</strong>gebühr beträgt bei Anschlüssen mit Wasserzählern<br />

Qn 2,5 6,14 EUR / Monat<br />

Qn 6 14,74 EUR / Monat<br />

Qn 10 24,56 EUR / Monat<br />

Qn 15 (DN 50) 73,68 EUR / Monat<br />

Qn 40 (DN 80) 245,60 EUR / Monat<br />

Qn 60 (DN 100) 368,40 EUR / Monat<br />

(4)Die Gebühr für die Unterhaltung <strong>und</strong> Bereitstellung eines Abzugszählers<br />

beträgt 30,00 EUR / Jahr.<br />

§ 11 Beginn <strong>und</strong> Beendigung <strong>der</strong> Gebührenpflicht<br />

(1)Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> schriftlichen Anmeldung<br />

<strong>und</strong> endet mit dem Tag <strong>der</strong> schriftlichen Abmeldung.<br />

Wurde bereits Schmutzwasser vor <strong>der</strong> Anmeldung eingeleitet, so<br />

beginnt die Gebührenpflicht in dem Monat, in dem das Schmutzwasser<br />

eingeleitet wurde. Wird vom Gebührenpflichtigen Schmutzwasser<br />

nach dem Abmeldetermin eingeleitet, so besteht die Gebührenpflicht<br />

über diesen Termin hin<strong>aus</strong>.<br />

(2)Die Abmeldung ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum<br />

Monatsende möglich.<br />

§ 12 Gebührenpflichtige<br />

(1)Gebührenpflichtig ist <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer, je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Berechtigte<br />

sowie sonstige tatsächliche Benutzer des Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />

Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers gebührenpflichtig.<br />

(2)Beim Wechsel des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong><br />

sonstigen Benutzers des Gr<strong>und</strong>stücks geht die Gebührenpflicht mit<br />

dem nachfolgen<strong>den</strong> Monatsersten auf <strong>den</strong> Neuen über, wenn ein<br />

Ablesen des Wasserzählers auf Antrag des bisherigen durchgeführt<br />

wurde. Erfolgt die Meldung nicht ordnungsgemäß, haftet <strong>der</strong> bisher<br />

Gebührenpflichtige neben dem Neuen.<br />

§ 13 Erhebungszeitraum / Fälligkeit<br />

(1)Die jährliche Ablesung begrenzt <strong>den</strong> Erhebungszeitraum.<br />

(2)Für die Entsorgung im laufen<strong>den</strong> Erhebungszeitraum sind Abschlagszahlungen<br />

im Rhythmus von zwei Monaten fällig. Die Höhe <strong>der</strong> Abschlagszahlungen<br />

wird vom Zweckverband durch Bescheid entsprechend<br />

dem Schmutzwasseranfall des vergangenen Ablesezeitraumes<br />

festgesetzt.<br />

(3)Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

so wird <strong>der</strong> Abschlagszahlung diejenige Schmutzwassermenge zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt, die dem durchschnittlichen Schmutzwasseranfall je<br />

Einwohner entspricht.<br />

Zu berücksichtigen hierbei sind die glaubhaft gemachten Angaben<br />

des Gebührenpflichtigen.<br />

(4)Die Gebühren entstehen jeweils zum Ende des Ablesezeitraumes.<br />

Die Gr<strong>und</strong>gebühr <strong>und</strong> die Verbrauchsgebühr wer<strong>den</strong> dem Gebührenpflichtigen<br />

durch Bescheid bekannt gegeben <strong>und</strong> sind einen Monat<br />

nach Bekanntgabe fällig.<br />

§ 14 Kostenersatz<br />

Die Herstellung von Anschlussleitungen von <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Schmutzwasserleitung bis zu maximal ein Meter über die Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

hin<strong>aus</strong>, einschließlich Übergabeschacht, wird durch Kostenersatz<br />

geltend gemacht.<br />

§ 15 Höhe des Kostenersatzes<br />

Die Kosten für die Herstellung des Gr<strong>und</strong>stücksanschlusses <strong>der</strong><br />

Schmutzwasserentsorgung errechnen sich als einheitlicher p<strong>aus</strong>chalierter<br />

Kostenumfang in Höhe von 210,00 EUR je Meter Anschlussleitung<br />

einschließlich des Anteiles für <strong>den</strong> Übergabeschacht. Gemessen wird<br />

von <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> öffentlichen Schmutzwasserleitung bis zum Ende des<br />

Übergabeschachtes zuzüglich des Anteiles des Anschlussrohres in<br />

Länge von bis zu 1,00 m nach dem Übergabeschacht. Teillängen wer<strong>den</strong><br />

auf volle Meter auf- bzw. abger<strong>und</strong>et.<br />

Der Kostenersatz für die Erneuerung, Unterhaltung <strong>und</strong> Beseitigung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse erfolgt in <strong>der</strong> tatsächlichen Höhe. Dies gilt auch<br />

für jede Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Anlagen, soweit sie vom<br />

Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>aus</strong> an<strong>der</strong>en Grün<strong>den</strong> veranlasst wur<strong>den</strong>.<br />

Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen Maßnahme<br />

<strong>und</strong> wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.<br />

Zum Kostenersatz verpflichtet ist, wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />

des Bescheides über <strong>den</strong> Kostenersatz Beitragspflichtiger nach § 3<br />

dieser Satzung ist.<br />

§ 16 Verwaltungsgebühren<br />

Für die Genehmigung, Abnahme <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme des Verbindungsstückes<br />

vom Übergabeschacht zum Gebäude wird eine<br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,- EUR erhoben.<br />

§ 17 Anzeigepflicht<br />

(1)Je<strong>der</strong> Wechsel <strong>der</strong> Rechtsverhältnisse am Gr<strong>und</strong>stück ist dem Verband<br />

sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines<br />

Monats schriftlich anzuzeigen.<br />

(2)Sind auf dem Gr<strong>und</strong>stück Anlagen vorhan<strong>den</strong>, die die Berechnung<br />

<strong>der</strong> Abgaben beeinflussen, so hat <strong>der</strong> Abgabepflichtige dies unverzüglich<br />

dem Verband anzuzeigen.<br />

Die gleiche Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu<br />

geschaffen, geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt wer<strong>den</strong>.<br />

(3)Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalen<strong>der</strong>jahres die


Nr. 01/05 - 14 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Schmutzwassermenge um mehr als 50 v.H. <strong>der</strong> Schmutzwassermenge<br />

des Vorjahres erhöhen o<strong>der</strong> ermäßigen wird, so hat <strong>der</strong> Abgabepflichtige<br />

hiervon dem Verband unverzüglich Mitteilung zu machen.<br />

(4) Der Nutzer <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung ist verpflichtet, <strong>den</strong> Bau, das<br />

Bestehen <strong>und</strong> jede Verän<strong>der</strong>ung einer Eigengewinnungsanlage für<br />

Trinkwasser o<strong>der</strong> Brauchwasser dem Zweckverband anzuzeigen.<br />

Hierbei sind die Lage <strong>der</strong> Eigengewinnungsanlage sowie sämtliche<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Verbindungsleitungen, die zur Eigengewinnungsanlage<br />

gehören, auf einem Lageplan nebst Beschreibung <strong>und</strong> Skizze<br />

<strong>der</strong> Anlage anzugeben. Insbeson<strong>der</strong>e ist mitzuteilen, ob Wasser <strong>aus</strong><br />

<strong>der</strong> Eigengewinnungsanlage in die öffentliche Entwässerungseinrichtung<br />

eingeleitet wird.<br />

(5) Der Nutzer <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung hat jede Verän<strong>der</strong>ung, <strong>den</strong><br />

Abriss, <strong>den</strong> Bau o<strong>der</strong> sonstige Maßnahmen am Gebäude o<strong>der</strong> am<br />

Gr<strong>und</strong>stück mit einer Frist von einem Monat vor <strong>der</strong>en Beginn anzuzeigen,<br />

welche Einfluss auf <strong>den</strong> H<strong>aus</strong>anschluss o<strong>der</strong> die<br />

Anschlussleitung haben können. Jede Beschädigung <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>- o<strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse, insbeson<strong>der</strong>e das Undichtwer<strong>den</strong> sowie<br />

sonstige Störungen sind unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 18 Auskunftspflicht / Duldungspflicht<br />

(1) Die Abgabepflichtigen <strong>und</strong> ihre Vertreter haben dem Verband jede<br />

Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung <strong>und</strong> Erhebung <strong>der</strong> Abgaben<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

(2) Der Verband kann an Ort <strong>und</strong> Stelle ermitteln. Die nach Absatz (1)<br />

verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen <strong>und</strong> in dem gefor<strong>der</strong>ten<br />

Umfang Hilfe zu leisten sowie <strong>den</strong> freien Zutritt zu ermöglichen.<br />

(3) Der Verband kann sich für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben nach Abs. (1)<br />

<strong>und</strong> (2) Dritter bedienen. Dazu ist eine Vollmacht des Verbandes<br />

notwendig.<br />

(4) Der Eigentümer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten<br />

des Zweckverbandes <strong>den</strong> Zutritt zu seinen Räumen <strong>und</strong><br />

Messeinrichtungen zu gestatten, <strong>der</strong> zur Wahrung sonstiger Rechte<br />

<strong>und</strong> Pflichten nach dieser Satzung, insbeson<strong>der</strong>e zur Ablesung o<strong>der</strong><br />

zur Ermittlung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

(5) Kosten, die dem Zweckverband dadurch entstehen, dass die genannten<br />

Anlagen nicht zugänglich sind, trägt <strong>der</strong> Eigentümer.<br />

§ 19 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1)Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich:<br />

- unbefugt Schmutzwasser in das zentrale Netz einleitet,<br />

- Auskünfte verweigert,<br />

- als Gr<strong>und</strong>stückseigentümer o<strong>der</strong> Verpflichteter die zur Festsetzung<br />

<strong>und</strong> Erhebung <strong>der</strong> Abgaben erfor<strong>der</strong>liche Auskünfte<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht wahrheitsgemäß erteilt bzw. Beauftragte des<br />

Zweckverbandes am Betreten des Gr<strong>und</strong>stückes zur Festsetzung<br />

o<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen hin<strong>der</strong>t;<br />

- <strong>den</strong> Vorschriften über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

zuwi<strong>der</strong>handelt;<br />

- <strong>den</strong> Zutritt zum Gr<strong>und</strong>stück nicht gewährt,<br />

- Mängel nicht beseitigt,<br />

- Manipulationen an Messeinrichtungen durchführt,<br />

- eine Eigengewinnungsanlage vorhan<strong>den</strong> ist, ohne dem<br />

Zweckverband Mitteilung gemacht zu haben<br />

- gegen die Einleitbedingungen verstößt<br />

- gegen die Anzeige- o<strong>der</strong> Mitwirkungspflichten verstößt<br />

(2)Vorsätzliche <strong>und</strong> fahrlässige Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen gemäß Abs.<br />

1 können mit Bußgel<strong>der</strong>n geahndet wer<strong>den</strong>. Das Bußgeld beträgt<br />

mindestens 100,- EUR.<br />

Das Bußgeld beträgt bei vorsätzlichen Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens<br />

5.000,- EUR, bei fahrlässigen Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens<br />

2.500,- EUR.<br />

Für das Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes<br />

über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.2.1987<br />

(BGB1 S.602).<br />

Bei Dauerverstößen fällt das Bußgeld pro laufen<strong>den</strong> Monat des Verstoßes<br />

an.<br />

§ 20 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2004 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die bisherige Beitrags- <strong>und</strong> Gebührensatzung zur Entwässerung<br />

außer Kraft.<br />

Jüterbog, <strong>den</strong> 18.11.2004<br />

gez. durch<br />

E. Nitsche<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

gez. durch<br />

B. Rüdiger<br />

Vorsteher<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Satzung über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang zur<br />

Entwässerung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Die Verbandsversammlung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming hat aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 5 <strong>und</strong> 7 <strong>der</strong><br />

Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg (Gemeindeordnung – GO)<br />

i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl I S. 154),<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl I S. 298) <strong>und</strong> durch Art. 4<br />

G zur Entlastung <strong>der</strong> Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom<br />

04.06.2003 (GVBl I S. 172) nachstehende Satzung in <strong>der</strong> Sitzung am 18.<br />

November 2004 beschlossen:<br />

§ 1 Gegenstand <strong>der</strong> Satzung<br />

(1) Der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming hat im<br />

Gebiet seiner Mitgliedsgemein<strong>den</strong>, mit Ausnahme des Ortsteiles<br />

Lobbese mit <strong>den</strong> bewohnten Gemeindeteilen Pflügkuff <strong>und</strong> Zeu<strong>den</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> die Aufgabe, das anfallende häusliche<br />

Schmutzwasser von <strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücken schadlos abzuleiten <strong>und</strong><br />

ordnungsgemäß zu behandeln.<br />

(2) Art, Lage <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> öffentlichen Schmutzwasseranlagen bestimmt<br />

<strong>der</strong> Zweckverband.<br />

§ 2 Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

Berechtigter <strong>und</strong> Verpflichteter im Sinne dieser Satzung ist <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer.<br />

Ist das Gr<strong>und</strong>stück mit einem Erbbaurecht belastet,<br />

so tritt an die Stelle des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers <strong>der</strong> Erbbauberechtigte.<br />

Besteht für das Gr<strong>und</strong>stück ein Nutzungsrecht, so tritt <strong>der</strong> Nutzer an die<br />

Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes<br />

vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2457) genannten<br />

natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen des privaten <strong>und</strong> des<br />

öffentlichen Rechts. Dies setzt vor<strong>aus</strong>, dass das Wahlrecht über die<br />

Bestellung des Erbbaurechtes o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Ankauf des Gr<strong>und</strong>stücks gemäß<br />

§§ 15 <strong>und</strong> 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits <strong>aus</strong>geübt<br />

<strong>und</strong> gegen <strong>den</strong> Anspruch des Nutzers keine <strong>der</strong> nach dem<br />

Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaft Einre<strong>den</strong> <strong>und</strong> Einwendungen<br />

geltend gemacht wor<strong>den</strong> sind.<br />

§ 3 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Im Sinne dieser Satzung gelten die nachstehen<strong>den</strong> Begriffsbestimmungen:<br />

Schmutzwasser sind Abwässer mit Ausnahme von Nie<strong>der</strong>schlags-,<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser.<br />

(2) Öffentliche Entwässerungsanlagen sind:<br />

a) Anlagen zur Aufnahme, Ableitung <strong>und</strong> Behandlung von Schmutzwasser,<br />

<strong>der</strong>en Eigentümer <strong>der</strong> Zweckverband ist.<br />

b) Anlagen zur Aufnahme, Ableitung <strong>und</strong> Behandlung von Schmutzwasser,<br />

die von Dritten hergestellt, erweitert, unterhalten bzw.<br />

erneuert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong>en sich <strong>der</strong> Zweckverband zur Durchführung<br />

seiner Entsorgungsaufgaben bedient o<strong>der</strong> zu <strong>der</strong>en Herstellung,<br />

Erweiterung, Erneuerung o<strong>der</strong> Unterhaltung er beiträgt.<br />

(3)Nicht zu <strong>den</strong> öffentlichen Schmutzwasseranlagen im Sinne dieser<br />

Satzung gehören H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse sowie Anlagen<br />

zur Oberflächenentwässerung.<br />

(4)Darüber hin<strong>aus</strong> gelten im Einzelnen weitere nachfolgende Begriffsbestimmungen:<br />

a) Anschlussnehmer sind alle Gr<strong>und</strong>stückseigentümer o<strong>der</strong> sonstige<br />

dinglich zur Nutzung Berechtigte, die ihr Schmutzwasser<br />

in die öffentlichen Entwässerungsanlagen einleiten


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 15 - Nr. 01/05<br />

b) Anschlussnehmer sind auch alle zur Ableitung von <strong>den</strong> auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück anfallen<strong>den</strong> Schmutzwässern Berechtigte <strong>und</strong> Verpflichtete<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Pächter, Nutzer, Mieter, Untermieter)<br />

sowie alle, die <strong>den</strong> öffentlichen Entwässerungsanlagen tatsächlich<br />

Schmutzwasser zuführen,<br />

c) Gr<strong>und</strong>stücksleitungen (H<strong>aus</strong>anschlüsse) sind Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Anschlussnehmer auf <strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stücken, die das Schmutzwasser<br />

<strong>den</strong> öffentlichen Schmutzwasserkanälen über die Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

zuführen.<br />

d) Anschlusskanäle (Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse) sind Rohrleitungen<br />

zwischen dem öffentlichen Schmutzwasserkanal <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

bzw. <strong>der</strong> ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht)<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück.<br />

e) Öffentliche Schmutzwasserkanäle sind Rohrleitungen zur Ableitung<br />

des Schmutzwassers <strong>aus</strong> <strong>den</strong> Anschlusskanälen.<br />

f ) Revisionsschächte sind in Schmutzwasseranlagen eingebaute<br />

Schächte zur Durchführung von Kontrollen, Revisionen <strong>und</strong><br />

Reinigungsarbeiten.<br />

g) Schmutzwasserfracht ist das Produkt <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Konzentration<br />

<strong>der</strong> Schmutzwasserinhaltsstoffe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schmutzwassermenge<br />

je Zeiteinheit.<br />

h) Trennkanalisation - d.h. es wer<strong>den</strong> getrennte Kanäle für Nie<strong>der</strong>schlags-<br />

<strong>und</strong> Schmutzwasser betrieben.<br />

i) Rückst<strong>aus</strong>icherung – Schmutzwasser, das unterhalb <strong>der</strong> Rückstauebene<br />

(nach DIN 4045 – 10 cm über <strong>der</strong> vor dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

befindlichen Schachtoberkante) anfällt, ist <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage<br />

rückstaufrei zuzuführen.<br />

§ 4 Anschluss - <strong>und</strong> Benutzungsrecht<br />

(1)Je<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer einer im Verbandsgebiet bereits<br />

schmutzwasserseitig erschlossenen Gemeinde hat das Recht, vom<br />

Zweckverband zu verlangen, dass sein Gr<strong>und</strong>stück nach Maßgabe<br />

dieser Satzung an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen<br />

wird (Anschlussrecht).<br />

Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Gr<strong>und</strong>stücke, die<br />

durch eine in einer öffentlichen Straße o<strong>der</strong> Weg betriebsfertig verlegte<br />

Entwässerungsleitung erschlossen sind. Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

können nicht verlangen, dass neue Schmutzwasserkanäle<br />

hergestellt o<strong>der</strong> bestehende Kanäle geän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>. Welche Gr<strong>und</strong>stücke<br />

zu welchem Zeitpunkt an das öffentliche Entwässerungsnetz<br />

angeschlossen wer<strong>den</strong>, bestimmt <strong>der</strong> Zweckverband.<br />

(2)Der Anschluss eines Gr<strong>und</strong>stückes an eine vorhan<strong>den</strong>e öffentliche<br />

Entwässerungsanlage kann versagt wer<strong>den</strong>, wenn wegen <strong>der</strong> Lage<br />

des Gr<strong>und</strong>stückes o<strong>der</strong> <strong>aus</strong> sonstigen technischen o<strong>der</strong> betrieblichen<br />

Grün<strong>den</strong> dieser erhebliche Schwierigkeiten bereitet o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e<br />

Maßnahmen o<strong>der</strong> Aufwendungen erfor<strong>der</strong>t.<br />

Dies gilt jedoch nicht wenn <strong>der</strong> Anschlussnehmer sich bereiterklärt, die<br />

bestehen<strong>den</strong> Mehraufwendungen o<strong>der</strong> Kosten für <strong>den</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

zu tragen <strong>und</strong> wenn er auf Verlangen hierfür Sicherheit leistet.<br />

(3)Ein Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungsrecht besteht nicht, wenn das<br />

Schmutzwasser wegen seiner Art o<strong>der</strong> Menge nicht ohne Vorbehandlung<br />

von <strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungsanlage übernommen<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

(4)Darüber hin<strong>aus</strong> ist je<strong>der</strong> tatsächliche Nutzer des Gr<strong>und</strong>stückes berechtigt,<br />

die öffentlichen Schmutzwasseranlagen zu benutzen <strong>und</strong><br />

Schmutzwasser einzuleiten, soweit das benutzte Gr<strong>und</strong>stück an die<br />

öffentliche Schmutzwasseranlage angeschlossen ist.<br />

§ 5 Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

(1)Je<strong>der</strong> Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein Gr<strong>und</strong>stück an die<br />

bestehende öffentliche Schmutzwasseranlage anschließen zu lassen<br />

sobald es mit Gebäu<strong>den</strong> für <strong>den</strong> dauern<strong>den</strong> o<strong>der</strong> vorübergehen<strong>den</strong><br />

Aufenthalt von Menschen bebaut ist o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Bebauung begonnen<br />

wird <strong>und</strong> wenn dieses Gr<strong>und</strong>stück an einer Straße (Platz,<br />

Weg) liegt.<br />

(2)Wer nach Abs.1 zum Anschluss verpflichtet ist, hat spätestens 3<br />

Monate nach Wirksamwer<strong>den</strong> des Anschlusszwanges sein Gr<strong>und</strong>stück<br />

anzuschließen <strong>und</strong> prüffähige Unterlagen über <strong>den</strong><br />

H<strong>aus</strong>anschluss dem Zweckverband vorzulegen. Bei Neu- <strong>und</strong> Umbauten<br />

muss <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>anschluss durch einen Vertreter des Zweckverbandes<br />

vor Verfüllung des Rohrgrabens abgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

(3)Wer<strong>den</strong> an öffentlichen Straßen, Wegen <strong>und</strong> Plätzen, die noch nicht<br />

mit Schmutzwasserleitungen <strong>aus</strong>gestattet sind, aber später damit<br />

versehen wer<strong>den</strong> sollen, Neubauten errichtet, so sind, wenn <strong>der</strong><br />

Zweckverband es verlangt, alle Einrichtungen für <strong>den</strong> späteren<br />

Anschluss vorzubereiten; das gleiche gilt, wenn in bereits bestehen<strong>den</strong><br />

Bauten vorhan<strong>den</strong>e Schmutzwassereinrichtungen wesentlich<br />

geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> neu angelegt wer<strong>den</strong> sollen.<br />

(4)Besteht für die Ableitung <strong>der</strong> Schmutzwässer kein natürliches Gefälle<br />

zur öffentlichen Schmutzwassergefälleleitung, so kann <strong>der</strong> Zweckverband<br />

von dem Anschlussnehmer <strong>den</strong> Einbau <strong>und</strong> Betrieb einer<br />

Pumpe zur ordnungsgemäßen Entwässerung des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

verlangen.<br />

(5)Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, sämtliche auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

anfallen<strong>den</strong> Schmutzwässer in die öffentlichen Schmutzwasseranlagen<br />

nach <strong>den</strong> Bestimmungen dieser Satzung einzuleiten. Hierbei<br />

sind die in <strong>der</strong> Anlage aufgezählten Parameter hinsichtlich Qualität<br />

<strong>und</strong> Menge des Schmutzwassers einzuhalten.<br />

(6)Soweit die Schmutzwasserfracht eines Anschlussnehmers die in<br />

<strong>der</strong> Anlage enthaltenen Parameter nicht einhält, hat <strong>der</strong><br />

Anschlussnehmer vor Einleitung des Schmutzwassers durch die<br />

Prüfergebnisse eines akkreditierten Labors nachzuweisen, welche<br />

Zusammensetzung das Schmutzwasser hat <strong>und</strong> die Zustimmung<br />

des Verbandes einzuholen, dass das Schmutzwasser in die öffentliche<br />

Schmutzwasseranlage eingeleitet wer<strong>den</strong> darf. Der Antrag ist<br />

mit einer Frist von einem Monat zu stellen. Der Zweckverband kann<br />

<strong>den</strong> Antrag auf Einleitung des Schmutzwassers ablehnen o<strong>der</strong> bestimmen,<br />

mit welchen Auflagen das Schmutzwasser eingeleitet wer<strong>den</strong><br />

kann o<strong>der</strong> in welcher Art <strong>und</strong> Weise o<strong>der</strong> mit welchem Ergebnis<br />

das Schmutzwasser vom Anschlussnehmer vor Einleitung vorbehandelt<br />

wer<strong>den</strong> muss. Diese Vorgaben können unter Vorbehalt,<br />

Wi<strong>der</strong>rufsvorbehalt <strong>und</strong> mit Befristung erfolgen. Der Zweckverband<br />

kann weitere <strong>und</strong> fortlaufende Untersuchungen des einzuleiten<strong>den</strong><br />

Schmutzwassers durch ein akkreditiertes Labor auf Kosten des<br />

Anschlussnehmers verlangen.<br />

(7)Von <strong>der</strong> Verpflichtung zum Anschluss wird auf Antrag ganz o<strong>der</strong><br />

zum Teil befreit, wenn <strong>der</strong> Anschluss o<strong>der</strong> die Benutzung <strong>aus</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Grün<strong>den</strong> auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse des<br />

Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter<br />

Angabe <strong>der</strong> Gründe beim Zweckverband einzureichen.<br />

Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen <strong>und</strong><br />

Wi<strong>der</strong>rufsvorbehalt erteilt wer<strong>den</strong>.<br />

§ 6 Entwässerungsantrag<br />

(1)Der Entwässerungsantrag ist beim ZV im Zuge des Antrages auf<br />

Baugenehmigung einzureichen, wenn die Entwässerungsgenehmigung<br />

wegen eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens<br />

erfor<strong>der</strong>lich wird. Bei Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme von vorhan<strong>den</strong>en<br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüssen ist <strong>der</strong> Antrag einen Monat vor <strong>der</strong> geplanten<br />

Inbetriebnahme einzureichen.<br />

(2)Der Antrag für <strong>den</strong> Anschluss an das Entwässerungsnetz ist entsprechend<br />

eines beim ZV einzuholen<strong>den</strong> Vordruckes einzureichen.<br />

Dem Antrag ist eine Baubeschreibung <strong>der</strong> Schmutzwasseranlagen,<br />

u.a. mit Angaben über die Art <strong>und</strong> <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Benutzung beizufügen <strong>und</strong> ein Lageplan des anzuschließen<strong>den</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stückes, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> amtlichen Flurkarten, im<br />

Maßstab nicht kleiner als 1 : 500 aufzustellen ist <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />

enthalten muss:<br />

- seinen Maßstab <strong>und</strong> die Lage des Gr<strong>und</strong>stückes zur<br />

Nordrichtung,<br />

- die Bezeichnung des Gr<strong>und</strong>stückes <strong>und</strong> <strong>der</strong> benachbarten<br />

Gr<strong>und</strong>stücke nach Straße <strong>und</strong> H<strong>aus</strong>nummer, unter Angaben <strong>der</strong><br />

Eigentümer, <strong>und</strong> die rechtmäßigen Grenzen des Gr<strong>und</strong>stückes.<br />

