Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau befinden sich im Bereich der<br />
Jahnstraße, am Kammeruner Weg und in der Johanniterstraße. Im Rahmen<br />
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />
wurde aufgrund der erfolgten Entwicklung des Johanniter-<br />
Krankenhauses das Areal des Krankenhauses als Sonderbaufläche mit<br />
der Zweckbestimmung „Klinik“ (§ 1 Abs. 1 Punkt 4 BauNVO) geändert.<br />
Gewerbliche Bauflächen sind am südlichen Stadtrand dargestellt. Sie<br />
überplanen die Flächen, die bereits gewerblich genutzt werden, und den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heideweg“. Die Flächen im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes sind nicht bebaut.<br />
Weitere gewerbliche Bauflächen befinden sich westlich vom Stadtkern an<br />
der Bundesstraße B 102.<br />
Die Siedlungsbereiche der Ortsteile sind im Flächennutzungsplan als<br />
Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt. Die Nutzungen, die<br />
eine Ausweisung als Dorfgebiet berechtigt, sind in den Ortsteilen nicht<br />
mehr vorhanden. Überwiegend wird in den Ortsteilen gewohnt, und zu den<br />
Arbeitsstätten wird gependelt. Als Wohnbaufläche ist der Siedlungsbereich<br />
von Zeuden, Lobbese, Schwabeck, Dietersorf, Niebel, Niebelhorst, Lühsdorf<br />
und Lüdendorf ausgewiesen.<br />
Die Ortslagen von Pflügkuff, Feldheim, Rietz, Marzahna, und Bradenitz-<br />
Pechüle wurden aufgrund der bestehenden zum Teil noch landwirtschaftlichen<br />
oder gewerblichen Nutzung in gemischte Baufläche und Wohnbaufläche<br />
unterteilt.<br />
Als Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ ist die Fläche des rechtkräftigen<br />
Bebauungsplanes im Ortsteil Bardenitz dargestellt.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />
0,73 ha. Das Plangebiet schließt sich an den südöstlichen Ortsrand von<br />
Bardenitz an.<br />
Als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ ist eine ehemals<br />
militärisch genutzte Fläche zwischen dem Siedlungsbereich Frohnsdorf<br />
und dem südlichen Stadtrand ausgewiesen.<br />
Auf dem Gelände soll künftig 3 MW elektrische Energie erzeugt werden.<br />
Seit 2008 wird mit den ersten 108 neuartigen, nachgeführten Modulen<br />
Energie erzeugt.<br />
Auf der Grundlage der im bis zum 24.11.2010 rechtskräftigen Regionalplanes<br />
Havelland-Fläming, Teilplan Windenergienutzung festgelegten<br />
Windeignungsgebiete ist im ergänzenden Flächennutzungsplan, Teilplan 6<br />
für den Ortsteil Feldheim mit dem Gemeindeteil Schwabeck eine Sonderbaufläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt.<br />
Mit den derzeit 43 Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
wird eine elektrischen Leistung von 74,1 MW erzeugt.<br />
11 Windkraftanlagen wurden bisher als privilegierte Vorhaben im Gemeindegebiet<br />
errichtet, zwei Anlagen westlich vom Stadtgebiet an der Bundesstraße<br />
B 102 (1996), vier Anlagen in der Gemarkung Tiefenbrunnen<br />
(2006) und fünf Anlagen in der Gemarkung Marzahna (2006).<br />
In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Sachthema<br />
Windkraftnutzung aufgrund der vorliegenden übergeordneten Ziele, die im<br />
Teilregionalplan als Eignungsgebiete vorgegeben waren, nicht behandelt.<br />
______________________________________________________________________<br />
ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />
Bearbeitungsstand: September 2011<br />
10