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Stadt Treuenbrietzen und Informationen aus der Stadt und den ...

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Nr. 01/05 - 2 - <strong>Treuenbrietzen</strong>er Nachrichten<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> TREUENBRIETZEN für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2005<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 79 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg -<br />

GO- vom 10.10.2001 (GVBI. I/01 S. 154) wird nach Beschluss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 20.12.2004 folgende<br />

1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragsh<strong>aus</strong>halt wer<strong>den</strong>:<br />

erhöht um vermin<strong>der</strong>t um <strong>und</strong> damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />

des H<strong>aus</strong>halts<br />

planes einschl. <strong>der</strong><br />

Nachträge festgesetzt<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

die Einnahmen 139.900 139.900 11.633.300 11.633.300<br />

die Ausgaben<br />

2. im Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

0 0 17.164.000 17.164.000<br />

die Einnahmen 134.600 134.600 2.137.300 2.137.300<br />

die Ausgaben 251.200 251.200 2.137.300 2.137.300<br />

§ 2<br />

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kassenkredite wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern wer<strong>den</strong> wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Steuerart gegenüber bisher auf nunmehr<br />

v.H. v.H.<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer A: 300 520<br />

abweichend davon im Ortsteil Feldheim 200 420<br />

abweichend davon im Ortsteil Niebel 400 620<br />

2.Gr<strong>und</strong>steuer B: 400 405<br />

abweichend davon im Ortsteil Feldheim 300 305<br />

abweichend davon im Ortsteil Niebel 200 205<br />

3.Gewerbesteuer: Die Steuersätze wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 4<br />

Die Ermächtigungsgrenzen wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 5<br />

Die Erheblichkeitsgrenzen wer<strong>den</strong> nicht geän<strong>der</strong>t.<br />

Die 1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung 2005 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> enthält<br />

keine genehmigungspflichtigen Än<strong>der</strong>ungen. Sie wurde gemäß § 79<br />

(1) in Verbindung mit § 78 (4) Gemeindeordnung für das Land Bran<strong>den</strong>burg<br />

vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154) <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am<br />

30.12.2004 angezeigt.<br />

Knape Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Die 1. Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> für das<br />

H<strong>aus</strong>haltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt mit<br />

ihren Anlagen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Treuenbrietzen</strong> in <strong>der</strong> Kämmerei,<br />

Zimmer 208, während <strong>der</strong> Sprechzeiten zu je<strong>der</strong>mann Einsichtnahme<br />

öffentlich <strong>aus</strong>:<br />

Dienstag 09:00 bis 12:00 <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 bis 12:00 <strong>und</strong> 13.00 bis 15:00 Uhr<br />

Knape, Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Im Mai 2004 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz <strong>und</strong><br />

Raumordnung des Landes Bran<strong>den</strong>burg eine Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung<br />

einer integrierten ländlichen Entwicklung beschlossen. Die Dörfer <strong>und</strong><br />

kleinen Städte, die Landwirtschaft <strong>und</strong> ländliches Gewerbe, die ländliche<br />

Infrastruktur sowie Natur <strong>und</strong> Landschaft sollen gebündelt geför<strong>der</strong>t<br />

wer<strong>den</strong>, um <strong>den</strong> ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits- <strong>und</strong> Erholungsraum<br />

nachhaltig <strong>und</strong> mit größerem Effekt für die Einheimischen zu<br />

entwickeln.<br />

Gr<strong>und</strong>lage dafür wird ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept<br />

für <strong>den</strong> Landkreis Potsdam-Mittelmark sein, in dem konkrete, abgestimmte<br />

<strong>und</strong> Gemeinde übergreifende Maßnahmen für <strong>den</strong> Zeitraum von 2005<br />

bis 2010 aufgezeigt wer<strong>den</strong>. Das Konzept soll Maßnahmen enthalten<br />

zur weiteren Entwicklung <strong>der</strong> Dörfer <strong>und</strong> des Dorflebens,<br />

zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

im ländlichen Gewerbe <strong>und</strong> im ländlichen Raum insgesamt,<br />

zur Sicherung <strong>und</strong> Erzielung von Einkommen in <strong>den</strong> Dörfern <strong>und</strong> kleinen<br />

Städten durch die Landwirtschaft, dörfliches <strong>und</strong> touristisches<br />