§ 7 Entwässerungsgenehmigung<br />

(1)Der ZV erteilt nach <strong>den</strong> Bestimmungen dieser Satzung eine Genehmigung<br />

zum Anschluss an die jeweilige öffentliche Schmutzwasseranlage<br />

<strong>und</strong> zum Einleiten von Schmutzwasser (Entwässerungsgenehmigung).<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage,<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entwässerungsgenehmigung zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>den</strong> Schmutzwasserverhältnisse<br />

o<strong>der</strong> des Anschlusses an die Schmutzwasseranlagen<br />

bedürfen ebenfalls einer Entwässerungsgenehmigung.<br />

(2)Der ZV entscheidet, ob <strong>und</strong> in welcher Weise das Gr<strong>und</strong>stück anzuschließen<br />

ist, dabei sind die berechtigten Ansprüche des<br />

Anschlussnehmers zu wahren. Er kann Untersuchungen <strong>der</strong><br />

Schmutzwasserbeschaffenheit sowie Begutachtungen <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen durch Sachverständige verlangen,<br />

sofern das zur Entscheidung über <strong>den</strong> Entwässerungsantrag<br />

erfor<strong>der</strong>lich erscheint. Die Kosten hat <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer zu<br />

tragen.<br />

(3)Der ZV kann dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümer die Selbstüberwachung


Nr. 01/05 - 16 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

seiner Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage sowie die Verpflichtung<br />

zur Vorlage <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse auferlegen. Er kann ferner<br />

anordnen, dass <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer eine regelmäßige<br />

Überwachung durch <strong>den</strong> ZV zu dul<strong>den</strong> <strong>und</strong> die dadurch bedingten<br />

Kosten zu erstatten hat.<br />

(4)Vor <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Entwässerungsgenehmigung darf mit <strong>der</strong> Herstellung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

nur begonnen wer<strong>den</strong>, wenn <strong>und</strong> soweit <strong>der</strong> ZV sein Einverständnis<br />

erteilt hat.<br />

(5)Die Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach<br />

ihrer Erteilung mit <strong>der</strong> Herstellung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

nicht begonnen o<strong>der</strong> wenn die Ausführung<br />

zwei Jahre unterbrochen wor<strong>den</strong> ist. Die Frist kann auf Antrag um<br />

jeweils höchstens zwei Jahre verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

§ 8 Zustimmungspflichtige <strong>und</strong> verbotene Einleitungen<br />

(1)Nur mit Zustimmung des Zweckverbandes dürfen in die öffentlichen<br />

Entwässerungsanlagen eingeleitet wer<strong>den</strong>:<br />

a) Nie<strong>der</strong>schlagswasser in die Schmutzwasserkanäle,<br />

b) nicht häusliches Schmutzwasser,<br />

c) Schmutzwasser <strong>aus</strong> Schwimmbecken <strong>und</strong> Becken mit<br />

Springbrunnen,<br />

d) Gr<strong>und</strong>wasser,<br />

e) Wasser <strong>aus</strong> Gewässern <strong>und</strong> Rückhalteeinrichtungen für<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Der Zweckverband bestimmt, ob <strong>und</strong> wie in die öffentliche<br />

Schmutzwasseranlage eingeleitet wer<strong>den</strong> darf.<br />

(2)In die öffentlichen Schmutzwasseranlagen dürfen nicht eingeleitet<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

Abwässer, durch die die öffentliche Sicherheit o<strong>der</strong> Ordnung gefährdet,<br />

das Personal <strong>der</strong> Schmutzwasserbeseitigung ges<strong>und</strong>heitlich gefährdet<br />

o<strong>der</strong> geschädigt, die Entwässerungsanlagen einschließlich<br />

<strong>der</strong> Kläranlage nachteilig beeinflusst, die Schlammbehandlung, -<br />

beseitigung <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> -verwertung beeinträchtigt o<strong>der</strong> Vorfluter schädlich<br />

verunreinigt wer<strong>den</strong> können d. h. konkret:<br />

a) Schmutzwässer, die die in <strong>der</strong> Anlage genannten Parameter<br />

überschreiten <strong>und</strong> für die keine Einleiterlaubnis o<strong>der</strong> Zustimmung<br />

zur Einleitung erteilt wurde.<br />

b) Flüssige <strong>und</strong> feste Stoffe, die die Entwässerungsanlagen verstopfen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Reinigung erschweren können, einschließlich<br />

Abfallstoffe <strong>aus</strong> Abfallzerkleinern,<br />

c) Feuergefährliche, explosive, giftige radioaktive <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Stoffe,<br />

die die Entwässerungsanlagen in Bestand, Betrieb, die an<br />

ihnen arbeiten<strong>den</strong> Personen o<strong>der</strong> die öffentliche Sicherheit gefähr<strong>den</strong><br />

können,<br />

d) Schmutzwasser, dass nachhaltig belästigende Gerüche verbreitet,<br />

explosive o<strong>der</strong> giftige Gase entwickelt, die Entwässerungsanlagen<br />

in Bestand o<strong>der</strong> Betrieb gefährdet, die Reinigung<br />

des Schmutzwassers erschwert o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Betrieb stören kann.<br />

(3)Anschlussnehmer, bei <strong>den</strong>en Stoffe anfallen, die leichter als Wasser<br />

sind, wie z.B. Benzin, Öle o<strong>der</strong> Fette, haben eine Vorreinigung <strong>der</strong><br />

Abwässer entsprechend dem technischen Höchststand durchzuführen<br />

<strong>und</strong> alle Möglichkeiten zu nutzen, die Maximalwerte zu unterschreiten.<br />

Der Verpflichtete hat die Entleerung <strong>der</strong> Abschei<strong>der</strong> in<br />

regelmäßigen Abstän<strong>den</strong> <strong>und</strong> bei Bedarf vorzunehmen. Der Zweckverband<br />

ist berechtigt, die Nachweisführung über die ordnungsgemäße<br />

Betreibung <strong>und</strong> Wartung von Vorreinigungsanlagen zu überprüfen.<br />

§ 9 H<strong>aus</strong>anschlüsse<br />

(1)Jedes Gr<strong>und</strong>stück muss einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an<br />

die öffentliche Schmutzwasseranlage haben. Die Lage <strong>und</strong> lichte<br />

Weite des Anschlusskanals <strong>und</strong> die Anordnung des Übergabeschachtes<br />

bestimmt <strong>der</strong> ZV. Auf Antrag an <strong>den</strong> ZV kann ein Gr<strong>und</strong>stück<br />

mehrere Anschlüsse erhalten.<br />

(2)Der ZV kann <strong>aus</strong>nahmsweise <strong>den</strong> Anschluss mehrerer Gr<strong>und</strong>stücke<br />

an einen gemeinsamen Anschlusskanal zulassen. Diese Ausnahme<br />

setzt vor<strong>aus</strong>, dass die beteiligten Gr<strong>und</strong>stückseigentümer die Verlegung,<br />

Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

auf dem jeweils frem<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>stück durch Eintragung einer<br />

Baulast gesichert haben, wenn es technisch nicht an<strong>der</strong>s realisierbar<br />

ist.<br />

§ 10 Zutritt <strong>und</strong> Überwachung<br />

(1)Reinigungsöffnungen, Kontrollschächte <strong>und</strong> die Rückst<strong>aus</strong>icherung<br />

müssen je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein.<br />

(2)Den Beauftragten des ZV ist zur Prüfung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

<strong>und</strong> -einrichtungen ungehin<strong>der</strong>t Zutritt zu allen<br />

Anlagen auf dem angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stück zu gewähren.<br />

(3)Die Anschlussnehmer sind verpflichtet dem Zweckverband anzuzeigen,<br />

wenn Stoffe in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt<br />

sind o<strong>der</strong> zu gelangen drohen, die <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>der</strong><br />

Anlage dieser Satzung nicht entsprechen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> eine Gefahr für<br />

die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung darstellen. Gleiches gilt für<br />

<strong>den</strong> Fall, dass sich die Art <strong>und</strong> die Menge des anfallen<strong>den</strong> Schmutzwassers<br />

erheblich verän<strong>der</strong>t.<br />

§ 11 Haftung<br />

(1)Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer o<strong>der</strong> Nutzungsberechtigte <strong>und</strong> die Nutzer<br />

haben für einen ordnungsgemäßen Zustand <strong>und</strong> eine vorschriftsmäßige<br />

Benutzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungseinrichtung nach<br />

<strong>den</strong> Vorschriften dieser Satzung zu sorgen. Sie haften dem ZV für<br />

alle Schä<strong>den</strong> <strong>und</strong> Nachteile, die ihm infolge des mangelhaften Zustandes<br />

o<strong>der</strong> satzungswidriger Benutzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungseinrichtung<br />

entstehen.<br />

(2)In gleichem Umfang hat <strong>der</strong> Ersatzpflichtige <strong>den</strong> ZV von Ersatzansprüchen<br />

Dritter freizustellen.<br />

(3)Der ZV haftet nicht für Schä<strong>den</strong>, die durch höhere Gewalt hervorgerufen<br />

wer<strong>den</strong>. Er haftet auch nicht für Schä<strong>den</strong>, die dadurch entstehen,<br />

dass Rückst<strong>aus</strong>icherungen nicht vorhan<strong>den</strong> sind o<strong>der</strong> nicht<br />

ordnungsgemäß funktionieren. Ebenfalls haftet er nicht für Schä<strong>den</strong>,<br />

die durch Betriebsstörungen o<strong>der</strong> Außerbetriebsetzung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Schmutzwasseranlage entstehen, es sei <strong>den</strong>n, dass Beauftragte<br />

des ZV ohne betriebliche Notwendigkeit diese Störung vorsätzlich<br />

o<strong>der</strong> fahrlässig verursacht haben.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>aus</strong>geschlossen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2004 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.<br />

Jüterbog, <strong>den</strong> 18.11.2004<br />

gez. durch<br />

E. Nitsche<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

gez. durch<br />

B. Rüdiger<br />

Vorsteher des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Kostenerstattungen<br />

zur Wasserversorgung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> § 5, § 35 Abs. 2 Ziff. 10 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das<br />

Land Bran<strong>den</strong>burg i. d. F. <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10. Oktober<br />

2001 (GVBl. I S. 154), geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 18.12.2001<br />

(GVBl. I S. 298), §§ 1, 4 , 6 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

im Land Bran<strong>den</strong>burg i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Mai 1999<br />

(GVBl. I S. 194) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10 Kommunalabgabengesetz<br />

für das Land Bran<strong>den</strong>burg i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15. Juni<br />

1999 (GVBl. I S. 231), geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 17.12.2003<br />

(GVBl. I S. 294) hat die Verbandsversammlung in <strong>der</strong> Sitzung am<br />

18.03.2004 die folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong><br />

Kostenerstattungen zur Wasserversorgung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming beschlossen.<br />

§ 1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Der Zweckverband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:<br />

a) Kostenerstattung für die Herstellung, Erneuerung, Verän<strong>der</strong>ung,<br />

Beseitigung, Stilllegung <strong>und</strong> Reparatur sowie die Kosten<br />

für die Unterhaltung des H<strong>aus</strong>anschlusses.<br />

b) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> zentralen


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 17 - Nr. 01/05<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlagen ( Wasserbenutzungsgebühren)<br />

c) Verwaltungsgebühren<br />

§ 2 H<strong>aus</strong>anschluss<br />

(1)Der H<strong>aus</strong>anschluss besteht <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Verbindung des öffentlichen<br />

Verteilungsnetzes mit <strong>der</strong> Eigentümeranlage. Er beginnt an <strong>der</strong> Abzweigstelle<br />

des Verteilungsnetzes <strong>und</strong> endet hinter <strong>der</strong> Hauptabsperrvorrichtung<br />

nach dem Wasserzähler.<br />

(2)Art, Zahl <strong>und</strong> Lage <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>anschlüsse sowie <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung<br />

wer<strong>den</strong> nach Anhörung des Kostenerstattungspflichtigen <strong>und</strong> unter<br />

Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Zweckverband bestimmt.<br />

(3)H<strong>aus</strong>anschlüsse gehören zu <strong>den</strong> Betriebsanlagen des Zweckverbandes<br />

<strong>und</strong> stehen in dessen Eigentum. Sie wer<strong>den</strong> <strong>aus</strong>schließlich<br />

von diesem o<strong>der</strong> von einem beauftragten Dritten hergestellt, unterhalten,<br />

erneuert, geän<strong>der</strong>t, abgetrennt <strong>und</strong> beseitigt, müssen zugänglich<br />

<strong>und</strong> vor Beschädigungen geschützt sein. Der Kostenerstattungspflichtige<br />

hat die baulichen Vor<strong>aus</strong>setzungen für die sichere Errichtung<br />

des H<strong>aus</strong>anschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkung<br />

auf <strong>den</strong> H<strong>aus</strong>anschluss vornehmen o<strong>der</strong> vornehmen lassen. Die<br />

Kosten für die Beseitigung <strong>der</strong> von unbefugter Seite <strong>aus</strong>geführten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>anschlussleitung gehen zu Lasten des<br />

Eigentümers.<br />

(4)Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Verän<strong>der</strong>ung, Beseitigung,<br />

Stilllegung <strong>und</strong> Reparatur sowie die Kosten für die Unterhaltung<br />

des H<strong>aus</strong>anschlusses zu <strong>den</strong> Versorgungsleitungen sind in Höhe<br />

<strong>der</strong> tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Der Ersatzanspruch<br />

entsteht mit <strong>der</strong> endgültigen Herstellung des H<strong>aus</strong>anschlusses <strong>und</strong><br />

ist einen Monat nach Bekanntgabe des Kostenerstattungsbescheides<br />

fällig. Auf die künftige Kostenerstattung können angemessene Vor<strong>aus</strong>leistungen<br />

verlangt wer<strong>den</strong>, sobald mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Maßnahme begonnen wor<strong>den</strong> ist.<br />

Zur Kostenerstattung verpflichtet ist, wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />

des Bescheides über die Kostenerstattung Kostenerstattungspflichtiger<br />

im Sinne dieser Satzung ist. Die Kostenerstattung entsteht<br />

mit Beendigung <strong>der</strong> Maßnahme <strong>und</strong> ist einen Monat nach Bekanntgabe<br />

des Kostenerstattungsbescheides fällig.<br />

(5)Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung <strong>und</strong> jede Än<strong>der</strong>ung<br />

des H<strong>aus</strong>anschlusses ist vom Eigentümer unter Benutzung<br />

eines beim Zweckverband erhältlichen Vordrucks zu beantragen.<br />

Dem Antrag sind insbeson<strong>der</strong>e folgende Unterlagen beizufügen, soweit<br />

sich die erfor<strong>der</strong>lichen Angaben nicht bereits <strong>aus</strong> dem Antrag<br />

selbst ergeben:<br />

1. ein Lageplan nebst Beschreibung <strong>und</strong> Skizze <strong>der</strong> geplanten<br />

Anlage,<br />

2. <strong>der</strong> Name des eingetragenen Installationsunternehmens mit<br />

Angaben nach DIN 1988, durch welches die Anlage errichtet<br />

o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> soll<br />

3. Angaben über vorhan<strong>den</strong>e Eigengewinnungsanlage<br />

(6)Jede Beschädigung des H<strong>aus</strong>anschlusses, insbeson<strong>der</strong>e das Undichtwer<strong>den</strong><br />

von Leitungen sowie sonstige Störungen sind dem Zweckverband<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

(7)Nutzer des Gr<strong>und</strong>stücks, die nicht Gr<strong>und</strong>stückseigentümer sind, haben<br />

auf Verlangen des Zweckverbandes die schriftliche Zustimmung<br />

des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers zur Herstellung des H<strong>aus</strong>anschlusses<br />

unter Anerkennung <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Verpflichtungen<br />

beizubringen.<br />

§ 3 Messeinrichtung an <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

(1)Der Zweckverband kann verlangen, dass <strong>der</strong> Kostenerstattungspflichtige<br />

auf eigene Kosten nach seiner Wahl an <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

einen Wasserzählerschacht o<strong>der</strong> Wasserzählerschrank anbringt,<br />

wenn<br />

1. das Gr<strong>und</strong>stück unbebaut ist o<strong>der</strong><br />

2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt,<br />

die nur unter beson<strong>der</strong>en Erschwernissen verlegt wer<strong>den</strong><br />

können, o<strong>der</strong><br />

3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers<br />

vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

(2)Die Wasserzählerschächte müssen <strong>den</strong> Normvorschriften entsprechen.<br />

Sie dürfen nur zu dem bestimmungsgemäßen Zweck benutzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

(3)Der Kostenerstattungspflichtiger ist verpflichtet, die Einrichtungen in<br />

ordnungsgemäßen Zustand <strong>und</strong> je<strong>der</strong>zeit zugänglich zu halten.<br />

(4)Der Kostenerstattungspflichtiger kann die Verlegung <strong>der</strong> Einrichtung<br />

auf seine Kosten verlangen, wenn sie an <strong>der</strong> bisherigen Stelle für ihn<br />

nicht mehr zumutbar ist <strong>und</strong> die Verlegung ohne Beeinträchtigung<br />

einer einwandfreien Messung möglich ist.<br />

§ 4 Eigentümeranlage<br />

(1)Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Än<strong>der</strong>ung <strong>und</strong><br />

Unterhaltung <strong>der</strong> Anlage hinter dem H<strong>aus</strong>anschluss ist <strong>der</strong> Kostenerstattungspflichtige<br />

verantwortlich.<br />

Neben dem Kostenerstattungspflichtigen ist <strong>der</strong> zur Nutzung Berechtigte<br />

o<strong>der</strong> tatsächliche Nutzer verantwortlich.<br />

(2)Die Anlage darf nur unter Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften dieser Satzung<br />

<strong>und</strong> nach <strong>den</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik errichtet, erweitert,<br />

geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> unterhalten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Errichtung <strong>der</strong> Anlage <strong>und</strong> wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen dürfen<br />

nur durch <strong>den</strong> Zweckverband o<strong>der</strong> ein in ein Installateurverzeichnis<br />

eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installateurunternehmen<br />

erfolgen. Der Zweckverband ist berechtigt, die Ausführung<br />

<strong>der</strong> Arbeiten zu überwachen.<br />

Das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes ist jedem Eigentümer<br />

auf Wunsch unentgeltlich <strong>aus</strong>zuhändigen.<br />

Der Zweckverband kann mit an<strong>der</strong>en Wasserversorgungsunternehmen<br />

ein gemeinsames Installateurverzeichnis führen.<br />

(3)Anlagenteile, die sich vor <strong>den</strong> Messeinrichtungen befin<strong>den</strong>, können<br />

plombiert wer<strong>den</strong>. Ebenso können Anlagenteile, die zur Eigentümeranlage<br />

gehören, unter Plombenverschluss genommen wer<strong>den</strong>, um<br />

eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche<br />

Ausstattung <strong>der</strong> Anlage ist nach <strong>den</strong> Angaben des Zweckverbandes<br />

zu veranlassen.<br />

(4)Es dürfen nur Materialien <strong>und</strong> Geräte verwendet wer<strong>den</strong>, die entsprechend<br />

<strong>den</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik beschaffen sind.<br />

Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle bek<strong>und</strong>et, dass diese Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

erfüllt sind.<br />

§ 5 Inbetriebnahme <strong>der</strong> Eigentümeranlage<br />

(1)Der Zweckverband o<strong>der</strong> dessen Beauftragte schließen die Eigentümeranlage<br />

an <strong>den</strong> H<strong>aus</strong>anschluss an <strong>und</strong> nehmen sie in Betrieb.<br />

(2)Jede Inbetriebnahme <strong>der</strong> Anlage ist beim Zweckverband über das<br />

Installationsunternehmen zu beantragen.<br />

(3)Für die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Eigentümeranlage fällt eine Gebühr von<br />

55,00 EUR an. Die Gebühr entsteht mit erfolgter Inbetriebnahme <strong>und</strong><br />

ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Gebührenpflichtiger<br />

ist <strong>der</strong> Antragsteller für die Inbetriebnahme. Daneben haftet<br />

<strong>der</strong> Kostenerstattungspflichtige i. S. dieser Satzung.<br />

§ 6 Überprüfung <strong>der</strong> Eigentümeranlage<br />

(1)Der Zweckverband ist berechtigt, die Eigentümeranlage vor <strong>und</strong> nach<br />

ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat <strong>den</strong> Eigentümer auf erkannte<br />

Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen <strong>und</strong> kann <strong>der</strong>en<br />

Beseitigung verlangen.<br />

(2)Wer<strong>den</strong> Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefähr<strong>den</strong> o<strong>der</strong><br />

erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist <strong>der</strong> Zweckverband berechtigt,<br />

<strong>den</strong> Anschluss o<strong>der</strong> die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr<br />

für Leib o<strong>der</strong> Leben ist er hierzu verpflichtet.<br />

Die Kosten dieser Überprüfung sind dem Zweckverband zu erstatten.<br />

(3)Durch Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Anlage<br />

sowie durch <strong>der</strong>en Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt <strong>der</strong><br />

Zweckverband keine Haftung für die Mängelfreiheit <strong>der</strong> Anlage.<br />

§ 7 Betrieb, Erweiterung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung von Eigentümeranlagen<br />

<strong>und</strong> Verbrauchseinrichtungen, Mitteilungspflichten<br />

(1)Anlagen <strong>und</strong> Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass<br />

Störungen an<strong>der</strong>er Eigentümer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen<br />

des Zweckverbandes o<strong>der</strong> Dritter o<strong>der</strong> Rückwirkungen auf<br />

die Güte des Trinkwassers <strong>aus</strong>geschlossen sind.<br />

(2)Erweiterungen <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anlage sowie die Verwendung<br />

zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen sind dem Zweckverband mitzuteilen,<br />

soweit sich dadurch Bemessungsgrößen än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> sich<br />

die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.<br />

§ 8 Zutrittrecht<br />

(1)Der Eigentümer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten<br />

des Zweckverbandes <strong>den</strong> Zutritt zu seinen Räumen <strong>und</strong><br />

Messeinrichtung zu gestatten, <strong>der</strong> zur Wahrnehmung sonstiger Rechte


Nr. 01/05 - 18 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

<strong>und</strong> Pflichten nach dieser Satzung, insbeson<strong>der</strong>e zur Ablesung, o<strong>der</strong><br />

zur Ermittlung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> vereinbart<br />

ist.<br />

(2)Kosten, die dem Zweckverband dadurch entstan<strong>den</strong>, dass die genannten<br />

Anlagen nicht zugänglich sind, trägt <strong>der</strong> Eigentümer.<br />

§ 9 Technische Anschlussbedingungen<br />

(1)Der Zweckverband ist berechtigt, weitere technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an <strong>den</strong> H<strong>aus</strong>anschluss <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Anlagenteile sowie an <strong>den</strong> Betrieb<br />

<strong>der</strong> Anlage festzulegen, soweit dies <strong>aus</strong> Grün<strong>den</strong> <strong>der</strong> sicheren <strong>und</strong><br />

störungsfreien Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

des Verteilungsnetzes notwendig ist. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen dürfen<br />

<strong>den</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von <strong>der</strong><br />

vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes abhängig gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Zustimmung darf nur verweigert wer<strong>den</strong>, wenn <strong>der</strong><br />

Anschluss eine sichere <strong>und</strong> störungsfreie Versorgung gefähr<strong>den</strong><br />

würde.<br />

(2)Anschluss- <strong>und</strong> Verbrauchsleitungen dürfen we<strong>der</strong> als Er<strong>der</strong> - noch<br />

als Schutzleiter für Blitzableiter-Erdungsleitungen <strong>und</strong> Starkstromanlagen<br />

benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn ein Erdungsanschluss an <strong>der</strong> Anschlussleitung vorhan<strong>den</strong> ist<br />

bzw. die Wasserzähleranlage durch eine angebrachte Leitung überbrückt<br />

ist, so muss auf Veranlassung <strong>und</strong> auf Kosten des Eigentümers<br />

durch einen eingetragenen Elektrofachmann diese Erdungseinrichtung<br />

entfernt wer<strong>den</strong>, wobei die Verbrauchsleitung bei <strong>der</strong> Herstellung<br />

eines zwingend erfor<strong>der</strong>lichen Hauptpotential<strong>aus</strong>gleiches<br />

als Schutzmaßnahme mit einzubeziehen ist. Die Klemme für <strong>den</strong><br />

Potential<strong>aus</strong>gleich ist dabei mindestens 0,5 m von dem Ventil 2 bzw.<br />

Schieber 2, in Fließrichtung gesehen, zu befestigen, um spätere Arbeiten<br />

an <strong>der</strong> Wasserzähleranlage nicht zu beeinträchtigen.<br />

§ 10 Stilllegung des H<strong>aus</strong>anschlusses<br />

Die Stilllegung erfolgt auf Antrag beim Zweckverband, o<strong>der</strong> nach Benachrichtigung<br />

durch <strong>den</strong> Zweckverband, wenn über 1 Jahr kein Trinkwasser<br />

<strong>aus</strong> dem öffentlichen Verteilungsnetz entnommen wurde.<br />

§ 11 Kostenerstattungspflichtig<br />

(1)Kostenerstattungspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />

des Bescheides Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks ist. Ist das Gr<strong>und</strong>stück<br />

mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers<br />

<strong>der</strong> Erbbauberechtigte. Besteht für das Gr<strong>und</strong>stück ein Nutzungsrecht,<br />

so tritt <strong>der</strong> Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die<br />

in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September<br />

1994 (BGBl I S. 2457) genannten natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen<br />

des privaten <strong>und</strong> des öffentlichen Rechts. Die Kostenerstattungspflicht<br />

dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des<br />

Erlasses des Bescheides das Wahlrecht über die Bestellung des<br />

Erbbaurechts o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Ankauf des Gr<strong>und</strong>stücks gemäß <strong>den</strong> §§ 15<br />

<strong>und</strong> 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits <strong>aus</strong>geübt<br />

<strong>und</strong> gegen <strong>den</strong> Anspruch des Benutzers keine Einwendungen geltend<br />

gemacht wor<strong>den</strong> sind; an<strong>der</strong>nfalls bleibt die Kostenerstattungspflicht<br />

des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers unberührt.<br />

(2)Mehrere Kostenerstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 12 Anzeigepflicht<br />

Jede Veräußerung eines Gr<strong>und</strong>stücks ist dem Zweckverband sowohl<br />

vom Veräußerer, als auch vom Erwerber, binnen eines Monats schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

§ 13 Wasserbenutzungsgebühren<br />

(1)Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> öffentlichen Wasserversorgungsanlagen<br />

wird eine Wasserbenutzungsgebühr für die Gr<strong>und</strong>stücke erhoben,<br />

die <strong>der</strong> öffentlichen Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />

sind o<strong>der</strong> <strong>aus</strong> dieser Wasser entnehmen.<br />

(2)Die Wasserbenutzungsgebühr wird als Gr<strong>und</strong>gebühr <strong>und</strong> als<br />

Verbrauchsgebühr erhoben.<br />

§ 14 Messung<br />

(1)Der Zweckverband stellt die vom Nutzer verbrauchte Wassermenge<br />

durch Messeinrichtungen fest, die <strong>den</strong> eichrechtlichen Vorschriften<br />

entsprechen müssen o<strong>der</strong> schätzt <strong>den</strong> Wasserverbrauch.<br />

(2)Der Zweckverband hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie<br />

Messung <strong>der</strong> verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Er<br />

bestimmt Art, Zahl <strong>und</strong> Größe sowie Anbringungsort <strong>der</strong><br />

