§ 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Treuenbrietzen</strong> <strong>vom</strong> 15.11.2004 außer Kraft. <strong>Treuenbrietzen</strong>, den 24.07.2007 Ursula Fischer Stellvertretende Bürgermeisterin Seite 4 zur <strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> Intern: Ortsrechtssammlung-<strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> 2007 Beschluss-Nr.: 50/05/07
Anlage: Gebührentabelle zur <strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> Tarif-Nr. Gegenstand Gebühr in EUR 1. Abschriften, Durchschriften, Ablichtungen und Abzüge 1.1. Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede angefangene Seite 1.1.1. bis zum Format DIN A 4 2,50 1.1.2. in einem größeren Format als DIN A 4 4,00 1.1.3. für Schriftstücke in tabellarischer Form, Listen, Verzeichnisse, Rechnungen, Zeichnungen u.dgl. wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, <strong>der</strong> bei durchschnittlicher Arbeitsleistung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 10,00 1.2. für Schriftstücke, die in frem<strong>der</strong> Sprache abgefasst sind, wird die doppelte Gebühr von 1.1.1.,1.1.2. und 1.1.3. erhoben 1.3. für Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit Originalschreiben hergestellt werden, für jede angefangene Seite 0,50 1.4. für Herstellung von Ablichtungen für jede Seite 1.4.1. bis zum Format DIN A 4 0,30 1.4.2. bei einem größeren Format als DIN A 4 0,90 2. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise 2.1. Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen 3,00 2.2. Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Zeichnungen, Pläne, Durchschriften und Ablichtungen je Seite 3,50 2.3. Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen (wenn Gebühren nicht nach an<strong>der</strong>en Tarifen zu erheben sind) 8,00 3. Akteneinsicht 3.1. Die Einsicht in Akten, Karteien, Registern und <strong>der</strong>gleichen, soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und nicht eine an<strong>der</strong>e Gebühr o<strong>der</strong> Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist für jeden Fall 10,00 3.2. schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften o<strong>der</strong> Ähnliche 3.2.1. Grundgebühr 7,00 3.2.2. zuzüglich je angefangene Seite 2,00 3.3. sonstige schriftliche Auskünfte je angefangene Seite 4,00 4. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, 10,00 Seite 5 zur <strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> Intern: Ortsrechtssammlung-<strong>Verwaltungsgebührensatzung</strong> 2007 Beschluss-Nr.: 50/05/07