Gewerbe,<br />

zur Erschließung innovativer Erwerbsquellen,<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Lebensqualität im ländlichen Raum<br />

durch bessere Straßen <strong>und</strong> Wege <strong>und</strong> eine ges<strong>und</strong>e Natur <strong>und</strong> Umwelt,<br />

zur Vernetzung vorhan<strong>den</strong>er Ideen auch über Orts- <strong>und</strong> Gemeindegrenzen<br />

hin<strong>aus</strong>.<br />

Alle Einwohner, Land- <strong>und</strong> Forstwirte, Fischer, Handwerker <strong>und</strong> Gewerbetreibende,<br />

touristische Leistungsträger, Vertreter <strong>der</strong> Kommunalparlamente,<br />

Vereine <strong>und</strong> Interessengemeinschaften, sind aufgerufen,<br />

sich mit ihren Ideen <strong>und</strong> eigenen Maßnahmevorschlägen zu beteiligen.<br />

Mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Konzeption wurde die Landplan GmbH Erkner<br />

beauftragt. Im Landkreis wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe<br />

gebildet.<br />

Mit Ideen, Anregungen <strong>und</strong> konkreten Maßnahmevorschlägen kann sich<br />

je<strong>der</strong> interessierte Bürger wen<strong>den</strong> an<br />

Dr. Frank Schuschke, Landplan GmbH, Am Wasserwerk 11, 15537<br />

Erkner, Tel. 03362-584417, Fax 03362-75043, E-Mail<br />

schuschke@landplan.de<br />

Nur wenn sich viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger einbringen, wird <strong>der</strong> Nutzen<br />

auch für alle erlebbar sein!<br />

Übersicht ILE-Richtlinie vom 12. Mai 2004<br />

Nr. Gegenstand Zuwendungs- Zuwendungsvor<strong>aus</strong>setzungen Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

empfänger<br />

2.1 ILE-Konzepte Landkreis - 50.000 Einwohner - 75 %<br />

für 5 Jahre Gemeindeverbände - Ausnahmen bei problem- - max. 50.000 EUR<br />

Zusammenschlüsse orientierten Konzepten<br />

2.2 Regional- Landkreis - 50.000 Einwohner - 70 %<br />

management Gemeindeverbände - Ausnahmen bei problem- - max. 75.000 EUR /<br />

Zusammenschlüsse orientierten Konzepten Jahr für 5 Jahre<br />

2.3 Investive Maßnahmen<br />

2.3.1Dorfentwicklung Gemein<strong>den</strong> - < 10.000 Einwohner Gemein<strong>den</strong>/<br />

Gemeindeverbände - bis 7/05 Schwerpunktorte Gemeindeverbände:<br />

Natürliche Personen - ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage<br />

ILE -Konzept 2004<br />

- 75 %<br />

2.3.2 Ländliche Gemein<strong>den</strong> - < 10.000 Einwohner - DE 70 %<br />

Infrastruktur Gemeindeverbände - bis 7/05 Schwerpunktorte ab 2005<br />

Natürliche Personen - ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept - 70 %<br />

- bei Umsetzung<br />

2.3.3 Landschafts- Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner ILE-Konzept 75 %<br />

gestaltung juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept Nat. <strong>und</strong> jur. Personen:<br />

2.3.4 Kooperations- Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner - 40 %<br />

vorhaben juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte - bei Umsetzung<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE -Konzept ILE-Konzept 45 %<br />

2.3.5 Umbau lw. Natürliche <strong>und</strong> - < 10.000 Einwohner<br />

B<strong>aus</strong>ubstanz juristische Personen - bis 7/05 Schwerpunktorte<br />

- ab 7/05 Gr<strong>und</strong>lage ILE –Konzept<br />

- Nutzungskonzept<br />

2.3.6 Sonstige Gemein<strong>den</strong> - bedarf Zustimmung des MLUR - 75 %<br />

Maßnahmen Gemeindeverbände - Vorarbeiten mit<br />

Nat. <strong>und</strong> jur. Personen beson<strong>der</strong>s innovativem<br />

Charakter bis 100 %<br />

2.3.7 Modellvorhaben Gemein<strong>den</strong> - bedarf Zustimmung des MLUR - 75 %<br />

Gemeindeverbände - Vorarbeiten mit<br />

Nat. <strong>und</strong> jur. Personen beson<strong>der</strong>s innovativem<br />

Charakter bis 100 %

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