Messeinrichtungen.<br />

Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Entfernung <strong>der</strong> Messeinrichtungen Aufgabe des Zweckverbandes.<br />

Er hat <strong>den</strong> Nutzer anzuhören <strong>und</strong> dessen berechtigte Interessen<br />

zu wahren. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Nutzers die<br />

Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung<br />

einer einwandfreien Messung möglich ist; <strong>der</strong> Nutzer ist verpflichtet,<br />

die Kosten zu tragen <strong>und</strong> hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten.<br />

(3)Der Nutzer haftet für das Abhan<strong>den</strong>kommen <strong>und</strong> die Beschädigung<br />

<strong>der</strong> Messeinrichtungen, soweit ihn hieran ein Verschul<strong>den</strong> trifft. Er<br />

hat <strong>den</strong> Verlust, Beschädigungen <strong>und</strong> Störungen dieser Einrichtungen<br />

dem Zweckverband unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet,<br />

sie vor Abwasser, Schmutz- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser sowie vor Frost zu<br />

schützen.<br />

(4)Absatz 1-3 gilt gleich lautend für Standrohrwasserzähler <strong>und</strong> Abzugszähler.<br />

§ 15 Nachprüfung von Messeinrichtungen<br />

(1)Der Nutzer kann je<strong>der</strong>zeit die Nachprüfung <strong>der</strong> Messeinrichtung durch<br />

eine Eichbehörde o<strong>der</strong> eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne<br />

des Eichgesetzes verlangen. Stellt <strong>der</strong> Nutzer <strong>den</strong> Antrag auf Prüfung<br />

beim Zweckverband, so hat er diesen vor Antragstellung zu<br />

benachrichtigen.<br />

(2)Die Kosten <strong>der</strong> Prüfung fallen dem Zweckverband zur Last, falls die<br />

Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet;<br />

sonst dem Nutzer.<br />

Die vom Nutzer zu tragen<strong>den</strong> Kosten <strong>der</strong> Nachprüfung umfassen<br />

auch die Kosten des Transportes sowie die des Ein- <strong>und</strong> Ausbauens<br />

<strong>der</strong> Messeinrichtung.<br />

§ 16 Ablesung<br />

(1)Die Messeinrichtungen wer<strong>den</strong> vom Beauftragten des Zweckverbandes<br />

möglichst in gleichen Zeitabstän<strong>den</strong> o<strong>der</strong> auf Verlangen des<br />

Zweckverbandes vom Nutzer selbst abgelesen. Dieser hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.<br />

(2)Solange <strong>der</strong> Beauftragte des Zweckverbandes die Räume des Nutzers<br />

nicht zum Zwecke <strong>der</strong> Ablesung betreten kann, darf <strong>der</strong> Zweckverband<br />

<strong>den</strong> Verbrauch auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> letzten Ablesung schätzen;<br />

die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.<br />

(3)Wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Nutzer bei Reklamationen zusätzliche Ablesungen<br />

verlangt, die sich als unbegründet her<strong>aus</strong>stellen, so trägt er die<br />

entstehen<strong>den</strong> Kosten.<br />

§ 17 Gr<strong>und</strong>gebühr<br />

(1)Die Gr<strong>und</strong>gebühr stellt das Entgelt für die Bereitstellung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage dar <strong>und</strong> wird für je<strong>den</strong><br />

H<strong>aus</strong>anschluss erhoben.<br />

(2)Die Gr<strong>und</strong>gebühr je H<strong>aus</strong>anschluss <strong>und</strong> Monat beträgt auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>der</strong> stündlichen Durchflusskapazität des Wasserzählers (Qn)<br />

Qn 2,5: 8,00 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 8,56 EUR<br />

Qn 6: 19,20 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 20,54 EUR<br />

Qn 10: 32,00 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 34,24 EUR<br />

Qn 15 (DN 50): 96,00 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 102,72 EUR<br />

Qn 40 (DN 80): 320,00 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 342,40 EUR<br />

Qn 60 (DN 100): 480,00 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer 513,60 EUR<br />

Bei Anschlüssen mit einem Verb<strong>und</strong>wasserzähler setzt sich die<br />

Gr<strong>und</strong>gebühr <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>wasserzählergröße <strong>und</strong> des<br />

Großwasserzählers zusammen.<br />

Bei mehreren Anschlüssen fallen die einzelnen Gr<strong>und</strong>gebühren für<br />

die jeweiligen Anschlüsse nebeneinan<strong>der</strong> an.<br />

(3)Die Gr<strong>und</strong>gebühr ist eine monatliche Gebühr, die anteilig nach Tagen<br />

zu berechnen ist, wenn diese nicht über <strong>den</strong> gesamten Monat besteht.<br />

§ 18 Verbrauchsgebühr<br />

(1)Die Verbrauchsgebühren wer<strong>den</strong> nach <strong>der</strong> Menge des Trinkwassers<br />

berechnet, das <strong>der</strong> öffentlichen Wasserversorgungsanlage vom<br />

angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück wird gr<strong>und</strong>sätzlich gemessen.<br />

Die Verbrauchsgebühr versteht sich zuzüglich <strong>der</strong> jeweils gelten<strong>den</strong><br />

Umsatzsteuer, welche <strong>der</strong>zeit 7 % beträgt.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 19 - Nr. 01/05<br />

Sie beträgt1,56 EUR/m³ + 7 % Umsatzsteuer = 1,67 EUR/m³.<br />

(2)Der Zweckverband stellt die verbrauchte Wassermenge durch Wasserzähler<br />

fest, die <strong>den</strong> eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.<br />

(3)Hat ein Wasserzähler nicht richtig o<strong>der</strong> überhaupt nicht gemessen,<br />

so wird die Wassermenge vom Zweckverband unter Berücksichtigung<br />

des bisherigen Verbrauchs <strong>und</strong> unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>der</strong> <strong>den</strong><br />

Verbrauch betreffen<strong>den</strong> <strong>und</strong> glaubhaft gemachten Angaben des Gebührenpflichtigen<br />

geschätzt <strong>und</strong> festgesetzt. Hilfsweise kann auf<br />

<strong>den</strong> durchschnittlichen Verbrauch pro Kopf im Verbandsgebiet zurückgegriffen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

§ 19 Beginn <strong>und</strong> Beendigung <strong>der</strong> Gebührenpflicht<br />

(1)Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> schriftlichen Anmeldung<br />

<strong>und</strong> endet mit dem Tag <strong>der</strong> schriftlichen Abmeldung.<br />

Wurde bereits Wasser vor <strong>der</strong> schriftlichen Anmeldung entnommen,<br />

so entsteht die Gebührenpflicht in dem Monat, in dem das Wasser<br />

entnommen wurde.<br />

Wird vom Gebührenpflichtigen Wasser nach <strong>der</strong> schriftlichen Abmeldung<br />

entnommen, so läuft die Gebührenpflicht trotz <strong>der</strong> schriftlichen<br />

Abmeldung weiter.<br />

(2)Die Abmeldung ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum<br />

Monatsende möglich.<br />

§ 20 Gebührenpflichtige<br />

(1)Gebührenpflichtig ist <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer, je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Berechtigte<br />

sowie sonstige tatsächliche Benutzer des Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />

Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers gebührenpflichtig.<br />

(2)Beim Wechsel des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong><br />

sonstigen Benutzers des Gr<strong>und</strong>stücks geht die Gebührenpflicht mit<br />

dem nachfolgen<strong>den</strong> Monatsersten auf <strong>den</strong> neuen über, wenn ein<br />

Ablesen des Wasserzählers auf Antrag des bisherigen durchgeführt<br />

wurde. Erfolgt die Meldung nicht ordnungsgemäß, haftet <strong>der</strong> bisher<br />

Gebührenpflichtige neben dem Neuen.<br />

§ 21 Erhebungszeitraum / Fälligkeit<br />

(1)Die jährliche Ablesung begrenzt <strong>den</strong> Erhebungszeitraum.<br />

(2)Für die Versorgung im laufen<strong>den</strong> Erhebungszeitraum sind Abschlagszahlungen<br />

im Rhythmus von zwei Monaten fällig. Die Höhe <strong>der</strong> Abschlagszahlungen<br />

wird vom Zweckverband durch Bescheid entsprechend<br />

dem Wasserverbrauch des vergangenen Ablesezeitraumes<br />

festgesetzt.<br />

(3)Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

so wird <strong>der</strong> Abschlagszahlung diejenige Wassermenge zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt, die dem durchschnittlichen Wasserverbrauch je Einwohner<br />

entspricht. Zu berücksichtigen hierbei sind die glaubhaft gemachten<br />

Angaben des Gebührenpflichtigen<br />

(4)Die Gebühren entstehen jeweils zum Ende des Ablesezeitraumes.<br />

Die Gr<strong>und</strong>gebühr <strong>und</strong> die Verbrauchsgebühr wer<strong>den</strong> dem Gebührenpflichtigen<br />

durch Bescheid bekannt gegeben <strong>und</strong> sind einen Monat<br />

nach Bekanntgabe fällig.<br />

§ 22 Auskunftspflicht<br />

Gebührenschuldner haben dem Zweckverband jede Auskunft zu erteilen,<br />

die für die Festsetzung o<strong>der</strong> Erhebung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

§ 23 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1)Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich:<br />

- unbefugt Trinkwasser <strong>aus</strong> dem zentralen Netz entnimmt,<br />

- als Veräußerer o<strong>der</strong> Erwerber eines Gr<strong>und</strong>stückes entgegen<br />

§ 12 einen Wechsel <strong>der</strong> Rechtsverhältnisse nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

rechtzeitig anzeigt;<br />

- Auskünfte verweigert,<br />

- als Gr<strong>und</strong>stückseigentümer o<strong>der</strong> Verpflichteter entgegen § 8 die<br />

zur Festsetzung <strong>und</strong> Erhebung <strong>der</strong> Abgaben erfor<strong>der</strong>liche<br />

Auskünfte nicht o<strong>der</strong> nicht wahrheitsgemäß erteilt bzw. Beauftragte<br />

des Zweckverbandes am Betreten des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

zur Festsetzung o<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen hin<strong>der</strong>t;<br />

- <strong>den</strong> Vorschriften über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

zuwi<strong>der</strong>handelt;<br />

- <strong>den</strong> Zutritt zum Gr<strong>und</strong>stück nicht gewährt,<br />

- Mängel nicht beseitigt,<br />

- das Trinkwasser durch Eingriffe in die öffentlichen Einrichtungen<br />

verunreinigt,<br />

- Manipulationen an Messeinrichtungen durchführt,<br />

- eine Eigengewinnungsanlage vorhan<strong>den</strong> ist, ohne dem Zweckverband<br />

Mitteilung gemacht zu haben<br />

- eine Verbindung zwischen <strong>der</strong> Eigengewinnungsanlage <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Eigentümeranlage vorhält<br />

(2)Vorsätzliche <strong>und</strong> fahrlässige Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen gemäß Abs.<br />

1 können mit Bußgel<strong>der</strong>n geahndet wer<strong>den</strong>. Das Bußgeld beträgt<br />

mindestens 100,- EUR.<br />

Das Bußgeld beträgt bei vorsätzlichen Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens<br />

5.000,- EUR, bei fahrlässigen Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens<br />

2.500,- EUR.<br />

Für das Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes<br />

über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.2.1987<br />

(BGB1 S.602).<br />

Bei Dauerverstößen fällt das Bußgeld pro laufen<strong>den</strong> Monat des Verstoßes<br />

an.<br />

§ 24 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am 01.05.2004 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die frühere Satzung über die Beitrags- <strong>und</strong> Gebührenerhebung<br />

betreffend <strong>der</strong> Wasserversorgung außer Kraft.<br />

Jüterbog, <strong>den</strong> 19.03.2004<br />

gez. durch<br />

E. Nitsche<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

gez. durch<br />

B. Rüdiger<br />

Vorsteher des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Satzung über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang zur<br />

Wasserversorgung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> § 3 Abs. 2, § 5 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Bran<strong>den</strong>burg ( Gemeinde-ordnung -GO ) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 10. Oktober 2001 (GVBl I S. 154), geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 18.12.2001 (GVBl I S. 298) <strong>und</strong> § 8 Abs. 4 Gesetz über kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit im Land Bran<strong>den</strong>burg i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) hat die Verbandsversammlung des<br />

Wasser - <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming in <strong>der</strong> Sitzung<br />

am 18.03.2004 die Satzung über <strong>den</strong> Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

zur Wasserversorgung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming beschlossen.<br />

§ 1 Gegenstand <strong>der</strong> Satzung<br />

Der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming betreibt<br />

die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücke des Verbandsgebietes mit Trinkwasser. Art <strong>und</strong> Umfang<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung bestimmt <strong>der</strong> Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband<br />

Jüterbog-Fläming.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser Satzung gelten die nachstehen<strong>den</strong> Begriffsbestimmungen:<br />

(1)Öffentliche Wasserversorgungsanlagen sind:<br />

a) Anlagen zur För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Aufbereitung von Rohwasser<br />

sowie Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser <strong>der</strong>en Eigentümer<br />

<strong>der</strong> Zweckverband ist.<br />

b) Anlagen zur För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Aufbereitung von Rohwasser<br />

sowie Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser, die von Dritten<br />

hergestellt, erweitert, unterhalten bzw. erneuert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en sich <strong>der</strong> Zweckverband zur Durchführung seiner<br />

Versorgungsaufgaben bedient o<strong>der</strong> zu <strong>der</strong>en Herstellung, Erweiterung,<br />

Erneuerung o<strong>der</strong> Unterhaltung er beiträgt.


Nr. 01/05 - 20 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

c) das Verteilungsnetz im öffentlichen Bereich einschließlich <strong>der</strong><br />

Anschluss- <strong>und</strong> Absperreinrichtung für H<strong>aus</strong>anschlüsse.<br />

§ 3 Anschluss - <strong>und</strong> Benutzungsrecht<br />

(1)Je<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer einer im Verbandsgebiet bereits<br />

trinkwasserseitig erschlossenen Gemeinde hat das Recht, vom<br />

Zweckverband zu verlangen, dass sein Gr<strong>und</strong>stück nach Maßgabe<br />

dieser Satzung an die öffentliche Einrichtung angeschlossen wird<br />

(Anschlussrecht).<br />

Das Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, die durch eine in einer öffentlichen Straße o<strong>der</strong> Weg betriebsfertig<br />

verlegte Trinkwasserversorgungsleitung erschlossen sind.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer können nicht verlangen, dass neue Versorgungsleitungen<br />

hergestellt o<strong>der</strong> bestehende Versorgungsleitungen<br />

geän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.<br />

Eigentümer im Sinne dieser Satzung ist immer <strong>der</strong> zur Kostenerstattung<br />

Verpflichtete.<br />

(2)Der Anschluss eines Gr<strong>und</strong>stückes an eine vorhan<strong>den</strong>e öffentliche<br />

Einrichtung kann versagt wer<strong>den</strong>, wenn wegen <strong>der</strong> Lage des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

o<strong>der</strong> <strong>aus</strong> sonstigen technischen o<strong>der</strong> betrieblichen Grün<strong>den</strong><br />

dieser erhebliche Schwierigkeiten bereitet o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

o<strong>der</strong> Aufwendungen erfor<strong>der</strong>t.<br />

Dies gilt jedoch nicht wenn <strong>der</strong> Antragsteller sich bereiterklärt, die<br />

bestehen<strong>den</strong> Mehraufwendungen o<strong>der</strong> Kosten für <strong>den</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

zu tragen <strong>und</strong> wenn er auf Verlangen hierfür Sicherheit leistet.<br />

§ 4 Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

(1)Je<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ist verpflichtet, sein Gr<strong>und</strong>stück an<br />

die bestehende öffentliche Trinkwasserversorgungseinrichtung anschließen<br />

zu lassen sobald es mit Gebäu<strong>den</strong> für <strong>den</strong> dauern<strong>den</strong> o<strong>der</strong><br />

vorübergehen<strong>den</strong> Aufenthalt von Menschen bebaut ist o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Bebauung begonnen wird <strong>und</strong> wenn dieses Gr<strong>und</strong>stück an einer<br />

Straße (Platz, Weg) liegt.<br />

Befin<strong>den</strong> sich auf einem Gr<strong>und</strong>stück mehrere Gebäude, die auf Dauer<br />

Wasser auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nutzung benötigen, so ist jedes Gebäude<br />

an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen.<br />

(2)Auf Gr<strong>und</strong>stücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

angeschlossen sind, ist <strong>der</strong> gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen<br />

des Benutzungsrechtes gemäß <strong>der</strong> Satzung § 3 <strong>aus</strong>schließlich <strong>aus</strong><br />

dieser Anlage zu decken.<br />

(3)Sind die Gr<strong>und</strong>stücke mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die<br />

Stelle des Eigentümers <strong>der</strong> Erbbauberechtigte.<br />

Besteht für das Gr<strong>und</strong>stück ein Nutzungsrecht, so tritt <strong>der</strong> Nutzer an<br />

die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtbereinigungsgesetzes<br />

vom 21. September 1994 genannten natürlichen<br />

o<strong>der</strong> juristischen Personen des privaten <strong>und</strong> öffentlichen Rechts.<br />

Dies gilt nur, wenn das Wahlrecht über die Bestellung des Erbbaurechts<br />

o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Ankauf des Gr<strong>und</strong>stücks gemäß <strong>den</strong> §§ 15 <strong>und</strong> 16<br />

des Sachenrechtbereinigungsgesetzes bereits <strong>aus</strong>geübt <strong>und</strong> gegen<br />

<strong>den</strong> Anspruch des Nutzers keinen <strong>der</strong> nach dem Sachenrechtbereinigungsgesetzesstatthaft<br />

Einre<strong>den</strong> <strong>und</strong> Einwendungen geltend<br />

gemacht wor<strong>den</strong> sind. An<strong>der</strong>nfalls ist <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erbbauberechtigte pflichtig.<br />

§ 5 Befreiung von Anschluss <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

(1)Von <strong>der</strong> Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Einrichtung<br />

wird auf Antrag befreit, wenn unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

des Gemeinwohls dem Eigentümer dies unzumutbar ist. Der<br />

Antrag auf Befreiung ist unter Angabe <strong>der</strong> Gründe mit entsprechen<strong>den</strong><br />

Nachweisen schriftlich beim Zweckverband einzureichen.<br />

(2)Bei Bestehen einer bzw. vor <strong>der</strong> Errichtung einer Eigengewinnungsanlage<br />

hat <strong>der</strong> Eigentümer dem Zweckverband Mitteilung zu machen.<br />

Der Eigentümer hat durch körperliche Trennung <strong>der</strong> Eigenanlage vom<br />

öffentlichen Wasserversorgungsnetz sicherzustellen, dass von seiner<br />

Eigenanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche<br />

Wasserversorgungsnetz möglich sind.<br />

§ 6 Umfang <strong>der</strong> Versorgung, Benachrichtigung bei<br />

Versorgungsunterbrechungen<br />

(1)Der Zweckverband ist verpflichtet, je<strong>der</strong>zeit Trinkwasser am Ende<br />

<strong>der</strong> Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Versorgung kann unterbrochen wer<strong>den</strong>,<br />

1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgung erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> sonst vertraglich<br />

vorbehalten sind,<br />

2. soweit <strong>und</strong> solange <strong>der</strong> Zweckverband an <strong>der</strong> Versorgung durch<br />

höhere Gewalt o<strong>der</strong> sonstige Umstände, <strong>der</strong>en Beseitigung ihm<br />

wirtschaftlich nicht zugemutet wer<strong>den</strong> kann, gehin<strong>der</strong>t ist.<br />

3. soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

(2)Der Zweckverband hat jede Unterbrechung o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeit<br />

unverzüglich zu beheben.<br />

(3)Der Zweckverband hat bei einer beabsichtigten Unterbrechung <strong>der</strong><br />

Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten.<br />

Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung:<br />

1. nach <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong> nicht rechtzeitig möglich ist <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zweckverband<br />

dies nicht zu vertreten hat o<strong>der</strong><br />

2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern<br />

würde.<br />

§ 7Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

(1)Für Schä<strong>den</strong>, die durch Unterbrechung <strong>der</strong> Wasserversorgung o<strong>der</strong><br />

durch Unregelmäßigkeiten in <strong>der</strong> Belieferung erleidet, haftet <strong>der</strong> Zweckverband<br />

im Falle<br />

1. <strong>der</strong> Tötung o<strong>der</strong> Verletzung des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Eigentümers, es sei <strong>den</strong>n, dass <strong>der</strong> Scha<strong>den</strong> vom Zweckverband<br />

o<strong>der</strong> einem Erfüllungs- o<strong>der</strong> Verrichtungsgehilfen we<strong>der</strong><br />

vorsätzlich noch fahrlässig verursacht wor<strong>den</strong> ist.<br />

2. <strong>der</strong> Beschädigung einer Sache, es sei <strong>den</strong>n, dass <strong>der</strong> Scha<strong>den</strong><br />

we<strong>der</strong> durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit des<br />

Zweckverbandes o<strong>der</strong> eines Erfüllungs- o<strong>der</strong> Verrichtungsgehilfen<br />

verursacht wor<strong>den</strong> ist,<br />

3. eines Vermögensscha<strong>den</strong>s, es sei <strong>den</strong>n, dass dieser we<strong>der</strong><br />

durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit des Zweckverbandes<br />

o<strong>der</strong> eines vertretungsberechtigten Organs verursacht<br />

wor<strong>den</strong> ist.<br />

(2)Die Ersatzpflicht entfällt für Schä<strong>den</strong> unter 15 EUR.<br />

(3)Ist <strong>der</strong> Eigentümer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten<br />

weiterzuleiten, <strong>und</strong> erleidet dieser durch Unterbrechung <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

o<strong>der</strong> durch Unregelmäßigkeit in <strong>der</strong> Belieferung einen<br />

Scha<strong>den</strong>, so haftet <strong>der</strong> Zweckverband dem Dritten gegenüber in<br />

demselben Umfange.<br />

(4)Leitet <strong>der</strong> Eigentümer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter,<br />

so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen,<br />

dass dieser <strong>aus</strong> unerlaubter Handlung keine weitergehen<strong>den</strong><br />

Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche erheben kann, als sie in <strong>den</strong> Absätzen 1<br />

<strong>und</strong> 2 vorgesehen sind.<br />

(5)Der Eigentümer hat <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> unverzüglich dem Zweckverband<br />

mitzuteilen. Leitet <strong>der</strong> Eigentümer das gelieferte Wasser an einen<br />

Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen.<br />

§ 8 Verjährung<br />

Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche <strong>der</strong> in § 7 bezeichneten Art verjähren in drei<br />

Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem <strong>der</strong> Ersatzberechtigte von<br />

dem Scha<strong>den</strong>, von <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong>, <strong>aus</strong> <strong>den</strong>en sich seine Anspruchsberechtigung<br />

ergibt Kenntnis erlangt.<br />

§ 9 Gr<strong>und</strong>stücksbenutzung<br />

(1)Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben für Zwecke <strong>der</strong> örtlichen Versorgung<br />

das Anbringen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör<br />

zur Zu - <strong>und</strong> Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen<br />

Versorgungsgebiet liegen<strong>den</strong> Gründstücke sowie erfor<strong>der</strong>liche<br />

Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft<br />

nur Gr<strong>und</strong>stücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind,<br />

die vom Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

genutzt wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong> für die die Möglichkeit <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn<br />

die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke <strong>den</strong> Eigentümer mehr als notwendig<br />

o<strong>der</strong> in unzumutbarer Weise belasten würde.<br />

(2)Der Eigentümer ist rechtzeitig über Art <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Inanspruchnahme des Gr<strong>und</strong>stückes zu benachrichtigen.<br />

(3)Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer kann die Verlegung <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

verlangen, wenn sie an <strong>der</strong> bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar<br />

sind. Die Kosten <strong>der</strong> Verlegung hat <strong>der</strong> Zweckverband zu<br />

tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen <strong>aus</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Versorgung des Gr<strong>und</strong>stückes dienen.<br />

(4)Wird <strong>der</strong> Wasserbezug eingestellt, so hat <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

die Entfernung <strong>der</strong> Einrichtung zu gestatten o<strong>der</strong> sie auf Verlan-


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 21 - Nr. 01/05<br />

gen des Zweckverbandes noch fünf Jahre unentgeltlich zu dul<strong>den</strong>,<br />

es sei <strong>den</strong>n, dass dies nicht zugemutet wer<strong>den</strong> kann.<br />

(5)Nutzer des Gr<strong>und</strong>stücks, die nicht Gr<strong>und</strong>stückseigentümer sind, haben<br />

auf Ver- langen des Zweckverbandes die schriftliche Zustimmung<br />

des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers zur Benutzung des zu versorgen<strong>den</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücks im Sinne <strong>der</strong> Absätze 1 <strong>und</strong> 4 beizubringen.<br />

(6)Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege <strong>und</strong><br />

Verkehrsflächen sowie für Gr<strong>und</strong>stücke, die durch Planfeststellung<br />

für <strong>den</strong> Bau von öffentlichen Verkehrswegen <strong>und</strong> Verkehrsflächen<br />

bestimmt sind.<br />

§ 10 Verwendung des Wassers<br />

(1)Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Eigentümers,<br />

seiner Mieter <strong>und</strong> ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt.<br />

Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

des Zweckverbandes zulässig. Diese muss erteilt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn dem Interesse an <strong>der</strong> Weiterleitung nicht überwiegende<br />

versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.<br />

(2)Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet wer<strong>den</strong>, soweit nicht in<br />

dieser Verordnung o<strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> sonstiger gesetzlicher o<strong>der</strong> behördlicher<br />

Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Der<br />

Zweckverband kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken,<br />

soweit dies zur Sicherstellung <strong>der</strong> allgemeinen Wasserversorgung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

(3)Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist beim<br />

Zweckverband mindestens zehn Tage vor Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten<br />

zu beantragen. Der Antragsteller hat dem Zweckverband alle für die<br />

Herstellung <strong>und</strong> Entfernung des Bauwasseranschlusses entstehen<strong>den</strong><br />

Kosten zu erstatten. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten für Anschlüsse zu<br />

sonstigen vorübergehen<strong>den</strong> Zwecken entsprechend.<br />

(4)Soll Wasser <strong>aus</strong> öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen,<br />

son<strong>der</strong>n zu an<strong>der</strong>en Zwecken entnommen wer<strong>den</strong>, sind hierfür<br />

Hydrantenstandrohre des Zweckverbandes mit Wasserzählern zu<br />

benutzen.<br />

Die Standrohre mit geeichten Messeinrichtungen zur Abgabe von<br />

Bauwasser o<strong>der</strong> für an<strong>der</strong>e vorübergehende Zwecke können nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> hierfür gelten<strong>den</strong> Bestimmungen befristet an Antragsteller<br />

in beschränktem Umfang vermietet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Mieter von Standrohren haftet für Beschädigungen aller Art, sowohl<br />

für Schä<strong>den</strong> am Mietgegenstand als auch für Schä<strong>den</strong>, die<br />

durch Gebrauch des Standrohres am öffentlichen Hydranten, an<br />

Leitungseinrichtungen <strong>und</strong> Hydrantenschächten auch durch Verunreinigung<br />

dem Zweckverband o<strong>der</strong> dritten Personen entstehen.<br />

Der Mieter darf das gemietete Standrohr nur für <strong>den</strong> beantragten<br />

