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[PO_Bachelor_1_Fach Stand: 30 - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-<strong>Bachelor</strong>studiengang der <strong>Fach</strong>bereiche 02, 05 und 07 107<br />

Lehrveranstaltung Art<br />

Ersatzmodul 2: Sprachpraxis und Kulturwissenschaft<br />

Regelsemester <br />

Verpflichtungsgrad<br />

a) Textredaktion Ü 5 P 2 SWS 3 LP<br />

b) Mündliche Kommunikation Ü 5 P 2 SWS 3 LP<br />

c) Kulturwissenschaftliches<br />

Proseminar (PS2)<br />

PS 5 WP 2 SWS 5 LP<br />

SWS LP Studienleistung<br />

Modulprüfung Hausarbeit im Rahmen des Proseminars (10-15 S.)<br />

Gesamt 6 SWS 11 LP<br />

Zugangsvoraussetzungen Keine<br />

Mündliche Prüfung (15<br />

min.)<br />

Die im Ausland oder in den Ersatzmodulen erreichten Noten gehen nicht in die Kernfachnote oder die Gesamtnote<br />

der <strong>Bachelor</strong>-Prüfung ein.<br />

C. <strong>Bachelor</strong>arbeit und mündliche Abschlußprüfung<br />

1. <strong>Bachelor</strong>arbeit (zu § 6 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 5-7)<br />

Die Bearbeitungszeit der <strong>Bachelor</strong>arbeit beträgt neun Wochen. Für die <strong>Bachelor</strong>arbeit werden 10 LP<br />

vergeben. Die <strong>Bachelor</strong>arbeit wird in deutscher oder französischer Sprache angefertigt und soll mindestens<br />

<strong>30</strong> Seiten umfassen.<br />

2. Mündliche Abschlußprüfung (zu § 16 Abs. 2 und Abs. 3)<br />

Die Dauer der mündlichen Abschlussprüfung beträgt 45 Minuten. Für die mündliche Abschlussprüfung<br />

werden 5 LP vergeben.<br />

Gegenstand der Abschlussprüfung sind drei Schwerpunkte aus den Modulen 7 (SW 2) und 8 (LW 2).<br />

Der überwiegende Teil der Prüfung erfolgt in französischer Sprache.<br />

Bestimmungen für das Beifach Französisch in Kombination mit einem romanistischen Kernfach<br />

A. <strong>Fach</strong>spezifische Zulassungsvoraussetzungen<br />

1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2)<br />

Über die Regelungen von § 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über gute aktive<br />

und passive französische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen und<br />

mündlichen Prüfungsleistungen in französischer Sprache befähigen.<br />

B. Modularisierter Studienverlauf<br />

1. Studienvolumen (Leistungspunkte/Semesterwochenstunden)<br />

Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen<br />

Gesamtumfang (SWS) teilzunehmen (§ 6 Abs. 1):

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