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Sachlicher Teilflächennutzungsplan ... - Treuenbrietzen

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<strong>Sachlicher</strong> <strong>Teilflächennutzungsplan</strong> Windkraftnutzung Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau befinden sich im Bereich der<br />

Jahnstraße, am Kammeruner Weg und in der Johanniterstraße. Im Rahmen<br />

der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Treuenbrietzen</strong><br />

wurde aufgrund der erfolgten Entwicklung des Johanniter-<br />

Krankenhauses das Areal des Krankenhauses als Sonderbaufläche mit<br />

der Zweckbestimmung „Klinik“ (§ 1 Abs. 1 Punkt 4 BauNVO) geändert.<br />

Gewerbliche Bauflächen sind am südlichen Stadtrand dargestellt. Sie<br />

überplanen die Flächen, die bereits gewerblich genutzt werden, und den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heideweg“. Die Flächen im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes sind nicht bebaut.<br />

Weitere gewerbliche Bauflächen befinden sich westlich vom Stadtkern an<br />

der Bundesstraße B 102.<br />

Die Siedlungsbereiche der Ortsteile sind im Flächennutzungsplan als<br />

Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt. Die Nutzungen, die<br />

eine Ausweisung als Dorfgebiet berechtigt, sind in den Ortsteilen nicht<br />

mehr vorhanden. Überwiegend wird in den Ortsteilen gewohnt, und zu den<br />

Arbeitsstätten wird gependelt. Als Wohnbaufläche ist der Siedlungsbereich<br />

von Zeuden, Lobbese, Schwabeck, Dietersorf, Niebel, Niebelhorst, Lühsdorf<br />

und Lüdendorf ausgewiesen.<br />

Die Ortslagen von Pflügkuff, Feldheim, Rietz, Marzahna, und Bradenitz-<br />

Pechüle wurden aufgrund der bestehenden zum Teil noch landwirtschaftlichen<br />

oder gewerblichen Nutzung in gemischte Baufläche und Wohnbaufläche<br />

unterteilt.<br />

Als Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ ist die Fläche des rechtkräftigen<br />

Bebauungsplanes im Ortsteil Bardenitz dargestellt.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />

0,73 ha. Das Plangebiet schließt sich an den südöstlichen Ortsrand von<br />

Bardenitz an.<br />

Als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ ist eine ehemals<br />

militärisch genutzte Fläche zwischen dem Siedlungsbereich Frohnsdorf<br />

und dem südlichen Stadtrand ausgewiesen.<br />

Auf dem Gelände soll künftig 3 MW elektrische Energie erzeugt werden.<br />

Seit 2008 wird mit den ersten 108 neuartigen, nachgeführten Modulen<br />

Energie erzeugt.<br />

Auf der Grundlage der im bis zum 24.11.2010 rechtskräftigen Regionalplanes<br />

Havelland-Fläming, Teilplan Windenergienutzung festgelegten<br />

Windeignungsgebiete ist im ergänzenden Flächennutzungsplan, Teilplan 6<br />

für den Ortsteil Feldheim mit dem Gemeindeteil Schwabeck eine Sonderbaufläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt.<br />

Mit den derzeit 43 Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

wird eine elektrischen Leistung von 74,1 MW erzeugt.<br />

11 Windkraftanlagen wurden bisher als privilegierte Vorhaben im Gemeindegebiet<br />

errichtet, zwei Anlagen westlich vom Stadtgebiet an der Bundesstraße<br />

B 102 (1996), vier Anlagen in der Gemarkung Tiefenbrunnen<br />

(2006) und fünf Anlagen in der Gemarkung Marzahna (2006).<br />

In den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen wurde das Sachthema<br />

Windkraftnutzung aufgrund der vorliegenden übergeordneten Ziele, die im<br />

Teilregionalplan als Eignungsgebiete vorgegeben waren, nicht behandelt.<br />

______________________________________________________________________<br />

ERNICKE & PARTNER Architekten und Ingenieure<br />

Bearbeitungsstand: September 2011<br />

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