Zweck <strong>und</strong> unter Beachtung <strong>der</strong> Bedienungsanleitung verwen<strong>den</strong>.<br />

Bei Verlust des Standrohres hat <strong>der</strong> Mieter vollen Ersatz zu leisten.<br />

Der Zweckverband kann verlangen, dass bei <strong>der</strong> Vermietung eine<br />

Sicherheit gestellt wird. Die Sicherheit wird nicht verzinst.<br />

Die Weitergabe des Standrohres an an<strong>der</strong>e ist auch vorübergehend<br />

dem Mieter nicht gestattet. Geschieht dies <strong>den</strong>noch, ist <strong>der</strong> Zweckverband<br />

berechtigt, das Standrohr einzuziehen.<br />

§ 11 Einstellung <strong>der</strong> Versorgung<br />

(1)Der Zweckverband ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen,<br />

wenn <strong>der</strong> Gebührenpflichtige <strong>der</strong> Satzung zuwi<strong>der</strong>handelt <strong>und</strong><br />

die Einstellung erfor<strong>der</strong>lich ist, um<br />

1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen o<strong>der</strong><br />

Anlagen abzuwen<strong>den</strong>,<br />

2. <strong>den</strong> Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung<br />

o<strong>der</strong> vor Anbringung <strong>der</strong> Messeinrichtung zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

3. zu gewährleisten, dass Störungen an<strong>der</strong>er Eigentümer, störende<br />

Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes o<strong>der</strong><br />

Dritter o<strong>der</strong> Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers <strong>aus</strong>geschlossen<br />

sind.<br />

(2)Bei an<strong>der</strong>en Zuwi<strong>der</strong>handlungen, insbeson<strong>der</strong>e bei Nichterfüllung<br />

einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist <strong>der</strong> Zweckverband<br />

berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.<br />

Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> Eigentümer darlegt, dass die Folgen <strong>der</strong><br />

Einstellung außer Verhältnis zur Schwere <strong>der</strong> Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />

stehen <strong>und</strong> hinreichende Aussicht besteht, dass <strong>der</strong> Eigentümer seinen<br />

Verpflichtungen nachkommt. Der Zweckverband kann mit <strong>der</strong><br />

Mahnung zugleich die Einstellung <strong>der</strong> Versorgung androhen.<br />

(3) Der Zweckverband hat die Versorgung unverzüglich wie<strong>der</strong> aufzunehmen,<br />

sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind <strong>und</strong> <strong>der</strong> Eigentümer<br />

die Kosten <strong>der</strong> Einstellung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Versorgung<br />

ersetzt hat. Die Kosten wer<strong>den</strong> nach Aufwand berechnet.<br />

Der Zweckverband ist in <strong>den</strong> Fällen des Absatzes 1 berechtigt,<br />

das Benutzungsverhältnis dauerhaft einzustellen, wenn die Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

zur Einstellung <strong>der</strong> Versorgung wie<strong>der</strong>holt vorliegen.<br />

Bei wie<strong>der</strong>holten Zuwi<strong>der</strong>handlungen nach Absatz 2 ist<br />

<strong>der</strong> Zweckverband zur dauerhaften Einstellung berechtigt, wenn<br />

sie zwei Wochen vorher angedroht wurde; Absatz 2 Satz 2 <strong>und</strong><br />

3 gilt entsprechend.<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.05.2004 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die frühere Satzung über <strong>den</strong> Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgung <strong>und</strong> die Versorgung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke <strong>der</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming<br />

außer Kraft.<br />

Jüterbog, <strong>den</strong> 19.03.2004<br />

gez. durch<br />

E. Nitsche<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

gez. durch<br />

B. Rüdiger<br />

Vorsteher des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes<br />

Jüterbog-Fläming<br />

K<strong>und</strong>eninformation<br />

„Frostzähler“ sind vermeidbar<br />

Zur Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit gehört <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Wasserzähler.<br />

Versäumnisse können zu unnötigen finanziellen Belastungen für<br />

<strong>den</strong> Anschlussnehmer führen. In <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren <strong>und</strong> Kostenerstattung des WAZ Jüterbog-Fläming ist die Verantwortlichkeit<br />

<strong>der</strong> K<strong>und</strong>en zum Schutz <strong>der</strong> Messeinrichtung festgelegt.<br />

Dazu heißt es im Paragraphen 14 Messung Abs. 3:<br />

„Der Nutzer haftet für das Abhan<strong>den</strong>kommen <strong>und</strong> die Beschädigung<br />

<strong>der</strong> Messeinrichtung, soweit ihn ein Verschul<strong>den</strong> trifft. Er hat <strong>den</strong><br />

Verlust, Beschädigung <strong>und</strong> Störungen dieser Einrichtungen dem<br />

Zweckverband unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, sie vor<br />

Abwasser, Schmutz- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser sowie Frost zu schützen.“<br />

Folgende Maßnahmen sollten zur Vermeidung von Schä<strong>den</strong> vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>:<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Kellerfenster <strong>und</strong> Türen auf Dichtheit,<br />

Wärmedämmung <strong>der</strong> Zähler, insbeson<strong>der</strong>e in Schächten,<br />

Temperaturüberwachung am Unterbringungsort <strong>der</strong> Messeinrichtung,<br />

Beachtung <strong>der</strong> erhöhten Gefahr bei unbewohnten Gebäu<strong>den</strong> <strong>und</strong><br />

Durchführung von Vorsorgehandlungen bei längerer Abwesenheit.<br />

Zur Beratung stehen <strong>der</strong> Produktionsingenieur für Trinkwasser Herr<br />

Kubitza (Tel. (0 33 72) 41 79 18) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Meister Trinkwasser Herr<br />

Mehlis (Tel. (0 33 72) 43 27 36) zur Verfügung.<br />

Dipl.-Ing. (FH) I. Driesner<br />

Geschäftsführerin<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband „Nieplitztal“<br />

10 Jahre Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband “Nieplitztal”<br />

- Eine Chronik -<br />

1994<br />

Die Gemeindevertretungen <strong>der</strong> Gemein<strong>den</strong> Bar<strong>den</strong>itz, Lühsdorf,<br />

Niebelhorst, Rietz <strong>und</strong> die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung von <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

beschließen im September/Oktober 1994 die Gründung des<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes “Nieplitztal” (ZVN).<br />

Die Verbandssatzung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Genehmigungsbescheid des Landrates<br />

wer<strong>den</strong> im Amtsblatt für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark am 9. November<br />

1994 bekannt gemacht. Mit dem In-Kraft-Treten <strong>der</strong> Verbandssatzung<br />

am 10. November 1994 ist <strong>der</strong> Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband<br />

“Nieplitztal” gegründet.


Nr. 01/05 - 22 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Am 15. November 1994 wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Gründungsversammlung Herr<br />

Christoph Höhne zum Verbandsvorsteher <strong>und</strong> Herr Siegfried Teltsch<br />

zum Vorsitzen<strong>den</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung gewählt.<br />

Die WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH wird am 15.<br />

Dezember 1994 gegründet. Gesellschafter sind <strong>der</strong> Wasser- <strong>und</strong><br />

Abwasserzweckverband “Nieplitztal” mit 52 % <strong>und</strong> die DLS Umwelttechnik<br />

GmbH mit 48 % Beteiligung. Technischer Geschäftsführer wird<br />

Herr Roland Meinusch <strong>und</strong> kaufmännischer Geschäftsführer Herr Frank<br />

Fritsch.<br />

1995<br />

Am 1. Januar 1995 übernimmt <strong>der</strong> ZVN die Trinkwasserver- <strong>und</strong><br />

Abwasserentsorgungsanlagen <strong>der</strong> Gemein<strong>den</strong> Bar<strong>den</strong>itz, Lühsdorf <strong>und</strong><br />

Niebelhorst <strong>und</strong> damit gemeinsam mit <strong>der</strong> WWN als Betriebsführer die<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung dieser Mitgliedsgemein<strong>den</strong>.<br />

Sitz des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes “Nieplitztal” <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH wer<strong>den</strong> die im<br />

Februar von <strong>der</strong> Firma Wartenberg angemieteten Büroräume in <strong>der</strong> Großstraße<br />

57 in <strong>Treuenbrietzen</strong>.<br />

Der Vertrag zur Übertragung des wasserwirtschaftlichen Vermögens von<br />

<strong>der</strong> Potsdamer Wasser <strong>und</strong> Abwasser GmbH i. L. auf <strong>den</strong> Wasser- <strong>und</strong><br />

Abwasserzweckverband “Nieplitztal” wird am 11. Mai abgeschlossen.<br />

Der Zweckverband <strong>und</strong> die WWN mbH als Betriebsführer übernehmen<br />

am 1. Juni die Verantwortung <strong>der</strong> Wasserver- <strong>und</strong> Abwasserentsorgung<br />

im gesamten Verbandsgebiet. Der ZVN betreibt fünf Wasserwerke <strong>und</strong><br />

drei Kläranlagen.<br />

Am 8. Juni wird zwischen <strong>der</strong> WWN <strong>und</strong> <strong>der</strong> DLS Umwelttechnik GmbH<br />

ein Managementvertrag abgeschlossen, in dem geregelt ist, dass <strong>der</strong><br />

private Gesellschafter langfristig das notwendige Know-how zur Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> WWN zur Verfügung stellt.<br />

1996<br />

Im Mai wird die Kläranlage am Krankenh<strong>aus</strong> außer Betrieb genommen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke im Bereich <strong>Treuenbrietzen</strong> Süd wer<strong>den</strong> über einen<br />

Verbindungskanal in <strong>der</strong> Neuen Hufenstraße zentral über die Kläranlage<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> entsorgt.<br />

Am 18. Juni nimmt Herr Siegfried Teltsch seine Tätigkeit als Geschäftsstellenleiter<br />

des ZVN auf.<br />

Die Verbandsversammlung beschließt am 12. September die Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Nichel in <strong>den</strong> ZVN.<br />

1997<br />

Der Ortsteil Frohnsdorf wird abwasserseitig erschlossen <strong>und</strong> an die<br />

zentrale Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen. Gleichzeitig<br />

wer<strong>den</strong> die Trinkwasserleitungen tiefer gelegt, um ein Einfrieren bei<br />

extremen Frostgra<strong>den</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Die Wassertechnik Nord GmbH, Bremen übernimmt von <strong>der</strong> B & V<br />

ÖkoConsult GmbH (vormals UTAG Umwelttechnik GmbH) zum 31. Oktober<br />

die Geschäftsanteile an <strong>der</strong> WWN.<br />

1998<br />

Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes <strong>und</strong> die Verwaltung <strong>der</strong> WWN<br />

mbH ziehen am 8. Januar in das käuflich erworbene <strong>und</strong> sanierte Verwaltungsgebäude<br />

Großstraße 28 in <strong>Treuenbrietzen</strong> um.<br />

Die Leipziger <strong>und</strong> Kameruner Siedlung wer<strong>den</strong> an die zentrale Abwasserentsorgung<br />

angeschlossen. Die Abwasserkanäle sowie die H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse in <strong>der</strong> Großstraße wer<strong>den</strong> erneuert. Dabei wird<br />

das Trennsystem realisiert. Zuvor wur<strong>den</strong> die Entsorgungsanlagen in<br />

<strong>der</strong> Pfarrgasse, Gartenstraße <strong>und</strong> Lin<strong>den</strong>allee saniert.<br />

1999<br />

Frau Ilona Köppen <strong>aus</strong> Niebelhorst wird am 28. Januar zur neuen Vorsitzen<strong>den</strong><br />

<strong>der</strong> Verbandsversammlung gewählt. Herr Reinhard Gips <strong>aus</strong><br />

Bar<strong>den</strong>itz wird ihr Stellvertreter.<br />

Die Wassertechnik Nord GmbH wird in die EWE Wasser GmbH mit Sitz in<br />

Ol<strong>den</strong>burg umfirmiert.<br />

Die Anlagen zur zentralen Trinkwasserversorgung <strong>der</strong> Gemeinde Nichel<br />

wer<strong>den</strong> im März offiziell in Betrieb genommen.<br />

Im Juli wer<strong>den</strong> erstmals Gebühren für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserentsorgung<br />

über Mischkanal <strong>und</strong> Kläranlage im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

erhoben. Das löst heftige Proteste <strong>aus</strong>. Es bildet sich eine Bürgerinitiative.<br />

Die Berliner Siedlung <strong>und</strong> die Schlalacher Straße erhalten zentrale<br />

Abwasserentsorgungsanlagen <strong>und</strong> wer<strong>den</strong> an die Kläranlage <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

angeschlossen.<br />

Die Kläranlage in Niebelhorst wird fertiggestellt <strong>und</strong> in Betrieb genommen.<br />

Am 27. Oktober legt Herr Christoph Höhne mit sofortiger Wirkung sein<br />

Mandat als Verbandsvorsteher nie<strong>der</strong>. Bis zur Wahl eines neuen<br />

Verbandsvorstehers übernimmt Herr Lutz Köppen, Vertreter des<br />

Verbandsvorstehers, die Geschäfte amtierend.<br />

Der ZVN erwirbt nach langwierigen Verhandlungen von <strong>der</strong> Havelländischen<br />

<strong>Stadt</strong>werke GmbH das im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Treuenbrietzen</strong> zu Beginn<br />

<strong>der</strong> neunziger Jahre neu verlegte Trinkwasserversorgungsnetz<br />

<strong>und</strong> beginnt mit <strong>der</strong> schrittweisen Inbetriebnahme.<br />

2000<br />

Zum 1. Januar wer<strong>den</strong> die Gebühren für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserentsorgung<br />

von 3,48 DM auf 2,25 DM pro Jahr <strong>und</strong> m 2 versiegelte Fläche<br />

gesenkt.<br />

Am 17. Februar wer<strong>den</strong> Herr Gerd Uhl <strong>aus</strong> Lühsdorf zum Vorsitzen<strong>den</strong><br />

<strong>und</strong> Herr Wolfgang Illesch <strong>aus</strong> Bar<strong>den</strong>itz zum Stellvertreter des Vorsitzen<strong>den</strong><br />

<strong>der</strong> Verbandsversammlung gewählt. Zum neuen Verbandsvorsteher<br />

wird Herr Karsten Cornelius, Amtsdirektor des Amtes <strong>Treuenbrietzen</strong>,<br />

gewählt.<br />

Der ZVN erhält am 7. März vom Landkreis Potsdam-Mittelmark <strong>den</strong> feststellen<strong>den</strong><br />

Verwaltungsakt zum Vollzug des Gesetzes zur rechtlichen<br />

Stabilisierung <strong>der</strong> Zweckverbände für die Wasserversorgung <strong>und</strong><br />

Abwasserbeseitigung. Die Verbandsgründung ist damit rechtswirksam.<br />

Zum 1. April scheidet Herr Frank Fritsch auf eigenen Wunsch <strong>aus</strong> <strong>der</strong><br />

WWN <strong>aus</strong>. Zum neuen kaufmännischen Geschäftsführer wird Herr<br />

Werner Müller berufen.<br />

Die WWN schließt mit <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Haseloff-Grabow <strong>und</strong> Schlalach<br />

Betriebsführungsverträge zur mobilen Schmutzwasserentsorgung ab.<br />

Positiver Effekt für <strong>den</strong> ZVN ist die schrittweise Senkung des<br />

Betriebsführungsentgelts.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke in <strong>der</strong> Bismarkstraße wer<strong>den</strong> schmutzwasserseitig<br />

zentral erschlossen.<br />

2001<br />

Die Gemeinde Brachwitz wird am 1. Mai Mitglied im WAZV “Nieplitztal”.<br />

Herr Lutz Keil wird mit Wirkung vom 1. Mai durch <strong>den</strong> Landrat des Landkreises<br />

Potsdam-Mittelmark als Beauftragter Vertreter des ehrenamtlichen<br />

Verbandsvorstehers bestellt.<br />

Der WAZV “Nieplitztal” wird vom Landrat des Landkreises Potsdam-<br />

Mittelmark zur Vollstreckungsbehörde für seine öffentlich-rechtlichen<br />

Geldfor<strong>der</strong>ungen bestimmt. Am 1. Juli nimmt Herr Bernd Lexow seine<br />

Tätigkeit als Vollziehungsbeamter auf.<br />

Mit <strong>der</strong> Gemeinde Haseloff-Grabow wird die Bertriebsführung durch die<br />

WWN auf die Trinkwasserversorgung erweitert. Mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Lobbese wird ein Betriebsführungsvertrag zur mobilen Schmutzwasserentsorgung<br />

abgeschlossen.<br />

Rietz-Ausbau <strong>und</strong> Rietz-Bucht wer<strong>den</strong> an die zentrale Schmutzwasserentsorgung<br />

angeschlossen. Gleichzeitig wird eine Trinkwasserüberleitung<br />

vom Ortsnetz <strong>Treuenbrietzen</strong> nach Rietz-Bucht in Betrieb genommen.<br />

Das stark sanierungsbedürftige Wasserwerk Rietz wird stillgelegt.<br />

Auch die Fritz-Reuter-Straße wird komplett erschlossen.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Brachwitz wird ein Ortsnetz zur zentralen Trinkwasserversorgung<br />

installiert. Das Trinkwasser wird auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage eines<br />

Wasserlieferungsvertrages mit dem WAV Hoher Fläming vom Wasserwerk<br />

Linthe bereitgestellt.<br />

2002<br />

Bei <strong>der</strong> Währungsumstellung auf <strong>den</strong> Euro wer<strong>den</strong> die umgerechneten<br />

Beiträge, Gebühren <strong>und</strong> Kostenerstattungseinheitssätze nach unten<br />

abger<strong>und</strong>et, was einer spürbaren Beitrags- <strong>und</strong> Gebührensenkung<br />

gleichkommt. Zusätzlich wer<strong>den</strong> die Beitragssätze für die Herstellung<br />

<strong>und</strong> Erneuerung <strong>der</strong> zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlagen von<br />

7,95 DM/m 2 auf 3,00 EUR bzw. 3,10 EUR/m 2 <strong>und</strong> die Gebühren für die<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserentsorgung von 2,25 DM auf 1,08 EUR pro Jahr<br />

<strong>und</strong> m 2 versiegelte Fläche gesenkt.<br />

Am 30. Januar wird Herr Michael Knape, Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>,<br />

zum ehrenamtlichen Verbandsvorsteher gewählt.<br />

Die WWN schließt mit <strong>der</strong> Gemeinde Nie<strong>der</strong>werbig-Jeserig einen<br />

Betriebsführungsvertrag zur mobilen Schmutzwasserentsorgung ab.<br />

Die Schmutzwasserleitungen sowie die H<strong>aus</strong>- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Vogelgesangstraße erneuert. Die Gemeinde<br />

Nichel wird schmutzwasserseitig erschlossen <strong>und</strong> über eine Abwasserdruckleitung<br />

an die Kläranlage <strong>Treuenbrietzen</strong> angeschlossen.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 23 - Nr. 01/05<br />

Die Verbandsversammlung beschließt am 20. November die Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Niebel in <strong>den</strong> Zweckverband zum 30.12.2002.<br />

2003<br />

Die Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung wer<strong>den</strong> mit<br />

Wirkung vom 1. Januar von 2,90 EUR/m 3 auf 2,80 EUR/m 3 gesenkt.<br />

Die B-Plangebiete 10 Ruten <strong>und</strong> Hagematen wer<strong>den</strong> trink- <strong>und</strong><br />

schmutzwasserseitig erschlossen. Ebenso wird <strong>der</strong> 3. Bauabschnitt<br />

Frohnsdorf zur Schmutzwassererschließung <strong>und</strong> Trinkwasserresterschließung<br />

weitgehend abgeschlossen.<br />

Nach Vollendung <strong>der</strong> Gemeindegebietsreform im ehemaligen Amt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

besteht <strong>der</strong> ZVN mit Wirkung vom 26. Oktober nur noch <strong>aus</strong> <strong>den</strong><br />

Verbandsmitglie<strong>der</strong>n <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> mit <strong>den</strong> Ortsteilen Bar<strong>den</strong>itz,<br />

Brachwitz, Frohnsdorf, Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst <strong>und</strong> Rietz <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Gemeinde Mühlenfließ mit dem Ortsteil Nichel.<br />

2004<br />

Nach einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbandssatzung entsendet die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

fünf <strong>und</strong> die Gemeinde Mühlenfließ einen Vertreter in die<br />

Verbandsversammlung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> wird vertreten durch<br />

<strong>den</strong> Bürgermeister Michael Knape von Amts wegen sowie <strong>den</strong> <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Edith Rettschlag, Andreas Gronemeier, Bernd Macollek <strong>und</strong><br />

Helmut Päpke, während die Rechte <strong>und</strong> Pflichten <strong>der</strong> Gemeinde Mühlenfließ<br />

vom Gemeindevertreter Lutz Keil wahrgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Als letzte Bereiche des <strong>Stadt</strong>gebiets von <strong>Treuenbrietzen</strong> wer<strong>den</strong> die<br />

Zufahrt zum Normamarkt (Trink- <strong>und</strong> Schmutzwasser) <strong>und</strong> die Belziger<br />

Straße (Schmutzwasser) erschlossen.<br />

Das vollständig sanierte Wasserwerk <strong>Treuenbrietzen</strong> wird am 4. September<br />

durch <strong>den</strong> Verbandsvorsteher anlässlich des Tages <strong>der</strong> offenen<br />

Tür offiziell seiner Bestimmung übergeben.<br />

Investitionen 1995 bis 2004<br />

Bereich Trinkwasser:<br />

Investitionsvolumen gesamt: 4.200 TEuro<br />

Zuschüsse <strong>der</strong> öffentlichen Hand (För<strong>der</strong>mittel): 1.080 TEuro<br />

Zuschüsse <strong>der</strong> Anschlussnehmer (Anschlussbeiträge): 600 TEuro<br />

(Kostenerstattungen): 1.050 TEuro<br />

Bereich Schmutzwasser:<br />

Investitionsvolumen gesamt: 7.600 TEuro<br />

Zuschüsse <strong>der</strong> öffentlichen Hand (För<strong>der</strong>mittel): 2.375 TEuro<br />

Zuschüsse <strong>der</strong> Anschlussnehmer (Anschlussbeiträge): 3.050 TEuro<br />

(Kostenerstattungen): 950 TEuro<br />

Tilgung von Krediten: 2.641 TEuro<br />

Technische Anlagen<br />

1995 2004<br />

Bereich Trinkwasser:<br />

Wasserwerke: 5 4<br />

Druckerhöhungsstationen: - 1<br />

Versorgungsleitungen:<br />

Bereich Schmutzwasser:<br />

50,0 km 85,2 km<br />

Kläranlagen: 3 3<br />

Pumpwerke (ohne DES): 5 15<br />

Druckentwässerungsstationen (DES): - 99<br />

Freigefällekanal: 25,7 km 36,5 km<br />

Abwasserdruckleitung: 13,5 km 27,0 km<br />

Anschlussgrad (zentral)<br />

Bereich Trinkwasser: 96,9 % 99,7 %<br />

Bereich Schmutzwasser: 77,4% 91,2 %<br />

Da die Gemein<strong>den</strong> Nichel, Brachwitz <strong>und</strong> Niebel 1995 noch nicht Verbandsmitglie<strong>der</strong><br />

waren, ist <strong>der</strong> in 2004 erreichte Anschlussgrad unter<br />

dem Aspekt zu sehen, dass Nichel <strong>und</strong> Brachwitz als völlig unerschlossene<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsgebiete, Niebel lediglich trinkwasserseitig<br />

erschlossen beigetreten sind.<br />

Ihr Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband “Nieplitztal”<br />

Sitzungstermine<br />

Sitzungstermin Uhrzeit Art <strong>der</strong> Sitzung Ort<br />

17.01.2005 19.30 Uhr Son<strong>der</strong>sitzung des Begegnungsstätte,<br />

Ortsbeirates Marzahna Schönefel<strong>der</strong> Straße 5<br />

18.01.2005 19.30 Uhr 1. Quartalssitzung des Gemeindeh<strong>aus</strong><br />

Ortsbeirates Brachwitz<br />

18.01.2005 19.30 Uhr 1. Quartalssitzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong><br />

Ortsbeirates Bar<strong>den</strong>itz<br />

20.01.2005 19.30 Uhr Son<strong>der</strong>sitzung des Feuerwehrgeräteh<strong>aus</strong><br />

Ortsbeirates Lobbese Pflügkuff<br />

31.01.2005 19.00 Uhr 1. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verord- Bürgerh<strong>aus</strong> „Alte Feuerwehr“<br />

netenversammlung<br />

01.02.2005 19.30 Uhr 1. Quartalssitzung des Dorfgemeinschaftsh<strong>aus</strong><br />

Ortsbeirates Niebel<br />

07.02.2005 19.00 Uhr 2. Sitzung des Bau-, Planungs-, Bürgerh<strong>aus</strong> „Alte Feuerwehr“<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Wirtschafts<strong>aus</strong>schusses<br />

08.02.2005 19.30 Uhr 2. Sitzung des Ausschusses Bürgerh<strong>aus</strong> „Alte Feuerwehr“<br />

für Ordnung, Sicherheit <strong>und</strong><br />

Verkehr<br />

09.02.2005 19.00 Uhr 2. Sitzung des Haupt-, Finanz- Bürgerh<strong>aus</strong> „Alte Feuerwehr“<br />

<strong>und</strong> Vergabe<strong>aus</strong>schusses<br />

10.02.2005 19.00 Uhr 2. Sitzung des Sozial-, Sitzungsort wird noch benannt<br />

Bildungs-, Kultur- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heits<strong>aus</strong>schusses<br />

Kurzfristige Än<strong>der</strong>ungen bleiben vorbehalten!<br />

Die Sitzungstermine <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> für das Jahr 2005 sowie die Sitzungstermine<br />

<strong>der</strong> Ortsbeiräte für das Jahr 2005 fin<strong>den</strong> Sie auf <strong>der</strong><br />

nachfolgende Seite.<br />

Die Redaktion<br />

IMPRESSUM<br />

Her<strong>aus</strong>geber: <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>, vertreten durch <strong>den</strong> BM<br />

Artikelannahme: <strong>Stadt</strong>information <strong>Treuenbrietzen</strong>, Großstr. 110,<br />

Tel. (033748) 12102<br />

Satz <strong>und</strong> Druck: WERBEAGENTUR & VERLAG MÄRZ, 14913 Wahlsdorf,<br />

Charlottenfel<strong>der</strong> Str. 1, Tel. (033745) 50407,<br />

Fax 50812, www.werbeagentur-maerz.de<br />

e-mail: info@werbeagentur-maerz.de<br />

Anzeigenannahme: WERBEAGENTUR & VERLAG MÄRZ<br />

Auflage: 4.300 Exemplare<br />

Bezugsmöglichkeiten: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong>, Hauptamt,<br />

Großstraße 105, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Bedingungen: gegen Erstattung <strong>der</strong> Portokosten zzgl. 1,00 EUR /<br />

Ausgabe gemäß Verwaltungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> vom 18. November 2004<br />

veröffentlicht im Internet unter: www.sabinchenstadt.de<br />

Für die bei <strong>der</strong> Redaktion abgegebenen Artikel sind die Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

inhaltlich nicht verantwortlich. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />

<strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong><br />

unsere z.Z. gültigen Anzeigenpreise. Für nicht gelieferte Zeitungen kann<br />

nur Ersatz eines Einzelexemplares im Rahmen <strong>der</strong> Auflagenhöhe gefor<strong>der</strong>t<br />

wer<strong>den</strong>. Anzeigeninhalte ohne Gewähr, Druckfehler <strong>und</strong> Irrtümer sind nicht<br />

<strong>aus</strong>geschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>e auf Scha<strong>den</strong>ersatz,<br />

sind <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Das nächste Amtsblatt erscheint am 11.02.2005<br />

Redaktionsschluß ist <strong>der</strong> 01.02.2005 um 12:00 Uhr.


Nr. 01/05 - 24 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

03.02.2005<br />

19.30 Uhr<br />

ENDE DES AMTLICHEN TEILS


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 25 - Nr. 01/05<br />

AUS DEM RATHAUS<br />

Glückwünsche<br />

Allen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern unserer <strong>Stadt</strong>, die zwischen dem<br />

11.12.2004 <strong>und</strong> 13.01.2005 Geburtstag hatten, gratuliere ich nachträglich<br />

im Namen aller <strong>Stadt</strong>verordneten <strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e Herrn Ro<strong>der</strong>ich Fabig zum 60., Frau Christa Kalmutzke<br />

zum 70., Herrn Werner Lehmann zum 70., Frau Elli Kalisch zum 75., Frau<br />

Helga Scherer zum 60., Frau Gertrud Baberschke zum 91., Frau Christel<br />

Wuller zum 60., Frau Senta Broses zum 93., Herrn Dietrich Rodewald<br />

zum 75., Frau Edith Schulz zum 75., Frau Margot Müller zum 65., Herrn<br />

Johannes Bauch zum 80., Frau Irmgard Giebler zum 75., Frau Ute Sprengel<br />

zum 70., Herrn Karl-Heinz Mittmann zum 65., Frau Dora Wichmann zum<br />

75., Herrn Otto Schmidt zum 70., Frau Waltraud Dumann zum 70., Herrn<br />

Werner Hagen zum 65., Herrn Reinhard Brachmüller zum 60., Herrn<br />

Bernd-Uwe Heinel zum 60., Frau Ingrid Ulrich zum 65., Herrn Rainer Gräf<br />

zum 75., Herrn Heinz Schrö<strong>der</strong> zum 93., Frau Manuela Franz zum 60.,<br />

Frau Brigitte Geiß zum 65., Frau Waltraud Parusel zum 75., Frau Margot<br />

Mittmann zum 65., Frau Kristl Niemann zum 70., Frau Emma Schubotz<br />

zum 90., Herrn Gert-Dieter Bock zum 60., Herrn Wilhelm Jacob zum 85.<br />

<strong>und</strong> Herrn Manfred Sauer zum 70. Geburtstag.<br />

Heute erhält Herr Werner Bogen zum 85. Geburtstag die besten Glückwünsche.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Das Fest <strong>der</strong><br />

Gol<strong>den</strong>en Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Edwin <strong>und</strong> Regina Arendt<br />

<strong>aus</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> am 27. Dezember 2004.<br />

Dazu nachträglich die herzlichsten<br />

Glückwünsche auch im Namen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Wer will Fläming-Königin wer<strong>den</strong>?<br />

Bewerbung für die Wahl <strong>der</strong> Flämingkönigin<br />

bis 01.02.2005 möglich<br />

Ein Höhepunkt des 9. Fläming-Frühlingsfestes in Loburg wird die Krönung<br />

<strong>der</strong> 6. Flämingkönigin sein.<br />

Die amtierende Flämingkönigin Laura Buenger ruft alle weiblichen Bewohner<br />

<strong>der</strong> Reiseregion Fläming auf, sich an <strong>der</strong> Wahl zur Flämingkönigin<br />

zu beteiligen.<br />

Die Bewerberin sollte mindestens 18 Jahre alt <strong>und</strong> körperlich fit sein, ein<br />

selbstbewusstes Auftreten haben <strong>und</strong> redegewandt sein. Sie muss Zeit<br />

mitbringen, um für ein Jahr an unterschiedlichsten Veranstaltungen <strong>und</strong><br />

Aktionen im Fläming, aber auch an b<strong>und</strong>esweiten Präsentationen, teilzunehmen.<br />

Wichtig ist es die Eindrücke, die Geschichte, sowie die Traditionen <strong>und</strong><br />

das Brauchtum des Flämings weiterzugeben.<br />

Die formlose Bewerbung sollte schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf<br />

erfolgen. Weiterhin sind Hobbys <strong>und</strong> Interessen aufzuzeigen <strong>und</strong> ein<br />

Foto (kein Passbild) beizulegen. Außerdem sollte die Frage beantwortet<br />

wer<strong>den</strong>, was die Bewerberin veranlasst bzw. motiviert hat, Flämingkönigin<br />

wer<strong>den</strong> zu wollen.<br />

Dann heißt es für die Kandidatin sich Kenntnisse über <strong>den</strong> Fläming,<br />

sowie Beson<strong>der</strong>heiten <strong>und</strong> Sehenswürdigkeiten <strong>der</strong> einzelnen Landkreise<br />

anzueignen, um bei <strong>der</strong> Wahl 20 Fragen <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Flämingregion<br />

beantworten zu können. Eine Jury <strong>aus</strong> Vertretern <strong>der</strong> Wirtschaft, Politik,<br />

Tourismusbranche <strong>und</strong> interessierten Bürgern <strong>der</strong> teilnehmen<strong>den</strong> Land-<br />

kreise wählt dann die Flämingkönigin 2005. Die Krönung erfolgt am 24.<br />

April 2005 beim 9. Fläming-Frühlingsfest in Loburg.<br />

Interessentinnen können sich beim<br />

TourismusRegion Wittenberg e.V., Neustrasse 13 in 06886 Lutherstadt<br />

Wittenberg, Tel: 0 34 91/ 40 26 10, Fax: 0 34 91/ 40 58 57 mel<strong>den</strong>,<br />

informieren <strong>und</strong> die Bewerbungsunterlagen einreichen.<br />

Pressemitteilung des Fläming Tourismus e.V.<br />

Ansprechpartner: Marleen Friese, Postfach 11 13, 14801 Belzig,<br />

Tel.:033481/30410,Fax: 033841/30411,<br />

e-mail: info@flaeming-tourismus.de,<br />

www.flaeming-tourismus.de<br />

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kin<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche<br />

Die Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

des Jugendamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark besteht <strong>aus</strong> 4<br />

Diplom-Psychologinnen, die mit <strong>der</strong> Beratungsstelle „Lichtblick“ in Lehnin<br />

eng zusammenarbeitet.<br />

Ziel <strong>der</strong> 4 Diplom- Psychologinnen ist es, Familien bzw. Familienmitglie<strong>der</strong>n<br />

bei <strong>der</strong> Bewältigung von Problemem zu helfen. Welche Hilfe das<br />

sein kann, entschei<strong>den</strong> die Ratsuchen<strong>den</strong> selbst.<br />

Die Beratungsstelle hat ein großes Angebot, das von einmaliger Beratung<br />

bis zu langfristigen Therapien reicht. Metho<strong>den</strong> sind u.a.:<br />

Familienberatung<br />

Einzelberatung<br />

Familientherapie<br />

Systematische Einzeltherapie<br />

Gruppentherapie.<br />

Um mit <strong>der</strong> Begleitung <strong>der</strong> Diplom-Psychologen über Verän<strong>der</strong>ungs- <strong>und</strong><br />

Problemlösungsmöglichkeiten nachzu<strong>den</strong>ken <strong>und</strong> sie im Alltag umzusetzen,<br />

muss die Bereitschaft für die Therapie da sein.<br />

Die Beratung/Therapie ist kostenlos. Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche können auch<br />

allein in die Beratungsstelle kommen. Im Weiterem kann auch auf Wunsch<br />

anonym beraten wer<strong>den</strong>. Die Beratungsstelle unterliegt <strong>der</strong> Schweigepflicht.<br />

Die Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch o<strong>der</strong> schriftlich. Termine<br />

sind möglich von:<br />

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.<br />

Wenn Sie telefonisch nieman<strong>den</strong> erreichen, wer<strong>den</strong> Sie mit dem Anrufbeantworter<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mailbox <strong>der</strong> Beratungsstelle verb<strong>und</strong>en.<br />

Sie fin<strong>den</strong> die Beratungsstellen des Landratsamtes am Dienstsitz in:<br />

Lankeweg 4 <strong>und</strong> Ernst-Thälmann-Str. 4<br />

14513 Teltow 14806 Belzig<br />

Tel.: 03328/ 318403 Tel.: 033841/ 91425<br />

Tel.: 03328/ 318408<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Ab dem 01.02.2005 hat die <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> neue<br />

Öffnungszeiten. Danach ist die Bibliothek nur noch wie folgt geöffnet:<br />

Dienstag, Donnerstag <strong>und</strong> Freitag 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Samstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Am Montag <strong>und</strong> am Mittwoch bleibt die Bibliothek geschlossen.<br />

Ich bitte um Ihr Verständnis <strong>und</strong> hoffe, dass uns alle Leser <strong>und</strong> Benutzer<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bibliothek erhalten bleiben <strong>und</strong> sie weiterhin regen Zuspruch<br />

erfährt.<br />

Becker, Hauptamtsleiterin<br />

Dankeschön<br />

Rechtzeitig zur Eröffnung unseres traditionellen Adventsmarktes r<strong>und</strong><br />

um die Marienkirche ist es uns gelungen, die Großstraße <strong>und</strong> unsere<br />

schöne Altstadt einmal mehr ins richtige „Rampenlicht“ zu setzen. Dass<br />

dies überhaupt möglich wurde, haben wir maßgeblich <strong>der</strong> schnellen <strong>und</strong><br />

unkomplizierten Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung des Elektromeisterbetriebes<br />

Werner Hirsch <strong>aus</strong> Pechüle zu verdanken, <strong>der</strong> kurzfristig einsprang, als<br />

wir ein kleines technisches Problem bei <strong>der</strong> Anbringung <strong>der</strong> Weihnachtsbeleuchtung<br />

hatten.


Nr. 01/05 - 26 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Für die unentgeltlich erbrachte Leistung bedanken wir uns daher recht<br />

herzlich beim Elektromeisterbetrieb Werner Hirsch, auch im Namen <strong>der</strong><br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sowie <strong>der</strong> Besucher <strong>und</strong> Gäste unserer <strong>Stadt</strong><br />

während <strong>der</strong> Adventszeit.<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> im Januar 2005<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Aufnahme in die Schule 2005<br />

Für alle Kin<strong>der</strong>, die bis zum 30.09. 2005 das 6. Lebensjahr vollen<strong>den</strong>,<br />

beginnt die Schulpflicht.<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> einzelnen Einzugsgebieten <strong>der</strong> Kleinen Gr<strong>und</strong>schule<br />

Marzahna, <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule “Albert Schweitzer” <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

“Geschwister Scholl” können in <strong>der</strong> zuständigen Schule angemeldet<br />

wer<strong>den</strong>. Zur Anmeldung sind die Geburtsurk<strong>und</strong>e des Kindes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Personal<strong>aus</strong>weis des Erziehungsberechtigten mitzubringen.<br />

Kleine Gr<strong>und</strong>schule Marzahna, Schulweg 2 in Marzahna<br />

Montag, <strong>den</strong> 07.02.2005 von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />

Gr<strong>und</strong>schule “Albert Schweitzer”, Albert-Schweitzer-Str. 23 in<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Montag, <strong>den</strong> 07.02.2005 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

im Hort „Regenbogen“<br />

<strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />

Gr<strong>und</strong>schule “Geschwister Scholl”, Marienkirchstr. 23 in<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Mittwoch, <strong>den</strong> 09.02.2005 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />

Die Schulbezirke <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schulen wer<strong>den</strong> wie folgt abgegrenzt:<br />

Gr<strong>und</strong>schule “Albert Schweitzer”<br />

Albert-Schweitzer-Straße, Bahnhofstraße, Belziger Straße,<br />

Böllrichstraße, Brücker Straße, Gertraudstraße, Hans-Grade-Weg,<br />

Heideweg, Kameruner Weg, Robert-Koch-Straße, Justus-von-Liebig-<br />

Straße, Kapitän-Lehmann-Weg, Leipziger Straße, Lilienthalweg, Rudolf-<br />

Virchow-Straße, Zeppelinweg, Wiesenweg , <strong>der</strong> Ortsteil Rietz, die Gemeinde<br />

Mühlenfließ mit <strong>den</strong> OT Nichel <strong>und</strong> Nie<strong>der</strong>werbig mit Jeserig sowie<br />

das Überschneidungsgebiet mit folgen<strong>den</strong> Straßen: Steinmühlenstraße,<br />

Parkstraße, Dr. Paul-Möller-Weg, Jüterboger Straße, Neue Hufenstraße,<br />

Südstraße, Johanniterstraße, Bar<strong>den</strong>itzer Weg, Kiefernweg,<br />

Akazienweg, Pappelweg, Birkenweg sowie die Ortsteile Frohnsdorf,<br />

Lü<strong>den</strong>dorf, Tiefenbrunnen.<br />

Gr<strong>und</strong>schule “Geschwister Scholl”<br />

Am Musterplatz, Ba<strong>der</strong>gasse, Bäckerstraße, Berliner Ch<strong>aus</strong>see, Breite<br />

Straße, Bismarkstraße, Burgwallstraße, Fritz-Reuter-Straße, Gartenstraße,<br />

Goethestraße, Großstraße, Grünstraße, Hagemathenweg, Heinrich-Heine-Straße,<br />

Heinrich-von-Kleist-Straße, Hellberg, Hinter <strong>der</strong> Mauer,<br />

Jahnstraße, Kietzstraße, Kümdestraße, Lessingstraße, Lin<strong>den</strong>allee,<br />

Marienkirchstraße, Nagelgasse, Neue Marktstraße, Pfarrgasse, Ringstraße,<br />

Rosengasse, Sebaldusstraße, Sernowstraße, Schillerstraße,<br />

Schlalacher Straße, Theodor-Fontane-Straße, Töpferstraße, Vogelgesangstraße<br />

, die Ortsteile Brachwitz, Bar<strong>den</strong>itz mit <strong>den</strong> Gemeindeteilen<br />

Pechüle <strong>und</strong> Kl<strong>aus</strong>dorf, Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst, die Gemeinde<br />

Mühlenfließ – OT Schlalach <strong>und</strong> die Gemeinde Linthe mit dem OT<br />

Deutsch Bork.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> erhalten die Eltern beim Anmeldetermin.<br />

Kersten Höhne – Schulleiter Gr<strong>und</strong>schule “Albert Schweitzer”<br />

Norbert Glowe – Schulleiter Gr<strong>und</strong>schule “Geschwister Scholl”<br />

Udo Balzer – Schulleiter Kleine Gr<strong>und</strong>schule Marzahna<br />

Sozialamt<br />

U. Fischer, Sozialamtsleiterin<br />

WISSENSWERTES<br />

Bereitschaftsdienst <strong>der</strong> WWN<br />

Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH<br />

Der Bereitschaftsdienst <strong>der</strong> WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft<br />

Nieplitztal mbH ist außerhalb <strong>der</strong> festgelegten Arbeitszeit<br />

(Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr- 15:30 Uhr <strong>und</strong> Freitag<br />

von 6:30 Uhr- 12:00 Uhr) für <strong>den</strong><br />

BereichVersorgung (Trinkwasser)<br />

unter <strong>der</strong> Ruf- Nr. 03 37 48/ 1 52 17<br />

<strong>und</strong> für <strong>den</strong> Bereich Entsorgung (Abwasser)<br />

unter <strong>der</strong> Ruf- Nr. 03 37 48/ 7 02 75<br />

zu erreichen.<br />

Müller, Meinusch - Geschäftsführer<br />

Beratungsstelle für Suchterkrankungen<br />

Potsdam-Mittelmark<br />

(AWO KV Potsdam-Mittelmark e.V.)<br />

Beratungsort <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Leipziger Straße 10<br />

Tel. (01602119918)<br />

an jedem Dienstag 12:30 – 17.00 Uhr<br />

außer am 4. Dienstag im Monat.<br />

um telefonische Vereinbarung wird gebeten.<br />

Öffnungszeiten unserer öffentlichen Einrichtungen<br />

Sprechzeiten Rath<strong>aus</strong><br />

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Tourismusinformation <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Heimatmuseum<br />

Freitag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Samstag/Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Bibliothek<br />

Montag 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Dienstag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Freitag 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Samstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

BIBLIOTHEKSNACHRICHTEN<br />

Ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> erfolgreiches Jahr 2005<br />

Das neue Jahr steht in <strong>den</strong> Startlöchern <strong>und</strong> wir können neue<br />

Medien vorstellen.<br />

Für unsere Kids:<br />

Fererica de Cesco: Tochter des Meeres (Abenteuer-u.Liebesroman)<br />

Alexa Hennig von Lange: Mira reicht’s (turbulente Familiengeschichte)<br />

Lesesternchen: Leon <strong>und</strong> die wil<strong>den</strong> Ritter (Ritterabenteuer eines<br />

Wil<strong>der</strong>erjungen)<br />

Noah Gordon: Tiergeschichten mit vielen Bil<strong>der</strong>n<br />

Janosch: Tiger, Bär <strong>und</strong> Antje (Bekannt vom Kika- Kanal)<br />

Janosch: Onkel Puschkin guter Bär<br />

Achim Bröger/ Julia Ginsbach: Immer nur Amelie (Geschichten von<br />

Eifersucht <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>schaft)


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 27 - Nr. 01/05<br />

Für die Erwachsenen:<br />

Charlotte MacLeod: Ein Glas voll Mord (Krimi)<br />

Boris Akunin: Pelagia <strong>und</strong> <strong>der</strong> rote Hahn (Krimi)<br />

Jacques Berndorf: Eifel- Träume (Krimi)<br />

Suzanne Chazin: Die Flamme des Zornes (Thriller)<br />

Videos, DVD’s <strong>und</strong> CD-ROM’s wer<strong>den</strong> in bestimmten Abstän<strong>den</strong> <strong>aus</strong>get<strong>aus</strong>cht.<br />

Für je<strong>den</strong> etwas.<br />

Euer Willi Büscherwurm<br />

Ab dem 01.01.2005 tritt eine<br />

neue Benutzungs- u. Gebührensatzung<br />

in Kraft. In <strong>den</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

12/2004 wurde sie abgedruckt.<br />

Handzettel liegen in <strong>der</strong> Bibliothek<br />

<strong>aus</strong>. Auch geben die Mitarbeiter<br />

gern Auskunft. Weitere Verän<strong>der</strong>ungen entnehmen sie <strong>aus</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten o<strong>der</strong> <strong>aus</strong> dem Informations-Fenster am<br />

Rath<strong>aus</strong>.<br />

Sabinchenbibliothek, K.Seeh<strong>aus</strong><br />

Zur Veranstaltung mit Ulf Borgmann in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

Von fliegen<strong>den</strong> Ziegen <strong>und</strong> einem verrückten Huhn<br />

Erzählt <strong>der</strong> Schriftsteller Ulf Borgmann <strong>und</strong> wir hatten 60 Minuten viel<br />

Spaß <strong>und</strong> große Freude. Natürlich wollten wir mehr über die Ziegen <strong>und</strong><br />

das verrückte Huhn hören. Er zeigte Dias zu seinen Geschichten, erzählte<br />

viel Lustiges, aber auch Wissenswertes über ges<strong>und</strong>e Ernährung,<br />

Hygiene <strong>und</strong> sportliche Bewegung. Pinguine beim Weitsprung, ein<br />

Esel, <strong>der</strong> in einem Storchennest zum Fasching fliegt – das interessierte<br />

uns sehr <strong>und</strong> Ulf Borgmann las <strong>und</strong> erzählte spannende Erlebnisse von<br />

diesen Tieren.<br />

Wir l<strong>aus</strong>chten angespannt, reimten gemeinsam spaßige Verse <strong>und</strong> natürlich<br />

durften die WARUM – Fragen nicht fehlen. Warum ist die Banane<br />

krumm? Das wissen wir, aber warum, ja warum…. Gemeinsam fan<strong>den</strong><br />

wir viele Überraschungsantworten.<br />

Ulf Borgmann schreibt auch Rätsel. Wir schlossen die Augen, stellten<br />

uns vor, wovon er uns erzählt <strong>und</strong> konnten es dann erraten. Ein weihnachtlicher<br />

Zählspaß beendete die St<strong>und</strong>e mit dem Autor Ulf Borgmann.<br />

Wir sangen alle das Lied von <strong>den</strong> 10 Ziegen, die fliegen <strong>und</strong> von einem<br />

Weihnachtsmann, <strong>der</strong> nur ein Küken bringt. Das Lied wer<strong>den</strong> wir wohl<br />

noch oft singen.<br />

Ganz doll danken wir dem Team unserer <strong>Stadt</strong>bibliothek, die uns zu<br />

dieser Veranstaltung einlu<strong>den</strong>. Es war sehr schön <strong>und</strong> wir sind sicher,<br />

wenn wir richtig lesen können, wer<strong>den</strong> wir uns oft Bücher <strong>aus</strong> <strong>der</strong><br />

Bibliothek <strong>aus</strong>leihen. Ganz sicher wer<strong>den</strong> wir auch <strong>den</strong> Namen Ulf Borgmann<br />

suchen.<br />

Wir Schüler <strong>der</strong> Klassen 1 a <strong>und</strong> 1 b <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule „Geschwister<br />

Scholl“ <strong>Treuenbrietzen</strong> mit ihren Lehrern Frau An<strong>der</strong>s <strong>und</strong> Frau Hintze<br />

Besinnliches Basteln<br />

Klein aber fein fand am 27. 12.04 in <strong>der</strong> Bibliothek von <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

das alljährliche Adventsbasteln statt. Traditionell zu Glühwein, Kaffee<br />

<strong>und</strong> Stollen, konnte man sich seinen Adventschmuck, Weihnachtskarten<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Geschenke selber herstellen.. In <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>bücherei wur<strong>den</strong><br />

einige Tische zu einer großen Tafel zusammengestellt. Ausgewählte<br />

Materialien stan<strong>den</strong> frei zur Verfügung .In familiärer Atmosphäre wurde<br />

<strong>der</strong> Phantasie freier Laufgelassen. Es kamen sympathische Familien mit<br />

Kin<strong>der</strong>n, Geschwister, <strong>und</strong> nette Heranwachsende, kurzum es war ein<br />

sehr schönes Zusammentreffen. Frau Seeh<strong>aus</strong> brachte es mit <strong>den</strong><br />

Worten: “Unsere K<strong>und</strong>en sind Gold wert“. auf <strong>den</strong> Punkt Trotz o<strong>der</strong><br />

gerade weil alles so weihnachtete griffen einige zwischendurch zum<br />

Buch o<strong>der</strong> suchten sich Kassetten <strong>aus</strong>. Unter <strong>der</strong> Obhut <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen,<br />

welche sich, neben dem normalen Betrieb, gewissenhaft um das<br />

Wohl <strong>der</strong> Besucher kümmerten, sei es mit Kuchennachschlag o<strong>der</strong><br />

Bastelmaterial zuschnei<strong>den</strong>, konnte man eine gewisse Vorfreude aufs<br />

Fest nicht mehr verbergen.<br />

Ich wünsche mir auch weiterhin so schöne St<strong>und</strong>en in unserer <strong>Stadt</strong>bibliothek.<br />

Danke nochmals an alle Organisatoren.<br />

S. Schultz mit Sohn Niklas<br />

Sehr geehrtes Mitglied,<br />

VEREINE / VERBÄNDE / PARTEIEN<br />

Verein für Deutsche Schäferh<strong>und</strong>e e.V.<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

am 28.01.2005<br />

<strong>der</strong> Vorstand des Vereins für Deutsche Schäferh<strong>und</strong>e Ortsgruppe<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> e.V. möchten Dir die herzlichsten Neujahrsgrüße <strong>und</strong><br />

Wünsche übermitteln. Wir wünschen Dir auch für das Jahr 2005 viele<br />

Erfolge im H<strong>und</strong>esport <strong>und</strong> auch im persönlichen Leben.<br />

Mit diesem Schreiben möchte <strong>der</strong> Vorstand Dich recht herzlich zu unserer<br />

Jahreshauptversammlung am 28.Januar 2005 um 19.00 Uhr auf<br />

dem Hellberg einla<strong>den</strong>. Zur satzungsgemäßen Vorbereitung <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

sei hierdurch die Einladung an alle Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vereins <strong>aus</strong>gesprochen. Die Jahreshauptversammlung wird am<br />

28.01.2005 um19.00 Uhr in unserem Vereinsgebäude auf dem Hellberg<br />

einberufen. An diesem Tag möchten wir <strong>den</strong> Beitrag für 2005 kassieren.<br />

Tagesordnung <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung:<br />

1. Begrüßung <strong>und</strong> Feststellung <strong>der</strong> Anwesenheit<br />

2. Bericht des Vorsitzen<strong>den</strong><br />

3. Bericht des Zuchtwartes<br />

4. Bericht des Abrichtewartes<br />

5. Bericht des Kassenwartes<br />

6. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfung<br />

7. Diskussion<br />

8. Entlastung des Vorstandes<br />

9. Beschlussfassung zu Anträgen<br />

10. Wahl <strong>der</strong> Delegierten <strong>und</strong> Ersatzdelegierten<br />

11. Veranstaltungen 2005<br />

12. Verschie<strong>den</strong>es<br />

Anträge von Mitglie<strong>der</strong>n zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum<br />

21.01.2005 schriftlich beim Vorsitzen<strong>den</strong>, Dieter Baatzsch, Belziger Str.<br />

21, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong> vorliegen.<br />

Wir wünschen uns eine zahlreiche Beteiligung an <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

mit anschließendem gemütlichem Beisammensein.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>, D. Baatzsch<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Tennis-Club Blau-Weiß 91 e.V.<br />

Für das Neue Jahr wünscht <strong>der</strong> Vorstand allen Tennisfre<strong>und</strong>en Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Glück <strong>und</strong> Erfolg.<br />

Am 3. Dezember vergangenen Jahres fand unser 2. Preisskat statt. In<br />

zwei R<strong>und</strong>en spielten 21 Skatfre<strong>und</strong>e um <strong>den</strong> Pokal <strong>der</strong> Mecklenburgischen<br />

Versicherung. Wie beim ersten Preisskat gewann Manfred Schumann.<br />

Den zweiten Platz belegte Siegfried Gutt <strong>und</strong> Bernd Vägler wurde<br />

Dritter. Herzlichen Glückwunsch! Für die tolle Versorgung ein beson<strong>der</strong>es<br />

Dankeschön an Rita Schulze.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle fand am 28. Dezember unser kleines Fußballturnier, mit<br />

<strong>den</strong> Tennisfre<strong>und</strong>en <strong>aus</strong> Belzig <strong>und</strong> einer Mannschaft <strong>der</strong> AK des TSV,<br />

statt. An diesem Abend stand <strong>der</strong> Spaß im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Die Mannschaft<br />

des Belziger Tennisclubs wurde Dritter. Das Team <strong>der</strong> Alten Herren bot<br />

eine gute Leistung <strong>und</strong> gewann vor unserer Mannschaft. Beim<br />

Abschlussbierchen wurde noch lange über die vergangene Saison gefachsimpelt,<br />

auch ein Tennisvergleich im Sportpark Wust ist angedacht.<br />

Der nächste Vergleich mit dem großen Ball findet am 7. März statt. Dazu<br />

haben uns die Belziger Tennisfre<strong>und</strong>e eingela<strong>den</strong>.<br />

Vorschau:<br />

- Das diesjährige Frühlingsfest mit <strong>den</strong> Alten Herren des TSV findet<br />

schon am 12. Februar statt. Der Beginn wird 19 Uhr in <strong>der</strong> „Böllrich -<br />

Schenke“ sein. Alle Mitglie<strong>der</strong> sind mit ihren Partnerinnen zu dieser<br />

Party herzlich eingela<strong>den</strong>. Wir bitten um Teilnahmebestätigung bis<br />

zum 8. Februar.<br />

- Am 25. Februar findet im Heimatmuseum <strong>der</strong> Preisskat <strong>der</strong> AK des<br />

TSV statt. Die Tennisfre<strong>und</strong>e, die ebenfalls Mitglied des TSV sind,<br />

mel<strong>den</strong> sich bitte bei Sportfre<strong>und</strong> Helmut Görlitz unter Telefon 10512.<br />

Helmut wird, auch in diesem Jahr, <strong>den</strong> schon traditionellen Preisskat


Nr. 01/05 - 28 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

gut organisieren.<br />

- Der Termin unserer diesjährigen Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird allen<br />

Sportfre<strong>und</strong>en rechtzeitig mitgeteilt (Februar 2005).<br />

Bernd Vägler, Vorstand<br />

TTC Blau-Weiß 91, Bernd Vägler, Kiefernweg 2, 14929 <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Mitteilungen des MTV 1861<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> e.V.<br />

NEUJAHSRGRUß<br />

Der Vorstand des MTV 1861 <strong>Treuenbrietzen</strong> e. V. wünscht allen Sportlerinnen<br />

<strong>und</strong> Sportlern ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> erfolgreiches Jahr 2005.<br />

SCHNUPPERMONAT Januar<br />

Auf diesem Wege möchten wir Interessierte Sportlerinnen <strong>und</strong> Sportler<br />

ab 18 Jahre zum Mix- Volleyball in <strong>der</strong> Turnhalle <strong>der</strong> Albert- Schweitzer-<br />

Schule herzlich einla<strong>den</strong>. Erstmalig wer<strong>den</strong> wir das Netz am Freitag,<br />

dem 07. Januar 2005 ab 19:00 Uhr spannen. Wer Lust hat, schaut einfach<br />

mal rein <strong>und</strong> wem’s gefällt, <strong>der</strong> kommt dann je<strong>den</strong> Freitag!<br />

EINLADUNG ZUM TURNERFASCHING<br />

Der diesjährige Turnerfasching findet am 05. Februar 2005 unter dem<br />

Motto PARADIESVÖGEL in <strong>der</strong> Gaststätte Treffpunkt statt. DJ Axel wird<br />

ab 20:00 Uhr das Paradies eröffnen <strong>und</strong> alle Vögel herzlich Willkommen<br />

heißen. Einlass ist bereits ab 19:30 Uhr. Alle Faschingsfre<strong>und</strong>e <strong>aus</strong><br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> <strong>und</strong> Umgebung sind recht herzlich eingela<strong>den</strong>. Der Kartenvorverkauf<br />

beginnt am 10. Januar 2005 im Fotogeschäft PORST, Großstrasse<br />

107, <strong>Treuenbrietzen</strong>. Die Karte kostet 5,00 EUR. Auch zu diesem<br />

Anlaß steht wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bustransfer zur Verfügung. Pro Person <strong>und</strong> pro<br />

Fahrt sind 1,00 EUR zu entrichten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG des MTV 1861 <strong>Treuenbrietzen</strong> e. V.<br />

Liebe Sportfre<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> liebe Sportfre<strong>und</strong>e,<br />

am Freitag, dem 04. März 2005 la<strong>den</strong> wir um 19:30 Uhr zu unserer<br />

diesjährigen Jahresmitglie<strong>der</strong>versammlung im Bürgerh<strong>aus</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

herzlich ein.<br />

Anträge an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung (z. B. Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung, o. ä.) können bis zum 25. Februar 2005 in<br />

schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />

Bitte nutzt dieses Forum, um euch über das Vereinsleben zu informieren,<br />

auf eure Probleme in <strong>den</strong> Sportgruppen hinzuweisen o<strong>der</strong> Verbesserungen<br />

vorzuschlagen.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Vorstellen des Präsidiums <strong>und</strong> Beschlussfassung über die<br />

Tagesordnung<br />

3. Übernahme <strong>der</strong> Versammlungsleitung<br />

4. Bericht des 1. Vorsitzen<strong>den</strong><br />

5. Auszeichnungen<br />

6. Bericht <strong>der</strong> Kassenwartin 2004 <strong>und</strong> Entwurf des H<strong>aus</strong>haltsplanes<br />

2005<br />

7. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfers<br />

8. Anträge an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

9. Diskussion<br />

10. Beschlüsse zu <strong>den</strong> Berichten des 1. Vorsitzen<strong>den</strong>/<br />

<strong>der</strong> Kassenwartin / <strong>den</strong> Anträgen<br />

11. Schlußwort des 1. Vorsitzen<strong>den</strong><br />

NACHRUF<br />

Am 05. Dezember 2004 verstarb unser<br />

verdienstvolles Ehrenmitglied<br />

KLARA LEHMANN<br />

Sie hat über viele Jahre <strong>den</strong> Aufbau<br />

unseres Vereins mitgestaltet.<br />

Ihr Tod erfüllt uns mit Trauer.<br />

Wir wer<strong>den</strong> Sie nicht vergessen.<br />

MTV 1861, Vorstand <strong>und</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Kathrin Kraft, Schrift- <strong>und</strong> Pressewart<br />

TSV-Info<br />

Januar 2005<br />

HINWEISE AUF HALLENCUPS des TSV:<br />

22.01.2005 8.30 - 12.30 Uhr D-Junioren<br />

13.00 - 18.00 Uhr B-Junioren<br />

23.01.2005 8.30 - 12.30 Uhr E-Junioren<br />

13.00 - 18.00 Uhr II. Männer<br />

30.01.2005 8.30 - 12.30 Uhr C-Junioren<br />

13.00 - 18.00 Uhr A-Junioren<br />

26.02.2005 13.00 - 18.00 Uhr Altersklasse<br />

Die Sponsoren <strong>der</strong> einzelnen Turniere sowie die Teilnehmer erfahren<br />

Sie, werte Sportfre<strong>und</strong>e, durch die Presse sowie durch <strong>den</strong> Aushang an<br />

<strong>den</strong> bekannten Info-Kästen.<br />

HALLENMASTERS - Westhavelland:<br />

15.01.05 8.00 Uhr – 18.00 Uhr VR Land A+B-Junioren<br />

16.01.05 8.00 Uhr – 12.00 Uhr VR Land C-Junioren<br />

16.01.05 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Endr<strong>und</strong>e Kreis Männer<br />

Info:<br />

Der Schatzmeister erinnert noch einmal an die Beitragszahlung für 2005.<br />

Alle Abt. Ltr. bzw. Übungsleiter sind dabei, die Beiträge einzusammeln<br />

<strong>und</strong> bis Ende Januar 2005 abzurechnen.<br />

TSV<br />

MBSparkasse<br />

BLZ 16050000<br />

Kto Nr: 366 050 4199<br />

TSV wirbt Mitglie<strong>der</strong>!!!<br />

Unser Sportverein wirbt um die Gunst neuer Mitglie<strong>der</strong>.<br />

In allen Bereichen <strong>der</strong> 4 Abteilungen BILLARD - FUSSBALL - SCHWIM-<br />

MEN <strong>und</strong> TISCHTENNIS wer<strong>den</strong> Nachwuchskräfte gesucht!<br />

Der Verein ist in <strong>den</strong> Bereichen <strong>der</strong> Betreuer, Übungsleiter <strong>und</strong> Schiedsrichter<br />

ebenfalls offen für je<strong>den</strong> Interessenten! Je<strong>der</strong> ,<strong>der</strong> sich uns anschließen<br />

möchte, kann das gerne tun.<br />

Hier könnt Ihr Euch informieren:<br />

Billard: Herr Günther Domenick<br />

Fußball: Herr Gunnar Leistner – Männerbereich<br />

Herr Werner Schwericke – Nachwuchsbereich<br />

Schwimmen: Frau Simone Balzer<br />

Frau Ute Gutt<br />

Tischtennis: Herr Thomas Hertel<br />

Krankenh<strong>aus</strong><br />

Johanniter-Krankenh<strong>aus</strong> im Fläming gGmbH<br />

Lungensportgruppe gegründet<br />

Am 26. Oktober 2004 hat sich in <strong>der</strong> Pneumologischen Klinik des Johanniter-Krankenh<strong>aus</strong><br />

im Fläming gGmbH <strong>Treuenbrietzen</strong> eine Lungensportgruppe<br />

gegründet. Die Gruppe gehört dem Behin<strong>der</strong>tensportverband<br />

an. Betreut wird sie von zwei Physiotherapeutinnen sowie einem Arzt.<br />

Die Lungensportgruppe ist auf die Bedürfnisse von Patienten mit Asthma<br />

bronchiale <strong>und</strong> chronisch obstruktiver Bronchitis <strong>aus</strong>gerichtet. Die Lungensportgruppe<br />

trifft sich dienstags 17.00 Uhr am Haupteingang <strong>der</strong> Lungenklinik.<br />

Die Teilnahme an <strong>der</strong> Lungensportgruppe kann zulasten <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

verordnet wer<strong>den</strong>. Hierzu ist das Ausfüllen eines Antrags<br />

auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56 (4.2004)) durch<br />

<strong>den</strong> behandeln<strong>den</strong> Arzt erfor<strong>der</strong>lich.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 29 - Nr. 01/05<br />

Ansprechpartner:<br />

- für medizinische Fragen:Frau OÄ Dipl.-Med. K. Lohse, Tel. (03 37 48)<br />

8 22 79<br />

- für organisatorische Fragen:Abt. Physiotherapie, Tel. (03 37 48) 8 22<br />

20 (Mo. – Fr. 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bzw. Abt. f. Allergologie <strong>und</strong><br />

Asthma, Tel. (03 37 48) 8 22 54.<br />

Dr. med. U. Rabe, CÄ <strong>der</strong> Abt. für Asthma <strong>und</strong> Allergologie<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Kulturveranstaltungen<br />

Januar 2005<br />

Freitag, 14.01.2005 18.00 bis 24.00 Uhr<br />

Knutfest auf dem Sportplatz am Siedlerheim, in Frohnsdorf Siedlerverein<br />

Frohnsdorf e.V. Infos unter: 033748/70426<br />

Freitag, 14.01.2005 19.00 Uhr<br />

Preisskat im Sportraum Feldheim SV Eintracht Feldheim 81 e.V. Infos<br />

unter: 033747/61818<br />

Samstag, 15.01.2005<br />

Hallenturnier SSV Markendorf in Jüterbog SV Feldheim 81 e.V. Infos<br />

unter: 03374761818<br />

Samstag, 15.01.2005 21.00 Uhr<br />

Depeche Mode Party Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz.<br />

Infos unter: 033748/13572<br />

Montag, 17.01.2005 16.30 Uhr<br />

Tanznachmittag Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz. Infos<br />

unter: 033748/13572<br />

Freitag, 21.01.2005 19.00 Uhr<br />

Romme-Abend im Sportraum Feldheim SV Eintracht Feldheim 81 e.V.<br />

Infos unter: 033747/61818<br />

Freitag, 21.01.2005 20.30 Uhr<br />

Jugendfastnacht mit <strong>der</strong> Gruppe ‘Excelsis’ in <strong>der</strong> Turnhalle in Bar<strong>den</strong>itz<br />

Sportverein Bar<strong>den</strong>itz e.V. Infos unter: 033748/12564 <strong>und</strong> 15648<br />

Samstag, 22.01.2005 17.00 bis 22.00 Uhr<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> feiert ‘Knut’ Verbrennung <strong>der</strong> Weihnachtsbäume auf dem<br />

Anger Feuerwehrverein <strong>Treuenbrietzen</strong> e.V. Infos unter: 033748/15442<br />

Samstag, 22.01.2005 18.30 Uhr<br />

‘Politik ist (k)eine Kunst’ Kabarett Kaktusblüte <strong>aus</strong> Dres<strong>den</strong> Gaststätte<br />

‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz. Kartenvorbestellung Infos unter:<br />

033748/13572<br />

Samstag, 22.01.2005 20.00 Uhr<br />

Männerfastnacht mit <strong>der</strong> ‘Fläming-Combo’ in <strong>der</strong> Turnhalle Bar<strong>den</strong>itz Sportverein<br />

Bar<strong>den</strong>itz e.V.<br />

Freitag, 28.01.2005 19.00 Uhr<br />

Bil<strong>der</strong><strong>aus</strong>stellung ‘Landschaften <strong>der</strong> Elbaue <strong>und</strong> des Flämings’ <strong>und</strong> ‘Thematischer<br />

Surrealismus’ von E. Vogel im Heimatmuseum <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(Parallel<strong>aus</strong>stellung im Rath<strong>aus</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong>)<br />

Samstag, 01.01.2005 bis Samstag, 29.01.2005<br />

Winterwan<strong>der</strong>ung r<strong>und</strong> um Schwabeck mit dem Heimatverein Schwabeck<br />

e.V. Infos unter: 033747/60332<br />

Samstag, 01.01.2005 bis Samstag, 29.01.2005<br />

Bil<strong>der</strong>schau Aktmalen,Wunschmotiv malen, Porträt malen (nach Absprache)<br />

mit Walter Giese Karl-Marx-Str. 42, Frohnsdorf<br />

Infos unter: 033748/12415<br />

Samstag, 29.01.2005 13.30 bis 17.00 Uhr<br />

Fußballturnier <strong>der</strong> Alten Herren in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle <strong>Treuenbrietzen</strong>, Burgwallstraße<br />

1 A Sportverein Bar<strong>den</strong>itz e.V. Infos unter: 033748/13220<br />

Samstag, 29.01.2005 10.00 bis 13.00 Uhr<br />

Fußballturnier <strong>der</strong> E Junioren in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle <strong>Treuenbrietzen</strong>, Burgwallstraße<br />

1 A Sportverein Bar<strong>den</strong>itz e.V. Infos unter:033748/13220<br />

Samstag, 29.01.2005 19.00 Uhr<br />

NCC-Niemegker Carnevals Club Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße<br />

3, Trbtz. Infos unter: 033748/13572<br />

Februar 2005<br />

Freitag, 04.02.2005 18.30 Uhr<br />

Claire Waldoff-Abend mit Maggy Domschke <strong>und</strong> Erik Kross am Klavier<br />

Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz. Kartenvorbestellung!<br />

Infos unter: 033748/13572<br />

Freitag, 04.02.2005 19.00 Uhr<br />

Preisskat im Sportraum Feldheim SV Eintracht Feldheim 81 e.V. Infos<br />

unter: 033747/61818<br />

Freitag, 04.02.2005 20.00 Uhr<br />

Karneval ‘Unter Wasser....Herrmann <strong>und</strong> Ida tauchen ab’ in <strong>der</strong> Turnhalle<br />

Bar<strong>den</strong>itz Sportverein Bar<strong>den</strong>itz e.V. Kartenvorbestellung ab 03.01.05<br />

Infos unter:033748/12503 o<strong>der</strong> 12564<br />

Samstag, 05.02.2005<br />

Turnerfasching des MTV Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3,<br />

Trbtz. Infos unter: 033748/13572<br />

Sonntag, 06.02.2005 15.00 bis 20.00 Uhr<br />

Karneval ‘Unter Wasser...Hermann <strong>und</strong> Ida tauchen ab’ in <strong>der</strong> Turnhalle<br />

Bar<strong>den</strong>itz Sportverein Bar<strong>den</strong>itz e.V. Kartenvorbestellung ab 03.01.05<br />

Infos unter: 033748/12503 o<strong>der</strong> 12564<br />

Sonntag, 06.02.2005<br />

Hallenlandesmeisterschaften Ü 35 in Groß Köris SV Eintracht Feldheim<br />

81 e.V. Infos unter: 0337477/61818<br />

Montag, 07.02.2005<br />

Schulfasching in <strong>der</strong> Aula des Gymnasiums <strong>Treuenbrietzen</strong> Geschwister-Scholl-Schule,<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong> Infos unter: 033748/15390<br />

Mittwoch, 09.02.2005 15.00 bis 20.00 Uhr<br />

Aschermittwochsfeier im Sidlerheim Frohnsdorf Ortsgruppe <strong>der</strong> Volkssolidarität<br />

Frohnsdorf Infos unter: 033748/12453<br />

Freitag, 11.02.2005 18.00 Uhr<br />

Töpferabend in <strong>der</strong> Gaststätte ‘Zur Frie<strong>den</strong>seiche’, Pechüle Kin<strong>der</strong>för<strong>der</strong>verein<br />

e.V. Bar<strong>den</strong>itz Infos unter: 033748/15648<br />

Samstag, 12.02.2005 19.30 Uhr<br />

Karneval mit <strong>den</strong> Belziger Karnevalisten in Feldheim Kultur-<strong>und</strong> Traditionsverein<br />

Feldheim e.V. Infos unter: 033747/60026<br />

Sonntag, 13.02.2005<br />

Hallenturnier Mendocino Teltow SV Eintracht Feldheim 81 e.V. Infos unter:<br />

033747/61818<br />

Montag, 14.02.2005 16.30 Uhr<br />

Tanznachmittag Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz. Infos<br />

unter: 033748/13572<br />

Freitag, 18.02.2005 19.00 Uhr<br />

Jahreshauptversammlung in <strong>der</strong> Gaststätte ‘Flämingbad’, Dietersdorf<br />

Heimatverein Schwabeck e.V. Infos unter: 033747/60332<br />

Samstag, 19.02.2005 13.00 Uhr<br />

Birk Holz Cup <strong>der</strong> Frauen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle <strong>Treuenbrietzen</strong>, Burgwallstraße<br />

1 A SV Eintracht Feldheim 81 e.V. Infos unter: 033747/61818<br />

Sonntag, 20.02.2005 10.00 bis 16.00 Uhr<br />

Allianz Cup <strong>der</strong> Männer in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle <strong>Treuenbrietzen</strong>, Burgwallstraße<br />

1 A SV Eintracht Feldheim 81 e.V. Infos unter: 033747/61818<br />

Mittwoch, 23.02.2005 18.00 Uhr<br />

Vernissage ‘Landschaften <strong>der</strong> Elbaue <strong>und</strong> des Flämings’ von Erhard<br />

Vogel (Kl<strong>aus</strong>dorf) <strong>und</strong> ‘Mo<strong>der</strong>n Art’, von René Wiesner (Luckenwalde)<br />

im Johanniter-Krankenh<strong>aus</strong>, Johanniterstr. 1, H<strong>aus</strong> 1<br />

Infos unter:033748/82216<br />

Freitag, 25.02.2005 18.30 Uhr<br />

Der Große ‘Heinz-Erhardt- Abend’ mit dem Humoristen Hanno Loyda<br />

Gaststätte ‘Treffpunkt’, Johanniterstraße 3, Trbtz. Kartenvorbestellung<br />

Infos unter: 033748/13572<br />

Freitag, 25.02.2005 19.00 Uhr<br />

Rommé-Abend im Sportraum in Feldheim SV Eintracht Feldheim 81 e.V.<br />

Infos unter: 033747/61818<br />

Sonntag, 27.02.2005 14.30 Uhr<br />

Kin<strong>der</strong>fasching mit Spiel, Tanz <strong>und</strong> Clownerie in <strong>der</strong> Gaststätte ‘Zur<br />

Frie<strong>den</strong>seiche’, Pechüle Kin<strong>der</strong>för<strong>der</strong>verein Bar<strong>den</strong>itz e.V.<br />

Infos unter: 033748/15648<br />

Das H<strong>aus</strong><br />

Kastanienallee 21, 14913 Altes Lager (Gemeinde<br />

Nie<strong>der</strong>görsdorf)<br />

Tel.: (03 37 41) 7 13 04, Fax: (03 37 41) 8 08 70<br />

Email: info@das-h<strong>aus</strong>-altes-lager.de<br />

Internet: www.das-h<strong>aus</strong>-altes-lager.de<br />

VORSCHAU 2005<br />

29.01.2005, 20.00 Uhr FINISSAGE zur Ausstellung Walter Lauche<br />

05.02.2005, 20.00 Uhr HAUSGEIST Nr. 38 - Ausstellungseröffnung<br />

FLÄMING - FLANDERN, Gast: Prof. Jan De Piere<br />

11.02.2005, 20.00 Uhr HAUSGEIST Nr. 35a – Wan<strong>der</strong>bühne HADES<br />

MASKERADES FLUSSABWÄRTS INS PARADIES –<br />

Schwarzlicht- <strong>und</strong> Schattentheater nach Märchen<br />

von Herrmann Hesse<br />

26./27.02.05, 20.00 Uhr HAUSGEIST Nr. 39 – berliner schule für<br />

sch<strong>aus</strong>piel BALLADENABEND


Nr. 01/05 - 30 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

09.-13.03.2005 MEDEA von Lothar Trolle nach Euripides –<br />

theater 89<br />

19.03.2005 Konzert DIE FRISÖÖRE & die Doors Revival Band<br />

BACK DOOR<br />

07.05.2005 BALLHAUS<br />

21.05.2005 GANGSTERS MEET DANCERS II – Tanzparty<br />

10.06.2005 CHORKONZERT<br />

des Gemeinschaftswerkes Nie<strong>der</strong>görsdorf<br />

12.-28.08.2005 THEATERSOMMER ALTES LAGER 2005<br />

12.-14.08. IT WORKS! Von Oliver Bukowski – theater 89<br />

20./21. &<br />

27./28.08. CASTING IN KURSK von Alexan<strong>der</strong> Galin – theater 89<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren, liebe Fre<strong>und</strong>e,<br />

das Jahr hat sich dem Ende zugeneigt <strong>und</strong> wir möchten Sie auf einige<br />

Angebote des kommen<strong>den</strong> Jahres aufmerksam machen.<br />

In dieser ganzen Zeit steht die Ausstellung „Musiker <strong>und</strong> an<strong>der</strong>es“ des<br />

Neu-Rietzer Malers Walter Lauche offen – bis zum 29. Januar 2005.<br />

An diesem Abend wollen wir ab 20 Uhr mangels Eröffnung das Ende mit<br />

einer Finissage begehen. Bis dahin lassen wir uns noch gemeinsam ein<br />

vergnügliches Programm einfallen.<br />

Mit HAUSGEIST Nr. 37. wird dann am 5. Februar 2005 die nächste<br />

Ausstellung eröffnet: Fläming – Flan<strong>der</strong>n. Sie gibt Einblick in die<br />

Besiedlung unserer Region durch flämische Einwan<strong>der</strong>er. Professor Jan<br />

De Piere <strong>aus</strong> Antwerpen, bekannt als Autor, Leiter des belgischen Zentrums<br />

für Deutschland-Forschung <strong>und</strong> Protagonist <strong>der</strong> regionalen Beziehungen<br />

von Flan<strong>der</strong>n <strong>und</strong> dem Fläming wird, vielleicht auch mit künstlerischen<br />

Gästen <strong>aus</strong> Belgien, das Programm des Pastors Bölke <strong>aus</strong><br />

Blönsdorf, <strong>den</strong> Annette Freitag von <strong>der</strong> Tourist-Information zusammengetragen<br />

hat, ergänzt.<br />

Am 11. Februar 2005 um 20 Uhr wie<strong>der</strong>holen wir wegen <strong>der</strong> Nachfrage<br />

<strong>den</strong> HAUSGEIST Nr. 35 vom November – Hans-Peter Schultes<br />

Wan<strong>der</strong>bühne HADES MASKERADES spielt unter dem Titel<br />

FLUSSABWÄRTS INS PARADIES – Schwarzlicht- <strong>und</strong> Schattentheater<br />

nach Märchen von Herrmann Hesse: FLÖTENTRAUM <strong>und</strong><br />

PIKTORS VERWANDLUNGEN.<br />

Der nächste HAUSGEIST Nr. 39 folgt am 25. <strong>und</strong> 26. Februar 2005 um<br />

20 Uhr. Stu<strong>den</strong>ten <strong>der</strong> uns schon vielfältig bekannten berliner schule für<br />

sch<strong>aus</strong>piel (siehe DIE FALLE, Maskenspiel CAFÉ FATAL, ARZT WIDER<br />

WILLEN etc.) spielen einen Balla<strong>den</strong>abend, bei dem sie alle ihre musikalischen<br />

<strong>und</strong> spielerischen Talente <strong>aus</strong>reizen wer<strong>den</strong>.<br />

Die folgen<strong>den</strong> Veranstaltungen für 2005 können Sie sich <strong>aus</strong> <strong>der</strong> vorangegangenen<br />

Veranstaltungsübersicht vormerken. Auch <strong>der</strong> THEATER-<br />

SOMMER ALTES LAGER 2005 ist für <strong>den</strong> Zeitraum 12. bis 28. August<br />

vorgeplant, u. a. mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufführung des Theaterspektakels IT<br />

WORKS! Vom 12. bis 14. August in <strong>der</strong> ehemaligen höheren Fliegertechnischen<br />

Schule in Altes Lager. Näheres folgt dann später.<br />

Wir wür<strong>den</strong> uns freuen, Sie oft bei uns begrüßen zu dürfen.<br />

Beste Grüße <strong>und</strong> Wünsche!<br />

Das HAUS-Team<br />

SCHULEN / KINDEREINRICHTUNGEN<br />

Fitness <strong>und</strong> Gemütlichkeit im Hort „Regenbogen“<br />

Am Freitag, dem 19. November 2004 trafen sich einige Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Eltern um 18:00 Uhr vor dem Fitnesshof Rehfeld.<br />

Nachdem alle begrüßt wur<strong>den</strong>, sahen sich unsere Eltern die Räume <strong>und</strong><br />

Sportmöglichkeiten an. Dann gingen wir gemeinsam zur Stepp Aerobic<br />

.Dabei kamen alle ganz schön ins Schwitzen. Wir hatten jedoch alle viel<br />

Spaß <strong>und</strong> haben viel gelacht. Als wir nach dem Sport in unseren Hort<br />

kamen, war alles schön geschmückt. Überall brannten Kerzen <strong>und</strong> es<br />

war sehr gemütlich. Am Nachmittag hatten wir gemeinsam Kartoffelsalat<br />

vorbereitet. Dieser schmeckte nach <strong>der</strong> sportlichen Betätigung beson<strong>der</strong>s<br />

gut. Nach dem Essen spielten einige Billard, Tischtennis <strong>und</strong> vieles<br />

mehr. Es kam zu wahren Duellen zwischen unseren Vätern <strong>und</strong> uns. Für<br />

<strong>den</strong> Durst gab es leckeren Kin<strong>der</strong>punsch, <strong>der</strong> hat allen gut geschmeckt.<br />

Viel Spaß hatten wir auch beim „Bude bauen“ <strong>und</strong> beim Spielen am<br />

Computer.<br />

Es war einfach schön!<br />

Sarah Schmidt<br />

Marie Scheunert<br />

Ausflug <strong>der</strong> „kleinen Strolche“ in die Rappelkiste in Wust<br />

Der schulfreie Tag <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule war die Gelegenheit, einen ganzen<br />

Tag mit allen Kin<strong>der</strong>n unserer Kita, das „H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche“ Marzahna,<br />

in <strong>der</strong> „Rappelkiste“<br />

in Wust zu verbringen. Wir<br />

waren schon mächtig aufgeregt,<br />

was uns dort erwarten<br />

würde. Mit dem<br />

Bus ging es am Morgen<br />

los. Im Bus stieg unsere<br />

Spannung noch einmal an,<br />

doch endlich stan<strong>den</strong> wir<br />

vor dem „Paradies“.<br />

Den ganzen Tag sollten wir<br />

nun spielen <strong>und</strong> toben dürfen,<br />

so wie es uns gefällt.<br />

Und das taten wir dann<br />

auch. Auf großen Rutschen konnten wir s<strong>aus</strong>en, mit einer Ballkanone<br />

schießen, Ball spielen, Boxen, Klettern, Trampolin springen o<strong>der</strong> auch<br />

verschie<strong>den</strong>e Kin<strong>der</strong>fahrzeuge benutzen. In ruhigeren Spielecken konnten<br />

wir mit dem Puppenh<strong>aus</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ritterburg spielen. Und lustige<br />

Schminkgesichter konnte man sich auch machen lassen.<br />

Für die kleineren Kin<strong>der</strong> gab es ebenfalls tolle Aktionen <strong>und</strong> Spielmöglichkeiten.<br />

Selbst unsere Erzieherinnen hatten viel Spaß, sie probierten<br />

auch allerlei Geräte selbst <strong>aus</strong>. Wenn wir Durst hatten, konnten wir<br />

je<strong>der</strong>zeit zu Trinken bekommen, sooft <strong>und</strong> soviel wir mochten, immer<br />

war jemand mit Getränken da <strong>und</strong> versorgte uns. Toben macht eben<br />

durstig <strong>und</strong> auch hungrig. Aber damit wur<strong>den</strong> wir in <strong>der</strong> Rappelkiste<br />

auch bestens versorgt. Am Nachmittag ging es dann lei<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> zurück.<br />

Auch <strong>der</strong> schönste Tag hat einmal sein Ende. Uns Kin<strong>der</strong>n hat <strong>der</strong><br />

Tag richtig Spaß gemacht.<br />

Vielen Dank möchten wir unserem netten Busfahrer Herrn Gutewort<br />

sagen, er hat uns bei diesem Schneematsch-Wetter sicher ans Ziel<br />

gebracht. Und ein Dankeschön an unsere Erzieherinnen, das sie uns<br />

einen solch schönen Tag bereitet haben.<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>aus</strong> dem H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche Marzahna<br />

Die Adventszeit <strong>der</strong> Bienchengruppe <strong>der</strong> Kita „Anne Frank“<br />

Auf dem Gutshof des Johanniterkrankenh<strong>aus</strong>es fand auch in diesem<br />

Jahr ein kleiner Adventsmarkt statt. Um die Besucher in festliche Stim-


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 31 - Nr. 01/05<br />

mung zu versetzen, sangen wir dort mit <strong>den</strong> Kin<strong>der</strong>n <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Spatzengruppe<br />

Weihnachtslie<strong>der</strong>.<br />

Einige Tage später wurde uns dann eine Freude bereitet. Die Schüler <strong>der</strong><br />

vierten Klasse <strong>der</strong> Geschwister-Scholl-Schule lu<strong>den</strong> uns zu einem Theaterstück<br />

in englischer Sprache ein. Obwohl wir <strong>den</strong> Text noch nicht<br />

verstehen konnten, erkannten wir dank <strong>der</strong> schönen Dekorationen <strong>und</strong><br />

<strong>den</strong> tollen Sch<strong>aus</strong>pielleistungen <strong>der</strong> Schüler die Handlungen des Märchens<br />

„Schneewittchen“. Vielen Dank noch Mal dafür!<br />

Am nächsten Tag verbrachten wir gemeinsam mit unseren Eltern einen<br />

w<strong>und</strong>erschönen Adventsnachmittag. Wir beeindruckten alle mit einem<br />

musikalischen Weihnachtsprogramm, dass wir mit Unterstützung von<br />

Frau Marion Ruhle <strong>der</strong> Musikschule „Engelbert Humperdinck“ gestalteten.<br />

Dann führten wir das Märchen „Hänsel <strong>und</strong> Gretel“ auf, das lange<br />

vorbereitet wurde. Wir hatten Dekorationen <strong>und</strong> Kostüme gebastelt, es<br />

durfte jedes Kind mitspielen. Der Beifall unserer Eltern belohnte alle kleinen<br />

Sch<strong>aus</strong>pieler. Dann gab es endlich die selbstgebackenen Plätzchen<br />

<strong>und</strong> <strong>den</strong> Kuchen, worauf wir uns schon so lange gefreut hatten.<br />

Weil es auch in <strong>der</strong> Adventszeit viele Menschen gibt, die lei<strong>der</strong> im Krankenh<strong>aus</strong><br />

liegen müssen, sangen wir dort mit <strong>der</strong> Spatzengruppe Weihnachtslie<strong>der</strong>.<br />

Viele <strong>der</strong> Kranken waren sehr dankbar für diese willkommene<br />

Abwechslung. Es war ein gutes Gefühl, Freude zu bereiten.<br />

Wenige Tage später hatte die Berliner Volksbank eine Überraschung für<br />

uns. Es gab einen Märchennachmittag! Wir wur<strong>den</strong> in einen weihnachtlich<br />

geschmückten Raum geführt, <strong>der</strong> mit Kissen <strong>aus</strong>gelegt war. Ein<br />

echter Märchenerzähler trug uns viele bekannte <strong>und</strong> neue Märchen vor.<br />

Das war interessant <strong>und</strong> spannend. Zum Schluss bekamen wir noch<br />

einen Fußball geschenkt. Vielen Dank für <strong>den</strong> schönen Tag!<br />

Der letzte Höhepunkt in dieser vorweihnachtlichen Zeit war unsere erneute<br />

Vorführung des Märchens „Hänsel <strong>und</strong> Gretel“ bei <strong>der</strong> Frohnsdorfer<br />

Rentnerweihnachtsfeier. Die Rollen wur<strong>den</strong> neu verteilt, natürlich durften<br />

die Frohnsdorfer Kin<strong>der</strong> in ihrem Heimatort die Hauptrollen spielen.<br />

Wir erhielten großen Appl<strong>aus</strong>!<br />

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest <strong>und</strong> einen guten Rutsch<br />

ins neue Jahr!<br />

Die Vorschulkin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bienchengruppe<br />

Eine schöne Kinovorstellung<br />

Am 16. Dezember 2004 habe ich mit meiner Schule einen Wan<strong>der</strong>tag ins<br />

Kino gemacht. Wir sahen <strong>den</strong> Film „Der Polarexpress“ an. Der Film hat<br />

uns super gefallen, <strong>den</strong>n er war lustig, spannend, abenteuerlich <strong>und</strong><br />

sehr weihnachtlich. Für mich war das Schönste, als <strong>der</strong> kleine Billy mit<br />

einem großen Geschenk die Rutschbahn hinunter s<strong>aus</strong>te.<br />

Wir fan<strong>den</strong> alle ganz toll, wie wir so nett begrüßt wur<strong>den</strong>. Auch die<br />

Frauen mit <strong>den</strong> Weihnachtsmützen haben mir gefallen. Sie haben uns mit<br />

Popcorn <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Leckereien verwöhnt. Allen fleißigen Helfern gilt<br />

unser Dankeschön. Wir drücken die Daumen, dass noch recht viele<br />

Vorstellungen folgen!<br />

Cindy Kaula, Klasse 3<br />

Gr<strong>und</strong>schule „Albert Schweitzer“ <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Der Polarexpress<br />

Gr<strong>und</strong>schule „Albert Schweitzer“ <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Der Film war toll, die Musik<br />

sehr schön. Man könnte<br />

richtig an <strong>den</strong> Weihnachtsmann<br />

glauben. Sogar am<br />

Anfang des Filmes wird es<br />

lustig. Es ist ein schöner<br />

Film für die ganze Familie,<br />

ist wirklich zu empfehlen.<br />

Weihnachten ist ein Fest<br />

<strong>der</strong> Liebe, das erkennt man<br />

an diesem Film auch.<br />

Auch Sophie Richter,<br />

Rabea Reuter <strong>und</strong> Jana<br />

Peplau gehören dazu.<br />

Gedichte <strong>der</strong> Klasse 4 <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule „Albert-Schweitzer“<br />

über die schöne Weihnachtszeit<br />

Weihnachtszeit<br />

Weihnachtszeit, Weihnachtszeit,<br />

Weihnachten ist eine schöne Zeit.<br />

Viele Kin<strong>der</strong> erfreuen sich an <strong>der</strong><br />

schönen Weihnachtszeit.<br />

Weihnachten, Weihnachten,<br />

Weihnacht ist nicht mehr weit,<br />

bald ist es so weit,<br />

dann kommt das Christkind.<br />

Adventszeit, Adventskranz,<br />

Adventskranz leuchte im hohen Glanz,<br />

alle Kin<strong>der</strong> freuen sich sehr<br />

auf die baldige Bescherung nachher.<br />

Christkind, Christkind,<br />

jetzt ist es soweit.<br />

Max Bloch <strong>und</strong> Marc Schrö<strong>der</strong><br />

Weihnachtsfreude<br />

Es ist im hohen Winter,<br />

da freuen sich die Kin<strong>der</strong>.<br />

Der Weihnachtsmann lacht<br />

bei <strong>der</strong> Schneeballschlacht.<br />

Die Elfen arbeiten schwer – aber bald nicht mehr.<br />

Das erste Türchen wird heut geöffnet,<br />

nicht das zweite, nicht das dritte.<br />

Jetzt ist es abends, die Sterne <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mond leuchten hell<br />

<strong>und</strong> alle wer<strong>den</strong> jetzt gut schlafen <strong>und</strong> schnell.<br />

Je<strong>der</strong> freut sich auf das Weihnachtsfest,<br />

das vor <strong>der</strong> Tür steht jetzt.<br />

Sandra Behrendt<br />

Man sieht erst wie schnell ein Jahr vergeht, wenn <strong>der</strong><br />

Weihnachtsmann schon vor <strong>der</strong> Tür steht<br />

Am 22. Dezember feierten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita „H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche“<br />

Marzahna, gemeinsam mit <strong>den</strong> Erziehern, Eltern <strong>und</strong> Großeltern das Weihnachtsfest.<br />

Bei selbstgebackenen Leckereien, Kaffee, Tee <strong>und</strong> festlich<br />

dekorierten Tischen fiel das warten auf <strong>den</strong> Weihnachtsmann nicht<br />

schwer.<br />

Voller Stolz führten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> einzelnen Gruppen unter <strong>der</strong> Anleitung<br />

<strong>der</strong> Erzieher sowie die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> musikalischen Früherziehung <strong>und</strong><br />

auch die Hortkin<strong>der</strong> ihr Weihnachtsprogramm auf. Selbst <strong>der</strong> Weihnachtsmann<br />

war erstaunt über das vielfältige Programm.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank gilt <strong>den</strong> Eltern <strong>der</strong> Theatergruppe sowie allen Mit-


Nr. 01/05 - 32 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

wirken<strong>den</strong> hinter <strong>den</strong> Kulissen, für das gelungene Weihnachtsüberraschungsmärchen.<br />

Allen Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Erziehern ein ges<strong>und</strong>es neues Jahr.<br />

V. Braun in Vertretung <strong>der</strong> Eltern<br />

„H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche“ Marzahna<br />

Was machen wir ....<br />

... zur Weihnachtsfeier am letzten Schultag, stellten wir uns Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Albert – Schweitzer –Gr<strong>und</strong>schule <strong>Treuenbrietzen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Klasse 4.<br />

Da, wir nun alle Kin<strong>der</strong> des Hortes Regenbogen sind, kam uns die Idee,<br />

<strong>den</strong> Vormittag im Regenbogenhort zu verbringen. Erzieher <strong>aus</strong> dem Hort,<br />

unsere Lehrerin <strong>und</strong> einige Eltern halfen uns bei <strong>den</strong> Vorbereitungen.<br />

DANKE, dafür an alle noch einmal.<br />

Falko, Tony, Paul, Charlotte, Anne, Sandra <strong>und</strong> Anna übten vorher ein<br />

kleines Programm ein. Wir waren alle überrascht was uns da geboten<br />

wurde. Falko <strong>und</strong> Paul mit einem Gitarrenprogramm, sowie Anna mit<br />

einem selbst gedichteten Gedicht. Dann sangen wir noch alle gemeinsam<br />

schöne Weihnachtslie<strong>der</strong>. Einige Eltern <strong>aus</strong> unserer Klasse überraschten<br />

uns dann mit einem kleinem Geschenk, <strong>den</strong>n das hat <strong>der</strong> Weihnachtsmann<br />

an die Eltern übergeben, da sein Terminkalen<strong>der</strong> so voll war<br />

<strong>und</strong> wir Kin<strong>der</strong> waren alle erleichtert o<strong>der</strong>! Jedes Kind <strong>aus</strong> unserer<br />

Klasse musste aber trotzdem ein kleines Gedicht o<strong>der</strong> Lied aufsagen. Mit<br />

einer gemütlichen Tischr<strong>und</strong>e “Kekse <strong>und</strong> Tee“ klang unser Vormittag<br />

<strong>aus</strong> <strong>und</strong> wir gingen alle in die wohl verdienten Weihnachtsferien.<br />

Wir wünschen allen Eltern, Lehren <strong>und</strong> unsere Erzieher <strong>aus</strong> dem Hort<br />

Regenbogen ein besinnliches <strong>und</strong> ruhiges Jahr 2005.<br />

Danke sagen nochmals alle Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klasse 4 <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Albert-Schweitzer-Gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Weihnachtsbäckerei<br />

im H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche Marzahna<br />

Am 7. Dezember 2004 besuchte uns Christiane vom McDonald-Team<br />

<strong>aus</strong> Linthe, sie wollte mit uns Hortkin<strong>der</strong>n Plätzchen backen.<br />

Es hat uns riesigen Spaß gemacht <strong>und</strong> die Plätzchen waren lecker!<br />

Robert: Plätzchen backen ist das Beste zur Weihnachtszeit, ich habe<br />

viele <strong>aus</strong>gestochen.<br />

Jonas: Ich habe die Plätzchen geschnitten, verziert <strong>und</strong> natürlich gekostet.<br />

Julia <strong>und</strong> Nathalie: Am meisten hat das Verzieren Spaß gemacht.<br />

Torsten <strong>und</strong> Philipp: Wir haben aufgepasst, dass die Plätzchen im Backofen<br />

schön braun gebacken sind, das war eine heiße Angelegenheit.<br />

Auch alle an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> waren fleißig dabei.<br />

Wir bedanken uns noch mal bei Christiane <strong>und</strong> freuen uns schon auf<br />

ihren nächsten Besuch.<br />

Die Hortkin<strong>der</strong> <strong>aus</strong> dem „H<strong>aus</strong> <strong>der</strong> kleinen Strolche“, Marzahna<br />

Konzert einmal ganz an<strong>der</strong>s<br />

Mit herrlich klingen<strong>den</strong> Kin<strong>der</strong>stimmen erfüllte sich das Treppenh<strong>aus</strong> <strong>der</strong><br />

„Villa Sonnenschein“ in <strong>Treuenbrietzen</strong> zum Ende des Jahres 2004. Wir,<br />

die Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Erzieher verabschiedeten das alte Jahr gemeinsam mit<br />

<strong>den</strong> Musikschülern <strong>und</strong> Frau Kitzmann von <strong>der</strong> „Musikschule Fröhlich“.<br />

Dabei wur<strong>den</strong> viele bekannte, aber auch neue Weihnachtslie<strong>der</strong> mit viel<br />

Freude <strong>und</strong> Spaß von allen gesungen.<br />

An dieser Stelle bedanken wir uns nochmals bei unseren Eltern, Großeltern,<br />

unserem För<strong>der</strong>verein, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>und</strong> allen Sponsoren<br />

für die geleistete Unterstützung im vergangenen Jahr. Wir hoffen, dass<br />

wir auch im neuen Jahr auf viele offene Ohren für unsere großen <strong>und</strong><br />

kleinen Probleme stoßen <strong>und</strong> uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit<br />

freuen können.<br />

Wir, die Bewohner <strong>der</strong> „Villa Sonnenschein“ wünschen allen Genannten<br />

ein gutes <strong>und</strong> erfolgreiches Jahr 2005.<br />

„Villa Sonnenschein“<br />

KIRCHEN<br />

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolai <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

JANUAR 2005<br />

Je<strong>der</strong> Tag ist ein kleines Leben, das heißt:<br />

ein zu bewältigendes Angebot<br />

<strong>und</strong> nicht ein Berg, <strong>den</strong> wir nicht übersteigen können.<br />

(Liselotte Nold)<br />

Gottesdienste:<br />

Je<strong>den</strong> Sonntag 08.30 Uhr in Belzig<br />

11.00 Uhr in <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

in <strong>der</strong> Woche Mittwoch <strong>und</strong> Freitag 09.00 Uhr<br />

Ökumenischer Gottesdienst<br />

am 11. Januar 19.30 Uhr in St. Nikolai <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Seniorenvormittag am 26. Januar.<br />

Am 15. Januar sind die Sternsänger in <strong>Treuenbrietzen</strong> unterwegs, um<br />

<strong>den</strong> Segen für das Jahr 2005 in die Häuser zu tragen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Pfarrer Jörg-Dominik Beckmann, Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Belzig<br />

Tel. 033841/8434, Fax 033841/38473


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 33 - Nr. 01/05<br />

ORTSTEILE<br />

Bar<strong>den</strong>itz / Pechüle / Kl<strong>aus</strong>dorf<br />

Der Ortsbeirat Bar<strong>den</strong>itz gratuliert nachträglich Herrn Peter Hänisch zum<br />

60. Geburtstag.<br />

Edith Rettschlag, Ortbürgermeisterin<br />

Das Fest <strong>der</strong><br />

Gol<strong>den</strong>en Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Heinz <strong>und</strong> Ingeborg Bräuer<br />

<strong>aus</strong> Pechüle am 8.Januar 2005.<br />

Dazu nachträglich die herzlichsten<br />

Glückwünsche auch im Namen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Neujahrsgrüße <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Zingelstrasse<br />

Das neue Jahr hat begonnen.<br />

Das alte ist verronnen.<br />

In ihm wurde für uns sehr viel geschafft<br />

mit all eurer Möglichkeit <strong>und</strong> Kraft.<br />

Wir sagen dafür allen hiermit „Dankeschön“<br />

<strong>und</strong> hoffen, in diesem Jahr gibt ‘s ein Wie<strong>der</strong>sehen.<br />

Mit diesem kleinen Vers danken wir für all die schönen Momente, Begegnungen<br />

<strong>und</strong> sichtbaren Ergebnissen, die wir als die Kita „Kin<strong>der</strong>land“ in<br />

Pechüle im vergangenen Jahr erleben konnten. Der ganz normale Alltag<br />

<strong>und</strong> auch die Höhepunkte in dieser Zeit ließen uns gemeinsam viel Harmonie<br />

<strong>und</strong> sehr oft glänzende Kin<strong>der</strong>augen erleben. Aber auch Schwierigkeiten<br />

an <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Stelle, waren durch diese vielseitige<br />

Zusammenarbeit aller leichter zu meistern. Dieses Zusammenwirken hat<br />

uns wie<strong>der</strong> einige Schritte weiter gebracht. Wir wünschen uns dieses<br />

weiterhin mit <strong>der</strong> gewohnten ehrlichen <strong>und</strong> offenen Art <strong>und</strong> Weise. So<br />

wird auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> viel zu erleben sein. Im Namen <strong>der</strong> Kita<br />

„Kin<strong>der</strong>land“ wünscht allen Lesern ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> schönes Jahr.<br />

Kita „Kin<strong>der</strong>land“, S. Schröter<br />

Einladung zur Fastnacht nach Bar<strong>den</strong>itz<br />

Am Freitag, <strong>den</strong> 21.01.2005, ab 20.30 Uhr Jugendfastnacht mit EXSELSIS<br />

<strong>und</strong> am Sonnabend, <strong>den</strong> 22.01.2005, ab 20.00 Uhr Männerfastnacht mit<br />

<strong>der</strong> FLÄMING-COMBO in <strong>der</strong> Turnhalle in Bar<strong>den</strong>itz.<br />

Es la<strong>den</strong> herzlich ein, die Platzmeister <strong>und</strong> <strong>der</strong> SV Bar<strong>den</strong>itz e.V.<br />

Dietersdorf<br />

Der Ortsbeirat Dietersdorf gratuliert nachträglich Frau Erika Doberitz zum<br />

65. <strong>und</strong> Herrn Dieter Puzicha zum 65. Geburtstag.<br />

Manfred Birk, Ortsbürgermeister<br />

Feldheim / Schwabeck<br />

Der Ortsbeirat Feldheim gratuliert nachträglich Frau Alma Paul zum 85.<br />

<strong>und</strong> Frau Frieda Marsch zum 80. Geburtstag.<br />

Wilfried Hähndel, Ortsbürgermeister<br />

Frohnsdorf / Lü<strong>den</strong>dorf / Tiefenbrunnen<br />

Der Ortsbeirat Frohnsdorf gratuliert nachträglich Herrn Herbert Zienicke<br />

zum 65., Herrn Hans Höhne zum 70. <strong>und</strong> Frau Charlotte Jakob zum 65.<br />

Geburtstag.<br />

Joachim Kaiser, Ortsbürgermeister<br />

Das Fest <strong>der</strong><br />

Gol<strong>den</strong>en Hochzeit<br />

feierte das Ehepaar<br />

Gerhard <strong>und</strong> Brunhilde Wehnert<br />

<strong>aus</strong> Frohnsdorf am 23. Dezember 2004.<br />

Dazu nachträglich die herzlichsten<br />

Glückwünsche auch im Namen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordneten.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Rückblick: Weihnachtsmarkt in Frohnsdorf<br />

Am 18. Dezember 2004 fand<br />

unser erster Weihnachtsmarkt<br />

in Frohnsdorf statt.<br />

Der Weihnachtsmann schaute<br />

des Öfteren an diesem Tag vorbei<br />

<strong>und</strong> erfreute die Kin<strong>der</strong>, mit<br />

kleinen Geschenken. Auch für<br />

das leibliche Wohl war bestens<br />

gesorgt. Es gab zum Beispiel frische<br />

Waffeln, Plätzchen, Grillwürste<br />

<strong>und</strong> Glühwein. Durch die zahlreich erschienen Besucher ist<br />

unser Weihnachtsmarkt zu einem gelungenem Fest gewor<strong>den</strong>.<br />

Doch ohne die Hilfe vieler Helfer wäre dies nicht möglich gewesen.<br />

Deshalb gilt unser beson<strong>der</strong>er Dank <strong>der</strong> Familie Kl<strong>aus</strong> Kleinschmidt,<br />

Gaßka´s Getränkeservice, <strong>der</strong> Firma Dienst- <strong>und</strong> Leistung Ernst Brugger<br />

(Küche Johanniter Krankenh<strong>aus</strong>), unseren Frauen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Kamera<strong>den</strong><br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Frohnsdorf.<br />

Frank Kaiser Ortswehrführer FF Frohnsdorf<br />

Lühsdorf<br />

Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> gratuliert nachträglich Frau<br />

Erna Behrendt zum 90. Geburtstag.<br />

Michael Knape, Bürgermeister<br />

Marzahna / Schmögelsdorf<br />

Allen Einwohner wünschen wir<br />

ein ges<strong>und</strong>es glückliches Neues Jahr.<br />

Ortsbeirat Marzahna, Vorsitzen<strong>der</strong> Frank Leopold<br />

Dank <strong>den</strong> Helfern <strong>und</strong> dem Sponsor!<br />

Am 11.12.2004 fand die Weihnachtsfeier für unsere Senioren statt. Ich<br />

möchte nochmals allen Helfern <strong>und</strong> Mitwirken<strong>den</strong> danken. Vielen Dank<br />

auch an die Agrargenossenschaft „Flämingland“ Marzahna e.G. für ihren<br />

Beitrag.<br />

Ortsbeirat Marzahna, Vorsitzen<strong>der</strong> Frank Leopold<br />

Niebel<br />

Der Ortsbeirat Niebel gratuliert nachträglich Herrn Gustav Schrö<strong>der</strong> zum<br />

70. Geburtstag.<br />

Matthias Schrö<strong>der</strong>, Ortsbürgermeister


Nr. 01/05 - 34 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Rietz / Rietz-Ausbau / Rietz-Bucht / Neu-Rietz<br />

Der Ortsbeirat Rietz gratuliert nachträglich Frau Hanni Hannemann zum<br />

70. Geburtstag.<br />

Gerald Paul, Ortsbürgermeister<br />

Foto: Maritim Hotels<br />

Am 14. Februar ist Valentinstag<br />

bbs/Re. Böse Zungen behaupten ja, <strong>der</strong> Valentinstag sei eine Erfindung<br />

von Blumenhändlern <strong>und</strong> Pralinen-Industrie. Verliebte Herzen wissen es<br />

besser: Die aufregen<strong>den</strong> St<strong>und</strong>en vor dem Valentinstag, in <strong>den</strong>en man<br />

grübelt, auf welche Art <strong>und</strong> Weise man von seinem Schatz mit einem<br />

liebevollen Geschenk überrascht wird, sind fast so schön wie die Vorfreude<br />

auf Weihnachten. Schon <strong>der</strong> Heilige Valentin hatte ein Herz für<br />

Verliebte <strong>und</strong> nahm im 2. Jahrh<strong>und</strong>ert heimlich Trauungen von Menschen<br />

vor, die sich liebten, es aber offiziell z. B. <strong>aus</strong> Standesgrün<strong>den</strong> nicht<br />

durften. Laut <strong>der</strong> Legende fiel <strong>der</strong> Todestag des Heiligen Valentin, <strong>der</strong> am<br />

14. Februar 269 hingerichtet wurde, zufällig mit dem Tag des römischen<br />

Festes „Lupercalia“ zusammen, bei dem die ledigen Männer Lose ziehen<br />

durften, auf <strong>den</strong>en die Namen <strong>der</strong> ledigen Mädchen stan<strong>den</strong>. Die so<br />

entstan<strong>den</strong>en Paare verbrachten <strong>den</strong> Abend zusammen <strong>und</strong> bei so manchen<br />

hat es wirklich gefunkt. Dieser Brauch hat sich zum Teil bis heute<br />

erhalten, es sind jedoch auch neue Ideen dazu gekommen, <strong>der</strong> Dame<br />

o<strong>der</strong> dem Herrn seines Herzens seine Liebe zu zeigen, o<strong>der</strong> aber auch<br />

Fre<strong>und</strong>schaften zu pflegen: So sagt man, dass ein lediges Mädchen <strong>den</strong><br />

Mann heiraten wird, <strong>den</strong> es am Valentinstag als Erstes sieht. Kaufleute<br />

<strong>und</strong> Seefahrer feierten <strong>den</strong> Tag mit einem Fre<strong>und</strong>schaftsmahl, während<br />

in Deutschland <strong>der</strong> Valentinstag erst in <strong>den</strong> 50er-Jahren aufkam. Der<br />

Sinn ist jedoch seit jeher <strong>der</strong>selbe: Den Menschen, die man mag, ebendies<br />

auch zu zeigen, sei es mit einem Blumengruß, einem romantischen<br />

Gedicht o<strong>der</strong> feinen Pralinés.<br />

Eine ganz beson<strong>der</strong>e Art, seinen Schatz zu verwöhnen, ist ein Romantik-Wochenende<br />

in <strong>den</strong> Maritim Hotels, bei dem die Verliebten nicht nur<br />

ein Candlelight-Dinner inkl. 1 Glas Champagner genießen können, son<strong>der</strong>n<br />

auch eine Übernachtung in exklusivem Ambiente sowie ein gemütliches<br />

Frühstück im Bett für nur 99 Euro pro Person. Buchungen sowie<br />

Gutscheinbestellungen unter <strong>der</strong> Telefonnummer 01802 312121.<br />

Faszination Madeira<br />

Wan<strong>der</strong>paradies zwischen Bergen <strong>und</strong> Meer<br />

bbs/On. Die Insel Madeira hat eine touristische Tradition wie nur wenige<br />

Urlaubsziele. Schon Kaiserin Sisi <strong>und</strong> Kaiser Karl von Österreich wählten<br />

die Insel ihres mil<strong>den</strong> Klimas wegen als Erholungsort. Später fand<br />

Winston Churchill hier zahlreiche Motive für seine Malereien.<br />

Besucher <strong>der</strong> heutigen Zeit fin<strong>den</strong> in Madeira sehr viel mehr als ein<br />

angenehm <strong>aus</strong>geglichenes Klima. Durch ihre üppige Vegetation <strong>und</strong> ihre<br />

unglaubliche Vielfalt an Blumen <strong>und</strong> Früchten zieht die Insel Madeira<br />

je<strong>den</strong> in ihren Bann. Diese kann man bereits in <strong>der</strong> Hauptstadt bew<strong>und</strong>ern,<br />

im Botanischen Garten, in Blandy’s Gar<strong>den</strong> o<strong>der</strong> bei einem Spaziergang<br />

durch die alten Gassen: Die Blumenpracht ist überwältigend das<br />

ganze Jahr über. Die Lage von Funchal, eingebettet zwischen Bergen<br />

<strong>und</strong> Meer, präsentiert immer wie<strong>der</strong> spektakuläre Aussichten.<br />

Foto: Spillmann<br />

Wan<strong>der</strong>er, die Madeira seit Jahrzehnten als Traumziel kennen, schwärmen<br />

von herrlichen Wegen entlang <strong>der</strong> Bewässerungskanäle, die Wasser<br />

<strong>aus</strong> <strong>den</strong> Bergen zu <strong>den</strong> Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Bauern leiten. Das Gefälle ist<br />

minimal, um Sturzbäche zu vermei<strong>den</strong> – dies bedeutet bequemes Auf<br />

<strong>und</strong> Ab für Fußgänger. Hinter je<strong>der</strong> Biegung gibt es atemberaubende<br />

Ausblicke: Terrassenfel<strong>der</strong>, die abenteuerlich in die Felswände geschlagen<br />

wur<strong>den</strong>, Klippen <strong>und</strong> Steilküsten <strong>und</strong> immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Blick auf <strong>den</strong><br />

Atlantik mit <strong>den</strong> vorgelagerten Inseln. Levada-Wan<strong>der</strong>ungen gibt es für<br />

je<strong>den</strong> Anspruch: Von gemütlichen Spaziergängen bis zu Gebirgstouren<br />

reicht das Angebot – immerhin ist <strong>der</strong> höchste Berg Madeiras, <strong>der</strong> Pico<br />

Ruivo, 1869 m hoch.<br />

Für Einsteiger gibt es die Möglichkeit, auch einzelne Tageswan<strong>der</strong>ungen<br />

durchzuführen. Die erfahrenen Wan<strong>der</strong>er buchen gerne die „Madeira-<br />

Wan<strong>der</strong>woche“. Bei einem 2-wöchigen Aufenthalt besteht die Möglichkeit,<br />

einzelne o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s reizvolle Etappen individuell zu buchen.<br />

Der Reisegast ist an keine festen Gruppen- Termine geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> kann<br />

<strong>den</strong> Aufenthalt auf Madeira unabhängig <strong>und</strong> flexibel gestalten.<br />

Taucher <strong>und</strong> Golfer sind auf Madeira ebenfalls am Ziel ihrer Wünsche.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des warmen Golfstroms herrscht unter Wasser eine große<br />

Artenvielfalt, die nahezu mit tropischen Gewässern verglichen wer<strong>den</strong><br />

kann. Golfen ist inmitten traumhafter Vegetation <strong>und</strong> in beson<strong>der</strong>en Lagen<br />

mit herrlichen Aussichten bei mil<strong>den</strong> Klima ganzjährig zu genießen.<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>und</strong> Katalog<br />

bei: Spillmann Reisen,<br />

Telefon 07142 920016,<br />

E-Mail: wan<strong>der</strong>n@spillmann.de, o<strong>der</strong> besuchen Sie einfach die<br />

Homepage: www.spillmann.de.


<strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten - 35 - Nr. 01/05<br />

<strong>Treuenbrietzen</strong>er Heimatblätter<br />

Ausgabe Nr. 1 vom 14.01.2005<br />

Veröffentlichungen des Heimatvereins <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

(Fortsetzung von 1930/31)<br />

Glückwünsche<br />

Der Heimatverein gratuliert Herrn Horst Hofmann, Herrn<br />

Jens Bonow, Herrn Ernst-Peter Rabenhorst, Frau Elisabeth<br />

Willms, Herrn Michael Knape, Herrn Wilhelm Jacob<br />

<strong>und</strong> Frau Elke Lange nachträglich recht herzlich zum<br />

Geburtstag.<br />

Wolfgang Ucksche, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Sitzung des Heimatvereins<br />

Die nächste Sitzung des Heimatvereins findet am Donnerstag, dem 20.<br />

Januar, um 19 Uhr im Heimatmuseum statt.<br />

Wolfgang Ucksche, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Jahreshauptversammlung des Heimatvereins<br />

Die Jahreshauptversammlung des Heimatvereins findet am Donnerstag,<br />

dem 17. Februar, um 19 Uhr im Heimatmuseum statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Beschließen <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

2. Diskussion <strong>und</strong> Beschlussfassung zu Anträgen an <strong>den</strong> Vorstand<br />

3. Bericht des Vorsitzen<strong>den</strong> zur Vereinsarbeit im Zeitraum 2003-2004<br />

4. Bericht des Kassenwartes<br />

5. Bericht des Kassenprüfers<br />

6. Aussprache zu <strong>den</strong> Berichten des Vorstandes<br />

7. Entlastung des Vorstandes<br />

8. Gemütliches Beisammensein in Reuters Restaurant<br />

Alle Mitglie<strong>der</strong> sind dazu recht herzlich eingela<strong>den</strong>.<br />

Ucksche, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Das Klemmkuchenbacken im Keller<br />

Ein lebendiger Brauch im Nie<strong>der</strong>en Fläming<br />

von Wolfgang Beelitz, IGB Potsdam-Mittelmark<br />

(Aus dem Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Interessengemeinschaft Bauernh<strong>aus</strong><br />

e.V. „Der Holznagel“, Heft 1/2004)<br />

Der Holznagel 2/2002 enthielt eine Anfrage <strong>aus</strong> Thüringen zur I<strong>den</strong>tifizierung<br />

eines abgebildeten Gerätes. In <strong>der</strong> nächsten Holznagel<strong>aus</strong>gabe<br />

folgte die Aufklärung. Die anfängliche Vermutung <strong>der</strong> Thüringer IGBler<br />

bestätigte sich. Es handelte sich um ein Waffeleisen, mit welchem noch<br />

im offenen Feuer gebacken wer<strong>den</strong> konnte. Für viele ist es ein allgemein<br />

bekanntes Backinstrument - für an<strong>der</strong>e wie<strong>der</strong>um etwas Unbekanntes.<br />

Diese Anfrage verdeutlicht auch, wie sich die regionale <strong>und</strong> zeitliche<br />

Verbreitung einzelner Gebäckarten, insbeson<strong>der</strong>e ihrer Herstellungsmöglichkeiten,<br />

unterscheidet. Neben <strong>den</strong> in einzelnen Landschaften praktizierten<br />

jahreszeitlichen Gebäckbräuchen spielt natürlich die lokale Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Feuerstellen im H<strong>aus</strong> eine wichtige Rolle. So kann hier<br />

eines das an<strong>der</strong>e beeinflussen, wie wir später sehen wer<strong>den</strong>.<br />

Mit dem Beitrag „Neejohrskoken – Festgebäck zur Jahreswende“ (HN 6/<br />

2002) gab die Holznagelredaktion einen Einblick in <strong>den</strong> Brauch des<br />

Neujahrskuchenbackens in Nordwestdeutschland. Sehr anschaulich ist<br />

die Darstellung des Waffelbackens auf dem ebenerdigen Herdfeuer (Ausschnitt<br />

<strong>aus</strong> Pieter Breuegel d.Ä. „Der Kampf des Karnevals gegen die<br />

Fasten“, 1959). Der ebenerdige bzw. bo<strong>den</strong>nahe Herd war beson<strong>der</strong>s<br />

im nordwestdeutschen Raum zum Teil bis zu Beginn des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

in Gebrauch. Dem entsprechend gehörte auch das zangenförmige<br />

Waffel- bzw. Kucheneisen zum vorhan<strong>den</strong>en Bestand an Herdgeräten.<br />

Es fehlt auch bei kaum einer musealen Herdpräsentation.<br />

Einen guten Überblick zur Geschichte <strong>und</strong> Verbreitung <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

zum Backgerät <strong>der</strong> behandelten Gebäckgattung bekommt <strong>der</strong> Leser in<br />

dem von Ernst Thiele 1959 veröffentlichten Buch „Waffeleisen <strong>und</strong> Waffel-<br />

gebäcke in Mitteleuropa“. Zu empfehlen sind auch einige jüngere regionale<br />

Veröffentlichungen zu diesem Thema. Wilhelm Elling behandelt in<br />

seinem reichhaltigen Band „H<strong>aus</strong>rat & Arbeitsgeräte im Westmünsterland“<br />

(Vre<strong>den</strong>, 2002) auch anschaulich die „Kucheneisen im Westmünsterland“.<br />

In seinem <strong>aus</strong>führlichen Aufsatz „Fromme Sprüche zum Jahreswechsel<br />

– Eiserkuchen <strong>und</strong> Kucheneisen“ (Jahrbuch des Emsländischen Heimatb<strong>und</strong>es,<br />

Band 49, 2003) nahm sich auch Andreas Eiynck vom Emslandmuseum<br />

in Lingen dem Thema an. Das Westfälische Freilichtmuseum in<br />

Detmold präsentierte im Frühjahr 2003 die Son<strong>der</strong><strong>aus</strong>stellung „Heiß mit<br />

Kirschen – Waffeln <strong>und</strong> Waffeleisen in Westfalen“. Im Titel kommt schon<br />

zum Ausdruck, dass sich <strong>der</strong> Bogen <strong>der</strong> Ausstellung von <strong>den</strong> ältesten<br />

Zangeneisen bis zu <strong>den</strong> heute mo<strong>der</strong>nen elektrisch betriebenen Geräten<br />

spannt. Die Bearbeiterin <strong>der</strong> Ausstellung Ellen N. Henkel ist auch Autorin<br />

des Begleitbandes „W<strong>und</strong>erbare Waffeln – Kulturgeschichte eines Gebäcks<br />

<strong>aus</strong> dem Waffeleisen“, <strong>der</strong> nicht nur wegen <strong>der</strong> vielen Abbildungen<br />

<strong>und</strong> Rezepte empfehlenswert ist. Doch möchte ich nach dieser<br />

Ausschau auf neuere Veröffentlichungen zu Kucheneisen nun endlich<br />

zum Nie<strong>der</strong>en Fläming kommen. Der Fläming ist ein Höhenzug im Südwesten<br />

Bran<strong>den</strong>burgs <strong>und</strong> im angrenzen<strong>den</strong> Sachsen-Anhalt. Er teilt sich<br />

in <strong>den</strong> westlichen Hohen Fläming mit seiner höchsten Erhebung dem<br />

Hagelberg (201 Meter) <strong>und</strong> dem östlichen Nie<strong>der</strong>en Fläming. Der größte<br />

Teil des Nie<strong>der</strong>en Fläming wird vom heutigen Landkreis Teltow-Fläming<br />

eingenommen. Gerade in diesem Gebiet wurde laut einer im Jahr 1936<br />

erfolgten Erhebung zum „Atlas <strong>der</strong> deutschen Volksk<strong>und</strong>e“ noch eine<br />

große Verbreitung des Backens von Klemmkuchen zur Fastnacht festgestellt.<br />

Früher als „Iserkuken“ (Eisenkuchen) bezeichnet, entstand wohl<br />

wegen <strong>der</strong> Handhabung beim Backvorgang <strong>der</strong> Begriff Klemmkuchen<br />

bzw. Klemmkucheneisen o<strong>der</strong> gar nur Klemmeisen. Ich spreche hier<br />

aber nicht von <strong>den</strong> allgemein als Waffel bezeichneten weichen dickeren<br />

Waffelgebäcken, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> knusprigen dünnen Variante. In unserer<br />

Region war die rechteckige Form <strong>der</strong> Backflächen üblich, r<strong>und</strong>e sind<br />

eher selten. Kurz erwähnt sei die Gestaltung dieser Flächen, die die<br />

Dorfschmiede in unendlich vielen Variationen <strong>aus</strong>führten. Neben Besitzerinitialen<br />

<strong>und</strong> Herstellungsjahr gab es vielerlei Ornamente, Sprüche, Reime,<br />

bildliche Darstellungen <strong>und</strong> Symbole. Während man beispielsweise,<br />

als <strong>der</strong> Fläming noch zu Sachsen gehörte, dem Herrscherh<strong>aus</strong> mit dem<br />

sächsichen Wappen o<strong>der</strong> danach mit dem preußischen Adler auf dem<br />

Klemmeisen Verb<strong>und</strong>enheit zeigte, besorgte dies auf einem Eisen von<br />

1939 ein Hakenkreuz. Im Jahrbuch Teltow-Fläming 2003 stellte ich in<br />

einem Beitrag die Geschichte eines Klemmeisens von 1938 vor. Außer<br />

einem Sinnspruch waren das Herstellungsdatum, <strong>der</strong> Ortsname <strong>und</strong><br />

Namen <strong>und</strong> Geburtstag einer Frau auf <strong>den</strong> Backflächen verewigt. ICH<br />

TRAF DIE Frau noch an <strong>und</strong> auch die Schmiede, in dem dieses Eisen<br />

gefertigt wurde. 1996 schmiedete <strong>der</strong> Enkel des damaligen Herstellers<br />

als Meisterstück ein Klemmkucheneisen.<br />

Klemmkucheneisen<br />

<strong>der</strong> Familie Wäsche<br />

<strong>aus</strong> Herbersdorf von 1895<br />

Foto: W. Beelitz<br />

Als ich Anfang Januar 2003<br />

<strong>aus</strong> einem an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong> in<br />

Herbersdorf bei Dahme auf<br />

Spurensuche war, holte mich<br />

das eigentlich schon zu <strong>den</strong><br />

Akten gelegte Thema Klemmkuchen<br />

wie<strong>der</strong> ein. Ich erfuhr<br />

von <strong>der</strong> Gastwirtin Elfriede<br />

Wäsche – während wir auch<br />

über Klemmkuchen sprachen<br />

– dass im Keller ihres Gasth<strong>aus</strong>es<br />

früher ein Kamin zum<br />

Backen <strong>der</strong> Klemmkuchen<br />

stand. Er wurde aber bereits vor Jahren wegen <strong>der</strong> Erneuerung des<br />

Schornsteines abgerissen. Schade – dachte ich – nun hätte ich endlich<br />

einmal einen Kamin im Keller eines H<strong>aus</strong>es sehen können. Mir war das


Nr. 01/05 - 36 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

Klemmkuchenbacken in einem H<strong>aus</strong>keller bereits durch ein Foto von<br />

1937 <strong>aus</strong> Waltersdorf bekannt <strong>und</strong> ich dachte zunächst an einen Einzelfall.<br />

Doch dann erzählte Frau Wäsche, dass sie <strong>und</strong> ihr Sohn vor dem<br />

bevorstehen<strong>den</strong> Fastnachtswochenende bei <strong>der</strong> Schwägerin im Nachbarort<br />

Meinsdorf ihre Klemmkuchen backen wer<strong>den</strong>. Dort nämlich ist <strong>der</strong><br />

Kamin im Keller noch erhalten. Der Sohn bestehe außerdem darauf, das<br />

„Klemmen“ weiter am offenen Feuer durchzuführen, da das Aroma <strong>der</strong><br />

in elektrischen Geräten gebackenen Kuchen längst nicht die Qualität<br />

erreiche. Das hörte sich sehr verlockend an. Ich äußerte sogleich meine<br />

Bitte, dem Geschehen beiwohnen zu dürfen, um Fotos zu machen <strong>und</strong><br />

mehr über <strong>den</strong> Backvorgang zu erfahren. Aber noch am selben Tage<br />

bekam ich in Herbersdorf einen „Klemmkuchenkamin“ zu sehen. Nachdem<br />

ich bei Regina Schmidt mit meinen Fragen „h<strong>aus</strong>ierte“ <strong>und</strong> sie von<br />

meinen guten Absichten überzeugt hatte, zögerte sie nicht, mir ihren<br />

Keller zu zeigen. Das H<strong>aus</strong> ihres Hofes erhielt gleich nach seiner Erbauung<br />

im Jahr 1928 einen Kamin im Keller, <strong>der</strong> <strong>aus</strong>schließlich dem Klemmkuchenbacken<br />

diente. Er befindet sich in <strong>der</strong> Ecke eines Kellerraumes<br />

neben dem Schornstein, in welchen eine Rauchöffnung mündet. Der<br />

inzwischen von elektrischen Leitungen <strong>und</strong> Heizungsrohren eingezwängte<br />

Kamin ist schon lange nicht mehr benutzt wor<strong>den</strong>. Der Herdtisch<br />

besteht <strong>aus</strong> einer in die Seitenwände eingelassenen Gusseisenplatte.<br />

Darauf steht ein Auflagebock, auf <strong>den</strong> man die Eisen beim Backvorgang<br />

ablegte. Der Kamin war ehemals mit einer Blechtür verschließbar, dessen<br />

Haken noch vorhan<strong>den</strong> sind. Auch die alten drei Klemmeisen <strong>der</strong><br />

Familie existieren noch. Für ein gestelltes Foto war <strong>der</strong> Kamin schnell<br />

hergerichtet.<br />

Herbersdorf, Dorfstraße 9, Hof Schmidt. Der 1936 erbaute Kamin im<br />

Keller besitzt einen her<strong>aus</strong>nehmbaren Auflagebock. Hier wird schon<br />

lange nicht mehr gebacken.<br />

Foto: W. Beelitz<br />

Mit dieser anschaulichen Fotoaufnahme <strong>und</strong> einem Aufmaß fand mein<br />

Exkursionstag einen erfolgreichen Abschluss. Aber es sollte noch besser<br />

kommen.<br />

Am Montag, <strong>den</strong> 28. Januar 2003, durfte ich in Meinsdorf dabei sein. Bei<br />

meiner Ankunft im Keller des H<strong>aus</strong>es hatten die Akteure bereits etliche<br />

Klemmkuchen fertig. Früher erledigte Elfriede Wäsche (Jahrgang 1935)<br />

<strong>und</strong> ihre Schwägerin Irmgard Schuster (geb. Wäsche, Jahrgang 1925)<br />

diese anstrengende Arbeit allein, doch <strong>aus</strong> Alters Grün<strong>den</strong> muss in diesem<br />

Jahr <strong>der</strong> Sohn Wilfried zupacken. Er benutzt zwei Eisen, die er im<br />

Wechsel bedient. Neben dem Kamin steht genügend klein gehacktes<br />

Holz zum ständigen Nachlegen zur Verfügung. Die Backflächen wur<strong>den</strong><br />

zu Beginn im Feuer erhitzt <strong>und</strong> dann mit einer Speckschwarte eingerieben,<br />

um ein Anhaften <strong>der</strong> Kuchen zu vermei<strong>den</strong>. Während ein Klemmeisen<br />

etwas erhöht auf zwei eingemauerte Eisenstangen im offenen<br />

Feuer des Kamins liegt, hält Herr Wäsche das an<strong>der</strong>e geöffnet auf einen<br />

Tisch. Der Klemmkuchen wird mit Hilfe eines Messers schnell <strong>aus</strong> dem<br />

Eisen genommen – jetzt ist er noch weich <strong>und</strong> lässt sich rollen. Das<br />

erledigt Frau Schuster. Sie benutzt dazu keine Hilfsmittel. Die fertigen<br />

Klemmkuchen legt sie auf dem bereitgestellten Kuchenbrett ab. Nun nimmt<br />

Frau Wäsche eine Schöpfkelle von dem flüssigen Teig <strong>aus</strong> dem Eimer<br />

<strong>und</strong> gießt ihn mittig auf die Backfläche des geöffneten Eisens. Ihr Sohn<br />

drückt jetzt beide Backen des Eisens zusammen, wobei sich <strong>der</strong> Teig<br />

gleichmäßig verteilt <strong>und</strong> unter kurzem Zischen <strong>der</strong> Wasserdampf entweicht.<br />

Eine längliche Öse am Ende <strong>der</strong> Zangengriffe hält die Backflächen<br />

eng zusammen. Es ist nicht nötig, das Eisen während des einzelnen<br />

Backvorganges zu drehen. Jeweils beim Entnehmen des Eisens <strong>aus</strong><br />

dem Feuer wird es gedreht. Ein kontinuierliches Arbeiten reicht <strong>aus</strong>,<br />

damit auch die jeweils oben liegende Backe genügend erhitzt ist. Die<br />

Anwesenheit weiterer Personen bringt <strong>den</strong> Rhythmus des Backens<br />

schnell <strong>aus</strong> dem Gleichgewicht. Da kann es schnell passieren, dass<br />

sich ein fertiger Klemmkuchen nicht rechtzeitig vom Eisen löst. Dann ist<br />

es auch zum Rollen zu spät <strong>und</strong> das Gebäck wird „<strong>aus</strong>gemustert“.<br />

Klemmkuchenbacken im Keller des H<strong>aus</strong>es Dorfstr. Nr. 18 in Meinsdorf.<br />

Das wie<strong>der</strong>um ist für beteiligte Zaungäste eine willkommene Gelegenheit,<br />

die frischen Kuchen zu probieren. Auch ich probierte reichlich.<br />

Natürlich stellt sich hier die Frage, warum <strong>den</strong>n eigentlich die aufwändig<br />

gestalteten Muster <strong>der</strong> Klemmeisen durch das Rollen verdeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Frau Schuster <strong>und</strong> Frau Wäsche haben es nicht an<strong>der</strong>s kennen gelernt<br />

<strong>und</strong> außerdem lässt sich <strong>der</strong> gerollte Klemmkuchen zum Verzehr gut mit<br />

gefüllter Schlagsahne servieren. Die sich auf dem Kuchenbrett türmen<strong>den</strong><br />

Kuchen wur<strong>den</strong> zur Aufbewahrung <strong>und</strong> zum Transport nach H<strong>aus</strong>e<br />

ins benachbarte Herbersdorf in mehrere luftdichte Behältnisse verpackt,<br />

damit sie knusprig blieben. Ich bekam zu <strong>der</strong> Fülle an Eindrücken auch<br />

einige Klemmkuchen als Geste <strong>der</strong> Gastfre<strong>und</strong>schaft mit auf <strong>den</strong> Weg<br />

nach H<strong>aus</strong>e.<br />

Mit Irmgard Schuster verabredete ich mich erneut, um weitere Einzelheiten<br />

zu erfahren. Die bei<strong>den</strong> benutzten Klemmeisen gehören eigentlich zu<br />

ihrem Elternh<strong>aus</strong> in Herbersdorf. Das erste hat folgende Inschrift: CHRI-<br />

STIAN / WÄSCHE /1895 / ALLES WAS WIR / HABEN DAS SIND / GOTTES<br />

GABEN: Es stammt <strong>aus</strong> dem nahe gelegenen Rosenthal bei Dahme <strong>und</strong><br />

wurde dort vom Schmiedemeister Zech gefertigt. Das zweite Eisen ist<br />

wesentlich jünger. Es wurde anlässlich einer Konfirmation von Schmiedemeister<br />

Paul Geyer in Meinsdorf hergestellt. Seine Inschrift lautet:<br />

1927 / PG/ELSE PFEIFFER / HERBERSDORF. Frau Schuster teilte mir auch<br />

das Rezept für die Klemmkuchen mit, welches sie während ihres Aufenthalts<br />

in <strong>der</strong> Landwirtschaftsschule in Jüterbog 1943/44 in ihr Rezeptbuch<br />

schrieb:<br />

In einen Wassereimer (10 Liter) kommen: „5 Pf<strong>und</strong> Mehl, 1 Pf<strong>und</strong> flüssig<br />

gemachte Butter, 1 Pf<strong>und</strong> Speckfett (heute ½ Pf<strong>und</strong> Margarine), 1 Liter<br />

Sahne, ¾ Pf<strong>und</strong> Zucker (heute besser 1 kg), etwas Salz, Milch <strong>und</strong><br />

Wasser im Verhältnis 2:3 <strong>und</strong> 6 Eier.<br />

Zutaten müssen alle lauwarm sein. Von Sahne, etwas Milch <strong>und</strong> Mehl<br />

einen glatten Teig rühren, dann die flüssige Fettigkeit, Zucker <strong>und</strong> Salz<br />

mit unterrühren. Wenn <strong>der</strong> Teig noch zu dick , dann mit Milch verdünnen.“<br />

Fortsetzung folgt

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